Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3335 19. Wahlperiode 06.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2608 – Unternehmensnachfolgen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland werden nach unterschiedlichen Schätzungen bis 2022 zwischen 150 000 und einer halben Million Unternehmen ihre Nachfolge regeln müssen. Davon sind mindestens 2,4 Millionen Beschäftigte betroffen. Die Nachfolge zu regeln, bedeutet unter anderem, sich über Finanzbedarf, Unternehmenswert, rechtliche und administrative Fragen, Motivation und Ausrichtung, Einarbeitung , Personalführung und Übergabezeitpunkt klar zu werden und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Das Loslassen des Lebenswerks ist für viele Unternehmer und Unternehmerinnen dabei eine besondere Herausforderung. Besonders in den ländlichen Räumen und in Kleinstädten sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oft die größten Arbeitgeber vor Ort und wichtig für Zusammenhalt und Lebensqualität. Doch gerade fernab der Großstädte stellt die erfolgreiche Nachfolge oftmals eine besondere Herausforderung dar. Fachkräftemangel, fehlende Infrastruktur und demographischer Wandel sind in vielen Regionen zusätzliche Hindernisse für eine erfolgreiche Nachfolge. Wenn dann ein Betrieb wegen fehlender Nachfolge stillgelegt wird, gehen oft auch andere abhängige Arbeitsplätze und gewachsene Strukturen unwiederbringlich verloren. Im Osten Deutschlands steht die Gründergeneration, welche nach der Deutschen Einheit ihre Unternehmen aufbaute oder Betriebe übernommen hat, bald vor dem Rentenalter. Im Gegensatz zu der oft hundertjährigen Erfahrung mit Familienunternehmen in den alten Bundesländern, steht hier eine Vielzahl an Unternehmen vor der ersten Betriebsübergabe ihrer Geschichte. Angesichts dieser anstehenden Welle von Unternehmensnachfolgen stellt sich die Frage, was die Bundesregierung tut, um besonders KMU bei dieser wichtigen Herausforderung besser zu unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3335 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ziel der Bundesregierung ist es, dass der deutsche Mittelstand auch in Zukunft stark, innovativ und vielfältig bleibt. Arbeitsplätze, unternehmerisches Knowhow und die Verantwortung für die Arbeitsplätze dürfen nicht verloren gehen, wenn der Staffelstab infolge des Generationswechsels in den Betrieben weitergereicht wird. Diesen einschneidenden Schritt für das Unternehmen und die persönliche Zukunft der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers gilt es, strategisch richtig und vor allem rechtzeitig vorzubereiten. Darüber hinaus sollten auch die jüngeren Unternehmerinnen und Unternehmer für den Notfall vorsorgen, damit der Betrieb z. B. im Falle von Erkrankung oder Unfall fortgeführt wird. Die Erleichterung und Flankierung der Unternehmensnachfolge im Mittelstand ist deshalb ein zentrales Handlungsfeld der Mittelstandspolitik der Bundesregierung . Eine Unternehmensnachfolge bietet insbesondere für Gründerinnen und Gründer gute Chancen und Perspektiven für einen Start in die unternehmerische Selbständigkeit, u. a. durch die Übernahme und Fortführung eines erprobten Geschäftsmodells , qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eines vorhandenen Auftragsbestands und Kunden. Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge tragen insbesondere auch dazu bei, dass Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig für den Generationenwechsel sensibilisiert und informiert werden. Studien belegen, dass erfolgreiche Unternehmensnachfolgen sowohl innerhalb der Familie als auch durch externe Übernehmerinnen oder Übernehmer einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf erfordern, damit die einzelnen Schritte gründlich vorbereitet und strukturiert umgesetzt werden können. Zur Beobachtung der Entwicklung von Unternehmensnachfolgen in Deutschland stehen der Bundesregierung verschiedene Analysen und Auswertungen zur Verfügung , die u. a. vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn, der KfW und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag in regelmäßigen Perioden durchgeführt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden weichen die Daten voneinander ab. 1. Welche Bedeutung hat das Thema Unternehmensnachfolgen aus Sicht der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren für a) den Wirtschaftsstandort Deutschland, b) den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland, c) die Erhaltung bzw. Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d) den Erhalt von Arbeitsplätzen? Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) stehen im Zeitraum 2018 bis 2022 rund 150 000 Unternehmen in Deutschland zur Übergabe an. Durchschnittlich werden je 1 000 Unternehmen in diesem Zeitraum 43 Unternehmen die Übergabe vorbereiten (in Ostdeutschland rund 40 Unternehmen ). Die Zahl der anstehenden Unternehmensnachfolgen nimmt im aktuellen Zeitraum im Vergleich zu früheren Analysen des IfM Bonn zu. Im vorgenannten Zeitraum ist mit keiner generellen Nachfolgelücke zu rechnen, jedoch sind regionale und branchenspezifische Engpässe nicht auszuschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3335 2. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 aufgrund von Nachfolgeproblemen stillgelegt worden (bitte nach Jahren, Bundesländern und Unternehmensgrößen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Daten über Unternehmen vor, die aufgrund von Nachfolgeproblemen stillgelegt wurden. Insgesamt ist es schwer zu bestimmen, aus welchen Gründen ein Unternehmen stillgelegt wird. Eine Stilllegung mangels eines Interesses an der Übernahme oder Fortführung eines Betriebes ist nicht unbedingt die Folge von Nachfolgeproblemen . Insbesondere betriebliche oder branchenspezifische Entwicklungen haben erheblichen Einfluss auf diese Frage. Die fehlende Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ist dabei im Einzelfall auch zu berücksichtigen. 3. Wie viele Unternehmen werden nach Schätzung der Bundesregierung in den kommenden fünf, zehn und fünfzehn Jahren aufgrund von Nachfolgeproblemen stillgelegt werden müssen (bitte nach Bundesländern und Unternehmensgrößen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Prognosen über Unternehmen vor, die voraussichtlich aufgrund von Nachfolgeproblemen schließen werden. Im Zuge des demografischen Wandels wird die Zahl der übergabewilligen Unternehmen steigen und die Zahl der übernahmewilligen Nachfolgerinnen und Nachfolger tendenziell sinken. 4. Sieht die Bundesregierung eine Nachfolgelücke in den kommenden fünf, zehn und 15 Jahren, und falls ja, wie groß fällt diese jeweils aus (bitte nach Bundesländern, Branchen und Unternehmensgrößen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine regionalen und branchenspezifischen Daten vor, um etwaige künftige Engpässe im Nachfolgegeschehen abschätzen zu können . 5. Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich für das Scheitern von Unternehmensnachfolgen bei KMU in Deutschland relevant? Die Gründe für das Scheitern von Unternehmensnachfolgen sind vielfältig und finden sich überwiegend bereits im Vorfeld der geplanten Übergabe. Zentral ist vor allem die Fehleinschätzung der Zukunftsfähigkeit und damit des Wertes des eigenen Unternehmens seitens der Übergeberin oder des Übergebers. Studien belegen , dass die Mehrzahl der Alteigentümer den Wert ihres Unternehmens teils erheblich überschätzen. Dies hat zur Folge, dass sich kaum ein Nachfolger findet, weil es ökonomisch nicht sinnvoll ist, das Unternehmen fortzuführen oder sich der Nachfolge- und Verhandlungsprozess verzögert, weil Übernahmeinteressierte nicht bereit sind, den geforderten Kaufpreis zu zahlen. Zusätzlich kann es sich in diesem Zusammenhang negativ auswirken, wenn Alteigentümer den Übergabeprozess immer weiter hinauszögern und gleichzeitig Investitionen in die Zukunft des Unternehmens einschränken oder unterlassen. Damit reduzieren sie tendenziell die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Als kritisch kann es sich überdies erweisen, wenn Überlegungen darüber, wer das Unternehmen übernehmen soll, spät einsetzen und infolgedessen auch erst spät geklärt wird, ob Familienangehörige oder Mitarbeiter, denen das Unternehmen eventuell übergeben werden soll, überhaupt dazu bereit oder in der Lage sind. Wenn dies nicht der Fall ist, setzt die häufig sehr zeitaufwändige Suche nach einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3335 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Übernehmerin oder einem Übernehmer von außerhalb der Familie bzw. des Unternehmens ein. Diese zeitlichen Verzögerungen stärken in der Regel nicht das Unternehmen und damit seinen Wert. Im Extremfall können sie zum Scheitern der Nachfolge führen. 