Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/301 19. Wahlperiode 20.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/64 – Die Entwicklung des Antiziganismus in Deutschland ab 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit etwa 10 bis 12 Millionen Angehörigen stellen Sinti und Roma eine der größten europäischen Minderheiten dar (www.bpb.de/internationales/europa/sintiund -roma-in-europa/). Sinti und Roma sind seit Jahrhunderten verschiedensten Formen von Diskriminierung ausgesetzt, die unter dem Begriff des Antiziganismus zusammengefasst werden. Die Wurzeln des Antiziganismus reichen in Europa bis mindestens in das ausgehende Mittelalter bzw. die frühe Neuzeit zurück (vgl. Wippermann, Wolfgang, „Religion und Teufelsglaube“, S. 89 f.) und schlagen sich unter anderem auch massiv in den Werken der Reformation nieder (vgl. Wippermann, Wolfgang, „Luthers Erbe“, S. 119). Mit der Durchsetzung der europäischen Nationalstaaten wurden die Rechte von Sinti und Roma und anderen nicht sesshaften Bevölkerungen immer restriktiver gefasst. Die Entwicklung gipfelte im Porajmos, dem Genozid an der europäischen Sinti- und Roma-Bevölkerung durch Deutschland und seine Verbündeten während der NS-Zeit. Antiziganismus blieb auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den europäischen Gesellschaften ein weitverbreitetes Phänomen. So steht in der Handlungsempfehlung, der vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebenen Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma, dass 19 Prozent der Befragten dezidiert negative Einstellungen gegenüber Sinti und Roma hätten und dass sich gegenüber keiner anderen Gruppe „ein so durchgehendes Bild der Ablehnung “ zeige. Insbesondere fordert die Studie auf, Wissen über Sinti und Roma in der Mehrheitsgesellschaft zu vermitteln und durch regelmäßige Erhebungen Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen. Immer wieder wird berichtet, dass Personen, die einem vermeintlichen Roma-Erscheinungsbild entsprechen , von der Polizei verstärkt verdachtsunabhängig kontrolliert werden. Diese Praxis legt den Verdacht des „Racial Profiling“ nahe und stellt damit aus Sicht des Zentralrats einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar (vgl. http://zentralrat.sintiundroma.de/wp-content/uploads/presse/333.pdf, 2. Auflage , Stand September 2014). Ebenso konnte sowohl in Wort als auch in Schrift die Benutzung antiziganistischer Klischees durch Angehörige der Polizei in einer am 17. Oktober 2017 vorgestellten und im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma erstellten Studie mit dem Titel „Antiziganistische Ermittlungs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“ dargestellt werden. In der Zeitschrift der Bundespolizei wird sich so beispielsweise generalisierend und kriminalisierend über Roma geäußert: „Zum Stehlen nicht nur erzogen und ausgebildet , fühlen sich die Kinder vor allem moralisch ihren Eltern verpflichtet. In der Kultur der Roma besitzt die Verantwortung der Kinder für ihre Eltern einen außerordentlich hohen Stellenwert. Dies rührt auch daher, da ihnen im Kindesalter ein Wertesystem vermittelt wird, das für die meisten Europäer kaum vorstellbar erscheint.“ (Riedel, Frank, 2015: „Tatort Rolltreppe. Scara Rulanta“, in: BUNDESPOLIZEI kompakt, 04/2016, S. 23). Neben solchen Darstellungen legt die Studie deutliche Hinweise darauf nahe, dass Dateien, in denen Roma während der NS-Diktatur von Behörden zu ihrer Ermordung erfasst wurden, in der Bundesrepublik Deutschland weiterbenutzt wurden. Antiziganistische Einstellungen schlagen sich immer wieder in Gewalt gegen als Roma wahrgenommene Personen nieder. Die Bundesregierung erklärte auf Bundestagsdrucksache 18/253 (Antwort zu den Fragen 1 und 2), die Entwicklung von Straftaten, die sich gegen Sinti und Roma richten, aufmerksam zu verfolgen . Seit Januar 2017 werden antiziganistische Straftaten in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) gesondert aufgeführt. 1. Wie viele antiziganistische Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 begangen worden (bitte wenn möglich nach Straftatbestand und quartalsweise aufschlüsseln, wenn nötig, bitte auch der Bundesregierung zugängliche Quellen aus den Bundesländern nach ihrer Kenntnis miteinbeziehen )? Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde das Unterthema „Antiziganistisch“ in den Themenfeldkatalog des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) zum Oberthema „Hasskriminalität“ aufgenommen . Erst seit diesem Zeitpunkt ist eine trennscharfe Abbildung von Straftaten mit einer antiziganistischen Motivation möglich. Für antiziganistische Straftaten vor diesem Zeitpunkt gilt: Straftaten gegen Sinti und Roma sind Teil der Hasskriminalität mit dem Unterthema „Fremdenfeindlich “, sie können jedoch keinem separaten Unterthema zugeordnet und statistisch nicht beziffert werden. In der anonymisierten Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA) werden zudem Daten zur Volkszugehörigkeit nicht gespeichert und sind daher dort nicht recherchierbar. Seit dem 1. Januar 2017 wurden durch die Länder 30 politisch motivierte Straftaten zum Unterthema „Antiziganistisch“ gemeldet (Stichtag: 17. November 2017). Die entsprechenden Fallzahlenübersichten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um vorläufige Fallzahlen handelt, die sich bis zum Meldeschluss am 31. Januar 2018 noch verändern können. 2. Sind der Bundesregierung Untersuchungen zur Dunkelziffer antiziganistischer Straftaten bekannt, und falls ja, welchen Inhalt haben diese? Der Bundesregierung sind keine Untersuchungen zur Dunkelziffer antiziganistischer Straftaten bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/301 3. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Opfer antiziganistischer Gewalt (bitte nach unverletzt, leicht verletzt, schwer verletzt und Opfer eines Tötungsdeliktes aufschlüsseln und bitte Tathergang, Tatort und Ermittlungsergebnis sowie möglichen Prozessausgang ausführen )? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Jahr 2017 bislang eine Person aufgrund einer antiziganistischen Straftat verletzt. Das Delikt (6. April 2017, Berlin, Anlage 1) wurde dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- zugeordnet . Die Bundesländer sind nicht verpflichtet, das BKA über einen möglichen Strafprozess und dessen Ausgang zu informieren. Erkenntnisse zum Prozessausgang zu dem hier in Rede stehenden Delikt liegen nicht vor. Eine Weitergabe von Sachverhaltsbeschreibungen obliegt zudem den zuständigen Landespolizeibehörden. 4. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen von Sinti und Roma bewohnte Häuser begangen (bitte Tathergang, Tatort und Ermittlungsergebnis, wie auch juristisches Ergebnis, ausführen)? Es konnte ein Fall im Sinne der Fragestellung festgestellt werden, der der PMK -rechts- zugeordnet wird (13. März 2017, Frankfurt am Main, Anlage 1). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Fahrzeuge von Sinti und Roma begangen (bitte Tathergang, Tatort, und Ermittlungsergebnis , wie möglichen Prozessausgang, ausführen)? Es wurden keine Straftaten gegen Fahrzeuge von Sinti und Roma gemeldet. 6. Wie viele antiziganistische Äußerungen in den sozialen Medien wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anzeige gebracht (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Im Rahmen der insgesamt 30 Sachverhaltsdarstellungen für das Jahr 2017 wurden sechs Sachverhalte festgestellt, in denen antiziganistische Äußerungen in sozialen Medien getätigt wurden, davon eine im ersten Quartal, zwei im zweiten Quartal und drei im dritten Quartal. 