Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3204 19. Wahlperiode 04.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Gerold Otten, Dietmar Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2849 – Teilnahme und Zutritt von Bundeswehr und Soldaten zu öffentlichen Veranstaltungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „WELT.de“ titelte am 2. Mai 2018 „Leute in Uniform wollen sie nicht hier haben “ und berichtete, wie Soldaten von einer öffentlichen Veranstaltung ausgeschlossen wurden (www.welt.de/kultur/medien/article176004850/Republica- Heldenempfang-fuer-Chelsea-Manning.html). 1. Was gedenkt die Bundesregierung, zukünftig gegen Ausgrenzungen – wie exemplarisch oben angeführt – zu unternehmen? Bei der im o. a. Artikel erwähnten Veranstaltung handelt es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung. Die re:publica ist eine seit 2007 veranstaltete Konferenz , die seit 2011 durch die republica GmbH veranstaltet wird. Grundsätzlich steht es den Veranstaltern frei, sich ihre Beteiligungen im Rahmen der Konferenz auszusuchen. Die Bundesregierung nimmt die Entscheidung der Veranstalter, die Bundeswehr von der Veranstaltung auszuschließen, mit Bedauern zur Kenntnis. Durch eine Aktion der Bundeswehr vor dem Veranstaltungsgelände wurde jedoch medienwirksam auf den Ausschluss aufmerksam gemacht, da die Bundeswehr wie andere Teilnehmer und ausstellende Arbeitgeber auf der Konferenz auch ein Teil der Gesellschaft ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3204 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wurde die oben angeführte Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln gefördert ? a) Wenn ja, wie hoch war die Summe? b) Wenn ja, erfolgte eine Rückforderung der Mittel? c) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung eine Rückforderung? d) Wenn keine Rückforderung beabsichtigt ist, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2d werden zusammenhängend beantwortet. Die Hauptkonferenz der re:publica 2018 wurde von der Bundesregierung nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert. Es wurden allerdings durch die Ministerien gerundet 283 700 Euro an öffentlichen Mitteln für Standmieten, andere Teilnahmegebühren und für eine Subkonferenz gezahlt. Da die hiermit verbundenen vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht worden sind, erfolgte keine Rückforderung der Mittel. Aus gleichem Grund ist auch keine Rückforderung vorgesehen. 3. Hat die Bundesregierung noch weitere Kenntnisse darüber, wo und von wem der Bundeswehr bzw. deren Soldaten der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen oder zu Behörden, Ämtern oder Schulen verweigert wurde? Wenn ja, um welche Veranstaltungen handelt es sich seit 1. Januar 2017 im Einzelnen, und wer waren in diesen Fällen die Veranstalter? Die Bundesregierung führt keine Statistik darüber, wo und von wem der Bundeswehr bzw. Soldatinnen und Soldaten der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen, Behörden, Ämtern oder Schulen verweigert worden ist. 4. Gab es in der Vergangenheit Veranstaltungen, zu deren Anlass sich das Bundesministerium der Verteidigung genötigt sah, den Angehörigen unserer Streitkräfte zu empfehlen, vom Tragen der Uniform abzusehen? a) Um welche Veranstaltungen handelte es sich (bitte auflisten)? b) Welches Motiv lag der jeweiligen Empfehlung zugrunde (z. B. Bedenken hinsichtlich der persönlichen Sicherheit der Soldaten o. Ä.)? Die Fragen 4 bis 4b werden zusammenhängend beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333