Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3199 19. Wahlperiode 03.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2824 – Durchführung von Langstreckentiertransporten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei Tiertransporten, auch mit Zielland außerhalb der Europäischen Union (EU), sind laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13) die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport anzuwenden. Es kann nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht sichergestellt werden, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Es muss stattdessen davon ausgegangen werden, dass es bei Langstreckentransporten von Schlacht- und Zuchttieren zu systematischen Missachtungen der Tierschutzanforderungen kommt. Gerade in den Sommermonaten bedeuten Tiertransporte erhebliche Belastungen für die transportierten Tiere, insbesondere bei langen Transporten und hohen Temperaturen. Hinzu kommen bei Fahrten in Drittländer Wartezeiten an den Grenzen, oft in sengender Hitze. 1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die VO (EG) 1/2005 zum Schutz der Tiere beim Transport ausreicht, um den Schutz der Tiere hinreichend sicherzustellen? 2. Ist die Bundesregierung nach wie vor der Meinung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 einer Revision unterzogen werden muss (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 65 und 66 auf Bundestagsdrucksache 18/11885)? Falls ja, welche Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist ein umfassendes und in weiten Teilen hinreichendes Regelwerk. Sie gilt seit mehr als zehn Jahren. In dieser Zeit hat es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gegeben und haben sich bestimmte Schwächen in der Anwendung gezeigt. Im Jahr 2014 haben die Landwirtschaftsminister Dänemarks, der Niederlande und Deutschlands der Europäischen Kommission Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einen Antrag auf Änderung der Verordnung vorgelegt, der von der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abrufbar ist (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierwohl/GemeinsameErklaerung Transportverordnung.html). Die Bundesregierung hat die im Antrag dargelegten Forderungen wiederholt bekräftigt, zuletzt gegenüber dem zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission im Juni 2018. 3. Wie viele Rinder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 aus Deutschland in Drittländer (außerhalb Schengen) exportiert (bitte nach Jahr, Gesamtzahl, Schlacht-/Zucht- bzw. Nutzrinder und den fünf Hauptabnehmerländern aufschlüsseln)? Die Übersicht in Anlage 1 enthält die Anzahl der aus Deutschland ausgeführten Schlacht-, Zucht- und Nutzrinder in Nicht-EU-Staaten außerhalb des Schengen- Raums in den Jahren 2013 bis 2017. Aufgeführt sind im Falle der Zucht- und Nutzrinder jeweils die fünf Staaten, in die über den betrachteten Zeitraum hinweg die meisten Tiere ausgeführt wurden. 4. Bestehen innerhalb der VO (EG) 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport abweichende Regelungen zwischen Schlacht- und Nutztieren? a) Wer deklariert zu transportierende Tiere als Schlacht-, Zucht- oder Nutztiere ? b) Wie sind die einzelnen Kategorien definiert? c) Wie und von wem wird die Richtigkeit der Deklaration überprüft? Für Schlacht- und Nutztiere gelten im Wesentlichen dieselben Regelungen. Ausnahmen beziehen sich auf rein innerstaatliche Schlachttiertransporte und die Unterscheidung von registrierten und zur Schlachtung bestimmten Pferden. Die Deklaration bzw. Kategorisierung ist in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht geregelt . 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erwartete Tiertransportdauer bei Exporten aus Deutschland, wie sie in der Datenbank Trade Control and Expert System (TRACES) erfasst wird, seit 2013 entwickelt (bitte pro Jahr für die fünf wichtigsten Bestimmungsländer je innerhalb und außerhalb der EU, jeweils für die Tierarten Rinder, Schweine, Schafe angeben)? Die erfragten Angaben sind aus der Tabelle in Anlage 2 ersichtlich. Es handelt sich um voraussichtliche Beförderungsdauern vor Abfahrt, nicht um tatsächliche Transportzeiten. a) Wie lange haben die Transporte tatsächlich gedauert (bitte pro Jahr für die fünf wichtigsten Bestimmungsländer je innerhalb und außerhalb der EU, jeweils für die Tierarten Rinder, Schweine, Schafe angeben)? Die tatsächlichen Transportdauern sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3199 b) Falls der Bundesregierung keine Daten über die tatsächliche Dauer der Transporte vorliegen, wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die VO (EG) Nr. 1/2005 entsprechend des Urteils des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 eingehalten wird? Die Durchführung der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat keinen Grund zu der Annahme, dass die Länder die Tierschutzvorschriften nicht dem geltenden Recht gemäß ausführen. 6. Wie viele Rindertransporte mit wie vielen Rindern insgesamt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2013 bis 2017 in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) über die bulgarisch-türkische Grenze versandt (bitte genannte Zeitabschnitte pro Jahr angeben)? Die erfragten Angaben sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Ausgewiesen sind die in TRACES erfassten Sendungen, die über die bulgarische Grenzkontrollstelle Kapitan Andreewo in die Türkei ausgeführt wurden und deren Abtransport im Juni, Juli oder August des angegebenen Jahres erfolgte. Jahr Juni Juli August Transporte Tiere Transporte Tiere Transporte Tiere 2013 3 216 17 561 11 315 2014 13 399 36 1.088 29 900 2015 92 2.752 82 2.219 83 2.396 2016 198 5.864 68 1.922 76 2.239 2017 94 2.931 72 2.497 112 3.853 a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass bei diesen Transporten die VO (EG) Nr. 1/2005 eingehalten wurde? Die Bundesregierung hat Grund zu der Annahme, dass ein Teil der Transporte nicht im Einklang mit den technischen Vorschriften gemäß Anhang I der Verordnung erfolgte, insbesondere was den zulässigen Temperaturbereich innerhalb der Transportmittel betrifft. Die Bundesregierung hat die Wirtschaftsverbände und die zuständigen Landesbehörden darauf hingewiesen. b) Geht die Bundesregierung grundsätzlich davon aus, dass beim Export von Tieren über die türkisch-bulgarische Grenze in den Sommermonaten mit den durchschnittlich gegebenen Witterungsverhältnissen der Tierschutz nach VO (EG) Nr. 1/2005 sicher eingehalten werden kann? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass bei solchen Transporten ein besonderes Risiko der Nichteinhaltung der Verordnung besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Konsequenz entstünde bei der Annahme, dass bei dem Export von Tieren über die türkisch-bulgarische Grenze in den Sommermonaten der Tierschutz nach VO (EG) Nr. 1/2005 nicht sichergestellt werden kann? Vor langen Beförderungen hat der Organisator der zuständigen Landesbehörde am Versandort eine Transportplanung vorzulegen. Bei Transporten über die EU- Außengrenze muss die Planung das Datum und die Uhrzeit der Grenzankunft sowie die Aufenthaltsdauer an der Grenze ausweisen. Die Behörde darf die Planung nur akzeptieren, wenn sie wirklichkeitsnahe Angaben enthält und darauf schließen lässt, dass der Transport den Vorschriften der Verordnung gemäß durchgeführt werden kann. d) Mit welchen durchschnittlichen Wartezeiten für Tiertransporte muss an der bulgarisch-türkischen Grenze gerechnet werden? Ein aktueller Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Transporteure mindestens sechs Stunden für die türkischen Grenzkontrollen einplanen müssen. e) Welche maximalen Wartezeiten von Tiertransporten an der bulgarischtürkischen Grenze sind der Bundesregierung bekannt? Laut des vorgenannten Berichts verlängert sich die Wartezeit an der Grenze, wenn bestimmte Einfuhranforderungen der Türkei nicht erfüllt sind. Beanstandungen der türkischen Behörden bezögen sich vor allem auf den Impfstatus, die Identitätsnachweise und die Gesundheitsbescheinigungen der Tiere. In ungefähr 95 Prozent der beanstandeten Transporte würde eine zusätzliche Wartezeit von zwei bis drei Stunden resultieren. Bei den übrigen beanstandeten Transporten könne die zusätzliche Wartezeit Tage und in einigen Fällen auch Wochen betragen . f) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Wartezeiten in die Transportplanung einkalkuliert? Wie in der Antwort zu Frage 6c ausgeführt, wird die Transportplanung von den Landesbehörden kontrolliert. Nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigen diese Kontrollen auch die Wartezeiten an der Grenze. 7. Wie, wo und von wem werden mögliche Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 1/2005 bzw. kranke, verletzte, und verendete Tiere im Transportabschnitt in den Drittstaaten gemeldet? Bei Verstößen hat die zuständige Behörde gemäß Artikel 26 der Verordnung zu verfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3199 8. Wie viele Beanstandungen (ohne „sonstige Informationen und Anfragen“) aus einem deutschen Bundesland und aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu Tiertransporten mit Versandort Deutschland sind in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017, erstes Quartal 2018) bei der nationalen Kontaktstelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingegangen? a) Wie viele dieser Beanstandungen können Transportunternehmen mit Sitz in Deutschland zugeordnet werden (bitte jeweils für die oben genannten Zeitabschnitte angeben)? b) Wie viele dieser Beanstandungen können Transportunternehmen mit Sitz im Ausland zugeordnet werden (bitte jeweils für die oben genannten Zeitabschnitte angeben)? In den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017, 1. Quartal 2018) sind insgesamt 514 Beanstandungen zu Tiertransporten mit Versandort Deutschland bei der nationalen Kontaktstelle am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingegangen. Davon stammten 252 aus den Bundesländern (2015: 41, 2016: 41, 2017: 119, 1. Quartal 2018: 51) und 262 aus anderen EU- Mitgliedstaaten (2015: 28, 2016: 106, 2017: 96, 1. Quartal 2018: 32). Bei der Zuordnung der Beanstandungen zu Verursachern ist zu berücksichtigen, dass es gelegentlich gemischte Verantwortlichkeiten gibt. So können beispielsweise im Falle des Transports eines transportunfähigen Tieres sowohl der Fahrer, als auch das Transportunternehmen, als auch die abfertigende Behörde am Versandort jeweils ihren Teil der Verantwortung tragen. Die folgende Aufschlüsselung zeigt, auf wen oder was sich die im BVL eingegangenen Beanstandungen bezogen. Dies sagt jedoch nicht zwingend etwas darüber aus, ob tatsächlich ein Tierschutzverstoß vorlag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zeitabschnitt gesamt 2015 2016 2017 1. Quartal 2018 Beanstandungen, die sich auf Transportunternehmen bezogen Transportunternehmen mit Sitz in Deutschland 29 11 8 8 2 - davon ausschließlich an das Transportunternehmen 16 10 3 2 1 - davon neben dem Transportunternehmen an mindestens eine weitere Stelle gerichtet (z. B. abfertigende Behörde oder Fahrer) 13 1 5 6 1 Transportunternehmen mit Sitz im Ausland 267 49 48 120 50 - davon ausschließlich an das Transportunternehmen 243 41 39 114 49 - davon neben dem Transportunternehmen an mindestens eine weitere Stelle gerichtet (z. B. abfertigende Behörde oder Fahrer) 24 8 9 6 1 Mehrere Transportunternehmen mit Sitz sowohl in Deutschland , als auch im Ausland 1 0 0 1 0 Beanstandungen, die sich nicht auf Transportunternehmen bezogen Tierhalter am Versandort 175 3 71 73 28 Behörde (meist die abfertigende Behörde am Versandort) 30 4 14 10 2 Fahrer 9 2 5 1 1 Fahrzeug 3 0 1 2 0 Erklärend sei hinzugefügt, dass es sich bei den Beanstandungen, die sich auf den Tierhalter am Versandort bezogen, um Meldungen aus den Niederlanden zu Geflügeltransporten handelte. Wurden beispielsweise an Schlachthöfen hohe Verletzungsraten festgestellt, die mit dem Fangen oder Verladen in Verbindung gebracht wurden, so sahen die niederländischen Behörden die Verantwortung hierfür beim Tierhalter am Versandort. Darüber hinaus sei erwähnt, dass es sich bei den Beanstandungen von Transportunternehmern mit Sitz im Ausland seit 2017 zunehmend um Anforderungen nicht zurückgesandter Fahrtenbücher oder angeforderter, aber ebenfalls nicht zur Verfügung gestellter Navigationsdaten handelte. 9. Wie viele der in Deutschland abgefertigten Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Transportunternehmen mit Sitz im Ausland durchgeführt (bitte Jahreswerte für 2013 bis jetzt angeben und nach Sitz des Transportunternehmens und Zielland des Transports aufschlüsseln)? Die erfragten Angaben sind aus der Tabelle in Anlage 3 ersichtlich. Mittels TRACES ausgewiesen nach Tierart, Sitz des Transportunternehmens, Zielland und Jahr, ist die Anzahl der aus Deutschland von einem Transportunternehmen mit Sitz im Ausland in Nicht-EU-Staaten ausgeführten Sendungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3199 10. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Risiko der Einhaltung der VO (EG) Nr. 1/2005 dadurch, dass zunehmend ausländische Transportunternehmen mit dem Transport bzw. Export von Tieren betraut werden? Falls ja, welche Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig? Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Risiko der Nichteinhaltung gemeint ist. Ihr liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 11. Wie und von wem wird das Fahrtenbuch (d. h. reale Transportdauer, Einhaltung der Pausen) und der Zustand der Tiere am Zielort in den Drittstaaten kontrolliert? Nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 müssen Fahrer Angaben zur Transportdauer , zu den Ruhepausen und zum Zustand der Tiere im Fahrtenbuch vermerken. Das Fahrtenbuch muss an die zuständige Landesbehörde am Versandort zurückgesandt werden. 12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 beim Straßentransport bis zum Bestimmungsort im Drittland umgesetzt wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen. 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 beim Schiffstransport bis zum Bestimmungsort in den Drittstaaten umgesetzt wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen. 14. Wo werden Beanstandungen über grenzüberschreitende Tiertransporte mit Entsendeort Deutschland registriert? Die Registrierung erfolgt im „Trade Control and Expert System“ (TRACES) der Europäischen Kommission. a) Wie viele Beanstandungen wurden seit 2015 dort registriert? Die erfragten Angaben sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Mittels TRACES ausgewiesen sind nach Jahr und Tierart bzw. -kategorie die Anzahl der Transporte insgesamt, die Anzahl der darin enthaltenen Transporte mit Kontrolle und die Anzahl der darunter befindlichen Kontrollen, bei denen ein Tierschutzverstoß festgestellt wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Tierart/ -kategorie Anzahl der Transporte Anzahl der Transporte mit Kontrolle Anzahl der Kontrollen mit Tierschutzverstoß 2015 Rind 13.762 3.618 78 Schwein 10.871 3.334 36 Schaf/Ziege 410 108 1 Geflügel 44.577 4.487 56 Pferd* 439 135 0 Fisch 440 18 1 2016 Rind 14.017 3.792 110 Schwein 7.545 1.782 13 Schaf/Ziege 362 101 2 Geflügel 51.256 5.480 98 Pferd* 429 101 0 Fisch 403 8 0 2017 Rind 14.223 4.253 43 Schwein 8.027 1.848 10 Schaf/Ziege 284 78 4 Geflügel 52.894 9.405 276 Pferd* 391 71 1 Fisch 474 14 0 * nicht registrierte Equiden b) Hält die Bundesregierung diese Zahlen für ein reales Abbild der Wirklichkeit ? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Zahlen kein reales Abbild der Wirklichkeit darstellen. 15. Welche Informationen stellt die Bundesregierung den abfertigenden Veterinärämtern im Hinblick auf zugelassene Kontrollstellen in den Drittstaaten zur Verfügung? Wie aktuell sind diese Informationen? Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen sehen nicht vor, dass Ruheorte außerhalb der Europäischen Union zugelassen sein müssen. Auf Anfrage unterstützt die Bundesregierung die Landesbehörden bei der Überprüfung von in Transportplanungen angegebenen Ruheorten außerhalb der Europäischen Union, auch indem sie Kontakt zu Nicht-EU-Staaten aufnimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3199 16. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Erlasse zu Regelungen der Temperatur und des Zugangs zu elektronischen Daten von Tiertransporten? Die Bundesregierung hat keinen umfassenden Überblick, in welchen Bundesländern es solche Erlasse gibt. Zumindest in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig- Holstein und Thüringen ist das der Fall. Ausführungen zu Temperatur und elektronischem Datenzugang enthält auch das Handbuch Tiertransporte. Das Handbuch Tiertransporte dient den zuständigen Behörden als Auslegungshilfe. Es wird von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beschlossen. a) Was beinhalten diese Erlasse nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Erlasse behandeln die Notwendigkeit, das Fahrtenbuch bis in das Zielland zu führen, die elektronische Übermittlung von Navigationsdaten, Transportverbote bei extremen Temperaturen, Notfallpläne, die Zulassung von Transportmitteln sowie das in der Antwort zu Frage 15 dargestellte Verfahren. Das vorgenannte Handbuch ist von der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts abrufbar (www. fli.de/de/service/handbuecher-der-ag-tierschutz-der-lav). b) Inwiefern befürwortet die Bundesregierung solche Erlasse vor dem Hintergrund des Anschreibens der Bundesregierung an landwirtschaftliche und exportwirtschaftliche Verbände vom 17. Mai 2018? Die Bundesregierung hält solche Erlasse für zielführend. 17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Preise für Schlachtrinder in Deutschland? Die aktuellen Preise sowie die Verläufe der Vorjahre werden regelmäßig auf der Website des BMEL gemäß 1. Fleischgesetzdurchführungsverordnung veröffentlicht (www.bmel-statistik.de/preise/preise-fleisch). a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Preise für Schlachtrinder in den fünf Hauptabnehmerländern (Zucht- und Schlachtrinder ) außerhalb der EU? Zu den Preisen für Schlachtrinder in den angesprochenen Staaten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlachtkosten pro Rind in Deutschland? Je Kilogramm Schlachtgewicht entstehen durchschnittliche Schlachtkosten in Höhe von 0,97 Euro. Dieser Wert bezieht sich auf die relevanten Prozessabschnitte am Schlachthof ab erfolgter Tieranlieferung bis zum Vorliegen nahrungsmitteltauglicher Schlachtkörperviertel. Es handelt sich um einen übergreifenden Näherungswert für Bullen-, Kuh-, Färsen- und Kälberschlachtungen. Das durchschnittliche Schlachtkörpergewicht beträgt für Bullen 390, für Kühe/Färsen 300 und für Kälber 145 Kilogramm. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Unter welchen Voraussetzungen kann die Bundesregierung eine Verschärfung der Transportregelungen für Langstreckentransporte von Tieren aussprechen ? Solche Verschärfungen müssten insbesondere mit Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in Einklang stehen. Demnach dürfen die Mitgliedstaaten strengere Regelungen nur für innerstaatliche Transporte oder Transporte vom Mitgliedstaat aus auf dem Seeweg erlassen. Strengere Regelungen für Langstreckentransporte auf der Straße, beispielsweise von Deutschland in die Türkei, wären demnach nicht zulässig. Zudem sind die Regeln der Welthandelsorganisation zu beachten. 