Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3054 19. Wahlperiode 28.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2380 – Frieden, Menschen- und Umweltrechte vor der Aufnahme Kolumbiens in die OECD V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für den kolumbianischen Präsidenten Juan Manuel Santos Calderón dienen die Unterzeichnung des Friedensabkommens am 24. November 2016 in Bogotá, Kolumbien, mit der Guerilla der FARC (= Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und der angestrebte Beitritt zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dem Ziel, „Kolumbien ein neues Ansehen in der Weltpolitik (zu) verschaffen“. Am 25. Oktober 2013 initiierte Ángel Gurría, Generalsekretär der OECD, offiziell die Beitrittsverhandlungen (www.kas.de/wf/de/33.44735/). Kolumbien hat im Rahmen des OECD-Aufnahmeprozesses die „Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen“ und die „Erklärung über grünes Wachstum“ unterschrieben und ist der Richtlinie über verantwortungsvollen Bergbau beigetreten (www.kas.de/wf/de/33.44735/). Der kolumbianische Staat ist verpflichtet, die Rechte der von Bergbau- und Megaprojekten betroffenen Bauern, Afrokolumbianern und Indigenen zu respektieren. Die Europäische Union unterstützt die Umsetzung des Friedensabkommens in Kolumbien bisher mit 575 Mio. Euro (https://ec.europa.eu/germany/news/euunterst %C3%BCtzt-friedensprozess-kolumbien-mit-575-millionen-euro_de). Die Regierung Kolumbiens hat mit der Einrichtung eines Fonds mit dem Titel „Kolumbien im Frieden“ eine Struktur geschaffen, über die die Verwendung von Geldern der Vereinten Nationen, der EU, des auf Nachhaltigkeit ausgelegten kolumbianischen Treuhandfonds und des von den Konfliktparteien vereinbarten Fonds für Frieden und den Post-Konflikt koordiniert werden soll. Damit soll auch sichergestellt werden, dass sich der Einsatz der Gelder an den Prioritäten des Friedensprozesses orientiert und die Ergebnisse zentral überprüft werden können (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A43_ilm.pdf). Die Unterzeichnung des Friedensabkommens zwischen Regierung und FARC hat ohne Zweifel eine positive Auswirkung auf den Rückgang der Gewalt und die Opferzahl durch bewaffnete Auseinandersetzungen in einigen Regionen Kolumbiens . Dennoch wachsen die Sorgen um die Implementierung der Vereinbarung . Siebzehn Monate nach Unterzeichnung des Friedensabkommens sind nach einer Untersuchung der Nichtregierungsorganisation Observatorium für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Implementierung des Abkommens (OIAP) lediglich 18,5 Prozent der Vereinbarungen umgesetzt (https://oiap.co/2018/01/12/la-paz-en-deuda/). Im Jahr 2017 wurden nach einem Bericht des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien mehr als 100 soziale Aktivistinnen und Aktivisten und 39 Ex-FARC-Kämpferinnen und Ex-FARC-Kämpfer ermordet (https://elpais.com/internacional/2017/12/21/colombia/1513832933_ 333332.html). Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 sind 53 führende Vertreterinnen und Vertreter sozialer Organisationen, darunter ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer der FARC, ermordet worden (www.lafm.com.co/nacional/indepaz- 53-lideres-sociales-han-sido-asesinados-en-lo-corrido-de-2018/). Das Wiedererstarken des Paramilitarismus in Kolumbien und die Präsenz verschiedener paramilitärischer Gruppen in Regionen, die von den FARC militärisch kontrolliert wurden, gefährden das Leben der ländlichen Bevölkerung und führen zur Vertreibung und Einschränkung der politischen und sozialen Aktivitäten . Nach INDEPAZ (Instituto de Estudios para el Desarrollo y la Paz) sind die paramilitärischen Gruppen in 274 Gemeinden in 28 Departements präsent (www.indepaz.org.co/wp-content/uploads/2017/10/Sometimiento-del-Clan-del- Golfo-Camilo-Gonzalez-Posso.pdf). In kolumbianischen Medien wurde vor diesem Hintergrund wiederholt in Zweifel gezogen, ob die staatlichen Sicherheitskräfte Kolumbiens und ihr Oberbefehlshaber , der Präsident, in der Lage sind, ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung nachzukommen, das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und die Sicherheit aller Kolumbianer zu schützen. 1. Welche Kriterien musste Kolumbien nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen , um in die OECD aufgenommen zu werden? 2. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für die Aufnahme Kolumbiens in die OECD? 3. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Aufnahme Kolumbiens in die OECD? 4. Welche juristischen und technischen Formalitäten stehen nach Ansicht der Bundesregierung der Aufnahme Kolumbiens in die OECD noch im Wege? 5. Sieht die Bundesregierung in den zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und Morden an Vertreterinnen und Vertretern von sozialen Bewegungen und indigenen Gemeinden einen Hinderungsgrund für den Beitritt Kolumbiens zur OECD, falls nein, weshalb nicht? 6. Welche technischen und weiteren Maßnahmen für eine nachhaltige Umweltpolitik , die Achtung der Arbeitnehmerrechte und zur Korruptionsbekämpfung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kolumbien vereinbart und bereits umgesetzt, um die Aufnahme dieses Landes in die OECD vorzubereiten? a) Worin bestehen sie? b) Seit wann werden sie ausgeführt? 7. Welche positive Auswirkung auf die Überwindung der in dem Land bestehenden großen sozialen Kluft hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Mitgliedschaft Kolumbiens in der OECD (www.kas.de/wf/de/33.44735/)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3054 8. Wann wird mit der Aufnahme Kolumbiens in die OECD gerechnet, in Anbetracht der Tatsache, dass Kolumbien „in vielen Bereichen wie dem Umweltschutz , der mangelnden Stärke des Arbeitsmarktes und der Schwäche der öffentlichen Institutionen weit hinter den OECD-Ländern zurückliegt“ (www.kas.de/wf/de/33.44735/)? Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Kolumbien hat das OECD- Beitrittsverfahren mittlerweile vollständig durchlaufen. Am 25. Mai 2018 hat der OECD-Botschafterrat daraufhin beschlossen, Kolumbien in die OECD aufzunehmen . Am 30. Mai 2018 haben der kolumbianische Präsident Juan Manuel Santos und OECD-Generalsekretär Ángel Gurría in Paris die Beitrittsvereinbarung unterzeichnet . Der Beitritt setzte die Überprüfung durch 23 Fachausschüsse der OECD und deren Feststellung voraus, dass sich Kolumbien den Grundsätzen der Arbeit in diesen Ausschüssen angenähert habe. 9. Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich für die Nichterfüllung der Übereinkommen 87 und 98 der ILO (= International Labour Organization) durch Kolumbien, die die volle Achtung der Arbeitnehmerrechte garantieren sollen (http://ail.ens.org.co/informe-especial/comisionoit -estuvo-colombia-evaluando-situacion-laboral-sindical-informe-especial /)? Kolumbien hat die Übereinkommen Nr. 87 (Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes) und Nr. 98 (Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen) im Jahr 1976 ratifiziert und entsprechende gesetzliche Regelungen getroffen. Im Jahr 2011 hat Kolumbien unter anderem einen Aktionsplan zum Schutz international anerkannter Standards im Bereich der Arbeitnehmerrechte geschaffen. Bei einer mutmaßlichen Verletzung der Kernarbeitsnormen steht der Weg zu den Kontroll-mechanismen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Überwachung der Übereinkommen offen. Die ILO prüft regelmäßig Beschwerden wegen Verletzungen der durch diese Übereinkommen garantierten Arbeitnehmerrechte . Derzeit sind verschiedene Beschwerden gegen Kolumbien vor dem ILO- Ausschuss für Vereinigungsfreiheit anhängig. Auch vor dem Hintergrund, dass Kolumbiens Alltag über Jahrzehnte durch bewaffnete Konflikte geprägt ist, registriert die Bundesregierung das ernsthafte Bemühen des kolumbianischen Staates , seinen internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden. 10. Welche Einwirkungsmöglichkeit hat die Bundesregierung als eines der zehn ständigen Mitglieder im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), um zu garantieren, dass in Kolumbien die gesetzlich verankerte Vereinigungsfreiheit und die Übereinkommen 81 und 129 eingehalten werden (ebd.)? Als ständiges Mitglied des ILO-Verwaltungsrates setzt sich die Bundesregierung insbesondere im Rahmen der beim Verwaltungsrat eingereichten Beschwerden und Klagen für die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen ein. Gemäß Artikel 24 der ILO-Verfassung können Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbände wegen Nicht-Durchführung eines ratifizierten Übereinkommens Beschwerde gegen einen Mitgliedstaat einreichen. Der Verwaltungsrat kann die Beschwerde der betreffenden Regierung übermitteln und diese Regierung einladen, sich in geeigneter Weise zur Sache zu äußern. Bei besonders schweren Verletzungen können Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mitglieder gemäß Artikel 26 der ILO-Verfassung Klage gegen jedes Mitglied einreichen. Es ist derzeit keine Beschwerde gemäß Artikel 24 und keine Klage gemäß Artikel 26 gegen Kolumbien vor dem Verwaltungsrat anhängig. Derzeit sind verschiedene Beschwerden gegen Kolumbien vor dem ILO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit anhängig. Die Bundesregierung ist aktuell kein Mitglied dieses Ausschusses. 11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Nichteinhaltung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben auf die Schwäche der öffentlichen Institutionen zurückgeführt werden kann (ebd.)? Die Frage kann in dieser Pauschalität nicht beantwortet werden, da unterschiedliche Regionen des Landes und auch unterschiedliche Wirtschaftszweige in unterschiedlicher Weise vom internen bewaffneten Konflikt betroffen waren. Zudem ist die freie Gewerkschaftsarbeit in Kolumbien zwar gesetzlich garantiert, der gewerkschaftliche Organisationsgrad jedoch niedrig. Die Bundesregierung registriert das ernsthafte Bemühen des kolumbianischen Staates, das nationale Arbeitsrecht zu reformieren und an internationale Standards anzupassen und in der Umsetzung weiter voranzuschreiten. 12. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformkräfte in Staat und Gesellschaft, die als Partner bei „der Konsolidierung der Demokratie und des Friedensprozesses“ im Rahmen der Ziele der deutschen Außen- und Wirtschaftspolitik in Kolumbien unterstützt werden (http://dipbt.bundestag. de/doc/btd/18/128/1812813.pdf) (bitte auflisten)? In den als Referenzdokument angeführten „Leitlinien der Bundesregierung – Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ ist das deutsche Engagement in Kolumbien näher skizziert. Es zielt insbesondere darauf ab, in den vom Konflikt besonders betroffenen Regionen Partizipationsmöglichkeiten von Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen bei der Implementierung des Friedensabkommens zu stärken sowie Versöhnungsprozesse auf regionaler und kommunaler Ebene zu initiieren und zu unterstützen. Eine Schlüsselrolle zur nachhaltigen Befriedung und Entwicklung des Landes sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit zur Überwindung des jahrzehntelangen Binnenkonflikts spielen lokale Akteure aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Kirche und Zivilgesellschaft . 13. Welche greifbaren Ergebnisse der technischen und finanziellen Zusammenarbeit mit Kolumbien sind nach Ansicht der Bundesregierung seit den Regierungsverhandlungen mit Kolumbien und der „Besiegelung eines neuen Kapitels der Entwicklungszusammenarbeit“ zwischen Deutschland und Kolumbien am 5. Dezember 2014 feststellbar (www.bmz.de/de/presse/ aktuelleMeldungen/2014/dezember/141205_pm_118_Deutschland-und- Kolumbien-besiegeln-neues-Kapitel-in-der-Entwicklungszusammenarbeit/ index.html)? Im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Entwicklungszusammenarbeit wurden im Bereich Versöhnung und Aufarbeitung seit den Regierungsverhandlungen 2014 folgende Maßnahmen umgesetzt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3054 Technische Zusammenarbeit: Mehr als 1 000 Opfer des bewaffneten Konfliktes wurden bei Entschädigungsprozessen , weitere 500 000 Opfer im Rahmen von kollektiven Entschädigungsprozessen unterstützt. 