Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3191 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2778 – Mitbestimmung in Betrieben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Alle vier Jahre finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai Betriebsratswahlen statt. Betriebsräte vertreten in den Betrieben die Interessen der abhängig Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern. Ob Arbeitsschutz, Lage der Arbeitszeit oder einfach nur Kantinennutzung: Im Betrieb ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle für die Beschäftigten. Er berät und bestimmt mit. Die betriebliche Mitbestimmung ist als Teil des dualen Systems der Interessenvertretung parallel zur Tarifautonomie unverzichtbar. Sie sorgt aus Sicht der Fragestellenden dafür, dass Demokratie und Mitbestimmung nicht am Werkstor enden, und sie soll der kurzfristigen Profitlogik der Unternehmen eine langfristige Betriebs- und Personalpolitik im Sinne der Beschäftigten entgegensetzen. 1. In wie vielen Betrieben in Deutschland, die die Voraussetzungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat (bitte die letzten 16 Jahre darstellen und nach Betriebsgröße , Branchen, Ost/West, Bundesländern sowie nach tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Betrieben differenzieren)? 2. Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Betriebsrat vertreten (bitte die letzten 16 Jahre in absoluten und prozentualen Werten ausweisen, und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost/West, Bundesländern sowie nach tarifgebunden bzw. nicht tarifgebunden differenzieren )? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellten Fragen nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des IAB Betriebspanels. Das IAB weist dazu die in der Anlage beigefügten statistischen Übersichten aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Wahlbeteiligung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen (bitte die absolute Zahl und prozentuale Anteile darstellen, und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost/West, Bundesländern sowie nach tarifgebunden bzw. nicht tarifgebunden differenzieren)? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen (Rudolph/Wassermann für 2002 und 2006; Greifenstein /Kißler/Lange für 2010 und 2014), die jedoch nicht repräsentativ sind. Danach wird bei den letzten vier Betriebsratswahlen eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von tendenziell 80 Prozent angenommen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist nach seiner Wahlumfrage zu den Betriebsratswahlen 2014 eine Wahlbeteiligung von durchschnittlich 76,7 Prozent aus (Stettes: Betriebsratswahlen 2014 – Ein Rückblick auf Basis der Betriebsratswahlbefragung, IW- Trends 1/2015). Das IW sieht den Eindruck bestätigt, dass sich die Quote „auf dem Niveau der anderen Wahltermine bewegt“. 4. Wie häufig kam nach Kenntnis der Bundesregierung das vereinfachte Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen in den letzten 16 Jahren zur Anwendung (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln )? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen (Rudolph/Wassermann für 2002 und 2006; Greifenstein /Kißler/Lange für 2010 und 2014), die jedoch nicht repräsentativ sind. In Betrieben mit 5 – 50 Beschäftigten ist das vereinfachte Wahlverfahren obligatorisch . In Betrieben mit 51 – 100 Beschäftigten kann das vereinfachte Wahlverfahren nach Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber angewendet werden. Den Trendreports zu den Betriebsratswahlen 2002 bis 2014 sind folgende Quoten zur Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben zwischen 51 und 100 Beschäftigten zu entnehmen: 2002 46,04 Prozent 2006 54,97 Prozent 2010 60,0 Prozent 2014 60,3 Prozent Es wird darauf hingewiesen, dass nach eigenen Angaben der Verfasser des Trendreports „nicht alle gewerkschaftlichen Datensätze nach den Indikatoren des Trendreports einem Eins-zu-Eins-Vergleich unterzogen werden, wenn sich die gewerkschaftlichen Erhebungskriterien unterscheiden“ (Trendreport 2014). 5. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen zu einer Listenwahl (bitte nach Branche, Betriebsgröße , Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen, die jedoch weder repräsentativ sind noch in jedem Fall durchgängige Ergebnisse bieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3191 Der Trendreport 2002 (Rudolph/Wassermann) weist für die Wahlen im Jahr 1998 eine Quote von 3,3 Prozent und für das Jahr 2002 eine Quote von 3,8 Prozent zur Häufigkeit einer Listenwahl aus. Greifenstein/Kißler/Lange geben für die Wahlen im Jahr 2014 eine diesbezügliche Quote von 8 Prozent an (Trendreport 2014). Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellt nach seiner Wahlumfrage zu den Betriebsratswahlen 2014 fest, dass „in gut einem Viertel der Stichprobenbetriebe“ eine Listenwahl stattgefunden habe (Stettes: Betriebsratswahlen 2014 – Ein Rückblick auf Basis der Betriebsratswahlbefragung, IW-Trends 1/2015). 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gewerkschaftliche Organisationsgrad von gewählten Betriebsratsmitgliedern (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage nicht über amtliche Daten. Ihre Erkenntnisse beruhen insbesondere auf den Daten des Trendreports Betriebsratswahlen 2014 (Greifenstein/Kißler/Lange), die jedoch nicht repräsentativ sind. Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) werden dazu folgende Quoten zum „durchschnittlichen gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Betriebsräte in identischen Betrieben 2010 und 2014“ ausgewiesen: 2010 2014 ver.di 63,3 Prozent 61,6 Prozent NGG 72,1 Prozent 72,4 Prozent gesamt 65,6 Prozent 64,4 Prozent Angaben für andere Gewerkschaften werden nicht gemacht. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellt nach seiner Betriebswahlerhebung 2014 fest, dass im Betriebsdurchschnitt „knapp zwei Drittel der Betriebsräte gewerkschaftlich organisiert (63,8 Prozent)“ sind. Das IW weist darauf hin, dass die bei der Wahlerhebung antwortenden Personen nicht immer über den Mitgliedsstatus der Betriebsräte unterrichtet sein müssen (Stettes: Betriebsratwahlen 2014). 7. In wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren die Wahl eines Betriebsrates durch den jeweiligen Arbeitgeber behindert (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? 8. Welche Mittel setzen Arbeitgeber nach Kenntnis der Bundesregierung ein, um die Wahl eines Betriebsrates zu behindern (bitte nach Branche, Betriebsgröße , Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellten Fragen nicht über eigene Erkenntnisse. Erkenntnisse ergeben sich dazu u. a. aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung (Behrens/Dribbusch, Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter aus IG Metall, IGBCE und NGG, 2016) sowie einer Studie der Otto- Brenner-Stiftung (Rügemer/Wigand, Union-Busting in Deutschland, 2014). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl von Betriebsräten in sogenannten Tendenzbetrieben und Religionsgemeinschaften nach § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) (bitte für die letzten 16 Jahre als absolute Zahl und prozentuale Anteile an allen Tendenzbetrieben bzw. Religionsgemeinschaften sowie nach Anzahl, nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellte Frage über keine Erkenntnisse . Auf Religionsgemeinschaften findet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) keine Anwendung (§ 118 Absatz 2 BetrVG). 10. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren von Betriebsräten oder Gewerkschaften gemäß § 23 BetrVG ein Arbeitsgericht angerufen, in wie vielen Fällen wurden Arbeitgeber aufgefordert , eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, in wie vielen Fällen wurden Arbeitgeber zu einem Ordnungsgeld in welcher Höhe verurteilt, und in wie vielen Fällen wurden Zwangsgelder in welcher Höhe vollstreckt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen aus der Arbeitsgerichtsstatistik keine Daten zur Fragestellung vor. Das Statistische Bundesamt gibt jährlich die Rechtspflegestatistik zu den Arbeitsgerichten (Fachserie 10, Reihe 2.8) heraus, zuletzt für das Berichtsjahr 2016. Die Aufschlüsselung der Daten erfolgt nicht in der nachgefragten Detailtiefe . 11. Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren aufgrund von Verstößen gegen § 119 BetrVG eingeleitet , wie oft wurden Geldstrafen in welcher Höhe bzw. Freiheitsstrafen in welchem Maß verhängt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Anzahl an staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wird durch die vom Statistischen Bundesamt jährlich, zuletzt für das Berichtsjahr 2016, herausgegebene Statistik „Staatsanwaltschaften“ (Fachserie 10, Reihe 2.6) erfasst. Die Aufschlüsselung der Daten erfolgt hierbei nach Sachgebietsschlüsseln, sodass Einzelangaben zu Tatbeständen, wie hier dem § 119 BetrVG, nicht möglich sind. Anzahl und Höhe bzw. Maß an Geld- und Freiheitsstrafen erfasst die vom Statistischen Bundesamt jährlich, zuletzt für das Berichtsjahr 2016, herausgegebene Statistik „Strafverfolgung “ (Fachserie 10, Reihe 3) anhand eines ausführlichen Straftatverzeichnisses. Die Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden jedoch nur aggregiert erfasst. Aus der Statistik ist daher nicht ersichtlich, ob es sich um Verurteilungen nach § 119 BetrVG oder § 120 BetrVG handelt. Im Land Nordrhein-Westfalen sind zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2017 insgesamt 47 Strafanzeigen nach § 119 Absatz 2 BetrVG gestellt worden. 31 dieser Anzeigen wurden nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, sieben Verfahren nach § 153 Absatz 1 StPO (LT-Drs. NRW 17/2052). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3191 12. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren Ordnungswidrigkeiten nach §121 BetrVG festgestellt, und in welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt (bitte nach Branche, Betriebsgröße , Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Anzahl an Ordnungswidrigkeiten gemäß § 121 BetrVG sowie die Anzahl und Höhe von Bußgeldern nach dieser Vorschrift werden statistisch nicht erfasst. 13. Welche Studien zur Behinderung von Betriebsratswahlen sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen kommen sie, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens auszuweiten und dadurch auch der Behinderung von Betriebsratswahlen entgegenzuwirken. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Wahlverfahren für Betriebsratswahlen zu erleichtern sind? Die Bundesregierung wird entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu wird die Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend gemacht. In Betrieben mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Wahl zwischen dem vereinfachten und dem allgemeinen Wahlverfahren ermöglicht. 15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Betrieben, in denen die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllt sind, es aber keinen Betriebsrat gibt, einmal im Kalenderjahr eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt werden muss, auf der der Arbeitgeber über die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird? Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die auf die Gründung von Betriebsräten gerichteten Bemühungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen vor. Zudem gibt es nach dem Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Möglichkeiten für gründungswillige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Zusammenarbeit mit erfahrenen Vertreterinnen und Vertretern von im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, die bei der Gründung mitwirken können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu den Fragen 1 und 2 hier: Statistische Übersichten Anteil der Betriebe mit Betriebsrat nach Betriebsgrößenklassen Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Angaben in Prozent a) Westdeutschland Betriebsgrößenklassen 5 – 50 51 – 100 101 – 199 200 – 500 501 und mehr Insgesamt Beschäftigte Besch. Besch. Besch. Besch. (ab 5 Besch.) 2003 7 47 67 82 91 11 2005 7 43 66 80 89 11 2006 6 44 66 77 88 10 2007 6 39 64 79 90 10 2008 6 37 61 76 92 10 2009 6 37 64 79 89 10 2010 6 41 64 79 90 10 2011 6 38 62 78 88 10 2012 6 38 62 77 86 9 2013 5 37 61 73 87 9 2014 5 38 56 74 87 9 2015 5 34 56 73 88 9 2016 5 36 57 72 82 9 2017 5 32 55 70 79 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3191 Anteil der Betriebe mit Betriebsrat nach Betriebsgrößenklassen Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Angaben in Prozent b) Ostdeutschland Betriebsgrößenklassen 5 – 50 51 – 100 101 – 199 200 – 500 501 und mehr Insgesamt Beschäftigte Besch. Besch. Besch. Besch. (ab 5 Besch.) 2003 7 45 69 76 82 11 2005 6 46 62 76 88 10 2006 7 43 58 71 82 10 2007 6 38 60 74 85 10 2008 6 36 57 74 87 9 2009 7 36 57 70 90 10 2010 6 36 59 73 94 10 2011 6 37 58 72 92 9 2012 6 39 54 68 85 9 2013 6 35 53 68 89 10 2014 6 31 45 62 92 9 2015 5 34 51 67 88 8 2016 6 38 49 63 95 9 2017 6 32 44 64 92 9 Quelle: IAB – Betriebspanel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anteil der Beschäftigten mit Betriebsrat nach Betriebsgrößenklassen Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Angaben in Prozent a) Westdeutschland Betriebsgrößenklassen 5 – 50 51 – 100 101 – 199 200 – 500 501 und mehr Insgesamt Beschäftigte Besch. Besch. Besch. Besch. (ab 5 Besch.) 2003 11 46 68 83 94 48 2005 12 44 67 82 92 47 2006 10 45 66 78 92 46 2007 10 40 65 81 92 46 2008 10 39 63 77 93 45 2009 10 38 65 80 92 45 2010 10 41 65 79 93 45 2011 10 38 63 79 92 44 2012 10 39 63 79 88 43 2013 9 38 62 74 91 43 2014 8 39 57 75 91 43 2015 9 35 58 74 89 42 2016 8 36 58 73 88 43 2017 9 33 57 71 85 40 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3191 Anteil der Beschäftigten mit Betriebsrat nach Betriebsgrößenklassen Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Angaben in Prozent b) Ostdeutschland Betriebsgrößenklassen 5 – 50 51 – 100 101 – 199 200 – 500 501 und mehr Insgesamt Beschäftigte Besch. Besch. Besch. Besch. (ab 5 Besch.) 2003 12 45 71 76 85 41 2005 12 47 63 75 90 40 2006 11 44 60 71 86 38 2007 12 39 61 74 88 39 2008 11 36 57 75 88 37 2009 13 37 59 71 91 38 2010 11 39 59 74 95 37 2011 11 39 59 75 92 36 2012 11 43 55 69 88 36 2013 10 36 54 69 90 35 2014 10 33 48 65 92 33 2015 9 36 52 69 87 33 2016 11 39 50 67 95 34 2017 11 33 45 66 90 33 Quelle: IAB – Betriebspanel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 zu den Fragen 1 und 2 hier: Statistische Übersichten Verbreitung eines Betriebsrats nach Branchen 2003 – 2016 Tabelle: Verbreitung eines Betriebsrats nach Branche 2003 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Wirtschaftszweige Bergbau/ Energie/ Wasservers . Verbrauchs - güter Produktions - güter Investitions - güter Baugewerbe Handel Verkehr/ Nachrichten Kredit/ Versicherung Unternehmensbezogene Dienstleist. Sonst. Dienstleistungen Insgesamt (ab 5 Besch.) Anteil in % Gesamtdeutschland Betriebe mit BR 53 12 20 17 6 10 23 38 7 7 11 Beschäftigte in Betrieben mit BR 89 53 71 72 24 33 59 77 30 32 47 Westdeutschland Betriebe mit BR 57 13 22 18 7 9 26 37 6 7 11 Beschäftigte in Betrieben mit BR 90 55 74 74 26 33 61 77 30 30 48 Ostdeutschland Betriebe mit BR 42 11 14 13 5 12 13 50 8 10 11 Beschäftigte in Betrieben mit BR 85 42 53 55 20 37 51 78 30 41 41 * ohne Landwirtschaft und Org. ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 11. Welle West, 8. Welle Ost Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3191 Tabelle: Verbreitung eines Betriebsrats nach Branche 2005 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten* Wirtschaftszweige Bergbau/ Energie/ Wasserversorgung Verbrauchs - güter Produktions - güter Investitions - güter Baugewerbe Handel Verkehr/ Nachrichten Kredit/ Versicherung unternehmens - bezogene Dienste sonst. Dienste Insgesamt Anteil an allen Betrieben in % Gesamtdeutschland Betriebe mit BR 43 15 21 15 5 10 20 42 8 7 11 Beschäftigte in Betrieben mit BR 87 51 72 70 21 33 52 78 34 34 46 Westdeutschland Betriebe mit BR 45 15 22 15 5 10 22 42 8 7 11 Beschäftigte in Betrieben mit BR 87 52 74 73 22 33 52 78 33 32 47 Ostdeutschland Betriebe mit BR 36 12 16 11 4 11 12 46 10 10 10 Beschäftigte in Betrieben mit BR 84 47 52 49 18 36 50 74 35 39 40 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 13. Welle West, 10. Welle Ost Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab. *: Verbreitung eines Betriebsrats nach Branche 2007 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten* Wirtschaftszweige Bergbau/ Energie/ Wasservers . Verbrauchs - güter Produktions - güter Investitions - güter Baugewerbe Handel Verkehr/ Nachrichten Kredit/ Versicherung Unternehmens - bezogene Dienstleist . Sonst. Dienstleistungen Insgesamt (ab 5 Besch.) Anteil in % Gesamtdeutschland Betriebe mit BR 46 14 22 14 3 10 18 41 9 7 10 Beschäftigte in Betrieben mit BR 89 50 74 70 18 31 46 80 32 35 45 Westdeutschland Betriebe mit BR 43 15 24 14 3 10 18 41 8 7 10 Beschäftigte in Betrieben mit BR 89 52 77 73 19 32 46 80 31 33 46 Ostdeutschland Betriebe mit BR 56 8 17 11 2 9 15 37 12 9 10 Beschäftigte in Betrieben mit BR 90 41 54 48 16 24 48 78 34 43 39 * ohne Landwirtschaft und Org. ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 15. Welle West, 12. Welle Ost Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3191 Tab. *: Verbreitung eines Betriebsrats nach Branche 2012 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Wirtschaftszweige Energie/ Wasser/ Abfall Bergbau Verarb. Gewerbe Baugewerbe Handel Verkehr/ Lagerei Informat./ Kommunikat. Finanz-/ Versich.- DL Gastgew . sonst. DL Gesundheit Erziehung / Unterricht Wirtschaftl . wissenschaftl . freiberufl. DL Insgesamt (ab 5 Besch.) Anteil in % Gesamtdeutschland Betriebe mit BR 40 15 3 9 14 14 23 3 13 7 9 Beschäftigte mit BR 78 64 15 29 51 44 66 13 47 31 42 Westdeutschland Betriebe mit BR 48 15 3 9 16 15 23 2 12 7 9 Beschäftigte mit BR 85 67 16 30 54 46 66 12 46 31 43 Ostdeutschland Betriebe mit BR 17 12 3 9 10 7 25 5 15 10 9 Beschäftigte mit BR 55 50 14 25 36 33 71 16 50 30 36 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 20. Welle West , 17. Welle Ost Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab. *: Verbreitung eines Betriebsrats nach Branche 2014 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Wirtschaftszweige Energie/ Wasser/ Abfall Bergbau Verarb. Gewerbe Baugewerbe Handel Verkehr/ Lagerei Informat./ Kommunikat. Finanz-/ Versich.