Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3003 19. Wahlperiode 27.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Matthias Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2209 – Militärische Spezialkräfte in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Einsatz von Spezialkräften hat in den letzten Jahren sowohl für die Bundeswehr als auch für die Streitkräfte verbündeter Staaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies wird momentan sichtbar am Ausbau von Stützpunkten mit Bezug zu Spezialkräften und der Schaffung neuer Stützpunkte für Spezialkräfte. Dies ist aus Sicht der Fragesteller u. a. besorgniserregend, weil Spezialkräfte geheim agieren und eine effektive parlamentarische und gesellschaftliche Kontrolle dadurch nicht in ausreichender Weise gegeben ist. In Baden-Württemberg befindet sich ein Netz verschiedenster militärischer Stützpunkte von Spezialkräften: In der jüngst erweiterten und ausgebauten Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw (westlich von Stuttgart) ist seit 1996 das deutsche Kommando Spezialkräfte (KSK) stationiert. Das KSK wünscht sich ein neues, zusätzliches Militärgelände mit Start- und Landebahn, um Fallschirmabsprünge zu trainieren. Das Bundesministerium der Verteidigung plant, dieses Gelände auf einem bisher zivil genutzten Segelflugplatz zwischen Haiterbach und Nagold südwestlich von Stuttgart zu realisieren, obwohl sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Form eines Bürgerentscheids vom 24. September 2017 gegen das Militärgelände aussprachen (http://dpaq.de/6gzGm). Im nördlich von Stuttgart gelegenen Hardheim wird aktuell ein NATO Special Operations Component Command (SOCC), ein NATO-Kommando für multinationale Spezialeinsätze, aufgebaut. Von diesem aus sollen Spezialkräfte im Einsatz geführt werden. Mit dem Aufbau des SOCC wurde eine Führungsunterstützungskompanie , die dem KSK unterstellt ist, beauftragt. In der Staufer-Kaserne in Pfullendorf ist zudem die Fernspähkompanie 200 stationiert , die wie das KSK der Division Schnelle Kräfte angehört. An diesem Standort befindet sich auch das Ausbildungs- und Übungszentrum für spezielle Operationen. Dort werden spezialisierte Kräfte aus neun Nationen aus- und weitergebildet , u. a. auch die Soldatinnen und Soldaten des KSK. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3003 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Außerdem gibt es im Raum Stuttgart zahlreiche Stützpunkte US-amerikanischer Spezialkräfte: Das Special Operations Command Europe (SOCEUR) in Vaihingen , das Special Operations Command Africa (SOCAFRICA) in Möhringen auf den Fildern sowie das 1st Bataillon der 10th Special Forces Group, welches in der Panzerkaserne in Böblingen stationiert ist. Außerdem wird der militärische Teil des Stuttgarter Flughafens, das Stuttgart Army Field, vom US Army Special Operations Command betrieben. Von dort aus werden militärische Truppen - und Frachttransporte durchgeführt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In Hardheim wird weder ein NATO Special Operations Component Command (SOCC) aufgebaut, noch werden aus Hardheim Einsätze von Spezialkräften geführt . In Hardheim wird eine Stabs- und Führungsunterstützungskompanie SOCC aufgestellt, die im Fall der Aktivierung eines SOCC unter deutscher Führung für einen Einsatz oder eine Einsatzgleiche Verpflichtung als Teil der Rahmenorganisation lage- und bedarfsgerecht für den konkreten Auftrag an einem jeweils festzulegenden Ort herangezogen werden kann. Hauptauftrag der Kompanie ist in einem solchen Fall die Bereitstellung der erforderlichen IT-Unterstützung für den Betrieb eines SOCC. Die Beantwortung der diesbezüglichen Fragen der Fragestellerinnen und Fragesteller erfolgt ausschließlich in diesem Verständnis. Zudem kann die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht in Gänze in offener Form erfolgen. Die Einstufung der entsprechenden Antworten als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – Nur für den Dienstgebrauch„ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung (VSA)) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zu den Fähigkeiten der Spezialkräfte der Bundeswehr und deren Führungseinrichtungen sowie zu Einsätzen und zur Ausbildung in der Bundeswehr könnte sich nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags für schutzbedürftige Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf Techniken, Taktiken und Einsatzverfahren der Bundeswehr sowie auf Arbeitsmethoden des MAD gezogen werden. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solche Erkenntnisse betreffend könnte zu einer Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Auftragserfüllung führen. Hierdurch würde insbesondere die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beeinträchtigt . Auch im Hinblick auf den Schutz der Betroffenen werden diese Informationen daher als VS gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3003 1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Ländern bzw. welchen Verbänden werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Einrichtung des NATO SOCC in Hardheim vor Ort stationiert, und wie viele zusätzliche Soldatinnen und Soldaten soll der Standort bei Bedarf aufnehmen können? In Hardheim wird eine Stabs- und Führungsunterstützungskompanie SOCC der Bundeswehr mit einer Sollstärke von 175 Soldatinnen und Soldaten aufgestellt, die Teile der Rahmenorganisation für ein SOCC stellen kann. Es gibt keine Planungen , Verbände oder Soldatinnen und Soldaten anderer Nationen in Hardheim zu stationieren oder aufzunehmen. Es wird zudem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Mit welchen anderen Nationen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit im Betrieb des SOCC vorgesehen? Der Betrieb eines SOCC unter deutscher Führung erfolgt grundsätzlich als multinationale Führungseinrichtung nach Aktivierung für einen konkreten Einsatz im Rahmen des sicherheitspolitischen Engagements Deutschlands in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes bzw. bei Einmeldung für eine Einsatzgleiche Verpflichtung der Bundeswehr (NATO Response Force, EU Battle Group). Personal anderer Nationen wird in diesem Fall lageabhängig hinzugezogen und in die Struktur des SOCC eingebunden . 3. An welcher Art von Einsätzen in welchen Regionen soll das SOCC nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt werden? Ein durch Deutschland als Rahmennation gestelltes SOCC kann nach Erlangung dieser Fähigkeit weltweit im Rahmen des sicherheitspolitischen Engagements Deutschlands in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes zur Führung von Spezialkräften eingesetzt werden. Die Art der Einsätze und die Regionen, in denen ein SOCC unter deutscher Führung zum Einsatz kommen soll, können nicht prognostiziert werden. Die Einsätze erfolgen aber grundsätzlich im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung bzw. des Internationalen Krisenmanagements und auf Grundlage der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. a) Wird das SOCC auch an der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen des KSK beteiligt sein? Kräfte des Kommando Spezialkräfte (KSK) können sowohl einem durch Deutschland als Rahmennation gestellten SOCC als auch einem durch eine andere Nation gestellten SOCC im Einsatz unterstellt werden. b) Welche anderen Einheiten der Bundeswehr und anderer Staaten sollen bei Bedarf vom SOCC geführt werden? Ein SOCC führt nach Aktivierung die ihm unterstellten Spezialkräfte und die lageabhängig zur Unterstützung von Spezialoperationen unterstellten Kräfte der beteiligten Staaten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3003 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das SOCC sich an der Planung und Durchführung sog. capture or kill-Missionen verbündeter Streitkräfte beteiligen wird? Für die Aktivierung und Tätigkeiten eines im Bedarfsfall durch Deutschland als Rahmennation gestellten SOCC gelten dieselben verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben wie für alle anderen Aktivitäten deutscher Streitkräfte auch. 4. Inwiefern wird das SOCC in Hardheim nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine nachrichtendienstliche Abteilung haben, und mit welchen Nachrichtendiensten im In- und Ausland ist eine Kooperation vorgesehen? Die in Hardheim stationierte Stabs- und Führungsunterstützungskompanie SOCC verfügt in ihrer Grundstruktur über keine nachrichtendienstlichen Organisationselemente . Der Auftrag der Einheit beschränkt sich auf die technische Bereitstellung von Kommunikations- und