Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 22. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3057 19. Wahlperiode 26.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der KfW-Gründungsmonitor vom Mai 2017 hat – bezogen auf Zahlen aus dem Jahr 2016 – einen neuen Tiefstwert bei Gründungen aufgezeigt. Mit 672 000 Personen haben 243 000 weniger eine neue selbstständige Tätigkeit begonnen als im Jahr 2014. Dabei sank die Anzahl an Vollerwerbsgründern weiter auf 248 000 ab. Im Jahr 2014 verzeichnete der KfW-Gründungsmonitor noch 393 000 Vollerwerbsgründer. Die Zahl der innovativen Gründer ist von 92 000 im Jahr 2014 auf 58 000 im Jahr 2016 gesunken. Als innovative Gründer definiert die KfW Gründer, die Forschung und Entwicklung (FuE) durchführen, um technologische Innovationen zur Marktreife zu bringen. Es sind aber gerade Gründer, die neue Beschäftigungsverhältnisse, Innovationen bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie neuen Geschäftsmodellen initiieren und damit auch Wohlstand im Land schaffen und sichern. Unternehmensgründungen leisten wichtige Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und zum Wirtschaftswachstum. Dazu schreibt die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2018: „Die Gründungsrate, also die Anzahl der Unternehmensgründungen relativ zum Gesamtbestand der Unternehmen, ist in Deutschland im internationalen Vergleich gering. Zudem sind die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit Jahren rückläufig. Abbildung C 5-2 (S. 109) verdeutlicht diese Entwicklung. Dies ist insofern bedenklich, als gerade in neuen Unternehmen häufig innovative Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt werden . Darüber hinaus sichern Unternehmensgründungen durch lokale Wertschöpfung die Schaffung von Arbeitsplätzen.“ Das Jahresgutachten 2018 hält fest, dass Deutschland in der forschungs- und entwicklungsintensiven Industrie mit 3,8 Prozent die niedrigste Gründungsrate der betrachteten europäischen Länder aufwies und die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit 2006 sukzessive gesunken sind (Kapitel C 5 Unternehmensgründungen ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 1998 das Förderprogramm EXIST aufgelegt , welches darauf abzielt, Existenzgründungen aus der Wissenschaft sowie das Gründungsklima der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern . Darüber hinaus sollen auch die Zahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Seit seiner Einführung wurde EXIST um mehrere Förderprogramme und Instrumente (z. B. EXIST-Gründungskultur, EXIST-Gründerstipendium, EXIST-Forschungstransfer ) erweitert. Zuletzt wurde im Jahr 2017 der dritte High-Tech-Gründerfonds (HTGF) mit einem Volumen von 310 Mio. Euro aufgelegt. Auch das Programm „Innovative Hochschule“ bekennt sich zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers. Wichtige Gründungsquelle für forschungs- und entwicklungsintensive Unternehmen sind die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und Leibniz-Gemeinschaft ). Ausgründungen (Spin-offs aus Forschungseinrichtungen) stellen einen höchsteffektiven Transferkanal dar, da hier die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen von jenen Personen genutzt wird, die an deren Entwicklung maßgeblich mitgewirkt haben, wissend, dass die Forschungseinrichtungen das geistige Eigentum besitzen. Allerdings ist eine umfassende systematische und transparente Darstellung über die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bei den vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen bisher nicht ausreichend vorhanden. Die Monitoring-Berichte zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar das Thema, nicht jedoch ausreichend. Das EFI-Jahresgutachten 2017 hat das Thema insgesamt aufgegriffen. Es zeigt bei den Ausgründungen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (Abbildung B1-4-4 auf S. 45) Rückgänge auf einem allemal geringen Niveau. Der Bundesregierung ist die Wichtigkeit der innovativen Unternehmen seit Jahren bekannt. So erklärte beispielsweise Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei der Eröffnungsveranstaltung der Hannover Messe 2015: „An anderer Stelle, bei der Eröffnung der CeBIT, haben wir darüber gesprochen , wie wichtig die innovativen Unternehmen der neueren Kategorie sind, die Start-up-Unternehmen, die in der Kombination mit den klassischen Unternehmen die Innovationskraft entwickeln. Auch für sie werden wir die Rahmenbedingungen insgesamt verbessern.“ Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) schreibt in ihrem Jahresgutachten 2017: „In den Natur- und Ingenieurwissenschaften ist nach Einschätzung der Expertenkommission das Bewusstsein für das Thema Gründungen sowie die Vermittlung gründungsrelevanter Inhalte nach wie vor relativ gering ausgeprägt. Dabei wird sowohl den Hochschulen als auch den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein erhebliches Gründungspotenzial attestiert, dessen Erschließung volkswirtschaftlich lohnenswert ist. Die Expertenkommission sieht zwischen den ersten beiden Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen (Lehre und Forschung ) und der dritten Aufgabe (Wissens- und Technologietransfer) keine inhärenten Widersprüche. Vielmehr sind diese Aufgaben komplementär.“ Im Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für Forschung und Innovation der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich ebenfalls gezeigt, dass mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft die Anzahl der Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-how der Einrichtung unter Abschluss einer formalen Vereinbarung im Kalenderjahr gegründet wurden, rückläufig sind. In der Periode 2011 bis 2015 sind die Ausgründungen bei drei der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur vorangegangenen Periode (2006 bis 2010) zurückgegangen oder gleich geblieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3057 Die von der Bundesregierung maßgeblich finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben sich in ihren Leitbildern und Zielen dazu verpflichtet , neben Forschung auch mittelbar die Wirtschaft zu stärken. So heißt es beispielsweise im Leitbild der Fraunhofer-Gesellschaft: „Wir stehen für angewandte Forschung. Originäre Ideen setzen wir gemeinsam mit Unternehmen in Innovationen um – zum Wohl der Gesellschaft und zur Stärkung der deutschen und europäischen Wirtschaft.“ Fraunhofer hat sich zudem im Bereich „Wirtschaft“ eigene Ziele gesetzt. Dazu zählt unter auch die Intensivierung des Gründungsgeschehens. Bei der Helmholtz-Gemeinschaft, zu denen auch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gehört, heißt es: „Die Helmholtz-Gemeinschaft hat die Aufgabe, langfristige Forschungsziele des Staates und der Gesellschaft zu verfolgen und die Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten und zu verbessern. Dazu identifiziert und bearbeitet sie große und drängende Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung.“ In der Satzung der Max-Planck-Gesellschaft heißt es: „Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. verfolgt den Zweck, die Wissenschaften zu fördern.“ Die Leibniz-Gemeinschaft bekennt sich in ihrer Satzung zu folgenden Zielen: „Die Leibniz Gemeinschaft steht für kooperative Wissenschaft von herausragender Qualität und Relevanz, für wissenschaftlichen Wettbewerb und Qualitätssicherung . Die Leibniz Gemeinschaft verbindet wissenschaftlich und wirtschaftlich eigenständige Forschungseinrichtungen, die sich zukunftsrelevanten Fragen der Gesellschaft widmen. Leibniz Einrichtungen betreiben erkenntnisorientierte Forschung mit Anwendungsperspektiven, unterhalten wissenschaftliche Infrastrukturen und betreiben Forschungsmuseen und bieten forschungsbasierte Beratung und Dienstleistungen.