19. Ist es rechtlich möglich, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes C-424/13 ein Exportstopp von Tieren in EU-Drittstaaten erwirkt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 der Abgeordneten Susanne Mittag auf Bundestagsdrucksache 19/317 verwiesen. 20. Weshalb wurden im Mai 2018 die Veterinärzertifikate für die Ausfuhr von Schlacht- und Mastrindern in die Libanesische Republik und in den Staat Libyen für ungültig erklärt? Die Bundesregierung verhandelt seit dem Jahr 2010 keine neuen bilateralen Veterinärzertifikate für Schlachttiere mehr. Angesichts der jüngsten Berichte zum Tierschutz bei Schlachtungen außerhalb der Europäischen Union hat die Bundesregierung die beiden angesprochenen Alt-Zertifikate, die aus der Zeit vor 2010 stammten, widerrufen. Es handelte sich um die letzten verbliebenen Zertifikate für Schlachttiere. a) Ist ein Transport von so genannten Zuchtrindern in diese Länder weiterhin möglich? Die Einfuhrbedingungen für Zuchtrinder werden von dem jeweiligen Nicht-EU- Staat festgelegt. Die Entscheidung, ob eine Ausfuhr von Zuchtrindern auch nach Widerruf der bilateralen Veterinärzertifikate möglich ist, treffen die dort zuständigen Behörden. b) Wie begründet die Bundesregierung diesen Umstand, falls sowohl für Schlacht- als auch als so genannte Zuchtrinder ein und dieselben Tierschutzvorgaben gelten? Schlachttiertransporte können vergleichsweise einfach durch Fleischtransporte ersetzt werden. Sollen Zuchttiertransporte durch Lieferungen von Samen/Embryonen ersetzt werden, sind die Anforderungen beim Empfänger wesentlich höher. Wo Interesse besteht, exportiert Deutschland auch Embryonen und Samen. c) Mit welchen Staaten außerhalb der EU bestehen Veterinärzertifikate für den Handel mit lebenden Nutztieren? Die Tabelle in Anlage 4 enthält die zurzeit zwischen der Europäischen Kommission („EU-Zertifikat“) oder Deutschland („Bilateral“) und Nicht-EU-Staaten bestehenden Veterinärzertifikate und die darunterfallenden Tiere/Produkte (Stand: 20. Juni 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3199 d) Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Antwort zu Frage 20 genannte Begründung auf andere Zielländer außerhalb der EU nicht zutrifft? Der Bundesregierung liegen keine repräsentativen Daten zum Tierschutz in Nicht-EU-Staaten vor. In der Regel sind die Zielländer deutscher Tiertransporte Mitglieder der Welttiergesundheitsorganisation (OIE), die Tierschutzstandards für den Transport und die Tötung der Tiere verabschiedet hat (www.oie.int/standardsetting /terrestrial-code/access-online). 21. Welche fünf EU-Länder waren seit 2013 bis heute die Hauptempfänger von Schlachtrindern, Schlachtschweinen und Schlachtgeflügel aus Deutschland (bitte in absoluten Zahlen pro Land angeben und nach Jahren aufschlüsseln)? Die nachfolgende Übersicht enthält die Anzahl der aus Deutschland ausgeführten Schlachtrinder und Schlachtschweine sowie des Schlachtgeflügels in den Jahren 2013 bis 2017. Aufgeführt sind jeweils die fünf EU-Staaten, in die über den betrachteten Zeitraum hinweg die meisten Tiere ausgeführt wurden. Tierart/Land 2013 2014 2015 2016 2017 (v) 2013-2017 Schlachtrinder Stück EU insgesamt 27.938 35.610 24.138 19.263 11.243 118.192 darunter Niederlande 16.943 19.770 13.147 12.615 6.767 69.242 Belgien 5.625 5.950 5.281 1.644 972 19.472 Italien 2.713 3.706 2.902 2.845 1.830 13.996 Ungarn 103 3.650 923 153 126 4.955 Luxemburg 855 763 585 997 568 3.768 Schlachtschweine Stück EU insgesamt 1.582.072 1.549.087 964.362 465.978 353.570 4.915.069 darunter Österreich 462.146 618.656 541.014 311.897 286.496 2.220.209 Polen 860.134 777.485 315.734 83.285 23.581 2.060.219 Tschechische Republik 99.843 87.398 42.672 18.855 9.596 258.364 Ungarn 89.121 2.687 6.082 290 - 98.180 Niederlande 32.580 14.087 17.153 18.274 6.912 89.006 Schlachtgeflügel Tsd. Stück EU insgesamt 212.621 206.144 227.379 271.483 166.981 1.084.609 darunter Niederlande 200.278 191.887 212.649 257.847 154.870 1.017.531 Österreich 6.740 7.545 8.869 9.159 9.109 41.423 Polen 4.521 4.505 4.623 3.552 2.574 19.775 Belgien 840 1.845 895 544 171 4.294 Tschechische Republik 187 210 116 127 85 725 Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie oft hat die Bundesregierung seit 2013 bis heute von der Möglichkeit nach Artikel 26 der VO (EG) 1/2005 Gebrauch gemacht und einem Transportunternehmen nach wiederholten Verstößen die Zulassung für den Tiertransport entzogen? Für den Entzug der Zulassungen ist die Bundesregierung nicht zuständig. Wie oft die zuständigen Behörden der Länder Transportunternehmen die Zulassung entzogen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 23. Welche konkreten Verbesserungen für den Tierschutz konnten bisher im Rahmen der EU-Plattform für Tierschutz erreicht werden? a) Wann haben Treffen der EU-Plattform für Tierschutz stattgefunden (bitte Datum, Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer und Themen angeben)? b) Welche Beschlüsse wurden bei diesen Treffen gefasst? Die erfragten Informationen sind von der Website der Europäischen Kommission abrufbar (https://ec.europa.eu/food/animals/welfare/eu-platform-animal-welfare_en). 24. Warum hat sich die Bundesregierung im Agrarrat im Juni 2012 nicht für eine Begrenzung der Transportzeiten von Schlachttieren auf maximal acht Stunden ausgesprochen, wie es insbesondere Schweden, die Niederlande, Belgien und Österreich getan haben? a) Ist die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt der Meinung, dass die Transportzeiten von Tieren auf acht Stunden begrenzt werden sollten? b) Haben Schweden, die Niederlande, Belgien und Österreich seither Initiativen vorgeschlagen, um die Transportzeiten zu begrenzen? Falls ja, welche? Die weitere zeitliche Begrenzung von Tiertransporten, darunter eine Begrenzung bei Schlachttieren auf acht Stunden, ist ein Aspekt des in der Antwort zu Frage 2 genannten Änderungsantrags. Der Antrag wurde auf der 3 360. Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei im Dezember 2014 vorgestellt. Auf der 3 497. Tagung des Rates im November 2016 hat Schweden eine Revision der Transportzeiten gefordert und in diesem Zusammenhang an den vorgenannten Antrag erinnert. Schwedens Informationsnote wurde von Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Österreich und Deutschland unterstützt. 