Informationssystemen sowie den Aufbau und den Betrieb einer Gefechtsstandhülle. Es wird zudem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Welche sind die übergeordneten Dienststellen bzw. Abteilungen des SOCC beim Kommando Spezialkräfte und bei der NATO, und inwiefern wird das SOCC künftig grundsätzlich alle Einsätze des KSK führen bzw. in diese einbezogen sein? Es gibt kein stehendes deutsches SOCC im Grundbetrieb. Nach Aktivierung eines SOCC unter deutscher Führung wird dieses grundsätzlich in die multinationalen Strukturen integriert und der für den jeweiligen Einsatz bzw. die Einsatzgleiche Verpflichtung verantwortlichen multinationalen Führungseinrichtung der operativen Ebene unterstellt. Das deutsche Personal untersteht grundsätzlich truppendienstlich dem Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. 6. Welche weiteren SOCC der NATO bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit, und was sind ihre jeweiligen Aufgaben? Die NATO verfügt grundsätzlich über keine stehenden SOCC. NATO SOCC werden durch die truppenstellenden Nationen im Bedarfsfall für den konkreten Einsatz bzw. die Einsatzgleiche Verpflichtung bereitgestellt bzw. die Bereitstellung organisatorisch geregelt. Derzeit hat die NATO ein SOCC in Afghanistan im Rahmen von RESOLUTE SUPPORT zur Führung der Spezialkräfte der truppenstellenden Nationen eingesetzt (NATO Special Operations Component Command in Afghanistan/ NSOCC-A). 7. Wie lange ist der Betrieb des SOCC in Hardheim nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, und auf Grundlage welcher Kriterien ist eine spätere Verlegung des SOCC an einen anderen Ort vorgesehen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3003 8. Woraus ergibt sich die „Notwendigkeit der zeitnahen Aufstellung dieser Einheit [SOCC] … zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen“, mit der die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 31 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/13667 die Auswahl der Carl-Schurz-Kaserne in Hardheim begründete, und worin bestehen diese internationalen Verpflichtungen? Die Antwort der Bundesregierung auf die zitierte schriftliche Frage bezieht sich auf die Aufstellung einer Stabs- und Führungsunterstützungskompanie, nicht auf ein SOCC (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13667). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Welche Kapazitäten zur Ausbildung, mit denen die Wahl Hardheims weiter begründet wurde, sind für den Betrieb des SOCC notwendig, und welche Formen der Ausbildung sind hier vorgesehen? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Welche Kosten fallen während der Aufstellung der Stabs- und Führungsunterstützungskompanie und der Einrichtung des SOCC nach Kenntnis der Bundesregierung an, und in welchem Umfang werden hierfür Leistungen von privaten Anbietern in Anspruch genommen (bitte nach Personalkosten, Materialkosten, Dienstleistungen usw. aufschlüsseln)? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. 11. Welche laufenden Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Betrieb des SOCC anfallen? Der Betrieb des SOCC erfolgt nur nach Aktivierung. Eine Kostenaufstellung ist auch nur für diesen Fall möglich. 12. Welche baulichen Veränderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Carl-Schurz-Kaserne und der Umgebung geplant? Derzeit sind keine baulichen Veränderungen im Sinne der Fragestellung geplant. 13. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sind momentan in Hardheim stationiert, und wem sind diese jeweils unterstellt? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3003 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Flächen auf den Gemarkungen Haiterbach, Nagold und Horb, für die eine zukünftige militärische Nutzung möglich ist, sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Eigentum von Bund, Land, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH (bitte nach Eigentümerin und Eigentümer, Lage, aktueller Nutzung und möglicher militärischer Nutzung aufschlüsseln)? Die abschließende Lage der Start- und Landebahn und des geplanten Absetzplatzes stehen derzeit noch nicht fest. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie werden u. a. unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und des Eingriffs in Natur und Landschaft verschiedene Varianten auf ihre technische Machbarkeit hin untersucht . Erst, wenn die Ausrichtung der Start- und Landebahn festgelegt wurde, ist eine parzellenscharfe Grundstücksbestimmung möglich. Aus diesem Grund kann zu den Eigentumsverhältnissen noch keine Aussage getroffen werden. 15. Welche alternativen Standorte zieht das Bundesministerium der Verteidigung für ein Absprunggelände für Spezialkräfte in Betracht, und welche davon werden gegenwärtig priorisiert? Alle für das Ersatzgelände in den vergangenen Jahren identifizierten Flächen wurden sowohl auf ihre militärische Eignung als auch hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen (Raum-/Regionalplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft , Forstwirtschaft und Immissionswerte) untersucht. Die Reihung dieser Flächen ist inzwischen abgeschlossen. Dabei hat sich die Fläche um Haiterbach/Nagold als die grundsätzlich am besten geeignete Fläche für dieses Projekt herausgestellt. Eine Übersicht der 41 näher untersuchten Flächen wurde im Beteiligungsportal Baden-Württemberg (https://beteiligungsportal.badenwuerttemberg .de/de/informieren/beteiligungsprojekte-der-landesregierung/kskabsprunggelaende /faq-absprunggelaende/faq-standortauswahl/) veröffentlicht. 16. Inwiefern bleibt der Segelflugplatz zwischen Haiterbach und Nagold auch nach dem Bürgerentscheid gegen das Absprunggelände die favorisierte Variante ? Falls die favorisierte Variante weiterhin Haiterbach bleibt, warum? Die Bundeswehr hat dem Land Baden-Württemberg angezeigt, dass sich ein Gelände in den Kommunen Haiterbach und Nagold als Ersatzgelände für die Bundeswehr sehr gut eignet. Der Bürgerentscheid in Haiterbach, welcher die Stadt Haiterbach verpflichtet alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um das geplante Übungsgelände zu verhindern, ist für die Bundeswehr nicht bindend. Gleichwohl wird die Bundeswehr das Ergebnis des Bürgerentscheides sowie die Belange der Gemeinden und Anwohner bei zukünftigen Abwägungsentscheidungen angemessen berücksichtigen. 17. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Zuge der zukünftigen militärischen Nutzung des Geländes bei Haiterbach zu Enteignungen kommen wird, und auf welcher rechtlichen Grundlage wären diese möglich ? Die Möglichkeiten des Bundes, Grundstücke zum Zwecke der Verteidigung zu beschaffen, sind im Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung geregelt. Obwohl die Bundesregierung eine Enteignung im Zusammenhang mit der geplanten militärischen Nutzung des Geländes bei Haiterbach nicht gänzlich ausschließen kann, stellt diese stets das letzte rechtliche Mittel zum Erwerb von Grundstücken oder den Rechten daran dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3003 18. Wie viele Übungsflüge sind auf dem neuen Absprunggelände bei Haiterbach jährlich maximal vorgesehen, in welcher Höhe sollen diese Flüge jeweils durch welche Luftfahrzeuge stattfinden, und welchen weiteren Nationen soll eine Nutzung des Geländes offenstehen? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. 19. Für wie viele Stunden wird pro Übungstag voraussichtlich trainiert werden, und wie viele Absprünge werden voraussichtlich pro Übungstag durchgeführt werden? Die Dauer der Sprungausbildungen sowie die Anzahl der Absprünge pro Übungstag sind abhängig von Ausbildungsziel, Witterungsbedingungen und der Verfügbarkeit von Luftfahrzeugen und kann daher nicht pauschal prognostiziert werden. 20. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur voraussichtlichen Lärmentwicklung am Segelflugplatz selbst und den jeweils umliegenden Gemeinden vor? Welche Probleme könnten sich daraus jeweils für Anwohnerinnen und Anwohner und die Umwelt ergeben? Bisher liegen noch keine belastbaren Daten zur voraussichtlichen Lärmentwicklung am Segelflugplatz aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung zur Lage der Start- und Landebahn vor. 21. Werden auf dem Absetzgelände Tankvorgänge der Fluggeräte durchgeführt? Wenn ja, wie, und wie viel Treibstoff wird dort gelagert beziehungsweise dorthin transportiert? Wie sollen Umweltschäden in der Umgebung vermieden werden und z. B. der Wasserschutz auf dem verkarsteten Dolomit sichergestellt werden? Die Durchführung der Betankung von Luftfahrzeugen ist auf dem Absetzgelände in Haiterbach nicht geplant. Die Berücksichtigung des Gewässer- und Bodenschutzes ist durch Vorschriften der Bundeswehr für den Umgang mit Treibstoff generell sichergestellt. 