Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3213 19. Wahlperiode 04.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2779 – Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtungen Zünder und Zündvorrichtungen sowie entsprechende Attrappen. Im Januar 2017 wurden über 100 Kilogramm Sprengstoff bei einer Durchsuchung in Rheinland-Pfalz gefunden (vgl. „Ermittler prüfen Verbindung zu Neonazigruppe “, ZEITONLINE vom 14. Januar 2017, ww.zeit.de/gesellschaft/2017- 01/sprengstoff-rheinland-pfalz-untersuchung-neonazi-oldschool-society). Ebenfalls im Januar 2017 wurden bundesweit Objekte von Rechtsextremen durchsucht , die Anschläge gegen Juden und Flüchtlinge geplant haben sollen. Dabei wurde neben Waffen auch Sprengstoff gefunden (vgl.: „Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden“, Stuttgarter Nachrichten vom 25. Januar 2017, www. stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rechte-szene-bundesweite-razzia-gegenrechtsradikale .5b689085-e5c2-4559-a338-52ef85ad16dd.html). Neben den Erkenntnissen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) werden in diesem Zusammenhang relevante Erkenntnisse auch vom Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA) erfasst. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Sprengstoffbesitz von Neonazis (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 18/465)“ auf Bundestagsdrucksache 18/1414 vom 14. Mai 2014 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3213 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. von Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen sowie von entsprechenden Attrappen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahr 2017 (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)? 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen , die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahr 2017 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den im Jahr 2017 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis oben genannte an den entsprechenden Orten deponiert haben? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet . Für das Jahr 2017 wurden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) 13 Verstöße gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) im Phänomenbereich PMK -rechts- gemeldet: Nr. Datum Ort Land Tatmittel 1 09.01.2017 Saalfeld TH Pyrotechnik 2 23.01.2017 Berlin BE Pyrotechnik 3 01.02.2017 Oldenburg NI Sprengstoffselbstlaborate, Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV), Erwerbsscheinpflichtige Munition 4 11.02.2017 Stralsund MV Polnische Bengalos 5 11.02.2017 Stralsund MV Pyrotechnik 6 12.02.2017 Burg bei Magdeburg ST „Polenbombe“ 7 03.03.2017 Templin BB „Polenböller“ 8 18.04.2017 Geseke NW Böller 9 12.05.2017 Hammelburg BY Nebelhandgranate (DM45) 10 16.05.2017 Holzwickede NW mehrere USBVen 11 03.06.2017 Magdeburg ST Pyrotechnik 12 27.08.2017 Köln NW Bengalos 13 21.10.2017 Zwickau SN Pyrotechnik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3213 4. Hat es zu den in Frage 1 bis 3 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für die Jahre 2015 und 2016 gegeben? Für die Jahre 2015 und 2016 wurden jeweils drei Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz im Phänomenbereich „PMK-rechts“ nachgemeldet. 5. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Sprengmitteln im Jahr 2017 begangen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes sowie Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)? Im KPMD-PMK werden ausschließlich Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund erfasst, die Bewertung obliegt der sachbearbeitenden Dienststelle. Straftaten von Personen, die bereits im Zusammenhang mit „PMK-rechts“ in Erscheinung getreten sind, sind im Sinne der Frage statistisch nicht abrufbar. Für das Jahr 2017 wurden acht Straftaten nach § 308 des Strafgesetzbuches (StGB) – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion – im Phänomenbereich „PMK-rechts“ registriert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3213 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Datum Ort Land Kurzsachverhalt 1 01.01.2017 Kraichtal BW Der unbekannte Täter warf einen Feuerwerks-körper in den Bereich einer Flüchtlingsunterkunft. Hierbei wurde eine Person leicht verletzt . 2 01.01.2017 Altusried BY Vor dem Eingang eines Asylbewerberheims in Altusried wurde ein dort befindlicher Stand-aschenbecher mittels eines vermutlich ausländischen , nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenstands zur Detonation gebracht. Massive Sprengwirkung und Beschädigungen, auch im Innenbereich der Unterkunft. Zum Zeitpunkt der Explosion befand sich keiner der Bewohner im unmittelbaren Nahbereich. 