7. Welche grundsätzlichen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Lageentwicklung im Bereich antiziganistischer Straf- und Gewalttaten in den letzten Jahren? Zur Bewertung einer Lageentwicklung sind verschiedene Erhebungszeiträume Grundvoraussetzung. Da erst ab dem Jahr 2017 eine valide Datenbasis vorliegen wird, ist eine Bewertung der Lageentwicklung „Antiziganismus“ nicht möglich. Jedoch betrachtet die Bundesregierung auch ohne eine entsprechende datenbasierte Lageentwicklung den Antiziganismus, welchem Sinti und Roma in Deutschland und Europa ausgesetzt sind, mit Sorge. Deswegen kam es in den letzten Jahren zum einen vermehrt zum Austausch über das Thema des Antiziganismus. Dieser erfolgte u. a. im Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma, dessen Mitglieder sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sinti Allianz Deutschland und des Zentralrats Deutscher Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sinti und Roma sowie Vertreterinnen und Vertretern von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Bundesministeriums des Innern, der Fraktionen im Deutschen Bundestag und der Länder zusammensetzen. Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums des Innern haben außerdem am Gesprächskreistreffen mit den Vertreterinnen und Vertretern der autochthonen nationalen Minderheiten im Bundestag-Innenausschuss teilgenommen, das ebenfalls zur Diskussion über das Thema Antiziganismus genutzt wurde. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Facetten des Antiziganismus hat im Rahmen eines Fachgesprächs zum Thema Antiziganismus in Deutschland im Bundestag stattgefunden. An diesem Fachgespräch haben neben Mitgliedern der AG Innen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion auch Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und der Bundesregierung teilgenommen. Zum anderen wird die Bekämpfung des Antiziganismus durch gezielte Veranstaltungen , Maßnahmen und Förderinstrumentarien vorangetrieben. 8. Wie viele Meldungen oder Anzeigen bezüglich antiziganistischer Äußerungen in Printmedien wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst (bitte Artikel und Datum benennen)? Es wurde bis zum 17. November 2017 keine Strafanzeige bezüglich antiziganistischer Äußerungen in Printmedien erfasst. 9. Welche Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden führen intern Statistiken zu antiziganistischen Straftaten oder Vorfällen ? Im Rahmen des KPMD-PMK werden antiziganistische Straftaten seit dem 1. Januar 2017 durch die Länder dem BKA gemeldet und im BKA in der Fallzahlendatei erfasst. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob die Länder eigene Statistiken zu antiziganistischen Straftaten führen. 10. Welche genauen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Erkennen und zur Erfassung antiziganistischer Delikte angewandt? Antiziganistische Straftaten sind eine Kategorie des Oberthemas Hasskriminalität im KPMD-PMK. Dem Themenfeld Hasskriminalität werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung , Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Auch wenn die Tat nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt wird, erfolgt ihre Zuordnung zum Themenfeld „Hasskriminalität“. Straftaten werden als antiziganistisch erfasst, wenn sie sich gegen die Volksgruppe der Sinti und Roma richten. 11. Inwieweit und auf welche Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei- und Justizbehörden von Bund und Ländern zum Erkennen antiziganistischer Delikte sensibilisiert? Im Bachelor-Studiengang zum gehobenen Kriminalvollzugsdienst des BKA findet das Thema „Antiziganismus“ bereits im einführenden Modul unter dem Themenschwerpunkt „Reflexion polizeilichen Handelns“ Berücksichtigung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/301 In Kooperation mit dem Frankfurter Fritz-Bauer-Institut setzen sich die Studierenden aktiv mit der Rolle der Polizei im Nationalsozialismus auseinander, wobei die damals betroffenen Opfergruppen besondere Berücksichtigung finden. Ergänzend werden Kernbefunde des BKA-Historienprojektes vermittelt, die Grundlagen und Fortführung des „Antiziganismus“ in polizeilichen Strukturen und Bekämpfungsansätzen behandeln. Auch im weiteren Verlauf des Studiums, insbesondere im Modul „Gewaltkriminalität “, hier Lehrveranstaltung „Hass- und Vorurteilskriminalität“ sowie im Modul „Politisch motivierte Kriminalität“ wird das Thema „Antiziganismus“ als Variante der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und typisches Kernthema rechtspopulistischen und rechtsextremen Agierens behandelt und das entsprechende Bewusstsein bei den angehenden Kriminalbeamtinnen und -beamten kontinuierlich weiterentwickelt. Dies betrifft auch die Erkennung und Erfassung von Delikten der verschiedenen Formen von Hasskriminalität, so auch antiziganistisch motivierte Delikte. Die Behörden des Zollfahndungsdienstes sensibilisieren ihre Beschäftigten im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen auch auf Straftatbestände, die nicht in den originären Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes fallen. Extremistische Tendenzen werden dabei in angemessener Form berücksichtigt. Sollten Anhaltspunkte auf Hasskriminalität vorliegen, werden diese unter Beachtung gesetzlicher Übermittlungsvorschriften an die zuständigen Polizeibehörden weitergeleitet . Auch die Bundespolizei nimmt ihre Aufgaben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen wahr. Eine Differenzierung von Delikten nach Ethnie erfolgt nicht. Wesentliche fächerübergreifende Grundlage der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei ist die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die damit einhergehende Achtung und der Schutz der Menschenrechte umfassen den Ausschluss diskriminierender Verhaltensweisen insgesamt. Die Deutsche Richterakademie – eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene , überregionale Fortbildungseinrichtung für Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – bietet regelmäßig zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an, die interdisziplinär ausgerichtet ein verhaltensorientiertes Training bieten und auch die interkulturelle Kompetenz schulen. Diese Tagungen stärken die sozialen Kompetenzen der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte insgesamt und leisten so einen Beitrag für einen sensiblen Umgang der Justiz mit den betroffenen Personengruppen. Des Weiteren wurde im Januar 2017 vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördertes Fortbildungsprojekt „Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ begonnen . In dem zweijährigen Projekt werden verschiedene Fortbildungsmodule für Strafrichterinnen und Strafrichtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu diesem Themenfeld unter Berücksichtigung des menschenrechtlichen Rechtsrahmens entwickelt und erprobt. Ziel ist, dass die für die Aus- und Fortbildung zuständigen Bundesländer künftig die Möglichkeit haben, die Module zu verwenden. Inhaltlich geht es darum, die Zielgruppe für das Erkennen rassistischer – darunter auch antiziganistischer – Delikte zu sensibilisieren. Sie soll zudem dabei unterstützt werden, angemessen auf solche Taten zu reagieren sowie im Strafverfahren mit den Erfahrungen von Rassismus-Betroffenen sensibel umzugehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezüglich weiterer Maßnahmen der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Wie viele der erfassten Straftaten gingen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Diskriminierungen oder Übergriffe auf Behördenvertreter zurück (bitte Vorfälle ausführen), wie viele solche Vorfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angezeigt, und wie viele davon haben zu Verurteilungen geführt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verwendung des Begriffs „Zigeuner “ oder anderer Ersatzbezeichnungen (zum Beispiel „mobile ethnische Minderheit“, „Landfahrer“) in Bezug auf Sinti und Roma in Bundes- und Landesbehörden, ihren Dateien, Datensätzen und Schriftsätzen der letzten sechs Jahre? Falls ja, in welchen Kontext, und warum werden diese Begriffe jeweils von welchen Behörden verwendet? Inwieweit gibt es entsprechende Anweisungen von Bundes- und Landesbehörden , die Benutzung dieser Begriffe zu unterlassen (falls ja, aus welchem Anlass)? Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Das ist vorliegend im Hinblick auf die Frage nach der „Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ oder anderer Ersatzbezeichnungen (zum Beispiel „mobile ethnische Minderheit“, „Landfahrer“) in Bezug auf Sinti und Roma in Bundes- und Landesbehörden , ihren Dateien, Datensätzen, Schriftsätzen der letzten sechs Jahre“ nicht der Fall. Aufgrund der Fragestellungen müsste in allen ca. 100 Bundesbehörden darunter alle Zollämter, die Bundeszentrale für politische Bildung, das Bundesarchiv, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt oder das Bundesverwaltungsamt eine Prüfung zu der Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ oder anderer „Ersatzbezeichnungen “ in Bezug auf Sinti und Roma vorgenommen werden. Eine vollständige Prüfung ist allein schon deshalb nicht möglich, da der Begriff „Ersatzbezeichnungen “ nicht näher konkretisiert ist. Aber auch eine Suche nur nach den Begriffen „Zigeuner“, „mobile ethnische Minderheit“ und „Landfahrer“ ist unzumutbar. Das soll beispielhaft dargestellt werden. Eine zentrale Abfrage von allen im Bundesministerium des Innern (BMI) vorhandenen Dateien ist technisch nicht möglich. Ergänzend wären alle Schriftstücke und Akten, die nicht in digitaler Form vorgehalten werden können, in die Prüfung einzubeziehen. Eine Auswertung sämtlicher Papierakten bedürfte einer Einbindung sämtlicher Fachreferate des BMI und einer dortigen Durchsicht der einzelnen Papierakten. Allein der nur im BMI zu prüfende digitale Datenbestand umfasst eine Datenmenge von etwa 350 Terabyte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/301 Neben einem Abgleich zwischen elektronischen Ablagen und Papierausdrucken hinsichtlich möglicher Redundanzen wäre jeder generierte Treffer einzeln zu bewerten , in welchem Kontext eine mögliche Fundstelle jeweils verwendet wurde. Beispielsweise können die in der Frage benannten Begriffe sich in archivierten Presseartikeln wiederfinden. Das Gesamtvolumen der Prüfung ist schätzungsweise mit mehreren hundert Personentagen zu beziffern. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in verschiedenen Bundesbehörden (bspw. Bundesarchiv) die Verwendung dieser Begriffe nicht losgelöst von ihrem historischen und gesellschaftlichen und sprachlichen Kontext bewertet werden können. Aus den dargelegten Gründen ist eine Beantwortung mit unzumutbarem Aufwand verbunden und daher nicht möglich. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 14. Ist der Begriff „Zigeunerkriminalität“ nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch ein in der Ausbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten verwendeter Begriff, bzw. taucht dieser Begriff in Lehrwerken zur Ausbildung der Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länderpolizeien auf, und falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (bitte auch Schulungsmaterial und Vorträge miteinbeziehen und die betroffenen Werke auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung findet der Begriff „Zigeunerkriminalität“ im Rahmen der Ausbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten keine Verwendung . 15. Was ist mit den früher in den sogenannten Landfahrerdateien erfassten Datenbeständen von Bundes- und Landespolizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen? Wurden diese vernichtet? Falls nein, warum nicht (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ns-vergangenheitdes -bka-nach-dem-vorbild-des-reichskriminalamtes-1462630-p3.html)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, was mit Datenbeständen früherer „Landfahrerdateien“ geschehen ist. Zum Umgang der Länder mit den in Rede stehenden Daten kann seitens der Bundesregierung keine Aussage getroffen werden . 16. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Datenbestände, auch nur teilweise , aus den sogenannten Landfahrerdateien in neuere Datenbanken übernommen ? Wenn ja, in welche und warum (vgl. End, Markus Dr.: „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“, Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, Oktober 2017)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall zu erklären, in dem ein Sinto ein Anschreiben der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erhielt, in dem im Adressteil der Begriff „Zigeuner“ steht? Sind der Bundesregierung ähnliche Vorfälle bekannt? Inwiefern wird der Begriff „Zigeuner“ nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch im Datenbestand der Justiz verwendet, und aus welchem Kontext kommt dieser Datenbestand gegebenenfalls (vgl. End, Markus, Dr.: „Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden“, Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg , Oktober 2017, S. 8 f.)? Der Sachverhalt, der die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach betrifft, ist der Bundesregierung nur im Zusammenhang mit der von Herrn Markus End erstellten Kurzexpertise bekannt geworden. Die Bundesregierung nimmt zu Sachverhalten, die in die Zuständigkeit der Länder fallen grundsätzlich keine Stellung. Ähnliche Vorfälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. Der Begriff des „Zigeuner“ wird im Datenbestand des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und des Bundesverwaltungsgerichts nicht verwendet. Aus dem Datenbestand des Bundesgerichtshofs kann mitgeteilt werden, dass dieser in der Rechtsprechung seit dem Jahr 2015 zweifach zitiert wird, stets jedoch nur im Zusammenhang mit der Wiedergabe von Äußerungen von Angeklagten. 18. Auf welche Dateien bezieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Bild“-Zeitung, wenn sie von „internen Polizeistatistiken spricht“, nach denen „70 Prozent der Laden-, Taschen- und Metalldiebstähle sowie Einbrüche von Rumänen, Bulgaren und Ex-Jugoslawen begangen [werden] – aus Roma Familien“ (www.bild.de/regional/koeln/einbruch/bei-7-von-10-diebstaehlenund -einbruechen-sind-roma-die-taeter-29386148.bild.html), und wie kommt die Einordnung der Betreffenden als „Roma“ zustande? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf welche Dateien sich der BILD-Zeitungsartikel bezieht. Wie die im angeführten Artikel vorgenommene Einordnung der Betreffenden als „Roma“ zustande kommt, kann demnach ebenfalls nicht verifiziert werden. 19. Nach welchen Kriterien und im welchem Zusammenhang werden nach Kenntnis der Bundesregierung welche Menschen von welchen Landes- und Bundesbehörden als mobile ethnische Minderheit (MEM) erfasst? Gilt hierfür die Einschätzung des kontrollierenden Polizeibeamten oder die Selbstbezeichnung der festgestellten Person? Bereits im Jahr 2007 hatte sich der Arbeitskreis Innere Sicherheit (AK II) auf seiner 214. Sitzung mit den Empfehlungen der Projektgruppe „Schutz nationaler Minderheiten vor Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Polizeibehörden“ befasst. Die von der Projektgruppe erarbeitete Empfehlung sieht vor, dass „… auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen werden [darf], wenn sie für das Verständnis eines Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachlichen Bezuges zwingend erforderlich ist“. Insofern kann eine Minderheitenkennzeichnung in polizeilichen Dateien weiterhin vorgenommen werden, sofern dies fachlich erforderlich ist. Darüber hinaus werden die genannten Bezeichnungen weiterhin zur authentischen oder wortgetreuen Dokumentation von Angaben bei Strafanzeigen, Vernehmungen und in diesem Zusammenhang erstellten Berichten verwendet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/301 Im Rahmen von erkennungsdienstlichen Behandlungen werden u. a. Angaben zur Person erhoben und in der sogenannten INPOL-Z L-Gruppe (Personenbeschreibung ) erfasst. In der Vergangenheit wurden in diesem Kontext auch sogenannte Minderheitenkennzeichnungen verwendet. Anhand welcher Kriterien die Zugehörigkeit einer Person zu einer ethnischen Minderheit im konkreten Einzelfall von der sachbearbeitenden Stelle festgestellt wurde, ist der Bundesregierung jedoch nicht bekannt. Durch die Polizeibehörden des Bundes werden keine Menschen als Mobile Ethnische Minderheiten (MEM) in Statistiken erfasst. Gemäß Beschluss des AK II vom 18. Februar 2011 wurden die Länder gebeten, auf diskriminierende Minderheitenkennzeichnungen zu verzichten und diejenigen INPOL-Datensätze zu bereinigen, die entsprechende Einträge enthielten. Das BKA hatte eine Bereinigung entsprechender Datensätze, bei denen es alleiniger Datenbesitzer war, bereits vor der Beschlussfassung des AK II vorgenommen. Seitdem werden im Einzelfall bekanntwerdende Datensätze, die sich im Alleinbesitz des BKA befinden bzw. in den Alleinbesitz des BKA übergangen sind, fortlaufend entsprechend der geltenden Beschlusslage bereinigt. Bei der Bundespolizei und im Zuge von Kontrollen der Zollverwaltung wird die Staatsangehörigkeit der Beteiligten, nicht jedoch die vermutete oder behauptete ethnische Zugehörigkeit erfasst. Die Dienstanweisung der Bundespolizei für das Vorgangsbearbeitungssystem (@rtus-Bund) vom 1. Juli 2011 regelt verbindlich, dass die Differenzierung von Personen ausschließlich anhand der Staatsangehörigkeit zu erfolgen hat. Da das Vorgangsbearbeitungssystem @rtus-Bund das Quellsystem polizeilicher Vorgangsbearbeitung ist, gilt diese dienstliche Weisung mittelbar auch für die Fallbearbeitung und die Nutzung von Verbunddateien. 20. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung legitim, Personen behördlich unter „Sinti/Roma“ „Zigeuner“ oder ähnlichen Bezeichnungen zu erfassen, und falls ja, anhand welcher Kriterien soll diese Identität festgestellt werden? Eine behördliche Erfassung von Personen unter den genannten Kategorien wird von der Bundesregierung abgelehnt. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland aus historischen Gründen keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Auch bestehen rechtliche Bedenken hinsichtlich der Erfassung ethnischer Daten. Angaben zu Volkszugehörigkeiten werden jedoch im Rahmen von Asylverfahren (auf freiwilliger Basis) festgehalten und können maßgeblich für die Bewertung und Entscheidung eines Asylantrages sein. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Inwiefern verwenden die Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länderpolizeien den Begriff „RuBu“ und auf welcher Grundlage werden hier rumänische und bulgarische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger subsumiert (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/debatte-nach-der-silvesternachtin -koeln-koelner-polizei-will-weiter-nafri-sagen/19205374.html)? In den Dateien der Bundespolizei findet der Begriff „RuBu“ als Bezeichnung ethnischer Zugehörigkeit keine Verwendung. Bezüglich einer Verwendung des Begriffs durch die Länder kann seitens der Bundesregierung keine Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welche Präventionsmaßnahmen zum Thema Antiziganismus haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung Länder und Kommunen in Schulen, Behörden und bei der Polizeiausbildung unter welchen Prioritäten durchgeführt (ab zweitem Quartal 2015 bitte aufschlüsseln und Art der Veranstaltung beschreiben)? Im Rahmen der EU-Roma-Strategie berichtet Deutschland jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der „Integrierten Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“. Berichtet wurde zuletzt auch über eine Vielzahl von Projekten zur Bekämpfung des Antiziganismus, gerade auf der Ebene der Kommunen und Länder. Auch die Mitteilung der EU-Kommission zum deutschen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie hat neun Projekte in Deutschland zur Bekämpfung des Antiziganismus als positive Beispiele dargestellt. Diese Projekte werden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ (Demokratie leben!) gefördert. Im Rahmen des „Demokratie leben!“ werden seit dem Jahr 2015 diverse Maßnahmen sowohl auf lokaler als auch auf regionaler und bundesweiter Ebene gefördert , die sich im Rahmen von präventiv-pädagogischen Ansätzen mit dem Themenfeld Antiziganismus auseinandersetzen und diesem in unterschiedlicher Weise begegnen. Unter den im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben !“ geförderten Maßnahmen finden sich dabei auch solche, welche sich im schulbezogenen Kontext, in Behörden und bei der Polizeiausbildung mit dem Thema Antiziganismus auseinandersetzen. In dem Programmbereich A – Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie “ finden sich seit 2015 über elf Einzelmaßnahmen, welche sich im schulbezogenen Kontext mit dem Themenfeld Antiziganismus auseinandersetzen. Das im Programmbereich C – „Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger“ im Themen- und Strukturfeld „Historisch-politische Bildungsarbeit, Empowerment für Sinti und Roma, Prävention gegen Antiziganismus“ geförderte Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e.V. entwickelt unter anderem pädagogische Materialien, um das Bewusstsein für das Themenfeld zu stärken. Im Programmbereich D – „Modellprojekte zur Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ finden sich drei Modellprojekte, welche sie auf unterschiedliche Weise dem Themenfeld Antiziganismus im schulbezogenen Kontext nähern . Das im Programmbereich C – „Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger“ im Themen- und Strukturfeld „Historisch-politische Bildungsarbeit , Empowerment für Sinti und Roma, Prävention gegen Antiziganismus“ geförderte Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. setzt sich in der Polizeiausbildung mit dem Thema Antiziganismus auseinander, indem es in Zusammenarbeit mit der Landespolizeischulschule Berlin Konzepte entwickelt, die im Weiter- und Ausbildungsbereich der Polizei verankert werden sollen. Schließlich hat die Bundesregierung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die anlässlich des fünften Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas am 22. November 2017 stattgefundene bundesweite Konferenz zur Teilhabe von Roma und Sinti in Deutschland „Everyday is Romaday – Dialog mit Politik, Behörden und Bildungseinrichtungen in Deutschland“ gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/301 Im Vorfeld des Kongresses fand ein Austausch mit kommunalen und regionalen politischen Akteuren sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalverbände statt, um Strategien für die Sensibilisierung politischer Handlungsträgerinnen und Handlungsträger sowie zur Überwindung von antiziganistischen Wahrnehmungen in der Verwaltung zu entwickeln. Eine detaillierte Übersicht der im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ geförderten Maßnahmen, welche sich im schulbezogenen Kontext, in Behörden und bei der Polizeiausbildung mit dem Themenfeld Antiziganismus auseinandersetzen , ist der Anlage 2 zu entnehmen. Innerhalb der Fortbildungsmaßnahme „Qualifiziert Handeln“, die die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gemeinsam mit weiteren Partnern für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren veranstaltet, wurden mit den Teilnehmenden bei der Fortbildungsreihe von „Arbeit und Leben“ Ungleichwertigkeitsvorstellungen und hier auch Antiziganismus in mehreren Modulen bearbeitet (www. bpb.de/veranstaltungen/netzwerke/175374/qualifiziert-handeln). Im Rahmen der Fachtagung „Wut, Protest und Volkes Wille. Populismus, politische Kultur und politische Bildung (25. bis 26. April 2016 in Kassel) wurde der Antiziganismus thematisiert und es wurden Entgegnungsstrategien diskutiert (www.bpb.de/veranstaltungen/dokumentation/224565/populismus-politischekultur -und-politische-bildung). Die Formatreihe „… begegnen“ behandelt unterschiedliche Aspekte der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Die Reihe, die ein Online-Infovideo, eine Handreichung sowie ein Wandplakat umfasst und komprimiert sowie verständlich über die unterschiedlichen Vorurteilsstrukturen und entsprechende Handlungsmöglichkeiten informiert, beinhaltet auch die Ausgabe „Antiziganismus begegnen “ (www.bpb.de/begegnen). Ergänzend zu den unter der Antwort zu Frage 11 dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Studienganges beim BKA finden regelmäßig Trainings zur Schulung der interkulturellen Kompetenz statt. Zudem veranstaltete der Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes beim BKA über das Jahr 2016 hinweg die behördeninterne Vortragsreihe „Spektrum“ zum Thema „Zuwanderung“. Ziel der Veranstaltungen war die Förderung der interkulturellen Kompetenz bei den Studierenden der Hochschule und den Beschäftigten des BKA. Dabei bezog die Vortragsreihe verschiedene Perspektiven aus Wissenschaft, Kultur , Polizei und Gesellschaft ein. Zahlreiche deutsche Städte nehmen außerdem an dem von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europarat im Jahr 2013 initiierten Programm ROMACT teil. In einem der Programmteile von ROMACT finden eintägige Schulungen zu interkulturellen Themen statt, die sich an die Mitarbeiter lokaler Behörden, Sozialarbeiter, Polizisten, Gesundheitsexperten, Bildungspersonal und an weitere passende Ansprechpartner richten. Eingeleitet werden diese Schulungen durch eine Sensibilisierung für Antiziganismus. 