Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3380 19. Wahlperiode 11.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2955 – Stand der Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig den Antrag „Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad“ (Bundestagsdrucksache 18/12943), um sowohl die historische und juristische Aufarbeitung, als auch konkrete Hilfen für die zahlreichen Opfer der Sekte nach Jahrzehnten der Untätigkeit voranzubringen. Kurz vor Erreichen der im Bundestagsbeschluss gesetzten Frist (30. Juni 2018) zur Vorlage mehrerer Konzepte an den Deutschen Bundestag , darunter u. a. zur Zahlung von Hilfsleistungen an Opfer der Sekte, ist in der Öffentlichkeit wenig über den aktuellen Stand der Aufarbeitung, entsprechende Initiativen der Bundesregierung und die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses bekannt. Die Bundesregierung betonte in dieser Woche jedoch gegenüber der spanischen Nachrichten- und Bildagentur „EFE“ „ihr großes Interesse an der Aufklärung der Vergangenheit der Colonia Dignidad“. Die Sprecherin des Auswärtigen Amts, Maria Adebahr, bestätigte die Bereitschaft der Exekutive , zum Ende des Monats einen Vorschlag zu präsentieren. Sie verwies laut „EFE“ auf die Zusammenarbeit mit Chile mit dem Ziel festzustellen, „auf welche Art und Weise Deutschland am besten Unterstützung leisten kann und wo es am sinnvollsten ist zu handeln“ (vgl. La Vanguardia vom 16. Juni 2018, Übersetzung der Fragesteller). Kürzlich besuchte eine Vertreterin der chilenischen Angehörigenverbände der Verschwundenen die Bundesrepublik Deutschland und kam auch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammen (siehe u. a. Tagesthemen vom 13. Juni 2018). Sie erklärte, dass die Angehörigenverbände keinerlei Forderungen nach finanzieller Entschädigung oder Hilfen gegenüber der Bundesregierung vorbringen, bat jedoch um die Einsetzung einer Wahrheits- bzw. Sachverständigenkommission, um die Aufklärung der Verbrechen zu unterstützen. Dies sei vonnöten, da die chilenischen Wahrheitskommissionen („Rettig“-Kommission 1991 und „Valech“-Kommission 2004) die Verbrechen der Colonia Dignidad nicht umfassend behandelt haben. Mit vielen (heutigen und ehemaligen) Bewohnerinnen und Bewohnern der ehemaligen Colonia Dignidad, die möglicherweise über Kenntnisse der Verbrechen verfügen, sei noch nie gesprochen worden. Sie fügte hinzu, man werde keinerlei Hilfen für Täter der Colonia Dignidad akzeptieren. Eine Unterscheidung von Tätern und Opfern könne ebenfalls nur durch Sachverständige geleistet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3380 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Ergebnisse hatte die Reise der fünfköpfigen Delegation, bestehend aus zwei Vertretern des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz , zwei Oberstaatsanwälten aus Nordrhein-Westfalen und einer Abteilungsleiterin im Auswärtigen Amt, die Chile im April 2018 besucht hat? 2. Mit welchen chilenischen Stellen und Personen hat sich die Delegation im Detail zu welchen Themen getroffen? Inwieweit spielte dabei das Verfahren gegen Sektenarzt Hartmut Hopp eine Rolle, und konnte die Delegation neue Informationen zu den Verbrechen in der Colonia Dignidad erhalten? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Zur Verbesserung der strafrechtlichen Zusammenarbeit sind Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Auswärtigen Amtes und der nordrhein-westfälischen Justiz vom 22. bis 26. April 2018 nach Chile gereist und haben dort mit Richtern, Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft und Menschenrechtsorganisationen, Opferanwälten sowie Betroffenen Gespräche geführt . Die Gespräche waren aus Sicht der Bundesregierung konstruktiv und verliefen in einer offenen Atmosphäre, die von einem beiderseitigen hohen Kooperationswillen geprägt war. Von chilenischer Seite wurden Rechtshilfeersuchen bewilligt. Der Vertreter der nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaft hat vor Ort an Ermittlungen betreffend das Verfahren gegen Hartmut Hopp teilgenommen. Zu diesen