Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3192 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2786 – Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 die Schaffung einer europäischen Aufsichts- und Umsetzungsbehörde im Bereich der Arbeitskräftemobilität angekündigt. Nach Einschätzung von Präsident Juncker besteht in diesem Zusammenhang vonseiten der EU bisher nur ein unzulängliches Informationsangebot. Zudem sei es notwendig, die bisherige Zusammenarbeit der nationalen Arbeitsbehörden auszubauen . Beide Probleme seien als Hindernis für einen „fairen Binnenmarkt“ zu betrachten. Dementsprechend hat die Europäische Kommission am 13. März 2018 einen umfassenden Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (im Folgenden „Behörde“ genannt) vorgelegt. Die neue Europäische Arbeitsbehörde soll unter anderem folgende Ziele verfolgen: Bereitstellung von Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Verbesserung der Zusammenarbeit nationaler Behörden sowie Bekämpfung von Missbrauch der Arbeits- und Sozialgesetzgebung (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1624_de.htm). 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedsstaat beschäftigt sind, seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und Mitgliedstaaten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor. Eine entsprechende Auswertung ist lediglich über eine Sonderauswertung von Eurostat möglich, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen würde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3192 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, die in Deutschland beschäftigt sind, seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und Mitgliedstaaten aufschlüsseln)? Die Frage wird auf Basis von Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt beantwortet. Die Angaben zu Erwerbstätigen beziehen sich in den Befragungen auf Personen am Ort der Hauptwohnung. Im Jahr 2016 gab es rund 2,1 Millionen abhängig erwerbstätige ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Die Entwicklung der beschäftigten EU-Ausländer nach den jeweiligen Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2000 werden in den Tabellen zu Frage 2 im Anhang dargestellt. 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)? Die Frage wird auf Basis von Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt beantwortet. Die Angaben zu Erwerbstätigen beziehen sich in den Befragungen auf Personen am Ort der Hauptwohnung. Im Jahr 2016 gab es rund 285 000 Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die eine Arbeitsstätte im Ausland hatten. In der zur Verfügung stehenden Zeit war dem Statistischem Bundesamt nur eine Auswertung für ausgewählte Jahre möglich. Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Arbeitsstätte im Ausland Ergebnisse des Mikrozensus In Tausend Staat/Region 2016 2014 2012 2010 Insgesamt 285 266 276 271 dar. Europa insgesamt 259 239 250 242 dar. Nachbarländer Deutschlands Belgien / / / / Dänemark 9 8 7 10 Frankreich 7 8 6 8 Luxemburg 46 38 41 39 Niederlande 44 40 42 45 Österreich 28 34 34 33 Polen 5 / / Schweiz 82 75 78 71 Tschechien / / / / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3192 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Grenzgänger mit Arbeitsplatz in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln )? Gemäß der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2017 bundesweit rund 188 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnort im Ausland. Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Wohnort im Ausland liegen erst ab dem Jahr 2002 vor. Weitere Angaben sind der Tabelle zu Frage 4 im Anhang zu entnehmen. Da im Mikrozensus nur Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland befragt werden , liegen zu dieser Frage keine Ergebnisse des Mikrozensus vor. Die Vergleichbarkeit der Auswertungen aus verschiedenen Datenquellen ist entsprechend eingeschränkt . 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass das Informationsangebot für Einzelpersonen und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in der EU derzeit unzureichend ist? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich Maßnahmen, die die Umsetzung der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Mitgliedstaaten verbessern und die Arbeitskräftemobilität erleichtern. So könnte die Europäische Arbeitsbehörde EU-weit vorhandene Informationen an zentraler Stelle bündeln und falls erforderlich weitere Informationen z. B. über Arbeits-, Ausbildungs-, Einstellungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten bereitstellen. Dabei ist jedoch ebenso wie in den übrigen Rechtsbereichen ein Abgleich mit bereits bestehenden Informationsportalen notwendig, um Doppelungen mit bereits etablierten Strukturen auf nationaler sowie EU-Ebene und somit Bürokratieaufbau zu vermeiden. Gegebenenfalls sind bestehende Austauschportale zusammenzuführen oder zu verlinken. 6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden derzeit nur unzureichend funktioniert? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich das Anliegen einer engen Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch teilt sie das Ziel, dass die europäischen Vorschriften zum arbeitsrechtlichen Schutz grenzüberschreitend entsandter und mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Praxis besser eingehalten werden als bisher. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten gewahrt werden und die nationalen Behörden weiterhin die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz entsandter und mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrollieren sowie im Fall von Verstößen Sanktionen verhängen. Gleichzeitig sind aus Sicht der Bundesregierung Doppelungen mit bereits etablierten Prozessen , Behörden und existierenden Rechtsakten bei dem Gesamtvorhaben zu vermeiden. Sinnvoll könnte eine bessere Verknüpfung der auf europäischer Ebene bereits existierenden Plattformen, in denen u. a. nationale Stellen eingebunden sind, sein. Dies kann zu einer stärkeren Kohärenz im Bereich der Mobilitätführen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aufgabenwahrnehmung einen tatsächlichen europäischen Mehrwert schafft. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu klären, ob bereits bestehende Strukturen durch nationale Anstrengungen optimiert werden könnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3192 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Errichtung einer europäischen Arbeitsbehörde die beste Option ist, um die identifizierten Probleme zu lösen? 8. Wenn nein, bevorzugt die Bundesregierung eine andere Option? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Maßgeblich für die Bewertung werden Art und konkrete Ausgestaltung der Europäischen Arbeitsbehörde sein. Zur Frage des möglichen Mehrwerts und der aus Sicht der Bundesregierung einzuhaltenden Grenzen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 9. Welche sind die nach Auffassung der Bundesregierung am häufigsten auftretenden Probleme im Rahmen der Arbeitskräftemobilität? Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Vorschriften zum arbeitsrechtlichen Schutz grenzüberschreitend entsandter und mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Praxis auch eingehalten werden. In der behördlichen Praxis sind diesbezüglich eine Reihe von Verstößen gegen bestehendes Recht etwa durch Nichtzahlung des fälligen (Mindest-) Lohns festzustellen. Für die Durchsetzung der Vorschriften zum arbeitsrechtlichen Schutz ist entscheidend , dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Rechten und Pflichten Kenntnis haben. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EU besser darüber zu informieren, wurde daher bei der Beauftragten des Bundes für Migration , Flüchtlinge und Integration die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer eingerichtet. Diese bietet neben einer breiten Informationsangebot in zehn Sprachen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der EU und ihren Familienangehörigen unabhängige rechtliche und sonstige Unterstützung durch Beratung und Verweisberatung. Beratungsangebote erfolgen auch durch die von der Bundesregierung mitfinanzierten Beratungsstellen „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Diese bieten insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den mittel - und osteuropäischen EU-Staaten Unterstützungsleistungen zur Durchsetzung von gerechten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission gewählte Rechtsgrundlage zur Schaffung der Behörde? Die Prüfung der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Der Verordnungsvorschlag wird auf mehrere Rechtsgrundlagen gestützt. Die Bundesregierung unterzieht diese rechtliche Abstützung einer genauen Prüfung. Es ist auch zu berücksichtigen, dass Artikel 53 Absatz 1 i. V. m. Artikel 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nur den Erlass von Richtlinien vorsieht, nicht von Verordnungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3192 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der Europäischen Kommission hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der Europäischen Kommission hinsichtlich des Prinzips der Verhältnismäßigkeit? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Europäische Kommission legt in ihrer Folgenabschätzung dar, dass es sich bei der Freizügigkeit und Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erklärtermaßen um transnationale Angelegenheiten handele, die Maßnahmen auf EU-Ebene erfordern. Hingegen verbleibe die Durchsetzung von EU-Recht weiterhin in der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Behörden. Die Prüfung des Verordnungsvorschlags mit Blick auf die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit ist seitens der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich wird bei der Regelung darauf zu achten sein, dass ein europäischer Mehrwert erzielt und die Arbeitskräftemobilität erleichtert wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu klären , ob bereits bestehende Strukturen durch nationale Anstrengungen optimiert werden könnten. Die Förderung einer engeren Zusammenarbeit der jeweiligen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten durch die Europäische Arbeitsbehörde kann grundsätzlich dabei helfen, für eine bessere Einhaltung und Durchsetzung der EU-Bestimmungen (insbes. zur Freizügigkeit und Entsendung) für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Praxis zu sorgen. Wie in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 dargelegt, sollten gleichzeitig aber Doppelungen mit bereits etablierten Strukturen auf nationaler und EU-Ebene sowie Bürokratieaufbau vermieden sowie bestehende hoheitliche Kompetenzen der Mitgliedstaaten gewahrt werden. Insbesondere die Kontrolle der nationalen und europäischen Vorschriften sowie die Sanktionierung müssen weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen. Die vorgeschlagenen Aufgaben der neuen Behörde auch bei verkehrsspezifischen Regelungen werden nach erster Durchsicht kritisch gesehen, bedürfen aber noch einer vertieften Prüfung. 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine weitere Kompetenzaneignung der Behörde vermieden wird? Die Bundesregierung setzt sich in den laufenden Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen für eine Wahrung bestehender hoheitlicher Kompetenzen der Mitgliedstaaten ein. 14. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Etat der Behörde auf 50 Mio. Euro jährlich begrenzt wird? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Nach der gegenwärtig geplanten Ausgestaltung der Behörde sollte der vorgesehene Etat jenseits einer Inflationsbereinigung aus Sicht der Bundesregierung nicht nennenswert überschritten werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3192 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die geplante Personalstärke der Behörde von 144 Mitarbeitern in Zukunft nicht nennenswert ausgeweitet wird? Nach der gegenwärtig geplanten Ausgestaltung der Behörde sollte die geplante Personalstärke aus Sicht der Bundesregierung nicht nennenswert ausgeweitet werden. 16. Welche bisher im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegenden Aufgaben sollen künftig von der Behörde übernommen werden? Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Demnach ist sicherzustellen, dass die nationalen Behörden weiterhin die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz entsandter und mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrollieren und im Fall von Verstößen Sanktionen verhängen. Gleichzeitig sind aus Sicht der Bundesregierung Doppelungen mit bereits bestehenden Prozessen, Behörden und existierenden Rechtsakten bei dem Gesamtvorhaben zu vermeiden. Sinnvoll könnte eine bessere Verknüpfung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Plattformen sein, um eine stärkere Kohärenz im Bereich der Mobilität zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aufgabenwahrnehmung einen tatsächlichen europäischen Mehrwert schafft. 17. Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass es zu einer Dopplung mit bereits etablierten Strukturen kommt? Die Bundesregierung setzt sich in den laufenden Verhandlungen auf europäischer Ebene, insbesondere in der Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen, bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Behörde für eine Vermeidung von Dopplungen mit bereits eingeführten Strukturen und existierenden Rechtsakten auf nationaler und auf EU-Ebene ein. 18. Welche Auswirkungen wird die Schaffung der Behörde nach Ansicht der Bundesregierung auf die grenzüberschreitende Mobilität in der EU haben? 19. Welche konkreten Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU erwartet die Bundesregierung durch die Schaffung der Behörde? 20. Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung für Grenzgänger ? 21. Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung für die nationalen Arbeitsbehörden? Die Fragen 18 bis 21 werden gemeinsam beantwortet. Insgesamt werden die Auswirkungen und Verbesserungen maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Behörde abhängen. Ziel ist, dass die europäischen Vorschriften zum arbeitsrechtlichen Schutz grenzüberschreitend entsandter und mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Grenzgängerinnen und Grenzgängern in der Praxis besser eingehalten werden als bisher. Wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich das Anliegen einer engen Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern . Eine Europäische Arbeitsbehörde könnte im Bereich der grenzüberschrei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3192 tenden Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens zusätzliche Unterstützung für nationalen Aufsichtsbehörden, Dienstleistungserbringende und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten. Diese Unterstützung könnte sich z. B. erstrecken auf die Sammlung von Informationen über typische Fälle von Missbrauch und Umgehung der bestehenden unionsrechtlichen Vorschriften sowie deren Analyse und Bewertung, die Information der Öffentlichkeit über das Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerentsendung und eine Beratung nationaler Aufsichtsbehörden. Dabei ist in jedem Fall ein Abgleich mit bereits bestehenden Informationsportalen durchzuführen, um Doppelstrukturen auf nationaler und EU-Ebene zu vermeiden; ggf. sind bestehende Austauschportale zusammenzuführen. Wichtig ist auch, dass der bestehende rechtliche Rahmen und die nationalen Kompetenzen und Entscheidungsspielräume der nationalen Behörden bei der Strukturierung und Durchführung ihrer Kontroll- und Informationsaufgaben durch die Europäische Arbeitsbehörde nicht berührt oder geändert werden. Die nationalen Behörden müssen weiterhin die zentrale Zuständigkeit für die Kontrolle der Entsendevorschriften haben. Die Europäische Arbeitsbehörde könnte aber ggf. Kapazitäten aufbauen, um auf Unionsebene zu beobachten und zu analysieren, welche typischen Missbrauchsund Umgehungsstrategien festzustellen sind. Sie könnte so dazu beitragen, Situationen , Branchen und Regionen zu identifizieren, die besonders missbrauchsanfällig sind und nationalstaatlich mit den bestehenden Netzwerken nicht ermittelt werden können. Eine europäische Arbeitsbehörde könnte die Informationen über die Kontrolltätigkeiten und Kontrollansätze der nationalen Aufsichtsbehörden verbessern und auf dieser Grundlage besonders erfolgreich erscheinende Prüfmethoden identifizieren und den Aufsichtsbehörden unverbindliche Leitlinien für „best practices“ an die Hand geben. Die Informationssammlung sollte auf freiwilligen Beiträgen der Behörden der Mitgliedstaaten basieren und ihnen keine neuen Berichtspflichten auferlegen. 22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass durch die Schaffung der Behörde positive Auswirkungen auf Unternehmen , kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen zu erwarten sind? 23. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller und einiger Wirtschaftsverbände , dass die neue Arbeitsbehörde zu einem erheblichen Bürokratieaufbau führen könnte? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission, sind für Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen positive Auswirkungen zu erwarten. Demnach dürften diese von der gesteigerten Leistungsfähigkeit der Verwaltung und einer besseren Funktionsweise des Binnenmarkts insbesondere durch die wirksamere Durchsetzung gleicher Ausgangsbedingungen profitieren. Regelkonform arbeitenden Unternehmen entstünden keine Kosten. Nach erster Einschätzung der Bundesregierung werden im Rahmen des Kommissionsdokuments zur Folgenabschätzung indes zu den Auswirkungen für Unternehmen und insbesondere KMUs lediglich Vorteile aufgeführt. Eine klare und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3192 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode umfassende Analyse der durch die Einführung einer zusätzlichen Behörde verursachten Auswirkungen fehlt insoweit. Insbesondere sind neue Verwaltungslasten und Bürokratiekosten nicht auszuschließen. Vor diesem Hintergrund lassen sich wirtschaftliche Folgen, insbesondere Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie auf den Verwaltungsaufwand, derzeit noch nicht verlässlich abschätzen , da sich der Entwurf noch im Anfangsstadium der Verhandlungen befindet und Klarstellungen bzw. Änderungen im weiteren Verlauf zu erwarten sind. Hierfür sowie für die Geringhaltung von Kosten und Verwaltungslasten wird sich die Bundesregierung in den Beratungen nachdrücklich einsetzen. 24. Welche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind durch die Schaffung der Behörde zu erwarten? Die Auswirkungen auf die nationalen Haushalte beschränken sich nach Einschätzung der Europäischen Kommission auf ein Minimum. Für die Jahre 2019 und 2020 sollen die erforderlichen Aufwendungen für die Behörde durch Mittelumschichtungen aus dem Haushalt der Europäischen Kommission sowie aus dem verbleibenden Spielraum der Teilrubrik 1A gedeckt werden. Mit der Verschiebung von derzeit durch die Europäische Kommission wahrgenommenen Aufgaben auf die Europäische Arbeitsbehörde ist außerdem die Verschiebung von zehn Stellen auf die Behörde vorgesehen. Allerdings hat die Europäische Kommission bei ihren Schätzungen einen Behördensitz Brüssel zugrunde gelegt. Der tatsächliche Sitz steht aber noch nicht fest. Es wäre zu prüfen, ob eventuelle, durch Wahl eines anderen Sitzes entstehende Mehrkosten durch weitere Mittelumschichtungen gedeckt werden können. Die für die Behörde ggf. erforderlichen Aufwendungen ab dem Jahr 2021 werden in die gerade begonnenen Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (2021 bis 2027) eingehen. Die EU-Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland tragen dabei einen bestimmten Anteil am EU-Haushalt. Die Auswirkungen auf die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten ließen sich nach Einschätzung der Europäischen Kommission zwar nicht genau quantifizieren , Fallstudien zufolge seien jedoch positive Auswirkungen zu erwarten, da eine verbesserte Durchsetzung der EU-Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde auch mit der Abführung zuvor nicht entrichteter Sozialabgaben einhergehen werde. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig noch die finanziellen Auswirkungen einer Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde für den Bundeshaushalt. Diese hängen maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung und den weiteren Verhandlungen hierzu ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3192 Tabelle zu Frage 2 Ergebnisse des Mikrozensus ( in 1000) 2000 bis 2004 2000 2001 2002 2003 2004 EU-Staaten Belgien 14 8 9 8 10 Dänemark 8 6 6 6 6 Finnland 6 / 6 5 / Frankreich 45 47 48 47 47 Griechenland 150 154 153 132 133 Irland (Rep.) / / / / / Italien 294 303 297 283 277 Luxemburg / / / / / Niederlande 47 45 45 52 58 Österreich 80 85 82 83 84 Portugal 68 74 63 68 62 Schweden / / / 6 / Spanien 58 60 59 51 53 Vereinigtes Königreich 52 55 52 55 53 EU zusammen 839 864 838 808 805 Quelle: Statistisches Bundesamt / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3192 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle zu Frage 2 Ausländische Angestellte und Arbeiter (ohne Auszubildende) nach ausgewählter Staatsangehörigkeit Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000) 2005-2006 2005 2006 Europa EU-Staaten Belgien 7 10 Dänemark 10 10 Estland / / Finnland / 7 Frankreich 51 49 Griechenland 140 134 Irland / / Italien 277 271 Lettland / / Litauen / 5 Luxemburg / / Malta / / Niederlande 62 57 Österreich 93 92 Polen 107 103 Portugal 70 73 Schweden 7 8 Slowakei / 7 Slowenien 14 15 Spanien 58 54 Tschechische Republik 16 12 Ungarn 20 24 Vereinigtes Königreich 41 47 Zypern / / EU zusammen 1014 1003 Quelle: Statistisches Bundesamt / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3192 Tabelle zu Frage 2 Ausländische Angestellte und Arbeiter (ohne