Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3367 19. Wahlperiode 11.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2965 – „Hubschrauberrundflug“ des Bundesministers Heiko Maas über den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der ehemalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und heutige Bundesaußenminister Heiko Maas flog bei seinem Besuch in Israel im vergangenen Jahr mit der Justizministerin Ayelet Shaked von der rechten Siedlerpartei im Hubschrauber über sämtliche besetzten Gebiete des Westjordanlandes sowie des Golan („Junge Freunde“, FAZ vom 6. Mai 2018). Die Tageszeitung „taz“, die hierüber zuerst berichtete, wollte von der Bundesregierung die Route des Fluges wissen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erklärte dazu lediglich, man gehe davon aus, dass dieser „die grüne Linie (Demarkationslinie zwischen Israel und den 1967 eroberten Gebieten ] eingehalten“ habe („Ihn schickt der Himmel“, taz.de vom 24. März 2018). Nur einen Tag nach dem Flug berichteten jedoch die beiden rechten, jedoch voneinander unabhängigen Webseiten Srugim (Siedlerbewegung) und Channel 20, vermutlich auf Grundlage einer Pressemitteilung der Justizministerin, zu dem Flug (http://gleft.de/2iu, http://gleft.de/2iv). Dieser fand demnach unter anderem über „Samaria“ und „Nord-Samaria“, also in den besetzten Gebieten statt. Beide Medien zeigen auch ein Foto, auf dem Bundesminister Heiko Maas mit Justizministerin Ayelet Shaked im Hubschrauber zu sehen ist (http:// gleft.de/2iw). In Anwendung der Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats vom 23. Dezember 2016 unterscheidet die Bundesregierung zwischen dem Territorium des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten, wozu unter anderem gehört, dass keine Treffen von deutschen und israelischen Offiziellen in diesen Gebieten stattfinden (Bundestagsdrucksache 19/2217, Antwort auf die Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Andrej Hunko). Auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und sogar vom US-Präsidenten ist das nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller gelebte Praxis und gilt auch für den Luftraum. Als Bundejustizminister dürfte sich Heiko Maas über die politische Deutung seines Rundfluges bewusst gewesen sein. Das lässt die Fragestellerinnen und Fragesteller vermuten, dass der Überflug geplant und mithin die politische Provokation gewollt war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3367 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus diesem Grund hat der Abgeordnete Andrej Hunko die genannte Schriftliche Frage an das BMJV gerichtet, um zu erfahren, inwiefern das Bundesministerium über den Verlauf des Fluges unterrichtet war. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange bestätigte, dass Bundesminister Heiko Maas vom 7. bis zum 9. Februar 2017 in seiner damaligen Funktion als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz nach Israel gereist war und mit der israelischen Justizministerin „ferner ein gemeinsamer Hubschrauberrundflug statt[fand]“. Die Bundesregierung habe „die israelische Seite“ in der Vorbereitung des Besuchs „ausdrücklich schriftlich in Übereinstimmung mit ihrer völkerrechtlichen Haltung zum israelischen Staatsgebiet darauf hingewiesen, dass der Hubschrauberrundflug nicht über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden darf“. In der Antwort ging das BMJV jedoch nicht auf die eigentlichen Fragen ein, die unter anderem Konsequenzen für den Bundesminister zum Thema hatten („[…] etwa eine Untersuchung, Ermahnung des Bundesministers, Entschuldigung bei der Palästinensischen Autonomiebehörde“). Aus diesem Grund hat die Parlamentarische Geschäftsführung der Fraktion DIE LINKE. eine Beschwerde beim BMJV eingereicht. Das Bundesministerium reagierte darauf erst nach mehreren Telefonaten durch das Büro des Abgeordneten Andrej Hunko. In einer von dort erbetenen Klarstellung wiederholt der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange am 25. Mai 2018 jedoch lediglich die Antwort auf die Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 19/2217. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt es sich bei der zweifachen Nicht-Auskunft um eine nicht hinnehmbare Aushöhlung des Fragerechts von Abgeordneten. Der Sachverhalt wird vom BMJV verschleiert und nicht aufgeklärt . Aus diesem Grund hatte der Abgeordnete Andrej Hunko abermals eine Frage an die Bundesregierung gerichtet, um zu erfahren, über welche Gebiete Bundesminister Heiko Maas geflogen ist. Außerdem erkundigte sich der Abgeordnete Andrej Hunko nach der Haltung des BMJV zum parlamentarischen Fragerecht und bat um Mitteilung, auf welche Weise sich die Route des „Hubschrauberrundfluges “ überhaupt in Erfahrung bringen ließe (Plenarprotokoll 19/35, Mündliche Frage 78 des Abgeordneten Andrej Hunko). In der Antwort teilt das BMJV lediglich mit, der Flug habe am Flughafen Sde Dov in Tel Aviv begonnen und ohne Zwischenlandungen auch dort geendet. Die Route sei nicht bekannt und könne auch nicht nachträglich festgestellt werden . Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss deshalb der Bundesminister zu dem Flug befragt werden. Es muss klar werden, ob der Flug über die von Israel besetzten Gebiete mit seiner Zustimmung und damit entgegen der Haltung der Bundesregierung erfolgte. 1. Wann vor dem Besuch des ehemaligen Bundesjustiz und heutigen Bundesaußenministers Heiko Maas vom 7. bis zum 9. Februar 2017 hat das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) „die israelische Seite in der Vorbereitung des Besuchs von Bundesminister Maas ausdrücklich schriftlich in Übereinstimmung mit ihrer völkerrechtlichen Haltung zum israelischen Staatsgebiet darauf hingewiesen, dass der Hubschrauberrundflug nicht über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden darf“ (Bundestagsdrucksache 19/2217, Antwort auf die Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Andrej Hunko)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3367 2. An welche israelische Stelle ist dieser Hinweis ergangen, und wann hat diese wie (auch mündlich) darauf reagiert? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die Reise von Bundesminister Heiko Maas wurde auf deutscher Seite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der deutschen Botschaft in Tel Aviv und auf israelischer Seite vom dortigen Justizministerium geplant . Für das Rahmenprogramm hat das israelische Justizministerium einen Hubschrauber -Rundflug vorgeschlagen. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat dem israelischen Justizministerium daraufhin am 20. Januar 2017 schriftlich mitgeteilt , dass keine Überflüge über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden dürfen (Gaza, Golan-Höhen, Westjordanland und Ost-Jerusalem) und ausdrücklich auf die besondere Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorgaben hingewiesen . Das israelische Justizministerium hat diese Vorgaben der Bundesregierung bei der weiteren Kommunikation zur Vorbereitung der Reise weder schriftlich noch mündlich in Frage gestellt. 3. Inwiefern wurde auch der Bundesminister vor der Reise darüber informiert, dass dieser „die grüne Linie“ (Demarkationslinie zwischen Israel und den 1967 eroberten Gebieten) einzuhalten habe? 4. Sofern der Bundesminister nicht vor der Reise eigens darüber informiert wurde, inwiefern hat dieser nach Kenntnis der Bundesregierung in Ausübung seines Amtes als Bundesjustizminister davon Kenntnis gehabt, dass die Bundesregierung in Anwendung der Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats vom 23. Dezember 2016 zwischen dem Territorium des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten unterscheidet, wozu unter anderem gehört, dass keine Treffen zwischen deutschen und israelischen Offiziellen in diesen Gebieten stattfinden? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Bundesminister Maas sind die „grüne Linie“ und die Grundsätze der Bundesregierung im Umgang mit den besetzten Gebieten bekannt. Einen entsprechenden Hinweis enthielten auch die Vorbereitungsunterlagen. 5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und sogar vom US-Präsidenten gelebte Praxis ist, dass keine Treffen zwischen deren und israelischen Offiziellen in diesen Gebieten stattfinden? Es ist langjährige und anerkannte Praxis der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten , dass keine Treffen mit israelischen Offiziellen in den seit 1967 besetzten Gebieten stattfinden. Der Bundesregierung sind keine US-amerikanischen Treffen mit israelischen Offiziellen in den seit 1967 besetzten Gebieten bekannt. 6. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung in ihrer Auslegung der Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats, ob diese Treffen an Land, in der Luft oder auf See stattfinden? Der Anwendungsbereich von Resolutionen des VN-Sicherheitsrats an Land, in der Luft und auf See ergibt sich aus dem Wortlaut der Resolution und ergänzend Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3367 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode aus den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts zum räumlichen Geltungsbereich von Völkerrechtsakten. Daran hält sich die Bundesregierung auch im Falle der Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats. 7. Über welche Informationen zu dem bevorstehenden „Hubschrauberrundflug “ hat das BMJV vor dessen Beginn verfügt (insbesondere Abflug- und Ankunftszeit, geplante Route, angeflogene Flughäfen, mitfliegende Regierungsangehörige , Piloten)? 8. Welche weiteren (und evtl. abweichenden) Informationen erhielt das BMJV nach dem Flug (insbesondere Abflug- und Ankunftszeit, tatsächlich geflogene Route, angeflogene Flughäfen, mitfliegende Regierungsangehörige, Piloten )? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die deutsche Botschaft in Tel Aviv hatten Kenntnis über Abflug- und Ankunftszeit sowie mitfliegende Regierungsangehörige. Der Hubschrauberflug begann am Flughafen Sde Dov in Tel Aviv um ca. 9:30 Uhr und endete auch dort gegen 11:30 Uhr; es gab keine Zwischenlandungen. Von israelischer Seite nahmen an dem Hubschrauberflug außer der Justizministerin der Pilot sowie Begleit- und Sicherheitspersonal einschließlich eines deutschsprachigen Mitarbeiters teil. Genaue Informationen zur Flugroute wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Deutschen Botschaft in Tel Aviv weder im Vorfeld noch im Nachhinein vom israelischen Justizministerium mitgeteilt. 9. Aus welchen Gründen kann die Route des „Hubschrauberrundfluges“ vom BMJV „nicht nachträglich festgestellt werden“? a) Wann hat das BMJV den Bundesministers Maas zu den in den parlamentarischen Initiativen aufgeworfenen Fragen befragt (Bundestagsdrucksache 19/2217, Antwort auf die Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Andrej Hunko, Schreiben des Staatssekretärs Christian Lange vom 25. Mai 2018, Plenarprotokoll 19/35, Mündliche Frage 78 des Abgeordneten Andrej Hunko)? b) Sofern eine solche Befragung nicht erfolgte, welche Gründe kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? c) Sofern eine solche Befragung erfolgte, welche Angaben hat der Bundesminister zu dem Sachverhalt gemacht? d) Trifft es also zu, dass sich der Bundesminister an den Flug erinnern kann, jedoch angeblich nicht an die Route? 10. Aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung darauf, die „israelische Seite“ zu einer Mitteilung über die Route des „Hubschrauberrundfluges“ zu befragen? 11. Sofern eine solche Anfrage erfolgte, wie und von wem wurde diese beantwortet ? Die Fragen 9 bis 9d, 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3367 Bundesminister Heiko Maas war mit den Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 59 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/2217 sowie auf die Mündliche Frage 78 des Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde vom 6. Juni 2018 (vgl. Plenarprotokoll 19/35) der Sache nach befasst. Die Route des Hubschrauberflugs ist nicht bekannt und kann auch nicht nachträglich festgestellt werden. Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 festgestellt, hat die Deutsche Botschaft in Tel Aviv dem israelischen Justizministerium bereits im Vorfeld der Reise am 20. Januar 2017 schriftlich mitgeteilt, dass keine Überflüge über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden dürfen (Gaza, Golan-Höhen, Westjordanland und Ost-Jerusalem), und ausdrücklich auf die besondere Wichtigkeit der Einhaltung dieser Vorgaben hingewiesen. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung über den bei der Flugroute einzuhaltenden Rahmen gegenüber der israelischen Seite damit zweifelsfrei klargestellt, auf die Antwort zu Frage 2 wird insofern verwiesen. 12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Hubschrauberrundflug “ ihres Bundesministers, der mit israelischen Offiziellen offensichtlich über palästinensischem Staatsgebiet geflogen ist (etwa eine Untersuchung , Ermahnung des Bundesministers, Entschuldigung bei der Palästinensischen Autonomiebehörde; bitte die Frage diesmal detailliert beantworten, vgl. die in der Vorbemerkung erwähnte Beschwerde der Fragesteller zu Bundestagsdrucksache 19/2217)? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft, in Anwendung der Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats vom 23. Dezember 2016, zwischen dem Territorium des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten unterscheiden. Diese Haltung vertritt sie auch mit Nachdruck gegenüber ihren Partnern, einschließlich Israels und der Palästinensischen Behörde. Sie hat diese Haltung nach dem Hubschrauber -Rundflug erneut gegenüber den israelischen Partnern betont. Die Frage nach darüber hinaus gehenden Konsequenzen stellt sich vor diesem Hintergrund für die Bundesregierung nicht. 13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller , wonach es sich bei der zweifachen praktischen Nicht-Auskunft zur Aufklärung des Sachverhaltes um eine Aushöhlung des Fragerechts von Abgeordneten handelt? Die Bundesregierung beantwortet parlamentarische Fragen unter Beachtung der hierfür geltenden verfassungsrechtlichen Vorgaben. 14. Auf welche Weise will das BMJV dazu beitragen, die tatsächliche Route des „Hubschrauberrundfluges“ aufzuklären? Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 11 wird verwiesen. 15. Was ist dem BMJV über eine Pressemitteilung der israelischen Justizministerin zur Route des Fluges bekannt, und inwiefern will sie diese anfordern (http://gleft.de/2iu)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Pressemitteilung der israelischen Justizministerin zur Route des Hubschrauber-Rundflugs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3367 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf Entschuldigung bei der Palästinensischen Autonomiebehörde für den Vorfall, über den mehrere Medien (auch in Israel) glaubwürdig berichten? Der Palästinensischen Behörde ist die Einschätzung der Bundesregierung zum Sachverhalt, der Gegenstand dieser Kleinen Anfrage ist, bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333