Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/326 19. Wahlperiode 27.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/113 – Die Ertüchtigungsinitiative als Teil der Strategie auswärtiger Sicherheitspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit längerem finden sich in der deutschen sicherheitspolitischen Terminologie die Begriffe „Ertüchtigung“ oder „Ertüchtigungsinitiative“. Die sogenannte Ertüchtigung von Partnerstaaten wurde bereits vor Jahren von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Möglichkeit benannt, Länder zu befähigen, selbst Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen, statt von außen militärisch unterstützen oder intervenieren zu „müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/11889). Neben Schulung und Ausbildung zivilen und militärischen Personals schließt das deutsche Konzept auch die Bereitstellung von Ausrüstung mit ein. Wenn nötig und – wie die Bundesregierung stets betont – unter strikter Beachtung des bestehenden exportkontrollpolitischen Rahmens kann dies auch mithilfe von Waffenexporten geschehen. Diese Dimension von „Ertüchtigung“ knüpft an den Gedanken der militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe an, geht jedoch darüber hinaus. Während die Ausstattungshilfe die Lieferung von Waffen und Munition ausdrücklich ausschließt, kann die Ausrüstung der Partner im Rahmen der „Ertüchtigungsinitiative“ nichttödliche und tödliche sowie Dual-Use-Güter umfassen. Der Verdacht, die Ertüchtigungsinitiative sei ein Versuch, deutsche Rüstungsexporte in Krisengebiete zu rechtfertigen, „ertüchtigt “ man dadurch doch die Konfliktparteien, ihre Streitigkeiten auf eigene Faust zu lösen, wird dabei als unzutreffende Verkürzung zurückgewiesen (www.baks. bund.de/sites/baks010/files/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2016_01.pdf). Die Bundesregierung hat 2016 insgesamt 100 Mio. Euro für die Ertüchtigungsinitiative bereitgestellt. Im Jahr 2017 sind es im Einzelplan 60 des Bundesministeriums der Finanzen 130 Mio. Euro. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung teilen sich gleichermaßen Verantwortung und Zuständigkeit. Es gibt fünf Schwerpunktländer: Das sind der Irak und Jordanien, in Afrika Tunesien, Mali und Nigeria (www.bmvg.de/de/ themen/dossiers/engagement-in-afrika/das-engagement/ertuechtigung-in-afrika/ faq-ertuechtigung). Auch auf EU-Ebene war es nicht zuletzt die Bundesregierung, die versuchte, „Ertüchtigungsinitiativen“ voranzutreiben. Dort erwies sich deren Finanzierung allerdings lange als relativ schwierig. Dies lag vor allem an den Bestimmungen in Artikel 41 Absatz 2 des Lissabon-Vertrages, der es verbietet, „Maßnahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/326 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) aus dem gemeinsamen Etat zu bezahlen. Lange wurde davon ausgegangen, dass von diesem Finanzierungsverbot auch „Ertüchtigungsmaßnahmen“ betroffen sind. Um dieses Problem zu umschiffen, soll das Instrument für Stabilität und Frieden (ISP) dementsprechend angepasst werden, „damit die Hilfe der Union unter außergewöhnlichen Umständen für den Aufbau von Kapazitäten militärischer Akteure in Partnerländern verwendet werden kann, um zu einer nachhaltigen Entwicklung und insbesondere zur Verwirklichung friedlicher und inklusiver Gesellschaften beizutragen “. Allerdings hat „Ertüchtigung“ überhaupt nichts mit ziviler Konfliktbearbeitung zu tun, die zumindest formal die Aufgabe des ISP sein sollte. Noch viel weniger ist damit gemeint, die Armut zu bekämpfen (www.imi-online. de/2017/08/03/aufruestung-als-armutsbekaempfung/). Im Juli 2017 hat der Auswärtige Ausschuss im Europaparlament (AFET) über die Änderung des „Instruments für Stabilität und Frieden“ abgestimmt. Mit großer Mehrheit (durch die Konservativen und Sozialdemokraten) wurde für die Öffnung des zivilen und entwicklungspolitischen Instruments für militärische Zwecke gestimmt. Damit sollen künftig auch sogenannte Maßnahmen der „Ertüchtigung “ von Partnerarmeen finanziert werden können (www.dielinkeeuropa .eu/de/article/11485.debatte-zum-instrument-f%C3%BCr-stabilit%C3 %A4t-und-frieden-nicht-gewollt.html). Am 14. September 2017 hat das Europäische Parlament (EP) mit der Mehrheit von Konservativen und Sozialdemokraten grünes Licht für die Verhandlungen zum Instrument für Stabilität und Frieden (ISP) mit den anderen EU-Institutionen gegeben (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/die-militarisierungder -eu-entwicklungshilfe/). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Deutschland und Europa stehen vor einer Vielzahl krisenhafter Entwicklungen mit überregionalen Auswirkungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, nutzt die Bundesregierung die gesamte Bandbreite an diplomatischen, sicherheits - und verteidigungspolitischen, entwicklungspolitischen, wirtschaftlichen, handelspolitischen und humanitären Instrumenten, zu denen unter anderem die nationale Ertüchtigungsinitiative gehört. Bei der Ertüchtigung geht es um die Stärkung von Partnern, einschließlich internationalen und Regionalorganisationen. Sie sollen befähigt werden, in allen Phasen einer Krise eigene Krisenprävention, Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Friedenskonsolidierung zu betreiben. Es geht darum, Fähigkeiten unserer Partner zu verbessern, um die eigene und regionale Sicherheit besser gewährleisten zu können und damit auch die Sicherheit für Europa und Deutschland zu stärken . Den engagierten Akteuren in den betroffenen Regionen, die sich aktiv an der Krisenreaktion, Krisenprävention und Nachsorge mit umfassenden Ansätzen beteiligen wollen, fehlt es allzu oft an den notwendigen Fähigkeiten für multidimensionale Ansätze. Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, um diese Fähigkeitslücken zu schließen, damit die Akteure vor Ort mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen können. Komplementär zur nationalen Ertüchtigungsinitiative sollen auch durch Maßnahmen des „CBSD“ (Capacity Building for Security and Development) der Europäischen Union Partner so unterstützt werden, dass sie unter Beachtung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards in allen Phasen einer Krise eigene Krisenprävention , Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Friedenskonsolidierung betreiben können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/326 Die Beantwortung der Fragen 5 bis 13 kann aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Partner der Ertüchtigungsinitiative nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Ertüchtigung sind im Hinblick auf das künftige Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesregierung und ihren Partnern im Rahmen der Ertüchtigung besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten in diesem konkreten Fall würde zu einer wesentlichen Schwächung der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Projektgestaltung führen und möglicherweise auch zu Begehrlichkeiten und Konflikten unter den Partnern führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Ertüchtigungsinitiative Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen auch für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als separater Anhang übermittelt.* 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des Gesetzgebungsprozesses für die EU-Initiative „Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ (engl.: „Capacity Building for Security and Development“ – CBSD)? Unter Berücksichtigung von Artikel 41 Absatz 2 des Vertrags von Lissabon (EUV, Vertrag über die Europäische Union) kann ein Teil des Ertüchtigungsbedarfs auf EU-Ebene (CBSD) durch eine Änderung der Verordnung Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt („Instrument Contributing to Stability and Peace“, ISP), abgedeckt werden. Die Europäische Kommission hat eine solche Änderung der ISP-Verordnung Nr. 230/2014 am 5. Juli 2016 vorgeschlagen. Das interinstitutionelle Trilogverfahren zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat hierzu wurde Ende Oktober 2017 abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat das Trilogergebnis am 30. November 2017 mit großer Mehrheit (473 zu 163 Stimmen bei sieben Enthaltungen) angenommen und damit seine Unterstützung für die Erweiterung der ISP-Verordnung zum Ausdruck gebracht. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat die Änderungsverordnung am 6. Dezember 2017 ebenfalls angenommen. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 2. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EU-Kommission vorgeschlagen hat, das zum Portfolio der EU-Entwicklungspolitik gehörende „Instrument für Stabilität und Frieden“ (ISP) zur Finanzierung von „Ertüchtigungsmaßnahmen“ zu öffnen (https://info.brot-fuer-die-welt.de/ blog/keine-militaerfinanzierung-aus-entwicklungsgeldern), und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diesen Vorschlag? Ertüchtigungsmaßnahmen zur Befähigung ziviler Akteure und Partnerstaaten waren schon bislang möglich. Durch die Aufnahme weiterer Akteure des Sicherheitssektors in den Geltungsbereich der ISP-Verordnung wird unterstrichen, dass die EU den Nexus zwischen Sicherheit und Entwicklung flexibel und effektiv adressieren kann. Nur wenn auch ein Mindestmaß an Sicherheit herrscht, können Bemühungen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit und der Förde- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/326 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Früchte tragen. Das ISP selbst ist ein Stabilitätsinstrument zur flexiblen Krisenreaktion, kein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit . So sind ISP-Mittel nicht an ODA („Official Development Assistance“)-Kriterien gebunden. Das ISP soll die geographischen Außeninstrumente der EU ergänzen und kommt zum Einsatz, wenn über diese keine angemessene und wirksame Reaktion möglich ist. In der Änderung der Verordnung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Ertüchtigung von militärischen Akteuren lediglich in außergewöhnlichen Umständen möglich ist, wenn es sich um Maßnahmen handelt, um zu einer nachhaltigen Entwicklung und insbesondere zur Verwirklichung friedlicher und inklusiver Gesellschaften beizutragen. Die Bundesregierung hat sich während der Verabschiedung des Trilogmandats des Rates im Dezember 2016 positiv zu dem Vorschlag positioniert und die Änderungsverordnung am 6. Dezember 2017 im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommen. 