Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3387 19. Wahlperiode 11.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2826 – Beteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) in Offshore-Finanzplätzen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1508) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend Beteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) in Offshore-Finanzplätzen (Offshore Financial Centers – OFCs) auf Bundestagsdrucksache 19/1508 hat in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller neue Fragen aufgeworfen. So schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4, dass eine Einzelaufschlüsselung der Beteiligung der anderen Entwicklungsfinanzierer an einzelnen Engagements nicht erfolgen könne, weil diese Beteiligungen nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fielen. Dies ist nicht nachvollziehbar . Verweigert die Bundesregierung eine Antwort, so muss sie dies hinreichend begründen. Pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe genügt nicht. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Informationsverweigerungsrechts ist substantiiert, nicht lediglich formelhaft, darzulegen (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11). Informationen über Beteiligungen anderer Investoren sollten der DEG als Anteilseignerin an entsprechenden Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen vorliegen. Die Zusammensetzung der Eigentümerstruktur ist im Regelfall Teil der Investitionspolitik. Dass die DEG in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fällt, wird auch von letzterer nicht bestritten. Warum dann aber die Investitionspolitik der DEG – konkret die Frage nach anderen mitbeteiligten Entwicklungsfinanzierern – nicht in den Verantwortungsbereich fallen soll, wird von der Bundesregierung nicht begründet und ist auch nicht nachvollziehbar, zumal die Bundesregierung durchaus angibt, dass u. a. die Entwicklungsfinanzierer FMO, Proparco und IFC regelmäßig an entsprechenden Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen mitbeteiligt sind. In den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller kann sich die Bundesregierung über diese Beteiligungen informieren und die entsprechenden Informationen an den Deutschen Bundestag weitergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3387 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Andere Fragen werden unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht beantwortet. Auch hier kommt die Bundesregierung ihrer Begründungspflicht nicht nach. Zu drei per Beteiligung mitfinanzierten Unternehmen werden keine Informationen mitgeteilt. Dies wird mit datenschutzrechtlichen Gründen zum Schutze der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Unternehmen begründet , die anders als die übrigen mitfinanzierten Unternehmen der Veröffentlichung nicht zugestimmt hatten (Antwort zu den Fragen 6 und 7). Die Bundesregierung legt jedoch weder dar, inwiefern an der schlichten Information, dass eine DEG-Finanzierung vorliegt, ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht , noch warum ein solches Vorrang vor dem parlamentarischen Fragerecht haben sollte. Auch die Nichtveröffentlichung der DEG-Richtlinien zu den Fondskriterien wird mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – diesmal der DEG – begründet (Antwort zu Frage 8). Dabei legt die Bundesregierung jedoch schon nicht dar, inwiefern sich die DEG als hundertprozentige Tochter der KfW überhaupt auf Grundrechte berufen kann (vgl. dazu zuletzt BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11). Schließlich wird auch die Frage 20 nach den Fällen von wirtschaftlichen Schäden durch Korruption, Enteignung oder anderen Folgen von Rechtsunsicherheit unter Verweis auf Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen ohne nähere Begründung nicht beantwortet. Dabei bleibt auch unberücksichtigt, dass nicht nach den einzelnen Unternehmen gefragt wurde. Weitere Fragen wurden nicht in der von den Fragestellerinnen und Fragestellern erwünschten Tiefe beantwortet, weswegen auch hier nachgefragt wird. 1. Wem gegenüber werden die Zahlungsströme in die und aus den OFC „nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1508)? Die Zahlungsströme werden von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt im Rahmen der laufenden Mittelverwendungskontrolle. Die Zahlungsströme werden durch externe Wirtschaftsprüfer sowie die DEG-interne Abteilung für „Revision und Compliance“ regelmäßig überprüft. 