Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schrei
ben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
20. Juni 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag
Drucksache
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19. Wahlperiode
22.06.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming,
Dr. Michael Espendiller, weiterer A
bgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/2540 –
Forschungsprofil des Instituts für
gesellschaftlichen Zusammenhalt
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Gründung bzw. der Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusam-
menhalt“ (IGZ) soll die Förderung von bis zu zehn Institutionen an verschiede-
nen Standorten umfassen. Es ist geplant, das IGZ in Form einer „Verbundstruk-
tur“ zu organisieren. Das IGZ ist an di
e Stelle eines ursprünglich an der Tech-
nischen Universität Dresden geplanten Institutes für gesellschaftlichen Zusam-
menhalt getreten. Aufgabe des IGZ soll es sein, die Forschung zum Thema „ge-
sellschaftlicher Zusammenhalt auf eine neue Grundlage“ zu stellen und „praxisrele-
vante Vorschläge“ zu erarbeiten (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-
1454.html). Betraut mit der Umsetzung dieses Projektes ist das Bundesministe-
rium für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Notwendigkeit eines derartigen Instituts wird mit dem Befund begründet,
dass es „Bevölkerungsgruppen gibt, die das bestehende politische System nicht
mehr unterstützen“, „sich an den Rand gedrängt fühlen“ oder „zur parlamenta-
rischen Demokratie und ihren Repräsentanten auf Distanz“ gehen. Es sei des-
halb eine „wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Strukturen und Wahrneh-
mungen gesellschaftlicher Zugehörigkeit“ angezeigt. Zu den Aufgaben und
Zielstellungen des IGZ werden unter anderem „Maßnahmen der Politik- und Ge-
sellschaftsberatung“ gezählt (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.
html).
Aus Sicht der Fragesteller ist nicht erkennbar, was die Gründung bzw. der Auf-
bau eines derartigen Institutes additiv zur Forschung in den genannten Berei-
chen beitragen kann. Vielmehr entsteht bei den Fragestellern die Sorge, dass die
Regierung die Forschung hier für ihre Zwecke in den Dienst nehmen könnte
(www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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1.
Inwieweit spielte nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Gründung des
IGZ als Forschungsverbund der Vorwurf eine Rolle, ein solches Institut
an der TU Dresden könnte ein „rechtskonservativer Thinktank“ werden
(www.tagesspiegel.de/wissen/konservativer-thinktank-offenbar-vom-tisch-
gesellschaftlicher-zusammenhalt-soll-im
-verbund-erforscht-werden/19729056.
html)?
Wenn ja, hat die Bundesregierung ggf. konkrete Anhaltspunkte für diese Ein-
schätzung?
Der Vorwurf war und ist haltlos. Ausgeschrieben wurde ein als Verbund organi-
siertes Institut. Dies ermöglicht es, die für eine Auseinandersetzung mit dem um-
fassenden Thema gesellschaftlicher Zusammenhalt erforderliche Expertise unter-
schiedlicher wissenschaftlicher Einrichtungen zusammenzuführen sowie regio-
nale Spezifika zu berücksichtigen. Die Auswahl der bis zu zehn Einrichtungen,
die zunächst gemeinsam die konzeptionellen Grundlagen des Instituts ausarbeiten
sollen, erfolgt in einem wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahren.
Mit einem Ergebnis ist für das dritte Quartal 2018 zu rechnen. Die Entscheidung
über die Standorte des Instituts wird erst nach Fertigstellung der konzeptionellen
Vorarbeiten getr
offen werden.
2.
Aufgrund welcher Annahmen ist die Bundesregierung der Meinung, dass die
Forschung „zum gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine neue Grundlage“
gestellt werden muss (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist ein wesentliches Ziel der
Bundesregierung. Hierzu soll das „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“
mit fundierten wissenschaftlichen Analysen einen wichtigen Beitrag leisten. Kon-
krete Forschungsbedarfe in diesem Themenbereich hat das Bundesministerium
für Bildung und Forschung, unter anderem auf der Grundlage eines Fachge-
sprächs mit nationalen und internationalen Experten, identifiziert.
3.
Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, dass die Forschung die für
den gesellschaftlichen Zusammenhalt „relevanten gesellschaftlichen Trends
und Entwicklungen“ (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)
sowie deren „historische Wurzeln“ bisher nur unzureichend identifiziert und
erfasst hat?
a)
Falls ja, welche Erkenntnisse genau liegen dieser Annahme zugrunde?
b)
Falls nein, warum bedarf es dann des Aufbaus eines Institutes wie des
IGZ?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4.
Kann die Bundesregierung Beispiele dafür angeben, was genau sie zu den
„problematischen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts“ (www.
bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html) zählt?
Die Analyse und Bewertung von Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts
wird Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit des „Instituts für gesellschaftli-
chen Zusammenhalt“ sein, der
nicht vorgegriffe
n werden soll.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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5.
Was genau meint die Bundesregierung mit „Operationalisierung des Begriffs
‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ mit dem Ziel der Entwicklung eines
übergreifenden Konzepts sowie aussagekräftiger Indikatoren“ (www.bmbf.
de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Die Entwicklung aussagekräftiger Indikatoren zur Beobachtung von Entwicklun-
gen im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenhalts setzt zunächst eine ent-
sprechende Operationalisierung des Begr
iffs „gesellschaftlicher Zusammenhalt“
voraus. Diese Operationalisierung wird eine der Aufgaben des „Instituts für ge-
sellschaftlichen Zusammenhalt“ sein.
6.
Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Gesell-
schaftsberatung, gibt es insbesondere in der Bevölkerung ggf. Zielgruppen,
die die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche „Gesellschaftsbera-
tung“ konkret im Auge hat?
Es ist Ziel der Bundesregierung, den wechselseitigen Transfer von Wissen zwi-
schen Wissenschaft und Gesellschaft zu fö
rdern. Die Auswahl konkreter zivilge-
sellschaftlicher oder sonstiger Praxispartner, mit denen ein künftiges „Institut für
gesellschaftlichen Zusammenhalt“ in diesem Sinne zusammenarbeiten wird, wird
das Institut abgestimmt auf seine wissenschaftliche Arbeit vornehmen.
7.
Aufgrund welcher Kriterien sieht die Bundesregierung die deutsche Gesell-
schaft als eine „Gesellschaft in Bewegung“, und wen genau meint die Bun-
desregierung, wenn sie darauf verweist, dass es Bevölkerungsgruppen gebe,
bei denen sich „Immobilität (bildungsmäßig, beruflich, sozial)“ verfestige
(www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Mobilitäten und Immobilitäten unterschiedlicher Gruppen haben Auswirkungen
auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Analyse dieser Auswirkungen
wird Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit des „Instituts für gesellschaftli-
chen Zusammenhalt“ sein, der
nicht vorgegriffe
n werden soll.
8.
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Migration, die mit
„Desintegrationsprozessen“ (Stichwort: „Parallelgesellschaften“) verbunden
ist, wesentlich zur „Verunsicherung in der Gesellschaft“ beiträgt (www.
bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)?
Zuwanderung birgt für Deutschland große Po
tentiale, stellt die Gesellschaft je-
doch zugleich auch vor erhebliche Hera
usforderungen. Die Analyse möglicher
Wechselwirkungen zwischen Migrationsbewegungen und gesellschaftlichem Zu-
sammenhalt wird voraussichtlich auch Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit
des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sein.
9.
Inwieweit wird sich dieser Befund nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
in der Forschungsarbeit des IGZ niederschlagen?
Das Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt wird das Themenfeld Migration
als Aspekt gesellschaftlicher Entwicklung betrachten und integrativ bearbeiten.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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10.
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Ver-
bundstruktur von bis zu zehn Instituten, auf denen das IGZ fußen soll, die
Gefahr von Reibungsverlusten zwischen den einzelnen Instituten der Ver-
bundstruktur?
Gibt es Überlegungen im Hinblick auf mögliche Maßnahmen, mit denen die-
sen Reibungsverlusten vorgebeugt werden könnte?
Die konzeptionellen Grundlagen des Instituts für gesellschaftlichen Zusammen-
halts, einschließlich einer tragfähigen Governance für den Verbund, werden in
einer einjährigen Konzeptphase erarbeitet. Die Ergebnisse der Konzeptphase
werden einer Begutachtung durch ein Expertengremium unterzogen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333