Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3336 19. Wahlperiode 06.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Fabio De Masi, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2632 – Freihandelsabkommen der EU mit Mexiko und Mercosur vor dem Hintergrund des Grundsatzes des fairen Handels V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Fairer Handel“ ist die neue erklärte Devise in der Handelspolitik der Bundesregierung . Gleich 14-mal wird der Anspruch „fairer“ Handelsbeziehungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formuliert. An diesem, so scheint es, dürfen die Wählerinnen und Wähler die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der EU-Handelspolitik messen. Bei den Freihandelsabkommen mit Mexiko und den Mercosur-Staaten (Mercosur = Gemeinsamer Markt Südamerikas ), die sich aktuell in der letzten Verhandlungsphase befinden, haben die Fragesteller Zweifel, ob sie mit dem Grundsatz fairer bzw. gerechter Handelsbeziehungen vereinbar sind. Bereits seit 1999 verhandelt die EU das Freihandelsabkommen mit den Mercosur -Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Dass nach bald 20 Jahren Verhandlungen immer noch keine Einigung erzielt wurde, zeigt den kontroversen Charakter des geplanten Abkommens: Venezuela, seit Dezember 2016 aus dem Bündnis suspendiert, lehnte eine Teilnahme an den Verhandlungen ab und nahm nur als Beobachterin teil. Mehrfach wurden die Gespräche ausgesetzt. Bisher waren auch die linksgerichteten Regierungen Brasiliens und Argentiniens skeptisch. Die EU verpflichtet sich nach momentanem Stand auf Zollsenkungen und höhere Importquoten und verlangt weitreichende Marktöffnungen von den südamerikanischen Staaten, ohne Rücksicht auf deren wirtschaftliche Entwicklung. Nun scheint die Gelegenheit für den Abschluss des Freihandelsabkommens günstig wie nie: In Argentinien regiert der neoliberale Mauricio Macri und in Brasilien der rechte Michel Temer, der durch ein umstrittenes Amtsenthebungsverfahren gegen die gewählte Präsidentin Dilma Rousseff an die Macht kam. Das Zeitfenster für den Abschluss eines neoliberalen Abkommens ist knapp bemessen , zumal im Oktober in Brasilien wieder eine linksgerichtete Regierung gewählt werden könnte. Im Juli 2017 übermittelte die Europäische Kommission dem Handelspolitischen Ausschuss des Europäischen Rates den Entwurf eines konsolidierten Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tragstextes. Die Bundesregierung drängte auf einen raschen Verhandlungsabschluss , doch auch nach der nunmehr 32. Verhandlungsrunde im Februar und März 2018 bestehen grundsätzliche Differenzen fort. Ebenfalls in der Endphase der Verhandlungen befindet sich die Aktualisierung des seit 2000 bestehenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko . Am 21. April 2018 verkündete die EU-Kommission den Abschluss der Verhandlungen, einen Tag später gratulierten sich Präsident Enrique Peña Nieto und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei einem gemeinsamen Auftritt in Hannover zu den „wirklich guten Nachrichten für Europa, Deutschland und Mexiko “. Diese Euphorie verwundert aus handelspolitischer Sicht, liest man in der Pressemitteilung der Kommission doch nur von einer „Einigung im Prinzip“ („agreement in principle“); die Verhandlungen würden noch bis Ende des Jahres 2018 dauern (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1830). Nichtregierungsorga -nisationen mahnen zudem an, dass die Einigung lange vor dem Abschluss der Konsultationen zur Nachhaltigkeitsprüfung (Sustainability Impact Assessment) verkündet wurde, die für Juli 2018 vorgesehen ist. Zudem erscheint die politische Erklärung mit dem mexikanischen Präsidenten noch vor dem tatsächlichen Abschluss der Verhandlungen nach Ansicht der Fragesteller als eine De-facto-Unterstützung des Präsidenten und seiner Partei PRI (Pastido Revolucionario Justitucional – Partei der institutionalisierenden Revolution ) im Vorfeld der Wahlen im Sommer 2018. Präsident Enrique Peña Nieto steht jedoch in seinem Heimatland wie auch international in der Kritik, wurden doch in seiner Amtszeit über 100 000 Tötungsdelikte verzeichnet, darunter 2017 mit 25 339 die bislang höchste Zahl in einem Jahr. Dazu kommen über 30 000 Verschwundene in zehn Jahren. Kaum eines dieser Verbrechen wird aufgeklärt, die Straflosigkeit in Mexiko „tendiert gegen null“ (www.sueddeutsche.de/ politik/mexiko-im-staat-der-straflosigkeit-1.3955165). Es bestehen enge Verstrickungen zwischen Polizei, Parteien, Staat und organisierter Kriminalität; Menschenrechtsorganisationen und die Vereinten Nationen werfen den mexikanischen Sicherheitsbehörden u. a. Folter, gewaltsames Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen vor (www.amnesty.org/en/countries/americas/ mexico/report-mexico). Dieser menschenrechtlich gravierenden Situation hat das Globalabkommen mit Mexiko bisher keine Rechnung getragen, die entsprechende Menschenrechtsklausel wurde nie aktiviert. Mexiko ist das Land mit den meisten Freihandelsabkommen weltweit. Die neoliberale Politik hat jedoch eine nachhaltige und soziale Entwicklung in dem Land nicht ermöglicht, sondern verhindert, wie unabhängige Studien zeigen: Prekäre Arbeit in Maquiladora-Exportfabriken, niedrige Wachstumsraten, steigende Armut und die Vertreibung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sind eine direkte Folge der Freihandelspolitik (www.fdcl.org/wp-content/uploads/ 2017/05/FDCL_EUMEX_FTA_web.pdf, http://cepr.net/images/stories/reports/ nafta-mexico-update-2017-03.pdf?v=2). Aus diesen Problemlagen ergeben sich Fragen sowohl in Bezug auf den Stand der Verhandlungen, die Normen der geplanten Freihandelsabkommen, wie auch zur politischen Einordnung der Beziehungen zu Mexiko und den Mercosur- Staaten. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Europäische Union (EU) verhandelt mit dem Mercosur über ein Assoziierungsabkommen mit Freihandelsteil. Das Abkommen der EU mit Mexiko ist ein Globalabkommen mit Freihandelsteil. Da davon ausgegangen wird, dass sich die Fragen dieser Kleinen Anfrage auf die Freihandelsteile der beiden Abkommen beziehen, nehmen die Antworten im Folgenden auch auf diese Bezug, sofern nicht explizit auf das Assoziierungs- bzw. Globalabkommen als Ganzes oder auf deren politischen Teile eingegangen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3336 1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen , dass „fairer“ Handel dazu beitragen muss, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte und Disparitäten zwischen den Handelspartnern zu verringern , falls nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Globalisierung aktiv und zum Vorteil aller zu gestalten. Eine wirksame, transparente und wertebasierte Handelspolitik (vgl. Handels- und Investitionsstrategie „Handel für alle“ der EU-Kommission aus 2015 und Umsetzungsbericht aus 2017) trägt maßgeblich zu Wohlfahrt, Wachstum und Beschäftigung in der EU und bei ihren Handelspartnern bei. Somit wird auch ein Betrag zur Verringerung von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichten geleistet. 2. Setzt sich die Bundesregierung für ein entsprechendes verbindliches Vertragsziel im Vertragstext des Abkommens zwischen der EU und den Mercosur -Staaten ein, das die Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Disparitäten im Handelsabkommen vorsieht? Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das angestrebte Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mercosur für beide Seiten eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung befördern kann. In diesem Sinne unterstützt die Bundesregierung auch den vorgesehenen Erwägungsgrund in der Präambel des Abkommens, der das gemeinsame Ziel der Förderung von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung betont, und gleichzeitig unterstreicht, dass Marktliberalisierung durch die Förderung von sozialer Entwicklung und die Reduzierung von sozialen Ungleichheiten begleitet werden sollte. 3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „fairer Handel“ es den weniger entwickelten Staaten ermöglichen muss, höherwertige Produkte zu exportieren , also ihre Terms of Trade zu verbessern? Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, im Rahmen der Verhandlungen von Handelsabkommen auch den Entwicklungsstand des jeweiligen Partners angemessen zu berücksichtigen. So werden mit Entwicklungsländern regelmäßig asymmetrische Marktliberalisierungspflichten vereinbart. Ein typisches Beispiel sind längere Zollsenkungsfristen für Entwicklungsländer als für die EU. Auch können Abkommen mit Entwicklungsländern, z. B. wie im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks, größere Ausnahmen von der Handelsliberalisierung vorsehen . Zudem kann vereinbart werden, dass Entwicklungsländer bestimmte Märkte im Bedarfsfall schützen können. Hierunter kann – je nach Entwicklungsstand der Handelspartner – auch die Förderung von industrieller Entwicklung sowie der Schutz von „infant industries“ fallen. Darüber hinaus bestehen Systeme zur Gewährung von einseitigen Zollermäßigungen durch die EU (Allgemeines Präferenzsystem mit den Sonderinitiativen APS+ und „Everything but arms“). Ergänzend unterstützt die Bundesregierung Entwicklungsländer im Wege von handelsbezogener Entwicklungszusammenarbeit („Aid for trade“) dabei, ihre Wirtschaft und Exporte auf neue Bereiche auszuweiten , die lokale Wertschöpfung zu steigern und sich so erfolgreicher in globale Wertschöpfungsketten zu integrieren. Ebenso wird die Schaffung von handelsförderlichen Rahmenbedingungen (u. a. Vereinfachung von Zollverfahren, Qualitätsinfrastruktur) in den Partnerländern und auf regionaler Ebene in Lateinamerika und der Karibik gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der argentinischen Ökonomin Marita González, das Abkommen mit der EU könnte zu einer Reprimarisierung der Mercosur-Volkswirtschaften, also einer Rückkehr zur Produktion von primären, nicht verarbeiteten Gütern führen (www.nodal.am/2017/11/ dos-expertas-analizan-las-negociaciones-del-tratado-libre-comercio-mercosurla -union-europea/)? 5. Teilt die Bundesregierung weiterhin González‘ Einschätzung, das Freihandelsabkommen würde einen Rückschritt für die regionale wirtschaftliche Integration des Mercosur darstellen, da die Mitgliedstaaten künftig statt aus den Nachbarländern Produkte aus der EU importieren würden (www.nodal.am/ 2017/11/dos-expertas-analizan-las-negociaciones-del-tratado-libre-comerciomercosur -la-union-europea/)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass das EU-Mercosur -Abkommen zu einer Reprimarisierung der Mercosur-Volkswirtschaften oder zu einem Rückschritt für die regionale wirtschaftliche Integration des Mercosur führen wird. Die EU-Kommission lässt derzeit eine Folgenabschätzung („sustainability impact assessment“) von unabhängigen Gutachtern erstellen. Während des Untersuchungsprozesses werden neben wirtschaftlichen und sozialen auch ökologische und menschenrechtliche Effekte des EU-Mercosur-Abkommens untersucht. 6. Hält die Bundesregierung den vorübergehenden Schutz von jungen Industrien („infant industries“) für eine geeignete Maßnahme zur wirtschaftlichen Entwicklung von Entwicklungs- und Schwellenländern, falls nein, weshalb nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Strebt die Europäische Kommission die Verankerung von Schutzmaßnahmen für junge Industrien („infant industries“) im Vertragswerk an, wenn nein, warum nicht? Der Handelsteil des Assoziierungsabkommens wird ein allgemeines Kapitel zu Schutzmaßnahmen enthalten. Eine explizite Verankerung von Schutzmaßnahmen für junge Industrien wird – angesichts des Entwicklungsstandes von Mercosur – im Assoziierungsabkommen nicht angestrebt. Im Übrigen können die EU und Mercosur die Entwicklung junger Industrien weiterhin durch andere Maßnahmen, die keine Handelshemmnisse darstellen, unterstützen (z. B. vertragskompatible Beihilfen). 8. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der früheren Vorsitzenden der argentinischen Zentralbank, Felisa Miceli, dass das Abkommen auf Mercosur-Seite zu „massiven Schließungen von Unternehmen“ und damit zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen könnte, falls nein, weshalb nicht ( www.nodal.am/ 2017/11/dos-expertas-analizan-las-negociaciones-del-tratado-libre-comerciomercosur -la-union-europea/)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über derartige Auswirkungen des EU-Mercosur-Abkommens auf den Arbeitsmarkt der Mercosur-Volkswirtschaften vor. Die Beschäftigungseffekte des EU-Mercosur-Abkommens sind jedoch auch Gegenstand der Folgenabschätzung, die derzeit im Auftrag der EU-Kommission erstellt wird (vgl. auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3336 9. Strebt die Bundesregierung die Aufnahme von Investitionsschutzregeln in das Abkommen an? Falls ja, wie sehen diese konkret aus? Es ist nicht vorgesehen, im EU-Mercosur-Abkommen Investitionsschutzbestimmungen zu vereinbaren und die Bundesregierung strebt dies nicht an. 10. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Vertragsparteien nach dem Abkommen Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen ergreifen dürfen , die sich aus der Anwendung des Abkommens selbst ergeben, wie gewaltsame Landnutzungskonflikte in Folge von Investitionsliberalisierungen? Das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen wird keine Regelungen enthalten, die menschenrechtswidrige Maßnahmen erleichtern oder gar rechtfertigen. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Linie der EU-Kommission, wonach Menschenrechte als wesentliche Vertragsbestandteile („essential elements“) des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens verankert werden sollen. Auf dieser Grundlage können die Vertragsparteien im Falle von Menschenrechtsverletzungen Maßnahmen ergreifen, die von Konsultationen bis zur Aussetzung von Teilen des Abkommens bzw. des Gesamtabkommens oder gar zu dessen Kündigung führen können. 11. Wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, dass Produkte aus sklavenartiger Beschäftigung in Mercosur-Staaten wie Brasilien in die EU importiert werden (vgl. www.elnuevoherald.com/noticias/mundo/america-latina/article 36282915.html)? Das Nachhaltigkeitskapitel des EU-Mercosur-Abkommens wird umfassende und verbindliche Regelungen mit Blick auf Arbeitsstandards enthalten. Dazu gehört insbesondere die Bekräftigung der Verpflichtung der Parteien, alle ILO-Kernarbeitsnormen (zu Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung) zu achten, zu fördern und zu verwirklichen . Es ist anerkannt, dass derartige Kernarbeitsnormen – u. a. das Verbot von Zwangsarbeit – menschenrechtlicher Natur sind und daher auch als wesentlicher Vertragsbestandteil („essential element“) des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens anzusehen sind (vgl. Antwort zu Frage10). 12. Liegt eine menschenrechtliche Folgenabschätzung für das Abkommen vor, und ist diese öffentlich einsehbar? Falls nein, weshalb nicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Erkennt die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Potenziale einer nicht liberalisierten öffentlichen Beschaffung auf Seiten der Mercosur-Staaten an? 14. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die öffentliche Beschaffung aus entwicklungspolitischen Erwägungen aus dem Abkommen auszuklammern oder zumindest eine differenzierte Sonderbehandlung („special and differential treatment“) in Bezug auf die öffentliche Beschaffung zugunsten der Mercosur -Staaten festzuschreiben? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass offene Beschaffungsmärkte und die Durchführung von diskriminierungsfreien, transparenten und wettbewerblichen Vergabeverfahren auch in Entwicklungsländern grundsätzlich einen positiven Beitrag zu einer wirtschaftlichen öffentlichen Beschaffung und zur Erreichung entwicklungspolitscher Ziele leisten können. Um den besonderen Bedürfnissen von Entwicklungsländern Rechnung zu tragen, sieht das Government Procurement Agreement (GPA) der WTO bei einer Öffnung der Beschaffungsmärkte die Möglichkeit einer differenzierten Sonderbehandlung („special and differential treatment“) für Entwicklungsländer und „least developed countries“ (LDC) vor. Danach können diese Länder unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsmaßnahmen wie Preispräferenzen oder höhere Schwellenwerte vorsehen oder das Inkrafttreten der Marktöffnung für bis zu drei Jahre (bei LDC bis zu fünf Jahre) verschieben. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass das EU-Mercosur- Abkommen auch Regelungen zum Bereich der öffentlichen Beschaffung umfasst. Die Bundesregierung hat die EU-Kommission gebeten, den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Mercosur-Staaten bei den Verhandlungen über das Abkommen zu berücksichtigen. 15. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass das Kapitel zum Schutz geistigen Eigentums im Mercosur-Abkommen dem öffentlichen Gesundheitssystem Brasiliens massive Mehrkosten – das brasilianische Gesundheitsministerium spricht von 444 Mio. US-Dollar (vgl. www.bilaterals.org/ IMG/pdf/vieira_mercosur_2017_espanol.pdf) – verursacht und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medikamenten erschwert, und wenn ja, wie möchte sie diese Auswirkungen verhindern? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2100 verwiesen. 16. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen in Bezug auf die Liberalisierung des Automobilsektors? 17. Welches Verhandlungsergebnis strebt die Bundesregierung im Bereich des Automobilsektors an? 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Mercosur-Delegation zum Thema Liberalisierungen im Automobilsektor? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3336 19. Erkennt die Bundesregierung an, dass Mercosur-Staaten wie Brasilien legitime Interessen zum Schutz ihres Automobilsektors verfolgen, zugunsten von wirtschaftlicher Entwicklung und Beschäftigung in diesem Sektor? 20. Welches Schutzniveau hält die Bundesregierung für die Automobilindustrie der Mercosur-Staaten aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten für angemessen ? Die Fragen 16 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung sieht in einem Abkommen der EU mit dem Mercosur – ein Markt mit 260 Millionen Konsumenten – großes wirtschaftliches Potenzial, darunter auch für den Automobilsektor. Der Zugang zu den Märkten der Mercosur- Länder ist derzeit durch zahlreiche sowie umfangreiche tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse gekennzeichnet, die den Import europäischer Autos und Autoteile beschränken. Bei den Verhandlungen über die Liberalisierung des Automobilsektors strebt die Bundesregierung daher an, die bestehenden tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse umfassend abzubauen, um den Marktzugang für die Automobilindustrie zu verbessern. Die Verhandlungen über die Liberalisierung des Automobilsektors sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann die Bundesregierung keine Stellung zu konkreten Verhandlungsinhalten nehmen. Da die Automobilindustrie in den Mercosur- Ländern, insbesondere in Brasilien, in der Vergangenheit stark durch protektionistische Maßnahmen geschützt war, sieht das Abkommen für den Zollabbau Übergangsfristen vor. Diese sollen der Automobilindustrie in den Mercosur-Ländern ausreichend Zeit einräumen, ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Bundesregierung unterstützt angemessene Übergangsfristen, um dem Entwicklungsstand des Mercosur Rechnung zu tragen. Die dauerhafte Abschottung einer Industrie ist jedoch kein geeignetes Mittel zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen und zur nachhaltigen Entwicklung eines Sektors. 21. Unterhält die Bundesregierung auf politischer Ebene mit der Regierung des nicht gewählten brasilianischen Präsidenten Michel Temer Gespräche über die Handelsliberalisierung, z. B. in Bezug auf den Automobilsektor? Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen mit der brasilianischen Regierung zu den Verhandlungen über das EU-Mercosur- Abkommen, bei denen u. a. auch die Handelsliberalisierung in Bezug auf den Automobilsektor thematisiert wird. 22. Welche genauen Kompetenzen sollen nach aktuellem Verhandlungsstand und Ansicht der Bundesregierung so genannten Regulierungsinstanzen bei der Modifikation und Ergänzung des Abkommens nach Inkrafttreten zuteilwerden ? 23. Welche Rolle sollen nach aktuellem Verhandlungsstand und Ansicht der Bundesregierung Akteure des Privatsektors in diesen Regulierungsinstanzen spielen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Wie schätzt die Bundesregierung die Verfassungskonformität dieser nicht demokratisch legitimierten Regulierungsinstanzen ein, etwa im Vergleich zur Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Regelungen im CETA- Abkommen (CETA = Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada)? Die Fragen 22 bis 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fragesteller unter „Regulierungsinstanzen “ die Ausschüsse meinen, die regelmäßig in Freihandelsabkommen als Teil der institutionellen Zusammenarbeit vereinbart werden. Entsprechende Gremien sind nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung auch im EU-Mercosur -Abkommen vorgesehen. Da die Verhandlungen – auch insoweit – noch nicht abgeschlossen sind, kann die Bundesregierung hierzu noch keine weiteren Aussagen machen. Regelmäßig wird bei dem in Freihandelsabkommen verankerten Ausschusswesen die demokratische Rückanbindung der Ausschüsse sichergestellt , vgl. hierzu auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Freihandelsabkommen EU-Japan auf Bundestagsdrucksache 19/2944. 25. Liegt der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für die Landwirtschaft vor, wie sie Frankreich für das Mercosur-Abkommen und andere gefordert hat, falls nein, weshalb nicht? Wird sich die Bundesregierung für eine solche Folgenabschätzung einsetzen ? Die EU-Kommission hat 2011 eine Folgenabschätzung unter dem Titel „Potential EU-Mercosur Free Trade Agreement: Impact Assessment“ veröffentlicht, mit Fokus auf die Auswirkungen des EU-Mercosur-Abkommens auf den Agrarsektor. Derzeit lässt die EU-Kommission eine weitere Folgenabschätzung erstellen, um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen (vgl. Antwort zu den Fragen 4 und 5). Diese Untersuchung soll auch die Auswirkungen des EU-Mercosur -Abkommens auf den Agrarsektor zum Gegenstand haben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission, auf Bitten der Mitgliedstaaten, weitere Folgenabschätzungen zur kumulativen Wirkung von Freihandelsabkommen auf die Landwirtschaft erstellt: "Study on the impact of EU agriculture and agricultural trade of EU concluded Bilateral Trade Agreements” und „Economic study on the cumulative effects of trade agreements on the EU agricultural sector”. Die Bundesregierung hält diese Studien für ausreichend. 26. Liegt der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für die öffentlichen Dienstleistungen in Brasilien und die Situation der dort Beschäftigten vor, falls nein, weshalb nicht? Wird sich die Bundesregierung für eine solche Folgenabschätzung einsetzen ? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über bestehende Folgenabschätzungen für die öffentlichen Dienstleistungen vor. Die Bundesregierung unterstützt die Folgenabschätzung, die derzeit im Auftrag der EU-Kommission erstellt wird und die Untersuchung der Beschäftigungseffekte des Abkommens (vgl. Antwort zu den Fragen 4, 5 und Frage 8). Ob die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3336 Folgenabschätzung konkrete Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Abkommens auf den Beschäftigungssektor in diesem speziellen Bereich enthalten wird, muss abgewartet werden. 