6. Welche Maßnahmen in welchem Umfang ergreift die Bundesregierung, um erfolgreiche Unternehmensnachfolgen zu unterstützen und Stilllegungen zu verhindern? Die Unternehmensnachfolgeinitiative „nexxt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet gemeinsam mit bundesweiten Kooperationspartnern umfassende Informationen und Beratung an und bringt Unternehmen mit Nachfolgeinteressierten zusammen. Ziel ist es, für die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu sensibilisieren und für das Thema mehr Aufmerksamkeit zu erreichen sowie die umfangreichen Unterstützungsangebote transparent zu machen. Zentrales Instrument der Unterstützungsleistungen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge ist die Unternehmensnachfolgebörse „nexxt-change“1. Über die kostenlose Internetbörse können insbesondere Kontakte geknüpft werden. Bundesweit betreuen rund 700 Regionalpartner vor Ort die Interessenten. Sie geben Tipps und Hilfestellung zur Inseratsgestaltung, zur Kontaktaufnahme und zu Auswahlkriterien. Mit über 8 500 veröffentlichten Inseraten von Übergabeangeboten und interessierten Nachfolgern wird die Internetbörse stark frequentiert. Seit 2006 wurden bereits über 15 500 erfolgreiche Unternehmensübergaben durch die Börse angestoßen. Darüber hinaus können Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger auf alle Angebote der Gründungsfinanzierung zurückgreifen. Hier stehen langfristige und niedrig verzinste Kreditangebote ebenso zur Verfügung wie auch eigenkapitalverstärkendes Nachrangkapital. Sicherheiten, die den Gründern und Nachfolgern häufig fehlen, können über Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften der Bürgschaftsbanken verbessert oder ersetzt werden. Ein wesentlicher Baustein bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen sind daher die Bürgschaften der 16 Bürgschaftsbanken bei fehlenden banküblichen Sicherheiten. Es werden bis zu 80 Prozentige Ausfallbürgschaften für Kredite übernommen, die durch den Bund und das jeweilige Bundesland teilweise rückverbürgt werden. Der Anteil der Unternehmensnachfolgen an den zu verbürgenden Engagements steigt stetig und macht derzeit über ein Viertel aller übernommenen Bürgschaften aus. Die verschiedenen Förderprogramme stehen mit unterschiedlichen Ansätzen und Zielrichtungen zur Verfügung und können – abgestimmt auf den Einzelfall – zum optimalen Finanzierungsmix beitragen. Diese verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand ist wichtig, damit Innovationspotenziale und Ideenreichtum auf fruchtbaren Boden fallen. 7. In welcher Höhe und mit welchen zusätzlichen Programmen und Maßnahmen sollen Unternehmensnachfolgen in den kommenden vier Jahren seitens der Bundesregierung unterstützt werden? Mit dem aufeinander abgestimmten Förderangebot aus Bundes- und Landesmitteln besteht ein umfangreiches Unterstützungspaket zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen . Damit wird vor allem der größten Hürde bei Betriebsübernahmen , der Finanzierung des Kaufpreises und weiterer Aufwendungen infolge 1 www.nexxt-change.org Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3335 der Nachfolge ausreichend Rechnung getragen. Die Finanzierungsbedingungen für Gründungen und mittelständische Unternehmen sind derzeit ausgesprochen gut – die Finanzierungsbereitschaft kreditgebender Banken ist so gut wie lange nicht mehr. Mit den drei wichtigsten ERP-Gründungs- und Nachfolgeprogrammen (siehe Antwort zu Frage 11) wurde 2017 insgesamt ein Fördervolumen von 3,8 Mrd. Euro erreicht. Nach Angaben der KfW entfallen ca. 40 Prozent davon auf Zusagen für Nachfolgen (entspricht ca. 1,5 Mrd. Euro). 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Gründungsförderungen, welche also einen Businessplan fördern, auch für Betriebsübernahmen, also derivative Gründungen, gegeben werden müssen? Grundsätzlich wird eine Betriebsübernahme als personenbezogene Existenzgründung eingestuft und mit dem vorhandenen Förderinstrumentarium unterstützt, sofern die Förderkonditionen erfüllt werden. Zusätzlich zur Bewertung des Businessplanes können bei Unternehmensnachfolgen die vorliegenden Bilanzzahlen des bisherigen Betriebs als Beurteilungsunterlagen herangezogen werden. Eine aktuelle Evaluierung des Programms „ERP-Kapital für Gründung“ zeigt, dass Betriebsübernahmen weit weniger von Ausfällen betroffen sind (16 Prozent) als Neugründungen (23 Prozent). 