Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3108 19. Wahlperiode 02.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Monika Lazar, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2401 – WM 2018 und die politische Situation Russlands unter Wladimir Putin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 7. Mai 2018 trat Wladimir Putin seine vierte Amtszeit als Präsident der Russischen Föderation an. Laut der OSZE-Wahlbeobachtermission (OSZE = Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) fanden die Präsidentschaftswahlen am 18. März 2018 in einem streng kontrollierten rechtlichen und politischen Rahmen statt, der durch anhaltenden Druck auf kritische Stimmen gekennzeichnet war. Außerdem berichtete die OSZE von intensiven staatlichen Bemühungen, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Massive Einschränkungen der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie Einflussnahme auf die Kandidatenregistrierung haben den Raum für politisches Engagement eingeschränkt und echten demokratischen Wahlkampfwettbewerb verhindert (www.osce.org/odihr/elections/russia/375670?download=true). Seit der ersten Amtsübernahme von Wladimir Putin im Jahr 2000 hat sich Russland immer mehr zu einer Autokratie entwickelt. Die Opposition, eine progressive Zivilgesellschaft und unabhängige Medien werden systematisch unterdrückt . Willkürliche Verhaftungen und politische Verurteilungen sind an der Tagesordnung. Immer wieder kommt es zu gewaltsamen Übergriffen bis hin zu Mordanschlägen auf Oppositionelle und Journalistinnen und Journalisten, wie bspw. die noch immer unaufgeklärten Erschießungen der Journalistin Anna Politkowskaja , aber auch des Oppositionellen Boris Nemzow. Zudem hat Russland in den vergangenen Jahren einen zunehmend aggressiven außenpolitischen Kurs eingeschlagen. Das zunehmend destruktive und unilaterale Vorgehen Russlands in der Welt hängt nach Einschätzung der Fragesteller dabei maßgeblich mit der innenpolitischen Situation in Russland zusammen, wo das Narrativ eines von äußeren und inneren Feinden bedrohten Landes bedient wird, das einzig vom „starken Mann“ Wladimir Putin geschützt und zu „neuer Stärke“ geführt werden könne. Außenpolitisch zielt die russische Politik auf eine Spaltung der EU. In Syrien, dem Irak oder in Libyen hingegen nutzt die russische Politik vorhandene Freiräume für ihre Großmachtambitionen. Zur Verfolgung seiner außenpolitischen Ziele setzt Russland immer stärker auf das gezielte Streuen von Desinformation und ist darüber hinaus auch bereit, militärische Mittel einzusetzen. Als Beispiele sind die völkerrechtswidrige Anne- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode xion der ukrainischen Halbinsel Krim, die andauernde militärische Destabilisierung der Ostukraine und die Förderung von Rechtspopulisten in der EU zu nennen . Des Weiteren werden – auch von deutschen Sicherheitsbehörden – russischen Gruppierungen, die offenbar teils mit geheimdienstlicher Unterstützung agieren, weitreichende IT-Angriffe und bewusste Desinformationskampagnen zugerechnet. Auch der jüngste Anschlag auf Sergej und Julia Skripal in Großbritannien wird mit russischen Stellen in Verbindung gebracht. In den vergangenen Jahren wurde zudem eine Vielzahl an Gesetzen verabschiedet, durch die die Kommunikation, die Presse- und Meinungsfreiheit im Internet massiv eingeschränkt wurden. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ listet Russland in ihrer „Rangliste der Pressefreiheit“ auf Platz 148 von 180 Staaten (www. reporter-ohne-grenzen.de/russland/). Vor dem Hintergrund dieser politischen Entwicklungen findet auch die Fußball- Weltmeisterschaft der Männer 2018 in Russland unter besonderen Bedingungen statt. Von einem normalen Fußballfest kann angesichts der Situation im Land keine Rede sein. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 5b, 5g und 28 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 3b, 5f, 5i und 15 nicht offen erfolgen kann, da die erbetenen Auskünfte Informationen zur aktuellen Aufgabenerfüllung und zum Auftragsprofil der Nachrichtendienste des Bundes preisgeben. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen dieser sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind in diesem besonderen Einzelfall Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage; ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.2 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 31b nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung 1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort zur den Fragen 5b, 5g und 28 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort zu den Fragen 3b, 5f, 5i, 15 und 31b als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3108 nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.3 1. In welche Richtung hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Russische Föderation unter Präsident Wladimir Putin hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und insbesondere der Situation von Regierungskritikerinnen und Regierungskritikern in Politik, Gesellschaft und Medien in den vergangenen 18 Jahren insgesamt entwickelt? Die Bundesregierung hat insbesondere seit der Wiederwahl von Staatspräsident Wladimir Putin im Jahre 2012 – unter anderem im Zusammenhang mit den sogenannten Bolotnaja-Protesten – zunehmende Einschränkungen der Menschenrechte und Freiheiten wahrgenommen, zu deren Einhaltung Russland sich international verpflichtet hat. Dazu gehören beispielsweise ein schrumpfender Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft, etwa durch die Verabschiedung und immer breitere Anwendung von Gesetzen über „ausländische Agenten“ oder „unerwünschte ausländische Organisationen“, durch die Ausweitung der Gesetzes über „ausländische Agenten“ auf die Medien, Verschärfungen des Versammlungsrechts oder die Anwendung von Anti-Extremismusbestimmungen beispielsweise auf die Zeugen Jehovas. 3 Das Auswärtige Amt hat die Antwort zu den Fragen 3b, 5f, 5i, 15 und 31b als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) durch die Russische Föderation? a) In wie vielen Fällen steht eine Umsetzung eines Urteils des EGMR aus? b) Wie viele Verfahren gegen die Russische Föderation sind derzeit noch vor dem EGMR anhängig? c) Ist nach Einschätzung der Bundesregierung das russische Gesetz vom 15. Dezember 2015, wonach das oberste russische Gericht zukünftig darüber entscheiden kann, ob Urteile internationaler Gerichte einschließlich des EGMR umgesetzt werden oder nicht, mit den Verpflichtungen, welche die Russische Föderation durch den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingegangen ist, vereinbar? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Statistiken zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und zur Zahl der anhängigen Verfahren gegen einzelne Mitgliedstaaten des Europarats sind auf der Webseite des EGMR verfügbar (www. echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=reports &c= #n1347956587550_pointer). Gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Russische Föderation ebenso wie alle anderen Konventionsstaaten verpflichtet , das endgültige Urteil des EGMR in allen Rechtssachen, in denen sie Partei ist, zu befolgen. Hinsichtlich des in Frage 2c erwähnten russischen Gesetzes vom 15. Dezember 2015 verweist die Bundesregierung auf die hierzu im Juni 2016 veröffentlichte Stellungnahme der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats („Venedig-Kommission“), die auf der Homepage der Venedig-Kommission einsehbar ist (www.venice.coe.int/webforms/documents/? pdf=CDL-AD(2016)016-e). Die Beurteilung der Frage, ob die Urteile des EGMR in den Mitgliedstaaten in der von der EMRK geforderten Weise umgesetzt werden , obliegt dem Ministerkomitee des Europarats, das hierzu gegebenenfalls wiederum eine Entscheidung des EGMR herbeiführen kann (siehe Artikel 46 EMRK). 3. Wie hat sich die Versammlungsfreiheit nach Ansicht der Bundesregierung in der Russischen Föderation in den vergangenen Jahren entwickelt? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschärfung der russischen Versammlungsgesetze in den vergangenen 18 Jahren, insbesondere über die Erhöhung der Strafen bei Zuwiderhandlung? Die Bundesregierung beobachtet Verschärfungen des Versammlungsrechts in der Russischen Föderation mit Sorge. Bei Fällen im Jahr 2015 wurde erstmals eine im Jahr 2014 eingeführte Verschärfung angewandt: Waren Verstöße gegen das Demonstrationsrecht zuvor als Ordnungswidrigkeit gehandhabt worden, sind nach § 212.1 des Russischen Strafgesetzbuches seitdem bei wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen. b) Welche Rollen spielen sogenannte Kosakenverbände, deren von der Moskauer Stadtverwaltung bezahlte Vertreter kürzlich durch einen gewalttätigen Angriff auf eine Demonstration in Moskau von sich Reden machten, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deren Kooperation mit bzw. Finanzierung durch staatliche russische Stellen (vgl. www.sueddeutsche. de/politik/russland-kremlglanz-und-kosakenpeitsche-1.3970554)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3108 4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl und Situation von politisch Inhaftierten in der Russischen Föderation? a) Wie hat sich die Zahl politisch motivierter Verhaftungen in den vergangenen Jahren entwickelt? b) Wie viele der politisch Inhaftierten waren zuvor im Staatsdienst tätig? c) Bei wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Straftatbestand der Korruption angeführt? d) Bei wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Straftatbestand des Drogenbesitzes oder Drogenhandels angeführt? Die Fragen 4a bis 4d werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt Strafverfahren gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger und Oppositionspolitikerinnen und -politiker in Russland sehr aufmerksam, inklusive der von der Menschenrechtsorganisation „Memorial“ geführten Liste über „politische Gefangene“. Der Bundesregierung sind Fälle bekannt , bei denen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern Drogenbesitz vorgeworfen wurde. Fälle von Inhaftierungen, denen der Vorwurf der Korruption zugrunde lag, sind der Bundesregierung hingegen nicht bekannt. Erkenntnisse über die Anzahl von Häftlingen, die zuvor im Staatsdienst tätig waren, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Lage in den Gefängnissen gilt als desolat und wurde vom EGMR als strukturelles Problem identifiziert. Generell sind die Haftbedingungen in den Strafkolonien als schlechter einzuschätzen als in der Untersuchungshaft. Hauptprobleme sind die Überbelegung, die qualitativ schlechte Ernährung, veraltete sanitäre Anlagen und damit einhergehende hygienische Probleme sowie das Risiko von Gewaltanwendung . 5. Wie hat sich die Informations- und Meinungsfreiheit im Internet nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt? a) Wie bewertet die Bundesregierung weitreichende Eingriffe in die Presseund Internetfreiheit durch den russischen Staat (vgl. www.reporter-ohnegrenzen .de/russland/alle-meldungen/meldung/staat-blockiert-taeglich-fast- 250-webseiten/)?  Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet. Die russische Führung hat in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Restriktionen mit Blick auf die Informations- und Meinungsfreiheit verschärft. Grundsätzlich haben sich aus Sicht der Bundesregierung Informations‐, Meinungs- und Pressefreiheit durch Gesetze beziehungsweise ihre restriktive Auslegung verschlechtert . Gesetze werden selektiv gegen unabhängige, insbesondere Kremlkritische Stimmen angewandt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/2924 vom 21. Juni 2018, Frage 39) wird verwiesen.  b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einschränkungen bei der Nutzung von VPN-Diensten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie bewertet die Bundesregierung die Blockade von zahlreichen Websites durch die russische Regierung? d) Wie bewertet die Bundesregierung, dass immer öfter Strafverfahren auch gegen Journalisten und Blogger angestrengt und zum Teil drakonische Strafen für minimalste Vergehen wie das bloße Weiterleiten unliebsamer Informationen verhängt werden? e) Wie bewertet die Bundesregierung die Sperrung des Messenger-Dienstes „Telegram“ und die Sperrung von Millionen von IP-Adressen innerhalb der Russischen Föderation (vgl. u. a. www.zeit.de/digital/internet/2018-04/ telegram-russland-sperrung-internetzensur und www.tagesschau.de/ ausland/russland-telegram-verbot-demo-101.html)? Die Fragen 5c bis 5e werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung streben die russischen Behörden die Blockade des Messenger-Dienstes „Telegram“ in Umsetzung der im Jahr 2016 verabschiedeten sogenannten „Jarowaja-Gesetze“ und des im April 2018 gerichtlich verfügten Verbots von „Telegram“ an. Die technische Umsetzung der Sperrung des Messenger-Dienstes ist bisher jedoch nicht gelungen. Die „Jarowaja-Gesetze “ verpflichten Messenger-Dienste, den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zum Entschlüsseln und Mitlesen von Nachrichten einzuräumen. Die Bundesregierung beobachtet allgemein die zunehmende Einschränkung von Persönlichkeitsrechten mit Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Rahmen von Anti- „Extremismus“-Maßnahmen mit großer Sorge. Sie macht die Gewährleistung diesbezüglicher internationaler Verpflichtungen der Russischen Föderation regelmäßig zum Gegenstand bilateraler Gespräche. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5a verwiesen. f) Wie beurteilt die Bundesregierung Vorwürfe der Wahlmanipulationen, Desinformation und Destabilisierung demokratischer Institutionen durch die mediale Verbreitung (inklusive sozialer Netzwerke) von Desinformationen ? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. g) Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Anzahl von Fällen von IT-Angriffen, die die Bundesregierung Russland beziehungsweise russischen Gruppierungen zuschreibt, wie beispielsweise den Angriff auf das Auswärtige Amt, der Anfang März 2018 bekannt wurde? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. h) Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Verlagerung rechtsextremer und rechtswidriger Aktivitäten auf Netzwerke wie das russische „VKontakte“ (z. B. „Reconquista Germania“, https://vk.com/reconquista germania) und die Vernetzung mit nationalen Akteuren? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2224 und die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1994 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3108 i) Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von Russia Today und Russia Today Deutschland im Inland und Ausland und ihre Arbeitsweise zur Verbreitung von Informationen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Wie hat sich die Anti-Extremismus-Gesetzgebung in den vergangenen Jahren verändert? Welche praktischen Folgen hat die Verschärfung der Anti-Extremismus-Gesetze (bitte Beispiele nennen und erläutern; vgl. u. a. www.welt.de/print/ die_welt/politik/article172990606/Russlands-gefaehrliches-Internet.html)? Die sogenannte Anti-Extremismus-Gesetzgebung wurde auch eingesetzt, um gegen Regierungskritiker vorzugehen. Die darin enthaltene Definition von Extremismus ist allgemein gehalten, ein konsequentes Vorgehen der dafür zuständigen Behörden gegen jede Form von Extremismus findet nach Kenntnis der Bundesregierung nicht statt. Die Auslegung der Anti-Extremismus-Gesetze hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Besonders bekanntes Beispiel ist das Verbot der Religionsgemeinschaft der „Zeugen Jehovas“, die auf Antrag des russischen Justizministeriums am 20. April 2017 vom Obersten Gericht Russlands als „extremistische Organisation “ eingestuft und verboten wurden. In Folge wurden die Zentrale der „Zeugen Jehovas“ in St. Petersburg sowie ihre fast 400 Regionalinstitutionen geschlossen und ihr Besitz beschlagnahmt, aktive Glaubensanhänger werden strafverfolgt . Das Urteil wurde im Berufungsverfahren am 17. Juli 2017 bestätigt. 