Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3359 19. Wahlperiode 11.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2960 – Mögliche Aktivitäten der neonazistischen Gruppierung „Atomwaffen Division“ auch in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Juni 2018 wurde auf einer US-amerikanischen Internetseite ein Video mit dem Titel „AWD Deutschland. Die Messer werden schon gewetzt!“ veröffentlicht . Darin wird die Gründung eines deutschen Ablegers der sogenannten Atomwaffen Division (AWD) bekanntgegeben. Das Video beginnt mit den Worten „Der Nationalsozialismus lebt“ und ruft auf: „Deutsche Freiheitskämpfer , folgt der Atomwaffendivision. Wir bereiten uns auf den langen letzten Kampf in Trümmern vor, der bald kommen wird“. Anschließend grüßt ein Sprecher mit Totenkopfmaske und Emblem der AWD die „Kameraden“ in den USA und endet mit „Sieg Heil!“. Bebildert ist das Video u. a. mit einer Hakenkreuzfahne und Sequenzen von einem Neonaziaufmarsch. Außerdem lädt eine vermummte Person eine Pistole durch und eine weitere posiert mit einer AWD- Fahne vor der Wewelsburg in Büren (Nordrhein-Westfalen), die im Nationalsozialismus von der Waffen-SS genutzt wurde und als NS-Kultstätte galt. Weitere Sequenzen zeigen u. a. vermutlich einen Aufmarsch von Neonazis in Deutschland (vgl. https://geomovements.com/atomwaffen-division-germany-announcespreparations -for-last-long-fight-in-latest-video-49aa0be8ff28). In den USA wurde die explizit neonazistische AWD, die einen Rassenkrieg propagiert , laut Medienberichten 2015 mit mehreren regionalen Gruppen gegründet . Ihre wohl 80 Mitglieder sollen sich auf 23 US-Bundesstaaten verteilen. Neben Adolf Hitler glorifizieren Mitglieder u. a. den Rassisten Charles Manson, der wegen siebenfacher Verabredung zum Mord verurteilt wurde, Timothy McVeigh, einen Attentäter des Anschlags von Oklahoma City im Jahr 1985, und den rassistischen Massenmörder Anders Breivik aus Norwegen. Drei Anhänger der AWD wurden für mindestens fünf Morde und einen geplanten Bombenanschlag auf eine Kernkraftanlage verurteilt. Einer der Mörder soll sich zudem selbst als „salafistischer Nationalsozialist“ bezeichnet haben, auch andere hätten Sympathien zum Dschihadismus geäußert. Andere AWD-Anhänger wiederum , würden diese ideologische Verbindung ablehnen, wie veröffentlichte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3359 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Chatprotokolle darlegen (vgl. www.huffingtonpost.com/entry/atomwaffennazi -murder-bomb-plot_us_5a70825ae4b00d0de2240328; www.propublica. org/article/atomwaffen-division-inside-white-hate-group; www.splcenter.org/ fighting-hate/extremist-files/group/atomwaffen-division; www.huffingtonpost.com/ entry/neo-nazis-isis-devon-arthurs_us_5925cd0ae4b00c8df2a13b18?). 1. Sieht die Bundesregierung im deutschen Ableger der AWD die Gefahr einer rechtsterroristischen Gruppierung? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungslage der Bevölkerung durch extrem rechte und rechtsterroristische Gewalttaten in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund eines geplanten Bombenanschlags und fünf Morden, die von AWD-Anhängern in den USA begangen wurden sowie angesichts des veröffentlichen Videos eines mutmaßlichen deutschen AWD-Ablegers? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich keine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es sich bei der „Atomwaffen Division“ (AWD) um eine terroristische Vereinigung handelt. Die Gefährdung durch extrem rechte und rechtsterroristische Gewalttaten in der Bundesrepublik Deutschland bleibt, auch nach der Ankündigung der Existenz eines deutschen Ablegers der AWD, unverändert auf einem abstrakt hohen Niveau. 3. Wann haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals Hinweise auf die Existenz einer Neonazi-Gruppierung mit dem Namen „Atomwaffen Division“ (AWD) in Deutschland erlangt bzw. erhalten? Die deutschen Sicherheitsbehörden haben Anfang Juni 2018 im Rahmen der „Koordinierten Internetauswertung-Rechts“ (KIA-R) Hinweise auf die Existenz einer Gruppierung mit dem Namen „Atomwaffen Division“ in Deutschland erlangt. 