Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3005 19. Wahlperiode 27.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2585 – Ausbau der Kommandostruktur der NATO V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsminister haben einen Ausbau der Kommandostruktur der NATO beschlossen: Zwei neue Kommandostäbe sollen die Logistik innerhalb Europas sowie möglichen Nachschub über den Atlantik organisieren. Einer dieser Kommandostäbe – ein Joint Support and Enabling Command (JSEC) – soll sich zentral in Europa befinden und die Bewegung von Truppen und Kriegsgerät an die NATO-Ostflanke besser und schneller organisieren. Außerdem soll es den Schutz von Soldatinnen und Soldaten und Waffen sicherstellen und für die Absicherung von Straßen und Häfen sorgen. Im Falle einer Aktivierung könnte dieses Kommando „alles steuern, was nach Europa kommt, in Europa bewegt oder in ein Einsatzgebiet außerhalb Europas verlegt werden soll“, so „Reuters“ (https://de.reuters.com/article/deutschlandnato -kommando-idDEKBN1GW1N0). Die Zuständigkeit des Kommandos würde damit so weit reichen, wie der Verantwortungsbereich des Oberbefehlshabers der NATO in Europa. Das JSEC soll von der Gastnation betrieben und nur bei Bedarf der NATO unterstellt werden. Deutschland möchte die Verantwortung für den Aufbau des neuen NATO-Kommandos übernehmen. Das JSEC soll in Ulm angesiedelt werden. Dies teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Dr. Peter Tauber dem Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages im März 2018 in einer Unterrichtung mit. Im Gespräch war neben Ulm auch der Raum Köln/Bonn. In Ulm verfügt die Streitkräftebasis mit dem Multinationalen Kommando Operative Führung (MN KdoOpFü) bereits über eine für diese Aufgabe geeignete Dienststelle , die bei Bedarf innerhalb kürzester Zeit Personal und Material zur Planung und Führung multinationaler (Kampf-)Einsätze der Land-, Luft- und Seestreitkräfte der EU und der NATO stellen kann. Das BMVg hofft auf Synergieeffekte zwischen den beiden Kommandos, die am selben Ort untergebracht werden sollen . Die endgültige Entscheidung über den Standort des JSEC wird auf der Tagung der NATO-Verteidigungsministerinnen und NATO-Verteidigungsminister am 7. und 8. Juni 2018 erwartet. Das BMVg lässt jedoch bereits jetzt kaum Zweifel daran, dass das neue NATO-Logistik-Kommando in Ulm angesiedelt werden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3005 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Umsetzung der Beschlüsse der NATO-Gipfel von Wales und Warschau wird momentan die Infrastruktur der NATO-Staaten auf die Voraussetzungen für eine schnelle Verlegung von Streitkräften nach Osteuropa überprüft. Seit September 2016 wird eine Bestandsaufnahme der Transportinfrastruktur der NATO-Staaten durchgeführt. Anschließend soll die Infrastruktur an militärische Bedürfnisse angepasst werden. Die Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) ist Teil der NATO Response Force (NRF), der Schnellen Eingreiftruppe der NATO. Mit der auch als „Speerspitze der schnellen Eingreiftruppe“ bezeichneten VJTF will die NATO noch rascher und flexibler auf sicherheitspolitische Entwicklungen reagieren. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Deutschland hat beim Treffen der NATO-Verteidigungsminister im Februar 2018 Interesse bekundet, zukünftig die Aufgabe einer Rahmennation für das Joint Support and Enabling Command (JSEC) zu übernehmen. Bei ihrem Treffen am 7. und 8. Juni 2018 haben die NATO-Verteidigungsminister die Übertragung dieser Aufgabe an Deutschland beschlossen. Für das JSEC werden derzeit durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die konzeptionellen Grundlagen entwickelt, die mit den parallel laufenden Planungen der NATO zur Implementierung ihrer Kommandostruktur, mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung und unter Beteiligung alliierter Partner abgestimmt und fortgeschrieben werden . Die Stationierung des JSEC als Internationales Militärisches Hauptquartier ist am Standort Ulm vorgesehen. Belastbare Aussagen zu Personalstärken, materieller Ausstattung, sonstigen Leistungen für Aufbau und Betrieb des JSEC sowie deren Finanzierung bzw. Bereitstellung von Haushaltsmitteln können angesichts des Planungsstands zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. 