Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3159 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2845 – Das EU-Satellitenprojekt Galileo und der Brexit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das gemeinsame europäische Satelliten-Forschungsprojekt Galileo ermöglicht satellitengestützte Navigation und Zeitgebung. Es steht unter ziviler Kontrolle der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Das US-amerikanischen NAVSTAR-GPS, das russische GLONASS-System und das chinesischen Beidou-System stehen unter militärischer Kontrolle. Neben der zivilen Nutzung der Navigationssysteme gibt es bei Galileo auch eine militärische Nutzung der satellitengestützten Positionsbestimmung. Dieses verschlüsselte und schwerer zu störende Signal wird unter der Bezeichnung PRS, für „Public Regulated Service“ geführt. Die Europäische Union stellt dieses System auch den Sicherheitsbehörden wie der Polizei, den Küstenwachen und Feuerwehren sowie den Rettungsdiensten zur Verfügung. Ebenso wird es durch die jeweiligen Regierungen autorisierten Betreibern sensibler Sicherheitsinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Interessant ist und wird die Nutzung dieses verschlüsselten Systems auch für die Steuerung von Drohnen, den Flugverkehr und autonome Fahrsysteme. Die technische Beteiligung an PRS obliegt Firmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Drittstaaten sind ausgeschlossen. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union stellen sich konkrete Fragen zur weiteren Beteiligung an Galileo. 1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU auch das Satellitenprojekt Galileo zurückwirft (wenn nein, bitte begründen )? Die Bundesregierung geht nach gegenwärtigem Stand nicht davon aus, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU das Galileo-Programm zurückwirft . Im Übrigen wird auf den Bericht des BMVI zur Umsetzung von Galileo auf Ausschussdrucksache 19 (15) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3159 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Spricht sich die Bundesregierung für einen Verbleib britischer Firmen bei der Entwicklung des „Public Regulated Service“-Systems (PRS) aus? Ausschreibungen zu sicherheitskritischen Komponenten des Galileo Systems einschließlich des PRS sind Drittstaaten verwehrt. 3. Ist ein vollständiger Ausschluss Großbritanniens aus dem Projekt Galileo nach Ansicht der Bundesregierung realistisch? Mit Austritt aus der Europäischen Union wird das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Programms Galileo sein. 4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Großbritannien auch nach dem Brexit einen Zugang zum besonders geschützten Teil PRS der Satellitennavigation Galileo bekommen sollte? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung strebt auch in Zukunft eine enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich an. Die Möglichkeit eines Zugangs zur Nutzung des Galileo PRS setzt jedoch den Abschluss entsprechender Abkommen voraus. 5. Wie schätzt die Bundesregierung den bereits in Auftrag gegebenen Plan Großbritanniens zum Aufbau eines eigenen Satellitensystems (vgl. www. telegraph.co.uk/politics/2018/05/07/gavin-williamson-reveals-work-has-startednew -3billion-british/) ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 6. Welche sicherheitsrelevanten Bedenken hat die EU-Kommission für einen Ausschluss britischer Firmen aus dem Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Was bedeutet der Ausschluss der britischen Airbustochter Surrey Satellite Technology Ltd SSTL, welche zum Beispiel Schlüsseltechnik für Satelliten an das Bremer Raumfahrtunternehmen OHB SE liefert, nach Kenntnis der Bundesregierung für deutsche Unternehmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Ausschluss der britischen Airbustochter SSTL keine unmittelbaren Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. 8. Wie realistisch ist nach Ansicht der Bundesregierung eine mögliche Blockade der Nutzung britischer Überseegebiete wie den Falkland-Inseln, Diego Garcia und Ascension für Galileo-Bodenanlagen (vgl. www.handelsblatt. com/politik/international/brexit-machtkampf-briten-drohen-mit-sabotage-voneu -satellitenprojekt-galileo/22509682.html?ticket=ST-2618131-QPmzdZAYJF w52hV67axC-ap3), und welche Folgen hätte dies (bitte begründen)? Gegenüber der Bundesregierung direkt betonte das Vereinigte Königreich stets sein ausdrückliches Interesse an einer weiteren Teilnahme am Galileo Programm auch als Drittstaat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333