Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/322 19. Wahlperiode 21.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/77 – Mögliches Motiv des Mordes an der Journalistin Daphne Caruana Galizia wegen Recherchen zum Schmuggel von Erdölprodukten aus Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 16. Oktober 2017 wurde die investigative Journalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia bei einem Autobombenanschlag auf Malta getötet. Zuvor hatte sie bei der Polizei Anzeige erstattet, weil sie bedroht wurde („Mit außergewöhnlichem Mut“, taz.de vom 17. Oktober 2017). Daphne Caruana Galizia recherchierte unter anderem zur Korruption unter maltesischen Regierungsangehörigen. Texte zu Vetternwirtschaft, von Banken unterstützte Geldwäsche und Verbindungen zwischen der maltesischen Online-Gaming-Branche und der Mafia veröffentlichte sie auf ihrem Blog „Running Commentary“. Unter anderem erhob sie Vorwürfe gegen die Untersuchungsrichterin Consuelo Scerri Herrera, die sie im Gegenzug wegen Verleumdung anzeigte. In dem Verfahren trat unter anderem der jetzige Premierminister Joseph Muscat als Zeuge auf („Columnist cleared of harassing magistrate“, timesofmalta.com vom 25. November 2011). In 2013 hatte Daphne Caruana Galizia Dokumente veröffentlicht, die den damaligen Oppositionsführer Muscat belasteten („Caruana Galizia questioned by police for breaching ‚political silence‘“, timesofmalta.com vom 8. März 2013). Wegen dieser Vorgeschichten hat die Familie von Daphne Caruana Galizia an die maltesische Justiz appelliert, die gerichtliche Voruntersuchung nicht der Untersuchungsrichterin Consuelo Scerri Herrera zu überlassen („Caruana Galizia family want Scerri Herrera out of murder investigation“, timesofmalta.com vom 16. Oktober 2016). Daphne Caruana Galizia trat auch als Aktivistin auf. Während der beginnenden Revolte 2011 in Libyen organisierte sie Proteste vor der libyschen Botschaft in Malta (https://daphnecaruanagalizia.com/2011/02/enough). Unter anderem hatte sie zum Schmuggel von Erdöl bzw. Diesel zwischen Libyen und Malta recherchiert, der auch die italienische organisierte Kriminalität betrifft („Death of Maltese journalist ‚could be linked to fuel-smuggling network‘“, theguardian .com vom 24. Oktober 2017). Eine kriminelle Organisation soll in den vergangenen zwölf Monaten Benzin aus der Raffinerie in Zawiya – über 80 Millionen Kilogramm Diesel-Kraftstoff im Wert von 30 Mio. Euro – über Italien, Frankreich und Spanien auf europäische Märkte geschmuggelt haben. Die italienische Finanzpolizei soll zwischen Juni 2015 und Juni 2016 über 30 illegale Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/322 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mineralöltransporte von Libyen über Malta nach Italien festgestellt haben („Mittelmeer: Libysche Schlepper und Mafiosi schmuggeln Diesel nach Südeuropa “, main-echo.de vom 5. November 2017). Der italienische Staatsanwalt Carmelo Zuccaro, der in der Angelegenheit ermittelt, schließt nicht aus, dass die Mörder von Daphne Caruana Galizia deshalb aus diesen Kreisen stammen könnten. Zuletzt hatte die italienische Justiz den Malteser Ex-Fussballer Darren Debono in Lampedusa festgenommen. Daphne Caruana Galizia hatte gegenüber der Polizei erklärt, Drohungen von einem Angehörigen Debonos erhalten zu haben. Der Staatsanwalt Carmelo Zuccaro kritisiert, dass Malta in den Ermittlungen nicht kooperiert. Zu den Verdächtigen des Schmugglerkartells gehört auch der in Malta lebende Fahmi Bin Khalifa, ein libyscher Milizenführer, der im August dieses Jahres in Tripolis festgenommen wurde. Ihm wird der Schmuggel von Waffen und Menschen vorgeworfen. Schließlich war Daphne Caruana Galizia auch an der Auswertung der „Panama Papers“ und der „Paradise Papers“ zu Steueroasen in Panama und der Isle of Man beteiligt (http://gleft.de/1XL). 