“ Im Rahmen ihrer Tätigkeit für Forschungseinrichtungen erzielen Wissenschaftler Ergebnisse, die aus ihren Fragestellungen hervorgehen. Dieses von ihnen entwickelte Wissen, über welches sie geforscht, gelehrt und öffentlich publiziert haben, können sie nach ihrem Ausscheiden aus der Forschungseinrichtung in neu gegründeten Unternehmen oder aber bei einem neuen Arbeitgeber anwenden . Die Mitnahme und die Nutzung dieses in der Tätigkeit bei Forschungseinrichtungen erworbenen Wissens sind erlaubt und können im Regelfall nicht unterbunden werden. Ebenso profitieren Forschungsunternehmen auch von vorherig erworbenem Wissen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Ausgründungen beruhen auf von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entwickelten Schutzrechten (Patenten). Während die Hochschulen im Regelfall die Schutzrechte verkaufen oder eine Kaufoption anbieten, nutzen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen eher das Mittel der Beteiligung. Beteiligungen haben bei Ausgründungen mehrere Nachteile: Mit hohen Beteiligungen (z. B. über Streubesitzbeteiligung mit mehr als 10 Prozent , Sperrminorität mit über 25 Prozent oder fast Mehrheitsbeteiligungen von bis zu 49,9 Prozent – einmalig bei Fraunhofer, Zahlen der anderen unbekannt) werden die Anteile der Gründer immer stärker verwässert, womit die Unternehmer letztlich zu Angestellten zu werden drohen. Angestellte weisen häufig jedoch eine andere Mentalität und Motivation als Unternehmer auf. Zudem kann dies zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht zu Einschränkungen (obligatorische Versicherungen) führen. Unternehmer mit geringen Unternehmensanteilen werden als abhängig Beschäftigte eingestuft, womit die Versicherungsfreiheit für Selbständige entfällt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ab einer gewissen Beteiligungshöhe – im Regelfall in Höhe Sperrminorität (25,1 Prozent) – von Dritten können Unternehmen auf verschiedene Fachförderprogramme wie beispielsweise das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), EXIST etc. nicht mehr zugreifen. Durch die Beteiligungen können die Forschungseinrichtungen Anteile in einer Höhe erhalten, die eine Sperrminorität auslösen. Für zustimmungspflichtige Geschäfte bzw. Entscheidungen ist daher die Zustimmung der Forschungsgemeinschaft nötig. In Gründungsphasen müssen Unternehmen häufig schnelle, agile und wagnisgebundene Entscheidungen treffen, die in einem Umfeld hoher und komplexer Entscheidungen von Forschungseinrichtungen und ihren Prozessen kaum oder nicht in schnellen Phasen zu treffen sind. Die Reaktionszeit der Forschungseinrichtungen und ihrer Gremien ist mit der kurzen Entscheidungsfrist von Unternehmen nicht in Einklang zu bringen. Beteiligungen schränken unternehmerische Spielräume ein und erschweren freiwillig ausgesuchten Investoren den Einstieg. Fraunhofer verlangt nach eigenen Angaben bei der Abgabe von Patenten im Gegenzug Beteiligungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent. Für die anderen Forschungseinrichtungen liegen derzeit keine Aussagen vor. High-Tech-Fonds der Bundesregierung investieren für eine Beteiligung in Höhe von 15 Prozent circa 500 000 Euro. Unternehmen benötigen im Regelfall mehrere Finanzierungsrunden . Unter diesen Bedingungen bleiben für die Gründer selbst eher geringe Beteiligungen an dem eigenen Unternehmen übrig. Dies könnte Gründungen entgegenstehen und entsprechende Ziele der Bundesregierung konterkarieren . Beteiligungen beanspruchen aufgrund der Komplexität sowohl vor als auch während dem Engagement längere Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse, öfters mit Friktionen zwischen den Akteuren. Diese Friktionen stehen nicht nur häufig agilen und schnellen Entscheidungen, wie sie in Start-ups nötig sind, entgegen , sondern beeinträchtigen auch Motivation zu Gründung und Unternehmertum . 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausgründungen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 1995 (bitte jeweils nach Forschungsgemeinschaften und Jahr aufschlüsseln)? Die Zahlen zu Ausgründungen werden übergreifend seit 2005 im Rahmen des Monitoring-Berichts zum Pakt für Forschung und Innovation erhoben. Dabei handelt es sich um Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-How der Forschungseinrichtungen unter Abschluss einer formalen Vereinbarung gegründet wurden. Alle sonstigen Ausgründungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forschungseinrichtungen werden hier nicht erfasst. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 FhG 15 17 18 16 21 18 10 10 8 16 24 22 HGF 9 7 13 8 6 12 14 9 19 19 21 18 MPG 4 4 6 5 2 4 4 8 5 3 1 11 WGL 7 5 0 5 13 17 5 3 3 4 3 4 Quelle: Pakt für Forschung und Innovation, Monitoring-Bericht 2017 Anmerkungen: FhG: Fraunhofer-Gesellschaft HGF: Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren MPG: Max-Planck-Gesellschaft WGL: Leibniz-Gemeinschaft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3057 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Gründungen (bitte nach Forschungsgemeinschaften aufschlüsseln )? Von 2005 bis 2016 erfolgten durchschnittlich etwa 40 Ausgründungen pro Jahr aus den Forschungsorganisationen. Im Mittel gründeten sich aus der MPG im Zeitraum 2005 bis 2016 jährlich rund fünf Unternehmen aus. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 wurden in der WGL durchschnittlich rund sechs Unternehmen pro Jahr gegründet. Bei den Zentren der HGF werden derzeit durchschnittlich pro Jahr 19 bis 20 junge High-Tech-Unternehmen ausgegründet (Zeitraum 2013 bis 2016). Dies entspricht einer Verdopplung im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2012. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 beträgt die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Gründungen rund 13. Bei der FhG beträgt die durchschnittliche Anzahl an Ausgründungen pro Jahr für die Jahre 2005 bis 2016 rund 16. 3. Wie erklärt sich die Bundesregierung trotz gestiegener Fördermittel die Rückgänge (mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft) bei den Ausgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen (vgl. EFI-Jahresgutachten 2017 bzw. GWK-Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für Forschung und Innovation)? Widerspricht das nicht den Leitbildern und Satzungszwecken der Forschungseinrichtungen ? Ist das nicht ein alarmierendes Zeichen von Transfer von Forschung? Die Bundesregierung teilt nicht die Annahme, es bestünde ein einfacher positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der institutionellen Zuwendungen und der Zahl der erfolgenden Ausgründungen. Jede Gründung ist zunächst eine persönliche Entscheidung des Gründers bzw. der Gründerin. Die erfolgten Ausgründungen sind daher auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Wirtschaftsklimas und der Gründungsneigung in Deutschland insgesamt zu sehen. Satzungszwecke der Forschungsorganisationen und -einrichtungen sind ganz überwiegend Wissenschaft und Forschung. Ein Widerspruch zu den Satzungszwecken besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolgsquote der ausgegründeten Unternehmen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Wie viele existieren noch heute? Wie viele wurden übernommen? Wie viele wurden geschlossen, abgewickelt oder haben Insolvenz angemeldet ? Wie ist die Entwicklung beim Umsatz und weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (bitte nach Forschungsgemeinschaften aufschlüsseln)? Die Erfolgsquote ist bei Ausgründungen der MPG ausgesprochen positiv. Von knapp 140 Ausgründungen seit 1990 konnten sieben erfolgreich einen Börsengang realisieren, es gab insgesamt 25 Unternehmensverkäufe, einzelne davon sogar zu Werten im dreistelligen Millionenbereich (in Euro), was die hohe Qualität der MPG-Ausgründungen unterstreicht. Von den seit 1990 gegründeten Unternehmen existieren noch ca. 70 Prozent, wobei die weit überwiegende Mehrzahl der zwischenzeitlich eingestellten Unternehmen vor 2010 gegründet wurden. Von den seit 2010 gegründeten 51 Unternehmen haben bis dato nur zwei Ausgründungen ihr Geschäft wieder einstellen müssen. An der deutschen Börse werden derzeit Aktien von drei Ausgründungen der MPG (Morphosys, Evotec und Epigenomics ) gehandelt. Allein diese Unternehmen haben eine gemeinsame Marktkapitalisierung von ca. 4,8 Mrd. Euro, erzielen über 300 Mio. Euro Umsatz p. a. und beschäftigen ca. 2 550 Mitarbeiter. Von den 147 im Zeitraum von 1995 bis 2017 gegründeten Unternehmen aus der WGL existieren 117 Unternehmen. Die Erfolgsquote liegt damit bei rund 80 Prozent . Von den 117 existierenden Unternehmen sind 14 verschmolzen, fusioniert, übernommen oder umfirmiert worden. Insgesamt 30 Unternehmen wurden aufgelöst bzw. sind erloschen. Während der bisherigen Laufzeit des Pakts für Forschung und Innovation von 2006 bis 2017 gab es 63 Ausgründungen, davon sind zum jetzigen Zeitpunkt 55 aktiv, acht Unternehmen sind aufgelöst worden bzw. erloschen. Die Erfolgsquote liegt damit bei rund 87 Prozent. Erhebungen zu Insolvenzanmeldungen und Zahlen zu den Umsätzen liegen nicht vor. Von den im Bereich der HGF-Zentren 176 gegründeten Unternehmen im Zeitraum von 2005 bis 2017 sind 142 noch existent, fünf haben Insolvenz angemeldet und 15 wurden aufgelöst. Dies entspricht einer Insolvenzquote von drei Prozent und einer Erfolgsquote (inklusive der Auflösungen) von 89 Prozent. Bei weiteren elf Ausgründungen gab es Übernahmen oder Fusionen; bei drei Ausgründungen liegen den Zentren keine Informationen vor. Zahlen zum Umsatz liegen der HGF nur für die über das interne Ausgründungsprogramm „Helmholtz Enterprise“ geförderten Ausgründungen vor. Von den darüber geförderten 81 Gründungen liegen von 55 Unternehmen für 2017 freiwillige oder über Creditreform-Auskünfte ermittelte oder geschätzte Angaben zum Umsatz vor. Demnach wiesen elf Unternehmen jeweils über 1 Mio. Euro Umsatz aus, weitere 18 Unternehmen gaben ihren Umsatz zwischen 250 000 Euro und 1 Mio. Euro an, 26 Ausgründungen hatten (noch) einen Umsatz unter 250 000 Euro. Für die nachfolgenden Zahlen wurde bei der FhG der einheitliche Betrachtungszeitraum 2007 bis 2016 gewählt: Von 172 Ausgründungen (hiervon neun erst nachträglich gemeldete und daher in Monitoring-Bericht nicht enthaltene) existieren heute noch 154. Die Erfolgsquote (Existenz 36 Monate nach der Gründung) liegt bei rund 97 Prozent und wird entsprechend im Deutschen Start-Up Monitor erhoben. Detaillierte Informationen liegen nur bei 63 der 172 Ausgründungen vor, da die FhG an diesen beteiligt war oder ist. Von diesen 63 Unternehmen sind fünf insolvent, acht sind liquidiert oder in Liquidation. Pro Beteiligung liegt der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3057 Umsatz bei durchschnittlich rund 1 Mio. Euro. Eine Umsatzentwicklung ist nicht aussagekräftig, da das Beteiligungsportfolio dynamisch ist, das heißt jährlich kommen neue Unternehmen oder Beteiligungen hinzu. Zudem findet bei tendenziell umsatzträchtigen Unternehmen regelmäßig ein Verkauf der Beteiligung statt. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den ausgegründeten Unternehmen über die Jahre beschäftigt ? Wie viele Arbeitsplätze wurden dauerhaft geschaffen? Die derzeit eigenständigen Ausgründungen, die aufgrund der lizenzierten Technologien der MPG gegründet wurden, beschäftigen derzeit ca. 4 850 Mitarbeiter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsplatzzahlen nicht mehr in der Statistik berücksichtigt werden, sobald ein Unternehmen verkauft wird. Die Anzahl der dauerhaft bestehenden Arbeitsplätze nach Aufkäufen und der anschließenden Integration der Firmen, bzw. der Lizenzierung der Technologie an andere Unternehmen liegt vermutlich wesentlich höher, lässt sich jedoch nicht ausreichend präzise ermitteln, zumal die MPG nach einem Unternehmensverkauf regelmäßig keine Informationen zum weiteren Fortgang erhält. Die letzte Erhebung der WGL erfolgte 2009. Damals waren durch die bestehenden 111 Ausgründungen aus Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft 1 600 Arbeitsplätze geschaffen worden. Für 2017 liegen bei der HGF entsprechend den Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 bedingt valide Angaben von 68 der insgesamt 176 Unternehmen vor. Bei den über „Helmholtz Enterprise“ geförderten Spin-Offs arbeiten insgesamt ca. 620 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr 540). In den zwischen 2007 bis 2016 aus der FhG gegründeten 172 Ausgründungen wurden insgesamt mindestens 1 580 Arbeitsplätze geschaffen (gemessen als Vollzeit-Äquivalente). 6. Wie lange dauern die Ausgründungsprozesse nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt (bitte nach Forschungsgemeinschaft aufschlüsseln )? Bei der MPG beginnt die Beratung der Wissenschaftler in der Regel bereits sehr früh in der Vorgründungsphase, oft noch in einem Ideenstadium ohne konkrete Planung. Die Dauer der Beratung im Vorgründungsbereich kann bei wenigen Monaten , aber üblicherweise mehreren Jahren liegen. Während dieser Zeit werden häufig auch Förderprogramme wie z. B. Exist-Forschungstransfer (18 bis 36 Monate ) genutzt, um die Geschäftsmodelle, Technologien und Teams weiterzuentwickeln . Ausgründungen dienen der WGL als ein spezifisches Instrument der Anwendung wissenschaftlicher Ergebnisse und Kompetenzen. Aufgrund der wissenschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft gibt es eine große Variationsbreite an Ausgründungsverläufen. Daten zur durchschnittlichen Dauer von Gründungsprozessen liegen nicht vor. Die Dauer des eigentlichen Ausgründungsprozesses variiert in der HGF je nach Gründung und Branche zwischen ein und vier Jahren. Die Vorgründungsphase inklusive Technologievalidierung dauert ca. zwei bis drei Jahre, die Phase nach der Gründung bis zur Etablierung bzw. Wachstumsphase nochmals drei bis fünf Jahre. Die durch Helmholtz Enterprise geförderten Gründungsvorhaben benötigen in der Regel ein bis zwei Jahre bis zur Gründung. Die FhG fördert Ausgründungsvorhaben schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ein genauer Startzeitpunkt ist daher nicht definiert. Die letzte Phase (Verhandlungen über Lizenzen und Beteiligung) dürfte vergleichbar sein zu einer ausführlichen Due Diligence im Venture-Capital Bereich. 7. Welche internen Ziele haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungsgemeinschaften bei Ausgründungen gesetzt? Auf welcher Basis wurden diese Ziele entwickelt (bitte nach Forschungsgemeinschaft aufschlüsseln)? Die von der MPG betriebene Grundlagenforschung dient dazu, völlig neue Erkenntnisse und damit die Grundlage für bislang unbekannte Technologien und infolgedessen sogenannte „Durchbruchsinnovationen“ hervorzubringen. Da außeruniversitäre Forschung nicht selbst konkrete Produkte entwickelt und vermarktet , ist es notwendig, die gewonnenen Erkenntnisse und Erfindungen in Unternehmen zu überführen, die diese Aufgabe wahrnehmen. Gerade bei bahnbrechenden Erfindungen aus der Grundlagenforschung kann die Entwicklung von Produkten viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern. Eine quantitative Zielvorgabe wäre hier insofern in der Sache nicht angemessen. Die WGL hat sich im Pakt für Forschung und Innovation u. a. dazu verpflichtet, den Austausch der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Es gibt kein spezifisch auf die Zahl von Ausgründungen bezogenes Ziel. Die HGF hat keine interne Zielvorgabe zur Zahl der Ausgründungen der Zentren. Allerdings wird angestrebt, das Gründungsniveau von über 20 Gründungen pro Jahr zu halten und möglichst zu steigern . Einzelne Zentren haben in ihren internen Transferstrategien das allgemeine Ziel verankert, Ausgründungen zu fördern, und konkrete Zielzahlen im Bereich Ausgründungen festgelegt. Die FhG möchte Vorreiter für Ausgründungen im deutschen Wissenschaftssystem werden und hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die gleiche Gründungsintensität wie das Massachusetts Institute of Technology (MIT) zu erreichen (2,0 Ausgründungen pro 1 000 Mitarbeitende und Jahr). 8. Sind in den Zielvereinbarungen (Code of Conduct) mit den großen vier Forschungsgemeinschaften und ihren jeweiligen Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung quantitative und qualitative Zielausgründungen vereinbart? Wenn ja, wo und in welcher Form (bitte einzeln nennen)? Wenn nicht, warum nicht? Sind hier Änderungen geplant? Im Pakt für Forschung und Innovation III (2016 bis 2020) verpflichten sich die Wissenschaftsorganisationen auf forschungspolitische Ziele, u. a. die Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft. In ihren Selbstverpflichtungen adressieren die Forschungsorganisationen teilweise auch das Thema Ausgründungen. Die strategische Bedeutung von Ausgründungen spiegelt sich in den Zielvereinbarungen wider, die mit den Vorständen der Forschungseinrichtungen zur Gewährung leistungsorientierter Vergütungen abgeschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3057 9. Weisen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Strategien zur Steigerung von Ausgründungen aus oder ist Ausgründung ein Akt des Zufalls? Die Forschungsorganisationen und -einrichtungen haben auf der Grundlage strategischer Überlegungen eine Vielzahl von innovativen Instrumenten und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Gründerinnen und Gründer und damit den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Anwendung zu unterstützen. Ausgründungen sind jedoch letztlich individuelle Entscheidungen der Gründerinnen und Gründer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30a verwiesen. 10. Sollten aus Sicht der Bundesregierung Ausgründungen schon im Sinne der Gemeinnützigkeit sowie im Sinne der Kohärenz mit den forschungspolitischen Zielen der Bundesregierung (u. a. Hightech-Strategie) stärker gefördert werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Förderung von Ausgründungen aus der Wissenschaft und Forschung ist für die Bundesregierung unter forschungs- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ein wichtiges Anliegen. Das ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Ausgründungen stellen eine der effektivsten und wirkungsvollsten Möglichkeiten des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers dar, da wissenschaftliche Ergebnisse in der Regel dadurch schnell in den Markt eingeführt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der Bundesregierung, die bestehenden Programme für Gründungen aus der Wissenschaft (z. B. EXIST) fortzuführen und ggf. zu stärken . Aus vorliegenden Erfahrungen und intensiven Gesprächen mit Gründerinnen und Gründern sowie Gründungsexperten aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zentrale Handlungsfelder identifiziert, die im Konzept „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ dargelegt sind und das Handeln des BMBF im Bereich Gründungs- und Startup-Förderung in den nächsten Jahren prägen werden. 