Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3079 19. Wahlperiode 29.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2815 – Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bahnhöfe und Haltepunkte sind in Baden-Württemberg wie auch bundesweit als Zugang für Fahrgäste zum System Bahn von grundlegender Bedeutung. Durch eine geeignete bauliche Ausführung sollen diese allen Reisenden einen barrierefreien Zugang zu den Zügen ermöglichen und können zugleich durch einen guten optischen und baulichen Zustand die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern. Leider sieht die Wirklichkeit an vielen Bahnhöfen und Haltepunkten in Baden-Württemberg noch anders aus: Für mobilitätseingeschränkte Reisende besteht noch immer an zahlreichen Bahnhöfen und Haltepunkten kein barrierefreier Zugang vom öffentlichen Verkehrsraum zu den Bahnsteigen bzw. in die Züge. Zudem sind viele Stationen in Baden-Württemberg wegen Verschmutzungen und auch nicht behobener baulicher Mängel an den Bahnsteigen als wenig attraktiv einzuschätzen. Projekte zur Revitalisierung von Bahnhöfen und Empfangsgebäuden zeigen hingegen auch Erfolgsmodelle für die Entwicklung der Städte und Gemeinden. Bahnhöfe sind Visitenkarten für Städte und oft fühlen sich Bürgerinnen und Bürger mit „ihrem Bahnhof“ verbunden. So werden Projekte zur Wiederbelebung von Bahnhöfen auch durch starkes bürgerschaftliches Engagement getragen . Allerdings sind Bund und Deutsche Bahn AG (DB AG) hierbei ebenfalls in die Pflicht zu nehmen, schließlich trägt ein funktionierendes Bahnhofsgebäude mit einem vitalen Umfeld maßgeblich dazu bei, dass der Schienenverkehr als attraktives Gesamtsystem wahrgenommen wird. Es ist ein langfristig angelegtes Bahnhofsrevitalisierungsprogramm aufzulegen, um den Zustand der Anlagen durchgreifend zu verbessern. Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG wurden Qualitätskennzahlen vereinbart, um die Qualität der Infrastruktur sicherzustellen. Der Zustand der Verkehrsstationen wird hierbei nur durch zwei dieser Qualitätskennzahlen berücksichtigt. Zur Berechnung werden die einzelnen Verkehrsstationen mit je einer optischen Note (z. B. Grobmüll, Verschmutzungen, Graffiti) und einer technischen Note Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3079 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (z. B. baulicher Zustand des Empfangsgebäudes) des Schulnotensystems bewertet . Zur Ermittlung der Gesamtnote der Station wird die technische Note deutlich höher gewichtet als die optische Note (vgl. LuFV Anlage 13.2.4). 1. Wie viele Verkehrsstationen betreibt nach Kenntnis der Bundesregierung die DB AG in Baden-Württemberg, und wie viele Bahnhofsgebäude bzw. Empfangsgebäude sind im Eigentum der DB AG? Die DB AG betreibt in Baden-Württemberg 714 Verkehrsstationen, davon 685 die DB Station&Service AG und 29 durch die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH. Zum 1. Juni 2018 befanden sich 118 Empfangsgebäude im Eigentum der DB Station&Service AG. 2. An welchen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg wurden seit Gründung der DB AG Empfangsgebäude verkauft, und wie werden die Gebäude nach Kenntnis der Bundesregierung heute genutzt (bitte für jede Station das Datum der Veräußerung und die heutige Nutzung angeben)? 3. Welche Bahnhofsgebäude bzw. Empfangsgebäude in Baden-Württemberg hat die DB AG an Kommunen veräußert (bitte Bahnhofsgebäude bzw. Empfangsgebäude und Kommune mit Datum des Verkaufs auflisten)? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus der in Anlage zu den Fragen 2 und 3 gehen, sortiert nach dem Jahr des Verkaufs , die veräußerten Empfangsgebäude hervor. Darüber hinaus ist aufgeführt, ob das Gebäude an eine Kommune, an eine Privatperson oder an einen Investor veräußert wurde. Über die heutige Nutzung liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 4. Wie hat sich der Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren, insbesondere im Zeitrahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der DB AG im Jahr 2009, nach Kenntnis der Bundesregierung verändert? Der Zustand der Stationen hat sich nach Angaben der Deutsche Bahn AG in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert. Es wurden seit 2008 insgesamt 105 Stationen modernisiert. Bei 24 Stationen wurde die Zugänglichkeit zu den Bahnsteigen durch die Nachrüstung von Aufzügen bzw. Rampen verbessert. 5. Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche konkreten Sanierungsmaßnahmen an Verkehrsstationen in Baden-Württemberg im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vorgesehen (bitte tabellarisch differenziert nach vermutlichen Sanierungskosten, Sanierungsbeginn und -dauer darstellen)? Voraussetzung für den Einsatz von Mitteln im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ist die Aktivierbarkeit der zu realisierenden Maßnahmen . Sanierungsmaßnahmen sind nicht aktivierbar und werden somit nicht mit Bundesmitteln finanziert. Sanierungsmaßnahmen bilden sich bei DB Station &Service in der Instandhaltung des laufenden Betriebes ab. Die DB Station &Service AG hat im Jahr 2007 die neue Strategie zur Anlageninstandhaltung „Anlagenmanagement Personenbahnhöfe (amp)“ entwickelt. Diese Strategie enthält für wesentliche Anlagenklassen in bestimmten Zeitabständen vorsorgliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3079 (vorgeplante, präventive) Instandhaltungsroutinen sowie ereignisorientierte Instandhaltungsmaßnahmen (reaktive Maßnahmen), die eine Qualitätsverbesserung und damit eine Lebensverlängerung bewirken. Zeitpunkt und Menge für Instandsetzungen und Ersatzinvestitionen (anteilig nach LuFV finanziert) werden so verlässlich in langfristigen Maßnahmenprogrammen planbar. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/13463 verwiesen. 6. An welchen Verkehrsstationen im Land Baden-Württemberg befinden sich derzeit ungenutzte ehemalige Empfangsgebäude, und welcher Nutzung will die DB AG diese Gebäude zuführen? 7. Bei welchen ehemaligen, ungenutzten Empfangsgebäuden in Baden-Württemberg ist nach Kenntnis der Bundesregierung in nächster Zeit ein Abriss geplant, bzw. welche Bahnhofs- bzw. Empfangsgebäude in Baden-Württemberg sind baufällig? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Angaben der DB Station&Service AG werden alle 118 im Eigentum der DB Station&Service AG stehenden Empfangsgebäude in Baden-Württemberg derzeit genutzt. Es gibt keine vollständig leerstehenden Objekte im Eigentum der DB Station&Service AG in Baden-Württemberg. 8. Welche Bahnhofsgebäude bzw. Empfangsgebäude von Verkehrsstationen der DB AG in Baden-Württemberg stehen nach Kenntnis der Bundesregierung unter Denkmalschutz, und welche der unter Schutz stehenden Gebäude sind derzeit ungenutzt oder baufällig? Gemäß Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist die Denkmaleigenschaft eines Objektes nicht von der Eintragung in die Denkmalschutzliste /Kulturdenkmalliste des Landes Baden-Württemberg abhängig. Auch Objekte , die nicht in der Liste verzeichnet sind, können grundsätzlich Denkmale sein. Insofern geht die DB Station&Service AG davon aus, dass alle Empfangsgebäude, aber auch sonstige Anlagen, Aufbauten etc. in Baden -Württemberg potenziell unter Denkmalschutz stehen. Die DB Station & Service AG verfügt über keine ungenutzten oder baufälligen Empfangsgebäude in Baden-Württemberg. 9. Welche Maßnahmen des Modernisierungsprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum barrierefreien Ausbau „kleiner Bahnhöfe“ wurden in Baden-Württemberg bisher durchgeführt (bitte mit Nennung der Station und Umfang der Maßnahme beantworten)? Im Rahmen des Modernisierungsprogramms des BMVI zum barrierefreien Ausbau kleiner Bahnhöfe wurde an sechs Stationen die barrierefreie Zugänglichkeit zur Bahn verbessert. Dies betrifft die Stationen Oberndorf (Neckar), Sulz (Neckar), Ergenzingen, Igersheim, Reicholzheim und Niklashausen. Die Maßnahme in Niklashausen ist abgeschlossen. Bei den übrigen fünf Maßnahmen erfolgen Restleistungen noch bis 2019. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3079 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Baden-Württemberg will die Bundesregierung mit ihrem „1 000-Bahnhöfe-Förderprogramm“ (s. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode) künftig fördern, und nach welchen Kriterien soll die Auswahl der Bahnhöfe und Stationen erfolgen? 11. Bis wann will die Bundesregierung das „1 000-Bahnhöfe-Förderprogramm“ aufstellen, und werden die Landesverkehrsministerien bei Auswahl der betreffenden Bahnhöfe eingebunden? Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Ziel des Programms wird es sein, die Attraktivität kleiner Bahnhöfe mit täglich durchschnittlich 1 000 und mehr Ein- und Umstiegen zu steigern. Insbesondere soll dadurch die Barrierefreiheit dieser Bahnhöfe schneller realisiert werden. Derzeit werden die Details des Förderprogramms erarbeitet. 