1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten könnte das JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Aktivierung maximal befehligen? Grundsätzlich muss das JSEC in der Lage sein, im Krisen- oder Konfliktfall alle relevanten Truppenteile im durch den Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) zugewiesenen Raum führen zu können, die SACEUR zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im konkreten Fall unterstellt werden. Welche Truppenteile dem JSEC in welchem Umfang unterstellt werden, wird im Einzelfall festgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch keine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung möglich. 2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu genauen Zielsetzungen des JSEC vor? a) Über welche Fähigkeiten soll das JSEC perspektivisch verfügen? Das JSEC soll im Krisen- und Konfliktfall Koordinierungs- und Führungsleistungen im jeweils konkret zugewiesenen Verantwortungsbereich sicherstellen und durch den Schutz wesentlicher Einrichtungen und Räume die Operationsfreiheit des SACEUR in seinem Verantwortungsbereich erhalten. Dies schließt insbesondere die logistische Versorgung, den Transport, die Unterstützung der Ausbildung sowie den Schutz von Kräften ein, die dem JSEC durch die NATO im konkreten Einzelfall unterstellt werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Elemente des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3005 JSEC bereits im Frieden bei der Planung und Koordination von NATO-Vorhaben z. B. bei der Durchführung von Übungen und Verlegungen, einschließlich der grenzüberschreitenden logistischen Unterstützung auf dem Bündnisgebiet, einzubeziehen . b) Wie viele Truppen, wie viel Material etc. soll das JSEC in welchem Zeitraum an welchen Ort bringen können? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie viele Soldatinnen und Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft im JSEC stationiert sein sollen (bitte nach Zahl der Soldatinnen und Soldaten pro Nation aufschlüsseln)? a) Inwiefern würden sich diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Aktivierung des JSEC verändern? b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten welcher Nationen wären nach Kenntnis der Bundesregierung gleichzeitig an das Multinationale Kommando Operative Führung (MN KdoOpFü) und an das JSEC angegliedert, und sind diese in den oben genannten Zahlen bereits enthalten? c) Wie viele Soldatinnen und Soldaten soll der Standort bei Bedarf zusätzlich aufnehmen können? Die Fragen 3 bis 3c werden zusammenhängend beantwortet. Belastbare Aussagen zu Personalstärken können angesichts des Planungsstands zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. 4. Wie heißt die deutsche Einheit, die für den Betrieb des JSEC vorgesehen ist, wie viele Soldatinnen und Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll diese umfassen, und über welche Fähigkeiten sollen diese verfügen ? Das JSEC wird als Internationales Militärisches Hauptquartier am Standort Ulm neu aufgestellt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 3c verwiesen . 5. Liegen der Bundesregierung Informationen zu Planungen für eine Einbindung von Institutionen außerhalb der NATO vor? Der Bundesregierung liegen derzeit keine diesbezüglichen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3005 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Planungen, auch deutsche oder andere Spezialkräfte in das JSEC zu integrieren, vor? a) Wie viele Angehörige der Division Schnelle Kräfte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an das JSEC angegliedert werden oder dort regelmäßig vor Ort sein, und welche Überlegungen existieren hierzu? b) Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor zu Planungen einer möglichen Kooperation zwischen dem JSEC und dem US Special Operations Command, insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Stuttgarter Flughafens? c) Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor zu Planungen einer möglichen Kooperation zwischen dem JSEC und dem ebenfalls neu entstehenden Special Operations Component Command (SOCC) in Hardheim oder anderen SOCCs? Die Fragen 6 bis 6c werden zusammenhängend beantwortet. Die Maßnahmen zur Aufstellung des JSEC sollen im Herbst 2021 abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch keine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung möglich. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Von welchen anderen Standorten oder Verbänden aus dem In- und Ausland sollen nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft oder regelmäßig Verbindungsoffizierinnen und Verbindungsoffizieren oder andere Verbindungspersonen vor Ort im JSEC sein, und viele Personen wären dies jeweils (bitte nach Anzahl, Nation und Einheit bzw. Verband aufschlüsseln)? Im zweiten Halbjahr 2018 soll die Feinausplanung des JSEC beginnen. Aufbauend auf deren Ergebnissen wird die Bundesregierung die Verbündeten um personelle Beiträge bitten. 