Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3156 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2832 – Aktuelle Personalpolitik und „Sprungbeförderungen“ im Bundesministerium der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Monaten hat die Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zahlreiche Personalentscheidungen innerhalb der Streitkräfte und des Bundesministeriums getroffen (zur personellen Veränderung im BMVg u. a. www.tagesschau.de/inland/bundeswehr-fuehrung-101.html). Die verschiedenen Neubesetzungen und entsprechenden Beförderungen geben aus Sicht der Fragsteller Anlass zur Klärung durch die Bundesregierung, da einige Beförderungen nicht der bisher gängigen Praxis im Bundesverteidigungsministerium zu entsprechen scheinen. Zudem befürchten die Fragesteller durch sogenannte Sprungbeförderungen eine negative Wirkung auf die nachgeordneten Dienststellen, in denen Soldaten teilweise über erhebliche Verzögerungen bei Beförderungen und/oder der Einweisung in eine höhere Besoldungsstufe klagen. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass bei der Besetzung von Spitzendienstposten nicht allein das Leistungsprinzip ausschlaggebend ist. Darüber hinaus steht ein Erfahrungsverlust zu befürchten, wenn militärisches Spitzenpersonal zukünftig nicht mehr über einen zielgerichteten Verwendungsaufbau zur Vorbereitung auf Verwendungen in Spitzendienstposten verfügt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bezogen auf den Kontext der Kleinen Anfrage zielt die Fragestellung nach der Bewertung der Bundesregierung auf Spitzendienstposten in der Bundeswehr ab. Die Beantwortung der Einzelfragen bezieht sich insofern auf die Darstellung der Situation innerhalb der Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3156 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie lange dauert die durchschnittliche Wartezeit zur Beförderung ab der Besoldungsgruppe A 16 im Geschäftsbereich des BMVg? Zum Stichtag 29. Juni 2018 beträgt die durchschnittliche Wartezeit für Beförderungen ab der Besoldungsebene A16 für militärisches Personal 4,5 Monate. Im Bereich des zivilen Spitzenpersonals sind derzeit keine Wartezeiten für Beförderungen ab der Besoldungsebene A16 zu verzeichnen. 2. Welche und wie viele Fälle gab es seit Jahresbeginn 2018 im Geschäftsbereich des BMVg, bei denen eine oder mehrere Verwendungsebenen übersprungen wurden? Für B-besoldetes militärisches Personal im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gab es seit Jahresbeginn 2018 keine Fälle, bei denen eine oder mehrere Verwendungsebenen übersprungen wurden. Im Bereich des zivilen Spitzenpersonals gab es im Geschäftsbereich des BMVg seit Jahresbeginn 2018 eine Personalmaßnahme, bei der eine oder mehrere Verwendungsebenen übersprungen wurden. Hierbei handelte es sich um die Berufung einer Referatsleiterin im BMVg zur Abteilungsleiterin im BMVg. Zu der Fragestellung wird darauf hingewiesen, dass sich auch die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung von Spitzendienstposten nach Eignung , Befähigung und fachlicher Leistung richtet. Für die BBesO B ist weder eine bestimmte Laufbahnentwicklung noch eine allgemeine Laufbahngestaltung vorgeschrieben . Vielmehr sind die einzelnen Ämter der BBesO B nicht regelmäßig zu durchlaufen (§ 22 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes i. V. m. § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung). Es ist daher möglich und – unter Beachtung des o. a. Leistungsgrundsatzes – dienstrechtlich zulässig, dass Beamtinnen und Beamte innerhalb der BBesO B eine oder mehrere Verwendungsebenen überspringen . 3. Welche und wie viele Fälle gab es seit Jahresbeginn 2018 im Geschäftsbereich des BMVg, bei denen eine oder mehrere Besoldungsebenen übersprungen wurden? Für B-besoldetes militärisches Personal im Geschäftsbereich BMVg gab es seit Jahresbeginn 2018 keine Fälle, bei denen eine oder mehrere Besoldungsebenen übersprungen wurden. Für das Zivilpersonal wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie viele Fälle gibt es seit Jahresbeginn 2018 im Geschäftsbereich des BMVg, in denen die Stehzeit in einer B-Besoldungsstufe kürzer als zwölf Monate war? Im Geschäftsbereich BMVg gab es seit Jahresbeginn 2018 keine Fälle, in denen die Stehzeit in einer B-Besoldung kürzer als 12 Monate war. 5. Liegen der Bundesregierung Informationen zu Beförderungen innerhalb des Geschäftsbereichs des BMVg außerhalb der Reihung ab der Besoldungsstufe B 6 vor? Für die in Rede stehenden Besoldungsstufen ab B6 wurden und werden im Geschäftsbereich des BMVg keine Beförderungen außerhalb einer Reihung durchgeführt , soweit eine Reihung aufgrund mangelnder Planstellen erforderlich war bzw. ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333