9. Ist nach Ansicht der Bundesregierung bei den Förderprogrammen des Bundes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welche sich namentlich an Gründerinnen und Gründer wenden, klar ersichtlich, dass auch potenzielle Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger gefördert werden können, und sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf in der Kommunikation? Der Aspekt der Unternehmensnachfolge bzw. Betriebsübernahme ist stets ein wesentlicher Bestandteil der Förderung der KfW – insbesondere im Gründungssegment – und wird dementsprechend kontinuierlich durch Kommunikationsmaßnahmen unterstützt. In den Merkblättern der relevanten Förderprogramme (siehe Antwort zu Frage 11), den entsprechenden KfW-Internetauftritten für diese Programme und den programmspezifischen Veröffentlichungen wird ausdrücklich auf die Fördermöglichkeiten von Unternehmensnachfolgen bzw. Betriebsübernahmen hingewiesen. Dies gilt auch auf programmübergreifender Ebene der KfW, u. a. im Internetauftritt , in den Broschüren zum Thema „Gründen“ und bei spezifischen Marketingaktivitäten . So lautet beispielsweise beim KfW-Internetauftritt die Bezeichnung für den Gründungsbereich „Gründen & Nachfolgen“ und im relevanten Produktfinder wird unmittelbar gefragt, ob eine Unternehmensnachfolge geplant ist. Zuletzt hat die KfW im März diesen Jahres in ihrem Newsletter „KfW-Stories“ der „Nachfolge“ ein eigenes Dossier gewidmet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt insbesondere in den Internetportalen www.existenzgruender.de, www.foerderdatenbank.de, www.nexxtchange .org sowie in verschiedenen Publikationen zu den Themen Gründen, Nachfolge und Förderung einen umfassenden Überblick über die zur Verfügung stehenden Förder- und Finanzierungsprogramme für Unternehmensnachfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3335 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Förderprogramme des Bundes enthalten Maßnahmen zum Thema Unternehmensnachfolgen? a) Welche Personen und Unternehmen sind jeweils förderberechtigt? b) Wie hoch sind die Mittel, die in den vergangenen fünf Jahren jeweils zur Verfügung gestellt und abgerufen wurden (bitte nach Programm und Jahr auflisten)? c) Wie viele Personen und Unternehmen haben Unterstützung erhalten (bitte nach KMU-Größenklassen aufschlüsseln und Höhe der Mittel pro Größenklasse angeben) Neben den in der Antwort zu Frage 11 genannten Programmen der KfW unterstützt der Bund mit dem Mikrokreditfonds Deutschland und Bürgschaften die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen. Der Mikrokreditfonds Deutschland sichert Mikrokredite an kleine Unternehmen ab, die keinen Zugang zu Finanzierungen durch Banken haben. Die Mikrokredite werden seit 2015 von der GRENKE Bank auf vorherige Empfehlung durch ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut vergeben. Die Bundesregierung hat Ende 2017 beschlossen, die Laufzeit des Mikrokreditfonds Deutschland bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Es handelt sich bei den vergebenen Mikrokrediten um Annuitätendarlehen , die schrittweise vergeben werden. Der erste Mikrokredit kann zwischen 1 000 Euro und 10 000 Euro betragen. Wird der Kredit störungsfrei sechs Monate getilgt, können weitere Mikrokredite beantragt werden, wobei die vergebenen Mikrokredite je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die Summe von 25 000 Euro nicht übersteigen dürfen. Derzeit werden die Mikrokredite mit 7,9 Prozent p. a. verzinst. Seit dem Start des Mikrokreditfonds Deutschland Anfang 2010 wurden mehr als 22 000 Kredite vergeben mit einem Gesamtvolumen von 139 Mio. Euro. Bürgschaften zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen wurden von den Bürgschaftsbanken in folgender Höhe übernommen: Anzahl der verbürgten Jahr Unternehmensnachfolgen Bürgschaftsvolumen in Mio. Euro 2014 1.349 228,5 2015 1.498 261,4 2016 1.524 321,3 2017 1.612 327,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3335 11. Welche Förderprogramme der KfW enthalten Maßnahmen zum Thema Unternehmensnachfolgen ? a) Welche Personen und Unternehmen sind jeweils förderberechtigt? b) Wie hoch sind die Mittel, die in den vergangenen fünf Jahren jeweils zur Verfügung gestellt und abgerufen wurden (bitte nach Programm und Jahr auflisten)? c) Wie viele Personen und Unternehmen haben Unterstützung erhalten (bitte nach KMU-Größenklassen aufschlüsseln und Höhe der Mittel pro Größenklasse angeben)? Bei der KfW stehen zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen folgende Gründerprogramme zur Verfügung2: ERP-Gründerkredit – StartGeld Gefördert werden Privatpersonen sowie kleine Unternehmen (KU) gemäß EU- Definition innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Jahr: Zusagen/Volumen 2013: 6.214/286 Mio. Euro 2014: 5.936/278 Mio. Euro 2015: 5.516/274 Mio. Euro 2016: 5.212/270 Mio. Euro 2017: 4.455/238 Mio. Euro ERP-Gründerkredit – Universell Gefördert werden Privatpersonen sowie Unternehmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Im KMU-Förderfenster werden kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition gefördert. Jahr: Zusagen/Volumen davon KMU: Zusagen/Volumen 2013: 15.018/2.599 Mio. Euro 15.018/2.599 Mio. Euro 2014:3 14.707/2.631 Mio. Euro 14.707/2.631 Mio. Euro 2015: 16.274/3.577 Mio. Euro 16.116/3.120 Mio. Euro 2016: 15.213/3.514 Mio. Euro 15.095/3.043 Mio. Euro 2017: 14.516/3.676 Mio. Euro 14.397/3.274 Mio. Euro ERP-Kapital für Gründung Gefördert werden Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. 