11. Orientieren sich diese Zahlen und Ziele bei den Ausgründungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch an internationalen Mitbewerbern? Wenn ja, welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden als Benchmark hinzugezogen? Wenn nicht, warum nicht? Das deutsche Innovationssystem und die gegebenen Rahmenbedingungen unterscheiden sich stark von internationalen Mitbewerbern. Die vielfältige Landschaft von Hochschulen, die komplementären Missionen der Forschungseinrichtungen und der hohe Grad der Vernetzung untereinander und mit der Wirtschaft sind charakteristisch für Deutschland. Somit ist ein Vergleich mit internationalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht zielführend, wenn es darum geht, das Gründungsgeschehen in Deutschland zu intensivieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie schneiden die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den internationalen Mitbewerbern wie dem Massachusetts Institute of Technology (MIT), der Stanford University , University of Cambridge und der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich ab (gefragt sind hier absolute und relative Zahlen in Bezug auf wissenschaftliche Mitarbeiter)? Es gibt nach Kenntnis der Bundesregierung keine umfassende vergleichende Untersuchung zum Anteil von Ausgründungen aus internationalen Universitäten. Eine bloße Gegenüberstellung der verfügbaren Daten aus unterschiedlichen Quellen zu den genannten internationalen Wettbewerbern und den deutschen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wäre daher nur sehr eingeschränkt belastbar . 13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen betriebswirtschaftlichen Zielen (höhere Erträge aus der Nutzung von Schutzrechten) sowie der Bundeshaushaltsordnung einerseits und der Förderung und Intensivierung von Gründungen im Sinne der Gemeinnützigkeit andererseits? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Zielkonflikt aufzulösen? Ein solcher Konflikt besteht nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. Die rechtlich selbständigen Wissenschaftseinrichtungen verfolgen ihre satzungsgemäßen Zwecke (Forschungsziele, aber unter anderem auch Technologietransfer) selbständig und richten ihr Handeln danach aus. Betriebswirtschaftliche Erträge sind zur Verfolgung des Satzungszwecks zu verwenden. 14. Wie steht die Bundesregierung zu dem von den Forschungseinrichtungen genutzten Instrument der Beteiligung? Die Bundesregierung fördert die Forschungseinrichtungen vor dem Hintergrund ihrer satzungsgemäßen Aufgaben, die diese eigenständig verfolgen. Die Forschungseinrichtungen wählen die aus ihrer Sicht hierfür angemessenen Transfermethoden selbst (z. B. Unternehmensbeteiligungen, Lizenzverträge oder Kooperationen ). Mit dem im Jahr 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Wissenschaftsfreiheitsgesetz wurde u. a. im Bereich Beteiligungen das Genehmigungsverfahren im Hinblick auf das Eingehen von Beteiligungen erleichtert und damit ein wichtiger Beitrag zur Etablierung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen geschaffen. Über eine Beteiligung der Forschungseinrichtungen an Ausgründungen können z. B. neue strategische Geschäftsfelder erschlossen werden. 15. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zunahme der Beteiligungshöhen und dem Rückgang der Gründungen? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die einen kausalen Zusammenhang belegen oder ausschließen. Im Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation berichten die Forschungsorganisationen über ihren Beteiligungserwerb (Beteiligungen unter bzw. über 25 Prozent). Die Zahl der erworbenen Beteiligungen über 25 Prozent ist sehr gering Eine Zunahme der Beteiligungshöhe ist aus Sicht der Bundesregierung aus diesen Daten nicht erkennbar. Ein Zusammenhang wird insofern nicht gesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3057 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solch hohe Beteiligungsanteile im Ergebnis dazu führen, dass Gründungen eher gedrosselt als gefördert werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die es ihr erlauben, sich dieser Auffassung anzuschließen. 17. Gibt es bei den Forschungseinrichtungen einen Code of Fairness bezüglich der Beteiligungshöhe? Wenn nicht, wird die Bundesregierung für entsprechende Vorgaben plädieren ? Wenn nicht, warum nicht? Die Forschungseinrichtungen sind in aller Regel Minderheitsgesellschafter (das heißt Beteiligung bis zu 25 Prozent gemäß den „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF). Die Erkenntnisse der Bundesregierung bieten keine Grundlage für entsprechende Forderungen an die Forschungseinrichtungen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Verwässerungen von Beteiligungen zu einem geringeren Engagement potentieller Gründer führen und weitere Ausgründungen eher behindern anstatt sie zu fördern? Engagierte und motivierte Gründer sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Ausgründungen . Deshalb sind in den Richtlinien der spezifischen Gründungsprogramme (EXIST, GO-Bio) Vorgaben getroffen, dass die im Unternehmen tätigen Gründer die Mehrheit am Unternehmen auch möglichst nach der ersten Finanzierungsrunde halten. Verwässerungseffekte für die Gesellschafter bei Eigenkapitalfinanzierungsrunden sind allgemein üblich, wenn neues Kapital benötigt wird und somit nicht zu vermeidende Effekte für alle Gründungsgesellschafter. Im Erfolgsfall ergeben sich trotz relativer Verwässerung große, absolute Wertzuwächse für die Gründer. 19. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Beteiligungshöhen, die eine Sperrminorität auslösen, dazu führen, dass die Gründer von Förderprogrammen ausgeschlossen werden? Es sind bisher keine derartigen Probleme bei Gründungen aus Forschungseinrichtungen bekannt geworden. Die Bundesregierung versucht über spezifische Förderregularien , die Position der Gründer zu stärken. Bei der Beteiligung von Unternehmen oberhalb der Sperrminorität können zudem beihilferechtliche Grenzen überschritten werden und es entfällt damit möglicherweise die Fördergrundlage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Gedenkt die Bundesregierung, Ausgründungen in Fachförderprogrammen stärker zu berücksichtigen? Wenn ja, in welcher Form? Gedenkt sie, in diesem Zuge auch die für Start-ups und Gründer hohen Zugangshürden (Track record, Bonitätsansprüche etc.) zu überarbeiten? Wenn ja, wann und wie gedenkt sie dies zu tun? Wenn nicht, warum nicht? In dem Konzept „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ zur Förderungen von Gründungen und Start-Ups vom Sommer 2017 hat das BMBF deutlich herausgestellt, dass in den nächsten Jahren schrittweise Module für eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-Up-Förderung als integraler Bestandteil in unsere Fachprogramme eingeführt werden sollen. Diese Module werden auf die unterschiedlichen Bedarfe in den einzelnen Disziplinen, Technologie- und Anwendungsfeldern ausgerichtet. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt beispielsweise in dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) den Zugang für Start-Ups weiter zu erleichtern. Schon heute sind Start-ups und sehr junge Unternehmen in den laufenden Förderprogrammen des BMBF und BMWi vertreten, auch dank gründungsfreundlicher Antragsbedingungen. So profitieren Start-ups bei Fördermaßnahmen bereits heute von Sonderregelungen auf Grundlage der Regelwerke für die Projektförderung, z. B. von erleichterten Bonitätsprüfungen. 21. Wie bewertet die Bundesregierung Beschwerden, dass die Statuten und die Prozessorganisation der Forschungseinrichtungen agilen und schnellen Unternehmensentscheidungen , die im Gründungsumfeld häufig nötig sind, entgegenstehen ? Die Forschungseinrichtungen greifen bei Ausgründungen auf übliche Organisationsformen und Verfahren zurück. Satzungs- und Prozessfragen werden einrichtungsintern diskutiert und entschieden. Unterschiedliche Positionen der beteiligten Akteure sind dabei selbstverständlich denkbar. Im Übrigen haben die Forschungseinrichtungen durch ihre Satzung und Prozesse dafür Sorge zu tragen, dass die Zuwendungen in Einklang mit Recht und Gesetz bewirtschaftet werden. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen , die mit verschiedenen Instrumenten ihr geistiges Eigentum im Insolvenzfall zu schützen versuchen und dabei zugleich Gefahr laufen, dass genau dies nach der geltenden Insolvenzordnung (InsO) verhindert wird, wenn eine Kündigung die Betriebsfortführung gefährdet? Stimmt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu, dass das angestrebte Rückgriffsrecht damit konterkariert wird? Und wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag eines sogenannten Rücktrittsrechts vom Verkauf? Die Forschungseinrichtungen verfolgen unterschiedliche satzungsgemäße Aufträge und haben hierzu ihre Strategien und Verfahren entwickelt. Gesetzliche Rahmenbedingungen, u. a. auch das Insolvenzrecht, sind zu beachten. Gegebenenfalls vorhandene Gestaltungsspielräume nutzen die Einrichtungen im Sinne größtmöglicher Flexibilität. Das geistige Eigentum, das Grundlage der Hochtechnologie -Gründungen ist, wird oft unter Einsatz erheblicher Steuermittel geschaffen . Es ist deshalb ein wichtiges Ziel, das öffentlich finanzierte Geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) ggf. adäquat schützen zu können, um es im Falle einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3057 Insolvenz anderweitig einer Verwertung zuzuführen. Entscheidungen in Insolvenzfällen sind Einzelfallentscheidungen, die in der Eigenverantwortung der Forschungseinrichtungen liegen. Einen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nicht. 