Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3346 19. Wahlperiode 09.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2918 – Einreise von Asylbewerbern auf dem Luftweg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1923 zu entnehmen war, gaben etwa ein Drittel aller befragten Asylbewerber im Jahr 2017 aus den neun Hauptherkunftsländern und -regionen an, mit dem Flugzeug nach Deutschland gekommen zu sein. Diese Erkenntnisse stammen aus einer sogenannten Reisewegsbefragung (RWB), die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Februar 2017 bei einem Fünftel der Asylantragsteller ab 14 Jahren aus diesen neun Ländern machte. Die Ergebnisse sind zwar nicht repräsentativ – da die Auswahl der Herkunftsländer und -regionen, aber auch die Befragungsinhalte situationsbedingt dem Informationsbedürfnis der Bundesregierung angepasst werden und die Selbstangaben nicht überprüft sind. Die Angaben können aber nach Auffassung der Fragesteller durchaus als fundiert und belastbar aufgefasst werden. Da Direktflüge aus den großen Krisengebieten wie Afghanistan oder Syrien nicht angeboten werden, liegt es nahe, dass die Mehrzahl im Schengen-Binnenluftverkehr aus Italien, Griechenland oder der Türkei eingereist ist, wobei bei EU-Binnenflügen innerhalb der Schengenstaaten grundsätzlich keine Grenzkontrollen stattfinden . Unklar ist, ob tatsächlich nur bei Flügen innerhalb der einzelnen Schengenstaaten und zwischen den Schengenstaaten auf Kontrollen verzichtet wird. Bei Flügen aus Griechenland sollen jedoch bis vor kurzem Kontrollen durchgeführt worden, diese Handhabung aber vom Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat Horst Seehofer aber wieder abgeschafft worden sein (www.viel fliegertreff.de/airlines-fliegen/114059-wiedereinfuehrung-von-passkontrollen-beifluegen -von-griechenland-nach-deutschland.html; www.tagesschau.de/inland/ grenzkontrollen-seehofer-101.html). Daneben gab die Bundespolizei bekannt, 2017 seien 11 220 unerlaubte Einreisen auf dem Luftweg festgestellt worden (Bundestagsdrucksache 19/1923). Allgemein bekannt ist, dass für eine Flugbuchung nicht nur ausreichend Geld, sondern auch ein Pass und – bei Einreisewilligen aus Drittstaaten – vielfach Visa benötigt werden. Inhaber von Schengen-Visa müssen bei der Beantragung des Sichtvermerks ein Lichtbild sowie Fingerabdrücke abgeben. Diese werden in der Visainformationsdatenbank (VIS) für den gesamten Schengen-Raum gespeichert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3346 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Den Fragestellern ist nicht klar, wie viele tausend Einreisen auf dem Luftweg trotz Visumpflicht, die dennoch später als nicht identifizierbar gelten, möglich sind. Sie erhoffen sich Aufklärung, wie Asylantragsteller papierlos über den Luftweg einreisen können. 1. Werden durch das BAMF „Reisewegbefragungen“ nach wie vor in der bisher praktizierten Form durchgeführt? Ja. 2. Ist es zutreffend, dass seit März 2018 im Rahmen der RWB von Asylbewerbern , die angeben, per Flugzeug eingereist zu sein, der Abflughafen erfragt wird, ggf. wenn dies zutrifft, welche vorläufigen Erfahrungen wurden bisher gemacht? Im Rahmen der Reisewegsbefragung wird das Land des Abfluges erfragt. 3. Werden neben dem Abflughafen weitere Informationen abgefragt, die bisher nicht erfragt worden waren, ggf. welche? Es werden keine weiteren Informationen zu den Reisewegen erfragt. 4. Wird bei der Überprüfung der Identität (beispielsweise nach § 16 des Asylgesetzes ) eines Asylantragstellers auch ein Datenabgleich in der VIS-Datenbank durchgeführt? Falls nein, warum nicht? Die im Rahmen der Registrierung erhobenen Fingerabdrücke werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) automatisch mit der VIS-Datenbank abgeglichen und die Ergebnisse im Ausländerzentralregister (AZR) eingestellt. 5. Warum werden RWB nur bei einem geringen Teil der Asylbewerber durchgeführt , und ist vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an dieser Frage die Ausweitung auf möglichst alle Asylbewerber geplant, um statistische Unsicherheiten zu reduzieren? Die Ergebnisse der Reisewegsbefragung sind nicht valide, da die Aussagen im Rahmen der Asylantragstellung erhoben werden und nicht weiter überprüft oder verifiziert werden können. Das Ziel der Reisewegsbefragung besteht darin, im Rahmen der Antragstellung Tendenzen zu den Reisewegen erkennen zu können. Eine Ausweitung der Befragung auf alle Asylerstantragsteller würde aufgrund der methodischen Anlage im Rahmen der Antragstellung daher nicht zu einer höheren Validität der Ergebnisse führen. 