2 Die Förderdaten umfassen Gründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen. In den Gründerprogrammen (ERP-Gründerkredit – StartGeld sowie – Universell und ERP-Kapital für Gründung) entfällt erfahrungsgemäß ca. 40% der Zusagetätigkeit auf Nachfolgen. 3 Zum Dezember 2014 erolgte die Erweiterung des Antragstellerkreises auf größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3335 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr: Zusagen/Volumen 2013: 838/144 Mio. Euro 2014: 784/127 Mio. Euro 2015: 751/133 Mio. Euro 2016: 600/117 Mio. Euro 2017: 578/111 Mio. Euro Des Weiteren können folgende KfW-Förderprogramme für etablierte Unternehmen zur Finanzierung von Nachfolgen eingesetzt werden: KfW-Unternehmerkredit Gefördert werden Unternehmen ab fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit . Im KMU-Förderfenster werden kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition gefördert. Jahr: Zusagen/Volumen davon KMU: Zusagen/Volumen 2013: 31.913/7.982 Mio. Euro 30.121/5.984 Mio. Euro 2014: 27.179/6.870 Mio. Euro 25.546/5.497 Mio. Euro 2015: 17.968/5.995 Mio. Euro 17.047/4.583 Mio. Euro 2016: 15.437/5.811 Mio. Euro 14.603/4.351 Mio. Euro 2017: 14.011/5.105 Mio. Euro 13.292/4.015 Mio. Euro ERP-Regionalförderprogramm Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Im KU-Förderfenster werden kleine Unternehmen gemäß EU-Definition gefördert. Jahr: Zusagen/Volumen davon KU: Zusagen/Volumen 2013: 1.314/343 Mio. Euro 1.136/268 Mio. Euro 2014: 1.405/392 Mio. Euro 1.089/228 Mio. Euro 2015: 1.308/377 Mio. Euro 1.026/220 Mio. Euro 2016: 1.312/437 Mio. Euro 967/231 Mio. Euro 2017: 1.558/554 Mio. Euro 1.162/307 Mio. Euro 12. Wie viele Unternehmen haben eine Förderung des Bundes oder der KfW erhalten und sind innerhalb der ersten drei Jahre nach der Betriebsübergabe insolvent gegangen? Analysen zum Programm „ERP-Kapital für Gründung“ zeigen, dass bei geförderten Übernahmen die Unternehmen nach dem dritten Geschäftsjahr signifikant bessere Bonitätsbewertungen aufweisen und die Ausfallraten geringer als bei Neugründungen sind. Konkrete Daten über Unternehmen, die eine Förderung erhalten haben und anschließend innerhalb der ersten drei Jahre insolvent gegangen sind, liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3335 13. Welches sind die für die Förderung von Unternehmensnachfolgen zehn volumenmäßig am meisten genutzten Förderprogramme des Bundes oder der KfW (bitte nach Programm, durchschnittlicher Fördermenge, Anteil Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen an der Förderung aufschlüsseln)? Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. Eine detailliertere Auswertung für Unternehmensnachfolgen liegt nicht vor. 14. Welches sind die für die Förderung von Unternehmensnachfolgen zehn am häufigsten, also in der größten Anzahl, genutzten Programme des Bundes oder der KfW (bitte nach Programm, durchschnittlicher Fördermenge, Anteil Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen an der Förderung aufschlüsseln)? Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. Eine detailliertere Auswertung für Unternehmensnachfolgen liegt nicht vor. 15. Welches sind die zehn volumenmäßig am höchsten ausgestatteten Förderprogramme des Bundes oder der KfW, die explizit auf die Nachfolgeförderung ausgerichtet sind (bitte nach Programm, durchschnittlicher Fördermenge , Anteil Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen an der Förderung aufschlüsseln)? Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. Eine detailliertere Auswertung für Unternehmensnachfolgen liegt nicht vor. 16. Welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über den Fortbestand von Unternehmen drei, fünf und zehn Jahre nach einer Betriebsübergabe (bitte nach Abwicklung und Insolvenz differenzieren)? Der Bundesregierung liegen keine Panelstudien vor, die Auskunft über den Fortbestand von Unternehmen nach einer Betriebsübergabe geben könnten. Das Unternehmensregister informiert lediglich darüber, ob ein Unternehmen fortbesteht und enthält keine Anhaltspunkte, ob es zuvor übergeben wurde. 