Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3277 19. Wahlperiode 05.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerold Otten und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2853 – Einsatz der Bundeswehr im Inland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2556) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller sind mit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2556 nicht zufrieden. Unbenommen der Tatsache, dass Veränderungen im Organisationsaufbau des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) stattgefunden haben, zielt die Kleine Anfrage nicht vordergründig auf die Zuständigkeiten innerhalb des BMVg ab. Es geht um die Frage nach dem Vorhandensein von Studien bzw. Analysen im Bereich Islamismus bzw. Dschihadismus, die unter Beteiligung des BMVg erarbeitet worden sind oder zurzeit bearbeitet werden. 1. Waren oder sind das Bundesministerium der Verteidigung, Abteilungen hiervon oder einzelne Personen des BMVg an der Erarbeitung von Studien oder Analysen, welche die Genese und Entwicklung des Islamismus bzw. Dschihadismus in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, beteiligt, und wenn ja, dann bitten die Fragesteller um a) Darlegung der Aufgabenstellung, des Inhalts und der Ergebnisse der Studien bzw. Analysen und b) eine Bewertung der Ergebnisse durch die Bundesregierung? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) war und ist nicht an solchen Studien oder Analysen beteiligt. Eine Beteiligung einzelner Personen des BMVg – beispielsweise im Rahmen nicht dienstlicher, eigener wissenschaftlicher Tätigkeiten – wird durch das BMVg nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333