Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3152 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2764 – Vergabe von Krediten an die Ukraine vor den Wahlen 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für ein neues Makrofinanzhilfsprogramm (MFA) für die Ukraine im Wert von bis zu 1 Mrd. Euro angenommen , um „die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformen“ zu unterstützen. Der neue Kredit kam auf Ersuchen der ukrainischen Behörden zustande . Laut Europäischer Kommission soll das neue MFA-Programm „auf Fortschritten aufbauen“, die im Rahmen der drei vorangegangenen MFA-Operationen erzielt wurden (COD 2018/0058). Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments (INTA) stimmte am 17. Mai 2018 einem entsprechenden Gesetzentwurf der EU-Kommission zu. Die EU hat seit dem Sturz der Regierung Janukowitsch 12,8 Mrd. Euro für die Ukraine zugesagt, davon 2,8 Mrd. Euro durch drei MFA-Programme. Die dritte Tranche der EU-Makrofinanzhilfe i. H. v. 600 Mio. Euro wurde im Dezember 2017 aufgrund der Nichterfüllung von Konditionalitäten nicht ausgezahlt (European Commission, EU-Ukraine: Commission proposes €1 billion in new Macro-Financial Assistance, 9. März 2018). Die EU-Kommission forderte in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Ukraine, internen Forderungen „nach einer politischen Kehrtwende bei wichtigen Reformen“ nicht nachzugeben (Europäische Kommission, Europäische Kommission bereit, weitere Makrofinanzhilfe für die Ukraine zu prüfen, sofern Reformdynamik verstärkt wird, 1. Dezember 2017). Am 19. März 2018 beschloss der Rat für Außenbeziehungen (RfAB), dass die Fortsetzung der EU- Unterstützung an die „konsequente Erfüllung von Bedingungen“ zu knüpfen sei (BReg-Dok 98/2018). Außerdem bewilligte der Internationale Währungsfonds (IWF) seit dem Jahr 2014 hohe Kredite an die Ukraine. Die Bundesregierung ist über den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union mit diesen Entscheidungen befasst. Deutschland ist zudem Mitglied des IWF und durch den Präsidenten der Deutschen Bundesbank sowie den Bundesminister der Finanzen in dessen Gremien vertreten. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellt es einen augenfälligen Widerspruch dar, dass vor drei Monaten die Bedingungen für die Auszahlung der dritten Tranche nicht gegeben waren, nun aber ein neuer Milliardenkredit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3152 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bewilligt werden soll. Insbesondere wirft der Vorgang die Frage auf, inwiefern hier Einfluss auf die im kommenden Jahr 2019 in der Ukraine stattfindenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen genommen werden soll. Laut Medienberichten ist die öffentliche Zustimmung für die regierenden Parteien auf ein Minimum zusammengeschmolzen, was auf die grassierende Korruption , steigende Preise und sinkende Kaufkraft zurückzuführen ist (DER SPIEGEL 7/2018, Der dubiose Petro Incognito). 1. Welche Finanzhilfen erhielt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 im Rahmen von IWF-Programmen bewilligt und ausgezahlt? Die ukrainische Regierung hatte mit dem IWF im April 2014 eine sogenannte Bereitschaftskreditvereinbarung (Stand-By Arrangement, SBA) in Höhe von rd. 11 Mrd. SZR (rd. 13,3 Mrd. Euro) vereinbart. Davon wurden rd. 3 Mrd. SZR (rd. 3,6 Mrd. Euro) ausgezahlt. Das Programm wurde im März 2015 beendet. Die im März 2015 mit dem IWF vereinbarte Kreditfazilität (Extended Fund Facility , EFF) hat ein Gesamtvolumen von rd. 12,3 Mrd. SZR (rd. 15 Mrd. Euro). Davon sind derzeit rd. 6,2 Mrd. SZR (rd. 7,5 Mrd. Euro) ausgezahlt. Das Programm läuft noch bis März 2019. 