können keine näheren Angaben gemacht werden, da sie in die Zuständigkeit der nordrheinwestfälischen Justiz fallen und die Delegationsmitglieder der Bundesregierung daran nicht beteiligt waren. Von chilenischer Seite wurden weitere an Deutschland gerichtete Rechtshilfeersuchen angekündigt. Zur weiteren Verbesserung des Rechtshilfeverkehrs wurde mit den zuständigen chilenischen Stellen verabredet, eine Vereinbarung zu treffen, die es ermöglicht, die Geschäftswege so weit wie möglich zu vereinfachen. Künftig sollen verstärkt moderne Kommunikationsmöglichkeiten zum Einsatz kommen, um insbesondere mittels Videokonferenz Koordinierungsabsprachen, unmittelbare Gespräche auf Ermittlerebene sowie die Vernehmung von Zeugen zu ermöglichen. 3. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zum Stand des 2011 eröffneten Ermittlungsverfahrens gegen Hartmut Hopp bei der Staatsanwaltschaft Krefeld sowie zum Stand des 2014 von Chile übermittelten Haftvollstreckungsersuchens? Strafrechtliche Ermittlungen gegen Hartmut Hopp werden von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen geführt; über das Vollstreckungsübernahmeverfahren entscheiden die zuständigen Gerichte. Die Bundesregierung nimmt zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren keine Stellung. 4. Kennt die Bundesregierung die Forderung der Angehörigenverbände der Verschwundenen nach einer Wahrheits- bzw. Sachverständigenkommission ? Wenn ja, wie steht sie dazu? Der Bundesregierung sind die Forderungen der Angehörigenverbände aus mehreren mit deren Vertretern geführten Gesprächen bekannt. Gegenwärtig setzt die chilenische Seite ihre Ermittlungen fort. Aus Sicht der Bundesregierung sind diese prioritär. Ob eine Wahrheits-/Sachverständigenkommission eingesetzt wird, ist von der chilenischen Regierung zu entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3380 5. Wurde die historische Aufarbeitung durch eine gemeinsam mit der chilenischen Seite einzusetzende Expertenkommission befördert? Wenn ja, mit welchem (Zwischen-)Ergebnis, und welche Bundesministerien , Behörden, öffentliche Stellen und Experten sollen in der Kommission vertreten sein? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung und die Regierung von Chile haben eine Gemischte Kommission eingesetzt, die unter anderem das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit bei der Feststellung und Sicherung sowie Auswertung von Spuren und Dokumenten von den auf dem Gelände der „Colonia Dignidad“ begangenen Verbrechen zu unterstützen. Zur Zusammensetzung der Gemischten Kommission wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/513 verwiesen. 6. Wurden bereits Schritte eingeleitet, um das Wissen über die Entwicklung und Struktur der Sekte durch ein wissenschaftlich begleitetes Oral-History- Projekt zu fördern, wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht, und wann wird dies voraussichtlich und in welcher Form geschehen? Hat die Bundesregierung ggf. bereits ein entsprechendes Grobkonzept für das Oral-History-Projekt entwickelt, und wenn ja, wie sieht dies aus, wird es ein Ausschreibungsverfahren geben, und mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen zwei Projektanträge für sogenannte „Oral-History“- Projekte vor, die sie mit der chilenischen Regierung diskutieren wird. Sobald dies erfolgt und eine Einigung erzielt ist, kann in einem nächsten Schritt über die Auftragsvergabe entschieden werden. 7. Welchen Stand haben die Bemühungen der Bundesregierung zur Errichtung einer Dokumentationsstätte, die an die Geschichte der Colonia Dignidad und insbesondere an die auf ihrem Gelände begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen erinnert? Wurden diesbezüglich bereits Opferverbände mit in die Planungen einbezogen ? Wenn ja, um welche handelt es sich, und in welcher Form geschah dies? Wird die Frist zur Vorlage des Konzeptes über eine gemeinsam mit der chilenischen Seite zu errichtende Gedenk- und Dokumentationsstätte bis zum 30. Juni 2018 voraussichtlich eingehalten werden? Wenn nein, bis wann ist seitens der Bundesregierung mit der Vorlage zu rechnen? Die chilenische Seite hat mehrere Ideen für die Errichtung des Dokumentationszentrums vorgestellt, die von chilenischer und deutscher Seite in nahem zeitlichem Zusammenhang zur letzten Sitzung der Gemischten Kommission am 9. Januar 2018 mit Opferverbänden, Experten und Zivilgesellschaft diskutiert wurden. Die meisten Opferverbände gibt es in Chile. Auf deutscher Seite wurde unter anderem die „Not- und Interessengemeinschaft für die Geschädigten der Colonia Dignidad“ und eine Rechtsvertreterin von Opfern der Colonia Dignidad einbezogen . Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden auch von chilenischer Seite Opferverbände , Experten und Zivilgesellschaft einbezogen. Die Errichtung eines Dokumentationszentrums und einer Gedenkstätte werden wichtige Themen in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3380 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Gesprächen der Gemischten Kommission bleiben. Ein Konzept kann nach Auffassung aller Beteiligten vorgelegt werden, sobald eine Einigung erzielt ist. Beide Seiten sind an einer baldigen Einigung interessiert, eine zeitliche Prognose ist aber derzeit nicht möglich. 8. Hat das Auswärtige Amt Erkenntnisse zum Stand der Suche nach Gräbern und Überresten von in die Colonia Dignidad verschleppten und dort ermordeten politischen Gefangenen? Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amts ist die Suche nach Gräbern und Überresten von in der Colonia Dignidad verschleppten und dort ermordeten politischen Gefangenen noch nicht abgeschlossen. 9. Hat die chilenische Regierung die Bundesregierung gebeten, die Ausgrabungen zu unterstützen, beispielsweise durch technische oder finanzielle Hilfe? 10. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, diese Suche zu unterstützen? Wurde eine solche Unterstützung bereits beschlossen und der chilenischen Seite angeboten? Wenn ja, welche finanziellen oder technischen oder sonstigen Maßnahmen wurden konkret beschlossen, und welche Reaktionen gab es von chilenischer Seite? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der dortigen strafrechtlichen Ermittlungen gibt es eine Bitte der chilenischen Justiz um technische oder finanzielle Unterstützung der Untersuchungen möglicher Grabstellen auf dem Gelände der Villa Baviera. Die Bundesregierung prüft derzeit eine solche Unterstützung und steht insbesondere zum genauen Bedarf im engen Austausch mit der chilenischen Seite. 11. Welchen Stand hat die Untersuchung der Vermögensstruktur der Colonia Dignidad/Villa Baviera durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung, und wurde die beauftragte Machbarkeitsstudie tatsächlich bis zum 31. Mai 2018 erstellt? Die Machbarkeitsstudie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH liegt der Bundesregierung inzwischen vor. 12. Konnte die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Einsicht in die Grundbücher der Colonia Dignidad/Villa Baviera nehmen? Ja, die GIZ konnte Einsicht in die Grundbücher nehmen. 13. Wird die Machbarkeitsstudie der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung auch dem Deutschen Bundestag und den Fraktionen übermittelt? Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Die Villa Baviera hat der Einsichtnahme in die Geschäftsbücher durch die projektdurchführende GIZ nur gegen Zusicherung der Verschwiegenheit zugestimmt . Die Bundesregierung sieht deshalb von einer Weitergabe der Machbarkeitsstudie ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3380 14. Gibt es seitens der Bundesregierung bereits Überlegungen, ob und ggf. wie das Vermögen der ehemaligen Colonia Dignidad den Opfern zugutekommen kann, oder hat sie von solchen Überlegungen Kenntnis? Die Bundesregierung ist nicht berechtigt, über das Vermögen der Villa Baviera zu verfügen. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse bezüglich möglicher Überlegungen anderer Stellen zur Verwendung des Vermögens. 