7. Welche Fälle sind der Bundesregierung in den vergangenen Jahren bekannt geworden, in denen Menschenrechtsorganisationen im Rahmen von ausführlichen Berichten in kremlnahen oder staatlich kontrollierten TV-Sendern der Russischen Föderation systematisch verleumdet wurden (vgl. u. a. www. memorial.de/index.php/home/7593-appell-von-memorial-international-andie -russische-und-internationale-oeffentlichkeit und www.tagesspiegel.de/ politik/deutsch-russisches-verhaeltnis-berliner-organisation-in-russlandunerwuenscht /21235648.html; bitte Fälle erläutern)? Der russische Fernsehsender NTW, ein in Russland für über 117 Millionen Menschen zu empfangender Sender, strahlt seit dem Jahr 2012 die Serie “Anatomie des Protestes“ aus, in der beispielsweise Kritik an „Memorial“, „Amnesty International “, am „Nawalny-Antikorruptionsfonds“, an der NRO „Russland im Knast“ und anderen betrieben wird. Im Januar 2018 hat NTW einen von der Bundesregierung unterstützten Geschichtswettbewerb von „Memorial“ als „Geschichtsverfälschung “ dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage im Nordkaukasus (bitte im Einzelnen Stellung nehmen insbesondere zu Versammlungsfreiheit , Meinungs- und Informationsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, staatliche Gewaltanwendung, Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern)? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die massive, gewaltsame Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen (LGBTI) durch Sicherheitskräfte in der russischen Teilrepublik Tschetschenien im Jahr 2017 (siehe www.zeit.de/gesellschaft/ zeitgeschehen/2017-04/tschetschenien-homosexuelle-maenner-festnahmenverschleppung )? b) Ist es infolge der Verfolgungswelle nach Kenntnis der Bundesregierung zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche gekommen , und wenn ja, mit welchen Folgen? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist besorgt über die Menschenrechtslage in einzelnen Regionen des Nordkaukasus, insbesondere in Tschetschenien, wo die Versammlungsfreiheit , die Meinungs- und Informationsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit besonders stark beeinträchtigt sind und die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern besonders gefährdet ist. Mit Sorge sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Untersuchungshaft des Leiters des Büros des Menschenrechtszentrums „Memorial“ in Tschetschenien, Herrn Ojub Titijew . Die von regionalen Behörden angeordnete gezielte Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen (LGBTI) in Tschetschenien hat die Bundesregierung mehrfach verurteilt. In vier Fällen wurden Visa zur humanitären Aufnahme erteilt. Die wegen Verfolgungsmaßnahmen gegen LGBTI angestrengten Ermittlungen seitens der russischen Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinen Ergebnissen geführt, sie wurden inzwischen eingestellt. Der russische Justizminister Alexander Konowalow äußerte im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN) am 14. Mai 2018, dass Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion oder politischer Ansichten nicht belegt seien. Die russischen Behörden hätten keine diesbezüglichen Informationen. Die Berichte über Verletzungen von LGBTI-Rechten in Tschetschenien hätten sich nach jetzigen Untersuchungen als falsch herausgestellt. c) Welchen Umfang und welche Art hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Übergriffe und Attacken gegen die Menschenrechtsorganisation Memorial im Nordkaukasus, die sich seit Jahresbeginn ereignet haben (vgl. www.taz.de/!5475444/ und www.spiegel.de/politik/ausland/kaukasusder -druck-auf-menschenrechtler-von-memorial-steigt-a-1188536.html)? Die Menschenrechtsorganisation „Memorial“ steht nach Erkenntnissen der Bundesregierung insbesondere seit Anfang des Jahres 2018 im Nordkaukasus aufgrund einer Serie von Übergriffen auf ihre Mitarbeiter und Einrichtungen unter Druck. So wurden beispielsweise das „Memorial“-Büro in Nasrala/Inguschetien zerstört und ein Auto der Organisation in Machatschkala/Dagestan in Brand gesetzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3108 d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation des Leiters des Tschetschenien-Büros des Menschenrechtszentrums Memorial, Ojub Titijew, der am 9. Januar 2018 festgenommen worden war? Der Leiter des Büros von „Memorial“ in Tschetschenien, Herr Ojub Titijew, befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Untersuchungshaft. Offiziellen Äußerungen der russischen Seite zufolge verfügt er über Zugang zu medizinischer Versorgung und zu einem Anwalt. Dies wird von den Menschenrechtsorganisationen „Amnesty International“ und „Human Rights Watch“ bestätigt . e) Wurden infolge der Übergriffe und Attacken gegen Memorial nach Kenntnis der Bundesregierung staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen eingeleitet, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen (vgl. u. a. www.taz.de/!5475444/ und www.spiegel.de/politik/ ausland/kaukasus-der-druck-auf-menschenrechtler-von-memorial-steigta -1188536.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Ermittlungen bisher nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen gegen die Verantwortlichen geführt. f) Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Situation der Menschenrechtsorganisation Memorial im Nordkaukasus? Auf die Antwort zu Frage 8c wird verwiesen. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen LGBTI in der Russischen Föderation? Die Menschenrechtslage von LGBTI stellt sich aus Sicht der Bundesregierung in der Russischen Föderation als besorgniserregend dar. Homosexualität ist in der Russischen Föderation zwar kein Straftatbestand. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass LGBTI regelmäßig Opfer von Diskriminierung und auch homophober Gewalt werden. Insbesondere mit Verweis auf vermeintliche „Jugendschutzbelange “ wird das „Verbot über Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen “ häufig dazu genutzt, beantragte öffentliche Veranstaltungen nicht zu genehmigen , Druck auf Medien auszuüben, oder LGBTI-Aktivisten beispielsweise für das Schwenken einer Regenbogenfahne kurzzeitig festzusetzen. a) Welche praktischen Folgen hat das „Gesetz zum Verbot der Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen unter Minderjährigen“ vom 30. Juni 2013 auf Organisationen und Einzelpersonen? Was ist der Bundesregierung über die Anzahl von Verurteilten und Inhaf tierten bekannt? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden bisher in zehn Fällen Geldstrafen verhängt. Das Gesetz sieht keine Haftstrafen vor. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie verliefen die parallel zu den Olympischen Spielen in Sotschi durchgeführten „Open Games“ in Moskau im Jahr 2014 (vgl. u. a. www. washingtonpost.com/world/russian-lgbt-athletes-hold-open-games-despiteofficial -harassment-cancellations/2014/03/02/b58ec98e-a213-11e3-84d4- e59b1709222c_story.html?noredirect=on&utm_term=.26f80d0e2730)? Die Bundesregierung ist die zitierte Presseberichterstattung bekannt; sie verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang der zuständigen Behörden mit Fällen von Gewalt gegen LGBTI? Der Bundesregierung sind Berichte darüber bekannt, dass gewalttätige Straftaten gegen LGBTI nicht mit ausreichender Konsequenz verfolgt und in vielen Fällen nicht umfassend aufgeklärt und bestraft werden. 