250 Fälle von verschwundenen Personen wurden dokumentiert und an staatliche Stellen zur weiteren Bearbeitung übergeben. 50 Dialogforen zwischen Konfliktopfern, lokalen Führungspersönlichkeiten und staatlichen Institutionen wurden geschaffen. 25 Erinnerungsinitiativen wurden gestärkt, darunter zwei mit besonderem Bezug zur Aufarbeitung geschlechtsspezifischer Gewalt, die im Zuge des Konflikts begangen wurde. Finanzielle Zusammenarbeit: Übergeordnetes Ziel des Sektorreformprogramms für den Frieden, Phase II – IV, das 2015 bis 2017 zur Auszahlung kam (Phase V ist derzeit in Vorbereitung ), war die Unterstützung der kolumbianischen Regierung bei der Aufarbeitung des Konflikts. Im Zuge des Politikdialogs wurden Reformziele im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung (Public Financial Management), der Opferentschädigung und Gewaltprävention, der Demobilisierung und Reintegration von FARC-Kämpfern sowie der ländlichen Entwicklung vereinbart und diese auch erreicht. Ab Phase IV des Sektorreformprogramms orientieren sich die vereinbarten Reformziele an den Inhalten des Friedensvertrags. So wurde beispielsweise die gesetzliche Gründung des „Integralen Systems für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung der Gewalt“ (SIVJR) entsprechend Punkt 5 des Friedensabkommens mit den Komponenten Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, Wahrheitskommission und Einheit zur Suche von verschwundenen Personen unterstützt. Die Einrichtung der Sammlungs - und Übergangszonen zur Demobilisierung und Reintegration der ehemaligen FARC-Kämpfer wurde ebenfalls als Ziel vereinbart. Um Konfliktursachen zu reduzieren und die Integration von Kleinbauern in gewinnbringende Wertschöpfungsketten zu fördern, wurde die Einrichtung der neuen Agentur zur ländlichen Entwicklung (Nationale Agentur für Ländereien (ANT)) und ihre Budgetierung sowie die Agentur für ländliche Entwicklung (ADR) unterstützt . Zur Stärkung von Institutionen zum Friedensaufbau wurden unter anderem die Gründung der Kommission zur Nachverfolgung, Beschleunigung und Verifizierung des Friedensabkommens (CSIVI) sowie die Verabschiedung und Veröffentlichung des Rahmenplans zur Umsetzung des Friedensabkommens (PMI) gefördert. Mit dem deutschen Beitrag zum Treuhandfonds der Europäischen Union (EU) für Kolumbien wird vor allem der erste Punkt des Friedensabkommens zur ländlichen Entwicklung gefördert. Im Bereich Umwelt sind vor allem folgende Ergebnisse im Rahmen der deutschkolumbianischen Entwicklungszusammenarbeit seit den Regierungsverhandlungen im Jahr 2014 erzielt worden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Technische Zusammenarbeit: 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Institutionen und 700 Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt 61 indigenen Gemeinschaften wurden zu Raumordnungsprozessen und umweltbezogenem Konfliktmanagement fortgebildet . Im Rahmen von acht replizierbaren Pilotprojekten zur Reduzierung der Entwaldung in Verbindung mit nachhaltiger und alternativer Entwicklung in den Öko-Regionen Amazonas und Nordanden wurden neue Einkommensmöglichkeiten für Kleinbauernfamilien geschaffen. 20 Pilotmaßnahmen zur Anpassung der Landnutzung an den Klimawandel wurden auf lokaler Ebene durchgeführt. In zwölf Ökosystemen wurden partizipative Methoden zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität entwickelt. Der kolumbianische OECD-Beitrittsprozess wurde durch Beratungsmaßnahmen bei der Entwicklung des Gesetzes zur Zahlung von Umweltleistungen, bei der Erarbeitung der kolumbianischen Strategie zur Reduzierung der Entwaldung sowie bei der Vorlage eines Konzepts zu Ausgleichsmaßnamen für Umwelteingriffe bei Infrastrukturmaßnahmen unterstützt. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) werden Klimaschutzprojekte im Bereich Minderung, Anpassung, Waldschutz und Biodiversität in Kolumbien durchgeführt. Hervorzuheben ist dabei die Unterstützung der Schutzgebietsbehörde Kolumbiens bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver Schutzmechanismen für Kolumbiens größten Nationalpark Chiribiquete. Zudem fördert die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) die „Dialogue and Information Platform for the Colombian Amazon“ (http://pidamazonia.com/ vision-amazonia), die die verschiedenen Stakeholder und Organisationen zusammenbringt , die sich für die Ziele der Initiative „Visíon Amazonía“ (Reduzierung der Entwaldung in Amazonien) engagieren. Im Rahmen der von Deutschland und dem Vereinigten Königreich gegründeten und inzwischen auch durch Dänemark und die EU-Kommission geförderten „NAMA-Fazilität“ für Nationale Minderungs-Maßnahmen im Klimaschutz („NAMA Facility“ – Nationally Appropriate Mitigation Actions) werden zwei Projekte zur „Nachhaltigen Entwicklung von Verkehrsknotenpunkten“ sowie im Haushaltkühlungssektor in Kolumbien gefördert. Finanzielle Zusammenarbeit: Im Rahmen des Sektorreformprogramms Umwelt (Phase I und II 2015-2017, Phase II voraussichtlich 2018) wurden die institutionellen Rahmenbedingungen zur Einführung von Prinzipien ökologischer Nachhaltigkeit in Schlüsselsektoren verbessert und die Umsetzung von Empfehlungen der OECD in diesem Bereich unterstützt. Themenfelder waren unter anderem Luftkontamination , Wasser- und Abfallmanagement, Artenschutz und Vulnerabilität gegenüber Naturkatastrophen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3054 Mit dem Programm „REDD Early Mover“ hat Deutschland Kolumbien unterstützt , ein Wald- und CO2-Monitoringsystem für das Amazonasgebiet einzurichten . Mit dem ergebnisbasierten Ansatz des Programms wurde vermiedene Entwaldung im Amazonasgebiet vergütet. Das nachhaltige Management und die Ausweitung von 19 Naturschutzgebieten