23. Welche Präventionsmaßnahmen zum Thema Antiziganismus planen die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder und Kommunen in Schulen, Behörden und bei der Polizeiaus- und -fortbildung, insbesondere auch unter dem Aspekt des nach Aussagen von Selbsthilfeorganisationen verstärkt stattfindenden Racial Profiling? Die BpB konzipiert in der Reihe „Gekonnt Handeln“ derzeit eine methodische Handreichung zur kritischen Auseinandersetzung mit Antiziganismus. Realisiert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wird das Heft mit Expertinnen und Experten, die zum Teil auch aus dem Kreis der Minderheit kommen bzw. aus Organisationen der Minderheit der Sinti und Roma. Das Produkt wird sich an Lehrerinnen und Lehrer sowie Teamerinnen und Teamer der außerschulischen politischen Bildung wenden. Es wird 2018 veröffentlicht werden (www.bpb.de/veranstaltungen/format/seminar-workshop/24303 8/gekonnt-handeln). Darüber hinaus entwirft die BpB in Kooperation mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen sowie mit der Hochschule für Polizei ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur politischen Bildung für die Zielgruppe der Polizeibeamtinnen und -beamten. Das Projekt „Politische Bildung und Polizei “ wird die Anforderungen an die politische Bildung analysieren und beschreiben sowie das Angebot innerhalb und außerhalb der Polizeien und ihrer Bildungseinrichtungen unterstützen und weiterentwickeln. Mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Menschenrechtsbildung und Vermittlung über Vorurteilsstrukturen wird sich das Angebot auch mit der Thematik des Antiziganismus und der Problematik des „Racial Profiling“ befassen. Die modulare BpB-Fortbildung „Zwischen Konflikt und Konsens. Polizei und Zivilgesellschaft“ schafft einen „geschützten Raum“, in dem sich Polizistinnen und Polizisten sowie Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft in insgesamt vier aufeinanderfolgenden zweieinhalbtägigen Veranstaltungen in einem strukturierten und moderierten Rahmen austauschen können. Innerhalb dieses Diskussionsraumes werden konfliktbeladene Themenfelder wie auch „Racial Profiling “ diskutiert www.bpb.de/veranstaltungen/format/seminar-workshop/242633/ zwischen-konflikt-und-konsens-polizei-und-zivilgesellschaft. Auch in der Zukunft wird das Thema „Hass- und Vorurteilskriminalität“ in seinen vielfältigen Ausprägungen einen der phänomenologischen Kerninhalte des kriminalpolizeilichen Studiums beim BKA abbilden. Somit wird frühzeitig kriminalpolizeiliches Bewusstsein geschaffen, auch für Erscheinungsformen und Bekämpfung des „Antiziganismus“. Gleichzeitig dienen die entsprechenden Lehrinhalte und Trainings als gezielte Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung polizeiinterner Einstellungsmuster und Handlungen, die zu „Racial Profiling“ führen könnten. Eine Übersicht der im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ im Jahr 2018 geförderten Maßnahmen, welche sich im schulbezogenen Kontext, in Behörden und bei der Polizeiausbildung mit dem Thema Antiziganismus auseinandersetzen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für Demokratien im Programmbereich A – Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“, welche sich im Jahr 2018 mit dem Themenfeld Antiziganismus im schulbezogenen Kontext, in Behörden oder bei der Polizeiausbildung auseinandersetzen, lassen sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht benennen. Eine Auskunft zu den geplanten Aktivitäten der Länder und Kommunen ist nicht möglich, da diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/301 24. Welche Maßnahmen finden bei der Bundespolizei zur Sensibilisierung gegenüber der Diskriminierung von Sinti und Roma statt, und wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, präventiv gegen die menschenrechtswidrige Praxis des Racial Profiling vorzugehen? Wesentliche fächerübergreifende Grundlage der Aus- und Fortbildung der Bundespolizei ist die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die damit einhergehende Achtung und der Schutz der Menschenrechte umfassen den Ausschluss diskriminierender Verhaltensweisen insgesamt. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums hat den Vorsitzenden des Zentralrats der deutschen Sinti und Roma am 18. Oktober 2017 im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu einem Besuch bei der Bundespolizeiakademie im kommenden Jahr 2018 eingeladen. Hierbei sollen u. a. einschlägige Informationen zu den Ausund Fortbildungsinhalten der Bundespolizei dargestellt werden. Das im Programmbereich C – Förderung zur Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger im Themen- und Strukturfeld „Historisch-politische Bildungsarbeit , Empowerment für Sinti und Roma, Prävention gegen Antiziganismus“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderte Dokumentations - und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. strebt an, die in Zusammenarbeit mit der Landespolizeischule Berlin entwickelten Konzepte für den Weiter- und Ausbildungsbereich der Polizei auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten . Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. 25. Welche Erhebungen haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über die Diskriminierungserfahrungen von Sinti und Roma (vgl. http://zentralrat.sintiundroma.de/wp-content/uploads/ presse/333.pdf) seit 2015 durchgeführt, welche Konsequenzen zieht sie daraus , und welche Erhebungen sind für die 19. Wahlperiode geplant? Nach der Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes („Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung – Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“), deren Ergebnisse im Jahr 2014 veröffentlicht wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren Erhebungen auf Bundesebene durchgeführt worden. Es sind auch derzeit keine derartigen Erhebungen für die 19. Wahlperiode geplant. Entsprechende Erhebungen durch die Länder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und sind bei den jeweiligen Landesregierungen zu erfragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Tatzeit 2017, Unterthema „Antiziganistisch“, Abfrage-Datum. 