Auszubildende) nach ausgewählter Staatsangehörigkeit Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000) 2007-2010 2007 2008 2009 2010 Europa EU-Staaten Belgien 8 9 10 8 Bulgarien 15 19 20 26 Dänemark 8 9 9 10 Estland / / / / Finnland 7 7 7 6 Frankreich 53 52 52 55 Griechenland 140 140 131 137 Irland / / / / Italien 285 297 291 278 Lettland / / / / Litauen / 6 6 7 Luxemburg / / 5 6 Malta / / / / Niederlande 57 64 62 62 Österreich 85 87 86 91 Polen 116 132 147 150 Portugal 72 71 67 66 Rumänien 39 39 38 38 Schweden 7 6 6 5 Slowakei 7 8 9 11 Slowenien 14 14 6 6 Spanien 54 53 52 53 Tschechische Republik 20 17 16 16 Ungarn 28 29 31 27 Vereinigtes Königreich 45 45 42 43 Zypern / / / / EU zusammen 1093 1132 1.130 1.125 Quelle: Statistisches Bundesamt / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3192 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle zu Frage 2 Ausländische Angestellte und Arbeiter (ohne Auszubildende) nach ausgewählter Staatsangehörigkeit Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000) 2011-2013 2011 2012 2013 Europa EU-Staaten Belgien 8 10 8 Bulgarien 28 31 34 Dänemark 7 7 7 Estland / / / Finnland 5 / / Frankreich 50 53 56 Griechenland 121 130 135 Irland / / / Italien 259 263 290 Lettland / / / Litauen 6 8 8 Luxemburg / 7 5 Malta / / / Niederlande 60 62 66 Österreich 79 79 79 Polen 148 181 219 Portugal 66 68 79 Rumänien 43 57 74 Schweden 6 6 6 Slowakei 10 12 12 Slowenien 6 / / Spanien 48 51 62 Tschechische Republik 15 15 18 Ungarn 32 38 54 Vereinigtes Königreich 42 47 48 Zypern / / / EU zusammen 1072 1072 1302 Quelle: Statistisches Bundesamt / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3192 Tabelle zu Frage 2 Ausländische Angestellte und Arbeiter (ohne Auszubildende) nach ausgewählter Staatsangehörigkeit Ergebnisse des Mikrozensus (in 1000) 2014-2016 2014 2015 2016 Europa EU-Staaten Belgien 8 8 11 Bulgarien 47 63 92 Dänemark 7 10 10 Estland / / / Finnland / / / Frankreich 56 58 57 Griechenland 148 153 171 Irland / 5 / Italien 292 304 354 Kroatien 135 148 171 Lettland 6 7 17 Litauen 13 11 20 Luxemburg / 5 6 Malta / / / Niederlande 62 63 68 Österreich 88 88 88 Polen 255 298 359 Portugal 84 83 93 Rumänien 110 151 218 Schweden 6 6 6 Slowakei 19 20 25 Slowenien 5 / 8 Spanien 68 78 83 Tschechische Republik 20 21 28 Ungarn 70 94 106 Vereinigtes Königreich 41 41 43 Zypern / / / EU zusammen 1562 1.747 2.050 Quelle: Statistisches Bundesamt / = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3192 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach dem Wohnort (sortiert nach Wohnort Ausland Juni 2017) Arbeitsort: Deutschland Zeitreihe 30. Juni 2002 30. Juni 2003 30. Juni 2004 30. Juni 2005 30. Juni 2006 30. Juni 2007 30. Juni 2008 30. Juni 2009 30. Juni 2010 30. Juni 2011 30. Juni 2012 30. Juni 2013 30. Juni 2014 30. Juni 2015 30. Juni 2016 30. Juni 2017 Ausland (Wohnort) 111.869 109.770 103.859 107.618 107.492 107.924 107.797 107.722 104.815 103.263 110.711 115.031 126.402 145.391 163.734 188.085 darunter aus PL Polen 1.339 1.539 1.628 2.087 3.014 3.855 4.018 5.256 5.576 6.628 12.109 16.220 21.572 31.182 40.222 53.352 F_ Frankreich 58.845 56.786 55.071 54.932 54.170 54.016 53.669 51.597 50.149 49.807 48.690 47.435 47.110 47.359 47.125 46.934 CZ Tschechien 5.111 4.959 4.599 4.542 4.312 4.565 4.347 4.099 4.186 5.044 8.316 10.150 13.349 17.825 22.631 27.998 A_ Österreich 13.643 13.325 13.078 12.897 12.653 12.711 12.769 12.679 12.539 11.932 11.478 11.143 11.415 11.745 12.007 12.173 NL Niederlande 13.227 12.914 12.187 12.132 11.554 10.804 10.071 9.670 9.398 9.293 9.243 9.460 9.858 10.316 10.735 10.557 RO Rumänien 107 132 116 110 142 258 418 714 759 817 915 1.025 1.888 3.062 4.376 6.655 H_ Ungarn 261 240 207 189 216 242 282 308 294 431 1.481 1.880 2.939 4.293 5.211 6.157 B_ Belgien 6.413 6.493 6.487 6.797 6.860 6.684 6.607 6.600 6.595 6.367 6.243 6.076 6.024 6.034 5.998 6.035 SK Slowakei 89 84 107 124 105 127 146 179 254 277 944 1.463 2.113 2.960 3.452 4.163 CH Schweiz 1.310 1.537 1.748 2.005 2.252 2.363 2.616 2.754 2.799 2.529 2.261 1.982 1.907 1.830 1.811 1.805 HR Kroatien 137 182 160 139 141 106 113 125 100 95 87 73 181 284 988 1.572 DK Dänemark 561 614 643 639 675 647 620 643 641 611 580 591 606 651 651 653 L_ Luxemburg 242 258 251 282 293 299 292 327 320 309 283 268 287 304 315 329 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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