8. Würde das JSEC im Falle einer Aktivierung ausschließlich Streitkräfte der NATO führen, oder sind der Bundesregierung auch Überlegungen zur Führung anderer Streitkräfte durch das JSEC bekannt? Die Aktivierung des JSEC erfolgt bei Bedarf im Krisen- und Konfliktfall als Teil der NATO Streitkräftestruktur. Die Aufgabe des JSEC wird die Sicherstellung von Unterstützungsleistungen für der NATO zugeordnete Streitkräfte sein, die dem JSEC durch den SACEUR im eigenen Verantwortungsbereich unterstellt werden. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Wenn das JSEC auch Streitkräfte anderer Nationen führen könnte, welche Nationen kämen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung infrage? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3005 10. Aufgrund welcher Kriterien sprach sich die Bundesregierung für Ulm als Standort des JSEC aus, welche konkreten Alternativen gab es, welche Gründe sprachen gegen andere Standorte, und welche (optimalen und hinreichenden ) Bedingungen muss der Standort des JSEC allgemein erfüllen? Nach intensiver Prüfung ist die Aufstellung des JSEC in Ulm am Standort des Multinationalen Kommandos Operative Führung (MN KdoOpFü) vorgesehen. Das MN KdoOpFü erfüllt bereits jetzt die Grundvoraussetzungen, um wesentliche Anforderungen an das zukünftige NATO Hauptquartier JSEC abzubilden. Dazu gehören insbesondere der Aspekt der Multinationalität, die langjährige Expertise als Hauptquartier im NATO- und EU-Rahmen sowie die bereits bestehende Anbindung an NATO IT-Systeme. Weiterhin bietet sich die Nutzung der bereits am Standort Ulm vorhandenen Unterstützungselemente des Multinationalen Kommandos Operative Führung auch für das JSEC an. Derartige Voraussetzungen sind an keinem anderen deutschen Standort gegeben. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, inwiefern der Führungsstab im Falle einer Aktivierung in Ulm verbleiben würde oder ob das Kommando auch von anderen Orten geführt würde, wenn ja von welchen? Nach bisherigen Planungen ist eine stationäre Aufgabenwahrnehmung vorgesehen . 12. Auf Synergieeffekte welcher Art zwischen dem JSEC und dem MN KdoOpFü hofft die Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Inwiefern würde das MN KdoOpFü im Falle einer Aktivierung des JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an der Planung und Durchführung von Einsätzen beteiligt werden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu einer möglichen Miteinbindung des JSEC im Falle einer Aktivierung des MN KdoOpFü vor? Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung möglich. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 15. Inwiefern könnte es nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Aufbau und den anschließenden Betrieb des JSEC zu Straßenschäden oder Verspätungen von Zügen kommen? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 16. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Aufbau des JSEC voraussichtlich anfallen, und wer trägt diese (bitte aufschlüsseln )? Die Maßnahmen zur Aufstellung des JSEC sollen im Herbst 2021 abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher noch keine belastbare Aussage im Sinne der Fragestellung möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3005 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Betrieb des JSEC voraussichtlich anfallen, und wer trägt diese (bitte aufschlüsseln )? Wie setzen sich die voraussichtlichen Kosten zusammen (bitte aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Wie ist das JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich in die Befehlskette und Kommandostruktur der Bundeswehr eingebunden, und inwiefern ändert sich dies im Falle einer Aktivierung? Alle deutschen Angehörigen des JSEC werden eine nationale Dienststelle bilden, die voraussichtlich dem Kommando Streitkräftebasis unterstellt und in die Kommandostruktur der Bundeswehr integriert sein wird. Nach Aktivierung ist die Unterstellung unter das Allied Command Operations der NATO vorgesehen. Inwiefern einzelne Elemente bereits im Grundbetrieb SACEUR unterstellt werden, wird im Rahmen der Feinausplanung national und mit der NATO abgestimmt werden. 19. Welches ist nach Kenntnis der Bundesregierung die übergeordnete Dienststelle innerhalb der Bundeswehr? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Wie ist das JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich in die Befehlskette und Kommandostruktur der NATO eingebunden, und inwiefern ändert sich dies im Falle einer Aktivierung? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 21. Welches ist nach Kenntnis der Bundesregierung die übergeordnete Dienststelle innerhalb der NATO? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 22. Inwiefern ist das JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung mit der EU verwoben ? a) Inwiefern hat das JSEC voraussichtlich Kontakt mit Institutionen oder Akteuren der EU, z. B. der EU-Kommission? b) Inwiefern werden Akteure oder Einzelpersonen der EU regelmäßig vor Ort im JSEC sein? Die Fragen 22 bis 22b werden zusammenhängend beantwortet. Bereits in der Aufstellungsphase des JSEC sollen Fähigkeiten, Verfahren und Elemente aus Projekten der internationalen Zusammenarbeit (u. a. PESCO) berücksichtigt werden, um Synergien zu erzielen und unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden . Aussagen zur konkreten Ausgestaltung können derzeit aber nicht getroffen werden. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3005 23. Inwiefern wird das JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung in die Senkung bürokratischer Hürden beim Grenzübertritt zu militärischen Zwecken eingebunden sein („Military Schengen“), und welche Rolle hat das JSEC hierbei? Die Regelungen beim Grenzübertritt zu militärischen Zwecken bleiben in der Abstimmungs - und Entscheidungsverantwortung der betroffenen Nationen. Inwieweit das JSEC hierbei eine koordinierende bzw. unterstützende Rolle einnehmen kann, wird erst im Rahmen der Feinausplanung und in Abstimmung mit Partnernationen betrachtet werden. 24. Inwiefern wird das neue JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung in die Überprüfung von Straßen, Brücken, Tunnel, Schienen, Start- und Landebahnen , Häfen, Wasserwege oder anderer Verkehrswege auf ihre militärische Tauglichkeit einbezogen, und welche Entscheidungskompetenzen werden dem JSEC dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zukommen? Die Überprüfung der militärischen Tauglichkeit der Verkehrswege bleibt in der jeweiligen nationalen Verantwortung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Inwiefern wird das neue JSEC nach Kenntnis der Bundesregierung in die Planungen zum Umbau dieser Verkehrswege einbezogen, und welche Entscheidungskompetenzen werden dem JSEC dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zukommen? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26. In welchen Staaten wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Transportinfrastrukturen geprüft? In Umsetzung der Beschlüsse der NATO-Gipfel von Wales und Warschau sind die Voraussetzungen für eine schnelle Verlegung von Streitkräften innerhalb Europas zu schaffen. In diesem Rahmen wurde ab September 2016 eine Bestandsaufnahme der Transportinfrastruktur der Alliierten durchgeführt. Die Auswertung dieser Abfrage ist noch nicht abgeschlossen. Informationen zu einem möglichen Investitionsbedarf liegen nicht vor. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/634. 27. Wie verteilt sich der bisher vorgesehene Investitionsbedarf nach Kenntnis der Bundesregierung auf die untersuchten Länder (bitte aufzählen)? a) Falls die Auswertung noch nicht abgeschlossen ist, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu bislang vor, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Auswertung? b) Falls die Auswertung bereits abgeschlossen ist, wie verteilen sich die bisher vorgesehenen Investitionen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Logistik-Sektoren (bitte nach Straßen, Schienennetzen, Flughäfen, ggf. anderen wie z. B. Kommunikationsinfrastruktur etc. aufgliedern )? Die Fragen 27 bis 27b werden zusammenhängend beantwortet. Der Bundesregierung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen zur Untersuchung und deren geplantem Abschluss vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3005 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf die Antwort zu Frage 26 und ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/634. 