Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3078 19. Wahlperiode 29.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Föst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2760 – Digitale Anträge von Familienleistungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben sich die Parteien CDU, CSU und SPD verpflichtet mehr Transparenz über familienpolitische Leistungen, leichtere Antragstellung und schnellere Bearbeitung von Anträgen durch digitale Angebote und Verfahren zu ermöglichen (Z. 693). So soll den Eltern mehr Zeit für die Familie ermöglicht werden. Laut der Studie der EU-Kommission liegt Deutschland im europäischen Vergleich in Sachen digitaler Verwaltung allerdings nur auf Platz 20. Gerade in der ersten Zeit kurz vor und nach der Geburt, müssen die jungen Eltern neben der großen Verantwortung und den sprunghaft angestiegenen Verpflichtungen viele Anträge bei verschiedensten Stellen einreichen, sich vorher über die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus den über 150 verschiedenen ehe- und familienpolitischen Leistungen informieren und regelmäßig Behördengänge in den Ämtern persönlich erledigen. Das Ziel muss sein, die Eltern in dieser Phase zeitlich und strukturell zu entlasten, damit sie sich umfassend auf die Bedürfnisse ihres Kindes konzentrieren können. Aus Studien zu den Familienleistungen ist bekannt, dass oftmals viele der Fördergelder nur einen Bruchteil der berechtigten Familien und Kinder erreichen und von den Familien, die am dringendsten diese Förderung benötigen, immer noch zu oft nicht eingefordert werden. Zusätzlich müssen Eltern teilweise monatelang auf die Auszahlung des Elterngeldes warten bzw. erhalten erst sehr spät eine Rückmeldung zu ihren Anträgen. Insbesondere für junge Familien und Alleinerziehende ist diese Wartezeit eine zusätzliche Belastung. 1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine zentrale und vereinfachte Antragstellung der familienpolitischen Leistungen die Familien entlasten und die Quote der Inanspruchnahme durch die Berechtigten erhöhen würde? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bestrebt, dass die Bürgerinnen und Bürger einen einfachen Zugang zu allen Informationen und Verfahren im Hinblick auf familienbezogene Leistungen erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3078 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung wird in Zukunft verstärkt die Möglichkeiten digitaler Verfahren zur Beantragung familienbezogener Leistungen anbieten. Ziel ist es, digitale Zugänge zu familienbezogenen Leistungen zu nutzen, um Eltern zeitlich zu entlasten und diejenigen besser zu erreichen, denen diese Leistungen zugedacht sind. Der Bundesregierung liegen indes keine Erkenntnisse dazu vor, ob eine zentrale Antragstellung der familienbezogenen Leistungen auch mit einer Erhöhung der Quote der Inanspruchnahme durch die Berechtigten einhergehen würde. 2. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Antragstellung zu familienpolitischen Leistungen zentral durchführen zu können? Die Bundesregierung setzt sich für vereinfachte Antragsverfahren ein. Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig auf digitalem Weg einen einfachen Zugang zu allen Informationen und Verfahren im Hinblick auf familienbezogene Leistungen erhalten. Grundsätzlich gibt das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor, dass alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis 2022 auch elektronisch angeboten werden sollen. Ob und inwiefern dabei auch zentral durchgeführte Antragsverfahren in Betracht kommen, muss in Abhängigkeit von der jeweils für die einzelnen Leistungen bestehenden Zuständigkeit (Bund, Länder, Kommunen) erörtert werden. 3. Welche Anträge für familienpolitische Leistungen beabsichtigt die Bundesregierung , im Zuge ihrer Ankündigung, die Antragstellung zusammenzulegen , zu vernetzen? Grundsätzlich gibt das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor, dass alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis 2022 auch elektronisch angeboten werden sollen. Möglichkeiten einer Zusammenführung der Antragstellung verschiedener Leistungen werden künftig im Rahmen des OZG-Prozesses behandelt, in dessen Kontext Leistungen verschiedener Lebenslagen (u. a. Familie und Kind) in den Blick genommen werden. 4. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, damit allen Berechtigten die gesamte Bandbreite der ihnen zur Verfügung stehenden familienpolitischen Leistungen bekannt ist? Die Bundesregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe verschiedener Kommunikationsmaßnahmen wie Webseiten, Social-Media-Kanälen, Informationskampagnen oder Publikationen. Im Bereich der familienbezogenen Leistungen sind hierbei hervorzuheben: die Broschüren und Flyer, die über die einzelnen Leistungen informieren und über die Website des zuständigen Ministeriums kostenfrei herunterzuladen oder zu bestellen sind, das Internetportal www.familien-wegweiser.de, das Infotool www.infotool-familie.de und die Online-Rechner (beispielsweise Elterngeld und Kinderzuschlag) sowie der Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Darüber hinaus gibt es die Servicetelefone der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3078 5. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das 2017 eingeführte „Informationstool Familienleistungen“ (www.infotool-familie.de) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu evaluieren? Wenn eine Evaluation beabsichtigt ist, welche Kriterien plant die Bundesregierung als Bewertungsrahmen? Das Infotool Familienleistungen fußt auf einer innovativen, neuen Idee: Die Bürger und Bürgerinnen müssen erstmals nicht mehr wissen, welche familienbezogenen Leistungen ihnen zustehen. Sie geben ihre Familiensituation ein und bekommen automatisch Informationen zur passenden familienbezogenen Leistung. Gleichzeitig wird im Tool durch die optimierte Darstellung der Leistungen auf einen Blick ein besserer Überblick über die familienbezogenen Leistungen insgesamt gegeben. Diesen Ansatz im Blick behaltend wird das Tool – das zunächst als Basisversion gestartet ist – fortlaufend fachlich überprüft und auf Optimierungs- und Ausbaumöglichkeiten geprüft. Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern sowie der Fachlichkeit werden dabei im laufenden Prozess berücksichtigt. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieses Informationstools für die Familien zum jetzigen Stand? Das Informationstool Familie wurde seit Freischaltung sehr gut angenommen (siehe Antwort zu Frage 8). Es wird dabei nicht nur von der primären Zielgruppe der Familien und werdenden Familien genutzt, sondern ist ebenso bekannt bei Bürgerämtern und Beratungsstellen. 7. Liegen der Bundesregierung Rückmeldungen von Familien vor, die dieses Informationstool nutzen? Wenn ja, welche? Die Rückmeldungen zum Tool durch Familien an die Bundesregierung betrafen überwiegend Nachfragen zu Leistungen bzw. Unterstützungsangeboten für Familien . 8. Hat die Bundesregierung Informationen über die Reichweite bzw. Nutzung dieses Informationstools? Seit Freischaltung wurden für das Infotool Familie insgesamt 161 758 Besuche verzeichnet (Stand: 18. Juni 2018). 9. Welche konkreten Pläne gibt es, dieses Informationsportal weiter auszubauen ? Das Tool ist als Basisversion gestartet und bildet derzeit inhaltlich die wesentlichen familienbezogenen Leistungen ab. Als notwendig erachtet wird in einer ersten Ausbaustufe eine Erweiterung, um beispielweise Leistungen/Angebote, die Eltern in besonderen Lebenslagen – u. a. Leistungen für Eltern von Kindern mit Behinderung – nicht unmittelbar bekannt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3078 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um länderspezifische Antragsformulare und Anlagen für Familienleistungen wie dem Elterngeld zu vereinheitlichen? Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit einer Online-Antragstellung und einer Überarbeitung bestehender Antragsformulare für Leistungen, soweit diese in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Das Elterngeld ist Teil der Bundesauftragsverwaltung , die Ausgestaltung der Antragsverfahren und damit auch der Antragsformulare obliegt also den Ländern beziehungsweise den von den Ländern beauftragten Stellen. Mit der in Planung befindlichen Anwendung ElterngeldDigital geht demnach keine Vereinheitlichung der länderspezifischen Antragsformulare einher. Darüber hinaus plant die Bundesregierung aktuell keine Maßnahmen, die auf die Vereinheitlichung von Antragsformularen abzielen. Sollte von Seiten der Länder ein Bedarf einer stärkeren Vereinheitlichung formuliert werden, wird die Bundesregierung diesem nachgehen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen durch einen bundesweiten digitalen Antrag, die Antragsgestaltung der einzelnen Bundesländer für das Elterngeld als Leistung des Bundes zu vereinheitlichen und zu vereinfachen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass ein bundesweit einheitlicher Antrag zur Beantragung von Elterngeld entwickelt wird. Die Ausgestaltung der Antragsformulare obliegt grundsätzlich den für den Vollzug des Elterngeldes zuständigen Ländern. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen . 12. Plant die Bundesregierung, im Bereich der Familienleistungen Technologien wie die Distributed-Ledger-Technologie für eine vereinfachte und automatische Leistungsauszahlung sowie Verifizierung der Ansprüche der Familien einzusetzen? Wenn nein, welche weiteren Technologien werden in der Planung für diese Aufgabe berücksichtigt? Die Bundesregierung prüft alle vorhandenen Technologien hinsichtlich eines möglichen Einsatzes für den vereinfachten Zugang zu Familienleistungen. Eine konkrete Implementierung der genannten Technologie ist aktuell nicht vorgesehen . 13. Welche Maßnahmen – digital und analog – werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um Antragsformulare und Anlagen für Familienleistungen wie dem Elterngeld zu vereinfachen? Die Bundesregierung wird zukünftig verstärkt die Möglichkeiten digitaler Verfahren zur Beantragung familienbezogener Leistungen nutzen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt vor, dass alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis 2022 auch elektronisch angeboten werden sollen. Der Einsatz onlinegestützter Antragsverfahren verspricht sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung in zeitlicher Hinsicht einen Mehrwert, der durch passgenaue Hilfestellungen oder Validierungen erzielt wird. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitere Informationsangebote: Anfang des Jahres wurde die Elterngeldbroschüre in bürgerfreundlicher Sprache überarbeitet. Auch der Elterngeldrech- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3078 ner wird weiterentwickelt. Über den Elterngeldrechner können Eltern schon jetzt verschiedene Konstellationen durchspielen und sich für jede Bezugsvariante direkt den möglichen Elterngeldbetrag anzeigen lassen. 14. Wie viele Anträge auf familienpolitische Leistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute bereits vollständig online durchführbar? Und wie viele Anträge auf familienpolitische Leistungen können bereits online ausgefüllt, müssen aber noch ausgedruckt und abgeschickt werden? 15. Wie viele der bereits heute vollständig online durchführbaren Anträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung teilweise oder vollständig barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderungen? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es aktuell keine familienbezogene Leistung , deren Beantragung bereits vollständig online – d. h. medienbruchfrei – durchführbar ist, zum Beispiel, weil wie beim Elterngeld beide Elternteile den Antrag unterzeichnen müssen und Nachweise wie die Geburtsurkunde an die Elterngeldstelle übermittelt werden müssen. 16. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung getroffen, weitere familienpolitische Leistungen online beantragen zu können? Die Bundesregierung wird zukünftig verstärkt die Möglichkeiten digitaler Verfahren zur Beantragung familienbezogener Leistungen nutzen. Im Zuge des OZG-Prozesses prüft die Bundesregierung aktuell, welche familienbezogenen Leistungen sich konkret unter welchen Voraussetzungen für eine vereinfachte und elektronische Beantragung eignen. 17. Wer berät die Bundesregierung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen bei den familienpolitischen Leistungen? Mit dem Start von ElterngeldDigital wurde ein Projektbeirat eingerichtet, der den Entwicklungsprozess begleitet hat. Mitglieder des Beirats waren Expertinnen und Experten aus Forschung und Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Länder- und Kommunalverwaltungen. 18. Gibt es Pläne zur Evaluation der bisherigen Bemühungen der Bundesregierung , die Antragstellung zu digitalisieren? Die Bundesregierung plant aktuell keine Evaluation der bisherigen Bemühungen hinsichtlich einer Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. 19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand beim Projekt zum gemeinsamen Portalverbund der verschiedenen Verwaltungsportale? Der IT-Planungsrat hat am 8. Februar 2018 beschlossen „bis zum Herbst 2018 einen Piloten des Online-Gateways [Portalverbund] bereitzustellen, an dem sich mindestens das Verwaltungsportal Bund, das Verwaltungsportal Hessen, das Verwaltungsportal Berlin und das Verwaltungsportal Hamburg beteiligen.