Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 10. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3378 19. Wahlperiode 12.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3117 – Planungs- und Realisierungsstand Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Land Sachsen-Anhalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder kommt es zum Verzug beim Bau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Art. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind einige neue Straßenbauvorhaben als Vordringlicher Bedarf (VB) oder Weiterer Bedarf (WB) eingestuft. 1. Wie weit fortgeschritten sind die Planungs- und Realisierungsstände der sich im Bau befindlichen A14 und A143? Ist bei diesen Baumaßnahmen mit weiteren Verzögerungen zu rechnen? Von der rd. 155 km langen Neubaustrecke A 14, Magdeburg – Wittenberge – Schwerin befinden sich 4 (der insgesamt 13) Abschnitte unter Verkehr. Zwei weitere Abschnitte sind in Bau bzw. werden Ende August 2018 begonnen. Die übrigen Abschnitte in Brandenburg und Sachsen-Anhalt befinden sich im Planfeststellungsverfahren . Von der rd. 22 km langen Neubaustrecke A 143 ist der 9 km lange südliche Abschnitt von der A 38 bis zur Anschlussstelle Halle-Neustadt seit 2004 unter Verkehr . Für den nördlichen Abschnitt bis zur A 14 liegt seit März 2018 der Planfeststellungsbeschluss vor, der beklagt wird. 2. Wie weit fortgeschritten sind die Planungs- und Realisierungsstände der B6n hinsichtlich ihrer Weiterführung nach der Anschlussstelle an die A9 bei Thurland in Richtung Raguhn? Die zuständige Straßenbauverwaltung hat mit den Vorplanungen für die 2,5 km lange Neubaustrecke von der A 9 bis zur B 184 begonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3378 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie weit fortgeschritten sind die Planungs- und Realisierungsstände der Ortsumfahrung (OU) (VB) Roßlau/Tornau (Projektnummer B184-G10-ST-T1)? Auf Basis der Variantenuntersuchung wird die von der zuständigen Straßenbauverwaltung vorzuschlagende Vorzugsvariante mit dem BMVI abzustimmen sein. 4. Wie weit fortgeschritten sind die Planungs- und Realisierungsstände der OU (VB) Coswig-Griebo (Projektnummer B187-G21-ST-T1)? Für die OU Coswig plant die zuständige Straßenbauverwaltung das Planfeststellungsverfahren Ende 2018 einzuleiten. Für die OU Griebo läuft das Planfeststellungsverfahren bereits. Ziel ist, beide Ortsumfahrungen zusammen zu bauen. 5. Wie weit fortgeschritten sind die Planungs- und Realisierungsstände der OU (VB) Oranienbaum (Projektnummer B107-G10-ST)? Die zuständige Straßenbauverwaltung sieht den Planungsbeginn 2019 vor. 6. Wie weit fortgeschritten sind die Planungs- und Realisierungsstände der NOU (VB) Wittenberg (Projektnummer B187-G21-ST-T2)? Auf Basis bisher erfolgter Projektabstimmungen erstellt die zuständige Straßenbauverwaltung derzeit den technischen Entwurf. 7. Wie weit fortgeschritten sind die Planungs- und Realisierungsstände der OU (WB) Mosigkau (Projektnummer B185-G10-ST-T1)? Die Bedarfsplaneinstufung „Weiterer Bedarf“ beinhaltet derzeit kein Planungsrecht für die zuständige Straßenbauverwaltung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333