17. Fördert der Bund auch Maßnahmen, welche Nachfolgerinnen und Nachfolger nach der Betriebsübernahme mit Knowhow, Fortbildungen oder Beratungen unterstützt, und wenn ja, um was für Maßnahmen handelt es sich, und welchen monetären Umfang haben diese, und falls nein, hält sie diese für sinnvoll? Die Bundesregierung unterstützt Unternehmensübergaben und -nachfolgen durch Informations- und Beratungsangebote. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt durch die Internetportale www.existenzgruender.de und www.nexxt-change.org sowie insbesondere die Publikation „Unternehmensnachfolge – Die optimale Planung“ kostenlos umfassende Informationen zur Verfügung . Darüber hinaus können nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie insbesondere Jungunternehmen in den ersten zwei Jahren nach Gründung bzw. nach der Unternehmensübernahme Zuschüsse4 zu einer Beratung5 erhalten. 2017 wurden 3 692 Beratungen von Jungunternehmen mit insgesamt 8,7 Mio. Euro gefördert . 4 in Höhe von 80 Prozent (neue Länder ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent (Region Lüneburg) bzw. 50 Prozent (alte Länder ; ohne Region Lüneburg; Berlin und Region Leipzig) 5 förderfähige Beratungskosten max. 4 000 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3335 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Fördert der Bund oder die KfW auch Maßnahmen zur Finanzierung der vorherigen Eigentümerinnen und Eigentümer bei Unternehmensnachfolgen, und wenn ja, um was für Maßnahmen handelt es sich, und welchen monetären Umfang haben diese, und falls nein, hält sie diese für sinnvoll? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet insbesondere mit der Unternehmensnachfolgeinitiative „nexxt“ und der Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org speziell für die Übergeberinnen und Übergeber umfassende Informationen, Veranstaltungshinweise und regionale Ansprechpartner an, damit sie die Unternehmensnachfolge frühzeitig und strukturiert vorbereiten. 19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, neben der Plattform nexxtchange eine zentrale Anlaufstelle oder ein Portal, welches alle Förderprogramme der Bundesregierung zum Thema Unternehmensnachfolgen vorstellt oder aufbereitet, zu schaffen oder die Plattform nexxt-change selbst zu erweitern, und wenn nein, warum nicht? Die Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org verlinkt6 bereits direkt auf die Förderprogramme des Bundes, weiterführende Informationen zu Finanzierungen sowie die Förderdatenbank des Bundes. 20. Über welche Erkenntnisse und über welche Berichte verfügt die Bundesregierung zur Evaluation und Wirksamkeit von nexxt-change? Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Evaluation kam zu erfreulichen Ergebnissen. Der 2013 vorgelegte Evaluationsbericht7 zeigte, dass vor allem viele Klein- und Kleinstunternehmen über www.nexxtchange .org den Generationswechsel erfolgreich umsetzen können. Jährlich sichert die Börse rund 10 000 Arbeitsplätze und Know-how in Deutschland. Der Nutzen der Börse wird von den Regionalpartnern, den befragten Übergeberinnen und Übergebern sowie den Nachfolgerinnen und Nachfolgern hoch eingeschätzt. Durchschnittlich sind in den übergebenen Unternehmen acht Beschäftigte tätig. Die befragten Nutzerinnen und Nutzer bewerteten die nexxt-change-Börse als funktionale und seriöse Nachfolgebörse. Rund 70 Prozent der befragten erfolgreichen Übergeberinnen und Übergeber sowie Übernehmerinnen und Übernehmer waren der Meinung, dass sie nur über nexxt-change eine passende Nachfolge bzw. ein Unternehmen zur Fortführung finden konnten. Inzwischen wurden rund 15 500 erfolgreiche Unternehmensübergaben über die Onlinebörse vermittelt. 21. Wie viele Unternehmensnachfolgen sind in den kommenden fünf, zehn und 15 Jahren in den ostdeutschen Bundesländern zu erwarten (bitte nach Unternehmensgrößen , Branchen und Bundesländern, sowie falls vorhanden Anzahl der vermutlich betroffenen Beschäftigten aufschlüsseln)? Die nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) in den ostdeutschen Bundesländern im Zeitraum von 2018 bis 2022 von einer Unternehmensnachfolge betroffenen Unternehmen und Beschäftigte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Schätzungen für darüber hinausgehende Zeiträume sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselte Informationen zur Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit der zur Übergabe anstehenden Unternehmen liegen nicht vor. 6 https://www.nexxt-change.org/DE/Service/Foerderung/foerderung.html;jsessionid=5B872F9DCA3317C33A0397C7CBF1EB7E 7 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/nexxt-change-evaluation.