22. Inwiefern wird die Belastung durch Abgase und Kerosin in der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt? Wie hoch wird diese Belastung voraussichtlich sein, und wie hoch ist diese Belastung bei vergleichbaren Militäranlagen? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob und ggf. in welchem Umfang eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden wird. Der Bundesregierung sind an keinem Standort der Bundeswehr erhebliche Umweltauswirkungen durch Abgase oder Kerosin aus dem regulären Betrieb von Luftfahrzeugen bekannt. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3003 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welchen Nutzen verspricht sich das Bundesministerium der Verteidigung davon, dass auf dem Absetzgelände auch die Landung von Hubschraubern möglich sein soll? Inwiefern sind andere Aktivitäten als Absprungübungen geplant? Zu den Fähigkeiten der Luftlandekräfte der Bundeswehr zählt neben dem Absprung aus Luftfahrzeugen, auch die Aufnahme dieser Kräfte durch Hubschrauber . Die Aufnahme auf dem Absetzgelände ermöglicht eine effektive und effiziente Ausbildung. 24. Wurde der Segelflugplatz Haiterbach und die umliegenden Flächen bisher bereits durch das Kommando Spezialkräfte, andere Verbände der Bundeswehr oder Streitkräfte verbündeter Staaten für Übungen genutzt? Wenn ja, durch welche Verbände, und wie oft? Das Segelflugplatzgelände Haiterbach wurde durch das KSK bislang für Übung und Ausbildung nicht genutzt. Eine Nutzung fand bis in die 1990er Jahre durch die inzwischen aufgelöste Luftlandebrigade 25 statt. Zahlen und Umfang liegen hierzu nicht vor. Eine Nutzung durch andere Verbände der Bundeswehr oder Nutzung durch verbündete Staaten ist der Bundesregierung nicht bekannt. 25. Wie viele Soldatinnen und Soldaten sollen im Falle der Realisierung des Militärgeländes an Übungstagen vor Ort sein? Wie viele Soldatinnen und Soldaten waren auf dem bisher bestehenden Trainingsgelände maximal vor Ort? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. 26. Welche weiteren zivilen und in zivilem Eigentum befindlichen Flächen in Deutschland wurden in den vergangenen zehn Jahren in eine militärische Nutzung überführt, und welche Reaktionen gab es hierauf jeweils durch Eigentümerinnen und Eigentümer und Anwohnerinnen und Anwohner? Im Bereich der Zufahrt zur Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw wurde ein städtisches Grundstück als Wartezone für PKW und/oder LKW beschafft. Reaktionen von Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Anwohnerinnen und Anwohnern sind nicht bekannt. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3003 27. An welchen Orten in Deutschland führten das Kommando Spezialkräfte und US-amerikanische Spezialkräfte in den vergangenen zwei Jahren Sprungübungen durch (bitte nach Datum, Ort, Umfang und Zweck der Übung auflisten )? a) Wie viele Sprungübungen führten in den vergangenen zwei Jahren Angehörige der US-Armee in Baden-Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung durch bzw. wurden gemeinsam durchgeführt (bitte nach Datum, Ort, Umfang und Beteiligung durch Deutschland bzw. Drittstaaten auflisten )? b) Wie viele Sprungübungen wurden durch das KSK bzw. Angehörige USamerikanischer Spezialkräfte in den vergangenen zwei Jahren auf dem Übungsgelände bei Renningen-Malmsheim durchgeführt? c) Inwiefern geht die Bundesregierung von einem gestiegenen Bedarf an Übungssprüngen und sonstigen Ausbildungskapazitäten für die deutschen und die US-Spezialkräfte in Deutschland aus und warum? Bei den Fragen 27 bis 27c wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. 28. In welche Übungen mit Streitkräften anderer Nationen waren Soldatinnen und Soldaten der Division Schnelle Kräfte in den vergangenen zwei Jahren involviert (bitte nach Ort, beteiligten Nationen, Zahl der jeweils teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten nach Nation, Beteiligung welcher Unterverbände der Division Schnelle Kräfte, Zweck der Übung aufschlüsseln)? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. 