6. Findet der Verzicht auf Ausweis-, Personen- oder Identitätskontrollen nur bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums oder bei allen innereuropäischen Flügen statt? Welche Staaten nehmen am kontrolllosen „EU-Binnenluftverkehr“ teil? Zwischen Staaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, finden – vorbehaltlich einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen – keine Grenzübertrittskontrollen statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3346 Grenzübertrittskontrollen im vorgenannten Sinne finden zwischen den folgenden Staaten nicht statt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich , Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Unbeschadet dessen sind Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets im Rahmen des Artikels 23 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) nach Maßgabe des nationalen Rechts zulässig. 7. Trifft es zu, dass bei allen ankommenden Flügen aus der Türkei alle Passagiere aufgrund der Verpflichtung der türkischen Airlines zur Führung einer Passagierdatenbank durch die Bundespolizei namentlich abgerufen werden können? Falls ja, in welchem Umfang und bei welchen Anlässen (Asylgesuch am Flughafen oder Asylantrag beim BAMF) wird auf diese Daten bei Asylantragstellern zurückgegriffen? Bei der Verpflichtung zur Erhebung und Übermittlung von Fluggastdaten im Sinne von § 31a Absatz 3 Satz 2 des Bundespolizeigesetzes handelt es sich um eine streckenbezogene Verpflichtung, so dass diese alle Fluggäste aus der Türkei in das Bundesgebiet befördernde Unternehmen, darunter auch türkische und europäische Unternehmen, umfasst. Diese Fluggastdaten werden bereits vor der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle hinsichtlich möglicher Fahndungsausschreibungen geprüft. Der Verwendungszweck dieser Fluggastdaten ist in § 31a des Bundespolizeigesetzes normiert. 8. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass türkische Fluggesellschaften von staatlicher türkischer Stelle angewiesen sind, Drittstaatsangehörige ohne Pass und Visum in EU-Staaten zu befördern? Nein. 9. Trifft es zu, dass bis vor kurzem Einreisekontrollen von Binnenflügen aus Griechenland stattfanden, und bejahendenfalls, wann wurden diese aufgrund welcher Rechts- und Weisungslage aufgenommen, und wann wurden diese und aufgrund welcher Rechts- und Weisungslage wieder eingestellt? Seit dem 12. November 2017 waren Binnengrenzkontrollen bei Flügen aus Griechenland nach Deutschland für einen Zeitraum von sechs Monaten gestützt auf Artikel 25 bis 27 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) angeordnet . Diese Binnengrenzkontrollen sind am 31. März 2018 ausgesetzt worden und am 11. Mai 2018 zeitlich ausgelaufen, insbesondere weil die griechische Polizei die Abflugkontrollen auf den griechischen Flughäfen ab November 2017 erheblich gesteigert hatte. Derzeit und künftig können lageabhängig bei Schengen -Binnenflügen Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets im Rahmen des Artikels 23 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) nach Maßgabe des nationalen Rechts erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3346 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hat Bundesinnenminister Horst Seehofer die Binnenflugkontrollen aus Griechenland beenden lassen, und wenn ja, mit welcher Begründung? Eine erneute Anordnung von vorübergehenden Grenzkontrollen bei Flügen aus Griechenland hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat nicht vorgenommen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Fanden diese Einreisekontrollen bei allen Flügen aus Griechenland an allen deutschen Flughäfen und für ausnahmslos alle Passagiere statt, falls nein, in welchem Umfang fanden diese statt? In dem in der Antwort zu Frage 9 genannten Zeitraum wurde anfänglich bei allen Passagieren auf ankommenden Flügen aus Griechenland ein Identitätsabgleich und eine Dokumentenprüfung vorgenommen. Ab dem 12. Dezember 2017 ist die Intensität lageabhängig angepasst worden. Bei Flügen von Griechenland nach Deutschland, an denen am griechischen Abflughafen eine Beamtin oder ein Beamter der Bundespolizei beratend eingesetzt waren, erfolgte ab dem 12. Dezember 2017 bei der Einreise nach Deutschland eine stichprobenartige Kontrolle. 12. Trifft es zu, dass Fluggesellschaften, die Passagiere aus visumpflichtigen Drittstaaten nach Deutschland bringen, oder die Personen mit der Staatsangehörigkeit visumpflichtiger Drittstaaten über Flughäfen in nicht visumpflichtigen Drittstaaten (z. B. Griechenland oder Italien) nach Deutschland bringen, regelmäßig die Beförderung ohne Visum verweigern (um Sanktionen nach §§ 63 und 64 Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – zu vermeiden)? Wie sind, falls dies zutrifft, die Asylbewerber dennoch über deutsche Flughäfen eingereist? Wie sind sie in den Besitz dieser Visa gekommen? Nach § 63 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes dürfen Beförderungsunternehmen Ausländer nur in das Bundesgebiet befördern, wenn sie im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels sind. Das mögliche Asylbewerber trotzdem auf dem Luftweg nach Deutschland befördert werden, kann mehrere Gründe haben z. B. individuelle Fehler beim Beförderungsunternehmen , Nutzung von erschlichenen Visa oder die Nutzung ge- bzw. verfälschter Dokumente. 