17. November 2017 Tatzeit Tatort Phänomenbereich Delikt 02.01.2017 Berlin Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 07.01.2017 Castrop-Rauxel Rechts Beleidigung § 185 StGB 28.01.2017 Hannover Rechts Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB 08.02.2017 Berlin Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 01.03.2017 Berlin Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 01.03.2017 Frankfurt am Main Rechts Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB 04.03.2017 Sulz am Neckar Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 08.03.2017 Halle/Saale Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 11.03.2017 Dessau Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 13.03.2017 Frankfurt am Main Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 23.03.2017 Hannover Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 27.03.2017 Hannover Rechts Üble Nachrede § 186 StGB 06.04.2017 Berlin Ausländische Ideologie Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 06.04.2017 Wismar Rechts Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 09.04.2017 Berlin Ausländische Ideologie Beleidigung § 185 StGB 14.04.2017 Oberboihingen Rechts Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 22.04.2017 Berlin Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 04.05.2017 Halle/Saale Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 12.05.2017 Leezen Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 12.06.2017 Bruchsal Rechts Beleidigung § 185 StGB 19.06.2017 Halle/Saale Rechts Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 26.07.2017 Parey Rechts Beleidigung § 185 StGB 15.08.2017 Leezen Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 20.08.2017 Weimar Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 22.08.2017 Neuwied Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 29.08.2017 Erlangen Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 15.09.2017 Peißenberg Rechts Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/301 Tatzeit Tatort Phänomenbereich Delikt 18.09.2017 Amberg Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 13.10.2017 Berlin Rechts Volksverhetzung § 130 StGB 21.10.2017 Berlin Rechts Hausfriedensbruch § 123 StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ Projekte im Themenfeld Antiziganismus – Schule, Behörden, Polizeiausbildung ab 2015, Stand 1. Dezember 2017 A. Maßnahmen im schulbezogenen Kontext Programmbereich A – Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“ Fördergebiet Träger/Titel Jahr Kurzbeschreibung Mannheim Förderkreis der Stadt- und Musikbibliothek e. V., Mannheim „Mit dir spiel' ich nicht – wie Vorurteile entstehen“ 2016 Im Mittelpunkt des Projekts steht eine Marionettentheateraufführung für Grundschulklassen , Kindergruppen und Familien, in der das Thema „Vorurteile“ gegenüber Sinti und Roma erörtert wird. Bestehende Vorurteile gegenüber Minderheiten werden durch vermeintliches Alltagswissen oft begründet und bilden damit die Grundlage, diskriminierende Verhaltensweisen und Strukturen gegenüber diesen Gruppen zu legitimieren. Um im Projekt insbesondere antiziganistischen Vorurteilen entgegenzuwirken, werden während der Aufführung sowie im darauf folgenden Workshop die Zuschauer*innen altersgemäß für die Sprache und Kultur der Sinti und Roma sensibilisiert. Stadt Singen Arbeitskreis Sinti-Roma u. Kirchen, ACK Singen, Evang. Arbeitnehmerschaft Bodensee e. V. „Sinti-Gedenkstätte Tannenberg Öffentlichkeitsoffensive “ 2017 Ziel ist es Informationsmaterial, Schulunterlagen und eine Homepage zur Erinnerung an die Schicksale der namentlich aufgeführten, im KZ Auschwitz ermordeten Sinti aus Singen zu erstellen. Diese Personen sollen unvergessen bleiben. Die Stadt Singen und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen verdeutlichen mit dieser Gedenkstätte, dass hier gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Intoleranz und Antiziganismus verabscheut und verurteilt werden. Am Beispiel der Schicksale der Familien Winter und Köhler sollen die Wurzeln und Auswirkungen von Rassismus und Antiziganismus aufgezeigt sowie eine Wiederholung solcher Menschenfeindlichkeit verhindert werden. Die Angehörigen der Sinti- Familien sollen wieder in den Stand unbescholtener Bürger der Stadt Singen erhoben werden. Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen will zusammen mit der Stadt Singen für den süddeutschen Raum ein Mahnmal gegen die Verfolgung von Sinti und Roma errichten. Stadt Fürth Kinder- und Jugendhaus Catch Up „Antiziganismus “ 2015 Das Projekt besteht aus zwei Elementen: Zum einen werden Filmvorführungen für Schulklassen an zwei Vormittagen angeboten. Darauf aufbauend wird eine jugendgerechte Infobroschüre zum Thema angefertigt, die es den Lehrern und Lehrerinnen im Unterricht ermöglichen soll mit den Jugendlichen den gezeigten Film zu reflektieren und sich weiter mit der Thematik zu beschäftigen. Zum anderen gibt es an zwei aufeinanderfolgenden Abenden Filmvorführungen mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema Antiziganismus. Weiden i. d. Oberpfalz Förderverein des Elly-Heuss- Gymnasiums Weiden Workshop “Balkan -Pop und Ethno-Jazz” 2017 Die Schülerinnen nähern sich in den Workshops „Balkan Pop und Ethno Jazz“ der Vielfalt osteuropäischer Musikstile an. Sie bearbeiten, je nach Vorkenntnissen und Fertigkeiten, auf kreative Weise ethnische Traditionen und nehmen sie als eigenständige künstlerische Leistung wahr. Da Text und Musik immer auch soziale und ethnische Konflikte behandeln, werden Vorurteile gegenüber osteuropäischen Minderheiten thematisiert und sollen so abgebaut werden. Es werden vier Workshops für je 15 Schülerinnen angeboten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/301 Fördergebiet Träger/Titel Jahr Kurzbeschreibung Stadt Bremen (Mitte, Östl. Vorstadt, Findorff) Bund Deutscher Pfadfinder und Pfadfinderinnen Bremen „Ohh Porajmos“ – Ausstellung zur Diskriminierung und Verfolgung von Sinti und Roma“ 2017 Der Bund Deutscher Pfadfinder und Pfadfinderinnen Bremen möchte die Ausstellung „Ohh Porajmos“ des Hamburger Landesverbandes der Sinti und Roma in Bremen zeigen. Es geht in dieser provokativen Ausstellung um Verfolgung und Ermordung der (deutschen) Sinti und Roma während des 2. Weltkriegs. Die Ausstellung soll vom 1. März bis 8. April 2017 im Wall-Saal der Stadtbibliothek gezeigt werden. Zur Eröffnung der Ausstellung soll zudem der Film „Dui Roma“ gezeigt werden, der eine Fahrt des jungen Rom Adrian Gaspar mit dem Sinto Hugo Höllenreiner 2009 nach Auschwitz zeigt, wo die Erlebnisse des neunjährigen Hugo im KZ erzählt werden. Adrian verarbeitet sie zu einem eindrucksvollen Musikstück, aus dem Original -Aufführungsteile im Film gezeigt werden. Im Weiteren Begleitprogramm sollen Vorträge, Buchlesungen, Filmvorführungen, Workshops mit anschließender Diskussion angeboten werden. Um junge Menschen für die Diskriminierung von Sinti und Roma zu sensibilisieren, sollen mindestens acht Bremer Schulklassen ab der 8. Klasse für einen Ausstellungsbesuch gewonnen werden. Hierfür soll ein Workshop konzipiert werden, der einführt in die Diskriminierung und Verfolgung von Sinti und Roma. Erlensee und Rodenbach Bürgerverein soziales Erlensee e. V. „Alle haben Platz auf dem Römerspielplatz “ 2017 In dem Familienzentrum „Kita An der Gende“ und anderen sozialen Einrichtungen werden Kinder und Eltern zum Thema „Römerspielplatz“ befragt, da in diesem zentralen Spielplatz des soz. Stadtgebietes eine hohe Unzufriedenheit besteht und tägliche Konflikte wahrnehmbar sind. Es ist insbesondere eine Marginalisierung der Sinti und Romafamilien festzustellen. Bei einem Aktionstag werden Aktive aus Jugendpflege und Kita die Nutzer des Römerspielplatzes nach ihren Interessen, Sorgen etc. befragen. Eine Projektgruppe, bestehend aus Bürgerverein Soz. Erlensee und Familienzentrum, wird die Ergebnisse zusammenfassen und ein buntes Bild aus allen Lebenslagen, Lebenssituationen und Blickwinkeln erfassen. Nach diesen Befragungen wird durch das Familienzentrum ein Elternabend zum Thema „Werkstatt Römerspielplatz“ angeboten. Ziel ist es, Verantwortliche für einzelne Angebote oder auch das Einhalten von Regeln zu finden und gemeinsam Verantwortung für das soziale Miteinander auf dem Römerspielplatz zu übernehmen. LK Waldeck- Frankenberg Geschichtsverein Battenberg „Erweiterung des Gedenkportals Battenberg“ 2016 Das Gedenkportal Battenberg wird ergänzt um zwei Aufsätze zur Struktur und Geschichte der jüdischen Gemeinde in Battenberg sowie über die Sinti-Familie Klein Kröge aus Battenberg. Die Beiträge dienen der politischen und historischen Bildung insbesondere an der Gesamtschule Battenberg. Der regionale Bezug im Rahmen der Auseinandersetzung mit der jüngeren Vergangenheit ermöglicht den Lehrkräften und den Jugendlichen, politische Zusammenhänge aus der abstrakten Ebene ganz konkret werden zu lassen. Damit wird verdeutlicht, dass politische Entscheidungen nicht fern von uns wirken, sondern ganz direkte Auswirkungen und jeder Bürger /jede Bürgerin auch Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten haben. Über diese Auseinandersetzung