3 29.04.2017 Freiburg im Breisgau BW Der Beschuldigte löste an einem Baggersee eine Explosion aus. Was dort zur Explosion kam ist nicht bekannt. Die Sichtung eines Videos durch Sachverständige des LKA ergab, dass zumindest entflammbares Material mit hohem Kohlenstoffgehalt (z. B. Kraftstoff ) beigemengt worden sein muss. Des Weiteren ist durch übereinstimmende Aussagen belegt, dass der Beschuldigte angab, bei einem Flüchtlingswohnheim (in Emmendingen) „etwas hochgehen lassen zu wollen“. 4 13.05.2017 Zwickau SN Unbekannte Täter beschädigten die Fensterscheibe des Gebetsraumes des Vereins „Haus der Weisheit e. V.“ (Moschee) vermutlich mittels eines Feuerwerkskörpers. 5 14.05.2017 Zwickau SN Durch unbekannte Täter wurde die Frontscheibe eines PKW, welcher als Auslieferfahrzeug für den Imbiss „ES Dönerhaus“ genutzt wird und als solches klar erkennbar ist, vermutlich mittels eines Feuerwerkskörpers beschädigt. 6 20.05.2017 Zwickau SN Unbekannte Täter brachten zwei Feuerwerkskörper am Eingang und Fenster eines Dönerladens an und zündeten diese. Bei einem kam es nicht zur Umsetzung. In der benachbarten Hofeinfahrt wurde eine USBV (modifizierter Böller mit Schrauben o. ä.) festgestellt . 7 07.07.2017 Melle NI Die Anzeigeerstatterin gibt an, dass ihr Ex-Freund diverse Chemikalien und Zusatzstoffe besitzt um Sprengstoff herzustellen. Weiterhin soll er den Sprengstoff in Waldgebieten und in der näheren Umgebung zünden. Fotos und Videos liegen vor. Eine Zeugin erklärte , dass er sich der NPD „nahe“ fühle. 8 31.12.2017 Berlin BE Die Geschädigte stand mit den drei ebenfalls geschädigten Kindern in der Silvesternacht vor der Haustür. Plötzlich warf ein unbekannter männlicher Täter einen Böller gezielt in Richtung der Geschädigten . Dieser explodierte direkt neben ihrem Fuß. Als die Geschädigte zu dem unbekannten Täter ging und ihn aufforderte dies zu unterlassen, da sie dort mit kleinen Kindern steht, äußerte dieser: „Das Problem ist, dass ihr hier in Deutschland seid und euch von hier verpissen sollt! Ich werde weiter auf euch werfen!“. Im Übrigen liegen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Erkenntnisse zu Straftaten mit neonazistischem Hintergrund vor, die im Jahr 2017 unter Einsatz von Sprengmitteln begangen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3213 6. Zu wie vielen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sprengmitteln wurden im Jahr 2017 Vorerkenntnisse aus dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) an die Fachdienststellen weitergegeben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylunterkünfte , die sich im Jahr 2017 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort und Bundesland auflisten)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden zum Themenfeld „gegen Asylunterkünfte“ im Jahr 2017 folgende Sachverhalte im Zusammenhang mit Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz bzw. dem § 308 StGB gemeldet: Nr. Datum Ort Land Tatmittel 1 01.01.2017 Kraichtal BW Feuerwerkskörper 2 01.01.2017 Altusried BY Pyrotechnik 3 03.03.2017 Templin BB „Polenböller“ 4 18.04.2017 Geseke NW Böller Im Übrigen liegen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Erkenntnisse zu Straftaten mit neonazistischem Hintergrund vor, die im Jahr 2017 unter Einsatz von Sprengmitteln begangen wurden. 8. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylbewerber außerhalb von Unterkünften, die sich im Jahr 2017 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum , Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort und Bundesland auflisten)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden zum Unterthema „gegen Asylbewerber/ Flüchtlinge“ abzüglich der zum Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im Jahr 2017 gemeldeten Delikte, folgende Sachverhalte im Zusammenhang mit Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz bzw. dem § 308 StGB gemeldet: Nr. Datum Ort Land Tatmittel 1 29.04.2017 Freiburg im Breisgau BW Unbekanntes Sprengmittel 2 14.05.2017 Zwickau SN Feuerwerkskörper 3 20.05.2017 Zwickau SN Feuerwerkskörper, USBV 4 21.10.2017 Zwickau SN Feuerwerkskörper Im Übrigen liegen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Erkenntnisse zu Straftaten mit neonazistischem Hintergrund vor, die im Jahr 2017 unter Einsatz von Sprengmitteln begangen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3213 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte insbesondere nach Tschechien, Österreich und Belgien? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis“ vom 8. Mai 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12266 wird verwiesen . 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 8 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges Sprengmittel? Auf die Tatmittelangaben zu den Antworten zu den Fragen 1 bis 3, 7 und 8 wird verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen im Jahr 2017? Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff und Sprengsätzen kursieren seit jeher in Teilen des rechtsextremistischen Spektrums, insbesondere bei Neonazis und Skinheads. In den letzten Jahren hat das Internet bei der Verbreitung solcher Schriften entscheidende Bedeutung erlangt. Sofern insbesondere von den Gefahrenabwehrbehörden und Nachrichtendiensten im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat festgestellt werden, erfolgt eine Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis“ auf Bundestagsdrucksache 18/12266 verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf die Verwendung (im Sinne der Katalogbegriffe „Anschlag“, „Benutzung“, „Explosion“, „Herstellung“, „Übersendung “, „Zünden“ sowie „Umgang“) der sichergestellten Tatmittel im Bereich von Straftaten der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Spreng- und Zündvorrichtungen, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf den Besitz (im Sinne der Katalogbegriffe „Sicherstellung“ und „Fund“) der sichergestellten Tatmittel durch Personen aus dem Bereich der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Sprengvorrichtung, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln )? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3213 Eine Zuordnung zur politisch motivierten Kriminalität erfolgt im Tatmittelmeldedienst (TMD) für Spreng- und Brandvorrichtungen nur, wenn die sachbearbeitende kriminaltechnische Dienstelle dies in den Meldungen entsprechend vermerkt . Die Bewertung und Zuordnung stammen von der einsendenden Dienststelle und wurden zum jeweiligen Tatzeitpunkt von dort getroffen. Eine Verifikation oder Beurteilung durch das Tatmitteldatenzentrum im BKA findet nicht statt. Im TMD werden keine Ermittlungsvorgänge, sondern lediglich Erkenntnisse zu Tatmitteln von Spreng- und Brandvorrichtungen, die polizeilich im Rahmen von Ermittlungsverfahren erhoben wurden, gespeichert. Ausgänge von Ermittlungsverfahren sind nicht Gegenstand der Melderichtlinien des TMD, werden somit nicht erfasst. Daher können Ausgänge von Ermittlungsverfahren im TMD nicht recherchiert oder ausgewertet werden. Im TMD sind im Zeitraum vom 20. April 2017 bis 31. Dezember 2017 vier Ereignisse erfasst, die als PMK -rechts- gekennzeichnet sind. Es handelt sich bei diesen Fällen um Sicherstellungen, für keine dieser Ereignissen sind die Katalogwerte „Anschlag“, „Benutzung“, „Explosion“, „Herstellung“, „Übersendung“, „Zünden“ und „Umgang“ erfasst. 14. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 89a StGB wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen eingeleitet (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 15. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten bzw. richten sich jeweils gegen wie viele mutmaßliche Angehörige des Phänomenbereichs Rechtsextremismus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 16. In wie vielen der Fälle der in der Antwort zu Frage 15 genannten Ermittlungsverfahren wurde zugleich wegen Straftaten nach den §§ 129, 129a StGB ermittelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit 2009 wurden insgesamt 784 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 89a des Strafgesetzbuchs (StGB) eingeleitet, davon: PMK Ausländer 660 PMK - Ausländische Ideologie 8 PMK - Religiöse Ideologie 94 PMK - links 1 PMK - rechts 8 PMK - Sonstige/Nicht zuzuordnen 13 Eine automatisierte, statistische Differenzierung dieser Delikte nach Tatmittel ist nicht möglich. Eine Sachverhaltsauswertung der acht Delikte, die den Phänomenbereich „PMKrechts “ betreffen, ergab, dass sich in mindestens vier Fällen Sprengstoff/Pyrotechnik beziehungsweise Munitionsteile im Besitz der Tatverdächtigen befanden bzw. beschafft oder hergestellt werden sollten. Die Ermittlungen richteten sich gegen acht Beschuldigte. Betroffen sind die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen. In keinem dieser acht Delikte wurde zugleich auch wegen Straftaten nach den §§ 129, 129a StGB ermittelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3213 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben zu Ermittlungsverfahren nach § 89a StGB, die eine Differenzierung nach Tatmitteln erlauben würden, vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333