28. Wie weit ist die Planung und Umsetzung dieser Infrastrukturmaßnahmen in hochrangigen Entscheidungsgremien von NATO, EU und Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher gediehen (bitte bisherige und geplante Gespräche mit Termin, beteiligten Institutionen und zuständigen Vertretern der Bundesregierung aufführen)? Bisher wurden in hochrangigen Entscheidungsgremien von NATO, EU und den Mitgliedsstaaten keine Infrastrukturmaßnahmen geplant und umgesetzt. Die Verteidigungsminister wurden bei ihrem Treffen am 14. und 15. Februar 2018 darüber informiert, dass sich NATO und EU in dieser Angelegenheit abstimmen. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/634. 29. Aus welchem Einzelplan bzw. welchen Einzelplänen sollen die Ausgaben für die militärisch begründete Sanierung der Transportinfrastruktur finanziert werden, und werden diese Ausgaben im Rahmen der Zwei-Prozent- BIP-NATO-Vereinbarung angerechnet? Die Analyse möglicher Handlungsoptionen durch die NATO dauert noch an. Einschätzungen zu möglichen künftigen Ausgaben wären daher zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ. Eine Anrechnung im Rahmen der Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien ist möglich, wenn es sich um Zahlungen handelt, die die Bundesregierung ausdrücklich für die Erfüllung der Anforderungen der Bundeswehr , der Anforderungen von Verbündeten oder der Allianz vornimmt. 30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Gründen vor, weshalb die Militärtransporte im Rahmen der Operation Atlantic Resolve III im Mai 2018 nicht über Bremerhaven, sondern über Antwerpen abgewickelt wurden ? Die Planung der Verlegung erfolgte in nationaler Verantwortung der USA. Über die Hintergründe für die Auswahl Antwerpens zur Abwicklung des Seetransportes durch die USA liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Wann legten die betreffenden Schiffe für die Militärtransporte in Antwerpen nach Kenntnis der Bundesregierung an? Nach Kenntnis der Bundesregierung legten die Schiffe am 18., 21. und 26. Mai 2018 in Antwerpen an. b) Um wie viele Schiffe handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung ? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich um drei Schiffe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3005 c) Wie viele Personen und wie viele Fahrzeuge und anderes Militärgerät (bitte aufschlüsseln) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung transportiert ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor. Die Verlegung von Personal erfolgte überwiegend im Lufttransport direkt aus den USA. Fahrzeuge und Militärgerät wurden auf verschiedenen Transportrouten mit unterschiedlichen Verkehrsträgern, zum Teil unter Abstützung auf zivile Transportunternehmen durchgeführt. Eine Informationspflicht über alle Details dieser Transporte gegenüber Bundesbehörden besteht nicht. 31. Inwiefern sind der Bundesregierung Planungen bekannt, die Militärtransporte im Rahmen der Operation Atlantic Resolve IV in etwa acht Monaten wieder über Bremerhaven abzuwickeln, und inwiefern hat die Bundesregierung Einfluss auf diese Entscheidung? Der Bundesregierung ist hierzu keine Entscheidung bekannt. Die Entscheidung obliegt zu gegebener Zeit den USA. 32. Inwiefern leistet die Bundeswehr oder andere Behörden des Bundes den Streitkräften anderer NATO-Staaten Hilfe beim Passieren der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bezüglich a) der logistischen Versorgung, b) dem Schutz, c) der Zusammenarbeit mit zivilen Behörden und d) der gewerblichen Wirtschaft? Die Fragen 32a bis 32d werden zusammenhängend beantwortet. Die Bundeswehr leistet auf Antrag Unterstützung durch Host Nation Support (HNS). HNS umfasst die zivile und militärische Unterstützung, welche die Bundesrepublik Deutschland als Gastnation im Frieden sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall für ausländische Streitkräfte und Organisationen erbringt, die sich auf deutschem Hoheitsgebiet bzw. im Transit durch DEU befinden. Dies schließt auch die Bereitstellung logistischer Leistungen und Schutz ein. Beim HNS beschränkt sich die Bundeswehr so weit wie möglich auf eine koordinierende Funktion als Mittler und Berater. Dies gilt insbesondere dann, wenn Leistungen von Behörden außerhalb der Bundeswehr oder auch zivil-gewerblichen Ressourcenträgern erbracht werden. Erforderliche Vereinbarungen oder Verträge sind dann direkt zwischen der Gastnation und dem Leistungserbringer zu schließen . 