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Audits der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Direktion F zum Thema „Bewertung des Tierschutzes während des Transports in Nicht-EU-Staaten“ DG (SANTE) 2017/6107 vom 26. Juni 2017 bis 30. Juni 2017? Die Ergebnisse des Audits sind aus Sicht der Bundesregierung ganz überwiegend positiv. So heißt es im Abschlussbericht des Audits: „Die bestehenden Maßnahmen bieten ausreichend Sicherheit, dass die Ausfuhr von lebenden Tieren bis zum endgültigen Bestimmungsort im Nicht-EU-Staat reibungslos funktioniert und dass diese Transporte entsprechend den Tierschutzvorschriften korrekt geplant und durchgeführt werden, sodass den Tieren unnötige Schmerzen, Leiden und Verletzungen erspart bleiben.“ Der Bericht enthält auch zwei Verbesserungsempfehlungen , an deren Umsetzung der Bund und die Länder arbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3199 a) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass bei diesem Audit nicht die Tiertransporte selbst, sondern lediglich die Dokumente überprüft wurden? b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass allein durch eine Dokumentenkontrolle die Wahrung des Tierschutzes beim Transport, ohne Begutachtung der Tiere auf den Transporten, hinreichend festgestellt werden kann? c) Wurden bei der Erstellung des Audits Daten über den Zustand der Tiere bei Ankunft in den Zielländern außerhalb der EU einbezogen? Die Europäische Kommission bewertet bei Audits in den Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der amtlichen Kontrollen. Daher lag der Fokus auf dem behördlichen Vorgehen und nicht auf den Tieren selbst. Die Durchführung der Kontrollen wurde den Auditoren auch praktisch demonstriert. In Bezug auf das Befinden der Tiere bei Ankunft stellten die Auditoren fest, dass die besuchten Landesbehörden die Fahrtenbücher im Nachgang der Transporte anfordern und kontrollieren (siehe auch Antwort zu Frage 11). 26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Autorinnen und Autoren des in Frage 25 genannten Audits, wonach die Gefahr besteht, „dass nicht abgesetzte Kälber bei Langstreckenfahrten im Bedarfsfall keinen Zugang zu Flüssigkeiten oder Futter haben, wenn der Versandort in einigen Bundesländern in Deutschland […] liegt“? a) Welche Gefahr entstünde dadurch für die Kälber? b) Welche Bundesländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ausführungen (Frage 26) gemeint? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 27. Wie viele nicht abgesetzte Kälber (< 80 kg Lebendgewicht) wurden seit 2013 pro Jahr aus Deutschland exportiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Tiere, entsendendes Bundesland und Zielland aufschlüsseln)? Die nachfolgende Übersicht enthält die Anzahl der aus Deutschland ausgeführten Kälber mit einem Lebendgewicht von weniger als 80 kg (Warennummer 0102 29 10) nach Zielländern für die Jahre 2013 bis 2017. Daten zum entsendenden Bundesland auf Ebene der achtstelligen Warennummern liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land 2013 2014 2015 2016 2017 (v) Stück Ausfuhren insgesamt 547.446 621.449 657.704 666.392 644.378 EU insgesamt 547.446 621.393 657.704 666.392 644.372 davon Niederlande 473.121 509.568 544.155 551.697 528.705 Spanien 44.923 60.286 60.675 68.976 65.124 Belgien 9.594 32.608 33.777 23.730 38.857 Polen 82 5.106 10.601 9.219 7.030 Italien 4.600 5.578 6.324 6.199 4.544 Luxemburg 410 140 128 97 80 Österreich - 14 53 32 20 Tschechische Republik 10 14 20 - 7 Frankreich 14.529 7.727 - 6.195 5 Ungarn - 352 1.870 191 - Lettland - - - 34 - Irland 177 - 101 22 - Nicht-EU-Staaten insgesamt - 56 - - 6 darunter Vereinigte Arabische Emirate - - - - 6 Libyen - 56 - - - Quelle: Statistisches Bundesamt 28. Wie lange dürfen nicht abgesetzte Kälber (< 80 kg Lebendgewicht) ohne Versorgungspause transportiert werden? Grundsätzlich müssen Tiere in angemessenen Zeitabständen mit Wasser und Futter , das qualitativ und quantitativ ihrer Art und Größe angemessen ist, versorgt werden und ruhen können. Für mehr als acht Stunden dauernde Beförderungen gilt im Speziellen, dass Kälber, die noch nicht abgesetzt sind und mit Milch ernährt werden, nach einer Beförderungsdauer von neun Stunden eine ausreichende , mindestens einstündige Ruhepause erhalten müssen, insbesondere damit sie getränkt und nötigenfalls gefüttert werden können. Nach dieser Ruhepause kann die Beförderung für weitere 9 Stunden fortgesetzt werden. Anschließend müssen die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden und eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3199 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erwartete Tiertransportdauer bei Exporten von Kälbern < 80 kg Lebendgewicht aus Deutschland, wie sie in der Datenbank Trade Control and Expert System (TRACES) erfasst wird, seit 2013 entwickelt (bitte pro Jahr für die fünf wichtigsten Bestimmungsländer je innerhalb und außerhalb der EU angeben)? Die in TRACES hinterlegten Daten erlauben keine Unterscheidung von Rindern und Kälbern. Innerhalb der Rinder sind aber Sendungen identifizierbar, bei denen die Angabe „Anwesenheit von nicht entwöhnten Tieren“ vorgenommen wurde. Die aus der Tabelle in Anlage 5 ersichtlichen Angaben beziehen sich auf diese Sendungen. Sendungen in das Nicht-EU-Ausland waren nicht darunter. Es handelt sich um voraussichtliche Beförderungsdauern vor Abfahrt, nicht um tatsächliche Transportzeiten. 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Audits der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Direktion F zum Thema „Bewertung des Tierschutzes während des Transports in Nicht-EU-Staaten“ DG (SANTE) 2017/6107 vom 26. Juni 2017 bis 30. Juni 2017, es solle „das derzeitige System zur Zulassung von Fahrzeugen für den Rindertransport […] so korrigiert werden, dass aus den Bescheinigungen über die Fahrzeugzulassung die Eignung der Tränkesysteme in den Fahrzeugen für verschiedene Rinderkategorien (abgesetzte bzw. nicht abgesetzte Kälber) gemäß Anhang I Kapitel VI Nummer 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 hervorgeht “? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um dieser Empfehlung nachzukommen? b) Bat die Bundesregierung in einer Stellungnahme um die Streichung des folgenden Absatzes: „Derzeit ist in den in Deutschland ausgestellten Zulassungsnachweisen nicht angegeben, ob ein Fahrzeug für den Transport nicht abgesetzter Kälber geeignet ist. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass nicht abgesetzte Kälber bei Langstreckenfahrten im Bedarfsfall keinen Zugang zu Flüssigkeiten oder Futter haben, wenn der Versandort in einigen Bundesländern in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat liegt“? Falls ja, warum? Die Fragen 26 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Straßentransportmittel für lange Beförderungen müssen zugelassen sein. Der Auditbericht enthält die Empfehlung, dass aus den Zulassungsnachweisen für Rindertransporte die Eignung der Tränkevorrichtungen für verschiedene Rinderkategorien (abgesetzte bzw. nicht abgesetzte Kälber) hervorgehen soll. Das Muster der Zulassungsnachweise sieht in der deutschen Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 derzeit eine Eintragung der zulässigen „Tierarten“ vor, wohingegen es in der englischen Sprachfassung „Types of animals“ heißt. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die deutsche Sprachfassung zu korrigieren ist, so dass es zukünftig „Tierkategorien“ heißt. Zu dem Entwurf des Auditberichts hatten die von der Kommission besuchten Länder (Brandenburg und Nordrhein-Westfalen) und der Bund eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Um die in der Unterfrage b genannte Streichung wurde gebeten, weil sich die zuständigen Landesbehörden bei der Ausstellung der Zulassungsnachweise bisher nach der deutschen Sprachfassung der Zulassungsmuster gerichtet hatten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Ist die Bundesregierung nach wie vor bestrebt, die VO (EG) Nr 1/2005 zu konkretisieren, damit Kälber bis zum Alter von zwei Monaten nach maximal neun Stunden versorgt werden müssen (vgl. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 65 und 66 auf Bundestagsdrucksache 18/11885)? Falls ja, welche Maßnahmen hat sie hierzu eingeleitet oder plant sie einzuleiten ? Falls nein, warum nicht mehr? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 24 und 32 verwiesen. 32. Besteht rechtlich die Möglichkeit, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern den Schutz nicht abgesetzter Kälber bei Langstreckentransporten verbessert? In Bezug auf rechtliche Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Im Übrigen werden Kälbertransporte aktuell von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz sowie von einer eigenen Arbeitsgruppe der Untergruppe Transport der EU-Tierschutzplattform bearbeitet. In der Arbeitsgruppe wirkt ein Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts als unabhängiger Experte mit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3199 Anlage 1 (zu Frage 3) Tierart/Land 2013 2014 2015 2016 2017 (v) 2013-2017 Schlachtrinder Stück Nicht-EU-Staaten insgesamt 193 564 571 414 64 1.806 davon Libanon 193 564 571 253 64 1.645 Tunesien - - - 128 - 128 Marokko - - - 33 - 33 Zuchtrinder Stück Nicht-EU-Staaten insgesamt 33.241 47.739 58.457 68.483 79.150 287.070 darunter Türkei 2.926 7.595 22.207 29.031 30.236 91.995 Russland 937 8.116 4.601 7.730 17.923 39.307 Libanon 3.161 8.191 5.688 9.785 2.911 29.736 Marokko 4.897 7.743 1.724 6.848 5.180 26.392 Algerien 12.244 5.371 3.986 2.457 567 24.625 Nutzrinder Stück Nicht-EU-Staaten insgesamt 138 468 2.416 1.138 1.880 6.040 darunter Libanon 3 176 730 1.077 1.510 3.496 Bosnien-Herzegowina - - 1.466 - - 1.466 Libyen 135 188 34 - 132 489 Türkei - - 186 - 110 296 Marokko - 102 - - - 102 Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 (zu Frage 5) Jahr Tierart Top-5-Zielländer inner- bzw. außerhalb der EU Anzahl der Transporte Voraussichtliche Beförderungsdauer aller Transporte in Stunden Mittlere voraussichtliche Beförderungsdauer je Transport in Stunden 2013 Rind Niederlande 5.988 18.174,93 3,04 Belgien 1.277 4.593,05 3,60 Italien 712 7.339,78 10,31 Spanien 802 18.861,60 23,52 Polen 517 7.520,63 14,55 Türkei 90 3.781,41 42,02 Russland 107 5.195,98 48,56 Usbekistan 49 1.286,36 26,25 Libanon 107 5.195,98 48,56 Marokko 154 18.771,42 121,89 Schwein Österreich 3.208 12.972,31 4,04 Ungarn 909 12.025,68 13,23 Polen 5.611 40.593,40 7,23 Rumänien 673 16.527,66 24,56 Italien 254 4.450,85 17,52 Serbien 1 23,00 23,00 Bosnien und Herzegowina 8 214,00 26,75 Montenegro - - Moldau 30 1.066,55 35,55 Philippinen - - Schaf Niederlande 203 450,49 2,22 Österreich 62 291,25 4,70 Frankreich 59 347,25 5,89 Italien 62 764,20 12,33 Ungarn 7 103,77 14,82 Vereinigte Arabische Emirate 2 21,26 10,63 Serbien - - Ehem. jug. Rep. Mazedonien - - Russland - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3199 Jahr Tierart Top-5-Zielländer inner- bzw. außerhalb der EU Anzahl der Transporte Voraussichtliche Beförderungsdauer aller Transporte in Stunden Mittlere voraussichtliche Beförderungsdauer je Transport in Stunden 2014 Rind Niederlande 5.797 16.897,08 2,91 Belgien 1.335 4.033,80 3,02 Italien 992 11.136,72 11,23 Spanien 902 23.987,66 26,59 Polen 637 8.100,40 12,72 Türkei 232 21.107,86 90,98 Russland 310 8.379,49 27,03 Usbekistan 135 5.652,12 41,87 Libanon 311 6.696,21 21,53 Marokko 243 11.038,71 45,43 Schwein Österreich 3.864 17.861,92 4,62 Ungarn 595 9.540,25 16,03 Polen 4.921 29.201,08 5,93 Rumänien 933 24.812,86 26,59 Italien 452 8.315,45 18,40 Serbien 23 426,62 18,55 Bosnien und Herzegowina 11 318,00 28,91 Montenegro 6 139,80 23,30 Moldau 53 1.700,71 32,09 Philippinen - - Schaf Niederlande 208 418,99 2,01 Österreich 46 257,60 5,60 Frankreich 51 316,17 6,20 Italien 29 182,14 6,28 Ungarn 18 196,42 10,91 Vereinigte Arabische Emirate 2 21,26 10,63 Serbien 1 24,00 24,00 Ehem. jug. Rep. Mazedonien - - Russland - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Tierart Top-5-Zielländer inner- bzw. außerhalb der EU Anzahl der Transporte Voraussichtliche Beförderungsdauer aller Transporte in Stunden Mittlere voraussichtliche Beförderungsdauer je Transport in Stunden 2015 Rind Niederlande 6.430 18.041,64 2,81 Belgien 1.253 4.149,53 3,31 Italien 903 8.720,00 9,66 Spanien 795 21.845,85 27,48 Polen 546 7.570,04 13,86 Türkei 790 65.126,10 82,44 Russland 255 9.088,04 35,64 Usbekistan 158 6.497,40 41,12 Libanon 217 6.664,37 30,71 Marokko 54 4.731,01 87,61 Schwein Österreich 3.814 17.119,14 4,49 Ungarn 534 8.736,75 16,36 Polen 2.317 12.594,68 5,44 Rumänien 1.157 30.797,90 26,62 Italien 459 7.654,60 16,68 Serbien 65 1.540,26 23,70 Bosnien und Herzegowina 13 275,18 21,17 Montenegro 6 139,80 23,30 Moldau 38 1.352,98 35,60 Philippinen - - Schaf Niederlande 173 375,51 2,17 Österreich 58 251,68 4,34 Frankreich 37 224,41 6,07 Italien 33 250,05 7,58 Ungarn 29 384,87 13,27 Vereinigte Arabische Emirate - - Serbien 2 50,00 25,00 Ehem. jug. Rep. Mazedonien - - Russland 2 100,00 50,00 - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3199 Jahr Tierart Top-5-Zielländer inner- bzw. außerhalb der EU Anzahl der Transporte Voraussichtliche Beförderungsdauer aller Transporte in Stunden Mittlere voraussichtliche Beförderungsdauer je Transport in Stunden 2016 Rind Niederlande 6.263 15.297,45 