Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3155 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2781 – ESM-Griechenlandprogramm – Abschluss und Bilanz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2018 läuft das dreijährige Anpassungsprogramm des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für Griechenland aus. Von 86 Mrd. Euro Programmvolumen wurden bisher 40,2 Mrd. Euro an Griechenland überwiesen. Die Auszahlung weiterer 6,7 Mrd. Euro ist nach Abschluss der dritten Programmüberprüfung vorgesehen. Die als Vorbedingung bestimmten 110 Vorabmaßnahmen wurden von Griechenland bis März 2018 umgesetzt (vgl. Europäische Kommission , Überprüfungsbericht ESM-Stabilitätshilfeprogramm für Griechenland – Dritte Überprüfung). Insgesamt wird Griechenland seit 2010 in drei aufeinander folgenden Programmen (folgend „Griechenlandprogramme“) 273,2 Mrd. Euro an Kreditauszahlungen erhalten haben. Bis zu 95 Prozent der Auszahlungen flossen dabei in den Schuldendienst und stützten somit mittelbar den Bankensektor in- und außerhalb Griechenlands (www.esmt.org/where-did-greek-bailoutmoney -go). Teilweise bereits erfolgte Rückzahlungen Griechenlands haben zu positiven Erträgen zugunsten des Bundeshaushalts geführt (www.sueddeutsche. de/wirtschaft/griechenland-deutschland-macht-mit-hilfen-fuer-griechenland-Mrd. gewinn-1.3582710). Die Griechenlandkredite wurden durch die Europäische Zentralbank (EZB), Europäische Kommission, den ESM und den Internationalen Währungsfonds (IWF) unter der Auflage von Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung gewährt. Dabei wurden u. a. mehrfache Absenkungen des Rentenniveaus und von Sozialleistungen, weitgehende Liberalisierungen des Arbeitsmarkts, umfassende Privatisierungen öffentlichen Vermögens, Abbau der öffentlichen Beschäftigung sowie Senkung des öffentlichen und privaten Lohnniveaus eingefordert . Begründet wurde dies mit dem Ziel, die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft zu erhöhen und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen inklusive eines tragfähigen Schuldenstands zu gewährleisten. Diese Zusammenhänge wurden allerdings seitdem u. a. in mehreren Forschungsarbeiten des IWF kritisiert (https://voxeu.org/article/programme-greecefollow -imf-s-research). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zugleich haben sich im Zeitraum von 2009 (dem Jahr vor Beginn des ersten Griechenlandprogramms ) bis 2017 nach Daten des IWF und der Europäischen Union das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sowie der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP verringert und die Staatsverschuldung in Euro, die Staatsschuldenquote gemessen am BIP, die private Verschuldung, die Erwerbslosenquote, die Jugenderwerbslosenquote , die Armutsgefährdungsquote, der Bestand an notleidenden Krediten, der Anteil notleidender Kredite am Bruttokreditbestand und die Nettoauswanderung erhöht. Die negativen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Austeritätspolitik sind von unterschiedlicher Seite umfangreich dokumentiert worden (vgl. u. a. www.fidh.org/en/region/europe-central-asia/greece/ greece-report-unveils-human-rights-violations-stemming-from-austerity). Infolge unterschiedlicher makroökonomischer und fiskalischer Annahmen bewerten die Europäische Kommission und der IWF die zukünftige Schuldentragfähigkeit Griechenlands sehr unterschiedlich, wobei der IWF weitaus höhere Risiken einer erneuten Schuldenkrise sieht und daher eine Verringerung der Schuldenlast für unerlässlich erachtet (vgl. Europäische Kommission, Überprüfungsbericht ESM-Stabilitätshilfeprogramm für Griechenland – Dritte Überprüfung sowie Internationaler Währungsfonds, IMF Country Report No. 17/229 Annex IV Debt Sustainability Analysis). Das IWF-Exekutivdirektorium hat am 20. Juni 2017 beschlossen , sich nur an einem ESM-Griechenlandprogramm zu beteiligen, wenn ein signifikanter Schuldenerlasses für Griechenland und eine mittelfristige Verringerung der Vorgabe für den zu erzielenden Primärüberschuss im Haushalt von 3,5 Prozent auf 1,5 Prozent des BIP erfolgt. Die Bundesregierung hingegen hatte im August 2015 anlässlich der Bundestagsabstimmung über das ESM-Griechenlandprogramm die Beteiligung des IWF noch für „unabdingbar“ erklärt (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-19-griechenlandbundestag -abstimmung.html). Die Eurogruppe plant eine finale Entscheidung über den Abschluss des ESM-Programms und mögliche Maßnahmen zu Schuldenerleichterungen sowie der Ausgestaltung der Nach-Programmüberwachung bei der kommenden Sitzung am 21. Juni 2018 (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/05/24/ remarks-by-m-centeno-following-the-eurogroup-meeting-of-24-may-2018/). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Griechenland hat am 8. Juli 2015 einen Antrag auf Stabilitätshilfe des ESM in Form eines ESM-Darlehens gestellt. Im August 2015 wurde ein dreijähriges ESM-Anpassungsprogramm mit Griechenland vereinbart. Die Ziele des Programms sind die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Wahrung der Finanzstabilität, die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit , Beschäftigung und Investitionen sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung . Dazu wurde zwischen Griechenland und den Institutionen eine Konditionalität vereinbart und in einem Memorandum of Understanding (MoU) festgelegt . Im Gegenzug zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und einer regelmäßig vorgesehenen Überprüfung durch die Institutionen erhält Griechenland Hilfskredite von insgesamt bis zu 86 Mrd. Euro. Der Deutsche Bundestag hat dem ESM-Programm für Griechenland und dem vereinbarten MoU zugestimmt und wurde zu den vier stattgefundenen Programmüberprüfungen beteiligt. Dazu wurden dem Deutschen Bundestag die Überprüfungsberichte der Institutionen übermittelt . Die Überprüfungsberichte enthalten detaillierte Informationen zu den vereinbarten Auflagen und deren Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3155 1. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Studien des IWF, nach denen Austerität wachstumshemmend wirkt, die Schuldentragfähigkeit negativ beeinflusst, Strukturreformen eine unsichere und bestenfalls langfristige positive Auswirkung auf Wachstum haben und Schuldenerleichterungen maßgeblich zu einer Rückkehr von Wachstum in stark verschuldeten Ökonomien beitragen (bitte jeweils begründen)? Die Bundesregierung nimmt keine Einzelbewertung von im Internet publizierten Überblicksartikeln bzw. in diesen Artikeln zitierten Einzelaussagen aus Forschungspapieren vor. 2. Wie entwickelten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sektoralen Finanzierungssalden in Griechenland zwischen 2009 und 2017 (bitte nach Jahren und privaten Haushalten, Unternehmen, öffentlicher Hand und Außenbeitrag aufschlüsseln)? Die Europäische Kommission veröffentlicht in ihrer makroökonomischen Datenbank AMECO Daten zu Finanzierungssalden der inländischen Sektoren bzw. der gesamten Volkswirtschaft („Außenbeitrag“). Auf die nachfolgenden Tabellen wird insoweit verwiesen. Finanzierungssaldo der inländischen Sektoren und der gesamten Volkswirtschaft in Mrd. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszwecke -8,4 -12,3 -12 -9,3 -9,5 -8,9 -8,5 -11,2 -12,7 Unternehmen 17,1 15,9 16,2 21,8 33,3 15,1 22,8 11,9 13 Staat -36 -25,3 -21,3 -17 -23,8 -6,5 -10 1,1 1,5 Gesamte Volkswirtschaft -27,4 -21,7 -17,3 -4,6 0,3 -0,2 4,2 1,7 1,8 Quelle: AMESCO 3. Welche Entwicklung der sektoralen Finanzierungssalden in Griechenland erwartet die Bundesregierung für die kommenden fünf Jahre in Anbetracht der im Rahmen der Griechenlandprogramme vereinbarten Primärüberschüsse der öffentlichen Haushalte (bitte nach Jahren und privaten Haushalten, Unternehmen , öffentlicher Hand und Außenbeitrag aufschlüsseln)? Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen über die weitere Entwicklung der sektoralen Finanzierungssalden in Griechenland. Gemäß Ameco Datenbank erwartet die EU-Kommission folgende Entwicklung für dieses und nächstes Jahr (in Mrd. Euro, Stand Juni 2018): 2018 2019 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszwecke -11,7 -11 Unternehmen 13,5 12,9 Staat 0,8 0,4 Gesamte Volkswirtschaft 2,7 2,5 Quelle: AMESCO Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Griechenlandprogramme hinsichtlich der Entwicklung der Staatsverschuldung Griechenlands in Anbetracht des Anstiegs der Staatsschuldenquote gemessen am BIP in Griechenland zwischen 2009 und 2017 von 126,7 Prozent auf 178,6 Prozent (Quelle: Europäische Kommission, Frühjahrsprognose 2018)? Nach Verlust des Marktzugangs hat Griechenland von seinen europäischen und internationalen Partnern umfangreiche Finanzhilfen erhalten. Im Zuge dieser Finanzhilfen hat sich Griechenland zu den wirtschaftlichen Anpassungsprogrammen verpflichtet. Ein maßgeblicher Grund des Verlustes des Marktzugangs war eine nicht nachhaltige Fiskalpolitik. Daneben wies das Land strukturelle Probleme und eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit auf, die sich auch in einem hohen Leistungsbilanzdefizit widerspiegelte. Im Verlauf der Programme ist es Griechenland durch Konsolidierungsanstrengungen und strukturelle Reformen der öffentlichen Finanzen gelungen, das Haushaltsdefizit signifikant zu verringern. So betrug das Haushaltsdefizit 2009 noch 15,1 Prozent des BIP, 2017 wurde sogar ein Haushaltsüberschuss von 0,8 Prozent des BIP erzielt. Auch die Leistungsbilanz ist mittlerweile im Wesentlichen ausgeglichen (2017 -0,8 Prozent des BIP), nachdem sie 2009 noch ein Defizit von 12,3 Prozent des BIP aufwies. Daneben sollen die im Programm vereinbarten strukturellen Reformen das Wachstumspotenzial der Wirtschaft steigern. Im Jahr 2017 wurde mit einer BIP Wachstumsrate von 1,4 Prozent wieder ein spürbares Wachstum erreicht. Vor dem Hintergrund des im Zuge der Programme signifikant verbesserten öffentlichen Haushaltssaldos, einer einsetzenden wirtschaftlichen Erholung sowie der günstigen Konditionen der Finanzhilfen zeigen Tragfähigkeitsanalysen, dass es Griechenland gelingen kann, seine Staatsverschuldung gemessen am BIP in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren. Dafür ist eine Fortführung des eingeschlagenen Reformkurses inklusive der von Griechenland entwickelten Wachstumsstrategie und eine Beibehaltung der nachhaltigen Haushaltspolitik notwendig . Im Basisszenario der Tragfähigkeitsanalyse der europäischen Institutionen aus dem vierten ESM-Programmüberprüfungsbericht sinkt der Schuldenstand – unter vorsichtigen Annahmen über das mittel- und langfristige nominale Wachstum – bis 2030 auf 136,6 Prozent des BIP. Berücksichtig man die schuldenerleichternden Maßnahmen, auf die sich die Eurogruppe (EG) politisch verständigt hat (siehe Antwort zu den Fragen 8 und 9), fällt der Rückgang noch deutlicher aus. 5. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme haben nach Einschätzung der Bundesregierung zum Anstieg der Staatsschuldenquote gemessen am BIP beigetragen (bitte begründen)? Die Ziele der Programme sind die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Wahrung der Finanzstabilität, die Förderung von Wachstum , Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionen sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung. Sowohl die Konsolidierung des Staatshaushalts als auch die Förderung des Wachstums sollen zum Rückgang der Staatsschuldenquote gemessen am BIP beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3155 6. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle und zukünftige Tragfähigkeit der Staatsverschuldung Griechenlands in Anbetracht der voneinander erheblich abweichenden Schuldentragfähigkeitsanalysen der Europäischen Kommission und des Internationalen Währungsfonds ein? 7. Welche der Annahmen der Schuldentragfähigkeitsanalyse des IWF, die das Ergebnis eines hohen Überschuldungsrisikos für Griechenland begründen und durch historische Daten und Vergleiche untermauert werden, sind nach Ansicht der Bundesregierung fehlerhaft (bitte begründen)? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Überprüfungsbericht der vierten Programmüberprüfung ist eine Schuldentragfähigkeitsanalyse mit einem Basisszenario und einem adversen Szenario mit pessimistischeren Annahmen enthalten. Beide Szenarien gehen davon aus, dass der Primärüberschuss (der Haushaltssaldo ohne Berücksichtigung der Zinsausgaben) wie in der Erklärung der Eurogruppe vom 15. Juni 2017 vereinbart, in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils 3,5 Prozent des BIP beträgt und dass im Rahmen des ESM Programms insgesamt 61,9 Mrd. Euro ausgezahlt werden bzw. 24,1 Mrd. Euro der bis zu 86 Mrd. Euro des ESM-Programmvolumens ungenutzt bleiben. Die Szenarien unterscheiden sich hauptsächlich in den langfristigen Annahmen zum Primärüberschuss und zum Wachstum, aber auch bei den Refinanzierungssätzen. Im Basisszenario unter Annahme eines durchschnittlichen Primärüberschusses von 2,2 Prozent des BIP ab 2023 (damit werden lt. Europäischer Kommission die europäischen Fiskalregeln eingehalten) und eines langfristigen Realwachstums von 1 Prozent bzw. Nominalwachstums von 3 Prozent ergäben sich im Jahr 2060 ein Schuldenstand von 127 Prozent des BIP und ein Bruttofinanzbedarf von 28,1 Prozent des BIP. Im adversen Szenario unter Annahme eines durchschnittlichen Primärüberschuss von 1,5 Prozent des BIP ab 2023 und eines langfristigen Nominalwachstums von 2,8 Prozent ergäben sich im Jahr 2060 ein Schuldenstand von 234,8 Prozent des BIP und ein Bruttofinanzbedarf von 53,3 Prozent des BIP. Zudem zeigt der Bericht, wie sich die von der Eurogruppe vereinbarten Mittelfristmaßnahmen (Antwort zu den Fragen 8 und 9) auswirken. Im Basisszenario ergäben sich – nach Umsetzung der Maßnahmen – im Jahr 2060 ein Schuldenstand von 96,8 Prozent des BIP und ein Bruttofinanzbedarf von 19,8 Prozent des BIP. Die Analyse zeigt, dass im Basisszenario bei Umsetzung der vereinbarten Mittelfristmaßnahmen Schuldentragfähigkeit im Sinne des von der Eurogruppe vereinbarten Kriteriums eines langfristigen Bruttofinanzbedarfs von unter 20 Prozent des BIP hergestellt wird. Die Annahmen des adversen Szenarios bzgl. Primärüberschuss und Wachstum entsprechen den Annahmen, die der Internationale Währungsfonds in seiner mit der Verabschiedung seines Programms im Grundsatz im Juli 2017 veröffentlichten Schuldentragfähigkeitsanalyse gemacht hat. Wesentlicher Unterschied zum Basisszenario des Überprüfungsberichts ist der Primärüberschusspfad. Dieser liegt deutlich unterhalb des Wertes, der nach Analysen der Europäischen Kommission zur Einhaltung der EU-Haushaltsregeln nötig ist (2,2 Prozent des BIP, siehe oben). Griechenland hat sich verpflichtet, nach 2022 dafür Sorge zu tragen, dass es seine durch die europäischen Regeln vorgegebenen Haushaltsverpflichtungen einhält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche der folgenden Maßnahmen der Schuldenerleichterung für Griechenland unterstützt die Bundesregierung in den aktuellen Verhandlungen über einen Programmabschluss bzw. eine Programmbeteiligung durch den IWF, und welche nicht (bitte einzeln begründen): a) Rückführung der sog. SMP-Profite (SMP = Securities Markets Programme ) an Griechenland; b) Auszahlung weiterer ESM-Mittel zur frühzeitigen Tilgung von (höher verzinsten) IWF-Krediten; c) Streckung der Rückzahlungsfristen; d) Aufschub des Starts der Rückzahlungen; e) Aufschub des Starts von Zinszahlungen; f) Kopplung von Zins- bzw. Rückzahlungen an BIP-Wachstumsraten; g) Minderung von Kreditzinsen; h) Minderung der nominalen Schuldbeträge; i) Unterstützung durch die griechische Zentralbank bzw. das Europäische System der Zentralbanken analog zum Fall Irlands („Ireland debt swap“) im Jahr 2013? 9. Welchen Umfang an Schuldenerleichterungen in Mrd. Euro (nominal sowie Nettogegenwartswert) sieht die Bundesregierung für notwendig an, um eine langfristige Schuldentragfähigkeit für Griechenland zu gewährleisten? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Eurogruppe hatte zu Beginn des ESM-Anpassungsprogramms im August 2015 entsprechend den Vorgaben des Eurogipfels vom 12. Juli 2015 ihre Bereitschaft zu möglichen schuldenerleichternden Maßnahmen erklärt, bei erfolgreicher Programmumsetzung und falls für die Sicherung der Schuldentragfähigkeit notwendig. Hierzu hatte die Eurogruppe im Mai 2016 und Juni 2017 einen konkreten Rahmen vereinbart. Ziel ist es, dass der jährliche Bruttofinanzierungsbedarf Griechenlands, ausgehend von einer fortgesetzt nachhaltigen Haushaltspolitik , bestimmte Schwellen im Verhältnis zum BIP einhält. Einige kurzfristige Maßnahmen wurden bereits nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Programmüberprüfung umgesetzt. Jetzt hat sich die Eurogruppe innerhalb der von der Eurogruppe in 2016 und 2017 vereinbarten Eckpunkte auf drei Mittelfristmaßnahmen geeinigt: i. Abschaffung der in der Finanzhilfevereinbarung mit Griechenland vorgesehenen zusätzlichen Zinsmarge (step-up margin) auf die Schuldenrückkaufstranchen der EFSF-Darlehen ab dem Jahr 2018 (die jährliche Mindereinnahme beträgt anfänglich rd. 220 bis 230 Mio. Euro im Jahr 2018 und sinkt später proportional mit der geplanten schrittweisen Rückzahlung ab) ii. Nutzung der auf einem Sonderkonto des ESM liegenden rechnerischen Zentralbankgewinne aus dem sogenannten Securities Market Programme (SMP) des Jahres 2014 und Fortführung der Abführung der rechnerischen Gegenwerte der ANFA (Agreement on Net Financial Assets)- und SMP-Gewinne an Griechenland auf das Sonderkonto beim ESM ab dem Haushaltsjahr 2017 (beim ESM liegen rund 1,8 Mrd. Euro, hinsichtlich der rechnerischen SMP Gewinne ab dem Haushaltsjahr 2017 hat die Bundesregierung in den Haushaltsentwurf 2018 Mittel in Höhe von 416,67 Mio. Euro veranschlagt. Dies entspricht der Summe, der im Jahr 2016 kalkulierten rechnerischen SMP-Gewinne aus den Jahren 2017 und 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3155 iii. gezielte Anpassungen am EFSF-Kreditprofil (weitere Zinsstundung und eine weitere Verschiebung des Rückzahlungsbeginns um zehn Jahre sowie eine Verlängerung der maximalen durchschnittlichen gewichteten Laufzeit um zehn Jahre; das Volumen der zusätzlichen Zinsstundung über zehn Jahre ist abhängig von der tatsächlichen Zinsentwicklung und wird vom BMF derzeit in einer Größenordnung von rd. 34 Mrd. Euro geschätzt). Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, dass die hinsichtlich des Bruttofinanzierungsbedarfs vereinbarten Ziele auf Basis der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Institutionen auch auf der Grundlage konservativer Annahmen für das Wirtschaftswachstum erreicht werden. Sie stellen im Basisszenario der Tragfähigkeitsanalyse des Überprüfungsberichts die Erreichung eines langfristigen Bruttofinanzbedarfs von unter 20 Prozent des BIP her (siehe Antwort zu den Fragen 6 und 7). Die Eurogruppe hat als Voraussetzung für die Abschaffung der gestaffelten Zinsmarge und die Fortführung der Abführung der SMP-Gewinne vereinbart, dass Griechenland auch nach Programmende seine Zusicherungen einhält. Weiterhin hat die Eurogruppe eine Überprüfung zum Ende der tilgungsfreien Zeit für die EFSF-Kredite im Jahr 2032 vereinbart. Es soll auf der Grundlage einer von den europäischen Institutionen vorzulegenden Schuldentragfähigkeitsanalyse überprüft werden, ob – unter der Voraussetzung der Einhaltung der EU-Haushaltsregeln – zusätzliche Schuldenmaßnahmen zur Gewährleistung der von der Eurogruppe gesetzten Ziele erforderlich sind. Auf längere Sicht hat die Eurogruppe an die Absprache vom Mai 2016 bezüglich eines Eventualmechanismus erinnert, der im Falle eines unerwartet stärker negativ ausfallenden Szenarios aktiviert werden kann. Die Bundesregierung steht zur Einigung der Eurogruppe. 10. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Parlamentsvorbehalts nach § 4 des ESM-Finanzierungsgesetzes aus einer Nichtbeteiligung des IWF am ESM- Griechenlandprogramm (bitte begründen)? Die Geschäftsführung des Internationale Währungsfonds (IWF) hat nach der Eurogruppe am 21. Juni 2018 die erfolgreiche Umsetzung des ESM-Anpassungsprogramms und die durch die Mitgliedstaaten vorgenommene weitere Spezifizierung der Schuldenmaßnahmen in einer Erklärung begrüßt. Dies werde die mittelfristige Schuldentragfähigkeit verbessern. Der IWF bleibt weiterhin mit an Griechenland geleisteten Krediten in Höhe von derzeit rd. 10 Mrd. Euro finanziell engagiert. Eine weitere Auszahlung des IWF ist finanziell nicht notwendig und nicht mehr vorgesehen. Der IWF wird im Rahmen der Nachprogrammüberwachung gemeinsam mit den europäischen Institutionen in Griechenland eingebunden sein. Der Deutsche Bundestag wird entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des ESM-Finanzierungsgesetzes an allen Entscheidungen im Rahmen des ESM-Programms beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welchen Zeitraum erachtet die Bundesregierung hinsichtlich einer verstärkten Nach-Programmüberwachung seitens der Institutionen gegenüber Griechenland für angemessen? Die Eurogruppe hat am 21. Juni 2018 die Absicht der EU-Kommission begrüßt, nach Programmende eine verstärkte Überwachung („enhanced surveillance“) gemäß Artikel 3 Verordnung (EU) Nr. 472/2013 aktivieren zu wollen, um die ökonomische , fiskalische und finanzielle Situation in Griechenland sowie die Nachprogrammverpflichtungen überwachen zu können. Eine verstärkte Überwachung wird formal laut Artikel 2 Verordnung (EU) Nr. 472/2013 zunächst für 6 Monate aktiviert und kann alle sechs Monate verlängert werden, sofern notwendig. Gemäß Artikel 2 der o. g. Verordnung kann die Kommission beschließen, einen Mitgliedstaat, der von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf seine Finanzstabilität betroffen oder bedroht ist, die voraussichtlich nachteilige Ansteckungseffekte auf andere Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet haben werden, unter verstärkte Überwachung zu stellen. Wenn die Kommission prüft, ob ein Mitgliedstaat von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf seine finanzielle Stabilität bedroht ist, sollte sie neben anderen Parametern den Warnmechanismus, der mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte geschaffen wurde, bzw. gegebenenfalls die letzte eingehende Überprüfung heranziehen. Die Kommission nimmt außerdem eine umfassende Bewertung vor, wobei sie insbesondere die Kreditaufnahmekonditionen des betroffenen Mitgliedstaats, das Tilgungsprofil seiner Schulden, die Robustheit seines Haushaltsrahmens , die langfristige Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen, die Bedeutung seiner Schuldenlast und die Gefahr eines Übergreifens schwerer Spannungen in seinem Finanzsektor auf seine haushaltspolitische Situation oder auf den Finanzsektor anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen. 12. Strebt die Bundesregierung eine Nach-Programmüberwachung über den gesamten 40-jährigen Zeitraum der Rückzahlungsfristen der gewährten Finanzhilfen an? Nach Artikel 14 Verordnung (EU) Nr. 472/2013, erfolgt eine Nachprogrammüberwachung bis mindestens 75 Prozent der von einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten, dem EFSM, dem ESM oder der EFSF erhaltenen Finanzhilfe zurückgezahlt worden sind. Ob darüber hinaus eine Überwachung notwendig sein sollte, hängt davon ab, ob die Finanzstabilität oder Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Griechenlands anhaltend gefährdet ist. 13. Welche Einnahmen hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus Finanzhilfen für Griechenland direkt (etwa über KfW-Kredite) bzw. indirekt (etwa über Gewinnausschüttungen der EZB aus SMP-Anleihekäufen) insgesamt bisher generiert (bitte nach Jahren und Quelle direkt/indirekt aufschlüsseln )? Im Rahmen des ersten Hilfsprogramms für Griechenland wurde ein bilateraler Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Absicherung durch eine Bundesgarantie gewährt. Nach der Garantievereinbarung ist die KfW verpflichtet , alle über die eigenen Refinanzierungskosten hinausgehenden Zinszahlungen Griechenlands an den Bundeshaushalt abzuführen. Fehlbeträge werden entsprechend ausgeglichen. Die KfW hat im Zeitraum von 2010 bis 2017 an den Bund Zinseinnahmen in folgender Höhe ausgekehrt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3155 Jahr Betrag in Mio. Euro 2010 85,2 2011 198,3 2012 40,6 2013 46,6 2014 -12,0 2015 17,5 2016 16,8 2017 14,4 Die Europäische Zentralbank hat zwischen Mai 2010 und September 2012 ein Anleihekaufprogramm am Sekundärmarkt, das sogenannte Securities Market Programme (SMP), durchgeführt. Die tatsächlichen (Zins-)Erträge aus dem Ankauf und Halten von griechischen Staatsanleihen im Rahmen des Programms entstehen bei den betroffenen Zentralbanken. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbank ergaben sich nach Umverteilung der Erträge aus griechischen SMP- Wertpapierbeständen aller nationalen Zentralbanken des Eurosystems gemäß Kapitalschlüssel für die Deutsche Bundesbank in den Geschäftsjahren 2010 bis 2017 folgende Beträge: Geschäftsjahr Betrag in Mio. Euro 2010 425 2011 742 2012 633 2013 527 2014 387 2015 292 2016 231 2017 186 14. Welche Kosten sind Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bisher insgesamt durch Finanzhilfen für Griechenland entstanden bzw. werden voraussichtlich zukünftig anfallen (bitte unterschiedliche Kategorien wie Zahlungen , Abschreibungen, Bürgschaften etc. separat aufschlüsseln)? Bezüglich des ersten Hilfsprogramms besteht eine Absicherung des KfW Kredits durch eine Bundesgarantie. Der KfW wurde für das Jahr 2014 ein Fehlbetrag in Höhe von 12 Mio. Euro ausgeglichen (vgl. Antwort zu Frage 13). Bezüglich des zweiten und dritten Hilfsprogramms sind für den Bundeshaushalt keine Kosten aus den Finanzhilfen an Griechenland im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) entstanden. Im Übrigen verweisen wir auf die quartalsweise Berichterstattung zu den von der Bundesregierung nach dem „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (Artikel 1 Absatz 1 Satz 1) übernommenen Gewährleistungen für die EFSF sowie die in dem Bericht enthaltenen Ausführungen zur Inanspruchnahme des ESM. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen des zweiten Hilfsprogramms haben die Mitgliedstaaten der Eurozone vereinbart, vom Haushaltsjahr 2013 an jährlich Beträge in Höhe der Gewinne, die das Eurosystem aus im Rahmen geldpolitischer Operationen angekauften griechischen Staatsanleihen erzielt (vgl. Antwort zu den Fragen 8, 9 und 14), an Griechenland – konditioniert an die Umsetzung der Auflagen aus dem Programm – weiterzuleiten. Entsprechend der Vereinbarung wurden von Deutschland 2013 599 Mio. Euro und 2014 532 Mio. Euro an den ESM gezahlt. Im Zusammenhang mit dem Ende des zweiten Programms wurden die Weiterleitungen an Griechenland 2014 angehalten. Die Eurogruppe hat sich am 21. Juni 2018 auf die Wiedereinführung der SMP-Transfers ab dem Haushaltsjahr 2017 verständigt. Die Bundesregierung hat mit dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 im Titel „Zahlung an die Hellenische Republik“ Mittel in Höhe von 416,67 Mio. Euro veranschlagt. Dies entspricht der Summe der im Jahr 2016 kalkulierten rechnerischen SMP-Gewinnen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zusammen (SMP- Gewinne werden im Haushalt in dem auf das Bundesbank Geschäftsjahr folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt). 15. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mögliche Risiken für die Refinanzierungsfähigkeit Griechenlands über korrelierte Anleihemärkte nach einem Programmabschluss – und damit einhergehend die finanziellen Risiken für Deutschland – durch die politische und ökonomische Situation anderer Eurozonenmitglieder, insbesondere Italiens (bitte begründen )? Der Finanzbedarf Griechenlands ist in den Jahren unmittelbar nach Programmende nach Analyse der europäischen Institutionen begrenzt. Dazu tragen vor allem die vorteilhaften Konditionen der Hilfsprogramme bei. Zudem hat die Eurogruppe am 21. Juni 2018 politisch vereinbart, Griechenland 9,5 Mrd. Euro aus dem ESM Programm zum Aufbau eines Liquiditätspuffers auszuzahlen. Gemeinsam mit einem Teil der vierten Tranche des ESM-Programms (1,9 Mrd. Euro) und eigenen Mitteln, z. B. aus der erfolgreichen Begebung einer 7-jährigen Anleihe Anfang 2018, käme Griechenland so zu Programmende laut Analyse der Institutionen auf einen Liquiditätspuffer von 24,1 Mrd. Euro, der den Finanzbedarf für 22 Monate nach Ende des Programms decken würde. Dies stellt einen signifikanten Schutz vor Risiken für die Refinanzierungsfähigkeit dar, die sich für Griechenland ergeben könnten. 16. Welcher Verwendung wurden die an Griechenland im Rahmen der drei Griechenlandprogramme insgesamt ausgezahlten Beträge nach Kenntnis der Bundesregierung zugeführt (bitte nach Programm und Verwendung – Bedienung von Schulden privater bzw. öffentlicher Gläubiger, Bankenrekapitalisierung , Zuführung zum allgemeinen Haushalt bzw. andere relevante Kategorien – aufschlüsseln)? Zur Mittelverwendung im Rahmen des ersten Anpassungsprogramms für Griechenland gibt der fünfte und letzte Überprüfungsbericht der Europäischen Kommission vom Oktober 2011 Auskunft. Er enthält folgendes Schaubild, in dem die bis dahin ausgezahlten Mittel auf die Bereiche Finanzbedarf des griechischen Staates, Tilgung mittel- und langfristiger Schulden und Unterstützungsmaßnahmen für den Bankensektor aufgeteilt werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3155 Quelle: Fünfter Überprüfungsbericht der EU Kommission im Rahmen des ersten makroökonomischen Anpassungsprogramm für Griechenland, Oktober 2011. Hinsichtlich des zweiten makroökonomischen Anpassungsprogramms ergibt sich nach Angaben der EFSF folgende Verteilung der Mittel: Betrag in Mrd. Euro Privatsektorbeteiligung einschließlich aufgelaufener Zinsen 34,6 Bankenrekapitalisierung 37,3 Allgemeine Programmmittel 47,8 Schuldenrückkauf 11,3 Quelle: EFSF, abrufbar unter www.esm.europa.eu/assistance/greece/efsf-programme-greeceexpired ; Stand Juni 2018. Hinsichtlich des dritten makroökonomischen Anpassungsprogramms ergibt sich bisher folgende Verteilung der ausgezahlten Mittel: Betrag in Mrd. Euro Schuldendienst 17,0 Allgemeine Programmmittel 16,0 Bankenrekapitalisierung 5,4 Abbau von Zahlungsrückständen 6,6 Aufbau Liquiditätspuffer 1,9 Quelle: Überblick über die europäischen Finanzhilfen des Bundesministeriums der Finanzen, abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_ des_Euro/europaeische-finanzhilfen-im-ueberblick-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=52, aktualisiert auf Stand Juni 2018. 2,0 Mrd. der Auszahlung für die Bankenrekapitalisierung sind bereits getilgt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Am 21. Juni 2018 hat sich die Eurogruppe auf eine Höhe von 15 Mrd. Euro für die letzte Programmtranche verständigt. Davon sind 5,5 Mrd. Euro für den Schuldendienst und 9,5 Mrd. Euro für den Aufbau des Liquiditätspuffers vorgesehen. Einen Programmüberblick zu Griechenland mit den erfolgten Auszahlungen und deren Zweckbestimmung finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen, abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/ DE/Standardartikel/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/europaeischefinanzhilfen -im-ueber-blick-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=52. 17. Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlöse aus Privatisierungen während der Griechenlandprogramme nach Jahren und im Vergleich zu den jeweiligen Projektionen der unterschiedlichen Programmüberprüfungen dar (bitte Gesamtzahlen und entsprechende vorherige Projektionen sowie die jeweils fünf größten Einzelposten nach Jahren aufschlüsseln)? Die Ziele für bzw. Erwartungen über Einnahmen aus Privatisierungen aus den unterschiedlichen Programmüberprüfungen stellen sich – sofern angegeben – nach den jeweiligen Überprüfungsberichten (1. und 2. Programm) bzw. dem jeweiligen Memorandum of Understanding (3. Programm) wie folgt dar (jeweils in Mrd. Euro bis Ende des Jahres): 1. Programm 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 4. Überprüfungsbericht 5,0 10,0 7,0 13,0 15,0 5. Überprüfungsbericht 1,7 9,3 9,0 15,0 15,0 2. Programm 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1. Überprüfungsbericht 0,1 2,5 1,9 2,0 2,0 2,4 3,3 2. Überprüfungsbericht 0,1 2,5 1,9 2,0 2,0 2,4 3,3 3. Überprüfungsbericht 0 1,6 3,5 2,0 2,0 2,4 3,3 4. Überprüfungsbericht 0 1,0 1,5 2,2 3,4 2,9 3,0 3. Programm 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 MoU Programmbeginn 1,4 3,7 1,3 MoU 1. Überprüfung 2,5 2,2 1,1 MoU 2. Überprüfung 1,9 2,5 MoU 3. Überprüfung 1,4 2,0 MoU 4. Überprüfung 2,0 Die erzielten Einnahmen aus Privatisierungen für die Jahre 2011 bis 2013 weist die EU-Kommission im vierten Überprüfungsbericht des zweiten Anpassungsprogramms aus: 2011: 1,6 Mrd. Euro, 2012: 0 Mrd. Euro, 2013: 1,0 Mrd. Euro. Der IWF Artikel IV Bericht aus Februar 2017 weist die Einnahmen für 2014 mit 0,3 Mrd. Euro aus. Laut MoU der 4. Programmüberprüfung des dritten Anpassungsprogramms ergaben sich für Jahre 2015 bis 2017 folgende Erlöse: 2015: 0,3 Mrd. Euro, 2016: 0,5 Mrd. Euro, 2017: 1,4 Mrd. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3155 Erkenntnisse über die jeweils fünf größten Einzelposten in allen Jahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Information zu Fortschritt bei und Abschluss von größeren Privatisierungsprojekten finden sich in den Überprüfungsberichten der verschiedenen Programme und in den Asset Development Plans des Hellenic Republic Asset Development Fund (HRADF) (www.hradf.com/en/fund). 18. Betrachtet die Bundesregierung Privatisierungen, die wie beim Verkauf der gewinnbringenden griechischen Regionalflughäfen an die Fraport AG mit nur einem Bieter und unter zeitlichem Druck erfolgen (fire sales), als angemessene Verfahren, um positive Erträge für den griechischen Staatshaushalt zu erzielen? Privatisierungen im Zuge der Anpassungsprogramme sollen Erträge zur Verringerung der Verschuldung generieren, der Gewinnung von ausländischen Direktinvestitionen dienen und durch Marktöffnung sowie durch Depolitisierung und Verbesserung des Managements der Betriebe ihren Wert und ihren Beitrag zur griechischen Wertschöpfung erhöhen. Vor diesem Hintergrund hat Griechenland gemäß einer Zusage gegenüber den Staats- und Regierungschefs der Eurozone einen unabhängigen Privatisierungsfonds eingerichtet, um staatliche Vermögenswerte wertmaximierend zu managen und zu privatisieren. Der Privatisierungsfonds ist langfristig angelegt. Er soll während der Laufzeit der ESM-Kredite (nach Angaben des ESM bei den bisher freigegebenen Tranchen bis 2060) Erlöse erzielen. 19. Wie haben sich Investitionsvolumina und Endverbraucherpreise in den Märkten für öffentlichen Nahverkehr, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser seit 2009 in Griechenland entwickelt? Informationen zu Investitionsvolumina und Endverbraucherpreisen in den jeweiligen Märkten liegen der Bundesregierung nicht vor. Angaben zur Entwicklung der Verbraucherpreise insgesamt und aller im Warenkorb einzeln erfasster Güterund Dienstleistungskomponenten veröffentlich das griechische Statistikamt Elstat unter: www.statistics.gr/en/statistics/-/publication/DKT87/-. 20. Welche Maßnahmen des ESM-Programms sowie der vorangegangenen Anpassungsprogramme haben nach Einschätzung der Bundesregierung zum Anstieg der notleidenden Kredite in Griechenland von 12,6 Mrd. Euro (7 Prozent des Bruttokreditbestands) im Jahr 2009 auf 103,8 Mrd. Euro (45,6 Prozent des Bruttokreditbestands) im Jahr 2017 (Quelle: IWF Financial Soundness Indicators, FSI) beigetragen (bitte auflisten und einzeln begründen )? Die Ziele der Programme sind die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Wahrung der Finanzstabilität, die Förderung von Wachstum , Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionen sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere das ESM-Anpassungsprogramm enthält detaillierte Maßnahmen mit dem Ziel des Abbaus der notleidenden Kredite. Vgl. Überprüfungsberichte der europäischen Institutionen, die dem Deutschen Bundestag übermittelt wurden. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 die Einlagen privater Unternehmen und Haushalte in Euro bei griechischen Banken entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Nach Angaben der Europäischen Zentralbank (EZB) zu den Monetären Finanzinstituten (MFI), zu den neben den Kreditinstituten auch Zentralbanken, Geldmarktfonds und andere Einlageninstitutionen gehören, haben sich die Einlagen von Unternehmen und privaten Haushalten aus dem Euroraum bei griechischen MFI wie folgt entwickelt (Angaben in Mrd. Euro – jeweils zum Jahresende): 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Private Haushalte 197,4 174,2 145,9 135,4 135,4 134,7 102,5 101,1 104,3 Unternehmen 37,1 30,4 23,0 20,8 21,1 19,9 16,5 18,3 20,3 22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 die Privat- und Firmeninsolvenzen in Griechenland jeweils entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zur Zahl der Privatinsolvenzen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Laut griechischer Zentralbank hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wie folgt entwickelt: Beantragte Insolvenzen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der Unternehmen, für die ein Insolvenzantrag gestellt worden ist 704 882 721 680 455 327 265 216 Eröffnete Insolvenzverfahren Anzahl der registrierten insolventen Unternehmen 322 445 415 392 330 189 108 123 Quelle: Griechische Zentralbank 23. Welche Risiken sieht die Bundesregierung für die zukünftige Stabilität des griechischen Finanzsektors a) aus dem bestehenden Volumen an notleidenden Krediten, b) aus den Verfahren für Umschuldungen und außergerichtliche Abwicklungen , die im ESM-Programm eingeführt wurden und laut Überprüfungsbericht in großem Maß hohe Gesamtschuldenbeträge betreffen, was laut Europäischer Kommission zu systemischen Auswirkungen führen kann, und c) aus einem möglichen zukünftigen Anstieg des Zinsniveaus im Euroraum? Im laufenden ESM-Programm wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, die die Reduktion der notleidenden Kredite unterstützen, ihren zukünftigen Aufbau verhindern und so die Risiken im Finanzsektor verringern sollen. Zu den Maßnahmen gehören u. a. die Modernisierung der Insolvenzordnung für Unternehmen generell und die Vereinfachung des Insolvenzverfahrens für kleine und mittelständische Unternehmen, um dessen Kosten und Dauer zu reduzieren, oder auch die Erlassung von Rechtsvorschriften zur Ermöglichung elektronischer Online -Auktionen und die Fortentwicklung der technischen Infrastruktur für deren Durchführung, um die Durchsetzung von Verträgen zu verbessern und das Risiko von Verfahrensmissbrauch durch strategische Schuldner zu verringern. Auch die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3155 im April 2017 verabschiedete Reform des Rahmenwerks für außergerichtliche Abwicklungen gehört zu diesen Maßnahmen. Das Gesetz soll Anreize für Gläubiger und Schuldner verstärken, sich an freiwilligen Verhandlungen zu beteiligen und ggf. Vereinbarungen zu ganzheitlichen Umschuldungslösungen zu treffen, und so einen Beitrag zum Abbau notleidender Kredite leisten. Daneben wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzstabilität insgesamt umgesetzt, insbesondere im Bankensektor. Diese umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Governance beim griechischen Finanzstabilisierungsfonds (HFSF) und den vier systemischen griechischen Banken und auch die Ende 2015 durchgeführte Bankenrekapitalisierung. Die zukünftige Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors unter anderem gegenüber Zinsänderungsrisiken wird auch davon abhängen, wie erfolgreich die im Programm angelegte Strategie zur Reduzierung der notleidenden Kredite weiter verfolgt und umgesetzt werden wird. 24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 die Anzahl der Zwangsversteigerungen von Wohnimmobilien und Unternehmen in Griechenland entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Daten für die Anzahl der Zwangsversteigerungen seit 2009 liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf Anfrage hat der griechische Bankenverband sie mit ca. 500 p. a. veranschlagt. Seit Einführung der elektronische Versteigerungen (sog. e-auctions, siehe Frage 23) ist die Anzahl der Versteigerungen ansteigend. Zwischen November 2017 und Mai 2018 sind nach Angaben der Europäischen Kommission 4 349 Objekte versteigert worden (Bericht vor Auszahlung der zweiten Teiltranche der vierten Tranche des laufenden Programms vom 8. Juni 2018, eine Differenzierung nach Wohn- und Unternehmens-Immobilien wird dort nicht getroffen). 