Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3048 19. Wahlperiode 28.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2429 – Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp in Burundi V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 14. April 2015 schloss die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH, eine Tochtergesellschaft der thyssenkrupp AG, einen Abnahmevertrag mit zehnjähriger Laufzeit über Seltene Erden mit der Rainbow Rare Earths Ltd. in Burundi ab und wurde in Folge dessen deren exklusiver Vertriebspartner. Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH erwarb damit Rechte an jährlich 5 000 Tonnen Seltene-Erden-Konzentrat und nachgelagerten Produkten, die durch Rainbow Mining Burundi SM in Burundi abgebaut werden (www.dw. com/de/burundi-deutscher-rohstoff-deal-zur-politischen-unzeit/a-18446344). Die Menschenrechtsituation in Burundi ist nach Berichten von Human Rights Watch verheerend und hat gravierende gesellschaftliche und humanitäre Folgen . Seit seiner umstrittenen Kandidatur und Wiederwahl im Jahr 2015 hat der amtierende Präsident Pierre Nkurunziza das Land in eine schwere Krise gestürzt . Die Versammlungs- und Pressefreiheit wurde massiv eingeschränkt, Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten leiden unter Repressionen, hunderte Fälle widerrechtlicher Festnahmen und Folter sind bekannt, rechtsstaatliche Prinzipien werden gravierend verletzt und über 420 000 Burunder sind außer Landes geflüchtet (www.hrw.org/world-report/2018/country-chapters/burundi ). Präsident Pierre Nkurunziza ließ zudem im Rahmen eines umstrittenen Referendums über die Verlängerung der Amtszeit des Staatspräsidenten abstimmen . Beobachterinnen und Beobachter beklagen, dass nach Presseberichten vermeintliche Gegnerinnen und Gegner der Verfassungsänderung bedroht, eingeschüchtert , festgenommen oder getötet worden seien (www.nzz.ch/international/ nun-entscheidet-sich-ob-burundis-praesident-bis-2034-regieren-kann-ld.1386620). Die Bundesregierung forderte die burundische Regierung bereits 2015 zur Verbesserung der Menschenrechtssituation und Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien auf und suspendierte Gelder für regierungsnahe Entwicklungszusammenarbeit . Der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Thomas Silberhorn forderte deutsche Unternehmen in Burundi auf, ihre Regierungskontakte auf den Prüfstand zu stellen (www.dw.com/de/staatssekret%C3%A4r-silberhorn-wir-m%C3% BCssen-ein-klares-politisches-signal-senden/a-18514485). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3048 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit ihrem wirtschaftlichen Engagement in Burundi zu einem nach Ansicht der Fragesteller höchst fraglichen Zeitpunkt unterstützt Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH den Kurs der burundischen Regierung, die an Rainbow Mining Burundi SM mit Anteilen in Höhe von 10 Prozent beteiligt ist und zusätzlich jährliche Fördergebühren erhält. Die Regierung Burundis ist mit vertraglich zugesicherten Sitzen und jeweils einem Vizepräsidentenamt im Verwaltungsrat und in der Generalversammlung von Rainbow Mining Burundi SM vertreten. Staat und burundische Wirtschaftsakteure erhalten Vorteile beim Erwerb von Firmenanteilen. Verantwortlich für die Beziehung des Rohstoffunternehmens zur burundischen Regierung ist Gilbert Midende, Geschäftsführer bei Rainbow Rare Earths Ltd. und ehemaliger burundischer Minister für Energie und Bergbau (http:// rainbowrareearths.com/wp-content/uploads/2017/10/Annual-Report-June-2017- for-website.pdf). Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH und Rainbow Rare Earths Ltd werfen auch die Frage auf, ob sie in Einklang mit den Erklärungen der thyssenkrupp AG im Bereich der Sorgfaltspflichten stehen (www.thyssenkrupp.com/de/unternehmen/einkauf/verantwortungsvollebeschaffung ). 1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Geschäftstätigkeit und der Kooperation der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH mit burundischen Politikerinnen und Politkern, angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Burundi aufgrund der menschenrechtlichen Entwicklung in jüngster Zeit drastisch reduziert hat? Die Bundesregierung hat von der Geschäftstätigkeit von ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH in der Republik Burundi Kenntnis. Sie hat Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH bei verschiedenen Gelegenheiten über ihre Einschätzungen der Lage in Burundi und ihre Politik einer nur noch eingeschränkten Zusammenarbeit mit Regierungsstellen informiert. Grundsätzlich arbeiten privatwirtschaftliche Unternehmen im Ausland in eigener Verantwortung. Gleichwohl haben sich deutsche Unternehmen weltweit an geltende nationale Rechtsnormen und internationale Standards zu halten. Hierzu gehören auch die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („Organisation for Economic Co-operation and Development “ – OECD) für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte die Erwartungshaltung an alle Unternehmen formuliert, dass sie Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in ihren Geschäftstätigkeiten weltweit übernehmen. Der Nationale Aktionsplan gibt Unternehmen dafür einen Rahmen und Orientierung, indem fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt beschrieben werden, die Unternehmen in ihre Managementprozesse integrieren sollen. Die Bundesregierung gibt Unternehmen auf Anfrage Auskunft über ihre Einschätzung zu den Verhältnissen im betreffenden Land. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3048 2. Hat die Bundesregierung die Thematik mit Vertreterinnen und Vertretern der Thyssenkrupp Metallurgical Products GmbH oder der thyssenkrupp AG diskutiert ? a) Wenn ja, wann, durch wen, und mit welchen Vertreterinnen und Vertretern ? Und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Die deutsche Botschaft in Bujumbura hat zwischen 2014 und 2017 mehrfach mit Vertreterinnen und Vertretern von ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH über mögliche wirtschaftliche Aktivitäten in Burundi gesprochen. Dabei hat die Botschaft stets auf die politische Lage und die Menschenrechtsverletzungen in Burundi hingewiesen. 3. War die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis eine öffentlich-rechtlich geförderte Institution der thyssenkrupp AG oder Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH bei der Vermittlung von Kontakten zu burundischen Politikern und/oder Geschäftsleuten zu irgendeinem Zeitpunkt behilflich? Und falls ja, in welcher Weise und welchem Umfang? Die Bundesregierung hat thyssenkrupp und ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH keine Kontakte zu Vertreterinnen oder Vertretern der burundischen Regierung und/oder Geschäftsleuten vermittelt. 4. Gab es anderweitige Beratungen oder Austauschformate von Seiten der Bundesregierung für die thyssenkrupp AG bezüglich des Engagements in Burundi ? Und falls ja, welche und in welchem Umfang? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Von Seiten der Bundesregierung gab es keine anderweitigen Beratungen oder Austauschformate mit thyssenkrupp oder ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH bezüglich des Engagements in Burundi . 5. Bei welchen Reisen nach Burundi wurden deutscher Regierungsvertreterinnen und Vertreter von Vertreterinnen und Vertretern von der thyssenkrupp AG und/oder Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH begleitet (bitte nach Datum, Bundesministerium und Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern aufschlüsseln)? Es haben in den letzten zehn Jahren keine Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung nach Burundi stattgefunden, bei denen diese von Vertreterinnen oder Vertretern von thyssenkrupp und/oder ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH begleitet wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3048 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH in Burundi? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Aktivitäten von ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH in Burundi, die über die öffentlich verfügbaren Informationen hinausgehen. Sie ist aber in den in der Antwort auf Frage 2 genannten Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Thyssen- Krupp Metallurgical Products GmbH kursorisch über die Vorhaben informiert worden. 7. Entspricht das Engagement von Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH den Vorstellungen der Bundesregierung, das Engagement deutscher Unternehmen in Afrika zu fördern, bzw. hält die Bundesregierung das Unternehmen und sein Handeln für beispielhaft und positiv? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Gab es Hermesbürgschaften für die Handelsaktivitäten oder Exportkreditgarantien der Deutschen Bundesregierung direkt oder indirekt für die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH im Zeitraum von 2015 bis heute? Die Bundesregierung hat im Betrachtungszeitraum keine Exportkreditgarantien für die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH übernommen. 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile der an die thyssenkrupp AG gewährten Hermesbürgschaften, die auf Tochtergesellschaften wie die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH entfallen? Seit 2015 hat die Bundesregierung für zehn Geschäfte der thyssenkrupp AG sowie deren Tochtergesellschaften Exportkreditgarantien in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro übernommen. Einzelne Deckungsvolumina unterliegen den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Garantienehmer . Die Nennung dieser Angaben könnte Rückschlüsse auf die von dem Garantienehmer getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preiskonditionen ermöglichen, die für nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse sein könnten. 10. Werden die Aktivitäten der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH in Burundi nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Wirtschaftsförderungen unterstützt? Und falls ja, durch welche Programme, und in welcher konkreten Höhe? Die Bundesregierung hat seit 2015 keine Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH nach Burundi übernommen. Ebenfalls wurden für die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH in diesem Zeitraum keine Garantien für Direktinvestitionen in Burundi übernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3048 11. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Rohstoffe durch die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH bzw. Rainbow Rare Earths Ltd. in Burundi abgebaut? Nach Kenntnis der Bundesregierung war Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH bislang nicht direkt an Abbaumaßnahmen beteiligt. Über den Umfang der durch Rainbow Rare Earths Ltd. in Burundi abgebauten Rohstoffe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Rohstoffe durch die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH bzw. Rainbow Rare Earths Ltd. von Burundi nach Deutschland exportiert? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten über die Handelsaktivitäten einzelner Unternehmen vor. 13. In welcher Höhe zahlte die Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung Steuern und Abgaben in Burundi? 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die lokalen und regionalen Umweltauswirkungen der Geschäftstätigkeit der thyssenkrupp AG und der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH bzw. Rainbow Rare Earths Ltd. in Burundi? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung von Sozialstandards und das Lohnniveau beim von Rainbow Rare Earths Ltd. bzw der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH betriebenen Rohstoffabbau ? Zu den Fragen 13 bis 15 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Geschäftstätigkeit der thyssenkrupp AG höhere Menschenrechts-, Sozial- und ökologische Standards im Rohstoffabbau in Burundi etabliert werden (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, auf deren Basis eine solche Einschätzung getroffen werden kann. 17. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Verhaltenskodex der thyssenkrupp AG benannten Menschenrechtsstandards eingehalten? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 18. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die thyssenkrupp AG plant – wie von den kritischen Aktionären auf der Hauptversammlung im Januar 2018 gefordert –, den Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in den Fördervertrag aufzunehmen (www. neues-deutschland.de/artikel/1076797.schelte-fuer-thyssenkrupp.html)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Vertragsgestaltung von Unternehmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3048 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit von Unternehmen mit autoritären Regimen für notwendig, um den steigenden Bedarf an Seltenen Erden zu decken? Wie in der Rohstoffstrategie der Bundesregierung ausgeführt, ist es grundsätzlich Aufgabe der Wirtschaftsunternehmen, ihre Rohstoffversorgung sicherzustellen. Die staatlichen Aktivitäten auf Bundesebene konzentrieren sich darauf, die Bemühungen der Wirtschaft nachdrücklich und effizient zu flankieren. Dabei orientieren sich konkrete Maßnahmen der Bundesregierung immer am Leitgedanken der nachhaltigen Entwicklung. Die Bundesregierung unterstreicht, dass nachhaltige Entwicklung sowie wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt ohne gute Regierungsführung , ohne Achtung der Menschenrechte und ohne Beachtung ökologischer und sozialer Standards nicht möglich ist. In dem im Dezember 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte äußert die Bundesregierung ihre Erwartung an alle Unternehmen, dass diese ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie in Ländern tätig sind, in denen rechtsstaatliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend durchgesetzt werden. 20. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere deutsche Unternehmen in Burundi aktiv? Wenn ja, welche (bitte nach Unternehmen, Tätigkeitsbereich und Geschäftsvolumen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über aktuelle Geschäftstätigkeiten weiterer deutscher Unternehmen in Burundi vor. 21. Welche Sanktionen und andere restriktiven Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von Seiten der Europäischen Union (EU) gegen die burundische Regierung angewendet? Die Europäische Union hat am 1. Oktober 2015 mit Beschluss (GASP) 2015/1763 und Verordnung (EU) 2015/1755 restriktive Maßnahmen (Einreiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten) gegen mehrere Vertreter der burundischen Sicherheitsbehörden , der Verwaltung und der militanten Opposition beschlossen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 23. Oktober 2017 um ein weiteres Jahr bis zum 31. Oktober 2018 verlängert. Im Übrigen hat die Europäische Union im März 2016 mit Verweis auf Artikel 96 des Abkommens von Cotonou seine Programme der Entwicklungszusammenarbeit teilweise suspendiert, wobei es sich bei dieser Suspendierung nicht um Sanktionen oder restriktive Maßnahmen im eigentlichen Sinne handelt. 22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der EU Überlegungen , die Sanktionen und restriktiven Maßnahmen vor dem Hintergrund des Referendums über die Abschaffung der Amtszeitbegrenzung des Präsidenten auszuweiten? Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die Europäische Union zurzeit keine zusätzlichen restriktiven Maßnahmen. In der Erklärung der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union vom 8. Mai 2018 hat die Union ihre Erwartung an die burundische Regierung zum Ausdruck gebracht, dass sie das Friedensabkommen von Arusha aus dem Jahr 2000 einhält. Dessen Bestimmungen sind die Grundlage für den friedlichen Machtübergang in Burundi. Das Abkommen hat zu Frieden und Stabilität in der Region beigetragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3048 23. Welche bilateralen Maßnahmen plant die Bundesregierung als Reaktion auf das Referendum über die Abschaffung der Amtszeitbegrenzung des Präsidenten ? Die Bundesregierung plant derzeit über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen. Bereits im Juni 2015 hat die Bundesregierung alle regierungsnahen Aktivitäten der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi ausgesetzt. Fortgesetzt wurden ausschließlich Maßnahmen zur direkten Unterstützung der Bevölkerung, zur Deckung von Grundbedürfnissen sowie zur Aufrechterhaltung von technischen Kapazitäten in (para)-staatlichen Institutionen. Im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum hat die Bundesregierung in einer Erklärung vom 18. Mai 2018 die burundische Regierung aufgerufen, das Friedensabkommen von Arusha zu respektieren und den von der Ostafrikanischen Gemeinschaft (East African Community – EAC) mandatierten Verhandlungsprozess fortzusetzen. Die Bundesregierung befindet sich weiter in enger Abstimmung mit ihren internationalen Partnern und wird gemeinsam mit ihnen über weitere Schritte entscheiden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333