10. Wie viele Fälle von tödlicher Gewalt gegen Regierungskritikerinnen und Regierungskritiker in Medien, Politik und Zivilgesellschaft sind der Bundesregierung seit Amtsantritt Präsident Wladimir Putins bekannt geworden? a) In wie vielen dieser Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptverantwortlichen (einschließlich Auftraggebern) ermittelt und verurteilt ? b) Betrachtet die Bundesregierung insbesondere die Ermordung der Journalistin Anna Politkowskaja, der Menschenrechtlerin Natalja Estemirowa, des Wirtschaftsprüfers Sergei Magnitski und des Oppositionspolitikers Boris Nemzow als aufgeklärt? c) Wie gehen die russischen Behörden mit dem Tod des Enthüllungsjournalisten Maxim Borodin um, der über den Einsatz und Tod zahlreicher russischer Söldner im Syrienkrieg berichtete und der angeblich vom Balkon seiner Wohnung auf der fünften Etage stürzte, (siehe u. a. www.spiegel.de/ politik/ausland/russland-journalist-maxim-borodin-stirbt-nach-balkonsturza -1203174.html und www.faz.net/aktuell/feuilleton/russischer-journalistborodin -stirbt-selbstmord-unfall-oder-mord-15553929.html)? d) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Presse, Harlem Désir, nach einer raschen und gründlichen Untersuchung des Todes Maxim Borodins, und wenn ja, wie (siehe www. zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-04/maxim-borodin-investigativerjournalismus -todesfall-russland-pressefreiheit)? e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mehrere Attacken und Anschläge auf die Journalistin Julija Latynina und deren Folgen (siehe https://themoscowtimes.com/articles/russian-journalist-latynina-flees-russiaafter -attacks-58895)? Die Fragen 10a bis 10e werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2924 wird verwiesen. Es wird außerdem auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 41 und 42 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagesdrucksache 19/1613 verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen nach wie vor offene Fragen zu den Ermordungen der Journalistin Anna Politkowskaja, der Menschenrechtlerin Natalja Estemirowa, des Wirtschaftsprüfers Sergei Magnitski, und des Oppositionspolitikers Boris Nemzow. Zum Tod des Enthüllungsjournalisten Maxim Borodin hat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3108 sich die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler am 20. April 2018 geäußert. Die Pressemitteilung ist auf der Website des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2003096 abrufbar. Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des Beauftragten für die Freiheit der Medien der OSZE, Harlem Désir, nach einer transparenten und restlosen Aufklärung der Umstände des Todes von Herrn Borodin sowie die Forderung, dass Russland eine unvoreingenommene Ermittlung in alle Richtungen sicherstellen müsse. Der Bundesregierung sind auch die Attacken und Anschläge auf die Journalistin Julija Latynina bekannt. Aus Sicht der Bundesregierung bleibt Russland aufgefordert , Journalistinnen und Journalisten in ihrer Arbeit besser zu schützen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Russischen Föderation hinsichtlich der Rolle der russischen Regierung im Krieg gegen die Ukraine und im Syrienkrieg? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5a bis 5e verwiesen. Die dort getroffenen Bewertungen gelten in gleicher Weise für die Meinungs- und Informationsfreiheit hinsichtlich der Rolle der russischen Regierung im Krieg gegen die Ukraine und im Syrienkrieg. 12. Wie viele Fernsehsender existieren in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung , und wie viele davon sind laut Kenntnis der Bundesregierung unter direkter oder indirekter staatlicher Kontrolle oder als kremlnah einzuschätzen ? Eine verbindliche amtliche Statistik über die Anzahl der TV-Sender in Russland ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ebenso wenig verfügt sie über belastbare Informationen, welche Sender unter direkter oder indirekter staatlicher Kontrolle stehen. Laut dem russischen Ministerium für Telekommunikation gebe es zehn Sender, die russlandweit ausstrahlen und noch weitere elf, die in Ballungsräumen empfangen werden können. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim seit deren völkerrechtswidriger Annexion durch die Russische Föderation? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/1147 vom 7. Februar 2018, Frage 1) wird verwiesen. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf der Krim? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1866 wird verwiesen. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der Minderheit der Krimtataren? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 43 und 52 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1866 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall und den aktuellen Gesundheitszustands des ukrainischen Regisseurs Oleh Senzow? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die deutsche Botschaft in Moskau ist zu dem Fall Senzow mit einer Reihe von NROen in Russland im Gespräch. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Ostukraine, und welche Rolle kommt hierbei der Russischen Föderation zu? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1866 wird verwiesen. 15. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die neu gegründete Nationalgarde , und worin unterscheidet sie sich von anderen Sicherheitsorganen in der Russischen Föderation? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Religionsfreiheit in der Russischen Föderation? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verbot der „Zeugen Jehovas“? Die Bundesregierung betrachtet Einschränkungen der Religionsfreiheit, insbesondere das Verbot der „Zeugen Jehovas“, mit Sorge. Auf die Antwort auf Frage 6 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Das Verbotsverfahren gegen die „Zeugen Jehovas“ wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Botschaft Moskau im Gericht beobachtet. Die Botschaft wird zudem regelmäßig in direkten Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der „Zeugen Jehovas“ über neueste Entwicklungen informiert. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Verbot einhergehende Repressionen sehr aufmerksam . 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Russischen Föderation gegen den Opern-, Theater- und Filmregisseur Kirill Serebrennikov sowie den früheren Generaldirektor des Theaters „Gogol- Zentrum“, Alexej Malobrodskij (siehe u. a. www.dw.com/de/der-fallserebrennikow -kritischer-freigeist-unter-hausarrest/a-40209116, www.welt.de/ kultur/theater/article167897845/Was-hat-Putin-gegen-diesen-Regisseur.html und www.rferl.org/a/russia-leto-serebrennikov-cannes-film-festival-iranpanahi /29176021.html)? Hält die Bundesregierung das Vorgehen gegen Kirill Serebrennikov und Alexej Malobrodskij mit rechtstaatlichen Prinzipien für vereinbar? Der international tätige russische Theater- und Filmregisseur Kirill Serebrennikow wurde am 22. August 2017 in St. Petersburg unter dem Vorwurf der Unterschlagung staatlicher Gelder festgenommen und am 23. August 2017 vom zuständigen Moskauer Basmanny-Bezirksgericht bis zum 19. Oktober 2017 unter Hausarrest gestellt. Der Hausarrest wurde inzwischen mehrfach bis zum 19. Juli 2018 verlängert. Der Produzent Alexej Malobrodskij wurde in Untersuchungshaft genommen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3108 Die Bundesregierung hat seit der Verhaftung von Herrn Serebrennikow im August letzten Jahres sowohl öffentlich wie auch auf direktem Weg gegenüber der russischen Regierung Bedenken bezüglich der Art der Vorwürfe wie auch der wiederholten Verlängerungen des Hausarrestes geäußert. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsstaatlichkeit in der Russischen Föderation, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gerichte und der Gewährleistung von Rechtssicherheit durch den Staat? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2924 wird verwiesen. 19. Wie viele Nichtregierungsorganisationen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf der Liste des russischen Justizministeriums über sogenannte Ausländische Agenten? Nach aktuellem Stand sind rund 76 NROen im Register des russischen Justizministeriums als „ausländische Agenten“ gelistet. Die Auflistung ist öffentlich auf der Website http://unro.minjust.ru/NKOForeignAgent.aspx einsehbar. a) Welche Organisationen bzw. Tätigkeitsbereiche sind schwerpunktmäßig von der Listung betroffen? Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das Gesetz über „ausländische Agenten“ vorrangig, aber nicht ausschließlich gegen regimekritische Organisationen angewandt. Menschenrechtsorganisationen wie „Memorial“ stehen besonders im Fokus, aber auch Organisationen aus dem Bildungs-, Gesundheits- und Umweltbereich. b) Welche konkreten Auswirkungen hat die Einstufung als „Ausländischer Agent“ für die betroffenen Organisationen? Die vom Justizministerium als „ausländische Agenten“ registrierten NROen müssen in allen Veröffentlichungen auf ihren „Agenten“-Status hinweisen und unterliegen intensiven Rechenschaftspflichten. Sie dürfen sich auch nicht an Wahlbeobachtungen beteiligen. Außerdem haben sie besonders mit Ermittlungsverfahren , Anklagen und Geldstrafen zu kämpfen, infolge derer sich einige NROen aufgelöst haben. Durch die Einstufung werden NROen erheblich in der Zusammenarbeit mit Behörden und mit der Bevölkerung behindert. c) Wie wirkt sich das zugrundeliegende Gesetz allgemein auf das Klima für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Russischen Föderation aus? Das Gesetz über „ausländische Agenten“ hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf das Klima für zivilgesellschaftliche Organisationen negative Auswirkungen , indem es den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft, die Meinungsfreiheit und den Pluralismus in der Russischen Föderation massiv einschränkt. d) Wie wirkt sich das Gesetz auf partnerschaftliche, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen russischen und internationalen Organisationen aus? Aus Sicht der Bundesregierung schaffen restriktive Gesetze wie dieses und deren selektive Anwendung Unsicherheit und untergraben Vertrauen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Organisationen, die internationale Gelder empfangen und deren Arbeit sich mit den Zielen der russischen Regierung deckt, in die Liste aufgenommen? Als „ausländischer Agent“ gelistet ist beispielsweise die Organisation „Memorial “, die etwa auch am Konzept der „Mauer der Trauer“, das von Präsident Putin 2015 in Auftrag gegeben worden war, mitgewirkt hat. Außerdem sind Vertreterinnen und Vertreter gelisteter Organisationen zeitgleich Mitglieder des Menschenrechtsrats beim russischen Staatspräsidenten. f) Wie viele der betroffenen Organisationen haben infolge oder im Vorfeld einer drohenden Einstufung ihre Tätigkeit eingestellt oder sich aufgelöst? Der Bundesregierung ist bekannt, dass mindestens 92 NROen von der Liste der „ausländischen Agenten“ entfernt wurden. In mindestens 31 Fällen hatten sich die betreffenden NROen aufgelöst. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob und gegebenenfalls wie viele NROen sich vor einer Listung aufgelöst haben. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausweitung der Gesetzesbestimmungen über sogenannte Ausländische Agenten auf in der Russischen Föderation tätige internationale Medien? Sind das Mediengesetz, welches die Einstufung von internationalen Medien als „Ausländische Agenten“ ermöglicht, und das rechtliche Umfeld in der russischen Föderation nach Einschätzung der Bundesregierung mit ähnlichen Regelungen in anderen Staaten vergleichbar (vgl. u. a. http://p.dw.com/ p/2o04x)? Ausländische Medien können seit Ende des Jahres 2017 als „ausländische Agenten “ registriert werden, wenn sie Geld und/oder andere Unterstützung von ausländischen Regierungen, internationalen Organisationen, privaten oder juristischen Personen erhalten. Die Bundesregierung verfügt zur Vergleichbarkeit des Mediengesetzes mit der Gesetzgebung anderer Länder über keine eigenen Erkenntnisse. 21. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesetz über sogenannte Unerwünschte Organisationen auf in der Russischen Föderation tätige , internationale Organisationen aus? a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass unmittelbar vor der russischen Präsidentschaftswahl am 18. März 2018 die „Europäische Plattform für Demokratische Wahlen“ (EPDE) in der Russischen Föderation zur „Unerwünschten Organisation“ erklärt wurde (siehe www.tagesspiegel.de/ politik/deutsch-russisches-verhaeltnis-berliner-organisation-in-russlandunerwuenscht /21235648.html)? Die Fragen 21 und 21a werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19a bis 19f verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3108 b) Wie sind die Arbeitsbedingungen für unabhängige, zivilgesellschaftliche Wahlbeobachtungsorganisationen in der Russischen Föderation wie „Golos “, und welche Folgen hatte die Einstufung für die EPDE und ihre Partnerorganisationen ? c) In welchem Rahmen wird die Bundesregierung für eine Rücknahme der Einstufung eintreten? Die Fragen 21b und 21c werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 19a bis 19f und 5a bis 5e verwiesen. Die Bundesregierung hat die Listung der „European Platform for Democratic Elections“ (EPDE) als Belastung für die bilateralen Beziehungen öffentlich und in bilateralen Gesprächen auch hochrangig thematisiert und tritt für eine Rücknahme der Einstufung ein. 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Falle des vergifteten Ex-Spions Sergey Skripal aus den Untersuchungsergebnissen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der staatlichen russischen Desinformationskampagne samt Manipulationsvorwürfen gegenüber den Ergebnissen der OPCW? Das Gutachten der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) bestätigt , dass es sich bei den unabhängig entnommenen und analysierten Proben des in Salisbury eingesetzten Nervengifts um die vom Labor in Porton Down identifizierte Substanz handelt. Die Bundesregierung ruft die Regierung der Russischen Föderation auf, konstruktiv auf die an sie gerichteten offenen Fragen der britischen Regierung zu antworten und gegenüber der OVCW ihr Nowitschok- Programm offenzulegen. Versuche der Russischen Föderation, die Integrität der OVCW infrage zu stellen, etwa durch Behauptungen, es sei ein zweiter Nervenkampfstoff in den Salisbury- Proben entdeckt und Laborergebnisse seien nicht im OVCW-Gutachten berücksichtigt worden, sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung unsubstantiiert. 23. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die durch das Friedensforschungsinstitut SIPRI festgestellten gesunkenen Militärausgaben Russlands einerseits durch die schlechte wirtschaftliche Lage begründet seien (www.welt.de/politik/ausland/article175987998/Sipri-Weltweit-wird-mehrfuer -Ruestung-ausgegeben-am-meisten-in-den-USA.html), andererseits aber auch durch technische Änderungen in der Haushaltsführung zustande kamen, wonach Waffen erst zu bezahlen seien, nachdem die Ware geliefert wurde und sich die aktuellen Militärausgaben somit in der Bilanz von 2017 nicht oder nur teilweise niederschlagen? Die Bundesregierung hat die vom Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstitut (SIPRI) veröffentlichten Informationen bezüglich des russischen Militäretats zur Kenntnis genommen. Für die dargelegte Kürzung des russischen Militäretats kann aus Sicht der Bundesregierung eine Reihe von Faktoren eine Rolle spielen, darunter das wirtschaftliche Umfeld in Russland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Welche Fähigkeitslücken sieht die Bundesregierung gegenüber Russland, die es notwendig machen, die deutschen Rüstungsausgaben um mehr als die Hälfte auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern, um dann absolut mehr für Rüstung auszugeben, als Russland in seiner schwierigen wirtschaftlichen Lage heute aufbringen kann, obwohl allein die europäischen NATO- Partner bereits heute, ohne die USA, dreimal soviel für Rüstung ausgeben wie Russland? Für die deutsche Verteidigungsplanung und diejenige der Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO) sowie die künftige Höhe der deutschen Verteidigungsausgaben sind konkrete Fähigkeiten und Bedrohungen sowie das internationale Sicherheitsumfeld in seiner Gesamtheit ausschlaggebend. Die für die Bundesregierung grundlegende Analyse dieses Sicherheitsumfelds ist in Teil I, Kapitel 2 des Weißbuchs zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr von 2016 niedergelegt. Die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Bundeswehr werden in Teil II des Weißbuchs dargelegt. 25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von Präsident Wladimir Putin Anfang März 2018 präsentierten schweren Interkontinentalraketen , atombetriebenen Marschflugkörpern und neuartigen Torpedos für die künftige Außenpolitik des Kremls und für die Sicherheit in Europa ? Wie passen die nach vielen Jahren des Anstiegs für den aktuellen Haushalt Russlands sinkend angesetzten Militärausgaben nach Einschätzung der Bundesregierung zu dieser angekündigten Aufrüstung? Die Bundesregierung hat die vom russischen Präsidenten Wladimir Putin Anfang März 2018 präsentierten offensiven strategischen Waffensysteme mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen. Diese sind im Kontext der seit 2008 laufenden umfangreichen Modernisierung des russischen Militärs einschließlich der Nuklearwaffen zu sehen. Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten Russlands, von der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim bis zum Unterlaufen rüstungskontrollpolitischer Verträge, aufgrund seiner Implikationen für die europäische Sicherheit, mit Sorge. 26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die mäßige wirtschaftliche Entwicklung Russlands weniger auf die EU-Sanktionen als mehr auf die hohe Staatsquote, Korruption, Oligarchie und den Ölpreisverfall der vergangenen Jahre zurückzuführen ist? Wenn nein, warum nicht? Die wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation ist nach Einschätzung der Bundesregierung im Wesentlichen auf strukturelle Defizite wie eine hohe Staatsquote, mangelnde Diversifizierung, industriepolitischen Interventionismus und mangelnde Transparenz der Verwaltung zurückzuführen. Trotz gewisser Erfolge der makroökonomischen Stabilitätspolitik, etwa eine niedrige Inflation sowie Staatsverschuldung, hat vor allem die Stabilisierung des Ölpreises zur aktuellen konjunkturellen Erholung der Russischen Föderation beigetragen. 27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche Situation der russischen Bevölkerung? Die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung in der Russischen Föderation war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren durch sinkende Realeinkommen gekennzeichnet. Im Jahr 2017 betrug der Rückgang 1,7 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3108 Rund 15 Prozent der Menschen leben nach offiziellen Angaben in absoluter Armut und damit unter dem Existenzminimum. Das durchschnittliche Lohnniveau pro Beschäftigten beträgt 593 Euro (Stand: 2017), nach Jahren der Krise war im Jahr 2017 erstmals ein deutlicherer Anstieg der Reallöhne um 3,5 Prozent zu verzeichnen . Die Arbeitslosenquote ist mit rund fünf Prozent relativ gering. Bei der Interpretation sind die niedrigen Lohnersatzleistungen und die hohe Bedeutung der Schattenwirtschaft zu berücksichtigen. 28. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Russland im Vorfeld der WM ein? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1995 verwiesen. a) Was ist der Inhalt des BKA-Berichts zur islamistischen Bedrohung während der WM in Russland (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/russlandbka -warnt-vor-terrorgefahr-bei-fussball-wm/21038090.html, aufgerufen am 3. Mai 2018), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Inwieweit beachten staatliche russische Stellen (u. a. im Nordkaukasus) im Rahmen der Terrorismusbekämpfung nach Einschätzung der Bundesregierung menschenrechtliche Standards, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für etwaige Kooperationen mit staatlichen russischen Stellen? Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung werden nach Einschätzung der Bundesregierung menschenrechtliche Standards von staatlichen russischen Stellen vielfach nicht beachtet. Etwaige Kooperationen mit staatlichen russischen Stellen sind auf die Fälle begrenzt, in denen deutsche Sicherheitsinteressen berührt sind. c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne, neben der Nationalgarde auch paramilitärische, sogenannte Kosakenverbände zur „Gewährleistung der Sicherheit“ während der WM einzusetzen, die zuletzt durch Angriffe auf eine Demonstration auffielen, sowie über gemeinsame Übungseinsätze von Nationalgarde, Polizei und Moskauer Stadtverwaltung mit den „Kosakenverbänden“ (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/ russland-kremlglanz-und-kosakenpeitsche-1.3970554)? Erkenntnisse zu Plänen, neben der Nationalgarde auch paramilitärische – sogenannte „Kosakenverbände“ – zur „Gewährleistung der Sicherheit“ während der Fußballweltmeisterschaft einzusetzen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 3b und 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob im russischen WM-Organisationskomitee Personen tätig sind, die eine offizielle Aufgabe bei der Annexion der Krim und der militärischen und zivilen Unterstützung Baschar al- Assads in Syrien leisten oder geleistet haben? Die auf der Webseite der „Fédération Internationale de Football Association“ (FIFA) genannten Entscheidungsträger des russischen WM-Organisationskomitees unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung keinen EU-Sanktionen, die als Reaktion auf die Annexion der Krim erlassen wurden. Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung . 30. Welches Gefahrenpotential sieht die Bundesregierung durch russische Hooligans während der WM? Es besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine abstrakte Gefährdung durch Hooligans unterschiedlicher Nationen. 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Verbindungen deutscher und russischer rechtsextremer Hooligans? Die Überschneidung der deutschen Hooligan-Szene zur politisch rechten Szene in Deutschland wird durch die „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) regelmäßig für die Erstellung ihres Jahresberichtes Fußball erhoben und öffentlich dargestellt. Erkenntnisse zu strukturierten Verbindungen zwischen deutschen und russischen rechtsextremen Hooligans liegen demnach nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass vereinzelte persönliche Kontakte zwischen Personen aus der deutschen und der russischen rechtsextremen Hooligan-Szene bestehen. a) Welche Rolle spielen Mixed-Martial-Arts-Turniere für die internationale Vernetzung der rechtsextremen und der Hooligan-Szene(n)? Eine gezielte Nutzung der Mixed-Martial-Arts-Kampfsportszene, um Rechtsextreme und Hooligans zu vernetzen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Allerdings gibt es einige wenige Mixed-Martial-Arts Turniere, wie zum Beispiel den regelmäßig einmal pro Jahr stattfindenden „Kampf der Nibelungen“, die nach Kenntnis der Bundesregierung von Rechtsextremisten organisiert werden und auf denen für rechtsextremistische Ideen geworben wird. An diesen rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltungen nehmen auch Hooligans teil. Zu den Organisatoren und Kämpfern dieser Veranstaltungen gehören ausländische Personen, auch aus Russland. b) Welche Rolle für die internationale Vernetzung der Szenen spielt Denis Nikitin nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. www.spiegel.de/politik/ deutschland/ostritz-in-sachsen-angst-vor-den-braunen-horden-bei-neonazifest -a-1203367.html, aufgerufen am 2. Mai 2018)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3108 32. Erwartet die Bundesregierung Reisen deutscher Hooligans zur WM? a) Wenn ja, in welchem Ausmaß, und aufgrund welcher Erkenntnisse? Die Fragen 32 und 32a werden gemeinsam beantwortet. Aus den Erfahrungen vorangegangener Turniere kann grundsätzlich damit gerechnet werden, dass gewaltbereite Fußballanhänger auch zur FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2018 nach Russland anreisen wollen. b) Welche Gegenmaßnahmen hat sie bereits ergriffen, und welche wird sie ergreifen? Aufklärungsmaßnahmen hinsichtlich etwaiger Reiseabsichten deutscher Störer werden durch die Landespolizeibehörden lageangepasst bis zu Turnierende fortgesetzt . Ferner prüfen die zuständigen Behörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Verfügung präventiv polizeilicher Maßnahmen. Die Bundespolizei trifft im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung bei der Ausreise von Personen in Richtung Russland die erforderlichen grenzpolizeilichen Maßnahmen. 33. Mit welchen russischen Sicherheitsbehörden befinden sich welche deutschen Behörden im Austausch zu welchen Themen im Vorfeld der WM? Die ZIS steht mit ihrer Partnerdienststelle, dem „National Football Information Point“ der Russischen Föderation (NFIP Russland), angesiedelt beim Ministerium für Innere Angelegenheiten, in Kontakt und übermittelt allgemeine Erkenntnisse zum Verhalten, Auftreten sowie Reiseabsichten deutscher Fußballanhänger und Störer. Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stand im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft zum Thema Sicherheit im Kontakt mit dem russischen Innenministerium und dem Föderalen Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation (FSB). Die Bundespolizei steht im Zusammenhang mit der FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2018 mit dem russischen Grenzdienst im Austausch. Das Bundeskriminalamt ist auf den Themengebieten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) sowie des Personenschutzes mit den russischen Behörden FSB und dem Föderalen Dienst für Bewachung der Russischen Föderation (FSO) im Austausch. Dabei hält in erster Linie einer der Verbindungsbeamten des BKA an der Deutschen Botschaft in Moskau die Verbindung zu den russischen Behörden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat auf Einladung des FSB im Mai 2017 an einer Vorbereitungskonferenz für die WM 2018 in Moskau teilgenommen. Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der Themen der Konferenz kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen. Die Übermittlung der Erkenntnisse würde eine Verletzung der „Third Party Rule“ darstellen, nach der ausgetauschte Informationen nicht ohne Zustimmung des Informationsgebers an Dritte weitergegeben werden dürfen (vgl. BVerfGE vom 13. Oktober 2016, 2 BvE 2/15). Dies würde die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten bei der Aufklärung des internationalen Terrorismus und damit die Aufgabenerfüllung des BfV erschweren. Der Bundesnachrichtendienst steht bezüglich der Fußballweltmeisterschaft 2018 zu möglichen internationalen Terrorismussachverhalten im Rahmen der für solche Großereignisse üblichen Form im Austausch mit den entsprechenden russischen Diensten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten (insbesondere auch „Szenekundige Beamtinnen und Beamte“) werden während der WM in Russland vor Ort sein, und welche Aufgaben werden sie erfüllen? Eine deutsche Polizeidelegation ist mit sechs Polizeibeamtinnen und -beamten nach Russland entsandt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1995 verwiesen. Anlässlich der FIFA-Fußballweltmeisterschaft setzt die Bundespolizei sechs bundespolizeiliche Expertinnen und Experten an den drei internationalen Flughäfen Moskau-Scheremetjewo, Moskau-Domodedowo und Moskau-Wnukowo zur beratenden Unterstützung der örtlichen Grenzbehörden ein. Darüber hinaus ist ein weiterer Beamter der Bundespolizei an der Deutschen Botschaft in Moskau eingesetzt, der den örtlichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei in seinen Aufgaben unterstützt. Das Bundeskriminalamt entsendet neben den beiden dauerhaft an der Deutschen Botschaft in Moskau tätigen Verbindungsbeamten einen Beamten in das „International Police Cooperation Center“ (IPCC) des russischen Innenministeriums sowie zwei Beamte zur Vorbereitung von erforderlich werdenden Personenschutzmaßnahmen gemäß § 6 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG). 35. Hat die Bundesregierung bereits auf die Datenübermittlungsersuchen der russischen Sicherheitsbehörden für die FIFA (Fédération Internationale de Football Association)-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 reagiert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1223)? 36. Wurden bereits Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ im Vorfeld der WM nach Russland übermittelt? Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet. Im Zusammenhang mit der FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2018 hat die Bundespolizei in ihrer grenzpolizeilichen Zuständigkeit und nach Einzelfallprüfungen personenbezogene Daten von bisher 37 Personen, die in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst sind, auf Grundlage von § 32 Absatz 3 Nummer 1 und Nummer 2 in Verbindung mit § 2 des Bundespolizeigesetzes (BPOLG) an den russischen Grenzdienst übermittelt. a) Wenn ja, wurde in jedem Einzelfall die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Vorfeld einbezogen? Die für die Bundespolizei geltenden Vorschriften zur Übermittlung personenbezogener Daten sehen keine Befassung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Datenübermittlungen an ausländische Behörden vor. b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass eine pauschale präventive Übermittlung aus der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ nicht in Betracht kommt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1223)?  Übermittlungen personenbezogener Daten durch deutsche Sicherheitsbehörden erfolgen auf Grundlage gesetzlicher Regelungen. Die Feststellungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden dabei berücksichtigt .  Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3108 37. Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeit der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) ein, welche während des Turniers „Fanbotschaften“ errichten wird und somit als Anlaufpunkt für deutsche Fans dient? Die sogenannten „Fanbotschaften“ werden anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2018 gemeinsam vom Deutschen Fußball-Bund und der Koordinationsstelle Fanprojekte eingerichtet und leisten im Gesamtkonzept der deutschen Partner einen Beitrag zur Betreuung deutscher Fans vor Ort. 38. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jenseits von Appellen gegenüber den russischen Behörden und der FIFA (Fédération Internationale de Football Association), um sich für Pressefreiheit und freie Berichterstattung im Rahmen der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 einzusetzen , insbesondere auch in Hinblick auf die zwischenzeitliche Verweigerung eines Visums für den deutschen Journalisten Hajo Seppelt durch Russland (vgl. www.deutschlandfunk.de/fall-seppelt-test-fuer-die-glaubwuerdigkeitder -fifa.1346.de.html?dram:article_id=417815)? Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich und somit auch unabhängig von der Fußballweltmeisterschaft 2018 für Pressefreiheit und freie Berichterstattung in Russland ein. 39. Wird die Arbeit der „Fanbotschaften“ mit Bundesmitteln gefördert? Die Arbeit der „Fanbotschaften“ wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 40. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Bericht „Red Card: Exploitation of Construction Workers on World Cup Sites in Russia“ von Human Rights Watch, demzufolge Bauarbeiter auf WM-Baustellen ausgebeutet und Arbeitsrechte verletzt werden (vgl. www.hrw.org/report/2017/06/14/red-card/ exploitation-construction-workers-world-cup-sites-russia, aufgerufen am 3. Mai 2018)? 41. Inwiefern hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um darauf hinzuwirken , dass die ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation ) auf den WM-Baustellen in Russland eingehalten werden? Die Fragen 40 und 41 werden gemeinsam beantwortet. Die Russische Föderation hat alle Kernarbeitsnormen ratifiziert. Bei einer mutmaßlichen Verletzung eines ratifizierten Übereinkommens steht der Weg zu den Kontrollmechanismen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Überwachung der Übereinkommen offen. Als ständiges Mitglied des ILO-Verwaltungsrates setzt sich Deutschland insbesondere im Rahmen der beim Verwaltungsrat eingereichten Beschwerden und Klagen für die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen ein. Gemäß Artikel 24 der ILO-Verfassung können Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbände wegen Nicht-Durchführung eines ratifizierten Übereinkommens eine Beschwerde gegen einen Mitgliedstaat einreichen. Der Verwaltungsrat kann die Beschwerde der betreffenden Regierung übermitteln und diese Regierung einladen, sich in einer ihr geeignet erscheinenden Weise zur Sache zu äußern. Bei besonders schweren Verletzungen können Mitglieder gemäß Artikel 26 der ILO-Verfassung Klage gegen jedes Mitglied einreichen. Es ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung keine Beschwerde gemäß Artikel 24 und keine Klage gemäß Artikel 26 gegen Russland vor dem Verwaltungsrat anhängig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Derzeit ist eine Beschwerde gegen Russland vor dem ILO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit anhängig. Die Bundesregierung ist aktuell kein Mitglied dieses Ausschusses. 