2017 schrieb sie, dass Egrant, eine Firma aus Panama, der Frau von Premierminister Joseph Muscat gehört („Daphne Caruana Galizia ... Maltaʼs most controversial journalist“, timesofmalta.com vom 16. Oktober 2017). Wegen der Berichte ordnete Joseph Muscat im Juni 2017 vorzeitige Parlamentswahlen an. Medienberichten zufolge soll sich die Polizeiagentur Europol mit drei Beamten an den Ermittlungen zum Mord an Daphne Caruana Galizia beteiligen („Daphne’s murder: Europol on the ground assisting in investigations“, independent .com vom 5. November 2017). So soll geklärt werden, ob beim Attentat der Sprengstoff Semtex oder TNT verwendet wurde. Proben vom Tatort seien an ausländische Labors geschickt worden („Europol wird bei der Ermittlung zum Mord an Daphne Caruana Galizia hinzugezogen“, euractiv.com vom 24. Oktober 2017). Auch das US-amerikanische FBI und Forensiker aus den Niederlanden sind an den Ermittlungen beteiligt. Unter anderem soll dabei das Mobiltelefon der Ermordeten ausgewertet werden („Daphne’s murder: Laptop was not found at the crime scene – sources“, independent.com vom 25. Oktober 207). Nach dem Mord haben die Ermittler Aktivitäten auf ihrem WhatsApp- Account festgestellt, erhalten aber trotz einer „geklonten“ SIM-Karte keinen Zugang zu den verschlüsselten Daten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 6, 8a, 9 und 9b, 11, 12 und 12a kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten in diesem konkreten Fall würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/322 1. Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Aufklärung des Mordes an der investigativen Journalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia auf Malta? Die Bundesregierung hat sich durch Beantwortung der Anfrage der maltesischen Interpol-Dienststelle (siehe Antwort zu Frage 1a und durch Herausgabe von Daten , die Bezug zu den Ermittlungen haben können, an der Aufklärung beteiligt. a) Welche Anfragen welcher Behörden hat sie hierzu bereits erhalten? Der Bundesregierung liegen eine Anfrage der maltesischen Interpol-Dienststelle hinsichtlich möglicher Einreisedaten von Frau Galizia nach Deutschland und ein Ersuchen um Herausgabe von Daten vor. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise sich das US-amerikanische FBI und Forensiker aus den Niederlanden an den Ermittlungen beteiligen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Inwiefern wurde der Mord an Daphne Caruana Galizia nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Ebene von EU-Ratsarbeitsgruppen thematisiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Mord an Frau Daphne Caruana Galizia nicht auf der Ebene von EU-Ratsarbeitsgruppen thematisiert. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise sich die Polizeiagentur Europol an den Ermittlungen beteiligt, und welche Europol -Abteilungen sind diesbezüglich eingebunden? b) Inwiefern soll Europol nach Kenntnis der Bundesregierung auch Finanzermittlungen zur Rückverfolgung von Finanztransaktionen vornehmen oder bei der Entschlüsselung von Kommunikationsdaten behilflich sein? Die Fragen 2a und 2b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob beim Attentat auf Daphne Caruana Galizia der Sprengstoff Semtex verwendet wurde? 4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Ermittlungsgruppen oder Abteilungen bei Europol zum Schmuggel von Erdölprodukten aus Libyen ermitteln, und welche EU-Mitgliedstaaten oder sonstigen Partner nehmen daran teil? Die Fragen 3 und 4 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/322 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Was ist der Bundesregierung über ein Netzwerk zum Schmuggel von Erdölprodukten zwischen Libyen und Malta bekannt, dem auch die italienische organisierte Kriminalität angehören soll („Death of Maltese journalist ‚could be linked to fuel-smuggling network‘“, theguardian.com vom 24. Oktober 2017)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. a) Auf welche Weise ist sie selbst (etwa über Europol oder die EU-Militärmission EUNAVFOR MED) an Ermittlungen zu dem Netzwerk beteiligt? Ermittlungen zu dem in der Frage genannten Netzwerk sind nicht Teil des Mandates von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Zu etwaigen Ermittlungen von Europol liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung über Verbindungen der italienischen Firma Maxcom zur organisierten Kriminalität bekannt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 6. Auf welche Weise (etwa mithilfe gefälschter Frachtpapiere) wurde der geschmuggelte Treibstoff nach Kenntnis der Bundesregierung von der Küstenstadt Zawiya in Richtung Malta verschifft und schließlich von großen Tankschiffen in europäische Häfen transportiert? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. a) Welche maltesischen Offshore-Firmen sind nach derzeitigem Stand der Ermittlungen in den Schmuggel eingebunden? b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, über welche Häfen oder sonstige Routen in Italien, Frankreich und Spanien der Treibstoff geschmuggelt worden sein soll? Die Fragen 6a und 6b werden zusammengefasst beantwortet. Über Presseberichte hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. c) Was ist der Bundesregierung über Abnehmer des geschmuggelten Treibstoffs bekannt? Zu den Abnehmern der Ölprodukte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die pressebekannten Angaben der italienischen Polizei und Staatsanwaltschaft hinausgehen. d) Inwiefern hat auch die Bundesregierung hierzu Anfragen vom italienischen Staatsanwalt Carmelo Zuccaro, der in der Angelegenheit ermittelt, erhalten? Die Bundesregierung hat hierzu keine Anfragen erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/322 7. Auf welche Polizei-, Grenzpolizei-, Zoll- und Marine-Einheiten stützt sich der Präsidialrat unter Leitung des Präsidenten Fayez al-Sarraj nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Tripolis und Umgebung, und welche Häfen werden von der Einheitsregierung bzw. dem Präsidialrat kontrolliert? Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung stützt sich der Präsidialrat in Tripolis und Umgebung auf Einheiten der libyschen Polizei, Grenzpolizei, Zoll, Küstenwache , Präsidialgarde und Marine. Diese unterstehen formal der Regierung der Nationalen Einheit („Government of National Accord“ – GNA). Die GNA bzw. der Präsidialrat kontrollieren derzeit nur den Hafen von Tripolis. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Milizen als „Garde zum Schutz der Ölanlagen“ („Petroleum Facilities Guard“, PFG) sich derzeit der Einheitsregierung bzw. dem Präsidialrat gegenüber loyal erklären (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/8815 des Abgeordneten Alexander Ulrich)? Den Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge gibt es derzeit keine der Einheitsregierung bzw. dem Präsidialrat gegenüber loyalen „Petroleum Facilities Guard“-Kräfte. a) Welche Ölgarden bewachen die Explorations- und Förderstätten sowie die Infrastruktur der DEA Deutsche Erdöl AG (Sirte-Becken und Cyrenaika Hochebene) und der Wintershall GmbH (östliches Sirte-Becken) in Libyen (Bundestagsdrucksache 18/9262, Antwort zu Frage 9)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Inwiefern war die Bundesregierung am Zustandekommen einer Einigung zwischen der Wintershall GmbH und einer libyschen nationalen Erdölgesellschaft beteiligt, nachdem diese eine Nachzahlung von 900 Mio. Euro für Konzessionen gefordert hatte, und mit welchen Konditionen wurde die Ölförderung wieder aufgenommen (http://gleft.de/1XP)? Die Bundesregierung begleitet das Engagement der Wintershall AG in Libyen im Rahmen der politischen Flankierung von Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen . Die Bundesregierung hat an den Verhandlungen der Wintershall AG mit der libyschen nationalen Erdölgesellschaft („National Oil Corporation“ – NOC) nicht teilgenommen. Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Informationen stellt die Einigung derzeit die Grundlage für Ölförderung und -export durch die Wintershall AG zu kostendeckenden Konditionen dar. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Milizen als „Garde zum Schutz der Ölanlagen“ („Petroleum Facilities Guard“, PFG) und Küstenwache in Zawiya auftreten, von wo in den letzten zwölf Monaten Benzin in Wert von 30 Mio. Euro auf europäische Märkte geschmuggelt worden sein soll? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/322 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Aus welchen Ölförderstätten wird die Raffinerie in Zawiya vorwiegend beliefert (http://gleft.de/1XQ)? Nach hiesigen Erkenntnissen erhält die Raffinerie in Zawiya mit einer Nennkapazität von rund 120 000 Barrel/Tag (b/d) zum einen Rohöl per Pipeline aus dem Murzuqbecken (insbesondere den Ölfeldern El Feel und Sharara). Diese Versorgungsroute ist wegen der häufigen Unterbrechung der Ölproduktion im Murzuqbecken auf Grund von Blockaden der Pipeline durch diverse Milizengruppen allerdings sehr unzuverlässig. Zum anderen wird die Raffinerie per Tanker mit Rohöl aus dem Sirtebecken versorgt. b) Welche der Ölgarden in Zawiya haben sich gegenüber der libyschen Einheitsregierung loyal erklärt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. c) Welche der Milizen wurden in der Vergangenheit im Rahmen von EU- Maßnahmen ausgebildet oder unterstützt? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen keine Ausbildungs- oder anderweitige Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Union zugunsten libyscher Milizen . 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche libyschen Milizen, wie den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt ist, im Rahmen der EU- Militärmission EUNAVFOR MED seit dem 25. September 2017 in zwei Ausbildungsmodulen in Taranto, Italien, ausgebildet werden? Im Rahmen der Ausbildungsmaßnahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA werden nach Kenntnis der Bundesregierung keine libyschen Milizen, sondern nur die loyal zur Einheitsregierung stehende libysche Küstenwache ausgebildet . a) Welche Ausbildungsmodule werden durch Ausbilder aus welchen Ländern durchgeführt, und für welche konkreten Inhalte ist die Bundeswehr zuständig? Bei der am 17. November 2017 beendeten Ausbildung in Taranto (Italien) handelte es sich um zwei Module des Ausbildungspaketes 2, zum einen das Modul „Ausbildung der Ausbilder“ unter Beteiligung italienischer und deutscher Ausbilder und zum anderen das Modul „Ausbildung von Bootsbesatzungen“ unter Beteiligung italienischer, britischer und deutscher Ausbilder. Ein deutscher Ausbilder hat im Modul „Ausbildung der Ausbilder“ die Themenfelder „Methodik und Didaktik der Ausbildung“, „Möglichkeiten der Durchführung einer Ausbildung“ sowie „Vorbereitung und Dauer von Ausbildungen“ unterrichtet . Zwei deutsche Ausbilder haben im Modul „Ausbildung von Bootsbesatzungen“ die Themenfelder „Ankeroperationen und Ablegen“, „Grundlagen des Manövrierens “, „Aufgaben des Rudergängers“, „Durchführung von Wachaufgaben“, „Rettung von über Bord gegangenen Personen“ sowie „Schleppen von Schiffen“ unterrichtet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/322 b) Welche weiteren Ausbildungsmodule sollen im zweiten Ausbildungspaket in Spanien und Italien stattfinden? Im Rahmen des zweiten Ausbildungspaketes sind in Italien Module zu den Themenbereichen „Instandsetzung und -haltung“ von seegehenden Einheiten“, „Koordination von Rettungsoperationen“ sowie „Umgang mit SMART (Serviceoriented Infrastructure for Maritime Traffic Tracking)“ beabsichtigt. In Spanien sind Module zu den Themenbereichen „Internationales Seerecht“ sowie „Anbordgehen und Durchsuchen von Schiffen“ beabsichtigt. Eine konkrete Ausplanung und Terminierung steht noch aus. c) Inwiefern sollen Angehörige der libyschen Küstenwache auch im Umgang mit dem Informationsaustauschsystem SMART geschult werden, und worum handelt es sich dabei? Vom 3. bis 7. Juli 2017 wurden nach vorliegenden Erkenntnissen drei Angehörige der libyschen Küstenwache in Rom im Umgang mit SMART geschult. SMART ist ein webbasiertes und offenes Informationsaustauschsystem mit Chatfunktion , das den Austausch von Informationen, Daten und Dokumenten zwischen zivilen und militärischen Schiffen erlaubt, die dieses System ebenfalls nutzen . d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in EUNAVFOR MED zukünftig vermehrt Drohnen eingesetzt werden, und aus welchen EU-Mitgliedstaaten stammen diese? Bisher wurden durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA nur Kleinstdrohnen zum Lagebildaufbau im Nahbereich der Schiffe eingesetzt. Zukünftig sollen Drohnen zur Unterstützung des „Monitoring and Advising“ Mechanismus sowie zum Lagebildaufbau eingesetzt werden. Bisher hat nur Italien die Möglichkeit zur Bereitstellung von Drohnen aufgezeigt. 11. Was ist der Bundesregierung über den in Malta lebenden Fahmi Bin Khalifa bekannt, der ein libyscher Milizenführer sein soll und im August dieses Jahres in Tripolis festgenommen wurde („Death of Maltese journalist ‚could be linked to fuel-smuggling network‘“, theguardian.com vom 24. Oktober 2017), und welcher Miliz gehört Khalifa an? 12. Was ist der Bundesregierung über die Dabashi-Miliz bekannt, die westlich von Tripolis operiert und in den Erdölschmuggel verwickelt sein soll („Viele ‚schmutzige Deals‘ in Libyen“, nzz.ch vom 2. September 2017)? a) Welche Raffinerien werden von der Dabashi-Miliz kontrolliert, und von wem werden diese betrieben? Bezüglich der Fragen 11, 12 und 12a wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass auch der Kommandant der Küstenwache in Zawiya, Abd al-Rahman Milad, in den Schmuggel von Öl oder Treibstoffen verwickelt ist? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/322 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern ein Teil der Erlöse aus den illegalen Geschäften an den Islamischen Staat gegangen ist, wie der Staatsanwalt Carmelo Zuccaro bei einer Pressekonferenz berichtete („Mittelmeer: Libysche Schlepper und Mafiosi schmuggeln Diesel nach Südeuropa“, main-echo.de vom 5. November 2017)? 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen Malta bei den italienischen Ermittlungen nicht kooperiert („Death of Maltese journalist ‚could be linked to fuel-smuggling network‘“, theguardian.com vom 24. Oktober 2017)? Die Fragen 13 und 14 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Welche Anhaltspunkte sieht die Bundesregierung, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Malta womöglich nicht gewährleistet ist? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte, die Unabhängigkeit der Gerichte in Malta als nicht gewährleistet zu betrachten. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (unter anderem aus EU-Ratsarbeitsgruppen ) darüber, dass Malta die bestehenden EU-Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht oder unzureichend umsetzt? Nach Kenntnissen der Bundesregierung hat Malta die sogenannte 4. EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 nicht fristgerecht bis zum 26. Juni 2017 umgesetzt. Es wurde dem Vernehmen nach die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens von der EU-Kommission gegen Malta eingeleitet. Malta hat hierzu in einem europäischen Arbeitsgruppenformat auf Arbeitsebene in Aussicht gestellt, die Richtlinie bis Ende Dezember 2017 umzusetzen. 15. Welche eigenen Ermittlungen betreibt oder betrieb die Bundesregierung gegen den früheren maltesischen Fußballer Darren Debono sowie den Italiener Nicola Romeo, der beschuldigt wird, Mitglied des sizilianischen Santapaola- Clans zu sein („Mittelmeer: Libysche Schlepper und Mafiosi schmuggeln Diesel nach Südeuropa“, main-echo.de vom 5. November 2017)? Die Bundesregierung betreibt oder betrieb keine eigenen Ermittlungen gegen die in der Frage genannten Personen. 16. Inwiefern verfügt die Bundesregierung im Rahmen der Lagebilderstellung von EUNAVFOR MED mittlerweile über Informationen, wo der unter komorischer Flagge fahrende Tanker MV GOEAST in Libyen Erdölprodukte geladen hatte, bevor er am 6. Oktober 2017 zwei Seemeilen nördlich der libyschen Stadt Zuwara von einem Patrouillenboot der libyschen Küstenwache angehalten wurde und schließlich am 11. Oktober 2017 auf Hoher See mit Kurs Richtung Malta gesichtet wurde, und wo hat der Tanker seine Ladung gelöscht (Bundestagsdrucksache 18/13696, Antwort zu Frage 10)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/322 17. Welche wesentlichen Erkenntnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED über Netzwerke zum illegalen Handel mit Ölprodukten nach Verabschiedung der UN-Resolutionen 2146 (2014) und 2362 (2017) festgestellt? a) Wie viele Personen wurden in EUNAVFOR MED seit Erweiterung des Mandats wegen des Schmuggels von Öl oder Treibstoffen festgestellt? b) Wie viele Schiffe wurden unter dem Verdacht des illegalen Handels mit Öl oder Treibstoffen durchsucht oder konfisziert? c) Wie viele Schiffe wurden zu weiteren Untersuchungen in einen Ausweichhafen gebracht? Die Frage 17 und die Unterfragen 17a bis 17c werden gemeinsam beantwortet. Entsprechend ihrer Mandatierung trägt EUNAVFOR MED Operation Sophia ausschließlich im Rahmen der Lagebilderstellung zur Durchsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2146 (2014) und 2362 (2017) bei. Auf den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA auf Bundestagsdrucksache 18/12491 vom 24. Mai 2017 wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA keine eigenen Erkenntnisse zu Netzwerken vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333