Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 4. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3257 19. Wahlperiode 05.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Renate Künast, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2894 – Handel mit Elfenbein V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Meldungen zur Wilderei bei Elefanten und Nashörnern und ihrem derzeitigen Populationsbestand sind dramatisch. Alleine für 2015 geht CITES (Convention on the Trade in Endangered Species) von 20 000 getöteten Elefanten in Afrika aus, auch Nashörner sind stark gefährdet. Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit mehr Elefanten in Afrika getötet als geboren werden. Der Trend ist klar und zeigt in Richtung Aussterben. Größter Treiber ist die Gier nach Elfenbein , allen Schutzbemühungen zum Trotz (https://cites.org/eng/news/pr/2016_ trends_in_African_elephant_poaching_released_%E2%80%93_CITES_MIKE_ programme_03032017). Die Wilderei ist für den Elfenbeinhandel die Hauptbedrohung der Elefanten und wird meist von gut organisierten international agierenden Banden gesteuert. Die EU-Kommission geht von einem Jahresumsatz zwischen 8 und 20 Mrd. Euro im Bereich illegaler Artenhandel aus (http://europa.eu/rapid/press-release_ MEMO-16-388_de.htm). Die Hauptabsatzmärkte für Elfenbein sind zwar in Asien verortet, dennoch spielen Europa und auch Deutschland eine wichtige Rolle sowohl als Absatzmarkt als auch als Transitroute: so sind die Häfen und Flughäfen in der EU wichtige Umschlagplätze zwischen Afrika und Asien. Auch große Funde illegalen Elfenbeins kamen im Jahr 2016 an die Öffentlichkeit und mehrere Zoos wurden ihrer Bestände beraubt (www.mz-web.de/magdeburg/ wertvolles-elfenbein-diebe-stehlen-elefanten-stosszaehne-aus-magdeburger-zoo- 27817062). In Deutschland besteht aber auch ein legaler Handel mit Elfenbein: hier wird Elfenbein aus angeblichem „Vorerwerb“ oder als Antiquität weiterhin legal verkauft . Weil eine Unterscheidung kaum möglich ist, kann in diesen Handel auch gewildertes Elfenbein eingeschleust werden. Eine aktuelle Studie weist darauf hin, dass auch der Onlinehandel mit Elfenbein boomt. Das Angebot von Elfenbein im Netz ist groß und seine Legalität zumindest fraglich (www.ifaw.org/ deutschland/node/113519). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3257 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viel Elfenbein hat Deutschland seit 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung an andere EU-Länder sowie Drittländer exportiert (bitte nach Jahr, Herkunft, Einfuhrland und ob es sich um verarbeitetes oder unverarbeitetes Elfenbein handelt genau auflisten)? Der Export von Elfenbein aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten unterliegt keiner Genehmigungspflicht, so dass hierüber keine Informationen vorliegen . Zum Export an Drittländer wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Ob verarbeitetes oder unverarbeitetes Elfenbein exportiert wird, ergibt sich aus der Warenbeschreibung. Ab dem Jahr 2018 wurden die Warencodes um Klaviaturen ergänzt. In der Mehrzahl der genehmigten Fälle handelt es sich um Klaviere und Antiquitäten. Bis April 2014 wurden insgesamt 65 Stoßzähne zu kommerziellen Zwecken nach China ausgeführt und zu privaten Zwecken jeweils zwei in die Schweiz bzw. Vietnam. Danach wurde der Export von Rohelfenbein aus Deutschland durch Entscheidung des Bundesumweltministeriums untersagt. Ab dem Jahr 2017 wurden – soweit möglich – auch die Gewichtsangaben in die Jahresstatistik aufgenommen, um den Umfang des Handels besser zu erfassen. Wiederausfuhren Elfenbein von Deutschland in Drittländer, Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN), Stand: 21. Juni 2018 Jahr Stoßzähne Elfenbeinstücke Schnitzereien Klaviatur 2012 4 Stück 4 Stück 200,00 kg 422 Stück 2013 43 Stück 1,61 kg 393 Stück 2014 22 Stück 2 Stück 298 Stück 2015 ./. ./. 240 Stück 2016 ./. ./. 