- DL Gastgew . sonst. DL Gesundheit Erziehung/ Unterricht Wirtschaftl. wissenschaftl . freiberufl. DL Insgesamt (ab 5 Besch.) Anteil in % Gesamtdeutschland Betriebe mit BR 39 16 3 10 10 10 27 3 12 7 9 Beschäftigte mit BR 80 66 17 27 46 41 67 14 46 27 41 Westdeutschland Betriebe mit BR 47 16 3 10 10 11 28 3 11 6 9 Beschäftigte mit BR 85 69 17 28 50 43 68 15 46 26 43 Ostdeutschland Betriebe mit BR 17 12 3 9 10 7 21 5 14 8 9 Beschäftigte mit BR 58 49 17 21 24 27 63 14 46 28 33 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2014 Tab. *: Verbreitung eines Betriebsrats nach Branche 2016 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Wirtschaftszweige Energie/ Wasser/ Abfall Bergbau Verarb. Gewerbe Baugewerbe Handel Verkehr/ Lagerei Informat./ Kommunikat. Finanz-/ Versich.- DL Gastgew . sonst. DL Gesundheit Erziehung/ Unterricht Wirtschaftl. wissenschaftl . freiberufl. DL Insgesamt (ab 5 Besch.) Anteil in % Gesamtdeutschland Betriebe mit BR 39 15 3 9 12 12 25 3 13 7 9 Beschäftigte mit BR 82 66 16 28 47 43 71 12 47 28 41 Westdeutschland Betriebe mit BR 46 16 3 10 13 12 25 2 13 7 9 Beschäftigte mit BR 85 68 15 30 51 45 72 11 47 27 43 Ostdeutschland Betriebe mit BR 22 12 3 7 7 14 27 5 16 8 9 Beschäftigte mit BR 66 51 17 19 24 33 63 17 46 30 34 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2016 Anlage 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3191 Zu den Fragen 1 und 2 hier: Statistische Übersichten Betriebe bzw. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat nach Bundesländern 2002 bis 2016 Tab.: Betriebe bzw. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat 2002 nach Bundesland Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Anteil der Betriebe mit Betriebsrat in % Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat in % Schleswig-Holstein/Hamburg 11 53 Niedersachsen 13 50 Bremen 12 46 Nordrhein-Westfalen 12 51 Hessen 12 54 Rheinland-Pfalz 12 47 Baden-Württemberg 10 50 Bayern 11 46 Saarland 8 48 Berlin 12 49 Brandenburg 9 40 Mecklenburg-Vorpommern 12 36 Sachsen 11 42 Sachsen-Anhalt 12 41 Thüringen 11 40 Insgesamt 11 48 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2002 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab.: Betriebe bzw. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat 2004 nach Bundesland Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Anteil der Betriebe mit Betriebsrat in % Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat in % Schleswig-Holstein/Hamburg 10 49 Niedersachsen 10 49 Bremen 12 47 Nordrhein-Westfalen 11 48 Hessen 10 49 Rheinland-Pfalz 11 50 Baden-Württemberg 9 47 Bayern 10 46 Saarland 10 45 Berlin 8 46 Brandenburg 9 42 Mecklenburg-Vorpommern 12 38 Sachsen 9 40 Sachsen-Anhalt 7 39 Thüringen 10 37 Insgesamt 10 46 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2004 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3191 Tab.: Betriebe bzw. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat 2007 nach Bundesland Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Anteil der Betriebe mit Betriebsrat in % Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat in % Schleswig-Holstein/Hamburg 9 46 Niedersachsen 11 40 Bremen 14 49 Nordrhein-Westfalen 10 43 Hessen 10 48 Rheinland-Pfalz 8 33 Baden-Württemberg 8 46 Bayern 9 43 Saarland 8 39 Berlin 7 39 Brandenburg 11 37 Mecklenburg-Vorpommern 11 33 Sachsen 8 34 Sachsen-Anhalt 11 37 Thüringen 11 36 Insgesamt 9 42 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2007 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab.: Betriebe bzw. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat 2009 nach Bundesland Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Anteil der Betriebe mit Betriebsrat in % Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat in % Schleswig-Holstein/Hamburg 7 50 Niedersachsen 13 43 Bremen 12 48 Nordrhein-Westfalen 10 45 Hessen 10 50 Rheinland-Pfalz 8 41 Baden-Württemberg 9 46 Bayern 10 44 Saarland 8 41 Berlin 8 41 Brandenburg 11 43 Mecklenburg-Vorpommern 11 36 Sachsen 11 38 Sachsen-Anhalt 10 35 Thüringen 10 32 Insgesamt 10 44 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2009 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3191 Tab.: Betriebe bzw. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat 2012 nach Bundesland Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Anteil der Betriebe mit Betriebsrat in % Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat in % Schleswig-Holstein 9 35 Hamburg 9 55 Niedersachsen 11 40 Bremen 14 49 Nordrhein-Westfalen 10 43 Hessen 10 48 Rheinland-Pfalz 8 33 Baden-Württemberg 8 46 Bayern 9 43 Saarland 8 39 Berlin 7 39 Brandenburg 11 37 Mecklenburg-Vorpommern 11 33 Sachsen 8 34 Sachsen-Anhalt 11 37 Thüringen 11 36 Insgesamt 9 42 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 20. Welle West, 17. Welle Ost Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab.: Betriebe und Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat nach Bundesland 2013 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* * hochgerechnete Werte * Anteile der Betriebe in % Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat in % Schleswig-Holstein, Hamburg 9 46 Niedersachsen 10 44 Bremen 14 51 Nordrhein-Westfalen 10 41 Hessen 11 46 Rheinland-Pfalz 8 41 Baden-Württemberg 8 43 Bayern 9 44 Saarland 6 37 Berlin 7 33 Brandenburg 12 37 Mecklenburg-Vorpommern 11 32 Sachsen 9 33 Sachsen-Anhalt 9 39 Thüringen 13 41 Gesamt 9 42 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck Quelle: IAB-Betriebspanel 2013 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3191 Tab.: Verbreitung eines Betriebsrats nach Bundesland 2014 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Branchen Betriebe Beschäftigte Schleswig-Holstein/Hamburg 8% 41% Niedersachsen 12% 43% Bremen 13% 48% Nordrhein-Westfalen 8% 41% Hessen 10% 45% Rheinland-Pfalz 8% 37% Baden-Württemberg 9% 45% Bayern 10% 45% Saarland 6% 41% Berlin 5% 31% Brandenburg 13% 35% Mecklenburg-Vorpommern 12% 32% Sachsen 7% 30% Sachsen-Anhalt 9% 32% Thüringen 11% 40% Gesamt 9% 41% Quelle: IAB-Betriebspanel 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3191 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab.: Verbreitung eines Betriebsrats nach Bundesland 2016 Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* Branchen Betriebe Beschäftigte Schleswig-Holstein/Hamburg 9% 44% Niedersachsen 11% 40% Bremen 11% 46% Nordrhein-Westfalen 10% 42% Hessen 10% 43% Rheinland-Pfalz 7% 36% Baden-Württemberg 9% 48% Bayern 8% 42% Saarland 5% 36% Berlin 7% 34% Brandenburg 11% 33% Mecklenburg-Vorpommern 13% 33% Sachsen 8% 31% Sachsen-Anhalt 10% 35% Thüringen 9% 39% Gesamt 9% 41% Quelle: IAB-Betriebspanel 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3191 Anlage 4 zu den Fragen 1 und 2 hier: Statistische Übersichten Tab.: Anteil der Betriebe bzw. Beschäftigten mit Betriebsrat Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte* in Prozent Anteil der Betriebe mit Betriebsrat Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat 2000 2008 2016 2000 2008 2016 Betrieben mit Tarifbindung** 19 17 19 62 60 60 Betriebe ohne Tarifbindung** 6 4 4 20 21 20 Alle Betriebe 13 9 9 48 44 41 * ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck * Branchen- und Firmentarifbindung Quelle: IAB-Betriebspanel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333