Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/309 19. Wahlperiode 21.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/165 – Aktueller Stand der vom Generalbundesanwalt und vom Bundeskriminalamt geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützern und Unterstützerinnen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hat der Generalbundesanwalt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Anklage gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G. erhoben , über die der 6. Strafsenat des OLG München seit dem 6. Mai 2013 in öffentlicher Hauptverhandlung verhandelt. Darüber hinaus führt der Generalbundesanwalt laut Medienberichten neun weitere Ermittlungsverfahren gegen neun namentlich bekannte Beschuldigte, die zum engen Kreis des NSU-Unterstützer - und Unterstützerinnennetzwerks gehören (vgl. Augsburger Allgemeine vom 19. April 2015, „NSU-Prozess: Ermittlungen gegen neun weitere Verdächtige , www.augsburger-allgemeine.de/bayern/NSU-Prozess-Ermittlungen-gegenneun -weitere-Verdaechtige-id33760032.html). Nach Angaben unterschiedlicher Experten und Expertinnen droht im kommenden Jahr 2018 in einigen Fällen von Unterstützungshandlungen für das Netzwerk des NSU die absolute Verjährung (vgl. u. a. „Bei NSU-Aufarbeitung läuft die Zeit davon“, Freie Presse vom 10. November 2017, www.freiepresse.de/LOKALES/ZWICKAU/ZWICKAU/ Bei-NSU-Aufarbeitung-laeuft-die-Zeit-davon-artikel10049220.php). Darüber hinaus ist noch immer ungeklärt, ob der NSU auch im europäischen Ausland schwere Straftaten verübte. So stand der Verdacht im Raum, dass der NSU für den Mord an dem Schweizer Rabbiner Abraham Grünbaum am 7. Juni 2001 in Zürich (vgl. „Tötete die Zwickauer Zelle auch in Zürich?“, DER SPIEGEL vom 13. Dezember 2011, www.spiegel.de/panorama/justiz/mord-an-rabbi-toetetedie -zwickauer-zelle-auch-in-zuerich-a-803324.html) verantwortlich sein könnte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/309 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Gegen wie viele namentlich bekannte Personen aus welchen Bundesländern und wegen welcher Straftaten führt der Generalbundesanwalt aktuell im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für die terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ Ermittlungsverfahren (bitte unter Angabe der jeweiligen Personenanzahl, des Bundeslandes, der/des Stadt/Ortes und des Straftatbestands)? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt im NSU-Verfahrenskomplex insgesamt neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Die Ermittlungsverfahren richten sich gegen jeweils eine Beschuldigte oder einen Beschuldigten wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und möglicher anderer Straftaten. Acht Beschuldigte wohnten bei Verfahrenseinleitung in Sachsen (zwei in Dresden, zwei in Chemnitz sowie je eine(r) in Ehrenfriedersdorf, Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg und Zwickau), ein Beschuldigter wohnte in Magdala/Thüringen. 2. Bei wie vielen der namentlich bekannten mutmaßlichen Unterstützerinnen und Unterstützern, gegen die der Generalbundesanwalt wegen Verstoßes gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) – Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – im Zusammenhang mit dem NSU ermittelt, ist im Jahr 2018 mit einer absoluten Verfolgungsverjährung von Unterstützungshandlungen zu rechnen (bitte aufschlüsseln nach Personen, Straftatbestand und Monat der voraussichtlichen absoluten Verfolgungsverjährung)? 3. Bei wie vielen der namentlich bekannten mutmaßlichen Unterstützerinnen und Unterstützer, gegen die der Generalbundesanwalt wegen Verstoßes gegen § 129a StGB – Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – im Zusammenhang mit dem NSU ermittelt, ist im Jahr 2019 mit einer absoluten Verfolgungsverjährung von Unterstützungshandlungen zu rechnen (bitte aufschlüsseln nach Personen, Straftatbestand und Monat der voraussichtlichen absoluten Verfolgungsverjährung)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Mit dem Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung von Unterstützungshandlungen im Sinne des § 129a Absatz 3 StGB in den Fassungen vom 10. März 1987, 26. Januar 1998, 13. November 1998, 26. Juni 2002 oder 22. August 2002 und des § 129a Absatz 5 in der Fassung vom 22. Dezember 2003 ist weder im Jahr 2018 noch im Jahr 2019 zu rechnen. 4. Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Unterstützer und Unterstützerinnen des NSU seit November 2011 in welchen Bundesländern statt (bitte nach Bundesländern, Stadt/Ort und Datum auflisten)? Im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Personen, die der Unterstützung des NSU verdächtig sind, fanden seit November 2011 insgesamt folgende 49 Durchsuchungen statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/309 Land Stadt/Ort Datum Niedersachsen Lauenau 6. November 2011 Niedersachsen Lauenau 8. November 2011 Niedersachsen Lauenau 13. November 2011 Sachsen Zwickau 24. November 2011 Brandenburg Grabow 24. November 2011 Thüringen Jena 24. November 2011 Thüringen Jena 24. November 2011 Sachsen Dresden 24. November 2011 Sachsen Dresden 24. November 2011 Sachsen Schwarzenberg 11. Dezember 2011 Sachsen Johanngeorgenstadt 11. Dezember 2011 Sachsen Johanngeorgenstadt 11. Dezember 2011 Sachsen Johanngeorgenstadt 16. Dezember 2011 Thüringen Jena 16. Januar 2012 Sachsen Chemnitz 25. Januar 2012 Sachsen Dresden 25. Januar 2012 Sachsen Chemnitz 25. Januar 2012 Sachsen Chemnitz 25. Januar 2012 Sachsen Chemnitz 25. Januar 2012 Sachsen Annaberg-Buchholz 25. Januar 2012 Sachsen Ehrenfriedersdorf 25. Januar 2012 Sachsen Ehrenfriedersdorf 25. Januar 2012 Sachsen Ehrenfriedersdorf 25. Januar 2012 Baden-Württemberg Steinheim 25. Januar 2012 Baden-Württemberg Walheim 25. Januar 2012 Baden-Württemberg Besigheim 25. Januar 2012 Thüringen Laasdorf 25. Januar 2012 Thüringen Trockenborn-Wolfersdorf 25. Januar 2012 Sachsen Zwickau 19. Dezember 2011 Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 1. Februar 2012 Thüringen Jena 26. April 2012 Thüringen Neuengönna 26. April 2012 Thüringen Jena 26. April 2012 Thüringen Jena 26. April 2012 Thüringen Jena 26. April 2012 Hessen Limburg 26. April 2012 Sachsen Zwickau 26. April 2012 Thüringen Tonna 7. September 2012 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/309 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Stadt/Ort Datum Thüringen Kamsdorf 7. September 2012 Thüringen Saalfeld 7. September 2012 Thüringen Tonna 7. September 2012 Thüringen Saalfeld 7. September 2012 Thüringen Saalfeld 7. September 2012 Thüringen Gotha 7. September 2012 Thüringen Magdala 5. Februar 2013 Thüringen Schöngleina 5. Februar 2013 Nordrhein-Westfalen Bochum 5. Februar 2013 Sachsen Zwickau 10. April 2013 Sachsen Dresden 24. Juni 2013 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob und inwieweit die Ermittlungen seit November 2011 im Zusammenhang mit dem Mord an dem Rabbiner Abraham Grünbaum am 7. Juni 2001 in Zürich Hinweise auf eine Tatbeteiligung des mutmaßlichen NSU-Kerntrios Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe ergeben haben? Die Ermittlungen im NSU-Verfahrenskomplex haben keine Hinweise auf eine Tatbeteiligung von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe an der Ermordung des Rabbiners Abraham Grünbaum am 7. Juni 2001 in Zürich erbracht. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob und inwieweit das Bundeskriminalamt Ermittlungen im europäischen Ausland im Zusammenhang mit namentlich bekannten Unterstützern und Unterstützerinnen des NSU führt (bitte nach Anzahl, Jahr und Ländern aufschlüsseln)? Das Bundeskriminalamt führt im Auftrag des GBA keine Ermittlungen im europäischen Ausland im Zusammenhang mit namentlich bekannten Personen, die der Unterstützung des NSU verdächtig sind. Entsprechende Ermittlungsersuchen an andere Staaten wurden von den dort jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Wege der Rechtshilfe in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erledigt . 7. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex bislang als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? Aus Gründen des Quellenschutzes und zum Schutz von Art und Umfang operativer nachrichtendienstlicher Maßnahmen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Fragen nach gegenwärtigen oder ehemaligen V-Personen. Dieser Schutzzweck ist auch durch die zu beantwortende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betroffen. Die Nennung einer Zahl betroffener ehemaliger V-Personen lässt Rückschlüsse auf den Umfang von operativen Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ jedenfalls im Sinne einer Untergrenze zu. Außerdem lässt sich nicht ausschließen, dass die Nennung einer konkreten Anzahl von Personen – auch ohne weitere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/309 Aufschlüsselung nach Ländern – u. U. unter Hinzuziehung weiterer Informationen deren Enttarnung fördert. Die Enttarnung von V-Personen ist jedoch im Interesse der Betroffenen, aber auch im öffentlichen Interesse an der Gewinnung von V-Personen in der Zukunft, unbedingt zu vermeiden. 8. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfVs) wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex bislang als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern/LfVs aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 7 wird Bezug genommen. 9. Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex bislang als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? In den Ermittlungsverfahren des NSU-Verfahrenskomplexes wurden zwei (ehemalige ) V-Personen-Führer des Bundesamts für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen. 10. Wie viele V-Personen-Führer von welchen LfVs wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts bislang im NSU-Komplex als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern /LfVs aufschlüsseln)? In den Ermittlungsverfahren des NSU-Verfahrenskomplexes wurden vier (ehemalige ) V-Personen-Führer der Landesämter für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen, darunter zwei aus Thüringen und je einer aus Hessen und Hamburg. 11. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex bislang als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? In den Ermittlungsverfahren des NSU-Verfahrenskomplexes wurden drei aktuelle oder ehemalige Referatsleiter des BfV vernommen. 12. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen von LfVs wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts bislang im NSU-Komplex als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern/LfVs)? In den Ermittlungsverfahren des NSU-Verfahrenskomplexes wurden drei aktuelle oder ehemalige Referatsleiter des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/309 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten bzw. Präsidentinnen oder Behördenleiter und Behördenleiterinnen von LfVs wurden im Rahmen von Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex bislang als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte nach Bundesländern/LfVs aufschlüsseln )? In den Ermittlungsverfahren des NSU-Verfahrenskomplexes wurde ein (ehemaliger ) Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz zeugenschaftlich vernommen. 14. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts bislang im NSU-Komplex als Zeugen vernommen? (Ehemalige) Präsidenten des BfV wurden in den Ermittlungsverfahren des NSU- Verfahrenskomplexes nicht vernommen. 15. Gegen wie viele Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im NSU-Komplex (bitte ggfs. unter Angabe der Tatvorwürfe)? Im NSU-Verfahrenskomplex sind keine Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen Beamtinnen oder Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz anhängig. 16. Bei wie vielen der fünf Angeklagten im Prozess am OLG München – Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G. – laufen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Prozessbeginn am OLG München weitere Ermittlungsverfahren wegen weiterer mutmaßlicher Straftaten (bitte nach Anzahl und Straftatbeständen aufschlüsseln)? Der Generalbundesanwalt erteilt aus seinem Verfahrensregister zur Frage der Anhängigkeit von Ermittlungsverfahren gegen namentlich genannte Personen in Fällen der vorliegenden Art weder Positiv- noch Negativauskünfte, um die Erfüllung seiner Aufgaben nicht zu gefährden. Ebenso äußert sich der Generalbundesanwalt nicht zu der Frage der Anhängigkeit von Ermittlungsverfahren, die möglicherweise in der Zuständigkeit der Länder geführt werden. 17. Wie viele der fünf Angeklagten im Prozess am OLG München – Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G. – wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Prozessbeginn am OLG München wegen weiterer Straftaten verurteilt (bitte nach Anzahl, verurteiltem Straftatbestand und Datum der Verurteilung aufschlüsseln)? Nach den am 18. Juli 2017 in öffentlicher Hauptverhandlung vom Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München verlesenen Auskünften aus dem Bundeszentralregister ist seit Prozessbeginn keiner der Angeklagten rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333