2,44 Belgien 1.093 3.310,80 3,03 Italien 966 10.635,61 11,01 Spanien 744 18.540,13 24,92 Polen 541 10.095,27 18,66 Türkei 997 68.396,98 68,60 Russland 331 16.439,76 49,67 Usbekistan 143 4.263,08 29,81 Libanon 331 16.439,76 49,67 Marokko 218 18.476,61 84,76 Schwein Österreich 2.997 11.759,45 3,92 Ungarn 345 5.671,57 16,44 Polen 983 7.932,15 8,07 Rumänien 840 21.482,05 25,57 Italien 444 7.439,27 16,76 Serbien 69 1.871,33 27,12 Bosnien und Herzegowina 15 329,90 21,99 Montenegro 1 23,30 23,30 Moldau 21 483,81 23,04 Philippinen 1 49,00 49,00 Schaf Niederlande 123 284,57 2,31 Österreich 52 198,98 3,83 Frankreich 28 171,07 6,11 Italien 50 525,16 10,50 Ungarn 21 265,99 12,67 Vereinigte Arabische Emirate - - Serbien 1 10,17 10,17 Ehem. jug. Rep. Mazedonien - - Russland 2 38,00 19,00 - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Tierart Top-5-Zielländer inner- bzw. außerhalb der EU Anzahl der Transporte Voraussichtliche Beförderungsdauer aller Transporte in Stunden Mittlere voraussichtliche Beförderungsdauer je Transport in Stunden 2017 Rind Niederlande 5.705 13.304,98 2,33 Belgien 1.476 4.419,66 2,99 Italien 942 9.766,93 10,37 Spanien 757 22.399,60 29,59 Polen 670 8.686,49 12,96 Türkei 1.012 104.037,84 102,80 Russland 623 25.677,82 41,22 Usbekistan 218 29.565,30 135,62 Libanon 182 8.248,36 45,32 Marokko 158 14.397,58 91,12 Schwein Österreich 3.215 12.898,64 4,01 Ungarn 778 13.320,09 17,12 Polen 756 7.604,65 10,06 Rumänien 685 18.324,01 26,75 Italien 509 8.333,38 16,37 Serbien 61 1.808,90 29,65 Bosnien und Herzegowina 15 352,80 23,52 Montenegro 15 593,20 39,55 Moldau 12 318,84 26,57 Philippinen 2 56,37 28,19 Schaf Niederlande 97 203,62 2,10 Österreich 53 243,14 4,59 Frankreich 28 152,06 5,43 Italien 17 114,98 6,76 Ungarn 9 111,38 12,38 Vereinigte Arabische Emirate 4 104,00 26,00 Serbien 1 27,00 27,00 Ehem. jug. Rep. Mazedonien 1 14,93 14,93 Russland - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3199 Anlage 3 (zu Frage 9) Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Rind Österreich Algerien 1 Österreich Ägypten 1 1 Österreich Libanon 1 Österreich Libyen 1 Österreich Marokko 2 1 Österreich Syrien 1 Österreich Türkei 5 Österreich Kosovo 1 Belgien Algerien 1 1 2 Belgien Kuwait 1 Belgien Ruanda 1 Belgien Libanon 1 1 2 Belgien Usbekistan 1 Bulgarien Türkei 11 101 Tschechien Bosnien und Herzegowina 3 Tschechien Ägypten 1 Tschechien Jordanien 1 Tschechien Libanon 1 6 5 3 1 Tschechien Libyen 1 Tschechien Serbien 1 Tschechien Türkei 3 4 3 Tschechien Vereinigte Arabische Emirate 1 Tschechien Vietnam 1 Tschechien Kosovo 3 Dänemark Bosnien und Herzegowina 1 Dänemark Algerien 2 1 2 Dänemark Kuwait 2 Dänemark Marokko 1 Dänemark Russland 3 5 4 3 Dänemark Türkei 1 Estland Türkei 10 Spanien Algerien 2 Spanien Ägypten 1 Spanien Libanon 2 Spanien Marokko 15 12 8 5 Frankreich Algerien 5 3 2 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Frankreich Kuwait 1 Frankreich Libanon 1 Frankreich Libyen 4 Frankreich Marokko 14 2 2 Frankreich Russland 3 Frankreich Tunesien 1 Frankreich Türkei 1 6 2 Vereinigtes Königreich Ägypten 1 Griechenland Algerien 1 Griechenland Libanon 3 10 15 5 Griechenland Türkei 6 3 6 4 14 Kroatien Albanien 1 Kroatien Aserbaidschan 2 4 3 Kroatien Bosnien und Herzegowina 1 8 2 Kroatien Libanon 3 Kroatien Montenegro 2 5 3 2 Kroatien Serbien 3 1 Kroatien Russland 6 Kroatien Türkei 1 8 47 66 60 Kroatien Kosovo 7 2 10 7 Ungarn Aserbaidschan 29 41 2 1 4 Ungarn Bosnien und Herzegowina 14 Ungarn Ägypten 17 14 52 56 73 Ungarn Äthiopien 4 Ungarn Georgien 4 1 Ungarn Jordanien 1 10 58 Ungarn Kuwait 6 Ungarn Libanon 14 5 14 5 Ungarn Libyen 1 34 Ungarn Marokko 8 3 1 Ungarn Moldau 5 Ungarn Ehem. jug. Rep. Mazedonien 5 12 3 9 6 Ungarn Russland 41 46 39 74 Ungarn Syrien 2 Ungarn Turkmenistan 8 11 Ungarn Tunesien 9 Ungarn Türkei 2 91 159 169 174 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3199 Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Ungarn Usbekistan 14 5 2 Ungarn Kosovo 1 Irland Ägypten 1 Irland Marokko 1 1 Irland Syrien 1 Italien Kosovo 1 Litauen Kasachstan 3 Litauen Russland 6 1 6 34 Litauen Turkmenistan 1 Litauen Türkei 1 2 1 5 Litauen Usbekistan 2 11 10 Lettland Armenien 2 2 Lettland Aserbaidschan 4 33 33 22 Lettland Kasachstan 11 Lettland Russland 3 4 38 Lettland Tadschikistan 3 Lettland Turkmenistan 5 7 27 Lettland Türkei 11 22 29 Lettland Vereinigte Arabische Emirate 6 3 Lettland Usbekistan 16 13 29 63 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 1 7 Niederlande Armenien 2 Niederlande Aserbaidschan 3 Niederlande Algerien 15 14 15 25 6 Niederlande Ägypten 11 13 5 Niederlande Äthiopien 4 Niederlande Georgien 2 Niederlande Kroatien 6 Niederlande Jordanien 13 5 Niederlande Kuwait 15 2 4 3 5 Niederlande Libanon 4 5 11 8 Niederlande Libyen 10 Niederlande Marokko 2 33 2 21 4 Niederlande Moldau 4 Niederlande Nigeria 3 Niederlande Katar 1 3 Niederlande Russland 36 30 11 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Niederlande Ruanda 1 Niederlande Syrien 9 Niederlande Tunesien 2 Niederlande Türkei 11 53 46 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 3 Niederlande Kosovo 2 Polen Vereinigte Arabische Emirate 3 Polen Armenien 2 Polen Aserbaidschan 18 13 81 17 45 Polen Algerien 1 1 Polen Ägypten 11 13 8 Polen Georgien 1 1 Polen Irak 1 5 Polen Jordanien 1 19 Polen Kuwait 2 1 9 Polen Kasachstan 14 24 Polen Libanon 3 1 5 10 Polen Libyen 8 2 Polen Marokko 8 6 Polen Moldau 5 Polen Russland 4 7 75 137 260 Polen Syrien 9 Polen Tadschikistan 2 Polen Turkmenistan 3 10 15 Polen Tunesien 2 Polen Türkei 14 145 189 146 Polen Vereinigte Arabische Emirate 6 19 Polen Usbekistan 11 30 41 39 115 Rumänien Aserbaidschan 3 Rumänien Ägypten 1 Rumänien Marokko 2 Rumänien Moldau 14 6 1 Rumänien Ehem. jug. Rep. Mazedonien 2 Rumänien Russland 3 2 Rumänien Türkei 3 20 36 32 Slowenien Kroatien 3 Slowenien Libanon 2 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/3199 Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Slowenien Türkei 2 Slowenien Kosovo 3 1 1 2 Slowakei Bosnien und Herzegowina 2 Slowakei Algerien 1 1 Slowakei Kuwait 1 1 4 Slowakei Libanon 3 1 1 Slowakei Russland 2 Slowakei Türkei 1 24 1 Schwein Belgien Kroatien 1 Tschechien Montenegro 5 Dänemark Angola 1 Dänemark Philippinen 1 1 Dänemark Sambia 1 Estland Moldau 1 Kroatien Bosnien und Herzegowina 1 2 2 2 1 Kroatien Serbien 14 2 2 Ungarn Bosnien und Herzegowina 1 6 Ungarn Kroatien 6 Ungarn Moldau 6 11 1 1 Ungarn Montenegro 6 4 1 10 Ungarn Serbien 4 22 33 28 Ungarn Vereinigte Arabische Emirate 17 Niederlande