Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3154 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2777 – Gefahr des Datenabflusses von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt durch Ermittlungen in Österreich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. Februar 2018 wurden in Österreich Räumlichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) durchsucht und dabei umfassende Beschlagnahmen von Akten und elektronischen Datenträgern sichergestellt. Vorgeblich ging es dem von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) geführten Innenministerium dabei um Korruptionsbekämpfung. Für Irritationen und Kritik sorgte aber, dass insbesondere auch Unterlagen einer Referatsleiterin für Extremismus beschlagnahmt wurden, in denen Ermittlungen gegen Burschenschaften und rechtsextreme Identitäre Bewegung mit möglichen Verbindungen zur FPÖ dokumentiert sind (Süddeutsche Zeitung vom 9. März 2018, „Razzien beim Verfassungsschutz werfen Fragen an die FPÖ auf“). Das österreichische Magazin „FALTER“ veröffentlichte am 29. Mai 2018 eine Meldung („FALTER veröffentlicht alarmierende Mails aus dem BVT“) auf seiner Homepage. Darin wird der Hinweis eines IT-Beschäftigten des BVT wiedergegeben , dass die Justiz „in der IT-Abteilung eine Backup-Festplatte des BVT-Servers samt den Daten ausländischer Dienste einpackte“. Solche Daten sind offenbar in einer Datei oder Datensammlung „Zentrale Quellen Bewirtschaftung “ enthalten. Ebenfalls beschlagnahmt wurde eine Kopie des „Netzwerks Neptun“ der Jahre 2013 bis 2017, dabei soll es sich um das Kommunikationsnetzwerk mit den ausländischen Partnerdiensten des BVT handeln. Außerdem seien „zwei Sicherungen der Police Working Group on Terrorism“ mitgenommen worden. Dabei handelt es sich um ein EU-Netzwerk von Polizeibehörden , an dem für die Bundesrepublik Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt ist. 1. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ermittlungen und Ermittlungsmaßnahmen der österreichischen Justiz gegen das BVT? Im Rahmen der Untersuchung der Räumlichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wurde eine Festplatte mit Daten beschlagnahmt. Im Übrigen liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Ermittlungen und Ermittlungsmaßnahmen der österreichischen Justiz gegen das BVT vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3154 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Daten aus dem Austausch des BVT mit Partnerdiensten beschlagnahmt wurden, und sind davon auch solche Daten betroffen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an das BVT übermittelt hat? Die Bundesregierung bestätigt, dass eine Festplatte mit Daten beschlagnahmt wurde. Welche Daten dies sind, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Der Generalsekretär des österreichischen Justizministeriums hat öffentlich erklärt , es sei auszuschließen, dass Daten aus Deutschland betroffen seien. 3. In welchem Umfang übermittelt das BfV strategische Informationen (Auswerteprodukte etc.) und personenbezogene Informationen (Anzahl Personen , Personenzusammenhänge etc.) an das BVT (bitte für die vergangenen drei Jahre einzeln auflisten)? Im BfV besteht – im Rahmen der rechtlichen Vorgaben – seit Jahren eine Zusammenarbeit sowie ein regelmäßiger schriftlicher Informationsaustausch mit dem österreichischen BVT. Es ist davon auszugehen, dass das BfV seit dem 1. Juni 2015 mindestens eine dreistellige Zahl an Schreiben (mit strategischen und personenbezogenen Informationen) an das BVT übersandt hat. Eine statistische Erfassung aller Schreiben wird im Übrigen nicht vorgehalten. 4. Sieht die Bundesregierung in dieser Beschlagnahme von Daten, die vom BfV an das BVT übermittelt wurden, eine Verletzung der „Third Party Rule“, und wird sie – in Kohärenz zu den zahlreichen Verweisen der Bundesregierung in Antworten auf Parlamentarische Anfragen und Beweisanträgen in Untersuchungsausschüssen , bei einer Verletzung der Third Party Rule drohe jeweils der Abbruch von Informationsübermittlungen durch ausländische Partnerdienste – von Übermittlungen von Informationen an das BVT bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts oder darüber hinaus absehen? 5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Beschlagnahme von Daten ausländischer Partnerdienste des BVT auch vom BfV an das BVT übermittelte strategische oder personenbezogene Informationen zu rechtsextremen Burschenschaftlern, zur Identitären Bewegung und ihren Beziehungen zu in Deutschland vertretenen oder aktiven Burschenschaften, Kameradschaften, Parteien o. Ä. betroffen, und wenn ja, welche der vorgenannten Gruppierungen bzw. Vertreter derselben sind das im Einzelnen? 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur berichteten Beschlagnahme von zwei Sicherungen der Police Working Group on Terrorism (PWGT), und sind hiervon Daten betroffen, die das BKA an das Netzwerk der PWTG oder das BVT übermittelt hatte? 8. Sind von den Beschlagnahmen weitere strategische oder personenbezogene Informationen betroffen, die das BKA an das BVT übermittelt hatte, etwa aus den Phänomenbereichen militanter Islamismus oder Rechtsextremismus, völkische Bestrebungen, Identitäre Bewegung etc., und wenn ja, welche? Die Fragen 4, 5, 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3154 6. Pflegt das BfV generell den Austausch von Informationen zu dem in Frage 5 umrissenen politischen Milieu mit dem BVT? Das BfV steht generell in einem laufenden Kontakt mit dem BVT. Der Austausch zwischen den Diensten erfolgt u. a. im Bereich des grenzüberschreitenden Rechtsextremismus und erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte rechtsextremistische Spektrum. Sofern Kontakte zwischen vom BfV als rechtsextremistisch eingestuften Organisationen oder Personen in die österreichische rechtsextremistische Szene bestehen, sind diese – soweit die gesetzlichen Übermittlungsvoraussetzungen gegeben sind – Gegenstand des Austauschs mit dem BVT. 9. Falls der Bundesregierung zu den oben genannten Fragen keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, a) warum hat sie sich diese in Folge der zitierten Presseberichterstattung nicht beschafft, und b) welche Schritte und Maßnahmen wird sie nun einleiten, um sich adäquate Kenntnisse zu beschaffen? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Im Übrigen ist es internationale Praxis, dass im Verhältnis zusammenarbeitender Sicherheitsbehörden initiativ berichtet wird, wenn beim Umgang mit Informationen, die ein Partner zur Verfügung gestellt hat, Gefährdungen für dessen Interessen auftreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333