Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 10. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3361 19. Wahlperiode 11.07.2018 Antwort/ der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3102 – Pläne des Bundesverkehrsministeriums im Ruhrgebiet V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 8. März 2015 veröffentlichte die Deutsche Bahn AG die DB Strategie/Kundenoffensive . Danach sollte das Angebot im Fernverkehr ausgebaut werden. Geplant waren unter anderem zwei ICE je Stunde im Kernnetz und im neuen Flächennetz ein 2-Stunden-Takt. Bis zum Jahr 2013 sollte der Fernverkehr um 25 Prozent ausgebaut werden. Auch das Ruhrgebiet gehört zum Kernnetz der Deutschen Bahn AG. Doch hier sollen nun laut einem Gutachten zum vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer geplanten „Deutschland-Takt“ sogar Verbindungen wegfallen. Die bisher stündlichen ICE-Verbindungen zwischen den Städten des Ruhrgebiets und Berlin sollen danach auf einen Zwei-Stunden-Takt ausgedünnt werden. Bisher wird der Revier- ICE von Düsseldorf nach Berlin in Hamm mit einem aus Köln kommenden ICE verkoppelt. Das sei künftig nicht mehr möglich, sodass Düsseldorf nur noch alle zwei Stunden angefahren werden könne. 1. Ist beabsichtigt durch die Einführung des „Deutschland-Taktes“ bis 2030 die bisher stündlichen Verbindungen zwischen Düsseldorf–Berlin und Köln– Berlin auf einen Zwei-Stunden-Takt auszudünnen? Nein. 2. Welche Meinung hat sich die Bundesregierung zu der Planung gebildet, dass die ICE-Linie 10 einige Haltestellen, die bisher stündlich angefahren werden , künftig nur noch alle zwei Stunden anfahren sollen, so beispielsweise Düsseldorf? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr auf Bundestagsdrucksache 19/2419 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3361 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Plant die Bundesregierung neue Verbindungen zur intensiveren Einbindung des Ruhrgebietes in das Kernnetz? 4. In welcher Häufigkeit sollen ab 2030 ICE-Verbindungen zwischen Berlin– Düsseldorf und Berlin–Köln bestehen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der modellhafte Fahrplan für den Deutschland-Takt befindet sich derzeit in Erarbeitung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche Haltestellen auf der ICE-Linie 10 gehören nach der Meinung der Bundesregierung zum Kernnetz der Deutschen Bahn? Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Düsseldorf zum Kernnetz der Deutschen Bahn gehört? Die Bundesregierung hat kein Kernnetz der Deutschen Bahn AG definiert. 6. Welche Folgen der Ausdünnung auf einen Zwei-Stunden-Takt sieht die Bundesregierung mit Blick auf Pendler, Unternehmen aus dem Ruhrgebiet mit Beziehungen zu Firmen in Berlin und die Belastung der Autobahnen, weiteren Ausgleichsstrecken im Ruhrgebiet und den Flugverkehrsangeboten zwischen dem Ruhrgebiet und Berlin? 7. Sieht die Bundesregierung wirtschaftliche Folgenachteile für das Ruhrgebiet , wenn das Ruhrgebiet nur noch alle zwei Stunden angefahren wird? Wenn ja, welche Nachteile könnten nach Ansicht der Bundesregierung auftreten ? 8. Sollen, nach Meinung der Bundesregierung, Nachteile, aufgrund einer möglichen Ausdünnung auf einen Zwei-Stunden-Takt, ausgeglichen werden, und wenn ja, wie? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333