3. Sind zu den Schwerpunktländer der Ertüchtigungsinitiative 2016 (der Irak, Jordanien, Tunesien, Mali und Nigeria) neben Libanon, Niger und Tschad in 2017 weitere hinzugekommen, und wenn ja, welche? Die genannten Schwerpunktländer der Ertüchtigungsinitiative 2016 (Irak, Jordanien , Tunesien, Mali und Nigeria) wurden 2017 beibehalten. In Libanon und Niger wurden einzelne Projekte durchgeführt. 4. Welche Staaten wurden für das Jahr 2018 als Partnerstaaten/-organisationen, Verbündete und Schwerpunktländer im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten “ ausgewählt, und welche Projekte sind geplant (bitte nach Land, Partnerorganisation, Projektbezeichnung, Höhe der Aufwendungen und Güterbeschreibung auflisten)? Die unter Frage 3 genannten Schwerpunktländer (Irak, Jordanien, Tunesien, Mali und Nigeria) werden auch im kommenden Jahr 2018 im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung Unterstützung erfahren. Darüber hinaus wurden Burkina Faso und Niger als weitere Schwerpunktländer festgelegt. Über die einzelnen Projekte für 2018 ist noch nicht abschließend entschieden. Wie bereits in der Vergangenheit wird die Bundesregierung den Bundestag auf dem üblichen Wege hierüber informieren. 5. Welche 50 Projekte werden mittlerweile in über 70 Ländern durchgeführt (www.bmvg.de/de/themen/dossiers/engagement-in-afrika/das-engagement/ ertuechtigung-in-afrika/faq-ertuechtigung) (bitte nach Land und jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im Land, der Projektbezeichnung , der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln und Güter, die mit diesen Mitteln erworben werden sollen bzw. können, nennen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/326 6. Um welche weiteren einzelnen Ertüchtigungsprojekte für die a) Vereinten Nationen (VN) und ihre Unterorganisationen, b) Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und c) NATO handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Land und jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im Land, der Projektbezeichnung , der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln und Güter, die mit diesen Mitteln erworben werden sollen bzw. können, nennen)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Bezüglich der VS-Einstufung der Antwort wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 7. Wurden in den Jahren 2016 und 2017 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 sonstige Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung in Deutschland beschafft, die dann in/an die Partnerstaaten /-organisationen geliefert wurden (bitte entsprechend der Jahre nach Land und als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)? Bezüglich sonstiger Rüstungsgüter und Kriegswaffen, die aus dem Haushaltstitel „Ertüchtigung“ als Beschaffung/Nachbeschaffung aufgrund von Abgaben aus Depotbeständen der Bundeswehr erfolgten, wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen . Bei den erbetenen Angaben zu Wert- und Güterbeschreibung ist nicht auszuschließen , dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine Identifizierung der Unternehmen erfolgen kann. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der Unternehmen, insbesondere ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preisabsprachen zuließe. Die weitere Beantwortung der Frage ist VS-eingestuft, diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Außerdem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/11889 vom 2. März 2017 verwiesen. 8. Wurden im Jahr 2017 im Gegensatz zu dem Jahr 2016 aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 Rüstungsgüter und/oder Kriegswaffen von Seiten der Bundesregierung „lokal“ beschafft, die dann in/an die Partnerstaaten/- organisationen übergeben wurden (bitte nach Land, Land, in dem die Beschaffung stattgefunden hat, als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)? Bezüglich der erbetenen Angaben zu Wert und Güterbeschreibung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die weitere Beantwortung der Frage ist VS-eingestuft, entsprechend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/326 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welchen Partnerstaaten/-organisationen wurden im Jahr 2017 welche Mittel aus dem Haushaltstitel 687 03 in Einzelplan 60 zur eigenständigen Beschaffung von Material, Fahrzeugen, Rüstungsgütern und Kriegswaffen etc. zur Verfügung gestellt (bitte nach Land und Geldmittel erhaltende/erhaltendes Organisation, Ministerium etc. und Höhe der Geldmittel auflisten)? Die Beantwortung der Frage ist VS-eingestuft, entsprechend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Außerdem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/11889 vom 2. März 2017 verwiesen. 