wird das Demokratieverständnis gestärkt. Darmstadt Verband deutscher Sinti und Roma LV Hessen „Erstellung eines Begleitkataloges und eines Faltblatts zur mobilen Ausstellung „Der Weg der Sinti und Roma“ 2017 Der in diesem Projekt erstellte Begleitkatalog ermöglicht die weitere vertiefende Arbeit mit der neuen mobilen Ausstellung „Der Weg der Sinti und Roma“ des Verbandes Deutscher Sinti und Roma im Projektunterricht oder in der außerschulischen Jugend - und Erwachsenenbildung. Die von dem Verein erstellten Materialien, stellen eine Grundlage für pädagogische Fachkräfte dar, um Unterricht, Workshops oder eine Führung durch die Ausstellung zu gestalten und somit Schüler*innen für Antiziganismus zu sensibilisieren. Je ein Exemplar des Begleitkataloges wird an die Darmstädter Schulen und Bildungseinrichtungen verteilt. Am 24. Oktober 2017 wird das Ergebnis der Arbeit zusätzlich im Rahmen des Darmstädter Gedenkjahres im Gebäude des Regierungspräsidiums der Öffentlichkeit präsentiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Fördergebiet Träger/Titel Jahr Kurzbeschreibung Stadt Hagen Freunde und Förderer der Janusz- Korczak-Schule (Schulverein /Förderverein von Schulen) „Modern dance und Improvisationstanz “ 2017 In der Janusz-Korczak-Schule gibt es einen hohen Anteil von Kindern mit unterschiedlichem Migrationshintergrund. Zusätzlich gibt es nun viele Schüler/innen (Flüchtlinge, Zuwanderer), die neu in unsere Schule gekommen sind. Kinder bringen oft aus ihrem privaten Umfeld Vorurteile gegenüber einigen Nationalitäten mit, insbesondere gegenüber den Roma und Sinti. Dies führt zu Stigmatisierung, Gruppenbildung und Konflikten innerhalb der Schule. Es soll eine Tanzgruppe (Hip- Hop) angeboten werden. Durch die entstehende Gruppendynamik sollen Vorurteile abgebaut werden. Gemeinsam in der Gruppe tanzen die Kinder nach Rhythmen aus verschiedenen Ländern. Sie entwickeln mit dem Tanzlehrer Tänze und werden sensibel für andere Kulturen und stärken ihr Selbstbewusstsein. Um die Rhythmen ganzheitlich zu erfahren und aktiv mit zu gestalten, werden die Kinder die Tänze auf Trommeln begleiten und lernen einzelne Rhythmen zu trommeln. Durch dieses Projekt wird eine Möglichkeit geschaffen, Vorurteile abzubauen oder erst gar nicht aufkommen zulassen. Stadt Dresden Gymnasium Dresden Cotta (Schulverein /Förderverein) „Soziale Woche“ 2016 Themen wie Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Muslimfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Flucht & Asyl, Antiziganismus und Genderfragen. Ziel ist es, rassistischem Verhalten sowie Diskriminierung jeglicher, sei es aufgrund von Herkunft , Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Aussehen, möglichst frühzeitig vorzubeugen, um an unserer Schule ein offenes und für alle angenehmes Klima zu garantieren. Werte wie Toleranz und gegenseitigen Respekt zu vermitteln, auf denen unsere Gesellschaft beruht. Stadt Genthin Bibliotheksförderverein Jerichower Land e. V. „Zigeuner-Boxer “ – Projekttag zur Prävention von Alltagsrassismus 2017 „Zigeuner-Boxer“ ist ein mehrfach ausgezeichneter Theatermonolog von Rike Reiniger . Anhand der historischen Geschichte des Sinto-deutschen Boxers Johann „Rukeli “ Trollmann (Deutscher Meister 1933) und des Genozids an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus geht es in dem Theatertext um Mechanismen der Ausgrenzung und die Verantwortung des Einzelnen. Dieses Angebot wird an die Sekundarschulen herangetragen und soll im Rahmen eines Projekttages mit jeweils einer Klasse in der Bibliothek durchgeführt werden. Den 1. Teil des Projektes bildet der Theatermonolog, dem folgt eine Gesprächsrunde mit dem Schauspieler und der Autorin des Buches. Im zweiten Teil geht die Autorin auf das Interview mit der Tochter des Sinto-deutschen Boxers Johann Trollmann ein. Dazu schreiben die Schüler Erinnerungen auf und es erfolgt eine Präsentation. Programmbereich C – Förderung der Entwicklung zum bundeszentralen Träger Trägername Themen- und Strukturfeld Projektlaufzeit gesamt Kurzbeschreibung Dokumentations - und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. Historisch-politische Bildungsarbeit , Empowerment für Sinti und Roma, Prävention gegen Antiziganismus 16.03.2015- 31.12.2015/ 03.02.2016- 31.12.2019 Als Fortentwicklung der Strukturen des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma soll in Berlin ein Bildungszentrum zu den Themenbereichen Sinti und Roma sowie Antiziganismus mit bundesweiter Strahlkraft entstehen. Durch die Entwicklung von pädagogischen Materialien, die Durchführung von Veranstaltungen und die Konzeptionierung von Ausstellungen soll ein Bewusstsein für das Themenfeld geschafft werden. Des Weiteren soll durch Multiplikatorenweiterbildungen und -schulungen ein Netzwerk geschaffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/301 Programmbereich D – Modellprojekte zur Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ Trägername Projekt Projektlauf-zeit gesamt Inhalt Verband für Interkulturelle Arbeit (VIA Regionalverband Berlin /Brandenburg e. V.) RromaniPhen (Wortspiel von Kultur/Geschichte / Wissen der Roma und Schwester) 01.01.2015- 31.12.2019 Empowerment von Roma und Sinti sowie Abbau von antiziganistischen Vorurteilen in der Öffentlichkeit sind die Hauptziele des Projektes. Als Tandem-Projekt mit dem Rroma Informations Centrum e. V. (RIC) sollen nachhaltige und Projekte tragende Strukturen der Roma Selbstorganisation aufgebaut werden. Als 2. Projektsäule wird in Kooperation mit der Rromnja und Sintezza Fraueninitiative ein „IniRromja-Archiv“ über spezifische Romnja-bezogene Wissensbestände aufgebaut. Die 3. Säule beinhaltet die Entwicklung und Erprobung pädagogischen Bildungsmaterials zur Selbstpräsentation von Rromnja. In den Förderjahren 2017/2018 wurde/wird in Kooperation mit der Feuerwache /Alice-Salomon-Hochschule eine Mitarbeit an einem Kriterienraster zur rassismuskritischen Unterrichtsgestaltung durchgeführt. Alte Feuerwache e. V. Antiziganismus - Erkennen, benennen , entgegenwirken 01.03.2015- 31.12.2019 Das Projekt „Antiziganismus – erkennen, benennen, entgegenwirken“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in neu zu gestaltenden Wochenendseminaren mit dem Thema Antiziganismus auseinandersetzen . Sie entwickeln eigene Mikro-Projekte, um als Multiplikator*innen in ihrem Umfeld Menschen für die Diskriminierung von Sinti und Roma aufmerksam zu machen. Geplant ist zudem ein Dokumentations-Kurzfilm von Sinti und Roma. Mit der Willy-Brandt-Schule und dem Albert-Schweitzer- Gymnasium in Berlin gibt es unregelmäßige Kooperationen in Form von Workshopangeboten. Netzwerk für Demokratie und Courage Saar e. V. Zusammenwachsen : Vernetzung, Kooperation und Jugendbildung im Themenfeld Antiziganismus 01.02.2015 – 31.12.2019 Das Projekt „ZusammenWachsen“ hat die Vernetzung, Kooperation und Jugendbildung im Themenfeld Antiziganismus zum Ziel. Jugendliche und junge Erwachsene, die in diesem Bereich aktiv sind, werden in einem Zukunftskongress zusammengebracht. Daraus wird eine Medienwerkstatt entstehen , in der sich Teilnehmende intensiv mit der eigenen bzw. der Situation von Sinti und Roma auseinandersetzen. Mithilfe dieses Wissens und dieser Erfahrung werden Projekttage erarbeitet und erprobt, die sich an junge Erwachsene und Jugendliche richten. Des Weiteren werden Teamschulungen für Ehrenamtliche des NDCs organisiert und durchgeführt, damit diese befähigt sind, diese in Schulklassen durchzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode B. Maßnahmen in der Polizeiausbildung Programmbereich C – Förderung der Entwicklung zum bundeszentralen Träger Trägername Themen- und Strukturfeld Projektlaufzeit gesamt Kurzbeschreibung Dokumentations - und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. Historisch-politische Bildungsarbeit , Empowerment für Sinti und Roma, Prävention gegen Antiziganismus 16.03.2015- 31.12.2015/ 03.02.2016- 31.12.2019 Als Fortentwicklung der Strukturen des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma soll in Berlin ein Bildungszentrum