15. Hat die gemischte Kommission nach dem Treffen Anfang Januar 2018 wie vorgesehen im April 2018 nochmals getagt, und wenn ja, wer nahm daran teil, und welche Ergebnisse hatte das Treffen? Wenn nein, warum nicht? Infolge des Regierungswechsels in Chile zum 11. März 2018 bat die chilenische Seite darum, das für April 2018 geplante Treffen zu verschieben. 16. Sind bereits weitere Treffen terminiert, und wenn ja, wann werden diese unter Beteiligung welcher Personen wo stattfinden? Die nächste Sitzung der Gemischten Kommission wird voraussichtlich am 22. August 2018 stattfinden; dies bedarf jedoch noch der endgültigen Bestätigung von chilenischer Seite. 17. Wurden zu dem Treffen Expertinnen und Experten oder Vertreterinnen und Vertreter von Opfer-Verbänden sowie Angehörige der verschwundenen politischen Gefangenen hinzugezogen? Wenn ja, um wen handelte es sich dabei? Wenn nein, ist dies für ein späteres Treffen geplant? Es ist beabsichtigt, Experten und Vertreterinnen und Vertreter von Opferverbänden – darunter auch Angehörige verschwundener politischer Gefangener – weiterhin in den Prozess einzubinden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 verwiesen. 18. Wurden bereits Konzepte zu einem möglichen Antragsverfahren und Auszahlungsmodalitäten für den möglicherweise einzurichtenden Hilfsfonds entwickelt oder Kriterien dafür definiert, welche Personen dabei berücksichtigt werden sollen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Kennt die Bundesregierung die Forderung der Angehörigenverbände nach Einsetzung einer Sachverständigenkommission, um Kriterien für Zahlungen zu entwickeln, auch um zu verhindern, dass Täterinnen und Täter Zahlungen erhalten? Wenn ja, wie steht sie dazu? Nach Ziffer 6 des Entschließungsantrags des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 2017 sollen „die Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen […] durch eine dafür einzurichtende Kommission“ geregelt werden. Das von der Bundesregierung vorgelegte Hilfskonzept wird von der noch einzurichtenden Kommission diskutiert, konkretisiert und gegebenenfalls ergänzt werden. Die in der Frage erwähnte Forderung von Angehörigenverbänden nach strikter Unterscheidung von Opfern und Tätern ist der Bundesregierung bekannt. Auch die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass die Gewährung von Geldleistungen an Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3380 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Täter das Gerechtigkeitsempfinden von Opfern empfindlich verletzen würde. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, dass die Unterscheidung von Opfern und Tätern und ein entsprechender Aufklärungsprozess gerade bei diesem Thema in nicht wenigen Fällen schwierig ist. 19. Wie wird die geforderte Beteiligung von Opferverbänden und Nichtregierungsorganisationen an der Ausarbeitung der Richtlinien, welche Opfergruppen Zahlungen erhalten müssen, umgesetzt? Welche Organisationen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter wurden hinzugezogen beziehungsweise sollen hinzugezogen werden? Diese Fragen können erst beantwortet werden, wenn über die Umsetzung der im Hilfskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen entschieden wurde. Die Bundesregierung stand und steht weiterhin in Kontakt zu den verschiedenen Personen und Organisationen, die sich für die Situation der Opfer der Colonia Dignidad einsetzen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Wird die Frist zur Vorlage des Konzeptes zur Zahlung von Hilfsleistungen an Opfer der Sekte bis zum 30. Juni 2018 eingehalten werden? Wenn nein, bis wann ist seitens der Bundesregierung mit der Vorlage zu rechnen? Das Hilfskonzept wurde fristgerecht an den Bundestag übermittelt. 21. Hat es aus Sicht der Bundesregierung nach dem Regierungswechsel in Chile Veränderungen hinsichtlich des chilenischen Engagements zur Aufarbeitung der Geschichte der Colonia Dignidad und der dort begangenen Verbrechen gegeben? Die Bundesregierung setzt mit der neuen chilenischen Regierung die begonnene Zusammenarbeit fort, um die Geschichte der Colonia Dignidad und die dort vergangenen Verbrechen weiter aufzuarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333