2. Welche anderen Geber unterstützten die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 in welchem Umfang? Der Bundesregierung sind Einzelheiten zu Krediten und zur genauen Höhe von Hilfszuwendungen anderer Geber nicht bekannt. Eine sogenannte Gebermatrix, die Auskunft zu diesen Fragen geben könnte, existiert bisher nur beschränkt im OECD Rahmen. Die Information auf der Website des OECD Direktorats für Entwicklungszusammenarbeit ist öffentlich zugänglich. Es wird daher insoweit auf die OECD Website verwiesen. 3. Welche Finanzhilfen erhielt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 im Rahmen von MFA-Programmen der EU? Die EU hat der Ukraine seit 2013 Makrofinanzhilfen in Form von Darlehen in Höhe von insgesamt 3,41 Mrd. Euro gewährt. Davon wurden 2,81 Mrd. Euro ausgezahlt . Das am 22. Juni 2018 beschlossene vierte MFH-Programm sieht eine Unterstützung in Höhe von 1 Mrd. Euro vor, die ebenfalls als Darlehen gewährt werden soll. 4. Mit welchen Instrumenten und in welcher Höhe unterstützte die EU nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle ukrainische Regierung zusätzlich zur Makrofinanzhilfe? Nach Information der Bundesregierung wurde die Ukraine zusätzlich zur Makrofinanzhilfe seitens der EU mit folgenden Instrumenten unterstützt: Kredite i. H. v. 3 Mrd. Euro von der Europäischen Investitionsbank, Investitionen i. H. v. 2,7 Mrd. Euro seitens der Europäischen Bank für Wiederaufbau, sowie insgesamt 879,2 Mio. Euro bilaterale EU Hilfe („grants“), dabei hauptsächlich Gelder aus dem EU Neighbourhood Instrument und 76,7 Mio. Euro aus dem „Instrument contributing to Stability and Peace“ (IcSP). Einzelheiten hierzu sind als öffentliche Informationen verfügbar, u. a. auf der offiziellen Website der EU Delegation in Kiew. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3152 a) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich Budgethilfe? Die der Bundesregierung bekannten EU-Budgethilfen für die Ukraine belaufen sich auf insgesamt rd. 555 Mio. Euro (sogenannte „State Building Contract“ i. H. v. 355 Mio. Euro mit Auszahlung in zwei Tranchen in 2014 und 2016 sowie drei noch laufende Budget Support Programme i. H. v. knapp 200 Mio. Euro in den Bereichen „Public Administration Reform“, „Regional Development“ und „Energy“). b) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich militärische Hilfe? Der Bundesregierung sind seitens der EU keinerlei militärische Hilfen bekannt. c) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich Mischfinanzierungsfazilitäten zur Förderung von Investitionen. Die Ukraine profitiert vom „External Investment Plan“ (EIP) als einer Schlüsselinitiative zur Attraktion von öffentlichen und privaten Investitionen in Partnerländern der EU. Durch den EIP wird versucht, eine Hebelwirkung für zusätzliche Investitionen zu erzielen, indem Finanzrisiken abgemildert werden über einen neuen „EU Guarantee Fund“ (Gesamtvolumen i. H. v. 1,5 Mrd. Euro für Länder der Östlichen Partnerschaft und Afrika) und indem reine Hilfe („grants“) mit Krediten von Europäischen Finanzinstitutionen über die sogenannte „Neighbourhood Investment Platform“ (NIP) vermischt werden. Seit 2014 sind nach Information der Bundesregierung mehr als 180 Mio. Euro über die NIP in die Ukraine geflossen . Zahlen für 2013 sind nicht verfügbar. d) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich humanitärer Hilfe? Die EU hat seit dem Jahr 2014 insgesamt 112,1 Mio. Euro an humanitärer Hilfe für die Ukraine bereitgestellt (Stand: März 2018). Alle Informationen hierzu sind über die Internetpräsenz der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO) öffentlich zugänglich: http://ec.Europa.eu/echo/where/ Europe/ukraine_en. e) Welche Mittel erhielt die ukrainische Regierung seit 2013 im Bereich technischer Hilfe? Die bilateralen Unterstützungsprogramme der EU enthalten stets auch eine Technische Zusammenarbeits-Komponente. Darüber hinaus wird ad hoc Hilfe in Form von „Technical Assistance and Information Exchange“ (TAIEX) Seminaren (139 in 2016 bis 2017) und Twinning (derzeit 13 laufende Twinning-Projekte mit