166 Stück 0,40 kg 2017 ./. 47 Stück 56,877 kg 2018 ./. ./. 12 Stück 6,728 kg 8,825 kg 2. Wie viel illegales Elfenbein und Rhinozeros-Horn wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2017 in Deutschland a) vorläufig b) und gerichtsfest beschlagnahmt, c) und in wie vielen Fällen gab es Verurteilungen (bitte nach Jahren und Menge (verarbeitetes/unverarbeitetes Elfenbein) aufschlüsseln und nach Jahr, einschließlich Gewicht, Fundort und soweit bekannt Bestimmungsort genau auflisten)? Elfenbein: Die Verfahren beziehen sich auf Elfenbein vor allem des Afrikanischen, aber auch des Asiatischen Elefanten. Für die Jahre 2010 bis 2017 wird auf die Antwort zu Frage 3 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/10738) N verwiesen. Im Wesentlichen handelt es sich um kleinere Aufgriffe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3257 (Touristen, Sendungen per Post) von Schnitzereien bei der Einfuhr über Flughäfen , insb. Frankfurt am Main; von den 478 Verfahren war Deutschland in 200 Verfahren Zielland; China in 151, Hongkong in 19, Vietnam in 12. Die zwei Beschlagnahmen von ca. 1,2 Tonnen (ca. 600 und 625 kg) Elfenbein im Jahr 2016 wurden in der Übersicht aufgenommen, obgleich das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist (siehe auch Antwort zu den Fragen 9 und 10). In zehn Strafverfahren (darunter ein Inlandsverstoß) wurde eine Geldstrafe (insgesamt über 33 000 Euro) ausgesprochen, wobei in einem auch 2 Rhinozeros- Hörner ausgeführt werden sollten. In einem weiteren Strafverfahren wurde der Angeklagte zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Strafbefehle in Höhe von insgesamt 4 100 Euro wurden in fünf Verfahren festgesetzt. 17 Strafverfahren wurde gegen Zahlung eines Geldbetrags (insg. 6 900 Euro) eingestellt. In 22 Verfahren hat das BfN ein Bußgeld durchgesetzt, insgesamt in Höhe von ca. 5 000 Euro. Im Übrigen wurden die Verfahren noch nicht abgeschlossen bzw. wurden von der Staatsanwaltschaft nach den Vorschriften der Strafprozessordnung oder vom BfN nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingestellt. Nicht in jedem Fall liegen Gewichtsangaben vor. Soweit Gewichtsangaben bei Stoßzähnen vorliegen, wurden diese aufgeführt. Beschlagnahmen Elfenbein, Quelle BfN, Stand: 21. Juni 2018 Jahr Verfahren Stoßzähne Elfenbeinstücke Schnitzereien 2010 38 6 Stück 2 Stück 360 Stück 2011 41 1 Stück 9 Stück 1,99 kg 1920 Stück 2012 64 7 Stück 8,10 kg 5 Stück 545 Stück 1,64 kg 2013 60 11,02 kg 6 Stück 0,98 kg 61 Stück 47,77 kg 2014 42 ./. 98,68 kg 39 Stück 37,81 kg 2015 36 14,62 kg 0,41 kg 264 Stück 14,36 kg 2016 17 40 Stück (= ca. 500kg)- ./. ca. 725 kg 11 Stück 2017 15 ./. ./. ca. 2,3 kg 8 Stück Rhinozeros-Horn: Im fraglichen Zeitraum wurden in drei Fällen durch die Zollbehörden insgesamt 8 Nashorn-Hörner beschlagnahmt und rechtskräftig eingezogen. Darüber hinaus wurden Schnitzereien aus Nashornhorn mit einem Gewicht von 0,14 kg sowie 60 Stück Medizinprodukte beschlagnahmt und eingezogen. In zwei Verfahren aus 2013 wurde die Straftat vom Strafgericht jeweils mit 180 Tagessätzen geahndet; in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Jahr 2012 hat das BfN ein Bußgeld in Höhe von 10 000 Euro verhängt und durchgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3257 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Art Beschreibung Menge Maßeinheit Ur.- Land Ausf.- Land Best.- Land Beschl.- Datum Beteiligtes Zollamt Ahndung RHINOCEROTIDAE SPP. Medizin 60 NO CN CN DE 11.10.2010 Hauptzollamt Frankfurt/Main -Flughafen- Einstellung § 170 StPO CERATOTHERIUM SIMUM SIMUM Horn 4 NO ZA CZ FR 22.10.2012 Hauptzollamt Dresden Bußgeld: 10.000 Euro RHINOCEROTIDAE SPP. Horn 2 NO XX DE CN 03.03.2013 Hauptzollamt Frankfurt/Main -Flughafen- 180 TS a 40 Euro RHINOCEROTIDAE SPP. Horn 2 NO XX DE TH 16.04.2013 Hauptzollamt Frankfurt/Main -Flughafen- 180 TS a 10 Euro RHINOCEROTIDAE SPP. Schnitzerei 0,14 KG XX LR DE 14.08.2015 Hauptzollamt Frankfurt/Main -Flughafen- Keine, da unbekannter Beteiligter 3. Wie viele Arbeitsplätze in Deutschland hängen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt vom Elfenbein-verarbeitenden Gewerbe ab? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 4. Wie beziffert die Bundesregierung den Abverkauf von Elfenbein aus Lagerbeständen in Deutschland – mangels Nachfrage in Deutschland –, und wie bewertet sie ihn? Konkrete Zahlen zum Verkauf von ehemals in Deutschland gelagerten Elfenbeinbeständen liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Seit April 2014 wurde keine kommerzielle Wiederausfuhr von Roh-Elfenbein aus Deutschland in Drittländer mehr genehmigt. Seit Juli 2017 wird auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten keine kommerzielle Wiederausfuhr von Roh-Elfenbein in Drittländer mehr genehmigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 5. Welcher Umsatz wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland durch die Verarbeitung sowie den (gewerblichen ) Verkauf von Elfenbein erzielt (bitte nach Jahren 2007 bis 2017 aufschlüsseln )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 6. Welche Mengen an Elfenbein lagern nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland in Staatsbesitz (Beschlagnahmen etc.) und in Privatbesitz ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10738 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3257 7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Elefanten in den letzten fünf Jahren gewildert wurden (bitte nach Jahren und Region aufschlüsseln)? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über aktuelle Bestände und ihre Entwicklung von Elefanten vor? Es wird auf allgemein verfügbare Informationsquellen verwiesen (siehe z. B. https://cites.org/sites/default/files/eng/prog/MIKE/MIKE_report_released_WWD_ 3Mar2017.pdf ). Zu den afrikanischen Populationen wird auf den IUCN African Elephant Status Report 2016 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10738 verwiesen. 8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Nashörner in den letzten fünf Jahren gewildert wurden (bitte nach Jahren und Region aufschlüsseln)? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über aktuelle Bestände und ihre Entwicklung von Nashorn vor? Es wird auf die allgemein verfügbaren Informationsquellen verwiesen, insbesondere auf www.environment.gov.za/mediarelease/molewa_highlightsprogresson implementationofintegratedstrategicmanagementofrhinoceros, nach denen sich die Zahl der gewilderten Nashörner in den Jahren 2007, 2014 bis 2017 wie folgt entwickelt hat: 2007: 13; 2014: 1 215; 2015: 1 175; 2016: 1 054; 2017: 1 028. Gemäß den vorliegenden Informationen verzeichnen die afrikanischen Bestände des Breitmaulnashorns Ceratotherium simum sowie Spitzmaulnashorns Diceros bicornis seit einigen Jahren ansteigende Populationstrends (z. B. https://rhinos. org/wp-content/uploads/2015/07/final-cop16-rhino-rpt.pdf; https://rhinos.org/ wp-content/uploads/2015/06/2013-IRF-Annual-Report.pdf). Demnach werden die Wildbestände in Afrika auf 20 165 bis 20 400 Breitmaulnashörner und 4 880 bis 5 050 Spitzmaulnashörner geschätzt. 9. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand zu den am 20. Mai 2016 im Flughafen Berlin-Schönefeld beschlagnahmten 625 Kilogramm illegalen Elfenbeins, und welche Ergebnisse lieferte die anschließende Untersuchung zur Herkunft und zum Alter des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie zum Netzwerk der Täter? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Ermittlungsstand zu den Ende August 2016 in Koblenz in einer illegalen Schnitzwerkstatt durch den Zoll beschlagnahmten 570 Kilogramm illegalen Rohelfenbeins, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Alter und zur Herkunft des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie über das Netzwerk der Täter ? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt zu einem Ermittlungsverfahren in der Sachleitungskompetenz von Staatsanwaltschaften der Bundesländer grundsätzlich keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3257 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu einer a) Regulierung b) bzw. einem Verbot des kommerziellen Handels mit fertig verarbeitetem Elfenbein, und wie begründet sie diese jeweils? Auch die EU muss sicherstellen, dass der Handel mit Elfenbein in der EU und aus der EU heraus weder die Wilderei auf Elefanten in Afrika noch den illegalen Handel mit Elfenbein mit verursacht oder erleichtert. Dazu hat sie die (Wieder-)Ausfuhr von Rohelfenbein aus der gesamten EU seit Juli 2017 verboten, wie dies in Deutschland schon seit Mai 2014 der Fall ist. Die Bundesregierung hält jedoch weitergehende Beschränkungen des EU-Handels mit Elfenbein für erforderlich, da nicht nur bei Rohelfenbein, sondern grundsätzlich auch bei bearbeitetem Elfenbein die Gefahr besteht, dass der legale Handel den illegalen Handel verschleiert. Bearbeitetes Elfenbein wurde in relevanten Mengen bei den in Frage 9 und 10 thematisierten Elfenbeinbeschlagnahmungen vorgefunden. Daher fordert die Bundesregierung, dass nicht nur die (Wieder-) Ausfuhr von Rohelfenbein aus der EU verboten wird, sondern auch die EU-(Wieder -)Ausfuhr von bearbeitetem Elfenbein, mit Ausnahme von vollständig bearbeiteten Exemplaren, Musikinstrumenten und Antiquitäten, da diese bereits recht wertvoll/hochpreisig sind und hier die Gefahr der Vermischung von legalem mit illegalem Elfenbein deutlich geringer ist. Mit „vollständig bearbeiteten Exemplaren “ sind Gegenstände gemeint, die zur Erfüllung ihres Zwecks keiner weiteren Bearbeitung mehr bedürfen, wie in Artikel 2 Ziffer w) der EG-Verordnung 338/97 definiert, allerdings ohne die Altersbeschränkung. Aus den gleichen Gründen fordert die Bundesregierung, dass vorsorglich auch der Intra-EU-Handel mit Rohelfenbein und mit bearbeitetem Elfenbein mit o. g. Ausnahmen verboten wird, denn dieser Intra-EU-Handel stellt oftmals die Vorstufe zur (Wieder-)Ausfuhr dar. Im Vergleich zu anderen Staaten spielt die EU in Bezug auf Wilderei auf Elefanten und illegalen Elfenbeinhandel jedoch eine untergeordnete Rolle. Anders als viele afrikanische und asiatische Staaten ist die EU laut Elephant Trade Information System (ETIS) ein „country of least concern“. Selbst wenn die EU jeglichen Elfenbeinhandel ohne Ausnahmen verbieten würde, wäre das kein „game changer “. Für eine signifikante Reduzierung des illegalen Wildtierhandels und der Wilderei ist entscheidend, dass Zielländer ihre Märkte strikt kontrollieren oder schließen. 12. Setzt sich die Bundesregierung für eine komplette Schließung des Binnenmarkts für den Handel mit (verarbeitetem und unverarbeitetem) Elfenbein ein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welche Ausnahmen, und wie begründen sich die Ausnahmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3257 13. a) Nach welchen genauen Kriterien soll nach Meinung der Bundesregierung die Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien „bearbeitet“ und „fertig gestellt“ vorgenommen werden, vor dem Hintergrund öffentlicher Aussagen, dass die Bundesregierung bislang forderte, den Handel mit „bearbeitetem “ Elfenbein zu verbieten, der Handel mit „fertig gestellten“ Elfenbeinprodukten , Antiquitäten und Musikinstrumenten aber weiterhin erlaubt wäre (www.tagesspiegel.de/weltspiegel/elfenbein-handel-tonnenschweresgeschaeft /19355162.