10. Die Ausfuhr welcher Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden in den Jahren 2016 und 2017 im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ genehmigt, und welche Ausfuhren sind bisher tatsächlich erfolgt (bitte entsprechend der Jahre nach Land und als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung, Wert und Hersteller auflisten)? Bezüglich der erbetenen Angaben zu Wert- und Güterbeschreibung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die weitere Beantwortung der Frage ist VS-eingestuft, entsprechend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Außerdem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/11889 vom 2. März 2017 verwiesen. 11. Wurde den Partnerstaaten in den Jahren 2016 und 2017 Material der Bundeswehr geliefert, und wenn ja, handelte es sich dabei um Material, das ausgesondert und anschließend neu beschafft wurde oder das anschließend und dauerhaft nicht neu beschafft wurde (bitte entsprechend der Jahre nach Land und als Endempfänger angegebene/angegebenes Behörde, Ministerium, Organisation etc., Güterbeschreibung und Wert auflisten)? Die Beantwortung der Frage ist VS-eingestuft, entsprechend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Außerdem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11889 vom 2. März 2017 verwiesen. 12. Welche Ausbildungs-, Beratungs- oder Trainingsmaßnahmen fanden in den Jahren 2016 und 2017 im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ statt, und wer führt bzw. führte diese durch (bitte entsprechend der Jahre nach Land und an Maßnahmen teilnehmender Organisationseinheit etc., Bezeichnung , Zweck und Dauer der Maßnahmen auflisten)? Alle durchgeführten Unterstützungsleistungen der Bundespolizei (BPOL) und des Bundeskriminalamts (BKA) sind in den Antworten der Bundesregierung auf die folgenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (Quartalsanfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland) dargestellt: - Bundestagsdrucksache 18/8380 vom 10. Mai 2016 - Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 - Bundestagsdrucksache 18/11391 vom 7. März 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/326 - Bundestagsdrucksache 18/12723 vom 14. Juni 2017 - Bundestagsdrucksacke 18/13249 vom 17. August 2017 - Bundestagsdrucksacke 19/34 vom 7. November 2017 Mit der Lieferung von Ausstattungsmaterial ist grundsätzlich eine allgemeine Einweisung/Ausbildung verbunden. Die weitere Beantwortung der Frage ist VS-eingestuft, entsprechend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Außerdem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11889 vom 2. März 2017 verwiesen. 13. Welche der Partnerländer, die direkt oder indirekt Mittel aus dem Haushaltstitel erhalten, sind oder waren in den Jahren 2016 und 2017 Empfänger sog. Länderabgaben und/oder nehmen oder nahmen an dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung teil (bitte entsprechend der Jahre nach Land, Jahr und Gütern der Länderabgabe und Bezeichnung des Ausstattungshilfeprogramms auflisten)? Die Beantwortung der Frage VS-eingestuft, entsprechend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Inwieweit hat inzwischen die Einrichtung eines Evaluierungsverfahrens zur Bewertung der Projektergebnisse in den einzelnen Ländern stattgefunden, die für 2017 vorgesehen war (Bundestagsdrucksache 18/11889)? Die Ertüchtigungsinitiative wurde 2016 aufgelegt. Unter Berücksichtigung der erst zweijährigen Laufzeit des Programms werden derzeit umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um eine aussagekräftige Evaluierung nach wissenschaftlichen Standards zu ermöglichen. Die Bundesregierung nimmt weiterhin Bewertungen der Projekte vor, die vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen und militärischen Kräften vor Ort und den Partnerländern durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden dem Bundestag durch die Bundesregierung auf dem üblichen Weg mitgeteilt. 15. Inwieweit haben bereits „Vor-Ort-Kontrollen“ über den Verbleib des im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ gelieferten Materials stattgefunden (bitte entsprechend der Länder auflisten)? Es werden durch Durchführungsorganisationen und Auslandsvertretungen vor Ort anlassbezogene Kontrollen vorgenommen. Bislang haben keine „Vor-Ort- Kontrollen“ im Sinne der von der Bundesregierung im Juli 2015 beschlossenen „Eckpunkte zur Einführung von Post-Shipment-Kontrollen“ zur Überprüfung des Verbleibs von im Rahmen der „Ertüchtigung von Partnerstaaten“ gelieferten Rüstungsgütern stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11889 vom 2. März 2017 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/326 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Armutsbekämpfung bei „Ertüchtigungsmaßnahmen“ nicht das Hauptziel ist (www. imi-online.de/2017/08/03/aufruestung-als-armutsbekaempfung/)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333