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3335 Tabelle: Anzahl der zwischen 2018 und 2022 in Ostdeutschland anstehenden Unternehmensübergaben und der davon betroffenen Beschäftigten Bundesland Unternehmen Beschäftigte Berlin 6.200 82.000 Brandenburg 3.700 52.000 Mecklenburg-Vorpommern 2.600 36.000 Sachsen 6.200 87.000 Sachsen-Anhalt 3.000 44.000 Thüringen 3.100 46.000 Ostdeutschland insgesamt 24.800 347.000 Quelle: IfM Bonn 2018. 22. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Unterschiede in der Nachfolgesituation in den ostdeutschen Bundesländern und den westdeutschen Bundesländern , und wenn ja, welche? Durch den Gründungsboom in den Jahren nach der Deutschen Einheit stellt sich für viele Unternehmerinnen und Unternehmer nach ca. 25 bis knapp 30 Jahren jetzt vermehrt die Frage der Unternehmensübergabe. Vor dem Hintergrund des in Ostdeutschland schneller fortschreitenden demografischen Wandels ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge von besonderer Bedeutung. Aus einzelwirtschaftlicher Sicht stellen sich in Ost- und Westdeutschland bei der Unternehmensnachfolge grundsätzlich die gleichen Themen. 23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung speziell zur Förderung von Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern ergriffen, und wie unterscheiden sich diese von denen in westdeutschen Bundesländern? Die Bundesregierung unterstützt mit ihren Programmen für Existenzgründungen und spezifischen Maßnahmen die Unternehmensnachfolge in Ost- und Westdeutschland . Da sich die Herausforderungen bei Unternehmensnachfolgen in Ostund Westdeutschland thematisch gleichen, gibt es auch keine speziellen Förderansätze für Unternehmensnachfolgen in Ostdeutschland. Allerdings gibt es bei einigen Programmen aufgrund der wirtschaftlichen Strukturschwäche bessere Förderkonditionen für Gründungen bzw. Nachfolgen in Ostdeutschland bei den ERP-Programmen. Da es gerade bei Existenzgründungen oder bei Unternehmensnachfolgen oftmals an banküblichen Sicherheiten mangelt, stehen in Ostdeutschland , zusätzlich zu den Bürgschaftsbanken und den Länderbürgschaften, für Bürgschaftsanträge ab 10 Mio. Euro die parallelen Bund-Landes-Bürgschaften zur Verfügung. Besondere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern sind nicht geplant, da derzeit hinsichtlich der Nachfolgethematik keine Unterschiede zwischen west- und ostdeutschen Bundesländern ersichtlich sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3335 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Plant die Bundesregierung spezielle Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern, wenn ja, welche und in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die künftige Strukturförderung viel breiter als bisher angelegt wird. Kern ist die Entwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020 (nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II). Förderprogramme aus verschiedenen Bereichen sollen künftig noch stärker ihren Beitrag zum Strukturausgleich leisten. Die bestehenden Bundesprogramme werden entsprechend daraufhin überprüft werden, ob und wie sie zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen können. 25. Welche Maßnahmen hat die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung speziell zur Förderung von Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern ergriffen? Die zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen zur Verfügung stehenden Programme ERP-Kapital für Gründung und ERP-Regionalförderprogramm weisen programmspezifisch Präferenzen für ostdeutsche Bundesländer auf. Im ERP-Kapital für Gründung beträgt der erforderliche Eigenmitteleinsatz 10 Prozent (gegenüber 15 Prozent in den westdeutschen Bundesländern) und insgesamt können 50 Prozent (gegenüber 45 Prozent in den westdeutschen Bundesländern) der förderfähigen Investitions- und sonstigen Kosten finanziert werden. Zusätzlich sind die Zinskonditionen für die ostdeutschen Bundesländer um bis zu 0,25 Prozent p. a. vergünstigt. Im ERP-Regionalförderprogamm sind in den ostdeutschen Bundesländern die Zinskonditionen derzeit um bis zu 0,15 Prozent p. a. vergünstigt. Für Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern sind bisher keine speziellen Maßnahmen ergriffen worden bzw. nicht erforderlich (siehe Antworten zu den Fragen 23 und 26). 