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. b) Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung das Alter (antik, Vorerwerb etc.) und der Einfuhrzeitpunkt von gehandeltem Elfenbein bestimmt werden, wenn – eine genaue Altersbestimmung laut Experten sogar mit forensischen Methoden kaum möglich ist, und – Testkäufe in verschiedenen EU-Ländern zeigen, dass die EU-Vorschriften hinsichtlich des Alters vielfach umgangen werden (www. prowildlife.de/wp-content/uploads/2017/08/EU_IvoryTradeBrief.pdf)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10738 verwiesen. Bei Rohelfenbein ist eine Unterscheidung zwischen Vorerwerb und Erwerb nach Listung oder Unterschutzstellung des Elefanten mit forensischen Methoden möglich ; diese wurde in einem von der Bundesregierung geförderten Projekt zur Altersbestimmung weiterentwickelt (siehe für detaillierte Informationen: www.ivoryid. org). Für diese forensische Methode ist eine Menge von ca. 10 Gramm Elfenbein notwendig , die verascht und analysiert werden muss; aufgrund der Teil-Zerstörung ist dieser Nachweis daher bei verarbeiteten Gegenständen (Antiquitäten, Musikinstrumente , etc.) nicht geeignet. Als Nachweis kommen in diesen Fällen nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung grundsätzlich alle dafür geeigneten Beweismittel in Betracht. Liegen keine objektivierten Belege bezüglich des Erwerbsdatums vor, kommt insbesondere eine Bestimmung des Alters über Inaugenscheinnahme durch Sachverständige in Betracht. Geeignete Sachverständige sind unter: www.bfn.de/themen/cites/recherche-sachverstaendige.html zu finden. c) Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Unterscheidung der oben genannten Kategorien und die Umsetzung der Bestimmungen bzgl. des Alters von legalem Elfenbein für die Vollzugsbehörden der Bundesländer und der Kommunen praktikabel? Ja, die in Frage 13b geschilderten Möglichkeiten, das Alter von Elfenbein zu bestimmen , sind praktikabel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3257 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bescheinigungen für den innereuropäischen Handel mit antiken Elfenbeingegenständen nötig, und wenn nein, wie kann die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden den gesamten innereuropäischen Elfenbeinhandel dann quantifizieren und kontrollieren ? „Antiquitäten“ im Sinne des Artikels 2 Buchstabe w der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegen weder einer formalen Bescheinigungspflicht im Rahmen der innergemeinschaftlichen Vermarktung noch der artenschutzrechtlichen Buchführungspflicht in Deutschland. Eine Verbindung zur Wilderei in Afrika oder eine Stimulierung des Handels mit illegal erworbenem Elfenbein ist nicht belegt. 15. Auf welchen Ebenen und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung derzeit dafür ein, den internationalen Handel mit Elfenbein und Nashorn -Horn zu beenden? Der internationale Handel zu kommerziellen Zwecken mit Elfenbein und Nashorn -Horn ist verboten. Den illegalen Handel bekämpft die Bundesregierung auf allen geeigneten Ebenen und mit verschiedensten Maßnahmen. In Bezug auf hochrangige politische Initiativen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10738 verwiesen. Darüber hinaus hat Deutschland an der Hanoi-Konferenz zum illegalen Wildtierhandel 2016 teilgenommen und die „Hochrangigen Grundsätze der G20 zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten“ initiiert, die vom G20-Gipfel in Hamburg 2017 angenommen wurden. Die Bundesregierung arbeitet aktiv an der Vorbereitung der für Oktober 2018 geplanten Konferenz zum illegalen Wildtierhandel in London mit. Im Rahmen von CITES unterstützt die Bundesregierung intensiv das wichtige Instrument der sog. National Ivory Action Plans (NIAPs), mit dessen Hilfe die in den illegalen Handel mit Elfenbein am stärksten verwickelten CITES-Vertragsstaaten in die Pflicht genommen werden, diesen Handel zu bekämpfen (bei Nicht-Umsetzung der nationalen Aktionspläne drohen Handelssanktionen). Ferner fördert die Bundesregierung entsprechende Projekte in Afrika und Asien im Rahmen der ressortübergreifenden , vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierten und im Folgenden von BMZ und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützten Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Artenhandel, sowie im Rahmen