42. Hat die Bundesregierung konkrete Gespräche mit den russischen Behörden über die Umsetzung der im Rahmen der 5. Weltsportministerkonferenz (MINEPS V) im Jahr 2013 in Berlin getroffenen Verabredungen und in der dort niedergeschriebenen „Berliner Erklärung“ geführt? 43. Wenn ja, welchen Inhalts waren diese Gespräche und wurden verbindliche Standards insbesondere im Hinblick auf Doping- und Korruptionsbekämpfung bzw. Nachhaltigkeit von Sportgroßereignissen besprochen? Die Fragen 42 und 43 werden gemeinsam beantwortet. Zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern russischer Behörden hat es keine konkreten Gespräche über die Umsetzung der im Rahmen der 5. Weltsportministerkonferenz (MINEPS V) im Jahr 2013 in Berlin getroffenen Verabredungen und der dort niedergeschriebenen sogenannten „Berliner Erklärung“ gegeben. 44. Wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese Gespräche zu führen ? Die „Berliner Erklärung“ wurde von 128 Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) verabschiedet . Die Umsetzung liegt allein in der Verantwortung Mitgliedstaaten. Bilaterale Gesprächsformate sind hierzu nicht geplant. 45. Hat die Bundesregierung mit Vertretern von Fußballverbänden und Nichtregierungsorganisationen über die Situation in Russland im Vorfeld der Fußball -WM 2018 gesprochen? a) Wenn ja, welche Ergebnisse haben die Gespräche gebracht? b) Wenn nein, warum hat sie noch keine diesbezüglichen Gespräche geführt, und wann beabsichtigt sie, solche Gespräche zu führen? Die Fragen 45 bis 45b werden gemeinsam beantwortet. Die aktuelle politische Situation in Russland ist seit geraumer Zeit Gegenstand einer umfangreichen Berichterstattung in den Medien. Gesonderte Gespräche der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von Fußballverbänden und NROen gab es nicht. 46. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Korruption , Doping und Spielmanipulationen im Fußball in Russland? Aus der polizeilichen Zusammenarbeit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Verbreitung von Korruption, Doping und Spielmanipulationen im Fußball in Russland vor. Über die Informationen aus dem veröffentlichten ersten McLaren-Bericht von Juli 2016, der auf der Website www.wada-ama.org/ en/resources/doping-control-process/mclaren-independent-investigation-reportpart -i abrufbar ist, und den aktuellen medialen Berichterstattungen hinaus sind der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Verbreitung von Doping im Fußball in Russland bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3108 47. Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, Doping und Spielmanipulationen in Russland insbesondere im Vorfeld der Fußball-WM 2018? Die Bundesregierung bewertet die Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, Doping- und Spielmanipulationen in Russland nicht. Sie teilt allerdings die Einschätzung der „Nationalen Anti-Doping-Agentur“ (NADA), dass die Durchführung der Dopingkontrollen bei der Fußball-Weltmeisterschaft durch die FIFA im Gegensatz zu Kontrollen durch unabhängige Institutionen die Gefahr von Interessenkonflikten beinhaltet. Auch hat die „Welt-Anti-Doping-Agentur“ (WADA) noch nicht erklärt, ob die „Russische Anti-Doping-Agentur“ (RUSADA) die Voraussetzungen des „Welt-Anti-Doping-Codes“ (WADC) erfüllt. Im Hinblick auf die Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben (sogenanntes „Match Fixing“) wurde den russischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2018 durch die sogenannte „Match-Fixing Task-Force“ von Interpol eine Unterstützung im Bereich Spielmanipulation durch ein Interpol-„Major-Event Support Team“ (IMEST) angeboten. Inwieweit dieses Angebot angenommen wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 48. Werden Mitglieder der Bundesregierung zur WM nach Russland reisen (bitte nach Mitglied der Bundesregierung und Spiel der Weltmeisterschaft aufschlüsseln )? Bislang gibt es keine konkreten Reisepläne von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung zur Fußballweltmeisterschaft nach Russland. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung werden gegebenenfalls im Verlauf des Turniers entscheiden, zu Spielen der deutschen Fußballnationalmannschaft zu reisen. 49. Wenn ja, wird sich die Bundesregierung vor Ort zu Gesprächen über die Menschenrechtslage und im Land mit Vertretern der russischen Regierung, der Opposition und zivilgesellschaftlichen Organisationen treffen und etwaige Missstände offen ansprechen?   Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 57 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2924 wird verwiesen.  50. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Korruptionsvorwürfen gegen FIFA-Funktionäre im Rahmen der WM-Vergabe an u. a. Russland , Berichten wie dem in Frage 40 zitierten Report von Human Rights Watch sowie anderen Berichten anerkannter Menschenrechtsorganisationen für die Vergabepraxis der FIFA? a) Hält die Bundesregierung die Vergabe der WM 2018 an Russland durch die FIFA insbesondere angesichts der Vorhersehbarkeit der im Bericht von Human Rights Watch dargestellten Menschenrechtsverletzungen für einen Fehler? Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3108 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Vergabepolitik der FIFA dringend reformiert werden muss, hin zu verbindlichen u. a. menschenrechtlichen , ökonomischen und ökologischen Kriterien, sowohl mit Blick auf die allgemeine politische Situation in den Bewerberländern als auch auf die zu erwartenden (insbesondere baulichen) Umstände zur Vorbereitung der jeweiligen Großveranstaltung? c) Hat sich die Bundesregierung bereits für Reformen der Vergabekriterien der FIFA eingesetzt? Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten und welchem Ergebnis? Die Fragen 50 bis 50c werden gemeinsam beantwortet. Nach Auffassung der Bundesregierung müssen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen sowohl menschenrechtliche als auch ökonomische, ökologische und soziale Aspekte ausreichend beachtet werden . Insoweit steht nicht nur die Regierung eines Ausrichterlandes in der Verantwortung , sondern – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – auch die jeweilige internationale Sportorganisation als Veranstalter des Wettbewerbs. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf die „UN Guiding Principles for Business and Human Rights“ verwiesen, die im Hinblick auf die Beachtung der Menschenrechte die Verantwortungsbereiche der Regierungen einerseits und der privaten Akteure andererseits voneinander abgrenzen. Die internationalen Sportorganisationen sollten im Rahmen ihrer Vergabeverfahren von den jeweiligen Bewerbern unter anderem die Umsetzung der genannten Leitprinzipien fordern und evaluieren . Nach Kenntnis der Bundesregierung war die Menschenrechtssituation in den Bewerberländern bereits Gegenstand des kürzlich beendeten Vergabeverfahrens hinsichtlich der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft des Jahres 2026. Mit der Situation der Menschenrechte im Kontext von Sportgroßveranstaltungen (inklusive der Umsetzung der Leitprinzipien) befasst sich im Übrigen auch die sogenannte „Major Sporting Events Platform for Human Rights“, eine internationale Multi-Stakeholder-Initiative, die unter anderem von den Außenministerien der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika gegründet wurde und in die seitens der Bundesregierung auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingebunden ist. Die Bundesregierung engagiert sich zudem im Kampf gegen Korruption im Bereich des internationalen Sports. Auf Initiative der deutschen G20-Präsidentschaft haben sich im vergangenen Jahr die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten im Rahmen ihrer Hamburger Gipfelerklärung hierzu positioniert. Auf dieser Grundlage setzt sich die Bundesregierung aktuell dafür ein, dass die G20-Staaten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption im Sport ergreifen. Außerdem hat sich die Bundesregierung auch in die Verhandlungen über die VN-Resolution 7/8 („Corruption in Sport“) innerhalb der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333