Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3251 19. Wahlperiode 05.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2847 – Gefahren durch heimkehrende Frauen und Kinder aus IS-Gebieten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen warnte Ende letzten Jahres vor aus IS-Gebieten nach Deutschland zurückkehrenden bzw. einreisenden Frauen und Kindern. Nach den drastischen Gebietsverlusten des IS in Syrien und dem Irak stehe zu befürchten, dass die IS-Kämpfer ihre Familien wegen der Kriegsgeschehnisse u. a. in Deutschland in Sicherheit zu bringen versuchen. Bekannt sei, dass in den Gebieten bereits Kinder der IS-Ideologie systematisch unterzogen werden und folglich bereits bei Kindern und Jugendlichen eine sehr hohe Gefährlichkeit gegeben sein kann. Ebenfalls die in den IS-Gebieten lebenden Frauen der Kämpfer seien häufig IS-ideologisiert und teils radikalisiert. Wenngleich auch davon auszugehen sei, dass nicht jede nach Deutschland einreisende radikalisierte weibliche oder jugendliche Person bereit ist, Terroranschläge zu begehen, sei unabdinglich, neben den bereits jetzt in Deutschland befindlichen etwa 700 Gefährdern diese Entwicklung genauestens zu beobachten und zu analysieren (www.focus.de/politik/deutschland/ verfassungsschutz-gefahr-durch-heimkehrende-frauen-und-kinder-aus-is-gebieten_ id_7930368.html). 1. Wie viele Personen genau sind im Bundesgebiet derzeit als Gefährder eingestuft ? Es sind aktuell bundesweit 776 Personen als Gefährder des islamistischen Spektrums eingestuft. 2. Wie viele dieser Personen sind weiblich, und wie viele dieser Personen sind unter 18 Jahren? Etwa 5 Prozent dieser Personen sind weiblich; rund 2 Prozent sind unter 18 Jahre alt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3251 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele in den IS-Gebieten lebende Frauen sind bereits nach Deutschland eingereist bzw. befinden sich im Bundesgebiet? Es liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 1 000 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die Richtung Syrien/Irak gereist sind. Etwa ein Drittel dieser gereisten Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Der Anteil der weiblichen Personen an den Rückkehrern beträgt ungefähr 16 Prozent . 4. Wie viele der in Frage 3 bezeichneten Frauen werden als radikalisiert eingestuft , und wie viele davon sind bereit, Terroranschläge zu begehen (soweit keine genaue Zahlenangabe möglich ist, bitte eine Schätzung der Anzahl benennen )? Der Grad der Radikalisierung lässt keinen Rückschluss auf die Bereitschaft, Terroranschläge zu begehen, zu. Er kann allenfalls als Anhaltspunkt dienen, einem ausgewählten Personenkreis im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen. In diesem Kontext sind acht der weiblichen Rückkehrer als Gefährder und 18 Frauen als sog. Relevante Personen eingestuft. 5. Wie viele dieser als radikalisiert und wie viele der sogar als terrorbereit eingestuften Frauen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft (soweit keine genaue Zahlenangabe möglich ist, bitte eine Schätzung der Anzahl benennen)? Alle acht als Gefährder eingestufte Frauen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit . Von den 18 Relevanten Personen besitzen 13 die deutsche Staatsangehörigkeit. 6. Wie viele in den IS-Gebieten lebende Kinder und Jugendliche sind bereits nach Deutschland eingereist bzw. befinden sich im Bundesgebiet? Der Bundesregierung liegen keine validen Zahlen zu bereits nach Deutschland eingereisten beziehungsweise im Bundesgebiet befindlichen Kindern und Jugendlichen vor. Das liegt daran, dass den Sicherheitsbehörden aus datenschutzrechtlichen Gründen zu Kindern rückgekehrter Frauen kein statistischer Nachhalt vorliegt. Zu Jugendlichen, d. h. Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr nach Deutschland das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und zu denen selbst keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren oder für eine Einstufung im Gefährderprogramm vorliegen, führen die Sicherheitsbehörden ebenfalls keinen statistischen Nachhalt. 7. Wie viele der in Frage 6 bezeichneten minderjährigen Personen werden als radikalisiert eingestuft und wie viele davon sind bereit, Terroranschläge zu begehen (soweit keine genaue Zahlenangabe möglich ist, bitte eine Schätzung der Anzahl benennen)? Acht der insgesamt aus dem Kriegsgebiet Syrien/ Irak zurückgekehrten Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Wiedereinreise nach Deutschland minderjährig waren, werden aktuell als Gefährder oder Relevante Personen geführt; darunter eine weibliche Rückkehrerin mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mittlerweile rechtskräftig wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3251 8. Wie viele dieser als radikalisiert und wie viele der sogar als terrorbereit eingestuften Minderjährigen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft (soweit keine genaue Zahlenangabe möglich ist, bitte eine Schätzung der Anzahl benennen )? Bei den in der Antwort zu Frage 7 genannten Personen handelt es sich um sieben deutsche und einen russischen Staatsangehörigen, der mittlerweile nach Russland abgeschoben wurde. 9. Wird versucht, solche radikalen Frauen und Minderjährige, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, an der Einreise nach Deutschland zu hindern? Wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, weshalb nicht? Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen, die in das ehemalige Herrschaftsgebiet des sogenannten IS ausgereist sind, wird grundsätzlich, soweit rechtlich zulässig, eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) angestrebt, um eine Einreise in den Schengenraum zu unterbinden. Entsprechende Maßnahmen, um eine Wiedereinreise in das Bundesgebiet zu verhindern, unterliegen einer Einzelfallprüfung der zuständigen Ausländerbehörden und/oder den ermittlungsführenden Dienststellen der zuständigen Polizeibehörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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