29. Welche Liegenschaften der Bundeswehr in Baden-Württemberg werden bislang neben dem KSK auch von den Spezialkräften anderer Staaten, insbesondere der USA, genutzt, und wie oft kam dies in den vergangenen zwei Jahren vor? Die Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw und die Staufer-Kaserne in Pfullendorf. Zur Häufigkeit der Nutzung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 30. Haben Einheiten oder Angehörige der Division Schnelle Kräfte in den vergangenen zwei Jahren an Ausbildungsmaßnahmen, Übungen etc. auf den Standorten der US-Streitkräfte in Baden-Württemberg teilgenommen? a) Um welche Standorte handelte es sich hierbei? b) An welchen Standorten sind regelmäßig Angehörige der Division Schnelle Kräfte zu Gast oder stationiert? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3003 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Geht die Bundesregierung von einem erhöhten Bedarf an Kooperation und Koordination von Spezialkräften verschiedener Streitkräfte aus, und wenn ja, aus welchen Gründen? Deutschlands Sicherheit wird über seine Einbindung in Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit garantiert. Insbesondere die Festigung des Zusammenhalts und die Stärkung der Handlungsfähigkeit von NATO und EU sind für Deutschland von herausragender Bedeutung. Die kontinuierliche Anpassung an das sich wandelnde Sicherheitsumfeld, die enge Verzahnung und fortschreitende Integration europäischer Streitkräfte, die Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO sowie das kohärentere Zusammenwirken zwischen NATO und EU sind dabei vorrangig. Diese Anpassung, Verzahnung und Integration macht Kooperation und Koordination zwischen den beteiligten Streitkräften in wachsendem Maße notwendig. Dies schließt auch die Spezialkräfte mit ein. 32. Welche Einheiten nutzen grundsätzlich bzw. nutzten in den vergangenen drei Jahren die Bundeswehr-Standortschießanlage „Im Bernet“ an der A 8/Kreuz Stuttgart? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. 33. Wird bzw. wurde diese Schießanlage („Im Bernet“) auch von Angehörigen ausländischer Streitkräfte, insbesondere der USA, genutzt, und wenn ja, wie häufig? Informationen darüber, ob, und wenn ja, wie häufig, einzelne Angehörige ausländischer Streitkräfte oder der in Baden-Württemberg stationierten US-amerikanischen Streitkräfte an Schießen deutscher Einheiten auf der Bundeswehr-Sammelstandortschießanlage Böblingen teilgenommen haben, liegen der Bundesregierung nicht vor. 34. Auf welcher rechtlichen Grundlage konnte diese Standortschießanlage von Soldatinnen und Soldaten des KSK und deren privaten Gästen bei deren Feier am 27. April 2017 genutzt werden (https://daserste.ndr.de/panorama/ archiv/2017/Hitlergruss-Ermittlungen-gegen-Kompaniechef,bundeswehr 1738.html)? Rechtliche Grundlage für diese dienstliche Veranstaltung geselliger Art war ein Befehl des Disziplinarvorgesetzten. Die Teilnahme von privaten Gästen war nicht erlaubt. 35. Kam es vor oder nach der Feier am 27. April 2017 noch zu weiteren Nutzungen der Standortschießanlage für Feierlichkeiten oder zur Öffnung für zivile Besucherinnen und Besucher? Zu weiteren Nutzungen der Standortschießanlage für Feierlichkeiten oder zur Öffnung für zivile Besucher vor oder nach der Feier vom 27. April 2017 hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3003 36. Welche Konsequenzen hatten die Vorfälle (rechtsradikale Musik, das Zeigen des Hitlergrußes etc.) rund um die Feier am 27. April 2017 (https://daserste. ndr.de/panorama/archiv/2017/Hitlergruss-Ermittlungen-gegen-Kompaniechef, bundeswehr1738.html), und welche weiteren Konsequenzen werden gegenwärtig erörtert? Als erste Konsequenz aus dem Vorfall wurden durch den Kommandeur KSK u. a. folgende Maßnahmen für das KSK angewiesen bzw. bereits vollzogen: Schaffung bzw. Anpassung von Befehlsgrundlagen für dienstliche Veranstaltungen geselliger Art sowie private Veranstaltungen in dienstlichen Liegenschaften , Sensibilisierung im Umgang mit sozialen Medien bzw. über Gefahren kompromittierender Handlungen, Weiterbildungen zum soldatischen Selbstverständnis und zu Grundsätzen der Inneren Führung u. a. durch die Einbindung des Zentrums Innere Führung und der Truppenpsychologie, Weiterbildungen zu rechtlichen, ethischen und moralischen Dimensionen militärischer Führung für Stabsoffiziere und Offiziere, Erarbeitung von Leitsätzen für die Kommandokräfte im KSK als moralische Richtlinie für das Handeln und Auftreten aller Kommandosoldaten, Stärken der Wahrnehmung von Verantwortung durch Weiterbildungen sowie Implementierung von Ausbildungsgängen zur Führerausbildung, Überprüfen von etablierten Verfahren (z. B. Eignungsfeststellungsverfahren im Rahmen der Nachwuchsgewinnung) sowie Umsetzung des „Human Performance Enhancement“-Programms. Die Wehrdisziplinaranwaltschaft für den Bereich der Division Schnelle Kräfte führt derzeit disziplinare Vorermittlungen gegen mehrere Angehörige des KSK. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor. Die zu treffende disziplinare Bewertung ist im Wesentlichen abhängig vom Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen. Dabei wird hinsichtlich des Verdachts strafbaren Verhaltens die Entschließung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu berücksichtigen sein, deren Ermittlungen gegen einen Beschuldigten noch andauern . 37. Welche strafrechtlichen Folgen hatten die rechtsradikalen Vorfälle beim KSK und in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf nach Kenntnis der Bundesregierung (www.n-tv.de/politik/Pfullendorf-Kaserne-droht-neuer-Skandalarticle 20175281.html)? Hinsichtlich der bei www.daserste.ndr.de dargestellten Vorfälle (Frage 36) wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. In Bezug auf die bei www.ntv.de dargestellte Versendung einer Fotomontage, die das Eingangstor des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Auschwitz und ankommende Flüchtlinge mit der Überschrift „Hier ist für jeden von euch ein Platz“ zeigt, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3003 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. In wie vielen weiteren Fällen liegen der Bundesregierung bzw. der militärischen Führung Hinweise auf eine extrem rechte Gesinnung innerhalb a) des KSK bzw. b) der Division Schnelle Kräfte vor (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 38a und 38b werden zusammen beantwortet, da das KSK zum unterstellten Bereich der DSK gehört. Der MAD ermittelt derzeit gegen zehn Angehörige der DSK wegen tatsächlicher Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen. Seit Bestehen der DSK hat der MAD dort keine Verdachtsperson als Rechtsextremist bewertet. Die Aufschlüsselung ergibt sich aus der Antwort zu Frage 38c. c) Wie manifestierte sich diese extrem rechte Gesinnung jeweils? Als tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen bewertete der MAD: „Sieg Heil!“-Ruf (in zwei Fällen); Kontakte in die rechtsextremistische Szene (in zwei Fällen); antisemitische Äußerung (in einem Fall); Tätowierung mit möglichem rechtsextremistischem Bezug (in einem Fall); rechtsextremistische Bezüge auf Facebook (in einem Fall); Konsum rechtsextremistischer Musik (in einem Fall); fremdenfeindliche Aussprüche (in zwei Fällen). 39. Inwiefern liegen der Bundesregierung Hinweise vor, dass extrem rechte Vorfälle oder Gesinnungen innerhalb des KSK bzw. der Division Schnelle Kräfte häufiger vorkommen, als in der Bundeswehr insgesamt? Weder aktuell noch in den Vorjahren ist nach Erkenntnissen des MAD eine Häufung von Hinweisen auf rechtsextremistische Bestrebungen in der Division Schnelle Kräfte (DSK) bzw. im KSK feststellbar. 40. Wurde auch die Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw in der jüngeren Zeit auf Relikte und Bezüge zur Wehrmacht etc. untersucht, und gab es hierbei Beanstandungen , wenn ja, welche? Im Mai 2017 wurden im unterstellten Bereich der DSK alle dienstlichen Liegenschaften , Räumlichkeiten und Gelasse auf den Umgang mit der Traditionspflege in der Bundeswehr insbesondere in Bezug auf die Zeit des Nationalsozialismus und auf die Wehrmacht überprüft. Im KSK wurden Exponate (Gemälde, Säbel, Tafelsilber, Pokale, Kunstdrucke, Porträts, Lanzen, etc.), die dem vor 1939 aufgelösten Kavallerieregiment 18 (Wehrmacht), dem Reiterregiment 18 (Reichswehr) sowie den Vorgängerverbänden des Württembergischen Kontingents (Kaiserliches Heer) bzw. Kavallerieregimentern des Königreichs Württemberg (Württembergisches Heer) zuzuordnen sind, als relevant identifiziert. Ein Exponat wies auf der Rückseite den handschriftlichen Eintrag „Heil Hitler“ aus dem Jahr 1934 auf. Die Exponate wurden sichergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3003 41. Wie viele militärische Flüge wurden in den Jahren 2012 bis 2017 vom Stuttgarter Flughafen aus durchgeführt? Wie viele Flüge wurden in diesem Zeitraum vom US Army Special Operations Command abgewickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 42. Wofür wird der militärische Teil des Stuttgarter Flughafens (Stuttgart Army Field) nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt? Der militärische Teil des Stuttgarter Flughafens wird zur Abfertigung der Flüge der US-amerikanischen Streitkräfte genutzt. 