27. Sieht die Bundesregierung die Regierung des Präsidenten Michel Temer, der in einem parlamentarischen Putsch gegen die gewählte Amtsinhaberin Dilma Rousseff die Macht in Brasilien übernahm und nicht vom Volk gewählt wurde, als legitimen Verhandlungspartner auf Seiten des Mercosur? Der ehemalige Vize-Staatspräsident Temer ist aus einem verfassungsgemäßen Verfahren als legitimer Staatspräsident Brasiliens hervorgegangen. 28. Welche Risiken aber auch welche Chancen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus der politischen Orientierung des brasilianischen Präsidenten Michel Temer für die Verhandlungen zwischen der EU und Mercosur ? Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht die Chance auf den zeitnahen Abschluss eines ausgewogenen Assoziierungsabkommens. 29. Führt die Bundesregierung Gespräche mit Brasilien auf Regierungsebene über den Abschluss des Freihandelsabkommen mit Mercosur? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 30. Welche Bedeutung haben die Wahlen in Brasilien im Oktober aus Sicht der Bundesregierung für den Abschluss der Verhandlungen mit Mercosur, etwa wenn wieder ein Kandidat oder eine Kandidatin der PT (Partido dos Trabalhadoses – Partei der Arbeiter) die Präsidentschaft übernehmen würde? Die Auswirkungen der Wahlen in Brasilien auf die EU-Mercosur-Verhandlungen lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen. 31. Welche Bedeutung hatte die Suspension Venezuelas aus dem Mercosur aus Sicht der Bundesregierung für die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen ? Venezuela hat – auch vor der Suspendierung der Mitgliedschaft im Mercosur – nicht an den Verhandlungen über ein EU-Mercosur-Abkommen teilgenommen. Daher hat die Suspendierung aus Sicht der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Verhandlungen. 32. In welchem Zeitrahmen rechnet die Bundesregierung mit einem endgültigen Abschluss der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko? 33. In welchen Bereichen besteht nach Ansicht der Bundesregierung auch nach der offiziellen Verkündung der Einigung der Verhandlungen mit Mexiko noch Verhandlungsbedarf? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Wann würde das Abkommen der EU mit Mexiko nach Einschätzung der Bundesregierung nach Rechtsförmlichkeitsprüfung und Übersetzung in Kraft treten? 35. Welche Gründe bewogen die Bundeskanzlerin dazu, trotz der andauernden Verhandlungen einen Abschluss derselben gemeinsam mit dem mexikanischen Präsidenten Enrique Peña Nieto auf der Hannover-Messe zu verkünden ? Die Fragen 32 bis 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die EU und Mexiko haben am 21. April 2018 eine Grundsatzeinigung über die wichtigsten Elemente des Handelsteils eines modernisierten EU-Mexiko-Globalabkommens erzielt. Diese Grundsatzeinigung wurde noch am selben Tag durch eine gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer, den EU-Kommissaren Malmström und Hogan und dem mexikanischen Wirtschaftsminister Guajardo Villareal, verkündet (http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-34 81_en.htm). Die Grundsatzeinigung wurde von der Bundeskanzlerin am Folgetag anlässlich ihres Besuches bei der Hannover Messe mit Mexiko als Partnerland gewürdigt. In einigen Kapiteln müssen nunmehr noch technische Einzelheiten zwischen den Parteien verhandelt werden, etwa bei den Zolltariflisten, bei Dienstleistungen und Investitionen und im Bereich der öffentlichen Beschaffung Mexikos auf subföderaler Ebene. Die EU-Kommission hofft, die Verhandlungen bis Ende 2018 abzuschließen . Außerdem hat noch die Rechtsförmlichkeitsprüfung und die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU zu erfolgen. Erst danach können die Befassung des Rates und des Europäischen Parlaments und die nationalen Ratifizierungsverfahren – auch auf Seiten Mexikos – erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schritte kann ein Inkrafttreten des neues Abkommens erfolgen. 36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher Menschenrechtsorganisationen und der UN, dass die mexikanischen Sicherheitsbehörden für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich sind? Die Bundesregierung beobachtet die menschenrechtliche und rechtsstaatliche Lage in Mexiko sehr aufmerksam. Sie kann nicht ausschließen, dass auch Bedienstete der mexikanischen Sicherheitsbehörden für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich sind, sieht die Hauptverantwortung für die Gewalt in Mexiko allerdings bei der Organisierten Kriminalität. 37. Wie setzt sich die Bundesregierung konkret für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ein? Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen und hochrangigen Dialog mit der mexikanischen Regierung und der mexikanischen Zivilgesellschaft über die Menschenrechtslage im Land. Sie fördert konkrete Projekte zur Rechtsstaatsförderung in Mexiko, z. B. zum Thema gewaltsames Verschwindenlassen und zur Folterprävention sowie Korruptionsprävention. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3336 38. Inwiefern soll das Freihandelsabkommen mit Mexiko nach Ansicht der Bundesregierung zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko beitragen ? Das von der EU verhandelte Globalabkommen mit Mexiko enthält in seinem Entwurf umfassende Passagen zu Rechtsstaatlichkeit, Zusammenarbeit bei den Menschenrechten , Transparenz und Korruptionsbekämpfung und sieht einen Menschenrechtsdialog mit Mexiko vor. 39. Aus welchem Grund wurde nach Einschätzung der Bundesregierung die Menschenrechtsklausel trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen in Mexiko nie aktiviert? Das Thema Menschenrechte ist einer der wichtigsten Bestandteile sowohl des alten als auch des derzeit überarbeiteten Globalabkommens. Die Menschenrechtsklausel erfordert eine einstimmige Ratsentscheidung. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es keine Initiative eines Mitgliedstaats gegeben, die Menschenrechtsklausel zu aktivieren. 40. Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Anwendung der Menschenrechtsklausel ob der schweren Menschenrechtsverletzungen in Mexiko eingesetzt, falls nein, weshalb nicht? Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. 41. Wird die Menschenrechtsklausel in der Neuauflage des Abkommens dahingehend reformiert, dass schwere Menschenrechtsverletzungen wie extralegale Tötungen und das Verschwindenlassen von Menschen unter Mitwirkung staatlicher Institutionen zu Handelssanktionen unter dem Abkommen führen können? Die Verhandlungen über die Modernisierung des Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko sind noch nicht abgeschlossen. 42. Umfasst der Begriff des „fairen Handels“ der Bundesregierung auch die Einhaltung menschenrechtlicher Standards, wie sie in der UN-Charta verankert sind, von beiden Vertragspartnern? 43. Umfasst der Begriff des „fairen Handels“ der Bundesregierung die Verbesserung der Rechte von Beschäftigten, den Schutz von Arbeitsrechten und die Vereinigungsfreiheit? Die Fragen 42 und 43 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus Sicht der Bundesregierung ist der Begriff „fairer Handel“ interpretationsoffen und kann in verschiedenen Zusammenhängen, wie insbesondere mit Bezug auf hohe Nachhaltigkeitsstandards (z. B. im Arbeits-, Sozial- und Umweltbereich ) und auch in Bezug auf vergleichbare Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) verwendet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 44. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Rechte von Beschäftigten in Mexiko im Hinblick auf die eingeschränkte Vereinigungsfreiheit, auch in Werken deutscher Unternehmen (www.industriall-union.org/mexicoshould -act-to-end-undemocratic-unions-says-ilo; Fritz, S.31)? Das mexikanische Arbeitsrecht umfasst grundsätzlich die Organisationsfreiheit sowie – mit Einschränkungen – das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streiks. Die im Jahr 2012 initiierte Arbeitsrechtsreform brachte auch die Gewerkschaften unter Modernisierungsdruck, u. a. durch die Schaffung einer regierungsunabhängigen Arbeitsjustiz. Besondere Vorkommnisse im Hinblick auf Werke deutscher Unternehmen sind nicht bekannt. 45. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber der mexikanischen Regierung für eine Verbesserung der Rechte von Beschäftigten ein? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der mexikanischen Regierung insbesondere auf multilateraler Ebene für eine Verbesserung der Rechte von Beschäftigten ein. So verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der G20 unter deutschem Vorsitz am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg, „die Umsetzung von Arbeits -, Sozial- und Umweltstandards sowie die Durchsetzung der Menschenrechte im Einklang mit international anerkannten Vorgaben wie den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik zu fördern“ und umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, „um Kinderarbeit bis 2025 sowie Zwangsarbeit, Menschenhandel und jegliche Form der modernen Sklaverei zu beseitigen.“ 46. Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber in Mexiko produzierenden deutschen Unternehmen für die Verbesserung der Rechte von Beschäftigten ein? Am 21. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Der NAP stößt einen Prozess an, der eine Orientierung gibt für die praktische Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und soll einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit leisten. Durch verlässliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen möchte die Bundesregierung so auf faire, globale Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) hinwirken. Die deutsche Botschaft in Mexiko Stadt hat über die örtliche Auslandshandelskammer (CAMEXA) und Germany Trade and Invest (GTAI) den Dialog mit den in Mexiko produzierenden deutschen Unternehmen initiiert. Auch in Deutschland arbeitet die Bundesregierung an einer konsequenten Umsetzung des NAP; hierzu gehört die klare Erwartungshaltung, dass alle Unternehmen – d. h. einschließlich solcher, die in Mexiko produzieren – die Elemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in ihren weltweiten Geschäftsaktivitäten angemessen umsetzen. Dabei steht die Bundesregierung mit Unternehmen und weiteren Stakeholdergruppen in engem Austausch, bietet Unterstützungsleistungen an und wird die unternehmerische Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in einem umfassenden Monitoring in den Jahren 2018 bis 2020 überprüfen. Ebenso zeigt die Bundesregierung den Unternehmen die an sie gerichteten Erwartungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln auf, wie sie sich aus den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3336 OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ergeben. Die jeweiligen Erwartungen der Bundesregierung beziehen sich nicht zuletzt auf die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 47. Hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem Freihandelsabkommen mit Mexiko eingesetzt, mithilfe dessen Verstöße gegen Arbeitsrechte sanktioniert werden können, und wenn nein, warum nicht? Die Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels im Abkommen mit Mexiko werden verbindliche, d. h. völkerrechtlich bindende Bestandteile des Abkommens sein. Die Praxis der EU sieht vor, dass multilaterale Organisationen und Zivilgesellschaft beim Monitoring der Umsetzung dieser Bestimmungen eng eingebunden werden, und dass die Parteien deren Einhaltung auch von einem unabhängigen Expertengremium („Panel of Experts“) überprüfen lassen können. Dabei werden eventuelle Herausforderungen in der Praxis zwischen den Parteien in einem verbindlichen Dialogverfahren gelöst. Eine Aussetzung von Handelszugeständnissen – etwa in Form von Strafzöllen oder anderen Sanktionen – sieht die Praxis der EU nicht vor. Die Bundesregierung hat sich nicht für eine Sanktionsbewehrung des Nachhaltigkeitskapitels im EU-Mexiko-Abkommen ausgesprochen. Das Abkommen lässt jedoch eine Diskussion über mögliche spätere Anpassungen mit Blick auf die Durchsetzung von Nachhaltigkeitsbestimmungen zu. Davon zu trennen ist die politische Bewertung derartiger Änderungsvorschläge. 48. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Aktualisierung des Freihandelsabkommens prekäre Beschäftigung in Exportfabriken zementieren wird, da ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel zugunsten der Arbeiterinnen und Arbeiter, der die Erwartungen der europäischen Unternehmen auf ein stabiles Geschäftsumfeld beeinträchtigen könnte, unter dem Abkommen sanktioniert werden könnte? Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. Die EU-Kommission hat in der Folge der politischen Grundsatzeinigung mit Mexiko am 21. April 2018 u. a. auch den Stand der Verhandlungstexte zu Investitionen veröffentlicht unter: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/april/tradoc_156812.pdf Danach bekräftigen die Vertragsparteien in dem Abkommen ihr Recht, auch weiterhin neue Regelungen zur Umsetzung legitimer Gemeinwohlziele, wie beispielsweise soziale Schutzziele, zu erlassen. 49. Welcher Zeitplan gilt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erstellung und Veröffentlichung der von der LSE Consulting (LSE = The London School of Economics and Political Science) zu erstellenden Nachhaltigkeitsprüfung des EU-Mexiko-Abkommens (www.lse.ac.uk/business-andconsultancy /consulting/news/share-your-view-on-the-trade-negotiationsbetween -the-eu-and-mexico)? Standardmäßig werden Folgenabschätzungen (1) vor Verhandlungsbeginn durchgeführt und (2) durch so genannte sustainability impact assessments (SIAs) parallel zum Verlauf der Verhandlungen ergänzt. Die Bundesregierung misst dem Instrument der Folgenabschätzung vor und während der Verhandlungen einen hohen Stellenwert bei. Dieses Verfahren gilt auch mit Blick auf die Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens. Die erste Folgenabschätzung wurde Ende 2015 fertiggestellt und vom Rat während der Mandatsverhandlungen berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Entwurf des SIA-Zwischenberichts wurde am 07. März 2018 veröffentlicht und am 13. März 2018 bei einem Treffen mit der Zivilgesellschaft diskutiert. Eine überarbeitete Version wurde am 11. April 2018 auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht (auch abrufbar unter http://ec.europa.eu/trade/policy/policymaking /analysis/policy-evaluation/sustainability-impact-assessments). Der Schlussbericht wird auf dem Zwischenbericht aufbauen. Der Entwurf des Schlussberichts wird der EU-Kommission voraussichtlich Ende Juni/ Anfang Juli 2018 vom Auftragnehmer vorgestellt und kurz darauf veröffentlicht werden. Anschließend wird die EU-Kommission alle interessierten Stakeholder zu einem Treffen einladen, um den Text zu diskutieren. Dieses Treffen wird entweder Ende Juli oder aber Anfang September 2018 stattfinden. Der Zivilgesellschaft soll vor dem Treffen ausreichend Zeit zur Prüfung des Berichts eingeräumt werden. 50. Welche Rolle spielt die mexikanische und europäische Zivilgesellschaft aus Sicht der Bundesregierung bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsprüfung? Eine von vielen Aufgaben des unabhängigen Gutachters ist die Diskussion der Untersuchungsergebnisse mit der Zivilgesellschaft, um deren Sichtweisen zu berücksichtigen . Hierdurch werden die quantitativen und qualitativen Analysen ergänzt . Die Konsultation der Zivilgesellschaft soll zur Transparenz, Qualität, Glaubwürdigkeit und Legitimität von SIAs beitragen. Sie bietet einen robusten Rahmen für Interaktion und Dialog mit allen relevanten Stakeholdern. Durch die direkte Einbindung der von den in Verhandlung befindlichen Handels- und Investitionsmaßnahmen Betroffenen oder an diesen Maßnahmen Interessierten bietet der SIA-Prozess zusätzliche Perspektiven zu den möglichen Nachhaltigkeitswirkungen der geplanten Modernisierung des Abkommens. Gezielte Konsultationen von Stakeholdern aus bestimmten Sektoren (z. B. durch Interviews) können ein hilfreiches Instrument sein, um die Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Modellierung besser zu interpretieren. 51. Welche Organisationen der mexikanischen und europäischen Zivilgesellschaft sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Prüfung einbezogen (bitte alle nach Land namentlich einzeln auflisten)? Alle interessierten Parteien können ihren Input beim Gutachter einreichen. Hierfür wurde eine eigene Internetseite eingerichtet: www.siaeumexico.com/ contact.html. Die Zivilgesellschaft konnte/kann sich insbesondere auf vier Wegen einbringen: 1. Online-Konsultationen (3 Umfragen, noch laufend), 2. Treffen des „Civil Society Dialogue“ (18. Dezember 2017, 13. März 2018) 3. Vier Runde Tische in Brüssel (23.-30. November 2017: zur verarbeitenden und Investitionsgüterindustrie, zu Unternehmens- und Fachdienstleistungen, zu landwirtschaftlichen Produkten und zu sozialen, umweltbezogenen und menschenrechtlichen Fragen) 4. Workshop im Partnerland (Mexiko-Stadt, 27. Februar 2018) Die Anlage 1 des Eröffnungsberichts (www.siaeumexico.com/uploads/1/0/9/7/ 109735155/eu-mexico_final_inception_report.pdf) enthält eine vorläufige (ex ante) Liste von interessierten Stakeholdern. Diese Liste wurde in der Anlage des Zwischenberichts aktualisiert. Teilnehmerlisten zu den beiden Veranstaltungen des „Civil Society Dialogue“ sind im Internet abrufbar (http://trade.ec.europa. eu/civilsoc/meetdetails.cfm?pastyear=2017&meet=11510; (http://trade.ec.europa. eu/civilsoc/meetdetails.cfm?meet=11515). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3336 52. Aus welchem Grund verkündeten die Verhandlungspartner am 21. April 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung eine „Einigung im Prinzip“, wenn die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung noch gar nicht vorlagen? Tatsächlich lag zum Zeitpunkt der Grundsatzeinigung am 21. April 2018 nur der finalisierte Zwischenbericht des SIA vor. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die technischen Arbeiten am Abkommen auch nach der Grundsatzeinigung weiterlaufen . Das SIA sollte als Teil eines Prozesses verstanden werden, und nicht nur als ein alleinstehendes Produkt. Obwohl der Schlussbericht noch nicht veröffentlicht wurde, flossen Stellungnahmen, die in die SIA-Erstellung eingegangen sind (Online -Umfragen, Workshops in Brüssel und Mexiko-Stadt), und vorläufige Ergebnisse der Untersuchung (Eröffnungsbericht, Zwischenbericht) bereits in den Verhandlungsprozess ein. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der EU-Kommission regelmäßig für eine möglichst zügige Durchführung von SIAs parallel zum Verhandlungsverlauf ein. 53. Werden aus Sicht der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure ausreichend in die Verhandlungen mit einbezogen? Die EU führt ihre Verhandlungen mit größter Transparenz und kontinuierlicher Konsultation der Zivilgesellschaft. Dies gilt auch für die Verhandlungen mit Mexiko . So erfolgte schon 2015 für die Erstellung der Folgenabschätzung eines modernisierten Abkommens mit Mexiko ein öffentliches Konsultationsverfahren und 2016 eine Onlinebefragung der Zivilgesellschaft mit der Bitte um Empfehlungen für die Verhandler. Regelmäßig werden Berichte zu Verhandlungsrunden und EU-Textvorschläge veröffentlicht. Treffen mit der Zivilgesellschaft bei Verhandlungsrunden werden durchgeführt, wann immer dies möglich ist. Darüber hinaus hat die EU-Kommission zahlreiche Sitzungen mit Vertretern vieler der über 460 Organisationen der Zivilgesellschaft abgehalten‚ die im Rahmen ihres laufenden Dialogs über die Handelspolitik registriert worden sind. Ferner wurden im April 2017 eine Veranstaltung für zivilgesellschaftliche Akteure in Brüssel und im Mai und Juli 2017 in Mexiko-Stadt durchgeführt. Darüber hinaus wurde die Zivilgesellschaft im Rahmen der Erstellung des SIA umfassend konsultiert (vgl. Antwort auf Frage 52). Dies gab der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, den Prozess eng zu begleiten, Texte zu prüfen und spezifische Aspekte vorzubringen. Die EU-Kommission strebt auch einen institutionalisierten Prozess zur Einbindung der Zivilgesellschaft während der Umsetzung und Anwendung des modernisierten Globalabkommens an. Hervorzuheben ist, dass sich diese Einbindung auf das gesamte Globalabkommen erstrecken soll. Damit unterstreicht die EU den ganzheitlichen Ansatz ihrer wertegeleiteten Handels- und Investitionspolitik. Die Bundesregierung flankiert diese Maßnahmen durch eigene Formate, wie beispielweise regelmäßige Stakeholder-Konsultationen zu aktuellen Themen der Handelspolitik durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 54. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen in Bezug auf das Investitionsschiedsgerichtssystem (ICS)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Mexiko das Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) akzeptiert. Die EU-Kommission hat in der Folge der politischen Grundsatzeinigung mit Mexiko am 21. April 2018 u. a. auch den Stand der Verhandlungstexte zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3336 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode öffentlicht unter: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/april/tradoc_1568 14.pdf. 55. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen in Bezug auf die öffentliche Beschaffung? Welche Ausnahmen sollen für die Liberalisierung gelten? Die am 21. April 2018 zwischen der EU und Mexiko erzielte politische Einigung umfasst auch den Bereich der öffentlichen Beschaffung. Nach der politischen Einigung müssen aber noch eine Reihe von technischen Details der konkreten Ausgestaltung des Abkommens geklärt werden. Da die Verhandlungen hierüber noch laufen, können noch keine endgültigen Aussagen über den Umfang der Öffnung des mexikanischen Beschaffungsmarktes beziehungsweise über Ausnahmen von der Marktöffnung getroffen werden. 56. Welche Ausnahmen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Dienstleistungsliberalisierung, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Daseinsvorsorge? Sofern nach den geplanten EU-seitigen Verpflichtungen gegenüber Mexiko gefragt wird, so gilt Folgendes: Das aktualisierte Abkommen mit Mexiko wird – wie in Handelsabkommen der EU üblich und im Einklang mit dem Verhandlungsmandat – Kapitel mit Verpflichtungen zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Investitionen enthalten. Diese werden um Listen im Anhang ergänzt werden , in denen diese Verpflichtungen spezifiziert werden. Grundlage hierfür sind die Verpflichtungen, die die EU und Deutschland bereits in dem seit 20 Jahren in Kraft befindlichen Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) im Rahmen der Welthandelsorganisation übernommen haben und die auch gegenüber Mexiko gelten. Hinter diesen bestehenden Verpflichtungen auf multilateraler Ebene kann das bilaterale Abkommen zwischen der EU und Mexiko nicht zurückbleiben. Die Bundesregierung wird allerdings darauf achten, dass die EU und Deutschland im Rahmen des Abkommens den Spielraum behalten, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Wasser, Kultur und Medien aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu ergreifen. Die Rücknahme von Liberalisierungen , die innerstaatlich vorgenommen wurden, muss insofern möglich bleiben . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333