einem Gesamtvolumen von 9 Mio. Euro) geleistet. Ein Gesamt-Finanzvolumen für diese Hilfen ist der Bundesregierung nicht bekannt, da die EU Mitgliedstaaten solchen Hilfen nicht individuell zustimmen müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3152 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welchen Effekt erwartet die Bundesregierung durch die neue Makrofinanzhilfe auf den makroökonomischen Rahmen der Ukraine im kommenden Wahljahr 2019? Die durch die EU gewährte Makrofinanzhilfe, einschließlich des neuen Makrofinanzhilfeprogramms stellt einen Baustein der internationalen finanziellen Unterstützung der Ukraine dar. Eine Aufschlüsselung der Effekte auf den makroökonomischen Rahmen 2019 ist daher kaum möglich. Ziel der Makrofinanzhilfe ist es, einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Landes zu leisten und die notwendigen Reformprozesse in der Ukraine zu unterstützen. 6. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der administrative Ablauf bei der Bewilligung und Auszahlung der neuen Makrofinanzhilfe (befasste Institutionen, Zeitpunkt), und welche Befassungen stehen noch an? Der administrative Ablauf ist in dem Beschluss über die neue Makrofinanzhilfe im Einzelnen festgelegt. Die Durchführung der Makrofinanzhilfe obliegt der Kommission. Als nächster Schritt sind entsprechend des MFH-Beschlusses in einer Vereinbarung Strukturreformen und auf solide öffentliche Finanzen abstellende wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen zu definieren, an die die Auszahlung der Makrofinanzhilfe geknüpft sind. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgt durch die Kommission und die ukrainische Regierung. Sie ist danach durch das ukrainische Parlament zu ratifizieren. Die finanziellen Bedingungen der Makrofinanzhilfe sind in einer zwischen der Kommission und den ukrainischen Behörden zu schließenden Darlehensvereinbarung festzulegen. Eine Zeitplanung hierfür liegt noch nicht vor. 7. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmeseite des ukrainischen Staatshaushalts seit dem Jahr 2013? Der ukrainische Staatshaushalt ist durch die negative Wirtschaftsentwicklung, vor allem aber durch direkte und indirekte Kriegskosten stark belastet. Nach Haushaltsdefiziten von jeweils über 4 Prozent des BIP in den Vorjahren lag das Defizit 2015 bei 1,2 Prozent. In den Jahren 2016 und 2017 lag das Defizit mit 2,2 bzw. 2,4 Prozent unterhalb der IWF-Vorgabe von 3 Prozent. a) Wie entwickelten sich die Steuereinnahmen der Ukraine inflationsbereinigt seit dem Jahr 2013? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen zu inflationsbereinigten Steuereinnahmen seit 2013 vor. b) Welche Einnahmen erzielten die Firmen Naftogaz und deren Tochter Ukrtransgaz seit dem Jahr 2013 jährlich aus dem Erdgastransit von Russland in die EU, und welchen Anteil führten die Unternehmen davon an den Staatshaushalt ab? Der Bundesregierung liegen hierzu keine verlässlichen Informationen vor. Es wird auf die Jahresberichte von NAK Naftogaz Ukrainy verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3152 c) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung des Leiters der IWF- Mission in der Ukraine Yost Ljungman, die Gaspreise in der Ukraine auf das Marktniveau anzuheben (The IMF called on Ukraine to set gas market prices, 13. März 18, Infoglitz)? Die Programmbedingungen für die aktuell laufende Kreditfazilität (EFF) wurden zwischen der ukrainischen Regierung und dem IWF ausgehandelt in der Absicht, den Zahlungsbilanzbedarf des Landes zu beheben und nachhaltige Stabilität herzustellen . Die Bundesregierung hat dem Programm als Ganzes zugestimmt. 8. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Außenhandel zwischen der Ukraine und Deutschland sowie den EU28 seit dem Inkrafttreten der „vertieften und umfassenden Freihandelszone“ seit dem 1. Januar 2016 (bitte jeweiligen Anteil am Außenhandel und wichtigste Produkte und Zielländer aufführen)? Hierzu wird auf Eurostat, das Statistische Amt der EU, verwiesen. Eurostat veröffentlicht unter folgendem Link detaillierte Daten zum Außenhandel der Ukraine : http://ec.Europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/ukraine. 9. An welche Konditionalitäten ist das IWF-Programm für die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung gebunden? Die zwischen der ukrainischen Regierung und dem IWF ausgehandelten Programmbedingungen für die aktuell laufende Kreditfazilität (EFF) können dem entsprechenden Dokument auf der Internetseite des IWF unter folgendem Link entnommen werden: www.imf.org/en/Publications/CR/Issues/2016/12/31/Ukraine- Request-for-Extended-Arrangement-Under-the-Extended-Fund-Facility-and- Cancellation-42778. a) Welche Konditionalitäten des IWF erfüllte die Ukraine nicht bzw. nicht fristgemäß? Der IWF überprüft in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der vereinbarten Programmbedingungen. Die letzte Überprüfung des ukrainischen Programms wurde am 4. April 2017 abgeschlossen. Die Ergebnisse können dem entsprechenden IWF-Dokument unter folgen-dem Link entnommen werden: www.imf.org/ en/Publications/CR/Issues/2017/04/04/Ukraine-2016-Article-IV-Consultationand -third-review-under-the-Extended-Arrangement-44798. b) Inwieweit steht das „Moratorium auf den Verkauf von Agrarland“ in der Ukraine der Auszahlung der fünften IWF-Tranche entgegen? Der IWF betrachtet beim Abschluss einer Programmüberprüfung jeweils die Gesamtheit der vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen und bewertet dann, ob die Vorgaben für einen erfolgreichen Abschluss und die damit verbundene Auszahlung hinreichend erfüllt wurden. c) Welches sind die Kernforderungen des IWF in Bezug auf die Energieversorgung der Ukraine? Zu den Einzelheiten der Programmbedingungen wird auf die Antworten zu Frage 9 und 9a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3152 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen unterstützt die Bundesregierung die Landreform in der Ukraine? Im Rahmen des Projekts „Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog (APD)“ unterstützt die Bundesregierung Reformen im Agrarsektor der Ukraine. Dies schließt die Beratung der ukrainischen Regierung, des ukrainischen Parlaments und ukrainischer Nichtregierungsorganisationen bei der Entwicklung einer effektiven und transparenten Bodenverwaltung in der Ukraine mit ein. Im Mittelpunkt dieser Projektkomponente steht die Bereitstellung deutscher Erfahrungen, die bei der Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung gewonnen werden konnten. Über die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH wird die in Deutschland bestehende Expertise zu Themen wie Katasterwesen, Flurbereinigung, Landnutzungsplanung und Verwaltungsstrukturen nachfrageorientiert den ukrainischen Partnern anlässlich von Konferenzen, Workshops und Fachinformationsreisen vermittelt. 11. Welche Bedingungen (Konditionalitäten) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an die Makrofinanzhilfe III geknüpft? Die Bedingungen (Konditionalitäten) zur Auszahlung der dritten Makrofinanzhilfe wurden in einer Vereinbarung, die zwischen der Ukraine und der Europäischen Kommission geschlossen wurde, präzisiert. Dazu gehört insbesondere eine zufriedenstellende Umsetzung des IWF-Programms . Ergänzend zu den IWF-Programmauflagen wurden für die Makrofinanzhilfe Reformbedingungen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung, dem Regierungshandeln, einschließlich Korruptionsbekämpfung, dem Energiesektor , den sozialen Sicherungssystemen, des Unternehmensumfelds sowie dem Finanzsektor definiert. (Die Vereinbarung ist von der Kommission unter folgendem Link veröffentlicht: http://ec.Europa.eu/economy_finance/international/ neighbourhood_policy/doc/mou_eu_ukraine_en.pdf). a) Die Umsetzung