Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3368 19. Wahlperiode 12.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2782 – Vermeidung von Lebensmittelverschwendung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit werden jährlich 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel weggeworfen. In Deutschland sind es nach einer aktuellen Studie des WWF 18 Millionen Tonnen , davon über 7 Millionen Tonnen in Privathaushalten –, was 88 kg weggeworfene Lebensmittel pro Person und Jahr bedeutet. Es werden viel zu viele Lebensmittel sinnlos vernichtet, beginnend beim Produktionsprozess bis hin zum Endverbraucher. 1. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine eindeutige Rechtslage bei Abgabe bzw. Verkauf abgelaufener Lebensmittel (bitte in tabellarischer Form mit Auflistung der nationalen und europäischen Regelungen hinsichtlich der Abgabe von Lebensmitteln, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, beantworten)? Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird vom Hersteller festgelegt und gibt an, bis zu welchem Datum das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Produkteigenschaften behält. Bis zu diesem Tag haftet in der Regel der Vermarkter. Für Lebensmittel die nach Ablauf des MHD in Verkehr gebracht werden, haftet der Inverkehrbringer. Er muss sich zuvor von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Lebensmittels überzeugen. Auch für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen gelten die europarechtlichen sowie nationalen Bestimmungen des Lebensmittelrechts, insbesondere auch jene über die Lebensmittelsicherheit und die Lebensmittelhygiene. Eine soziale Einrichtung, welche von Unternehmen zur Verfügung gestellte Lebensmittel an andere soziale Einrichtungen oder direkt an hilfebedürftige beziehungsweise einkommensschwache Personen weitergibt, gilt als Lebensmittelunternehmen und ist als solches verpflichtet, ein sicheres System der Lebensmittellieferung zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass die gelieferten Lebensmittel sicher sind. Der Lebensmittelunternehmer trägt die primäre rechtliche Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Die für die amtliche Lebensmittelüberwa- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3368 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode chung zuständigen Behörden der Länder kontrollieren die Einhaltung der Rechtsvorschriften . Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die rechtlichen Aspekte in einem Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne! zusammengefasst (www.zugutfuerdietonne.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/ Leitfaden_Lebensmittel_bf.pdf). Der Leitfaden wird in Kürze aktualisiert. Im Amtsblatt der Europäischen Union C 361 vom 25. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden veröffentlicht. 2. Arbeiten die Bundesministerien und Behörden der Bundesregierung mit der Tafel Deutschland e. V. (Tafel) zusammen, und plant die Bundesregierung, die Abgabe von Lebensmitteln an die Tafeln zu erleichtern? Falls nicht, warum? Im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne! arbeitet das BMEL mit den Tafeln zusammen. So wurden bisher 16 Aktionstage in verschiedenen Städten unter Beteiligung der örtlichen Tafeln zur Rettung von Lebensmitteln durchgeführt. Zudem fördert das BMEL über drei Jahre (2016 bis 2019) mit insgesamt 399 000 Euro das Projekt „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung von ehrenamtlichen Lebensmittelrettern – Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden bei den Tafeln“ (HeimatTafel). Das Projekt HeimatTafel umfasst neben Bildungsmaßnahmen und einer koordinierenden Projektstelle beim Bundesverband Deutsche Tafel e. V. die Förderung von ausgewählten HeimatTafel-Projekten vor Ort. Die Bundesregierung hat bereits nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (sog. Basis-Verordnung) mit den Tafeln ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren entwickelt, um die Arbeit der Tafeln weiterhin zu ermöglichen . Laut Basis-Verordnung zählen die Tafeln als Lebensmittelunternehmen und sind daher zu umfangreichen Dokumentationen verpflichtet, um im Falle eines notwendigen Rückrufs von Lebensmitteln die Rückverfolgbarkeit der betroffenen Lebensmittel zu ermöglichen. Da dieses Verfahren in der Form für die Arbeit der Tafeln nicht praktikabel und umsetzbar gewesen wäre, verständigten sich das damalige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sowie die Wirtschaft auf ein vereinfachtes Dokumentationsverfahren. 3. Welche Menge an Lebensmitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Tafel Deutschland e. V. gegeben? Liegen der Bundesregierung Daten über die Mengen der jährlich nicht in den Verkauf gelangten Lebensmittel und Rohstoffe vor? Der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. legt jährlich einen Bericht über die geretteten und verteilten Lebensmittel vor. Der letzte Bericht datiert vom 18. Juni 2018. Demnach verteilen die Tafeln etwa 264 000 Tonnen Lebensmittel pro Jahr. Die weiteren erfragten Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3368 4. Sieht die Bundesregierung einen juristischen Spielraum, der es erlaubt, das Mindesthaltbarkeitsdatum abzuschaffen? Welche Möglichkeiten gibt es? Warum werden sie ergriffen bzw. warum nicht? Nach den EU-weit harmonisierten Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (sog. Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) ist die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) grundsätzlich verpflichtend . National kann von dieser in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltenden Reglung nicht abgewichen werden. Das MHD ist eine wichtige Verbraucherinformation und dient vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern als Orientierung beim Lebensmitteleinkauf. Nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2016 ist für 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland das MHD wichtig. Für den Handel sind Haltbarkeitsdaten von Lebensmitteln als Hilfsmittel der Logistik und des Warenmanagements bedeutsam, zudem helfen sie, eine gute Hygienepraxis zu gewährleisten und Lebensmittelabfälle zu vermeiden („First In – First Out“). 5. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatums nach Meinung der Bundesregierung ein Mitverursacher des vernichteten Lebensmittelbergs? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum? Nach einer vom BMEL beauftragen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Privathaushalten liegt der Anteil der Lebensmittel, die aufgrund eines abgelaufenen MHD entsorgt werden bei 6 Prozent der verwertbaren Lebensmittel , die entsorgt werden. Nach einer Studie der KOM liegen Ergebnisse vor, die darauf hinweisen, dass neben der Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten auch von einem weiteren Anteil an Lebensmitteln ausgegangen werden kann, die in der Lebensmittelkette, z. B. durch eine unterschiedliche Vergabepraxis der Haltbarkeitsdaten in den Mitgliedstaaten, entstehen. Da alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ausgeschöpft werden sollen, wird auch geprüft, ob über Maßnahmen mit Bezug zum MHD ein Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erreicht werden kann. 6. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über die Masse noch genießbarer Lebensmittel bzw. Rohstoffe, die bereits während des Produktionsprozesses entsorgt werden? Wenn ja, wie viele? Und welche Mengen beziehungsweise Anteile an Lebensmitteln werden nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums entsorgt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Eine solche Erfassung ist weder nach dem Umweltstatistikgesetz noch nach dem geltenden Abfallrecht vorgesehen . 7. Welche Vorschriften, Richtlinien oder Verordnungen hindern die Lebensmittelindustrie nach Sichtweise der Bundesregierung an der Lagerung von teilverarbeiteten Rohstoffen? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3368 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Verfolgt die Bundesregierung Aktionspläne und Ziele zur Senkung der Verluste während der Nahrungsmittelproduktion? Wenn ja, welche? Inwiefern wurden bei bereits laufenden Kampagnen messbare Erfolge erzielt ? Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bezieht alle Akteure der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Forschung in den Strategieprozess zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung ein. Neben einer nachhaltigen Produktionsweise stellt der bewusste, respektvolle und wirtschaftliche Umgang mit produzierten Lebensmitteln einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz dar. Aktuell werden im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Federführung) die Eckpunkte zu einer Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung erarbeitet. Diese dienen dann als Grundlage, auf der gemeinsam mit weiteren fachlich zuständigen Bundesressorts, den Bundesländern sowie den Verbänden aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft die Strategie ausgearbeitet wird. Es ist geplant, ab Herbst 2018 runde Tische und eine Plattform für die Akteure der gesamten Wertschöpfungskette einzurichten. Sie sollen die Möglichkeit bieten, sich auszutauschen und zu vernetzen sowie Probleme und Potenziale in den einzelnen Sektoren, aber auch an deren Schnittstellen (Produktion <-> Verarbeitung <-> Handel), zu analysieren. Ziel ist als Ergebnis freiwillige Selbstverpflichtungen mit Lebensmittelunternehmen und konkrete Maßnahmen festzulegen. 9. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Lebensmittel in andere Staaten exportiert werden und wie viele dieser Exporte auf einer höheren Stufe der Lebensmittelkette wieder nach Deutschland importiert werden (z. B. wird Schweinefleisch exportiert und als Schinken wieder importiert bitte durch Auflistung nach verschiedenen Lebensmittelarten wie Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch, Milchprodukte, Gemüse etc. beantworten)? Die Außenhandelsstatistik enthält hierzu keine Informationen. Die Warengliederung in der Außenhandelsstatistik entspricht der des Zolltarifs bzw. der sog. Kombinierten Nomenklatur. Diese Nomenklatur unterscheidet die Waren fast ausschließlich nach generischen und nicht nach geographischen Gesichtspunkten. Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln hinsichtlich der geographischen Herkunft ihrer Vorerzeugnisse ist daher nicht möglich. Die Daten, die für die Beantwortung der Frage notwendig sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Welches Verwertungsprozent haben tierische (Schlachtausbeute von Schwein, Rind und Geflügel) und pflanzliche Lebensmittel nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie viel Prozent der Schlachtausbeute werden national verbraucht? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt die durchschnittliche Schlachtausbeute bei Schweinen bei 77 bis 78 Prozent, bei Broilern und Wassergeflügel bei 73 bis 74 Prozent, bei Puten über 80 Prozent und variiert bei Rindern in Abhängigkeit von Rasse, Kategorie, Alter und Haltungsform zwischen 50 und 70 Prozent. Ein genauer Prozentsatz des Verbrauchs der Schlachtausbeute ist der Bundesregierung nicht bekannt, da einige Schlachtkörperteile, wie z. B. die Nieren, Lebern oder Fette zwar nicht zum Schlachtgewicht zählen, aber durchaus genusstaugliche Lebensmittel sind, die z. B. in der Fleischwarenproduktion weitere Verwendung finden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3368 11. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele genießbare Lebensmittel aufgrund von EU-Verordnungen und -Bestimmungen nicht nach Deutschland importiert werden? Wie lauten die Bestimmungen? Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viel genießbare Lebensmittel aufgrund von Unionsrecht nicht nach Deutschland importiert werden. 12. Inwiefern findet nach Wissensstand der Bundesregierung eine Wissensvermittlung an Schulen, Volkshochschulen und Universitäten zu dem Thema „Lebensmittelverschwendung“ an die Bevölkerung statt? Mit der Initiative Zu gut für die Tonne! ist es in den letzten Jahren gelungen, das Bewusstsein für die Wertschätzung unserer Lebensmittel zu schärfen und eine bessere Wahrnehmung durch Medien und Öffentlichkeit zu erreichen. Seit dem Jahr 2013 ist die Initiative auch auf der jährlichen Bildungsmesse didacta vertreten und hier auf großes Interesse der Lehrerschaft gestoßen. Seit Oktober 2015 bietet die Initiative Unterrichtsmaterialien (Lehrer- und Schülerhefte) für die Klassenstufen 3 bis 6 und 7 bis 9 an. Seither wurden 41 150 Schülerhefte Sekundarstufe , 41 800 Schülerhefte Primarstufe, 15 300 Lehrerhefte Sekundarstufe und 16 000 Lehrerhefte Primarstufe verteilt. 13. Weiß die Bundesregierung, wie viele Lebensmittel im Falle einer Versorgungskrise in welcher Verarbeitungsstufe bereitgehalten werden und wie viel davon nach der Dauer der Einlagerung abgegeben wird? Was geschieht mit den abgelaufenen Lebensmitteln (bitte durch Auflistung der entsprechenden Lebensmittel mit anschließender Verwendung beantworten )? Die Bundesregierung bevorratet zur Überbrückung von Engpässen in der Lebensmittelversorgung in einer Versorgungskrise Lebensmittel im Rahmen der Bundesreserve Getreide (BuRe) und der Zivilen Notfallreserve (ZNR). Die BuRe umfasst Weizen, Roggen und Hafer. Im Rahmen der ZNR werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch bevorratet. Insgesamt werden so derzeit rd. 950 000 t Lebensmittel bevorratet. Die Kondensmilch wird bei Herstellern (Molkereien) vorgehalten und im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit gewälzt, das heißt rechtzeitig vor Ablauf der Haltbarkeit verkauft. Die anderen Lebensmittel werden über Ausschreibungsverfahren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung am Markt angekauft und in der Regel rund zehn Jahre eingelagert. Seit Einführung der staatlichen Lebensmittelbevorratung in Deutschland, Anfang der 1960iger Jahre, hat es in Deutschland noch keine Versorgungskrise bei Lebensmitteln gegeben, die nicht über den Markt bewältigt werden konnte und einen Rückgriff auf die Bestände erforderlich gemacht hätte. Besondere Anforderungen an die Lagerstätten und regelmäßige Kontrolle der Bestände wirken einem Verderb der Lebensmittel während der Einlagerung entgegen, so dass die Ware ebenfalls im Rahmen von Ausschreibungen mit Abschlägen wieder über den Markt verkauft und zu Lebens- oder Futtermitteln verarbeitet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3368 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Daten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über die Menge an Rohstoffen, die grundsätzlich essbar wären, aber stattdessen für Bioenergie genutzt werden? Konkrete Daten zu einzelnen Rohstoffmengen, die grundsätzlich essbar wären, aber stattdessen für Bioenergieerzeugung genutzt werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Erhebung derartiger Daten lässt sich aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht realisieren. 15. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welcher Höhe die Produktion von Rohstoffen gefördert wird (bitte die Fördermittel nach landwirtschaftlicher Nutzungsart auflisten), und besitzt die Bundesregierung Daten über die weitere Verwendung der nicht in den Verkauf gelangten Lebensmittel (bitte die Lebensmittel bzw. Rohstoffe nach Anteilen der Verwendung in Biogas, Kompostieranlagen, Tiernahrung und vernichteten Lebensmitteln auflisten)? Die Systematik der Agrarförderung auf der Grundlage von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik differenziert nicht nach den Verwertungswegen der auf den Flächen mit Prämienanspruch geernteten Agrarrohstoffe. Insofern kann die Bundesregierung keine Aussage darüber treffen, welcher Anteil der Agrarförderung letztlich auf die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen für eine Endverwendung im Nicht-Nahrungsmittelbereich entfällt. Konkrete Daten über die Verwendung von Lebensmitteln als Tiernahrung, in der Vernichtung sowie in Biogas- und Kompostierungsanlagen liegen der Bundesregierung nicht vor. Daher ist ein Rückschluss auf die Förderhöhe der dafür eingesetzten Rohstoffe nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333