26. Plant die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensnachfolge in den ostdeutschen Bundesländern , wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Besondere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensnachfolge in ostdeutschen Bundesländern sind nicht geplant, da derzeit hinsichtlich der Nachfolgethematik keine Unterschiede zwischen west- und ostdeutschen Bundesländern ersichtlich sind. Durchschnittlich stellt sich die Situation in den ostdeutschen Bundesländern mit Blick auf die Alterung der KMU-Inhaber (Anteil Inhaber über 55 Jahre geringer) und den anstehenden Nachfolgen (Anzahl geplanter Nachfolgen innerhalb der nächsten 3 Jahre geringfügig geringer) sogar etwas besser dar (vgl. KfW-Mittelstandsatlas 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3335 27. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Zahlen oder Schätzungen, wie viele der in den nächsten fünf Jahren zur Übergabe anstehenden Unternehmen von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden (bitte nach Unternehmensgröße und Branchen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine aufgeschlüsselten Zahlen über die zur Übergabe anstehenden Unternehmen von Menschen mit Migrationshintergrund in den nächsten Jahren vor. 28. Wie viele Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund geführt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 aufgrund von Nachfolgeproblemen stillgelegt worden (bitte falls möglich nach Jahren, Bundesländern und Unternehmensgrößen aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 29. Gibt es zielgruppenspezifische Maßnahmen für Frauen zum Thema Unternehmensnachfolgen , vor dem Hintergrund, dass diese in der Unternehmensführung und Unternehmensgründung bisher unterrepräsentiert sind, oder plant die Bundesregierung hierzu zielgruppenspezifische Maßnahmen, und falls ja, welche und in welchem Umfang? Die Bundesregierung bietet in Kooperation mit der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) spezifische Unterstützungsleistungen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge für Frauen an, die im Existenzgründerinnen-Portal8 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gebündelt sind. Neben Informationsund Beratungsangeboten sowie einem bundesweiten Netzwerk mit regionalen Ansprechpartnerinnen bietet die bga jährlich einen „Nationalen Aktionstag zur Unternehmensnachfolge durch Frauen“ an, an dem rund 70 Partner verschiedene Informations-, Beratungs- und Veranstaltungsformate rund um das Thema Unternehmensnachfolge für Frauen durchführen. 30. Welche Qualifikationen müssen Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater haben, um Nachfolgeberatung und -begleitung anbieten zu dürfen ? Es bestehen keine gesetzlichen Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von Nachfolgeberatung und -begleitung durch Unternehmensberaterinnen und -berater. 31. Welche Institutionen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Nachfolgeberatung an, und ist dieses Angebot nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend (bitte begründen)? Bundesweit bieten zahlreiche Einrichtungen, Stellen, Netzwerke, Kammern, Verbände , freiberufliche Beratungen u. a. Informationen und Beratung im Nachfolgeprozess an. 8 www.existenzgruenderinnen.de/DE/Unternehmensnachfolge/unternehmensnachfolge_node.html;jsessionid= EC238B05053E0F6F1F58E44CB0E9E732 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3335 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermöglicht mit dem BMWi- Behördenwegweiser eine online-Recherche zu den zuständigen Behörden, Einrichtungen und Ansprechpartnern9. Darüber hinaus unterstützt insbesondere die KfW-Beraterbörse bei der Suche nach kompetenten Unternehmensberaterinnen und -beratern10. 32. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um neutrale Beratungen oder das Vertrauen in die Neutralität der Beratenden zur Unternehmensnachfolge zu fördern, falls ja, welche und in welchem Umfang, und falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung erhöht insbesondere durch die in der Antwort zu Frage 31 genannten Plattformen sowie durch weitere Publikationen, u. a. GründerZeiten 02: Information und Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie11, die Transparenz und gibt einen Überblick über die vielfältigen Informations- und Beratungsangebote sowie unterstützt die zielgerichtete Suche nach den passenden Beratungsleistungen zur Erleichterung des Nachfolgeprozesses. 9 www.bmwi-wegweiser.de/adressen/home/0,1,0.html 10 https://beraterboerse.kfw.de/index.php?ac=consultant_search 11 u. a. www.existenzgruender.de/SharedDocs/Downloads/DE/GruenderZeiten/GruenderZeiten-02.pdf?__blob=publicationFile Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333