welcher Maßnahmen standen im Dezember 2017 noch aus, an die die dritte und letzte Tranche der EU-Makrofinanzhilfe geknüpft war? Die Kommission hat insbesondere Bedingungen zur Bekämpfung von Korruption , im Handelsbereich sowie im Finanzsektor als nicht erfüllt angesehen: Dazu gehört lt. Kommission im Bereich der Korruptionsbekämpfung die Errichtung eines funktionierenden Überprüfungsmechanismus für Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten sowie die Inkraftsetzung von Maßnahmen und klaren Kriterien zur Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an Unternehmen . Im Handelsbereich hat sich die Ukraine dazu verpflichtet, die Einführung handelsbeschränkender Maßnahmen in Einklang mit den WTO-Verpflichtungen wieder rückgängig zu machen. Die Annahme des Gesetzes zur Abschaffung des Ausfuhrverbots für Rundhölzer stand zuletzt noch aus. Im Finanzsektor steht der Aufbau eines zentralen Kreditregisters durch die ukrainische Zentralbank noch aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3152 b) Was hat die ukrainische Regierung seitdem unternommen, um die Bedingungen ggf. zu erfüllen? Hierzu steht eine abschließende Bewertung durch die Kommission noch aus. Diese Bewertung wird Teil der für das neue MFH-Programm auszuhandelnden Programmbedingungen sein. 12. Welche „spezifischen Auflagen“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an das neue Makrofinanzhilfsprogramm geknüpft sein? a) Welche politischen Vorbedingungen stellt die EU für das neue Makrofinanzhilfsprogramm ? Die politischen Vorbedingungen für die Gewährung der Makrofinanzhilfe bestehen laut MFH-Beschluss darin, dass die Ukraine sich wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert . Die Kommission und der Europäische Außendienst überprüfen die Erfüllung der Vorbedingung während der gesamten Laufzeit der Makrofinanzhilfe. b) Welche Konditionalitäten stellt die EU für das neue Makrofinanzhilfsprogramm ? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die konkrete Vereinbarung zu den Konditionalitäten steht noch aus. 13. Welche konkreten Fortschritte konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung bei der Schaffung eines Anti-Korruptions-Gerichts mit sämtlichen Empfehlungen der Venedig-Kommission erreichen? a) Inwiefern entspricht die Forderung nach einem Anti-Korruptions-Gericht auch den Forderungen IWF? b) Wie bewerten internationale Institutionen und Nichtregierungsorganisationen wie etwa Transparency International die Entwicklung der Korruption in der Ukraine seit dem Jahr 2013? Die Werchowna Rada hat am 7. Juni 2018 das Rahmengesetz über den Antikorruptionsgerichtshof verabschiedet, das inzwischen in Kraft getreten ist. Für die Einrichtung des Gerichtshofes sind weitere gesetzgeberische Schritte erforderlich , die zum Teil bereits eingeleitet, jedoch noch nicht zum Abschluss gebracht worden sind. Eine genaue Prüfung des verabschiedeten Rahmengesetzes muss noch zeigen, ob es den Erwartungen der Gebergemeinschaft und den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates entspricht. 14. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil staatlicher bzw. öffentlicher Unternehmen an der ukrainischen Volkswirtschaft seit dem Jahr 2013? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel der Ukraine entwickelte sich der Anteil staatlicher bzw. öffentlicher Unternehmen an der ukrainischen Volkswirtschaft wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3152 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2013 2014 2015 2016 9 Monate 2017 Anteil staatlicher bzw. öffentlicher Unternehmen 9,8 % 10,3 % 11,3 % 11,1 % 14,5 % Quelle: Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel der Ukraine a) Inwiefern entspricht die Privatisierung öffentlichen Eigentums den Forderungen von IWF und/oder den Konditionalitäten der Makrofinanzhilfe der EU? Die zwischen dem IWF und der ukrainischen