23. Ergibt es aus Sicht der Bundesregierung Sinn, dass die verschiedenen Stakeholder (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransferpartner und Gründer) sich auf einen Code of Conduct verständigen , der selbstverpflichtend eine Grundlage für einen fairen Umgang miteinander wäre? Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt entsprechende Maßnahmen. So sind beispielsweise die im Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule “ (EXIST IV) geförderten Hochschulen aufgefordert worden, Leitlinien für Ausgründungen zu entwickeln, die mit allen Verwaltungseinheiten innerhalb der Hochschule abgestimmt werden, damit alle erforderlichen Prozessschritte und vertraglichen Regelungen des Ausgründungsprozesses transparent und reibungslos umgesetzt werden können. In seinem Konzept zur Förderung von Gründungen und Start-Ups hat das BMBF festgehalten, in seiner Projektförderung eine möglichst optimale Patentverwertung zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch, dass Standards für die Vergütung zwischen Verwertungsgesellschaften und Gründern geschaffen werden. Daher werden BMBF und BMWi demnächst Gespräche mit den genannten Beteiligten führen, um gemeinsam geeignete Verfahren zu erarbeiten, die die jeweiligen Interessen gleichermaßen berücksichtigen . Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der allgemeinen Bereitschaft der genannten Beteiligten zu einem fairen Umgang miteinander zu zweifeln. 24. Möchte die Bundesregierung an dem Instrument der Beteiligungen weiterhin festhalten? Wenn ja, in welcher Form? Die „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF haben sich in der Vergangenheit bewährt. Die Bundesregierung beabsichtigt, an dem Instrument der Beteiligungen festzuhalten. 25. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass statt der für Unternehmen schädlichen hohen Beteiligungen zukünftig andere Instrumente verwendet werden? Die „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF ermöglichen Unternehmensbeteiligungen grundsätzlich bis zu einer Höhe von 25 Prozent und eine Gesamteinlage von höchstens 2,5 Mio. Euro. Hierin sieht die Bundesregierung keine für Unternehmen „schädliche hohe Beteiligung“. Andere Instrumente sind denkbar und wären im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten sowie der Mission der Forschungseinrichtungen im Einzelfall zu prüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie steht die Bundesregierung zu einem Sofort-Verkauf der Patente mit Ratenzahlungen? b) Wie steht die Bundesregierung zu einem Kauf mit einer längeren Zahlungsfrist ? c) Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument einer Kaufoption? d) Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Schutzgebühren in hohem Maße Liquidät entziehen und wachstumshemmend wirken können? Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, Schutzgebühren an Unternehmenskennzahlen zu koppeln – entweder als Auslösungsschwelle oder im Sinne dynamischer Zahlungen (Umsatz, Cash-Flow, Gewinn etc.)? e) Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, dass Zahlungen aus Schutzrechten und Ähnlichem (wie in anderen Ländern auch; z. B. USA) verstärkt in Form freiwilliger Leistungen und Spenden abgewickelt werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 25a bis 25e werden im Zusammenhang beantwortet. Die Wahl des geeigneten Verwertungsinstruments ist abhängig vom Einzelfall und unterliegt der Eigenverantwortung der Forschungseinrichtungen. Die Bundesregierung nimmt keine pauschale Bewertung einzelner Instrumente vor. 26. Wie berechnen die Forschungseinrichtungen den Wert der Patente und damit die Beteiligungshöhen von Ausgründungen? Für die MPG wird auf die Antwort zu Frage 26a verwiesen. In der WGL spielen Patente bei der Festlegung der Beteiligungshöhe eine untergeordnete Rolle. In der Regel verbleiben die Patente bei den Instituten, und die Ausgründung erhält eine Lizenz. Bei der Bemessung der Lizenzgebühren werden die Anmelde- und Aufrechterhaltungskosten herangezogen. Anhand einer Marktrecherche werden marktübliche Lizenzgebühren festgelegt. Die Lizenzgebühren können sich auch an den zu erwartenden Gewinnen der Ausgründung orientieren. Die Zentren der HGF gehen in der Regel keine Beteiligungen mit Sacheinlagen ein, sondern mit Geldeinlagen (Beteiligung am Stammkapital). Die Beteiligungshöhe ist bei Geldeinlagen nicht mit dem Wert der Patente verknüpft. Es werden zumeist Lizenzen für die Patente ohne Beteiligungen vergeben, nur selten auch parallel zu Beteiligungen mit Geldeinlage. Für die Ermittlung des Werts von Patenten / Know-How und der Lizenzgebühren werden je nach Einrichtung und Fall unterschiedliche Methoden verwendet (z. B. Branchenrichtwerte, Net Present Value, Aufwand), die sowohl für bestehende Unternehmen als auch für eigene Ausgründungen gelten . Bei Ausgründungen werden individuell Modelle genutzt, um zum Wohl des jungen Unternehmens Flexibilisierung (z. B. Meilensteine), Staffelung (z. B. Stücklizenzen) oder anfängliche Liquidität schonende Zahlungsziele zu ermöglichen . Um dennoch der rechtlich vorgeschriebenen Marktüblichkeit zu entsprechen , kann die Gewährung einer Beteiligung am Unternehmen bzw. einer äquivalenten wirtschaftlichen Teilhabe (z. B. Phantom Stocks, Erlösbeteiligung an späteren Dividenden bzw. Verkaufserlösen) vereinbart werden. Beteiligung und Lizenzzahlungen sind unabhängig davon zwei unterschiedliche und getrennte Verhandlungsvorgänge. Bei der FhG bemisst sich der Wert von Wirtschaftsgütern generell, darunter auch des IP, an dem am Markt üblicherweise erzielbaren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3057 Erlös, beispielsweise in Analogie zu einer alternativen Lizenzvergabe. Insgesamt lässt sich bei keiner Forschungsorganisation ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Wert von Patenten und Beteiligungshöhen an Ausgründungen und Start-Ups feststellen. a) Welche Kosten fließen ein? Die Kosten fließen bei den Forschungsorganisationen wie folgt ein: MPG: Der Wert einer Patentanmeldung bemisst sich nicht nach den Forschungs- und Anmeldekosten , sondern nach dem Wert der geschützten Technologie. Im Falle einer Lizenzierung vergleichbarer Technologien an die Industrie werden dann häufig auch höhere Vorauszahlungen zum Vertragsabschluss vereinbart. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch bei der Lizenzierung an Ausgründungen nicht vollständig unberücksichtigt bleiben. Eine Gesamtbewertung von geistigem Eigentum ist in einer frühen Entwicklungsphase regelmäßig schwierig und nur bei einem Patentkauf relevant. Aus diesem Grund verwendet die MPG regelmäßig das Instrument der Lizenzierung anstatt des Patentverkaufs. Auf diese Weise ergibt sich über Stücklizenzgebühren der Hauptwert der Lizenz, basierend auf dem tatsächlichen Umsatz der Ausgründung, und muss nicht initial ermittelt werden. Für sonstige Einmal-, Jahreslizenz oder Meilensteinzahlungen gibt es in der Regel für verschiedene Branchen etablierte Benchmarks. WGL: Alle Kosten und Gebühren für die Aufrechterhaltung der Anmeldungen und die Gebühren der daraus resultierenden nationalen Schutzrechte. HGF: Auf die Antwort zu Frage 26b wird verwiesen. FhG: Alle Schutzrechtskosten, also Anwaltskosten und Amtsgebühren. b) Welche Kosten werden neben den Patentanmeldekosten einberechnet? Folgende Kosten werden bei den Forschungsorganisationen einberechnet: MPG: Bei der Lizenzierung werden keine Kosten, sondern Werte angesetzt. Falls die MPG jedoch zur Validierung der Technologie in Absprache mit den Gründern zusätzliche Mittel investiert (z. B. internes Pre-Seed-Programm oder geforderte zehnprozentige Ko-Finanzierung von EXIST Forschungstransfervorhaben), kann dies in den Konditionen berücksichtigt werden. WGL: Kosten sind abhängig vom Fall und Modell. Prinzipiell erhalten die Erfinder 30 Prozent Erfindervergütung. Wenn Schutzrechte auslizensiert werden und Erfinder nicht Teil der Ausgründung sind, erhalten die Erfinder ihren Anteil an den Vorauszahlungen und Lizenzeinnahmen. Nennenswerte Kosten entstehen dabei nicht. HGF: Je nach einrichtungsspezifischer Regelung und Fall werden neben den Patentkosten die Investitionen des Zentrums in die Technologievalidierung bei der Festlegung der Beteiligungshöhe einbezogen. Dies gilt für Sacheinlagen; zumeist gehen die Zentren jedoch Beteiligungen über Geldeinlagen ein. FhG: Es wird auf die Antwort zu Frage 26a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Werden potenzielle Kosten für Erfindungsvergütung einberechnet? Wenn ja, gilt das auch für den Fall, dass dem Gründer diese Vergütungen zustehen würden? Folgende Kosten werden bei den Forschungsorganisationen einberechnet: MPG: Gründer werden, falls sie auch MPG-Erfinder der zugrundliegenden Technologie sind, genauso wie jeder Erfinder vergütet. Sie erhalten ihre Erfindervergütung i. H. v. 30 Prozent auf Basis der erzielten Lizenzeinnahmen (inklusive dem Verkauf der Beteiligung der MPG). Da die MPG bei der Lizenzierung von Technologien den Wert der Technologien und nicht die Kosten berücksichtigt, hat die spätere Verwertung der Umsätze (auch die Erfindervergütung) keinen Einfluss auf die Höhe der Lizenzvereinbarungen. WGL: Es wird die Antwort zu Frage 26b verwiesen. HGF: Für die Patentbewertung bzw. für die Festlegung der Beteiligungshöhe werden die Kosten der Erfindervergütung nicht einberechnet. FhG: Die Erfindervergütung wird in der Regel nicht berücksichtigt, indem Modelle gewählt werden, wonach der Gründer weniger Lizenzgebühren zahlt und auf die Erfindervergütung verzichtet. Gerade Letzteres wird wegen seines liquiditätsschonenden Effekts auch von externen Investoren gefordert. d) Wie hoch sind die administrativen Kosten, und welche personellen Ressourcen erfordern die Bewertung und das Management der Beteiligungen ? Die administrativen und personellen Kosten variieren einzelfallabhängig und können nicht pauschal ermittelt werden. e) Verfolgen die Forschungseinrichtungen auch wirtschaftliche Ziele mit der Beteiligung? Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese Vorgehensweise? Die Forschungseinrichtungen sind nach Haushaltsrecht zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Sämtliche Einnahmen (auch Mehreinnahmen) dienen zur Deckung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Bundesregierung nimmt durch ihre Vertreter und Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien u. a. entsprechende Kontroll-, aber auch Beratungs- und Unterstützungsfunktionen wahr. Beteiligungen erhöhen beispielsweise die Chancen eines erfolgreichen Technologietransfers . Sie haben u. a. eine positive Signalwirkung bei Investoren. Bei einer Beteiligung geht es um den Aufbau einer fairen, langfristigen Kooperation zwischen dem künftigen, wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen und der Forschungseinrichtung . Mögliche Erlöse (Dividenden/Exiterlöse) fließen wiederum der Finanzierung satzungsgemäßer Aufgaben der Forschungseinrichtungen zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3057 27. Sind aus Sicht der Bundesregierung die hohen Beteiligungen der vier großen außeruniversitären Forschungsgemeinschaften (Leibniz, Helmholtz, Max Planck, Fraunhofer) mit deren Satzungen vereinbar, die übereinstimmend vorsehen, dass sie „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung verfolgen und dass die Gesellschaften/Gemeinschaften selbstlos tätig sind“, mithin nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Antwort? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? 28. Sind die hohen Beteiligungsanteile aus Sicht der Bundesregierung mit der Steuerbegünstigung der Abgabenordnung zu vereinbaren (wenn ja, bitte begründen )? Wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? 29. Sind die hohen Beteiligungsanteile als selbstlos zu verstehen, und verfolgen die Forschungseinrichtungen damit nicht eigenwirtschaftliche Zwecke? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Die Fragen 27 bis 29 werden im Zusammenhang beantwortet. Ob eine Unternehmensbeteiligung mit dem Steuerrecht und der jeweiligen Satzung einer Forschungseinrichtung vereinbar ist, muss anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls bewertet werden. Die Forschungseinrichtung holt hierzu bei Bedarf eine verbindliche Vorabauskunft beim zuständigen Finanzamt ein. 30. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die verschiedenen außeruniversitären Forschungseinrichtungen verschiedene Instrumente zur Förderung von Ausgründungen nutzen? Wie bewertet die Bundesregierung Max-Planck-Innovation, das die Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft bei der Bewertung von Erfindungen und der Anmeldung von Patenten unterstützt? Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung beim Karlsruher Institute of Technology (KIT), die vorsieht, dass Spin-offs auf der Grundlage von Nutzungsvereinbarungen auch die Großforschungsinfrastruktur der Zentren zur weiteren Produktentwicklung nutzen können (vgl. http://kitgruenderschmiede .de/de/finanzierung/beteiligungen/)? Die Bundesregierung fördert die Entwicklung einrichtungsspezifischer, missionsbedingter Methoden und Werkzeuge zur Unterstützung des Ausgründungsgeschehens der Forschungseinrichtungen wie auch von den Forschungsorganisationen gemeinsam getragene Angebote. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Instrumente nutzen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, um Ausgründungen zu fördern? Welche Instrumente wären denkbar? Welche Instrumente wurden verworfen bzw. nicht eingeführt? MPG/MI: Neben der Bewertung von Erfindungen, der Sicherung des geistigen Eigentums der MPG und deren eventueller Patentierung sowie Lizenzierung an bestehende Unternehmen unterstützt Max-Planck-Innovation auch potentielle Unternehmensgründer und Start-ups. Außer persönlichen Gesprächen mit Gründungsinteressierten sowie den Forschungsgruppenleitern und/oder Institutsleitungen , Vorträgen an MPIs – zum Teil auch im Rahmen übergeordneter Veranstaltungen wie dem „Career Step Day“ – werden auch Veranstaltungen wie die Start- Up Days, welche gemeinsam mit den Technologietransferorganisationen (TTO) der drei anderen außeruniversitären Forschungsorganisationen umgesetzt werden , oder der Biotech Networkshop, welcher gemeinsam mit Ascenion veranstaltet wird, angeboten. MI plant, die Präsenz an den Max-Planck-Instituten noch stärker auszuweiten, und erhofft sich dadurch ggf. auch mehr geeignete Gründungsprojekte zu identifizieren. MI unterstützt auch bei der bei der Geschäftskonzipierung , Businessplanung, Fördermitteleinwerbung (z. B. EXIST), Teamkomplementierung und im Fundraising. Damit bietet sie in allen wesentlichen Bereichen der Gründungsvorbereitung qualifizierte Unterstützung WGL: Die Leibniz-Gemeinschaft verfügt über „Leitlinien zur Unterstützung von Mitarbeiterausgründungen“ und über Instrumente zur Förderung von Ausgründungen , wie den Leibniz-Gründerpreis sowie die vollumfängliche Gründungsberatung , die kostenlos ist und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leibniz- Gemeinschaft zur Verfügung steht. Die Leibniz-Gemeinschaft unterstützt bei der Kapitalbeschaffung, insbesondere bei der Auswahl und Beantragung geeigneter Fördermittel. Zudem werden regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt: Start-up Days, Leibniz-Gründerakademie sowie themenspezifische Workshops zu Aspekten der Unternehmensgründung. Außerdem sensibilisiert und informiert die Transferstelle der Leibniz-Gemeinschaft über Möglichkeiten der Ausgründung in verschiedenen Gremien und Kontexten. Im Rahmen des Leibniz-Wettbewerbs können in der Förderlinie Leibniz-Transfer Transfervorhaben und Ausgründungen gefördert werden. HGF: Sowohl auf Ebene der einzelnen Helmholtz-Zentren als auch auf der Gemeinschaftsebene gibt es Instrumente zur Förderung. So sind umfangreiche Strukturen, Regelungen, Veranstaltungsformate und Programme zur Förderung von Ausgründungen (z. B. Gründungsverantwortliche, Coaching, Antragsunterstützung , Reduzierung der Arbeitszeit, Rückkehroption, Nutzung von Infrastrukturen , Zugang zu regionalen Gründernetzwerken und Paten, Wettbewerbe, Workshops , interne Innovationsfonds) etabliert. Zudem ist über Helmholtz Enterprise Plus eine externe Managementunterstützung für Gründungsprojekte sowie die Möglichkeit der Technologievalidierung über Förderprojekte des Helmholtz-Validierungsfonds gegeben. Es werden eine Reihe weiterer Unterstützungsformate geprüft, v. a. um mehr Gründungsinteressierte zu identifizieren und zu motivieren und die Vernetzung zu intensivieren. FhG: Der bei Fraunhofer Venture etablierte Förderprozess zur Identifizierung und Förderung von Ausgründungsideen aus den Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft hat sich bewährt und wird von Fraunhofer Venture stetig weiterentwickelt. Die Basis der verschiedenen Module wurde im Rahmen von BMBF-geförderten Forschungsprojekten erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3057 Die Bundesregierung fördert darüber hinaus Instrumente im Wissens- und Technologietransfer der außeruniversitären Forschung im Rahmen der Hightech-Strategie (Kapitel 3004, Titel 683 10, Erläuterungsziffer 4). b) Welche Gemeinschaften und Gesellschaften bieten solche Nutzungsmöglichkeiten von Großinfrastrukturen an und unter welchen Bedingungen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Helmholtz-Zentren bieten generell jedem Unternehmen die entgeltliche Nutzung von Forschungsinfrastruktur sowie von Laboren, Büros oder Software an. Diese Nutzung steht dabei immer im Einklang mit der laufenden Forschung. Einige Zentren bieten den Gründern abgeschwächte, gründungsfreundliche Nutzungskonditionen an. Jedoch ist immer von einer Marktüblichkeit auszugehen, um mit beihilfe- oder haushaltsrechtlichen Regelungen konform zu bleiben. Zuwendungsrechtlich sind für derartige Fälle die von den Zuwendungsgebern vorgegebenen „Rahmenrichtlinien für die Nutzung von Forschungsanlagen durch Dritte“ anzuwenden. Die Möglichkeit zur Nutzung von Infrastrukturen, die