“ Mit der Umsetzung des Beschlusses wurde unverzüglich begonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3078 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Pilotprojekt des Bundes „Elterngeld Digital“ gezogen? Das ElterngeldDigital befindet sich aktuell in der Entwicklungs- und Erprobungsphase . Demnach liegen der Bundesregierung bezüglich der Pilotphase noch keine Erkenntnisse vor. 21. Wie weit sind die Planungen für das Onlineportal „Elterngeld Digital“ vorangeschritten , und welche Funktionen wird das Onlineportal umfassen? ElterngeldDigital befindet sich aktuell in der Entwicklungs- und Erprobungsphase . ElterngeldDigital soll noch in diesem Jahr mit Antragsassistenten der ersten Bundesländer freigeschaltet werden. Die Freischaltung von ElterngeldDigital wird schrittweise erfolgen. Mittelfristiges Ziel ist ein medienbruchfreier Antrag. 22. Wann wird eine Nutzung des seit 2016 in der Entwicklung befindlichen onlinebasierten Elterngeldantrags als zusätzliches Angebot an die Länder voraussichtlich möglich sein? Wie bewertet die Bundesregierung die Pilotphasen in den Ländern Berlin, Bayern und Sachsen? 23. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Pilotprojekten für einen Ausbau der digitalen Verwaltungen und digitalen Anträge insbesondere der familienpolitischen Leistungen? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . ElterngeldDigital wird ab Sommer 2018 schrittweise freigeschaltet. Die Pilotphase beginnt mit den Ländern Berlin und Sachsen. Der Freistaat Bayern ist kein Pilotland im Projekt ElterngeldDigital. Demnach sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Rückschlüsse mit Bezug auf die Pilotphase von ElterngeldDigital möglich. 24. Wird es eine zentrale, digitale Stelle (wie ein Portal) geben, welches die notwendigen Daten zum Antrag speichert und zusammen anzeigt? Wenn ja, können die Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden (Einwilligung ), welche Daten den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden , oder müssen diese jeden anderen Antrag eigenständig neu eingeben? Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung eine zentrale, digitale Stelle, und was sind die Hindernisse einer Einführung? ElterngeldDigital sowie künftig auch weitere digital beantragbare familienbezogene Leistungen sollen perspektivisch in ein Familienportal eingebunden werden. Inwieweit dort antragsübergreifende Daten zusammengeführt werden dürfen, bedarf einer umfassenden datenschutzrechtlichen Prüfung. 25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einschätzung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die Möglichkeit einer Online-Antragstellung für das Elterngeld? Die Bundesregierung hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen des Projektes ElterngeldDigital beteiligt. Demnach ergibt sich für eine Online-Antragstellung, insbesondere für die elektronische Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3078 Übertragung von Antragsdaten von Antragstellenden an die nach § 12 des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes (BEEG) zuständige Behörde für das Elterngeld in Verantwortung der Bundesregierung die Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Grundlage. Die Bundesregierung trifft aktuell die notwendigen Vorbereitungen zur Schaffung der diesbezüglich notwendigen Regelungen im BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). 26. Welche Hindernisse zur Einführung von Onlineanträgen von Familienleistungen sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse von konkreten Hindernissen bei der Einführung von Onlineanträgen von Familienleistungen. 27. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Probebetrieb der App „Elfe“ (Einfache Leistungen für Eltern) der Freien Hansestadt Bremen? Wenn ja, wie bewertet sie diese? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Informationen einzuholen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bis dato keinen geregelten Probebetrieb dieser App. Die Freie Hansestadt Bremen hat die App „ELFE“ selbstständig entwickelt und diese im Rahmen des Fachkongresses des IT-Planungsrates am 16./17. April in Weimar vorgestellt. 28. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine eigene bundesweite App zur vereinfachten Beantragung von familienpolitischen Leistungen zu entwickeln? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, was spricht gegen die Entwicklung und Einführung? Die Bundesregierung prüft aktuell die technischen, organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten einer vereinfachten Beantragung von familienbezogenen Leistungen. Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob und inwiefern dafür neben zentralen und mobilfähigen Online-Portalen auch die Entwicklung einer eigenen, zentral eingerichteten App in Frage kommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333