Regierung ausgehandelten Programmbedingungen enthalten auch einen Plan zum Umgang mit öffentlichem Eigentum . Zu den Einzelheiten der Programmbedingungen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 9a verwiesen. Die Konditionalitäten zur Auszahlung der Makrofinanzhilfe flankieren das IWF-Programm. b) In welchen Wirtschaftsbereichen der Ukraine fanden bisher Privatisierungen statt? Am 18. Januar 2018 hat das ukrainische Parlament ein Gesetz „Über die Privatisierung des Staatseigentums“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Privatisierungsverfahren in der Ukraine zu verbessern und zu vereinfachen, um die Zahl der Privatisierungen zu erhöhen sowie die Transparenz des Prozesses zu gewährleisten . Das Gesetz ist am 7. März 2018 in Kraft getreten. 15. Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sozialen und makroökonomischen Kennziffern der Ukraine seit dem Jahr 2013 in den Bereichen Nachfolgend aufgeführte Daten sind allesamt öffentlich zugänglichen statistischen Quellen (u. a. von IWF, Weltbank) entnommen. Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Bruttoinlandsprodukt, Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts 2013 2014 2015 2016 2017 BIP (reale Veränderung im Vergleich zum Vorjahr, in Prozent) 0,0 -6,6 -9,8 2,4 2,5 BIP in Mrd. USD 179,6 132,3 90,9 93,3 109,3 Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF) b) Auslandsverschuldung, Entwicklung der Brutto-Außenverschuldung (in Mrd. USD, zum 31.12.) 2013 2014 2015 2016 2017 142,1 126,3 118,7 113,6 116,6 Quelle: Weltbank, Nationalbank Ukraine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3152 c) Haushaltsdefizit, Haushaltssaldo (in Prozent des BIP) 2013 2014 2015 2016 2017 -4,8 -4,5 -1,2 -2,2 -2,4 Quelle: IWF d) Jahresinflationsrate (Preiseentwicklung bei Strom und Gas, öffentlicher Transport und Grundnahrungsmittel bitte extra ausweisen), Verbraucherpreisentwicklung (Jahresdurchschnitt, Veränderung in Prozent) 2013 2014 2015 2016 2017 Verbraucherpreise insgesamt, darunter -0,3 12,1 48,7 13,9 14,4 Mieten, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe, darunter 0,3 16,2 115,8 35,1 26,7 Strom 0,0 6,6 42,3 62,4 48,9 Gas 0,0 41,9 353,2 24,7 8,3 Transport, darunter 2,0 24,5 36,8 6,5 14,2 Transportdienstleistungen (Bahn) 6,5 16,3 18,7 4,1 3,9 Transportdienstleistungen (Straße) 3,8 13,3 34,5 8,0 19,7 Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke, darunter -2,2 12,2 45,9 9,0 12,9 Brot und Getreideprodukte 1,1 13,4 60,6 11,1 13,4 Fleisch -1,9 10,9 31,3 7,3 20,9 Milch, Käse, Eier -0,1 10,9 28,5 14,1 20,8 Öle und Fette -0,4 6,5 45,5 13,4 15,4 Obst -12,0 24,8 72,4 -1,8 15,2 Gemüse -11,7 4,1 30,8 -6,4 10,3 Zucker -7,7 46,3 36,0 17,8 6,8 Quelle: IWF, Statistikamt der Ukraine (DerzhStat) e) Außenwert der Landeswährung Hrywnja, Entwicklung des Wechselkurses der Hrywnja (UAH) 2013 2014 2015 2016 2017 1 Euro = … UAH 10,625 15,943 24,190 28,312 30,053 1 USD = … UAH 7,993 12,085 21,812 25,587 26,594 Quelle: Deutsche Bundesbank Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3152 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Kaufkraft pro Kopf (inflationsbereinigt), Entwicklung des BIP pro Kopf 2013 2014 2015 2016 2017 BIP pro Kopf (in USD) 3.968,8 3.095,1 2.135,2 2.198,8 2.582,8 BIP pro Kopf (in internationalen Dollars, kaufkraftbereinigt) 8.676,2 8.733,0 7.996,6 8.330,7 8.713,0 Quelle: IWF g) Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquote (in Prozent) 2013 2014 2015 2016 2017 7,2 9,3 9,1 9,3 9,4 Quelle: IWF h) Auswanderung in andere Staaten, insbesondere nach Russland und in EU- Staaten? Hierzu liegen keine verlässlichen Daten aus der Ukraine vor. Eurostat veröffentlicht jährlich detaillierte Daten zu von den EU-Mitgliedstaaten erteilten Aufenthaltstiteln sowie verliehenen Staatsangehörigkeiten: http://ec.Europa.eu/Eurostat/ search. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333