das KIT gibt, bewertet die Bundesregierung positiv. Der Forschungsauftrag des KIT darf durch solche Vereinbarungen nicht behindert werden. Die FhG bietet solche Nutzungsmöglichkeiten unter Beachtung der Grenzen durch die Gemeinnützigkeit und des Wettbewerbsrechts an. Insbesondere wird auch von den Möglichkeiten der de minimis Förderung Gebrauch gemacht. c) Wie steht die Bundesregierung zu einer entsprechenden Nutzung von solcher Infrastruktur? d) Was tut die Bundesregierung, um eine solche Nutzung zu fördern bzw. zu intensivieren? e) Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt, der sich aus der Nutzung der Großinfrastruktur ergeben könnte, weil einerseits betriebswirtschaftliche Ziele (Erträge aus der Nutzung der Großinfrastruktur und potenziell begrenzte Kapazitäten) und andererseits das gemeinnützige Ziel, die Intensivierung von Ausgründungen, entgegenstehen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Interessenskonflikt aufzulösen? Die Fragen 30c bis 30e werden im Zusammenhang beantwortet. Mögliche Zielkonflikte müssen von den Forschungsorganisationen und -einrichtungen anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls bewertet werden. Die Forschungseinrichtungen können die Nutzung ihrer Infrastruktur grundsätzlich nur dann beihilferechtskonform anbieten, wenn ein marktübliches Entgelt dafür verlangt wird. Ausgründungen benötigen eher Infrastrukturen wie reguläre Laborund Büroflächen als Großinfrastrukturen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Wie bewertet die Bundesregierung den „Arm“ Fraunhofer Venture, den sie zur Verstärkung von Transferbemühungen gegründet hat? Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Fraunhofer Venture, das auch eigene Geldmittel in die Beteiligungen investieren kann, also faktisch ein Venture-Capital-Fonds ist (siehe S. 14 des Berichts „Fraunhofer Venture – Ausgründungs- und Beteiligungsstrategie der Fraunhofer-Gesellschaft “)? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft , welche die 72 Fraunhofer-Institute beim Technologietransfer über Ausgründungen breit berät und unterstützt. Insofern besteht keine Vergleichbarkeit mit Venture Capital-Fonds. Auf Grundlage der „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers“ des BMBF kann sich die Fraunhofer-Gesellschaft im Rahmen der Vermögensverwaltung an Ausgründungen beteiligen, was zur Beförderung des Technologietransfers über Ausgründungen in ausgesuchten und geeigneten Fällen erfolgt. Dies gilt auch für alle anderen Forschungsorganisationen. a) Wie steht die Bundesregierung zur Gründung von Wagniskapitalfonds der Forschungseinrichtungen? Entwicklung und Umsetzung geeigneter Instrumente liegen in der Verantwortung der Forschungsorganisationen. Dabei sind haushaltsrechtliche und sonstige gesetzliche Vorschriften zu beachten. b) Welche Strategie sollten solche Fonds aus Sicht der Bundesregierung verfolgen ? Sollten sie bestimmte Bereiche oder Branchen abdecken? Sollte sie mit der Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kohärent sein? Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier einen Interessenskonflikt mit der Freiheit der Wissenschaft? Die Kohärenz mit der Strategie des BMBF ist aus Sicht der Bundesregierung selbstverständlich Teil der organisationsinternen Strategien. Aus Sicht der Bundesregierung liegt dabei kein Interessenskonflikt mit der Freiheit der Wissenschaft vor. c) Welche Strategie verfolgt Fraunhofer Venture aus Sicht der Bundesregierung ? Hat er Schwerpunkte in bestimmten Bereichen und Branchen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 30a und 31 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3057 d) Wie steht die Bundesregierung zu einer breiten und gleichmäßigen Kleinstrategie an Investitionen eines Wagniskapitalfonds, die auch als „Spray-and-Pray“-Strategie bezeichnet wird? Breite und gleichmäßige Kleinstrategien werden eingesetzt, um das Risiko zu streuen. Strategische Fragestellungen liegen im Verantwortungsbereich der Vorstände der Forschungseinrichtungen. Weitergehende, die Forschungseinrichtungen betreffende Überlegungen der Bundesregierung gibt es hierzu nicht. e) In welchen Stage (Seed, Start-up, A-Finanzierung etc.) sollte ein Wagniskapitalfonds aus Sicht der Bundesregierung investieren und warum? In welche Stages investiert der Fraunhofer Venture Fonds? Der Investitionsfokus von Wagniskapitalfonds mit Blick auf die verschiedenen Lebensphasen der in Frage kommenden Portfoliounternehmen hängt von der Investitionsstrategie des jeweiligen Fonds ab und stellt eine Entscheidung dar, die der Fonds in eigener Verantwortung trifft. Ein Fraunhofer Venture Fonds existiert derzeit nicht. f) Wird die Bundesregierung eine Ausweitung des Fraunhofer Venture fördern ? Wenn ja, wann und wie? Wenn nicht, warum nicht? Die Unterstützungsaktivitäten der internen Fachabteilung Fraunhofer Venture wurden und werden in enger Abstimmung und Förderung durch das BMBF stetig weiterentwickelt. Der Auf- bzw. Ausbau von Arbeitseinheiten einer Forschungsorganisation liegt in der Verantwortung des Fraunhofer-Vorstands. Eine Finanzierung erfolgt in der Regel über die Grundfinanzierung von Bund und Ländern. Darüber hinaus ermöglicht eine Finanzierung über die Förderprogramme des BMWi zur Finanzierung von Wagniskapital-Fonds die Einbeziehung weiterer öffentlicher , einschließlich europäischer Mittel (ERP/EIF-Dachfonds in Zusammenarbeit mit dem EIF, ERP-VC-Fondsinvestments). g) Wird die Bundesregierung die anderen drei Forschungsgemeinschaften a) auffordern und b) dabei unterstützen, ebenfalls einen eigenen Venture „Arm“ aufzulegen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nicht, warum nicht? Bereits jetzt erwerben auch die anderen Forschungsorganisationen bzw. -einrichtungen Anteile an Ausgründungen. h) Wie haben sich die Beteiligungen von Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Wie ist die Erfolgsbilanz (Return on Investment) des Beteiligungsportfolios (bitte für vergangene und aktuelle Beteiligungen aufschlüsseln; falls Ergebnisse zu einzelnen Beteiligungen gegen Geschäftsgeheimnisse verstießen , wird um eine Gesamtdarstellung gebeten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Welche Erträge hat Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung generiert, und welche Kosten sind im Gegenzug angefallen? Wie ist die aktuelle Bilanz? Wie ist GuV-Rechnung der vergangenen drei Jahre? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Fraunhofer-Zentrale und generiert für sich keine eigenen Einnahmen. j) Wie viele Beteiligungsengagements hat Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Gründung aufgelegt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. k) Welche Erfolgskennzahlen weist Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Venture Capital Fonds auf? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Fraunhofer Zentrale. Ein Vergleich mit Venture Capital Fonds ist nicht möglich. l) Wie begründet die Bundesregierung das Verhältnis von sechs Investment- Managern und sieben Juristen bei Fraunhofer Venture? Wie erklärt die Bundesregierung die Abweichung zu gängigen Wagniskapitalfonds , die regelmäßig ein Verhältnis von zehn Investment-Managern zu einem Juristen aufweisen? Der Einsatz der personellen Ressourcen liegt in der Verantwortung der Vorstände der Forschungsorganisationen. Während Venture Capital Fonds juristische Aktivitäten (im Wesentlichen den Entwurf von Beteiligungsverträgen) durch externe Anwaltskanzleien durchführen lassen, übernehmen die Juristen von Fraunhofer Venture eine breite Spanne von Aktivitäten: Beratung und Betreuung der Institute über Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung, Überprüfung von Geschäftskonzepten / Businessplänen, Erstellung und Verhandlung aller Vertragswerke, die zur Gründung eines Start-ups notwendig sind, Koordinierung der Verträge, die zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Start-up notwendig sind, Vorbereitung von Vorstandsbefassung und die aktive Betreuung der eingegangenen Beteiligungen im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements (Wahrnehmung von Gesellschafterrechten und -pflichten). 32. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten der Fraunhofer Gesellschaft ins Spiel gebrachte Idee, dass Forschungseinrichtungen eine leistungsorientierte Vergütung erhalten (vgl. www.bundestag.de/blob/511608/ 6750bf83a2d15e27e36f3fad8dbb6890/fraunhofer_stellungnahme-data.pdf)? Wie steht die Bundesregierung zu dem Gedanken, diese leistungsorientierte Vergütung bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen an Quantität und Qualität der Ausgründungen zu koppeln? Die Bundesregierung hält den Ansatz, Wissenschaft in ihrer Gänze an quantitative Leistungsparameter zu binden, für nicht tragfähig. Dies gilt insbesondere für eine Bindung an wirtschaftsorientierte Leistungsparameter. Dies würde weder der Natur der Wissenschaft, insbesondere der Grundlagenforschung, entsprechen, die Breite der wissenschaftlichen Disziplinen bedenken noch der Wissenschaftsfreiheit oder der Einheit von Forschung und Lehre in den Hochschulen dienlich sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3057 Als ordnendes Finanzierungsprinzip von Wissenschaft durch Bund und Ländern lehnt die Bundesregierung eine direkte Kopplung an quantitative Leistungsparameter ab. 33. Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, dass öffentlich geförderte Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (Open Access)? Die Bundesregierung befürwortet den Ansatz von Open Access, bei dem wissenschaftliche Publikationen für die Allgemeinheit über das Internet unentgeltlich zugänglich gemacht werden. 34. Ist ein solcher Open-Access-Anspruch aus Sicht der Bundesregierung mit dem praktizierten Beteiligungsmanagement vereinbar (wenn ja, bitte begründen )? Mit Open Access werden Forschungsergebnisse für die Allgemeinheit und insbesondere die Wirtschaft schneller und einfacher nutzbar. Open Access steht der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen in jeder Form nicht entgegen . Open Access bringt keine Verpflichtung zur Publikation oder zur kostenlosen Preisgabe von Forschungsergebnissen und erarbeitetem IP mit sich. Nur dort, wo ohnehin eine Publikation beabsichtigt ist, soll diese so erfolgen, dass der Allgemeinheit der unentgeltliche Zugang über das Internet möglich ist. Die Entscheidung , Ergebnisse wirtschaftlich zu nutzen, z. B. durch den Erwerb von Schutzrechten, bleibt unberührt. 35. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, dass in den Regelwerken der Projektförderung spezifische Anwendungen für Start-ups verpflichtend Eingang finden? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 36. Plant die Bundesregierung die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) abzustimmen und bei Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zu verzahnen? Wenn ja, wann und wie genau? Wenn nicht, warum nicht? In der Bundesregierung werden die Fördermaßnahmen der einzelnen Ressorts abgestimmt und miteinander verzahnt. Dies gilt auch für die Fördermaßnahmen von BMWi und BMBF im Bereich der Gründungs- und Start-up-Förderung. Beispiele dafür sind die Fördermaßnahmen „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ (BMBF) und EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft (BMWi). Die Fördermaßnahme VIP+ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen. Hierzu können Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Verwertungspotenziale untersucht und ggf. weiterentwickelt werden. Eine Reihe von Vorhaben, in denen sich eine Verwertung in Form einer Unternehmensgründung anbot, hat anschließend auf Grundlage der Ergebnisse aus der VIP-Förderung eine Anschlussfinanzierung im EXIST-Programm gefunden. VIP+ und EXIST werden regelmäßig auf Veranstaltungen zur Gründungsförderung (z. B. der Technologietransfereinrichtungen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode außeruniversitären Forschungseinrichtungen) aufeinander abgestimmt präsentiert . Maßnahmen zur Förderung von Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung , die zwischen allen Ressorts abgestimmt wird. Es finden regelmäßig Abstimmungen statt, die die Verzahnung und Kohärenz der Einzelmaßnahmen sicherstellen sollen. 37. Wie werden die öffentlichen Förderprogramme, auf die Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zurückgreifen können, genutzt? Wo werden Mittel nicht genutzt? Wo ist Mehrbedarf (bitte einzeln nach Programm auflisten)? Die Förderprogramme zur Förderung von Ausgründungen stehen allen öffentlichen Forschungseinrichtungen offen. Somit können beispielsweise bei GO-Bio oder der Programmlinie EXIST-Forschungstransfer neben den Hochschulen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen entsprechende Anträge einreichen. 38. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ im Hinblick auf ihre Ergebnisse bei Transfer und Innovation, insbesondere mit dem Fokus auf kleine und mittelgroße Universitäten sowie Fachhochschulen? a) Inwieweit wurden Ausgründungen als Kriterium vom Auswahlgremium beachtet und gewichtet? Die Fragen 38 und 38a werden im Zusammenhang beantwortet: Die Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ soll insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten im Leistungsbereich des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers stärken. Die Initiative soll die Hochschulen darin unterstützen, ihre Transferstrukturen zu optimieren , deren Vernetzung mit dem regionalen Umfeld zu stärken, bereits etablierte Instrumente für den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch auszurichten sowie insbesondere innovative und sichtbare Aktivitäten der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft auf- bzw. auszubauen. Bund und Länder streben mit der Förderinitiative den strategischen Auf- und Ausbau der Kooperation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen an. Entsprechend § 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ vom 19. Oktober 2016 (nachfolgend VV) wurden beantragte Vorhaben danach bewertet, ob sie mit Blick auf die spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der jeweiligen Hochschule bzw. des Hochschulverbunds zur Erreichung der Vorhabenziele geeignet waren. Die Förderkriterien sind in § 4 VV festgelegt. Ausgründungen stellen entsprechend der Zielsetzung der Bund- Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ kein explizites Auswahlkriterium dar. Zu erwartende Wirkungen der Vorhaben auf das regionale Innovationssystem werden mitberücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3057 b) Welche Initiativen zur Förderung von Ausgründungen an den „Innovativen Hochschulen“ werden gefördert und in welchem Maße (bitte einzeln benennen)? Gemäß Nr. 2 der Richtlinie zur Umsetzung der gemeinsamen Initiative des Bundes und der Länder zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ werden die Umsetzung der Transferstrategie für die Profilierung der gesamten Hochschule oder in thematischen Schwerpunkten im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer gefördert. Zum Gegenstand der Förderung zählen strukturelle und strategische Maßnahmen, darunter die Durchführung von Profilbildungsprozessen zur Weiterentwicklung des Transferprofils sowie die Integration und Weiterentwicklung von Transferstrukturen, wenn ein qualitativer Mehrwert zur Ausgangslage nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus adressiert die Förderinitiative Transferprojekte zur Zusammenführung realer Herausforderungen externer Partner mit den Lösungskompetenzen der Hochschulen und/oder zur Erschließung von Forschungsergebnissen für mögliche Anwendungen sowie Studierendenprojekte , die es Studierenden ermöglichen, im Studium erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden und dabei Problemstellungen aus dem Umfeld der Hochschule zu lösen sowie unternehmerisches Denken zu erwerben und gegebenenfalls umzusetzen. Eine Abgrenzung von Aktivitäten mit Bezug zu Gründung und Ausgründung erfolgt nicht, da diese ggf. Bestandteil der übergreifenden Transferstrategie sind. c) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Ausgründungen an Hochschulen zu fördern respektive zu unterstützen, und bis wann gedenkt sie diese Maßnahmen umzusetzen? Die Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“ wird in zwei Auswahlrunden durchgeführt. Für beide Auswahlrunden stellen Bund und Länder insgesamt bis zu 550 Millionen Euro über zehn Jahre zur Verfügung. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 90:10 getragen . Die Ausschreibung der zweiten Auswahlrunde ist ab 2021 geplant. Zur Unterstützung von Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen dient das EXIST Programm mit den Instrumenten EXIST Gründerstipendium und EXIST Forschungstransfer. Das Programm wird in dieser Legislaturperiode fortgesetzt. Darüber hinaus wird das Thema Gründungssensibilisierung ausgebaut . So fördert das BMBF derzeit die Modellphase der Maßnahme „Young Entrepreneurs in Science“. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen geeignete Instrumente entwickelt und validiert werden, mit denen die Promovierenden gezielter für das Thema Gründung sensibilisiert werden können. Ab Herbst 2018 soll eine dreijährige Pilotphase der Maßnahme beginnen. d) Sollen die Bemühungen zu Ausgründungen aus Hochschulen durch EXIST V gestärkt werden? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nicht, warum nicht? Mit der Programmlinie EXIST-Gründungskultur hat die Bundesregierung erfolgreich zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen beigetragen. Die Programmlinie ergänzt die Gründungsförderung für Einzelvorhaben (EXIST- Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Die aktuelle Förderrunde „EXIST IV – Die Gründerhochschule“ mit 22 Hochschulen läuft Mitte 2018 aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3057 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine Nachfolgemaßnahme „EXIST Potentiale“ (EXIST V) u. a. zur Professionalisierung der gründungsunterstützenden Strukturen an Hochschulen wird derzeit erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333