von bilateralen Projekten sowie im Rahmen des African Elephant Fund zur Umsetzung des African Elephant Action Plan. Mit ihren Vorhaben setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das Angebot und die Nachfrage nach illegalen Wildtierprodukten zu reduzieren, unterstützt die Verbesserung des Rechtsvollzugs und stärkt Partnerschaften zwischen Herkunfts-, Transit- und Konsumländern. Durch die Verbesserung des Schutzgebietsmanagements, Ausbildung von Wildhütern und die Bereitstellung von Ausrüstung sowie durch die Schaffung alternativer Existenzgrundlagen setzen die Vorhaben der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit insbesondere bei der Prävention von Wilderei an, was zu einer Reduktion des Angebots illegaler Wildtierprodukte führt. 16. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen dem illegalen und legalen Handel mit Elfenbein in Deutschland und der EU? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3257 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung und das Ausmaß des Onlinehandels mit Elfenbein bzw. Elfenbeinprodukten, beispielsweise vor dem Hintergrund der aktuellen Studie des IFAWs (www.ifaw.org/sites/ default/files/IFAW%20Report%202018%20-%20Disrupt%20Wildlife%20 Cybercrime.pdf)? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Art und den Umfang des Elfenbeinhandels über das Internet vor, und welche Entwicklung sieht sie (bitte nach Produkten, Mengen und Geldwert aufschlüsseln )? b) Zu welcher Einschätzung kommt die Bundesregierung in Bezug auf die Legalität bzw. Illegalität von Onlinehandel mit Elfenbein bzw. Elfenbeinprodukten ? Welche Schlüsse zieht sie hieraus? Zwischen den Betreibern der Internet-Auktionsplattformen wie ebay, ebay-Kleinanzeigen oder quoka und den Fachbehörden besteht eine gute Zusammenarbeit. Die Betreiber der Plattformen sind bemüht, den illegalen Handel mit Elfenbein und Elfenbeinprodukten durch technische Maßnahmen und eigene Regeln und Grundsätze („Policies“, bis zum Verbot des Anbietens von Elfenbein) zu unterbinden . Dabei werden sie seitens des BfN unterstützt. Nach der zitierten IFAW-Studie wurde in Deutschland lediglich in 3,3 Prozent der angebotenen Exemplare Elfenbein oder mutmaßliches Elfenbein festgestellt. Dabei blieb unklar, ob es sich, wie in vielen Fällen angegeben, um legale Antiquitäten handelte, die in der EU ohne spezielle Vermarktungsbescheinigung verkauft werden dürfen. 18. Wie wird sich die Bundesregierung mit Blick auf die weitere Einschränkung des Handels mit Elfenbein und den Schutz von Elefanten und Nashörnern bei der Illegal Wildlife Trade Conference im Oktober 2018 in Großbritannien und der CITES-Konferenz im Mai 2019 positionieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der Regierung Großbritanniens, den Elfenbeinhandel weitgehend zu verbieten ? Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist eine Lösung auf Gemeinschaftsebene zielführender. 20. Wie wird sich die Bundesregierung bezüglich möglicher Verbote des Elfenbeinhandels in der EU, angesichts des „mid term review“ zum „Action Plan against wildlife traficking“ der EU-Kommission im Juli positionieren? Die Bundesregierung hat die EU-Kommission aufgefordert, zügig einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des EU-Elfenbeinhandels vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3257 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung einer öffentlichen Vernichtung von beschlagnahmten Elfenbeinbeständen in Deutschland, wie sie in zahlreichen anderen europäischen Ländern und weltweit stattgefunden hat? Die Frage einer öffentlichen Vernichtung von beschlagnahmtem Elfenbein in Deutschland stellt sich einstweilen nicht, da bislang nur geringe Mengen an beschlagnahmtem Elfenbein vorliegen und diese für Schulungszwecke benötigt werden. Hinsichtlich der in den Fragen 9 und 10 angesprochenen Verfahren wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333