Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/337 19. Wahlperiode 28.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Stephan Brandner, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/201 – Negative Äußerungen einer deutschen Diplomatin über Abgeordnete des Deutschen Bundestages V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Fernsehsender „New Vision TV“ aus Uganda hat am 26. September 2017 in der Nachrichtensendung „News Update“ über die Bundestagswahl berichtet (https://youtu.be/d9svc4wLryo, zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017, 22 Uhr). In dem Beitrag äußert sich die stellvertretende deutsche Botschafterin in Uganda, P. K., zum Wahlausgang. Dabei wurde sie in einer sogenannten Bauchbinde als „Deputy Head of Mission Germany Embassy Uganda“ ausgewiesen . In ihrem Statement stellt P. K. die Behauptung auf, mit den Abgeordneten der Alternative für Deutschland seien erstmals in der Nachkriegsgeschichte „Nazis“ in den Deutschen Bundestag eingezogen („We have now Nazis in the german Bundestag“ https://youtu.be/d9svc4wLryo, zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017, 22 Uhr). 1. Handelt es sich bei der Äußerung der Regierungsvertreterin um eine private oder dienstliche Äußerung? Wenn dienstlich, welchem Geschäftsbereich wäre diese zuzuordnen, und handelt es sich damit um eine offizielle Äußerung dieses Geschäftsbereiches ? Macht sich die Spitze des Geschäftsbereiches (Bundesminister) diese Äußerung zu eigen? Es ist Teil der Aufgaben einer deutschen Auslandsvertretung, das Wahlsystem in Deutschland und die Ergebnisse von Bundestagswahlen gegenüber den Medien im Gastland zu erläutern. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Medien im Gastland führt die Auslandsvertretung in eigener Zuständigkeit durch. Vor Presseauftritten der Auslandsvertretung gegenüber Medien des Gastlands findet eine Befassung der Zentrale des Auswärtigen Amts in der Regel nicht statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/337 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Äußerung von P. K. „We have now Nazis in the German Bundestag“ ins Deutsche zu übersetzen? 3. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Nazi“? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Bei dem Zitat handelt es sich um eine umgangssprachliche Umschreibung, die sich einer präzisen Übersetzung schon deshalb entzieht, weil es sich um ein deutsches Idiom handelt. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, diesen Begriff näher zu definieren. 4. Welche konkreten Personen oder welche Gruppe hat P. K. mit der Äußerung gemeint? Mit den Äußerungen waren keine konkreten Personen oder Gruppen gemeint, zumal der 19. Deutsche Bundestag zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht konstituiert war. 5. Stimmt die Bundesregierung (falls P. K. Mitglieder der AfD-Fraktion gemeint haben sollte) der Behauptung zu, bei einem, mehreren oder allen Bundestagsabgeordneten der AfD handele es sich um „Nazis“? 6. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass P. K. Bundestagsabgeordnete öffentlich als „Nazis“ bezeichnet? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Frage einer kategorisierenden Einordnung der AfD ist Gegenstand wissenschaftlicher Analysen und Diskussionen, zu denen die Bundesregierung nicht Stellung nimmt. 7. Wie bewertet es die Bundesregierung grundsätzlich, wenn sich Diplomaten in der Öffentlichkeit ihres Einsatzlandes wertend zu innenpolitischen Vorgängen in Deutschland äußern, die von der Haltung der Bundesregierung in der betreffenden Frage abweichen? Es ist eine zentrale Aufgabe des Auswärtigen Dienstes, über die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu informieren (§ 1 Absatz 2 vierter Spiegelstrich des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst). Dies umfasst auch innenpolitische Vorgänge in Deutschland. Gegenüber Medien des Gastlandes nehmen Auslandsvertretungen diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit wahr und müssen sich nicht vorher mit der Zentrale des Auswärtigen Amts abstimmen. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 1. 8. Hält die Bundesregierung eine Diplomatin, die sich in der Öffentlichkeit diffamierend über Abgeordnete des Deutschen Bundestages aufgrund deren Parteizugehörigkeit äußert, befähigt, die Interessen deutscher Staatsbürger in dem Land unabhängig von deren politischen Überzeugungen oder Parteizugehörigkeiten zu vertreten? Wenn ja, warum? Auf die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/337 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen für das Ansehen Deutschlands in Uganda, nachdem die stellvertretende Botschafterin öffentlich behauptet hat, dem neuen Deutschen Bundestag gehörten Anhänger des verbrecherischen NS-Regimes an? Der Bundesregierung sind keine Entwicklungen in Uganda bekannt, die auf die in Rede stehenden Äußerungen zurückgeführt werden könnten. 10. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass eine Diplomatin Parallelen zwischen Bundestagsabgeordneten der AfD und Anhängern des verbrecherischen NS-Regimes zieht, den historischen Bildungsstand deutscher Diplomaten insbesondere mit Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus ? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 11. Haben die Äußerungen von P. K. nach Ansicht der Bundesregierung arbeits-, straf- und/oder ansonsten rechtliche Relevanz? Wenn ja, welche, und warum? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung? Nein. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 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