Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3256 19. Wahlperiode 05.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2850 – Informantenschutz im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In allen Behörden, auch in Deutschland, sind Fehlentwicklungen unvermeidlich . Von simplen Fehlern bis zu bewussten strafbaren Handlungen wird sich auf lange Sicht alles dort finden, wo Menschen handeln. Umso wichtiger ist es, dass solche Vorgänge schnell bekannt und unterbunden werden. Wenn Beamte und Mitarbeiter von Behörden allerdings negative Auswirkungen auf ihre Karriere zu fürchten haben, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie Verdachtsmomente oder Beweise an die Öffentlichkeit oder zuständige Stellen bringen. Der Fall der kommissarischen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Josefa Schmid, hat gezeigt, mit welcher Geschwindigkeit und Härte eine unerwünschte Kritik bestraft werden kann (www.zeit. de/politik/deutschland/2018-05/josefa-schmid-bundesamt-migration-fluechtlingevorwuerfe -bremen). Es ist deshalb wichtig zu überprüfen, ob es im Rahmen des Skandals um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ähnliche Fälle gab. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung setzt sich für ein aktives Fehlermanagement in ihren Behörden ein. Allen Beschäftigten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und seiner Geschäftsbereichsbehörden steht – neben dem vertraulichen Gespräch mit den Interessensvertretungen – die Möglichkeit offen, einer externen Ombudsperson vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mitzuteilen. Die hierfür vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwälte sind auch qua Amt zu einem vertraulichen Umgang der Identität des jeweiligen Beschäftigten verpflichtet. Dadurch wird wirksam vermieden, dass Beschäftigte aus Angst vor Repressionen Hinweise auf Fehlverhalten nicht kommunizieren . Josefa Schmid hat sich jedoch nicht an die Ombudsperson des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewandt, sondern ihre Hinweise unter eigenem Namen vorgetragen und sich somit selbst als Hinweisgeberin zu erkennen gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3256 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus einem rein sachlichen Grund wurde die Beendigung einer – ohnehin zeitlich befristeten – Umsetzung nach Bremen zurück in ihre Stammdienststelle Deggendorf vorgenommen: Eine solche Personalmaßnahme ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung gedeckt (vgl. BVerwGE 60, 144). Dieser rein sachliche Grund für ihre Rückkehr in Heimatnähe hat ihr die Möglichkeit eingeräumt, ohne öffentliche Berichterstattung für Zeugenaussagen gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Bremen zur Verfügung zu stehen. Frau Schmid wird nach wie vor amtsangemessen (ihrem beamtenrechtlichen Status entsprechend) beschäftigt , so dass ihr hierdurch keine statusrechtlichen Nachteile entstanden sind. Durch Untersuchungen der Internen Revision des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren die von Frau Schmid vorgetragenen Hinweise bereits zu einem Großteil bekannt, so dass überhaupt keine Veranlassung für eine – wie auch immer geartete – Sanktionierung bestanden haben kann. 1. Wie viele Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Asylverfahren von Mitarbeitern oder Beamten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind der Bundesregierung seit 2014 bekannt geworden? Der Bundesregierung sind 2014: ein Hinweis 2015: zwei Hinweise 2016: zwei Hinweise 2017: ein Hinweis 2018: vier Hinweise mit überwiegendem Bezug zur Außenstelle Bremen bekannt geworden. 2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Identität dieser Informanten gegenüber Vorgesetzten oder von den Vorwürfen Betroffenen zu schützen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche Maßnahmen wurden in Fällen, in denen die Identität den Vorgesetzten oder Betroffenen bekannt war, ergriffen, um mögliche berufliche Folgen für die Informanten zu verhindern? Hinweisgebenden wurden – je nach Sachverhalt und Einzelfall – beispielsweise eine andere Verwendung innerhalb der gleichen Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle angeboten. 4. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Informanten, nachdem sie Informationen an die Öffentlichkeit oder zuständige Stellen brachten, bei der nächstmöglichen Beförderung übergangen wurden, innerhalb der nächsten sechs Monate versetzt oder entlassen wurden (bitte nach Dienststellen und Datum auflisten)? Im Jahr 2017 wurde beim BAMF in einem Fall eine fristlose Kündigung wegen der unberechtigten Weitergabe von Informationen an Dritte ausgesprochen. Eine statistische Erhebung der gefragten Fallkonstellation erfolgt seitens der Bundesregierung nicht, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3256 5. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Beamte oder Mitarbeiter Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben haben, weil ihnen aus einer Meldung entsprechend der Frage 1 berufliche Nachteile entstanden sind? Im BAMF wurden bei zwei Dienstaufsichtsbeschwerden, die hauptsächlich die Nichtübernahme von befristet Beschäftigten in Dauerbeschäftigungen zum Gegenstand hatten, zusätzlich auch allgemeine Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten in den betreffenden Dienststellen erhoben. Nach eingehender Prüfung konnte jedoch kein Fehlverhalten in Bezug auf diese allgemein gehaltenen Vorwürfe festgestellt werden. Eine statistische Erhebung über berufliche Nachteile, die auf Dienstaufsichtsbeschwerden zurückzuführen wären, gibt es nicht, so dass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333