Albanien 1 Niederlande Bosnien und Herzegowina 1 3 2 3 2 Niederlande Kroatien 5 Niederlande Moldau 10 10 7 3 Niederlande Montenegro 1 Niederlande Philippinen 1 Niederlande Serbien 1 16 13 22 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 86 8 Polen Moldau 4 Polen Serbien 3 Polen Vereinigte Arabische Emirate 172 10 24 1 Rumänien Bosnien und Herzegowina 1 2 4 2 Rumänien Moldau 13 25 24 14 7 Rumänien Serbien 1 5 20 3 Slowenien Bosnien und Herzegowina 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Slowenien Kroatien 39 Slowenien Serbien 9 4 Slowakei Bosnien und Herzegowina 1 Schaf/Ziege Österreich Ehem. jug. Rep. Mazedonien 1 Spanien Vereinigte Arabische Emirate 1 Ungarn Libanon 2 2 Kroatien Bosnien und Herzegowina 1 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 1 Niederlande Russland 1 Polen Russland 2 1 Rumänien Moldau 3 1 Slowenien Serbien 1 Geflügel Österreich Albanien 1 1 Österreich Moldau 1 Ungarn Bosnien und Herzegowina 2 2 1 Ungarn Moldau 5 2 1 Ungarn Serbien 2 4 6 2 Lettland Guatemala 1 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 1 Niederlande Angola 2 2 1 Niederlande Argentinien 1 1 Niederlande Aserbaidschan 1 2 2 3 2 Niederlande Bosnien und Herzegowina 6 9 8 9 7 Niederlande Bangladesch 2 1 1 4 Niederlande Benin 1 1 Niederlande Weißrussland 1 1 5 7 6 Niederlande Kanada 3 9 2 11 16 Niederlande Dem. Rep. Kongo 1 1 Niederlande Kongo 1 Niederlande Côte d’Ivoire 3 2 1 Niederlande Chile 3 2 1 1 Niederlande Kamerun 3 2 1 1 1 Niederlande Algerien 11 7 15 Niederlande Ägypten 2 2 3 Niederlande Äthiopien 1 Niederlande Gabun 1 Niederlande Georgien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/3199 Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Niederlande Ghana 7 4 2 2 Niederlande Guatemala 2 1 Niederlande Kroatien 2 Niederlande Indonesien 2 2 Niederlande Israel 2 Niederlande Jordanien 2 3 3 1 1 Niederlande Kenia 2 3 1 2 2 Niederlande Südkorea 5 2 Niederlande Kasachstan 2 1 1 Niederlande Libanon 1 2 2 Niederlande Sri Lanka 1 4 1 Niederlande Marokko 2 3 8 Niederlande Moldau 1 2 1 Niederlande Mali 1 Niederlande Myanmar 1 3 2 Niederlande Malawi 1 Niederlande Malaysia 9 7 4 15 Niederlande Nauru 8 10 8 3 Niederlande Philippinen 2 5 8 1 Niederlande Pakistan 7 Niederlande Serbien 27 16 5 28 14 Niederlande Russland 30 32 9 10 9 Niederlande Saudi-Arabien 3 Niederlande Sierra Leone 2 Niederlande Togo 1 Niederlande Thailand 17 12 Niederlande Turkmenistan 1 Niederlande Tunesien 1 1 Niederlande Türkei 2 2 Niederlande Tansania 2 1 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 96 96 101 90 92 Niederlande Uganda 9 12 1 2 5 Niederlande Vietnam 1 1 Niederlande Südafrika 1 Niederlande Sambia 4 1 2 Niederlande Simbabwe 2 2 Polen Weißrussland 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierart Sitz des Transportunternehmens Zielland Anzahl der Transporte nach Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Polen Moldau 8 10 Polen Russland 5 37 62 51 29 Polen Vereinigte Arabische Emirate 4 7 2 33 54 Fisch Schweiz Serbien 3 3 Tschechien Vereinigte Arabische Emirate 1 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 3 Pferd* Ungarn Vereinigte Staaten 1 1 Niederlande Vereinigte Arabische Emirate 1 Niederlande Iran 2 Niederlande Vereinigte Staaten 6 1 3 Slowenien Ehem. jug. Rep. Mazedonien 1 * nicht registrierte Equiden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/3199 Anlage 4 (zu Frage 20c) Nicht-EU-Staat Tier/Produkt Stand Typ Ägypten Zuchtrinder 11.01.2014 Bilateral Algerien Zuchtrinder 08.05.2015 Bilateral Armenien Zuchtschweine 01.02.2018 EU-Zertifikat Armenien Zuchtrinder 01.02.2018 EU-Zertifikat Bosnien und Herzegowina Zuchtschafe/Zuchtziegen 15.04.2014 Bilateral Bosnien und Herzegowina Zuchtschweine 15.03.2014 Bilateral Bosnien und Herzegowina Eintagsküken 15.03.2014 Bilateral Bosnien und Herzegowina Zuchtgeflügel 15.03.2014 Bilateral Bosnien und Herzegowina Zuchtrinder 15.04.2014 Bilateral Irak Zuchtrinder 28.03.2012 Bilateral Iran Zuchtrinder 04.10.2016 Bilateral Israel Zuchtschafe/Zuchtziegen 31.10.2016 Bilateral Japan Zuchtschweine 16.01.2018 Bilateral Jordanien Zuchtrinder 10.12.2009 Bilateral Jordanien Zuchtschafe/Zuchtziegen 13.10.2017 Bilateral Kanada Zuchtschweine 13.04.2015 EU-Zertifikat Kasachstan Zucht- und Nutzrinder 15.06.2016 EU-Zertifikat Kasachstan Zuchtschweine 15.06.2016 EU-Zertifikat Korea Enten-Eintagsküken 23.09.2011 Bilateral Korea Eintagsküken 26.01.2010 Bilateral Libanon Zuchtrinder 14.11.2001 Bilateral Libyen Zuchtrinder 03.07.2009 Bilateral Marokko Zuchtrinder 21.11.2012 Bilateral Marokko Hühner-Eintagsküken 15.04.2011 Bilateral Marokko Puten-Eintagsküken 15.04.2011 Bilateral Mexiko Eintagsküken 01.09.2012 EU-Zertifikat Russland Schlachtschweine 14.01.2010 EU-Zertifikat Russland Lebendgeflügel und Bruteier 16.03.2012 EU-Zertifikat Russland Zuchtschweine 02.02.2011 EU-Zertifikat Russland Zucht- und Nutzschafe, Ziegen 10.06.2010 EU-Zertifikat Russland Zucht- und Nutzrinder 14.01.2010 EU-Zertifikat Russland Mastferkel 11.08.2006 EU-Zertifikat Serbien Zucht- und Nutzschweine 19.06.2014 Bilateral Serbien Schafe und Ziegen 31.03.2009 Bilateral Serbien Zuchtrinder 30.11.2017 Bilateral Südafrika Registrierte Pferde und Esel 11.05.2017 Bilateral Tunesien Zuchtrinder 28.01.2008 Bilateral Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3199 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nicht-EU-Staat Tier/Produkt Stand Typ Türkei Eintagsküken 05.02.2016 Bilateral Ukraine Zuchtschweine 06.11.2014 Bilateral Ukraine Zuchtrinder 15.01.2014 Bilateral Vereinigte Arabische Emirate Zuchtrinder 07.12.2010 Bilateral Vietnam Eintagsküken 18.02.2014 Bilateral Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/3199 Anlage 5 (zu Frage 29) Jahr Top-5- Zielländer Anzahl der Transporte Voraussichtliche Beförderungsdauer aller Transporte in Stunden Mittlere voraussichtliche Beförderungsdauer je Transport in Stunden 2013 Niederlande 113 847,76 7,50 Belgien 3 13,04 4,35 Italien 7 48,00 6,86 Spanien - - Polen - - 2014 Niederlande 64 476,74 7,45 Belgien 3 29,54 9,85 Italien 15 76,00 5,07 Spanien - - Polen 2 10,00 5,00 2015 Niederlande 56 410,62 7,33 Belgien 8 55,58 6,95 Italien 3 16,32 5,44 Spanien 57 1.025,52 17,99 Polen 1 5,50 5,50 2016 Niederlande 65 754,03 11,60 Belgien 1 7,50 7,50 Italien 66 398,51 6,04 Spanien 221 3.285,08 14,86 Polen 1 16,00 16,00 2017 Niederlande 197 2.394,39 12,15 Belgien 10 108,00 10,80 Italien 45 261,50 5,81 Spanien 288 4.419,05 15,34 Polen 15 209,98 14,00 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333