33. Welche Mitgliedstaaten der NATO beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Very High Readiness Joint Task Force“ (VJTF) nicht? Aus welchen Gründen nehmen diese NATO-Staaten nicht teil? Nach Kenntnissen der Bundesregierung beteiligt sich Island nicht an der VJTF, da Island über keine Streitkräfte verfügt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3005 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Ist in der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung vereinbart worden, dass diese Staaten ersatzweise andere Verpflichtungen im Rahmen des Bündnisses erfüllen müssen? Entscheidungen über Beiträge zu Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen liegen in der nationalen Verantwortung der Mitgliedsstaaten. 35. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten der Bundesrepublik Deutschland, die mit der Übernahme der Führung der VJTF ab 2019 verbunden sind? Die Ausgaben, die mit der Übernahme der VJTF (L (Land)) 2019 verbunden sind, belaufen sich auf rd. 45 Mio. Euro. 36. Wie viele zusätzliche Soldaten der Bundeswehr werden benötigt, um die Führung der VJTF übernehmen zu können? Es werden keine zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr benötigt , um die Führung der VJTF (L) in 2019 übernehmen zu können. 37. Wie viele Leopard-2-Kampfpanzer und Marder-Schützenpanzer wird die Bundeswehr ab 2019 zusätzlich bereitstellen, um die Aufgaben, die mit der Führung von VJTF verbunden sind, erfüllen zu können? Die Bundeswehr wird die Aufgaben, die mit der Führung der VJTF (L) in 2019 verbunden sind, aus dem zur Verfügung stehenden Bestand an Großgerät erfüllen. Es erfolgt somit keine Bereitstellung zusätzlicher Leopard-2-Kampfpanzer und Marder-Schützenpanzer für diesen Auftrag. 38. Was sind die Kriterien der Bundesregierung für eine erfolgreiche VJTF-Führung ? Wesentliches Kriterium ist die Erfüllung der während der Führung der VJTF anfallenden Aufgaben, u. a. die Aufstellung einsatzbereiter Kräfte (personell und materiell) sowie die Funktionsfähigkeit der entsprechenden Kommandostruktur. Außerdem muss die zeitgerechte Verlegung der Kräfte sichergestellt werden können . 39. Welche Mitgliedstaaten der NATO beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an der Mission „Enhanced Forward Presence“? Aus welchen Gründen nehmen diese NATO-Staaten nicht teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich Portugal, Türkei, Griechenland , Ungarn, Bulgarien und Montenegro derzeit nicht an Enhanced Forward Presence. Über die Gründe der Nichtteilnahme liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 40. Ist in der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung vereinbart worden, dass diese Staaten ersatzweise andere Verpflichtungen im Rahmen des Bündnisses erfüllen müssen? Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3005 41. Wie viele Bundeswehrsoldaten beteiligten oder beteiligen sich an der nationalen litauischen Übungsserie „Iron Wolf“ (Eiserner Wolf)? An der litauischen Übungsserie „Iron Wolf“ beteiligt sich die Bundeswehr regelmäßig unter Einbindung des dort im Rahmen von Enhanced Forward Presence befindlichen Gefechtsverbandes mit etwa 500 Soldatinnen und Soldaten. 42. Betrachtet die Bundesregierung es als problematisch, dass Bundeswehrsoldaten an Übungen unter der Bezeichnung „Eiserner Wolf“ teilnehmen, die auf einen faschistischen Kampfbund im Litauen der 1920er Jahre zurückgeht (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Eiserner_Wolf; www.spiegel.de/politik/ ausland/nato-manoever-saber-strike-saebelrasseln-im-baltikum-a-1210937. html)? Die Übungsserie „Iron Wolf“ ist eine nationale Übungsserie der litauischen Streitkräfte. Die Namensgebung für nationale Übungen ist eine Angelegenheit der jeweiligen Staaten und bedarf weder der Zustimmung der NATO noch anderer Regierungen oder Streitkräfte. 43. Bis in welches Jahr wird sich die Bundeswehr an Enhanced Forward Presence beteiligen? Die Bundesregierung beabsichtigt, sich bis auf weiteres an Enhanced Forward Presence zu beteiligen. Ein konkreter Zeitraum bzw. ein konkretes Jahr einer möglichen Beendigung ist nicht festgelegt. 44. Was sind die Kriterien der Bundesregierung für eine erfolgreiche Beteiligung an Enhanced Forward Presence? Enhanced Forward Presence ist eine defensive Maßnahme der NATO zur Unterstützung der östlichen Bündnispartner, insbesondere Polen, Litauen, Lettland und Estland. Enhanced Forward Presence dient der Stärkung des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO und sendet ein klares Signal der Bündnissolidarität an die östlichen Alliierten. Die Beteiligung der Bundeswehr an Enhanced Forward Presence dient dazu, einen Beitrag zur erfolgreichen Wahrnehmung dieser Aufgaben im Bündnis zu leisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333