43. Wird der militärische Teil des Stuttgarter Flughafens (Stuttgart Army Field) auch von deutschen Streitkräften genutzt? Wenn ja, von welchen, wie häufig, und wofür? Grundsätzlich kann der militärische Teil des Stuttgarter Flughafens (Stuttgart Army Field) bei Bedarf durch Luftfahrzeuge der Bundeswehr genutzt werden. In der Vergangenheit wurde der militärische Teil des Stuttgarter Flughafens zum Betanken und/oder Passagiertransport durch Luftfahrzeuge der Bundeswehr genutzt . Die Bundeswehr erhebt keine Daten, die eine Aufschlüsselung nach Flugbewegungen der Bundeswehr zum zivilen oder militärischen Teil des Flughafens Stuttgart ermöglichen. 44. In welchen Ländern waren Soldatinnen und Soldaten der Division Schnelle Kräfte in den vergangenen vier Jahren im Einsatz (bitte nach Land, rechtlichen Grundlagen, Zielsetzung, Zahl der Soldatinnen und Soldaten und jeweiligem Verband der Division Schnelle Kräfte aufschlüsseln)? Es wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. 45. Wie genau funktioniert die Befehlskette von der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen zu den einzelnen Kommandosoldatinnen und Kommandosoldaten? Die Befehlskette von der Bundesministerin der Verteidigung zu den einzelnen Kommandosoldatinnen und Kommandosoldaten erfolgt auf Grundlage der für die gesamten Streitkräfte geltenden Gesetze und Regelungen. a) Wie erklären sich diesbezüglich mögliche Unterschiede zu anderen Teilstreitkräften ? Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3003 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie wird das KSK kontrolliert, und wie wird sichergestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung von möglichen Verfehlungen oder Missständen erfährt? Im Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr werden Verdachtsmeldungen in insgesamt 29 Meldekategorien erfasst. Alle Dienststellen der Bundeswehr sind verpflichtet, entsprechende „Meldepflichtigen Ereignisse“ zu möglichen Verfehlungen oder Missständen zu melden. So wurde auch der Vorfall vom 27. April 2017 durch die Dienststelle gemeldet. Dadurch ist sichergestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung von entsprechenden Verdachtsfällen erfährt und diese auswerten kann. c) Weshalb verfügt das KSK über eine eigene Stabsstruktur, und wie manifestiert sich dies in der militärischen Praxis? Die Stabsstrukturen des KSK entsprechen den Stabsstrukturen vergleichbarer militärischer Dienststellen. Die Stabsstrukturen dienen der Organisation der Stabsarbeit , des Dienstbetriebs und der fachlichen Beratung des Dienststellenleiters. d) Wie wird das KSK direkt vom Einsatzführungskommando geführt? Im Grundbetrieb wird das KSK truppendienstlich durch die Division Schnelle Kräfte geführt. In den besonderen Aufgabenbereichen Einsatzplanung/-vorbereitung /-nachbereitung, streitkräftegemeinsame Übungen im Inland und Übungen im Ausland sowie Fähigkeits- und Zukunftsentwicklung untersteht das KSK im Grundbetrieb fachlich dem Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr unmittelbar. 46. Wie ist die Befehlskette für die Deutschen Spezialkräfte im konkreten Fall des Mandats Resolute Support auch im Zusammenhang mit der Operation Freedom’s Sentinel und allen anderen laufenden Operationen in Afghanistan , und inwiefern wirken Spezialkräfte jeweils an der Operationsführung mit? 47. Welche Aufgaben hat das KSK in Afghanistan im Rahmen des Mandats Resolute Support und außerhalb dieses Mandats? Bezüglich der Antworten zu den Fragen 46 und 47 wird auf den Hinweis zur Einstufung in der Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die eingestufte Anlage 1* verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333