13. Kommt es – und ggf. wie häufig – vor, oder ist es gar üblich, dass Fluggesellschaften , welche Drittstaater im EU-Binnenluftverkehr nach Deutschland einfliegen, auf die Vorlage von Visum und Pass verzichten, weil sie wissen, dass Einreisende aus EU-Staaten an den Flughäfen nicht kontrolliert werden und daher die Gefahr, nach § 64 AufenthG in Anspruch genommen zu werden , gering ist? Ist anzunehmen, dass es in Staaten wie Griechenland oder Italien oder auch anderen Schengenstaaten genügt, mit einer zuvor ausgedruckten Bordkarte, die auf einen Phantasienamen ausgestellt ist, durch die Sicherheitskontrolle ins Flugzeug und nach Deutschland zu gelangen? Auf Schengen-Binnenflügen sind – vorbehaltlich einer vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen – keine Grenzkontrollen zulässig. Ob und wie häufig die Beförderungsunternehmen auf die Vorlage von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3346 Pass und Visum auf solchen Flügen verzichten, kann nicht bewertet werden. Zur Verfahrensweise bei den Sicherheitskontrollen in Griechenland oder Italien können keine Aussagen getroffen werden. 14. Wie stellt sich der behördliche Ablauf dar, wenn ankommende Passagiere einen Asylantrag stellen? Erfolgt insbesondere sofort die Sicherstellung des Passes und ggf. des Visums? Es wird für jede Person ein Vorgang im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus- Bund angelegt. Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Ge- bzw. verfälschte oder missbräuchlich verwendete Dokumente werden in diesem Zusammenhang sichergestellt und als Beweismittel im Strafverfahren herangezogen. Eine erkennungsdienstliche Behandlung und ein Abgleich der personenbezogenen Daten mit polizeilichen und ausländerrechtlichen Dateien wird nach den bereichsspezifischen Bestimmungen vorgenommen. Nach Abschluss der Bearbeitung wird der Person eine Anlaufbescheinigung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung erteilt. War die Person im Besitz von echten und auf sie ausgestellten Reisedokumenten, werden diese sichergestellt und per Dienstpost an die Erstaufnahmeeinrichtung gesandt. An den Flughäfen Frankfurt/Main, München, Düsseldorf, Berlin-Schönefeld und Hamburg wird ein sog. Flughafenasylverfahren gemäß § 18a des Asylgesetzes (AsylG) durchgeführt , wenn die betreffenden Personen keinen gültigen Pass oder Passersatz vorweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. 15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Möglichkeiten – und ggf. welche –, einen mitgeführten Pass im Flugzeug oder auf dem Weg vom Flugzeug zur Fluggastkontrolle – falls diese stattfindet – verschwinden zu lassen, wenn ja, wurden Vorkehrungen – und ggf. welche – getroffen, dies zu erschweren oder zu verhindern? Reisedokumente können nach Kenntnis der Bundesregierung im Flugzeug u. a. auf der Bordtoilette oder vor der Einreisekontrolle vernichtet werden. Weiterhin können Pässe auch einer mitreisenden Person (z. B. Schleuser) übergeben werden . Die Bundespolizei führt auf Grundlage einer Risikoanalyse auf bestimmten Flugstrecken „Dokumentensichtungen“ unmittelbar am Flugzeug durch. Dabei wird bei den Reisenden eine erste Prüfung vorgenommen, ob die Personen im Besitz gültiger Grenzübertrittsdokumente sind. Damit soll unter anderem die Zuordnung zum Luftfahrtunternehmen ermöglicht werden, wenn die Person im Luftfahrzeug die Dokumente vernichtet bzw. übergeben hat. Weiterhin soll mit der Maßnahme eine Vernichtung der Dokumente auf dem Weg zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle unterbunden werden. 16. Wo am oder im Flugzeug und am Flughafen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten „entsorgten“ Pässe aufgefunden, und wie häufig gelingt die Zuordnung zu einem Asylbewerber in Deutschland, bzw. warum gelingt dies nicht? Wenn von einer ausweislosen Person noch Grenzübertrittsdokumente oder Fragmente gefunden werden, geschieht dies hauptsächlich durch Kontrolle der Fäkalienschütte der Bordtoiletten. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3346 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele an Flughäfen aufgefundene Pässe von Drittstaatern werden derzeit vom Bundesverwaltungsamt oder der Bundespolizei asserviert? Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333