25. Wie haben sich die Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands im Euroraum im Allgemeinen sowie die Lohnstückkosten in Griechenland im Speziellen nach Kenntnis der Bundesregierung während der Griechenlandprogramme entwickelt ? Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Griechenlandprogramme in diesem Punkt vor dem Hintergrund stagnierender Exporte und sinkender Importe (Quelle: Europäische Kommission, AMECO)? Die Lohnstückkosten in Griechenland haben sich nach Daten von Eurostat im Programmzeitraum wie folgt entwickelt: Nominale Lohnstückkosten (Index 2010 = 100) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Basierend auf Arbeitsstunden 100 99,7 98,3 92,2 90,2 89,8 89,1 89,8 Basierend auf Personen 100 98,6 96,7 90,0 88,4 87,2 87,1 87,8 Quelle: Eurostat. Gleichzeitig ist das Leistungsbilanzdefizit von 12,3 Prozent des BIP in 2009 auf 0,8 Prozent des BIP in 2017 zurückgegangen (siehe Frage 4). Hintergrund ist ein Anstieg der Exporte von 45 Mrd. Euro in 2009 auf 59 Mrd. Euro in 2017, während die Importe im gleichen Zeitraum von 68 Mrd. Euro auf 61 Mrd. Euro zurückgingen (Quelle: Eurostat). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Insbesondere die Entwicklung der Lohnstückkosten spiegelt wider, dass Griechenland seit 2010 an preislicher Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum gewonnen hat. Im aktuellen ESM Anpassungsprogramm wurde daher der Schwerpunkt der Reformziele auf eine Verbesserung der nicht-preislichen Wettbewerbsfähigkeit gelegt, auch und gerade um die Attraktivität des Investitionsstandorts Griechenland zu erhöhen. Reformprojekte umfassen u. a. die Implementierung von Empfehlungen aus dem OECD-Toolkit III, die Rigiditäten in verschiedenen Sektoren adressieren, den Abbau ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Beschränkungen in den reglementierten Berufen, die Vereinfachung der Verfahren für Investitionsgenehmigungen und den Bürokratieabbau. Nach Programmende ist eine Fortsetzung des Reformkurses in diesem Bereich mit der griechischen Regierung vereinbart (siehe Anlage zum Eurogruppenstatement zum 22. Juni), damit Griechenland seine Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert. 26. Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Rückgang von 18,1 Mrd. auf 15 Mrd. Euro jährlicher Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe in Griechenland zwischen 2009 und 2016 im Kontext der durch die Griechenlandprogramme angestrebten produktivitätssteigernden Strukturreformen zu erklären (Quelle: Eurostat)? Nach Ameco Datenbank ging parallel zum Rückgang der Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe die Bruttowertschöpfung aller Branchen in Griechenland zurück. Der Rückgang spiegelt maßgeblich den Rückgang der Wirtschaftsleistung zwischen 2009 und 2012 wider. Der prozentuale Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der totalen Bruttowertschöpfung aller Branchen hat sich nach Ameco Daten von 8,5 Prozent in 2009 auf gut 10 Prozent in 2016 erhöht. Die im ESM Programm durchgeführten Strukturreformen haben insbesondere das Ziel, Wachstumshemmnisse zu reduzieren und so die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Investitionen in physisches Kapital und Bildung und Forschung zu fördern sowie insgesamt die Produktivität zu steigern. 2017 nahm nach AMECO Zahlen die Bruttowertschöpfung in Griechenland insgesamt um 2,1 Prozent zu, im verarbeitenden Gewerbe stieg sie um 5 Prozent auf 15,8 Mrd. Euro. 27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den kumulierten Effekt der restriktiven fiskalischen Programmmaßnahmen jeweils auf Binnennachfrage, Bruttoinlandsprodukts und Schuldentragfähigkeit Griechenlands in Anbetracht der nach wie vor hohen Binnenmarktfokussierung der griechischen Wirtschaft (Außenhandelsquote von 66 Prozent in 2017 – Quelle: Europäische Kommission, AMECO) ein? Griechenland hat vor Programmbeginn den Marktzugang zu tragfähigen Konditionen verloren. Das Land hat sein Haushaltsdefizit von 15,1 Prozent des BIP in 2009 seitdem merklich reduziert, in 2017 wurde sogar ein Haushaltsüberschuss von 0,8 Prozent des BIP erzielt. Bei einer Fortsetzung der eingeschlagenen Haushaltspolitik und Erreichung der für den Nachprogrammzeitraum vereinbarten Primärüberschussziele gehen die Tragfähigkeitsanalysen der europäischen Institutionen auch unter vorsichtigen Wachstumsannahmen davon aus, dass die Staatverschuldung Griechenlands in den nächsten Jahren spürbar zurückgehen wird (siehe Antwort zu den Fragen 4, 6 und 7). Da eine Fortsetzung der Fiskalpolitik in Griechenland in den Jahren vor der Krise vor dem Hintergrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit und des Verlustes des Marktzugangs nicht möglich war, fehlt eine relevante Vergleichsbasis für eine Abschätzung des kumulierten Effekts der im Zuge der Programme umgesetzten fiskalischen Maßnahmen auf Binnennachfrage oder BIP. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3155 28. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen in Griechenland seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahr, brutto/netto sowie öffentlich /privat aufschlüsseln)? Die Europäische Kommission veröffentlicht in ihrer makroökonomischen Datenbank AMECO Daten zu Brutto- und Nettoanlageinvestitionen. Auf die nachfolgenden Tabellen wird insoweit verwiesen. Bruttoanlageinvestitionen in gegenwärtigen Preisen in Mrd. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Privatsektor 35,8 31,4 26,5 19,3 15,7 14,1 13,4 14,4 14,4 Staat 13,6 8,3 5,1 4,8 6,2 6,6 6,9 6,1 8,1 Nettoanlageinvestitionen in gegenwärtigen Preisen in Mrd. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Privatsektor 6 1,4 -2,8 -10,4 -12,3 -11,2 -10,7 -9,1 -9,7 Staat 5,7 0,4 -2,6 -2,5 -0,7 -0,2 0,2 -0,5 1,5 Quelle: AMECO. 29. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme haben nach Einschätzung der Bundesregierung zum Absinken des jährlichen durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts in Griechenland von 21 012 Euro im Jahr 2009 auf 16 133 Euro im Jahr 2016 beigetragen (Quelle: Eurostat, Berechnungen des statistischen Bundesamts; bitte auflisten und einzeln begründen)? Die Ziele der Programme sind die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Wahrung der Finanzstabilität, die Förderung von Wachstum , Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionen sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung. Zu den einzelnen Maßnahmen zur Wachstumsstärkung wird auf die regelmäßigen Überprüfungsberichte verwiesen, die dem Deutschen Bundestag übermittelt wurden. Griechenland hat für die Zeit nach Ende der Anpassungsprogramme eine eigene Wachstumsstrategie entwickelt. Diese wurde von der Eurogruppe begrüßt. 30. Wie teilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das in Frage 29 erwähnte Absinken des jährlichen durchschnittlichen Bruttolohns bzw. Bruttogehalts in Griechenland auf Beschäftigte des öffentlichen bzw. privaten Sektors auf? Welche Rollen spielen Veränderungen bei Stundenlöhnen, in der Arbeitszeit pro Beschäftigtem bzw. in der Beschäftigungsquote (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen keinen eigenen Informationen hierzu vor. Eine Abschätzung des Effekts der Veränderungen bei Stundenlöhnen, in der Arbeitszeit pro Beschäftigtem bzw. in der Beschäftigungsquote auf die Bruttolöhne in Griechenland ist der Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Wie viele Menschen arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland zwischen 2009 und 2017 jeweils zum oder unterhalb des Mindestlohns (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Nach den Angaben von Eurostat aus dem alle vier Jahre durchgeführten Structure of earnings survey (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/ Minimum_wage_statistics) verdienten in Griechenland im Oktober 2014 7,7 Prozent aller Arbeitnehmer weniger als 105 Prozent des nationalen Mindestlohns . Generell gilt, dass sich eine Beschäftigung für einen monatlichen Bruttolohn unterhalb des festgelegten monatlichen Mindestlohns aus Teilzeitbeschäftigung ergeben kann. 32. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Absenken des Mindestlohns in Griechenland im Jahr 2012 auf 3,35 Euro pro Stunde und a) dem Absinken des jährlichen durchschnittlichen Bruttolohns bzw. Bruttogehalts bis 2016, b) der Entwicklung der Binnennachfrage, und c) dem Anstieg der Armutsgefährdungsquote? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. 33. Wie hat sich das Medianeinkommen (Medianbruttostundenlohn sowie jährliches Medianeinkommen) in Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2008 und 2017 entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Statistiken zum Medianbruttostundenlohn sowie zum jährlichen Median-Einkommen in Griechenland zwischen 2008 und 2017 sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die OECD veröffentlicht unter https://data.oecd.org/hha/household -disposable-income.htm eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltseinkommen in Griechenland in den Jahren von 2008 bis 2017. Griechische Statistiken mit Daten mit durchschnittlichen (Haushalts-)Einkommen werden veröffentlicht von der griechischen Rentenversicherung (www.ika.gr/gr/infopages/news.cfm) und der griechischen Statistikbehörde ELSTAT (www.statistics.gr/en/home?p_p_id=3&p_p_lifecycle=0&p_p_state= maximized&p_p_mode=view&_3_struts_action=%2Fsearch%2Fsearch&_3_ redirect=%2Fen%2Fhome%2F&_3_keywords=median+income&_3_groupId= 0%20%3Chttp://www.statistics.gr/en/home?p_p_id=3&p_p_lifecycle=0&p_p_ state=maximized&p_p_mode=view&_3_struts_action=%2Fsearch%2Fsearch&_ 3_redirect=%2Fen%2Fhome%2F&_3_keywords=median+income&_3_groupId= 0%3E). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3155 34. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme haben nach Einschätzung der Bundesregierung zur Steigerung der Erwerbslosenquote in Griechenland von 9,6 Prozent auf 21,5 Prozent zwischen 2009 und 2017 beigetragen (Quelle: Eurostat; bitte auflisten und einzeln begründen)? 35. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme haben nach Einschätzung der Bundesregierung zur Steigerung der Jugenderwerbslosenquote in Griechenland von 25,7 Prozent auf 43,6 Prozent zwischen 2009 und 2017 beigetragen (Quelle: Eurostat; bitte auflisten und einzeln begründen)? Die Fragen 34 und 35 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ziele der Programme sind die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Wahrung der Finanzstabilität, die Förderung von Wachstum , Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionen sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung. Zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit , insbesondere zur Verbesserung der Arbeitsverwaltung und zur Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik, vgl. die regelmäßigen Überprüfungsberichte, die dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt wurden. 36. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Effekt der Steigerung der Erwerbslosenquote jeweils auf Binnennachfrage, Bruttoinlandsprodukt und Schuldentragfähigkeit Griechenlands ein? Eine Abschätzung des Effekts der Steigerung der Erwerbslosenquote auf die Binnennachfrage , das BIP oder die Schuldentragfähigkeit Griechenlands ist der Bundesregierung nicht bekannt. 37. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Hystere-Effekte des Anstiegs der Arbeitslosigkeit im Hinblick auf die Wiederbeschäftigungsperspektive von längerfristig Arbeitslosen und die damit verbundene tendenzielle Kapazitätsunterauslastung ein? Eine Kostenabschätzung zu den Nachwirkungen des Anstiegs der Arbeitslosenquote auf die Wiederbeschäftigungsperspektive von Langzeitarbeitslosen in Griechenland ist der Bundesregierung nicht bekannt. 38. Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Tarifbindung in Griechenland von 70 Prozent auf 10 Prozent zwischen 2010 und 2016 nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (Quelle ILO: www.ilo.org/ wcmsp5/groups/public/---ed_protect/---protrav/---travail/documents/publication/ wcms_538161.pdf; bitte einzeln begründen) a) hinsichtlich eines daraus resultierenden vermeintlichen Verstoßes gegen die Europäische Sozialcharta (vgl. Fußnote 260 ebd.), Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 68 des Abgeordneten Andrej Hunko Seite 26185, Anlage 45 des Plenarprotokolls 17/213 vom 12. Dezember 2012 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) hinsichtlich eines möglichen negativen Effekts auf Investitionsentscheidungen und somit Produktivitätsentwicklung aufgrund der stark gestiegenen Unwägbarkeit der Lohnentwicklung in einer Branche für das jeweils einzelne Unternehmen in Folge einer „unkoordinierten Dezentralisierung “ der Lohnfindung (vgl. S. 124 ebd.), c) hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen durch Anreize zur Schwarzarbeit (vgl. S. 125 ebd.), und d) hinsichtlich negativer Auswirkungen auf die Lohn- und Einkommensverteilung , das Durchschnittseinkommen und die Binnennachfrage? Der Bundesregierung sind keine Abschätzung der Wirkungen der zurück gegangenen Tarifbindung auf Investitionsentscheidungen, Produktivitätsentwicklung, Schwarzarbeit, Lohn- und Einkommensverteilung, Durchschnittseinkommen und die Binnennachfrage in Griechenland bekannt. 39. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme haben nach Einschätzung der Bundesregierung zur Steigerung der Armutsgefährdungsquote von 27,6 Prozent auf 35,6 Prozent (bzw. von 16,2 Prozent auf 42,4 Prozent unter Annahme konstanter Armutsschwellen) zwischen 2009 und 2016 beigetragen (Quelle: Eurostat; bitte auflisten und einzeln begründen)? Die Ziele der Programme sind die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Wahrung der Finanzstabilität, die Förderung von Wachstum , Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionen sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen des ESM-Anpassungsprogramms hat Griechenland zur Stärkung des sozialen Sicherungsnetzes im Februar 2017 landesweit eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialhilfe, das Social Solidarity Income, eingeführt (vgl. die Überprüfungsberichte , die dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt wurden). 40. Wie hat sich das durchschnittliche Rentenniveau für aktuelle und zukünftige Rentnerinnen und Rentner nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die OECD veröffentlich in ihrem Format „Pensions at a Glance“ einen abrufbaren Bericht mit Angaben zum Rentensystem und Rentenniveau in ihren Mitgliedstaaten, darunter Griechenland (für Griechenland z. B.: www.oecd.org/els/public-pensions/ PAG2017-country-profile-Greece.pdf). 41. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme (inklusive vereinbarter aber noch nicht umgesetzter Maßnahmen) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang das durchschnittliche Rentenniveau für aktuelle und zukünftige Rentnerinnen und Rentner beeinflusst (bitte Maßnahmen einzeln aufführen und begründen)? Im Zuge der Anpassungsprogramme hat die griechische Regierung in Absprache mit den Institutionen zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die das Ziel haben, die Tragfähigkeit des Rentensystems, insbesondere angesichts eines hohen Anteils von Rentenzahlungen an den Staatsausgaben insgesamt, sicherzustellen und auch die intergenerationelle Fairness zu erhöhen. Die einzelnen Maßnahmen und weitere Reformpläne in diesem Bereich können z. B. den Umsetzungsberichten der jeweiligen Programme entnommen werden, die dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere wurde bei der im Rahmen des ESM- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3155 Programms durchgeführten Rentenreform 2016 eine neue Rentenformel festgelegt , die den Zusammenhang zwischen Rentenhöhe und den gezahlten Beiträgen stärkt. Die neue Rentenformel galt unmittelbar nur für Neurentner, bestehende Rentner erhielten zunächst einen Bestandschutz. Zum 1. Januar 2019 soll die neue Rentenformel auch auf alle Bestandsrentner angewendet werden. 42. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentlichen Ausgaben für den Gesundheitssektor absolut sowie in Prozent des BIP seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Nach Eurostat Datenbank liegen für den Zeitraum seit 2009 folgende Zahlen zu den öffentlichen Ausgaben für den öffentlichen Gesundheitssektor vor: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 In Mrd. Euro (absolut) 16,2 15,5 13,4 11,1 9,3 8,4 8,3 8,6 In % des BIP 6,8 6,9 6,5 5,8 5,2 4,7 4,7 4,9 Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Quelle Eurostat, Stand März 2018, http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show. do?dataset=gov_10a_exp. 43. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme (inklusive vereinbarter aber noch nicht umgesetzter Maßnahmen) haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der Gesundheitsversorgung in Griechenland beeinflusst (bitte Maßnahmen einzeln aufführen und begründen)? Im Zuge der Anpassungsprogramme haben die griechischen Behörden verschiedene Reformen durchgeführt mit dem Ziel, die Funktionsweise und insbesondere die Effizienz des Gesundheitssystems zu verbessern. Die einzelnen Maßnahmen und weitere Reformpläne in diesem Bereich können den Umsetzungsberichten der jeweiligen Programme entnommen werden, die dem Deutschen Bundestag bereitgestellt wurden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Kenntnis von dem von der Europäischen Union (EU) finanzierten sowie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in enger Zusammenarbeit mit der griechischen Regierung entwickelten Programm zur Reform des griechischen Gesundheitswesens „Health In Action – HiA“. In diesem Zusammenhang ist es gelungen, Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU in den folgenden Kernbereichen der Reformen im griechischen Gesundheitswesen zu gewinnen: Reformmaßnahmen im Krankenhausbereich – insbesondere der Einführung eines flächendeckenden Abrechnungssystems im stationären Bereich (Diagnosis Related Groups, „DRG“) und Reformen im Krankenhausmanagement –, der Arzneimittelversorgung – insbesondere der Beratung bei der Preisgestaltung und Kostenerstattung von Arzneimitteln und der Einführung elektronischer Arzneimittelverordnungen –, der Beratung bei Reformmaßnahmen des gesamten Krankenversicherungssystems – insbesondere zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung des 2011 neu gegründeten griechischen Trägers für Gesundheitsleistungen „EOPYY“ –, der Primären Gesundheitsversorgung , der Sicherstellung von Gesundheitsfachkräften, des Gesundheitstourismus ‘, der Öffentlichen Gesundheit, im E-Health Bereich und im Bereich Horizontale Aktivitäten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3155 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ziel war es, die Verantwortlichen des griechischen Gesundheitssystems nach deren eigener Schwerpunktsetzung mit Expertinnen und Experten in einen unmittelbaren Dialog zu bringen und bei der Formulierung eigener Reformansätze zu unterstützen. Die griechische Regierung stellt sich derzeit der Aufgabe, die in nationaler Verantwortung liegenden Reformschritte im griechischen Gesundheitssystem zu implementieren. Welchen Einfluss die Maßnahmen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung in Griechenland genommen haben, kann seitens der Bundesregierung nicht beurteilt werden. 44. Wie hat sich die Abdeckung der griechischen Bevölkerung mit Krankenversicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Daten darüber vor, wie sich die Zahl der Mitglieder der griechischen Krankenversicherungen seit 2009 entwickelt hat. OECD Angaben zur Abdeckung finden sich unter OECD Health Statistics „Total public and primary private health insurance“ (https://stats.oecd.org/Index.aspx? DataSetCode=HEALTH_PROT). 45. Wie haben sich die in Fachkreisen stark kritisierten negativen Effekte der Krisenpolitik auf den Zugang der griechischen Bevölkerung zu Gesundheitsdiensten und die damit einhergehenden steigenden Infektions- und Prävalenzraten von HIV bzw. Aids und anderen Krankheiten – bis hin zum nach 40 Jahren erstmaligen Wiederauftreten von lokal übertragener Malaria in Griechenland in Folge stark reduzierter Präventionsmaßnahmen seit 2011 – nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (vgl. www.thelancet.com/ pdfs/journals/lancet/PIIS0140-6736(13)62291-6.pdf)? Ziel der Anpassungsprogramme und der oben beschriebenen Zusammenarbeit mit Griechenland war es, die griechische Regierung dabei zu unterstützen, das griechische Gesundheitssystem effizienter zu gestalten und im Sinne einer guten Versorgung der griechischen Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 46. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentlichen Ausgaben für den öffentlichen Bildungssektor absolut sowie in Prozent des BIP seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Nach Eurostat Datenbank liegen für den Zeitraum seit 2009 folgende Zahlen zu den öffentlichen Ausgaben für den öffentlichen Bildungssektor vor: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 In Mrd. Euro (absolut) 9,8 9,3 9,2 8,7 8,3 7,8 7,6 7,5 In % des BIP 4,1 4,1 4,4 4,5 4,6 4,3 4,3 4,3 Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Quelle Eurostat, Stand März 2018, http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show. do?dataset=gov_10a_exp. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3155 47. Welche Maßnahmen der Griechenlandprogramme (inklusive vereinbarter aber noch nicht umgesetzter Maßnahmen) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang die Bereitstellung öffentlicher Bildung in Griechenland beeinflusst (bitte Maßnahmen einzeln aufführen und begründen )? Im Zuge der Anpassungsprogramme haben die griechischen Behörden verschiedene Reformen durchgeführt mit dem Ziel, die Effektivität und die Effizienz des Bildungssystems zu verbessern. Die einzelnen Maßnahmen und weitere Reformpläne in diesem Bereich können den Umsetzungsberichten der jeweiligen Programme entnommen werden, die dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus fördert das BMBF im Rahmen der seit 2012 bestehenden deutsch-griechischen Kooperation in der Berufsbildung Berufsbildungsprojekte in Griechenland. Ziel der Projekte ist es, Elemente betrieblicher Ausbildung in Griechenland zu erproben und Impulse für eine Reform des griechischen Berufsbildungssystems zu liefern. 48. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Effekt der Nettoauswanderung von gut 250 000 Menschen (Quelle: Eurostat) aus Griechenland zwischen 2010 und 2015 jeweils auf Binnennachfrage, Bruttoinlandsprodukt und Schuldentragfähigkeit Griechenlands ein? Wie hoch war die Nettoauswanderung aus Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung überdies in den Jahren 2016 und 2017? Der Bundesregierung sind keine Abschätzungen eines Effekts der Nettoauswanderung zwischen 2010 und 2015 auf Binnennachfrage, Bruttoinlandsprodukt und Schuldentragfähigkeit Griechenlands bekannt. Für 2016 ergibt sich nach Eurostat Daten zu Migration eine Nettomigration nach Griechenland von rund 10 000 Menschen (http://ec.europa.eu/eurostat/data/database?node_code=tps00177), für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. 49. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Liste der 2 000 mutmaßlichen griechischen Steuerhinterzieher, die die damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde ihrem damaligen griechischen Kollegen übergab, inzwischen von der griechischen Finanzbehörde abgearbeitet? Im laufenden ESM Programm sind verschiedene Maßnahmen umgesetzt worden, um die Bekämpfung der Finanzkriminalität zu verbessern. Insbesondere wurde eine Reorganisation der Aufgaben zwischen Justizbehörden und Steuerverwaltung vorgenommen, um bessere Spezialisierung und dadurch bessere Ergebnisse zu erreichen. Im Bereich der Steuerfahndung haben die Behörden ihr Vorgehen hinsichtlich Überprüfungen an internationale „best practice“ angepasst, um Steuerehrlichkeit zu verbessern und höhere Erträge zu erzielen. Zur sog. Lagarde-Liste liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Nach Angaben der griechischen Unabhängigen Steuerbehörde seien, bei insgesamt 1 450 Fällen auf der „Lagarde-Liste“, insgesamt 1 230 Fälle von der Staatsanwaltschaft an die Steuerbehörde zur Prüfung übermittelt worden, bis April 2018 sei in 552 Fällen die Prüfungen durch die griechische Unabhängige Steuerbehörde abgeschlossen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333