in Kolumbien wurde über das Vorhaben „Schutzgebiete und Biodiversität“ gefördert . Im Schwerpunktbereich Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sind folgende Ergebnisse im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Entwicklungszusammenarbeit seit den Regierungsverhandlungen 2014 erzielt worden: Technische Zusammenarbeit: Schaffung von 1 531 Arbeitsplätzen, unter anderem für die besonders vulnerable Gruppe der Binnenflüchtlinge und für Menschen aus den Gemeinden, die Binnenflüchtlinge aufnehmen. Gründung von zehn Allianzen zwischen staatlichen Institutionen und der Privatwirtschaft , unter anderem in den Bereichen nachhaltige Viehwirtschaft, nachhaltige Agrarproduktion und Naturtourismus, mit dem Ziel, Einkommen und Beschäftigung für benachteiligte ländliche Bevölkerungsgruppen zu fördern . Zwischen 2014 und 2016 wurde für die Zielgruppen eine durchschnittliche Einkommenssteigerung von 22 Prozent erreicht. Realisierung von 15 innovativen und umweltfreundlichen Geschäftsideen, etwa die Installation einfacher Solarsysteme für dezentrale Milchkühlung, zum Teil von aus Deutschland nach Kolumbien zurückkehrenden Fachkräften. 14. Was ist der Entwicklungsstand des im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik entstandenen Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstituts (CAPAZ), das mit 400 000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren gefördert wird? Das auf Initiative und aus Mitteln des Auswärtigen Amtes durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) geförderte Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut (Instituto CAPAZ) hat 2017 seine Projektarbeit begonnen. Es leistet durch wissenschaftliche Begleitung, akademische Aus- und Weiterbildung , öffentliche Veranstaltungen sowie Wissenstransfer und Vernetzung einen Beitrag zur Konsolidierung des Friedensprozesses in Kolumbien. Prof. Dr. Stefan Peters hat als akademischer Direktor seine Tätigkeit in Bogotá im Mai 2018 begonnen. Das Instituto CAPAZ verfügt über eigene Büroräume in Bogotá und wird seine Planstellen voraussichtlich ab August 2018 vollständig besetzt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Konflikt betroffenen Regionen, die von der Zusammenarbeit zwischen den Deutschen Hochschulen und dem Verbund Universidades por la Paz im Rahmen der Arbeit von CAPAZ berücksichtigt und profitieren werden (bitte nach Projekten und Regionen auflisten)? Das Instituto CAPAZ fördert die Pazifikküste, die Karibikküste, das Amazonasgebiet und die östlichen Landesteile durch: a) Zusammenarbeit mit Multiplikatoren (Nichtregierungsorganisationen, soziale Bewegungen, lokale Regierungen) in Sommer- und Winterschulen, b) explorative Studien, c) Zusammenarbeit in Form von Anträgen sowie d) Verbreitung von Wissen in öffentlichen Diskussionsveranstaltungen und Publikationen . Folgende Maßnahmen wurden und werden durchgeführt: Regionenübergreifend: Rechtswissenschaftliche Kommentierung des Amnestiegesetzes Partizipative Methoden der Kartierung von Landnutzung und territorialen Dynamiken Reform der Sicherheitskräfte „Transitional Justice“ und Erinnerung im Bildungssektor Erinnerung und soziale Ungleichheiten (in Vorbereitung) Bogotá: Winterschule zum territorialen Frieden Winterschule zu Erinnerung, Wahrheit, Versöhnung und Gerechtigkeit (in Vorbereitung) Departements César und Guajira: Mental Health und Traumabearbeitung von ehemaligen Kämpfern und Opfern Departements Meta, Antioquia und Hauptstadtdistrikt Bogotá: Arbeitsmarktintegration von Binnenvertriebenen, ehemaligen Kombattantinnen und Kombattanten sowie Migrantinnen und Migranten im informellen Sektor (in Vorbereitung) Departement Nariño: Nachhaltige Entwicklungsalternativen für Konfliktregionen Territoriale Logiken und sozio-räumliche Dynamiken bewaffneter Akteure und krimineller Gruppen Territorialer Frieden und neue Konflikte in den Demobilisierungszonen für ehemalige FARC-Kämpferinnen und -kämpfer (auch im Departement Cauca) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3054 Departement Meta: Finanzielle Beratung lokaler Gemeinden in Post-Konflikt-Gebieten Landbesitzregime in ehemaligen Konfliktzonen im „Legal Empowerment“ indigener Opfer (in Vorbereitung) Departement Chocó: Erinnerungs- und Friedensarbeit mit Jugendlichen aus sozial benachteiligten Kontexten Departement Cundinamarca Wahrheitsdiskurse und Erinnerungsnarrative ehemaliger Paramilitärs 16. Welche Projekte der finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Kolumbien sind nach Kenntnis der Bundesregierung darauf ausgerichtet, die kolumbianische Regierung bei der Entwicklung von strukturellen Maßnahmen zu unterstützen, um die Morde an führenden Vertretern sozialer Organisationen und ehemaligen Kämpfern der FARC zu beenden und den Friedensaufbau nicht zu gefährden (www.lafm.com.co/nacional/indepaz-53- lideres-sociales-han-sido-asesinados-en-lo-corrido-de-2018/) (bitte einzeln auflisten)? Das Vorhaben „Unterstützung der Friedensentwicklung (ProPaz)“ mit einem Gesamtvolumen von 34 Millionen Euro unterstützt die zivilgesellschaftliche Dachorganisation „Redprodepaz“ bei der Erarbeitung von Selbstschutz- und Sicherheitsplänen . Neun lokale Friedens- und Entwicklungsprogramme („Programas de Desarrollo y Paz“) verfügen dank des Vorhabens nun über Sicherheitspläne. 32 Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsorganisationen von „Redprodepaz“ wurden darin geschult, soziale Organisationen in Sicherheitsfragen weiterzubilden . Das Vorhaben unterstützt zudem die kolumbianische Generalstaatsanwaltschaft bei der systematischen Auswertung der bereits laufenden Ermittlungen gegen Personen aus Politik, Staatsdienst und Wirtschaft, die verdächtigt werden, paramilitärische Gruppen finanziert oder unterstützt zu haben. Die Erfassung und Analyse der existierenden Ermittlungen ist ein wichtiger Schritt, um die regionalen Dimensionen dieser teils bis heute intakten kriminellen Netzwerke besser zu verstehen und so in Zukunft eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Da diese Akteure für einen Teil der aktuellen Gewalt gegen Menschenrechtsaktivistinnen - und -aktivisten verantwortlich gemacht werden, liefert das Vorhaben auch einen Beitrag zur Entwicklung von strukturellen Maßnahmen der Regierung, die Morde an sozialen Aktivistinnen und Aktivisten zu beenden. 17. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die kolumbianische Regierung in der Lage ist, ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung nachzukommen, das Gewaltmonopol in ganz Kolumbien durchzusetzen und die Sicherheit aller Kolumbianer zu schützen (wenn ja, bitte begründen; wenn nein, warum nicht)? Die Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols in den vom jahrzehntelangen bewaffneten internen Konflikt besonders betroffenen Gebieten stellt für die kolumbianische Regierung eine große Herausforderung dar. Insbesondere in peripheren ländlichen und damit häufig schwer zugänglichen Gegenden ist es der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Regierung bisher nur begrenzt gelungen, nichtstaatliche Gewaltakteure wirksam zu bekämpfen, die damit häufig verbundenen illegalen Ökonomien zurückzudrängen und die Präsenz staatlicher Institutionen auszuweiten. 18. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, nach denen es in Kolumbien aktuell Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung von Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, sozialen und politischen Aktivistinnen und Aktivisten und Bewohnerinnen und Bewohnern ländlicher Regionen (Afrokolumbianerinnen und Afrokolumbianer, Indigene und Bäuerinnen und Bauern) durch wiedererstarkte paramilitärische Organisationen gibt? Die erhöhte Gefährdungslage des genannten Personenkreises durch bewaffnete kriminelle Gruppen, die vielfach aus demobilisierten paramilitärischen Organisationen hervorgegangen sind, wird umfassend beobachtet und dokumentiert. Beispielhaft wird auf den Jahresbericht des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (www.hchr.org.co/index.php/informes-y-documentos/informesanuales /8887-informe-del-alto-comisionado-de-las-naciones-unidas-para-losderechos -humanos-sobre-la-situacion-de-derechos-humanos-en-colombia-duranteel -ano-2017), den Jahresbericht der kolumbianischen Menschenrechtsorganisation „Somos Defensores“ (https://somosdefensores.org/index.php/en/publicaciones/ informes-siaddhh/149-piedra-en-el-zapato) sowie einen aktuellen Frühwarnbericht der kolumbianischen Ombudsbehörde zur Situation indigener Gemeinden im Norden des Landes (www.defensoria.gov.co/es/nube/noticias/7299/Defensor% C3%ADa-alerta-sobre-riesgos-para-poblaciones-ind%C3%ADgenas-en-la-Sierra- Nevada-de-Santa-Marta-alerta-temprana-Sierra-Nevada-Defensor%C3%ADa-pueblo- Kogui.htm) hingewiesen. Die Bundesregierung hat sich auch im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens der Vereinten Nationen (UPR), dem sich Kolumbien am 10. Mai 2018 stellte, in seinen Empfehlungen für einen effektiveren Schutz unter anderem von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Kolumbien ausgesprochen. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfolge der aus dem Friedensabkommen entstandenen speziellen Einheit für die Zerschlagung und Aufklärung von Straftaten durch die paramilitärischen Gruppen, die u. a. aus Geldern der Europäischen Union finanziert und von der nationalen Sicherheitsgarantiekommission unterstützt wird (www.colectivodeabogados. org/IMG/pdf/decreto_154_del_03_febrero_de_2017.pdf)? Die Sonderermittlungseinheit der kolumbianischen Generalstaatsanwaltschaft („Unidad Especial de Investigación para el Desmantelamiento de las organizaciones criminales“) wurde am 3. Februar 2017 auf Grundlage des Punktes 3.3.4 des Friedensvertrages der kolumbianischen Regierung mit der FARC-Guerilla gegründet . Ziel der Sonderermittlungseinheit ist es, Straftaten, die im bewaffneten Konflikt von kriminellen bewaffneten Gruppen und Nachfolgeorganisationen des Paramilitarismus begangen wurden, zu untersuchen, die kriminellen Strukturen aufzudecken und Straftäter zu verurteilen. Im Fokus der Ermittlungen stehen dabei insbesondere solche kriminellen bewaffneten Organisationen und Personen, die an Bedrohungen und Morden an Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie an sozialen und politischen Bewegungen beteiligt waren, oder deren Straftaten sich gegen Personen richten, die eine Rolle bei der Umsetzung des Friedensvertrages spielen. Die Sonderermittlungseinheit veröffentlichte eine Strategie zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Bezug auf Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie soziale Führungspersönlichkeiten, die unter an- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3054 derem vorsieht, in mehr als 500 Gemeinden verstärkt zu intervenieren und Strafverfolgungsbehörden in den vom bewaffneten Konflikt besonders betroffenen Regionen (Departements Antioquia, Cauca, Valle de Cauca, Córdoba und Meta) Hilfeleistungen bei der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. Seit Gründung der Sonderermittlungseinheit behandelt die kolumbianische Generalstaatsanwaltschaft Morde an diesem Personenkreis prioritär. 