4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Meldungen von (menschlichen) Quellen des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und/oder des Bundesnachrichtendienstes zu AWD-Ablegern oder mutmaßlichen AWD-Sympathisanten bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen in Deutschland oder dem Ausland, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Bundesbehörde, Anzahl der Quellenmeldungen aufschlüsseln)? Die begehrten Auskünfte ließen zumindest indirekt Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand sowie Aufklärungsbedarf der Nachrichtendienste zu bestimmten Personen/Gruppierungen der rechtsextremistischen Szene und die Schwerpunktsetzung in der Bearbeitung des Phänomenbereichs zu. Dies gilt insbesondere für konkrete aktuelle Ereignisse und laufende Sachverhalte, die sich zudem personell und örtlich eingrenzen lassen. Bei Bekanntwerden versetzt dies die extremistische Szene in die Lage, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, und erleichtert zudem die Möglichkeit der Enttarnung weiterer Quellen. Für die Nachrichtendienste würde dies zu Erkenntnisverlusten führen und hätte bei Quellenenttarnungen aufwändige Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben von V-Leuten zur Folge. Eine solche Auskunft ist auch geeignet, die Effektivität nachrichtendienstlicher Taktik und Methodik insgesamt zu mindern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3359 Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 5. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) bzw. das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem deutschen Ableger der AWD befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten? 6. Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ bisher nicht mit dem deutschen Ableger der AWD befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seit Kenntnis der Sicherheitsbehörden von der AWD wurde der Sachverhalt im „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) einmal thematisiert. Das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) hat sich, aufgrund eines bislang nicht festgestellten phänomenologischen Bezuges, nicht mit dem deutschen Ableger der AWD beschäftigt. 7. Über wie viele Mitglieder und Sympathisanten verfügt die AWD nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Websites, Facebook-Seiten bzw. -Gruppen, Twitter-Accounts mit Bezug zum deutschen AWD-Ableger oder von AWD-Sympathisanten bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt? Das Video, in dem die Gründung des deutschen AWD-Ablegers bekanntgegeben wurde, wurde auf dem BitChute-Kanal: www.bitchute.com/channel/atomwaffen_ division/ veröffentlicht und auf zwei Twitter-Profilen geteilt. Darüber hinaus sind keine weiteren Webseiten/Social-Media-Accounts bekannt. 9. Welche Aktivitäten mit Bezug zur AWD oder von AWD-Sympathisanten bzw. -Mitgliedern bzw. -Gruppierungen sind der Bundesregierung seit 2015 in Deutschland bekannt geworden (bspw. Treffen, nichtöffentliche oder öffentliche Veranstaltungen, Schießübungen; bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)? 10. Bei wie vielen und welchen Straftaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Bezüge zur AWD festgestellt (bitte einzeln nach Datum, Ort und Ermittlungsanlass aufschlüsseln )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3359 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche AWD-Sympathisanten bzw. AWD-Mitglieder auch in anderen extrem rechten bzw. neonazistischen Gruppierungen bzw. Rechtsrockbands bzw. Parteien bzw. Vereinen bzw. Bewegungen aktiv oder führen Doppelmitgliedschaften (bitte einzeln aufschlüsseln und erläutern)? 12. Wann haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals Kontakte von Aktivisten ausländischer Ableger der AWD und deutschen Neonazis festgestellt (bitte unter Angabe des Datums beantworten)? 13. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Besuchen von deutschen Rechtsextremisten bzw. Neonazis bei Aktivisten der AWD im Ausland (bitte unter Angabe von Datum, Ort und Herkunftsort bzw. Bundesland der deutschen Neonazis beantworten )? 14. Wie oft, wann und an welchen Orten kam es seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Besuchen von Sympathisanten bzw. Mitgliedern ausländischer Ableger der AWD in Deutschland (bitte unter Angabe von Datum , Ort und Bundesland beantworten)? 15. Mit welchen bundesdeutschen Neonazigruppierungen, Vereinen und Parteien der extremen Rechten haben Sympathisanten bzw. Mitglieder ausländischer Ableger der AWD seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte (bitte unter Angabe von Gruppen bzw. Vereinsbezeichnungen, Parteibezeichnungen sowie des Bundeslandes beantworten)? 16. Waren Sympathisanten bzw. Mitglieder ausländischer Ableger der AWD nach Kenntnis der Bundesregierung an Konzerten der extremen Rechten in Deutschland beteiligt (bitte unter Angabe von Datum, Ort, Bundesland und Konzertveranstalter beantworten)? 17. Waren Sympathisanten bzw. Mitglieder ausländischer Ableger der AWD nach Kenntnis der Bundesregierung an Straftaten in Deutschland beteiligt (bitte unter Angabe von Straftatbestand, Datum, Ort und Bundesland beantworten )? 18. Gibt bzw. gab es gegen Sympathisanten bzw. Mitglieder ausländischer Ableger der AWD nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtliche Ermittlungen in Deutschland (bitte unter Angabe des Straftatbestands und der ermittlungsführenden Behörde beantworten)? Die Fragen 9 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333