zu den Themenbereichen Sinti und Roma sowie Antiziganismus mit bundesweiter Strahlkraft entstehen. Durch die Entwicklung von pädagogischen Materialien, die Durchführung von Veranstaltungen und die Konzeptionierung von Ausstellungen soll ein Bewusstsein für das Themenfeld geschafft werden. Des Weiteren soll durch Multiplikatorenweiterbildungen und -schulungen ein Netzwerk geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit der Landespolizeischule Berlin werden Konzepte entwickelt, die im Weiter- und Ausbildungsbereich der Polizei verankert werden. Die exemplarische Durchführung in Berlin wird im bereits bestehenden Verbund der Polizeischulen (Brandenburg , Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) ausgeweitet und perspektivisch bundesweit angeboten. Für 2018 soll die Kooperation Polizei Akademie Berlin weiter ausgebaut und eine Kooperation mit den Landespolizeischulen in Brandenburg und Thüringen aufgebaut werden. Insgesamt sind sechs Workshops/Seminartage für die Aus- und Weiterbildungslehrgänge geplant. Erwartete Teilnehmerzahl : mindestens 100 Personen. C. Behördenbezogene Maßnahmen Begleitprojekt Trägername Projektbezeich-nung Projektlaufzeit Kurzbeschreibung Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Konferenz „Everyday is Romaday – Dialog mit Politik, Behörden und Bildungseinrichtun - gen in Deutschland “ 14.02.2017- 31.12.2017 Anlässlich des fünften Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas wurde ein bundesweiter Kongress ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die – im Auftrag des Bündnisses für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas – den o. g. Kongress vorbereitete und organisierte . Durch den Kongress sollen Handlungsempfehlungen für Akteure in Politik, Verwaltung und im Bildungswesen generiert werden. Darüber hinaus soll der Kongress auch dazu beitragen, Netzwerke zu stärken. Entsprechend wurden bereits im Vorfeld eine Reihe von lokalen Workshops und Seminaren durchgeführt: Einerseits sollten unter der Teilnahme von jugendlichen Roma und Nichtroma unterschiedliche Sichtweisen, Bedarfe, bestehende Strategien und Konzepte sowie gesetzliche und politische Rahmenbedingungen analysiert werden. Andererseits fanden Seminare mit kommunalen und regionalen politischen Akteuren sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalverbände statt, um Strategien für die Sensibilisierung politischer Handlungsträgerinnen und Handlungsträger sowie zur Überwindung von antiziganistischen Wahrnehmungen in der Verwaltung zu entwickeln . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/301 Anlage 3 Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ Projekte im Themenfeld Antiziganismus im Jahr 2018 – Schule, Behörden, Polizeiausbildung - Stand 1. Dezember 2017 A. Maßnahmen im schulbezogenen Kontext Programmbereich C – Förderung der Entwicklung zum bundeszentralen Träger Trägername Themen- und Strukturfeld Projektlaufzeit gesamt Kurzbeschreibung Dokumentations - und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. Historisch-politische Bildungsarbeit , Empowerment für Sinti und Roma, Prävention gegen Antiziganismus 16.03.2015- 31.12.2015/ 03.02.2016- 31.12.2019 Als Fortentwicklung der Strukturen des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma soll in Berlin ein Bildungszentrum zu den Themenbereichen Sinti und Roma sowie Antiziganismus mit bundesweiter Strahlkraft entstehen. Durch die Entwicklung von pädagogischen Materialien, die Durchführung von Veranstaltungen und die Konzeptionierung von Ausstellungen soll ein Bewusstsein für das Themenfeld geschafft werden. Des Weiteren soll durch Multiplikatorenweiterbildungen und -schulungen ein Netzwerk geschaffen werden. Programmbereich D – Modellprojekte zur Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ Trägername Projekt Projektlauf-zeit gesamt Inhalt Verband für Interkulturelle Arbeit (VIA Regionalverband Berlin/ Brandenburg e. V.) RromaniPhen (Wortspiel von Kultur/ Geschichte/ Wissen der Roma und Schwester) 01.01.2015- 31.12.2019 Empowerment von Roma und Sinti sowie Abbau von antiziganistischen Vorurteilen in der Öffentlichkeit sind die Hauptziele des Projektes. Als Tandem-Projekt mit dem Rroma Informations Centrum e. V. (RIC) sollen nachhaltige und Projekte tragende Strukturen der Roma Selbstorganisation aufgebaut werden. Als 2. Projektsäule wird in Kooperation mit der Rromnja und Sintezza Fraueninitiative ein „IniRromja-Archiv“ über spezifische Rromnja-bezogene Wissensbestände aufgebaut. Die 3. Säule beinhaltet die Entwicklung und Erprobung pädagogischen Bildungsmaterials zur Selbstpräsentation von Rromnja. In den Förderjahren 2017/2018 wurde/wird in Kooperation mit der Feuerwache /Alice-Salomon-Hochschule eine Mitarbeit an einem Kriterienraster zur rassismuskritischen Unterrichtsgestaltung durchgeführt. Alte Feuerwache e. V. Antiziganismus - Erkennen, benennen , entgegenwirken 01.03.2015- 31.12.2019 Das Projekt „Antiziganismus – erkennen, benennen, entgegenwirken“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in neu zu gestaltenden Wochenendseminaren mit dem Thema Antiziganismus auseinandersetzen . Sie entwickeln eigene Mikro-Projekte, um als Multiplikator*innen in ihrem Umfeld Menschen für die Diskriminierung von Sinti und Roma aufmerksam zu machen. Geplant ist zudem ein Dokumentations-Kurzfilm von Sinti und Roma. Mit der Willy-Brandt-Schule und dem Albert-Schweitzer- Gymnasium in Berlin gibt es unregelmäßige Kooperationen in Form von Workshopangeboten. Netzwerk für Demokratie und Courage Saar e. V. Zusammenwachsen : Vernetzung, Kooperation und Jugendbildung im Themenfeld Antiziganismus 01.02.2015 – 31.12.2019 Das Projekt „ZusammenWachsen“ hat die Vernetzung, Kooperation und Jugendbildung im Themenfeld Antiziganismus zum Ziel. Jugendliche und junge Erwachsene, die in diesem Bereich aktiv sind, werden in einem Zukunftskongress zusammengebracht. Daraus wird eine Medienwerkstatt entstehen , in der sich Teilnehmende intensiv mit der eigenen bzw. der Situation von Sinti und Roma auseinandersetzen. Mithilfe dieses Wissens und dieser Erfahrung werden Projekttage erarbeitet und erprobt, die sich an junge Erwachsene und Jugendliche richten. Des Weiteren werden Teamschulungen für Ehrenamtliche des NDCs organisiert und durchgeführt, damit diese befähigt sind, diese in Schulklassen durchzuführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/301 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode B. Maßnahmen in der Polizeiausbildung Trägername Themen- und Strukturfeld Projektlaufzeit gesamt Kurzbeschreibung Dokumentations - und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. Historisch-politische Bildungsarbeit , Empowerment für Sinti und Roma, Prävention gegen Antiziganismus 16.03.2015- 31.12.2015/ 03.02.2016- 31.12.2019 Als Fortentwicklung der Strukturen des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma soll in Berlin ein Bildungszentrum zu den Themenbereichen Sinti und Roma sowie Antiziganismus mit bundesweiter Strahlkraft entstehen. Durch die Entwicklung von pädagogischen Materialien, die Durchführung von Veranstaltungen und die Konzeptionierung von Ausstellungen soll ein Bewusstsein für das Themenfeld geschafft werden. Des Weiteren soll durch Multiplikatorenweiterbildungen und -schulungen ein Netzwerk geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit der Landespolizeischule Berlin werden Konzepte entwickelt, die im Weiter- und Ausbildungsbereich der Polizei verankert werden. Die exemplarische Durchführung in Berlin wird im bereits bestehenden Verbund der Polizeischulen (Brandenburg , Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) ausgeweitet und perspektivisch bundesweit angeboten. Für 2018 soll die Kooperation Polizei Akademie Berlin weiter ausgebaut und eine Kooperation mit den Landespolizeischulen in Brandenburg und Thüringen aufgebaut werden. Insgesamt sind sechs Workshops/Seminartage für die Aus- und Weiterbildungslehrgänge geplant. Erwartete Teilnehmerzahl : mindestens 100 Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333