Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3252 19. Wahlperiode 05.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2837 – Deutsche Beteiligung an Frontex V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2015 führt die Bundesrepublik Deutschland wieder schwerpunktorientierte Grenzkontrollen an den nationalen Binnengrenzen durch. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat betonte zwar im April, kontrollfreie Reisen innerhalb des Schengenraums seien eine der größten Errungenschaften überhaupt . Allerdings seien wegen der Defizite beim Schutz der EU-Außengrenzen und des Ausmaßes illegaler Migration Binnengrenzkontrolle an der deutschösterreichischen Grenze weiterhin erforderlich (vgl. Reuters: 12. April 2018, 18:05). Der Schutz der Außengrenzen wird von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in eigener Verantwortung durchgeführt. Sie werden dabei unterstützt durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex). Frontex koordiniert und organisiert dabei gemeinsame Einsätze und schnelle Grenzeinsätze zur Unterstützung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Frontex setzt Grenz- und Küstenwacheteams ein und verfügt derzeit über einen Bestand von circa 1 500 Grenzschutzbeamten und andere Mitarbeiter. Die Mitglieder des Personalpools werden auf Ersuchen der Agentur von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Frontex setzt auch Schiffe, Flugzeuge, Fahrzeuge und andere technische Geräte ein, die von den Mitgliedstaaten bei ihren Tätigkeiten bereitgestellt werden. Die Bundesregierung hat mehrfach angekündigt, sich für eine Stärkung von Frontex einzusetzen. Im Februar 2018 betonte die Bundeskanzlerin in einer Regierungserklärung die Notwendigkeit eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes mit ausreichend Personal und Material (vgl. Plenarprotokoll 19/14, S. 1079). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3252 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wurden in den Jahren 2014 bis 2017 im Rahmen von Frontex eingesetzt (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Die Anzahl der Einsatzkräfte ergibt sich aus der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung: Jahr Bundespolizei, BKA und Zoll Polizeien der Länder 2014 106 keine Beteiligung 2015 217 11 2016 680 243 2017 718 235 2. Wie viele Einsatztage an der EU-Außengrenze wurden durch Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder in den Jahren 2014 bis 2017 geleistet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Die Anzahl der geleisteten Einsatztage ergibt sich aus der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung: Jahr Bundespolizei, BKA und Zoll Polizeien der Länder 2014 4.215 keine Beteiligung 2015 7.902 405 2016 21.958 11.855 2017 28.805 12.777 3. Wie viele Überstunden sind im Rahmen von Frontex bei den dort entsandten Einsatzkräften in den Jahren 2014 bis 2017 angefallen (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Durch welche Maßnahmen werden die ggf. angefallenen Überstunden abgebaut ? Die Bundespolizei führt über entstandene Überstunden der Einsatzkräfte von Bund und Ländern keine statistischen Aufzeichnungen. Grundsätzlich unterliegen die entsandten Kräfte auch während der Verwendung im Frontex-Einsatz den Regelungen der Arbeitszeitverordnung. Nach dem Einsatzende sind die Kräfte angehalten, die ggf. angefallenen Überstunden zeitnah durch Freizeitausgleich abzubauen. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zur Entsendung von Einsatzkräften im Rahmen von Frontex? Grundlage für die Beteiligung der Bundespolizei an Frontex-koordinierten Einsatzmaßnahmen ist die Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3252 5. In welcher Höhe hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2014 bis 2017 zur Entsendung von Einsatzkräften der Sicherheitsbehörden verpflichtet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Die im Planungs- und Abstimmungsprozess mit Frontex vereinbarte Entsendung von Einsatzkräften ergibt sich aus der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung. Eine Aufteilung innerhalb der deutschen Entsendebehörden wird in diesem Stadium noch nicht vorgenommen. Jahr Abgestimmte Einsatztage 2014 2.483 2015 3.155 2016 3.155 2017 26.914 6. Hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2014 bis 2017 Kontingente an Einsatzkräften nicht entsendet? Falls ja, weshalb ist eine entsprechende Entsendung gescheitert? Die mit FRONTEX abgestimmten deutschen Kontingente an Einsatzkräften wurden vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt. Lediglich in kurzfristigen krankheitsbedingten Einzelfällen wurde von einer Entsendung in Abstimmung mit FRONTEX abgesehen. 7. Werden die Aufgaben der entsandten Einsatzkräfte des Bundes und der Länder im Inland durch entsprechendes zusätzliches Personal aufgefangen? Falls nein, plant die Bundesregierung für die Zukunft eine Personalaufstockung ? Die Bundespolizei hat mit dem Haushalt 2017 insgesamt 300 Planstellen für Unterstützungsleistungen im Bereich FRONTEX erhalten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers werden mit dem Haushalt 2018 weitere 300 Planstellen hierfür veranschlagt. Der Gesamtbedarf beläuft sich auf 630 Planstellen . Für diese Planstellen werden Laufbahnanwärterinnen und -anwärter in den Polizeivollzugsdienst eingestellt und ausgebildet. Nach Beendigung ihrer 2 1/2 (mittlerer Polizeivollzugsdienst) bzw. 3-jährigen (gehobener Polizeivollzugsdienst ) Ausbildung wird damit ein Ausgleich für entsandte Einsatzkräfte der Bundespolizei bei den jeweiligen Dienststellen geschaffen. Über mögliche Maßnahmen der Sicherheitsbehörden der Länder hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 8. Mit welchen konkreten Aufgaben sind die entsandten Einsatzkräfte der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Frontex betraut? Die entsandten deutschen Einsatzkräfte handeln gem. Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache, in der die Aufgaben festgelegt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3252 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sie umfassen das gesamte Spektrum grenzpolizeilicher Tätigkeiten, dabei insbesondere : Überwachung der Land- und Seegrenzen, Durchführung von Kontrollen an den Grenzübergängen in der ersten und zweiten Kontrolllinie, Einsatz als Dokumentenexperte, Einsatz zur Bekämpfung der Kfz-Verschiebung, Mitwirkung bei der Einreisebefragung und Registrierung irregulär eingereister Personen in den sogenannten Hotspots und Wahrnehmung von Küstenwachaufgaben (insbesondere Seenotrettung). 9. Mit welchem Materialaufwand beteiligt sich die Bundesregierung aktuell an Frontex? Ist eine Aufstockung für die kommenden Jahre geplant? Aktuell beteiligt sich die Bundespolizei mit zwei Kontroll- und Streifenbooten und insgesamt 15 Streifenfahrzeugen an FRONTEX-koordinierten Einsatzmaßnahmen . Für den Zeitraum September/Oktober 2018 befindet sich zudem der Einsatz eines seeflugtauglichen Polizeihubschraubers in Vorbereitung. Der Umfang der jeweiligen Beteiligung mit technischen Einsatzmitteln wird jährlich in Abstimmung mit der Agentur und den der Bundespolizei zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Beachtung der nationalen Einsatzerfordernisse festgelegt . 10. Plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren eine stärkere Beteiligung mit deutschen Sicherheitskräften an Frontex? Falls ja, in welcher Art und in welchem Umfang? Deutschland war im Jahr 2017 mit einer täglichen Beteiligung von 114 Einsatzkräften (im Jahresdurchschnitt) größter Kontingentsteller für Frontex-Einsätze. Mit einem anzunehmenden operativen Aufwuchs durch die stetige Erweiterung von Einsatzgebieten und der Erhöhung der Einsatzstärken von Frontex an den Außengrenzen der Europäischen Union wird seitens der Agentur auch die Forderung nach mehr Personal einhergehen. Dies könnte auch eine stärkere Beteiligung von deutschen Sicherheitskräften beinhalten. Die Bundesregierung wird sich unter Berücksichtigung der eigenen nationalen Einsatzlage und entsprechend verfügbarer Ressourcen auch zukünftig zielgerichtet an FRONTEX-Einsätzen beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3252 11. Welche Anzahl von Einsatzkräften hält die Bundesregierung für den Fall einer Personalaufstockung bei Frontex im Rahmen des zu verhandelnden EU- Finanzrahmens von 2021 bis 2027 für sachgerecht? In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, sich bei einer ggf. erfolgenden Personalaufstockung mit zusätzlichen Einsatzkräften des Bundes und der Länder zu beteiligen? Der Entwurf der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021 bis 2027) sieht in der Rubrik Migration und Grenzmanagement eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel vor, auch zur Weiterentwicklung von Frontex. Bislang ist der Bundesregierung bekannt, dass zusätzlich bis zu 10 000 ständig verfügbare Grenzschützer geplant sind. Zur konkreten Ausgestaltung will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, so dass ein Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung hierzu noch nicht erfolgt ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung Frontex zur Sicherung der EU- Außengrenze hoheitliche Aufgaben in eigener Verantwortung übertragen werden? Falls ja, welche? Gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache können die Frontex-Einsatzkräfte alle Aufgaben und Befugnisse, die für die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung erforderlich sind, auf der Basis des nationalen Rechts des Einsatzmitgliedstaates, des Unionsrechts und des Völkerrechts sowie der Grundrechte wahrnehmen. Hiervon ausgenommen ist die Entscheidung über Einreiseverweigerungen, soweit der Einsatzmitgliedstaat die FRONTEX-Einsatzkräfte nicht ausdrücklich dazu ermächtigt. Die Bundesregierung strebt den Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) an. Für eine Erweiterung des aktuellen Mandats muss jetzt zunächst die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem österreichischen Vorschlag (vgl. www.tagesschau.de/ausland/kurz-frontex-101.html, letzter Abruf: 6. Juni 2018), die EU solle zum Kampf gegen Schleuser Frontex-Beamte auch in Afrika einsetzen, und der Einsatz in welchen konkreten Ländern kämen nach Auffassung der Bundesregierung diesbezüglich in Betracht? Die Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache sieht eine verstärkte Zusammenarbeit von Frontex mit Drittstaaten vor, u. a. auch die Entsendung von Verbindungsbeamten, was u. a. in Bezug auf den Staat Niger umgesetzt wurde. Eine operative Zusammenarbeit von FRONTEX mit Drittstaaten ist nach Maßgabe der aktuellen Verordnung lediglich in Drittstaaten mit einer EU-Außengrenze möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3252 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des EU-Haushaltskommissars Günther Oettinger, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) im Zeitraum von 2021 bis 2027 auf 10 000 Mitarbeiter aufzustocken (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/euhaushaltsplaene -bruessel-will-grenzschutz-auf-mitarbeiter-ausbauen-1.3964 996, letzter Abruf: 6. Juni 2018)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333