20. Welche überprüfbaren Ergebnisse haben die bis Ende 2016 bewilligten Mittel i. H. v. 6,3 Mio. Euro für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktbewältigung hervorgebracht, darunter ein Beitrag i. H. v. 5 Mio. Euro zum UN-Treuhandfonds zur Stabilisierung besonders vom Konflikt betroffener Gebiete (bitte auflisten)? Durch die Einzahlung von 5 Mio. Euro in den Treuhandfonds der Vereinten Nationen (VN) zur Stabilisierung besonders vom Konflikt betroffener Gebiete durch die Bundesregierung konnten verschiedene Projekte und Maßnahmen umgesetzt werden, die zur Basis eines langfristigen Friedens in Kolumbien beitragen. Ein Schwerpunkt waren Maßnahmen zum Aufbau von Vergangenheitsarbeit und Versöhnung in Kolumbien, hierbei wurde der Aufbau des Sekretariats und des Auswahlkomitees der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden sowie der Wahrheitskommission und der Sondereinheit zur Suche verschwundener Personen unterstützt . Durch die Gewährung individueller Reparationsleistungen an die vom bewaffneten Konflikt besonders betroffenen Opfer, die Organisation inklusiver Friedensdialoge mit der Zivilgesellschaft und die Umsetzung von Projekten zur sozioökonomischen Rehabilitierung in den ehemaligen Konfliktgebieten im Bereich Wasser und Gesundheit wurden weitere Beiträge zur Stabilisierung und Konfliktbewältigung geleistet. Ferner hat die Bundesregierung bis Ende 2016 zwei Projekte der Max-Planck- Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit und der Nationalen Versöhnungskommission („Comisión de Conciliación Nacional“) unterstützt. Ziele der Projekte waren die Stärkung des Reparationsprozesses für die am meisten betroffenen Opfer des bewaffneten Konflikts sowie eine stärkere Bewusstseinsbildung der kolumbianischen Bevölkerung für den Friedensprozess. 21. Über welche Mechanismen verfügt die Bundesregierung, die Umsetzung ihres Drei-Millionen-Euro-Anteils an dem EU-Treuhandfonds (95 Mio. Euro), der der vom Konflikt betroffenen ländlichen Bevölkerung in Form von Projekten zugutekommen soll, zu prüfen (http://europa.eu/rapid/pressrelease _MEMO-16-4294_de.htm)? Der EU-Treuhandfonds unterliegt dem regulären Überprüfungssystem der EU. Träger von Vorhaben, die mit Mitteln des EU-Treuhandfonds für Kolumbien gefördert werden, müssen derzeit halbjährlich schriftlich über den Umsetzungsstand berichten und künftig ebenfalls über eine digitale Monitoringplattform, die für die am Treuhandfonds beteiligten Parteien und die Öffentlichkeit zugänglich sein wird. Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission sowie der internationalen Projektpartner besuchen regelmäßig die Vorhaben vor Ort, um sich über den Umsetzungsfortschritt zu informieren und sicher zu stellen, dass die Vorhaben eine Friedensdividende erzeugen. Die EU-Kommission als Treuhandfondsverwalter hat zudem das Recht, ad hoc Informationen zum Umsetzungsstand der Vorhaben zu erbitten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie hoch ist der Anteil der Mittel für den Aufbau, die Gestaltung und die Umsetzung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die bei den Neuzusagen von 252 Mio. Euro für die Jahre 2017/2018 (TZ, FZ) vereinbart wurden? Bei den deutsch-kolumbianischen Regierungsverhandlungen am 6. und 7. September 2016 wurden Mittel in Höhe von 252 Mio. Euro zugesagt. Darin enthalten ist die Aufstockung des Vorhabens „Unterstützung der Friedensentwicklung (ProPaz)“ um 11 Mio. Euro auf insgesamt 34 Mio. Euro unter anderem mit dem Ziel, die Arbeit des Vorhabens im Bereich Übergangsjustiz zu vertiefen. Dies schließt die Unterstützung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden ein. Das Vorhaben unterstützt die Anklagebehörde der Sondergerichtsbarkeit bei der Erarbeitung von Strategien zur Untersuchung von ethnischen Fällen und Fällen genderbasierter Gewalt. Darüber hinaus arbeitet das Vorhaben an der Strukturierung der Rechtsberatung durch das Generalsekretariat der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden. Im Rahmen eines umfassenden Beratungsansatzes stärkt das Vorhaben auch zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Vorbereitung von Fällen für die Sondergerichtsbarkeit. Bei den deutsch-kolumbianischen Regierungsverhandlungen 2016 wurden ebenfalls zwei Sektorreformprogramme für den Frieden im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro zugesagt. Die Einrichtung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden sowie deren Budgetierung aus nationalen Haushaltsmitteln wurden als zwei von mehreren Auszahlungsvoraussetzungen definiert. 23. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Rücktritt von Generalsekretär Néstor Correa, Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden? Aus Sicht der Bundesregierung ist der Rücktritt von Néstor Correa als Exekutivsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden eine interne administrative Entscheidung, zu der sie sich nicht äußert. Nach Kenntnis der Bundesregierung läuft derzeit das Ausschreibungsverfahren zur Nachbesetzung der Position. 24. Liegen der Bundesregierung Berichte über die sachgemäße Verwendung der dem Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden zur Verfügung stehenden Finanzmittel während seiner einjährigen Amtsperiode vor (www.asuntoslegales.com.co/actualidad/nestor-raul-correa-secretario-de-lajusticia -especial-para-la-paz-renuncio-a-su-cargo-2708575), und wenn nicht, wird die Bundesregierung einen Bericht anfordern? Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden veröffentlicht auf ihrer Internetseite den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss für das Jahr 2017 sowie für das Jahr 2018 monatliche Berichte über ihre Haushaltsführung (www.jep.gov.co/ Paginas/Transparencia/Informacion-publica.aspx). Darüber hinausgehende Rechenschaftsberichte liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3054 25. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach der Rechnungsprüfer der Republik Kolumbien, Edgardo Maya Villazón, einen Bericht vom scheidenden Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden über die sachgemäße Verwendung der dem Sekretariat zustehenden Mittel in Höhe von 4,7 Mio. US-Dollar verlangt hat (www.asuntoslegales.com.co/ actualidad/nestor-raul-correa-secretario-de-la-justicia-especial-para-la-pazrenuncio -a-su-cargo-2708575)? Der Bundesregierung sind Presseveröffentlichungen bekannt, wonach der Vorsitzende des kolumbianischen Rechnungshofes, Edgardo Maya Villazón, Ende Februar 2018 die Vorlage eines Verwendungsnachweises für die von den Vereinten Nationen zum Aufbau der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden zur Verfügung gestellten Mittel angeordnet hat. Die Bundesregierung verfügt nicht über darüber hinausgehende Erkenntnisse. 26. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im kolumbianischen Parlament erfolgte Änderung des Textes über die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, wonach Dritte – Politiker im Allgemeinen und Unternehmen – nur noch vor dem Sondergericht für den Frieden wegen Delikten gegen die Menschlichkeit (Paramilitarismus bzw. Massaker) auf freiwilliger Basis auszusagen brauchen, zur Überwindung der Straflosigkeit beiträgt? 27. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im Fast-Track-Verfahren durch den Kongress der Republik beschlossene Änderung der Vereinbarungen über die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die die Immunität der Präsidenten und Ex-Präsidenten und Kabinettsmitglieder und Minister bei der Verantwortung von Dritten für Delikte gegen die Menschlichkeit (Paramilitarismus bzw. Massaker) gewährt, einen Beitrag zur Überwindung der Straflosigkeit und zur Stärkung der Rechte der Opfer des sechzigjährigen internen bewaffneten Konfliktes auf Wahrheit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung sein kann? Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Die aktuelle gesetzliche Ausgestaltung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden ist Produkt politischer Kompromisse im kolumbianischen Kongress und weiterhin Gegenstand politischer und juristischer Diskussionen. Zudem ist die Situation in Kolumbien seit Juni 2004 Gegenstand vorläufiger Ermittlungen der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs, dessen Statut Kolumbien 2002 ratifiziert hat. Der Beitrag der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden zu einem nationalen Versöhnungsprozess als Teil des komplexen Gefüges, das der Friedensvertrag mit dem „Integralen System für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung der Gewalt“ vorsieht, und zu dem neben der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden die Wahrheitskommission und die Sondereinheit zur Suche Verschwundener gehören, wird sich erst nach Anwendung in der Praxis beurteilen lassen. Zur Überwindung der Straflosigkeit in Kolumbien bedarf es ferner über die Sondergerichtsbarkeit hinausgehender Maßnahmen, die das nationale Justizwesen stärken und effizienter machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Botschafter Norwegens, Schwedens und der Schweiz bezüglich der bisher fehlenden Transparenz bei den Stellenbesetzungen , bei der Projektvergabe und Projektentwicklung des „Fonds nachhaltiges Kolumbien“ (Fondo Colombia Sostenible), (https://tinyurl.com/ y9cu83mf), und falls nicht, weshalb nicht? 29. Auf welche Weise kann die Bundesregierung als Mitglied im Exekutivrat der Interamerikanischen Entwicklungsbank dafür eintreten, dass die Forderungen der genannten drei Botschafter nach einer Verbesserung der Verwaltung dieses entwicklungspolitischen Instruments erfüllt werden (http://m. eltiempo.com/politica/proceso-de-paz/preocupacion-de-tres-embajadores-porchequera -de-paz-200138)? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist nicht an der Finanzierung, Gestaltung und Umsetzung des „Fonds nachhaltiges Kolumbien“ beteiligt und bewertet daher das Schreiben der Botschafter Norwegens , Schwedens und der Schweiz nicht. 30. Gedenkt die Bundesregierung als Mitglied im Exekutivrat der Interamerikanischen Entwicklungsbank, die kolumbianische Regierung nach dem Stand der Verwendung eines 100-Millionen-Kredites für den genannten Fonds zu fragen, nachdem aus Bogotá am 6. April 2018 verlautbart wurde, man habe „bisher keinen Dollar der von Norwegen, Schweden und der Schweiz finanzierten 210 Millionen Dollar für den Fonds nachhaltiges Kolumbien verwendet “ (wenn nein, warum nicht; wenn ja, bitte erläutern; https://colombiareports. com/colombia-admits-investing-0-of-fund-for-development-in-conflict-areas/)? 31. Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 30 genannte Erklärung der kolumbianischen Regierung? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Die Auszahlung des im Dezember 2017 vom Exekutivrat der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) gebilligten Darlehens für das Programm „Nachhaltiges Kolumbien“ in Höhe von 100 Millionen US-Dollar durch die IDB ist vorbereitet, aber noch nicht vollzogen worden. 32. Wird die Bundesregierung bei der kolumbianischen Regierung einen Bericht über den Zustand, die Gestaltung und die verantwortungsvolle Steuerung des Fonds „Kolumbien im Frieden“ einfordern (https://colombiareports.com/ colombia-admits-investing-0-of-fund-for-development-in-conflict-areas/)? Falls nicht, warum nicht? Die kolumbianische Regierung hat eine umfassende, unabhängige Prüfung über die Gestaltung und Umsetzung des Fonds „Kolumbien im Frieden“ veranlasst. Die Bundesregierung wie auch die in Kolumbien engagierte internationale Gebergemeinschaft warten derzeit die Ergebnisse dieser Untersuchung ab. 33. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Friedensabkommen vom 26. November 2016 zwischen dem kolumbianischen Staat und der Guerilla der FARC als international bindendes Abkommen auch von zukünftigen Regierungen verpflichtend einzuhalten ist, und falls nicht, warum nicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet eine in die kolumbianische Verfassung aufgenommene Übergangsvorschrift die nächsten drei Regierungen auf Einhaltung und Umsetzung des Friedensabkommens mit der FARC-Guerilla. Die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung wurde durch das kolumbianische Verfassungsgericht in einer Entscheidung vom 11. Oktober 2017 bestätigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3054 34. Welche schwer wiegenden Gründe könnten die Bundesregierung veranlassen , nicht an der weiteren Finanzierung des kolumbianischen Post-Konfliktes festzuhalten bzw. diese zu überprüfen (bitte detailliert aufführen)? Zu spekulativen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 35. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Menschenrechtsberaterin im kolumbianischen Präsidialamt, Paula Gaviria, die Bitte der Bewegung Rios Vivos Antioquia nach dem Stopp der anstehenden Flutung der Schlucht von Rio Cauca durch das Wasserkraftwerk Hidroituango an die verantwortlichen des Projektes Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und dem Department Antoquia herangetragen hat (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/1470)? Die Menschenrechtsberaterin des kolumbianischen Präsidialamtes, Paula Gaviria, steht in regelmäßigem Kontakt mit der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ der Delegation der Europäischen Union in Kolumbien bezüglich der zum damaligen Zeitpunkt geplanten anstehenden Flutung der Schlucht des Flusses Cauca durch das Wasserkraftwerk Hidroituango. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit Frau Gaviria, das Anliegen der kolumbianischen Nichtregierungsorganisation „Movimiento Ríos Vivos Antioquia“ (MRVA) an die in der Frage genannten Institutionen herangetragen hat. 36. Ist der Bundesregierung der aktuelle Bericht von Paula Gaviria bekannt, die im „Rahmen der regelmäßigen Gespräche der von der EU-Delegation geleiteten ‚Arbeitsgruppe Menschenrechteʻ die Mitgliedstaaten regelmäßig zum Stand der Gespräche unterrichtet“ (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/1470; https://tinyurl.com/y8q737hv), und falls ja, kann der Bericht auch vom Deutschen Bundestag eingesehen werden? Vertreter der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ der Delegation der Europäischen Union in Kolumbien besuchten am 1. und 2. November 2017 die Weiler Orejón, Chirí und Buenavista der Gemeinde Briceño am Cauca-Fluss auf Einladung der kolumbianischen Nichtregierungsorganisation „Movimiento Ríos Vivos Antioquia“ (MRVA), um sich einen Überblick über mögliche Umwelt- und soziale Auswirkungen der zum damaligen Zeitpunkt geplanten Flutung des Flusstals im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Staudammprojekts Hidroituango im Departement Antioquia zu erhalten. Die Eindrücke dieser EU-Beobachtermission wurden mit der Menschenrechtsberaterin im kolumbianischen Präsidialamt geteilt. Frau Gaviria verpflichtete sich gegenüber der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ der Delegation der Europäischen Union in Kolumbien, das Gespräch mit den verantwortlichen Projektträgern des Staudammprojekts und dem kolumbianischen Innenministerium zu suchen, um die Umsetzung des Schutz- und Präventionsplans der MRVA durchzusetzen. Ein Bericht hierzu liegt der Bundesregierung nicht vor. 37. Wird die Bundesregierung, durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie im Vorstand der KfW Bankengruppe vertreten, und durch die KfW IPEX-Bank GmbH an der Finanzierung des Wasserkraftwerks Hidroituango mitbeteiligt, sich dafür einsetzen, dass die verantwortlichen Projektpartner Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und das Department Antoquia die für Juli 2018 anstehende Flutung vorerst anhalten, damit die Suche nach Verschwundenen in der Schlucht von Rio Cauca fortgesetzt werden kann? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3054 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Überlebenden von Massakern nahe der Schlucht von Rio Cauca, dass die für Juli 2018 geplante Flutung der Schlucht durch das Wasserkraftwerk Hidroituango sämtliche Spuren vernichten würde, die es ermöglichten, die Massaker und Morde in der Region aufzuklären und die Verschwundenen wiederzufinden (www.eltiempo.com/ colombia/medellin/hidroituango-inundaria-tierras-con-cuerpos-de-desaparecidos- 182934)? 39. Inwiefern würden Kolumbien und indirekt auch Deutschland die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen verletzen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet , die Suche nach verschwundenen Personen zu gewährleisten, wenn die anstehende Flutung des Wasserkraftwerkes vorerst nicht angehalten wird? 40. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die sozialen und ökologischen Kriterien und die gesetzlich notwendige Beteiligung der betroffenen Bevölkerung bei der Entstehung, Planung und Umsetzung des Wasserkraftwerks von Hidroituango bisher durch die Projektpartner Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und das Department Antoquia eingehalten worden sind (https://tinyurl.com/y8q737hv)? Die Fragen 37 bis 40 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung ist nicht im Vorstand der KfW Bankengruppe vertreten, gleichwohl nimmt sie die aktuellen Geschehnisse sehr ernst. Der Kreditprozess der KfW IPEX-Bank beinhaltet die Prüfung eines standortgebundenen Vorhabens auf Umwelt- und Sozialbelange gemäß der Nachhaltigkeitsrichtlinie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW IPEX-Bank hat der Bundesregierung versichert, dass beim Wasserkraftwerksprojekt Hidroituango die Nachhaltigkeitsrichtlinien der KfW sowie die Umwelt- und Sozialstandards der Interamerikanischen Entwicklungsbank (Inter-American Development Bank – IDB) und somit auch die Performance Standards der Internationalen Finanzkorporation (International Finance Corporation – IFC) sowie die Äquator-Prinzipien eingehalten würden . Über die Webseiten der IDB und vom Projektsponsor EPM („Empresas Públicas de Medellín E.S.P.“) sind eine Vielzahl von Informationen zum Projekt öffentlich zugänglich. Die KfW IPEX-Bank hat den von Nichtregierungsorganisationen an sie herangetragenen Verdacht von Seiten der Nichtregierungsorganisation „Movimiento Ríos Vivos Antioquia“ (MRVA) über Verschwundene im Flutungsgebiet aufgenommen und steht mit dem Konsortialführer IDB über diesen Verdacht im Austausch . 41. Durch welche Maßnahmen und wie häufig setzt sich die Bundesregierung als Mitglied im Vorstand der KfW Bankengruppe für die Einhaltung der Finanzierungskriterien durch die KfW IPEX-Bank GmbH (www.elcolombiano. com/negocios/empresas/epm-toma-prestamo-para-financiar-hidroelectricaituango -EN7942745) ein? Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333