12. Plant die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode über das „1 000-Bahnhöfe -Förderprogramm“ hinaus eine Fortführung bzw. Ausweitung und Verstetigung der Modernisierung im Umfeld von Bahnhöfen, um den Zustand der Bahnhöfe und Stationen nachhaltig und bundesweit zu verbessern? Wenn ja, was ist konkret geplant, und welche Maßnahmen sollen an welchen Stationen in Baden-Württemberg umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 und 15 auf Bundestagsdrucksache 19/2949 verwiesen. 13. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Funktionalität Bahnsteige“ erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustandsbericht 2017 (IZB 2017) sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation , differenziert nach Namen der Verkehrsstation, Punktezahl der Station bei der ersten Erfassung der Qualitätskennzahl, Punktezahl der Station bei der Bewertung für den IZB 2017, aktuell maximal erreichbare Punktezahl der Station, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station, geographische Koordinaten der Station angeben)? 14. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Bewertung Anlagenqualität“ (QKZ BAQ) erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg jeweils bei der Bewertung für den IZB 2017 sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation, differenziert nach Namen der Verkehrsstation, QKZ BAQ der Station bei der ersten Erfassung der Qualitätskennzahl, QKZ BAQ der Station bei der Bewertung für den IZB 2017, technische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2017, optische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2017, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station, geographische Koordinaten der Station angeben)? Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 18/13463 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung in der nachgefragten und aufbereiteten Form für die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3079 Anlage zu den Fragen 2 und 3: 2006 Ebersbach (Fils) Kommune Hirschsprung Lauchringen Kommune Markelfingen Kommune Möckmühl Kommune Neuenbürg (Württ) Rot-Malsch Sachsenheim Kommune Schenkenzell Tauberbischofsheim 2007 Allmendingen Blaubeuren Kommune Gottenheim Hinterzarten Laufenburg (Baden) Ost Meckenbeuren Kommune Neckarsulm Kommune Oberkochen Kommune Sinsheim (Elsenz) Kommune Spaichingen Steinsfurt Trossingen Bahnhof Uhingen Kommune Unterkochen Wilferdingen-Singen Zell (Wiesental) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3079 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2008 Freiburg-Wiehre Gaggenau Kommune Gärtringen Heitersheim Kommune Salem Kommune Aichstetten Albbruck Blaufelden Deißlingen Efringen-Kirchen Ellwangen Engen Erzingen (Baden) Eubigheim Eutingen im Gäu Gingen (Fils) Goldshöfe Grötzingen Haagen (Baden) Kirchzarten Maulburg Mössingen Munderkingen Oberndorf (Neckar) Rheinsheim Rheinweiler Schelklingen Schiltach Schrozberg Steinen Thalfingen (b Ulm) Titisee Weingarten (Baden) Wolfegg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3079 2009 Bad Rappenau Kommune Bieringen (b Horb) Kommune Ditzingen Grombach Kommune Illingen (Württ) Langenargen Reutlingen-Betzingen Riedlingen Schopfheim Sulz (Neckar) Urspring Kommune Walldürn Weinsberg Kommune 2010 Bad Liebenzell Jagstzell Konstanz-Petershausen Königsbronn Waldenburg (Württ) 2011 Ehingen (Donau) Enzberg Feldberg-Bärental Hochdorf (b Horb) Kißlegg Rottweil Schwäbisch Hall Kommune Süßen Weikersheim Kommune Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3079 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2012 Balingen (Württ) Eppingen Kommune Freiburg-Littenweiler Fridingen (b Tuttlingen) Markdorf (Baden) Kommune Oberkirch Kommune Rottenburg (Neckar) Kommune Sindelfingen Sontheim-Brenz Tamm (Württ) Tiengen (Hochrhein) Kommune Tübingen-Derendingen 2013 Beimerstetten Kommune Eckartshausen-Ilshofen Geisingen Hermaringen Kommune Kirchberg (Murr) Niederstotzingen Tuttlingen Kommune Überlingen-Therme Wernau (Neckar) Kommune 2014 Altshausen Bad Waldsee Fornsbach Gaildorf (West) Grenzach Immendingen Kirchheim (Neckar) Kommune Laupheim West Kommune Niederstetten Osterburken Kommune Philippsburg (Baden) St. Georgen (Schwarzw) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3079 2015 Alpirsbach Kommune Bad Bellingen Bad Friedrichshall-Jagstfeld Bermatingen-Ahausen Kommune Fichtenberg Kommune Hechingen Lauchheim Oberboihingen Kommune Schliengen Storzingen Kommune Sulzbach (Murr) Kommune 2016 Bad Wildbad Bopfingen Kommune Gottmadingen Heddesheim/Hirschberg Kommune Hoffenheim Kommune Nagold Neckargemünd Schwenningen (Neckar) Wangen (Allgäu) Wittighausen 2017 Giengen (Brenz) Plüderhausen Kommune Schönmünzach Seebrugg Kommune Rottenacker 2018 Bad Griesbach Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333