2. Wie haben sich DEG-Beteiligungen an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs in den letzten zehn Jahren (2008 bis 2017) bzgl. a) Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der DEG-Beteiligungen, b) Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der im jeweils abgelaufenen Jahr neu ins Portfolio aufgenommenen DEG-Beteiligungen, c) Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der im jeweils abgelaufenen Jahr neu erfolgten Zusagen, die noch nicht ins DEG-Portfolio übergenommen wurden und daher noch nicht im betreffenden DEG-Geschäftsbericht aufgeführt sind, entwickelt (bitte für jedes Jahr zum jeweiligen 31. Dezember und für jedes OFC aufschlüsseln – statt lediglich neue Beteiligungen auszuweisen, wie in Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/1508)? Übersichten über die Beteiligungen finden sich in Anlage 1 (Frage 2a) und Anlage 2 (Frage 2b). Im Gegensatz zum Jahresbericht der DEG werden in der Anlage 1 Beteiligungen mit einem DEG-Anteil auch unter 20 Prozent ausgewiesen. Daher können die darin aufgeführten Daten vom Jahresbericht abweichen. In dem aufgeführten Zeitraum haben sich bei Beteiligungen mitunter Veränderungen in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3387 Bezug auf das Sitzland des Kunden ergeben. Für den Fall, dass es zu einer zeitlichen Verzögerung der Auszahlung kommt, wenn z. B. bestimmte Vertragsvoraussetzungen erst noch erfüllt werden müssen, werden Zusagen im darauf folgenden Jahr entsprechend dargestellt. 3. Welche anderen Entwicklungsfinanzierer (Development Finance Institutions ) sind an den Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen beteiligt, die ihren Sitz in OFCs haben und an denen die DEG laut aktuellem Jahresbericht ebenfalls Anteile hält, welche Anteile halten sie jeweils, und wie hoch liegt der Anteil aller Entwicklungsfinanzierer zusammengerechnet (bitte einzelne Beteiligungen und Gesamtbeteiligung in Prozentzahlen angeben)? Andere Entwicklungsfinanzierer – analog zur DEG – machen Informationen über ihre Beteiligungen im Rahmen ihres Jahresberichts öffentlich verfügbar. Die Recherche und Zusammenstellung der Informationen ist nicht Aufgabe der Bundesregierung . 4. Wie hoch ist jeweils insgesamt der Anteil privater Investoren an den Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen, die ihren Sitz in OFCs haben und an denen die DEG laut aktuellem Jahresbericht ebenfalls Anteile hält, und in welchen Ländern habe diese wiederum ihren Sitz (bitte zum Stichtag 31. Dezember 2017 für jede entsprechende Beteiligung in Prozent angeben)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Zusammensetzung und Herkunft der an einem Fonds beteiligten Investoren. Die Recherche und Zusammenstellung der Informationen ist nicht Aufgabe der Bundesregierung. 5. Welche drei Kunden, an denen die DEG im Zeitraum 2015 bis 2017 Beteiligungen eingegangen ist, haben einer Veröffentlichung von „investitionsbezogenen Informationen“ auf der DEG-Webseite nicht zugestimmt (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/1508)? Bei den drei Kunden handelt es sich um einen überregional in Asien tätigen Fonds im Bereich Gesundheitsversorgung, einen indischen Fonds mit einem Schwerpunkt auf familiengeführten Unternehmen und einen überregional in Südamerika investierten Fonds mit einem breiten Investitionsspektrum insbesondere in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Dienstleistungen. Die Aushandlung der Verträge mit diesen Kunden fällt in die Übergangszeit der Einführung der Veröffentlichung investitionsbezogener Informationen ab Januar 2015 auf der DEG-Website. Nach Kenntnis der Bundesregierung tätigt die DEG Investitionen, bei denen die Kunden einer solchen Veröffentlichung nicht zustimmen, nur in Ausnahmefällen. In solchen Ausnahmefällen, einschließlich der hier angesprochenen drei Fälle aus der Übergangszeit, legt die DEG dieselben hohen Prüfungsmaßstäbe , insbesondere zu guter Corporate Governance, zu Grunde wie sonst. Sie stellt darüber hinaus sicher, dass die Veröffentlichung ausschließlich aus nachvollziehbaren geschäftspolitischen Gründen, wie unter anderem dem Schutz vor Wettbewerbern und keinesfalls aus Gründen der Steuervermeidung, unterbleibt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3387 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Was beinhaltet die DEG-Richtlinie zu den Fondskriterien (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/1508) im Einzelnen, wie ist sie aufgebaut , und welchen Umfang hat sie (bitte als Anlage der Antwort zur Verfügung stellen)? Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. Diese ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Die Anlage 3 ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, da hierin beschrieben wird, welche Kriterien Fonds für eine Finanzierung durch die DEG erfüllen und welche Rechte die DEG sich bei einer Investition vorbehält. Hieraus können Rückschlüsse auf interne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der von der DEG finanzierten Fonds gezogen werden, woraus diesen strategische oder wettbewerbliche Nachteile entstehen könnten.* 7. In welchen Fällen kam es – wie in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/1508 erwähnt – seit 2008 erforderlichenfalls zu einem Ausstieg aus einer Beteiligung durch die DEG (bitte Fälle einzeln auflisten, sowie Jahr, betroffenes OFC und Zusammenfassung des Grunds für den Ausstieg aus der Beteiligung angeben)? Die Umstände für einen Ausstieg der DEG aus einer Beteiligung wurden im Sinne der Antwort zu Frage 14 der Bundestagsdrucksache 19/1508 aus Sicht der Bundesregierung bereits ausreichend erläutert. Der Bundesregierung liegen keine weiteren Informationen vor. 8. Inwiefern sind die Kaimaninseln als Standort für DEG-Beteiligungen geeignet (vgl. Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/1508), eingedenk der Tatsache , dass die Kaimaninseln im aktuellen Schattenfinanzindex auf Platz 3 gelistet werden (www.financialsecrecyindex.com/PDF/CaymanIslands.pdf), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Bemerkungen des Schattenfinanzindex, dass die Kaimaninseln von großen Finanzinstitutionen zur Umgehung von Regulierungen und Besteuerungen in anderen Ländern genutzt werden, für die Investitionen der DEG vor Ort? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Alle DEG-Finanzierungen erfolgen entsprechend der geltenden Leitlinien, die sicherstellen, dass Investitionen transparent sind und nicht zur Umgehung von Regulierungen und Besteuerungen in anderen Ländern führen. Die DEG richtet sich bei ihren Finanzierungen unter anderem nach Leitlinien zum Umgang mit Finanzierungen in intransparenten Ländern, die die KfW in enger Kooperation mit der Bundesregierung entwickelt hat. Als intransparente Länder werden dabei Länder definiert, die den OECD- Standard in Steuerfragen noch nicht ausreichend implementiert oder die Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nicht umgesetzt haben und auf Listen der Financial Action Task Force (FATF) erscheinen. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Anlage 3 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3387 9. In wie vielen Fällen sind seit dem Jahr 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen in DEG-Partnerländern, die von der DEG finanziert werden bzw. wurden bzw. an denen die DEG mittel- oder unmittelbar beteiligt ist bzw. war, wirtschaftliche Schäden durch Korruption, Enteignung oder andere Folgen von Rechtsunsicherheit entstanden (bitte Fälle nach Jahr, Partnerland , kategorisiertem Grund des Schadens und geschätztem Schadensvolumen aufschlüsseln; vgl. Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/1508)? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1508 dargelegt, haben wirtschaftliche Schäden, die Unternehmen in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erleiden , häufig vielfältige Ursachen. Zu den gewünschten Details liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 10. In welche Länder investieren die Unternehmen, Fonds und Zweckgesellschaften in OFCs, an denen die DEG nach aktuellem Jahresbericht beteiligt ist, jeweils welchen Anteil ihres Kapitals (bitte für jede DEG-Beteiligung prozentuale Verteilung der Geschäftstätigkeit nach Investitionsland sowie Einsatz von Fremd- bzw. Eigenkapital zur Investition in Partnerländern aufschlüsseln )? Die Bundesregierung hat darüber keine Kenntnis. Die Recherche und Zusammenstellung der Informationen ist nicht Aufgabe der Bundesregierung. 11. Welche Kapitalrückflüsse in Euro an a) Schuldzinsen, b) Dividenden oder sonstigen Gewinnausschüttungen auf Eigenkapital und c) Veräußerungsgewinnen verzeichneten die Unternehmen, Fonds und Zweckgesellschaften in OFCs, an denen die DEG nach aktuellem Jahresbericht beteiligt ist, in den letzten fünf Jahren (2013 bis 2017) aus ihren Investitionen in DEG-Partnerländern (bitte für jede Beteiligung nach Jahr und Investitionsland, aus dem Rückflüsse anfielen, aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wie hoch war jeweils jährlich seit 2008 im Durchschnitt der effektive Ertragssteuersatz der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs mit DEG-Beteiligung auf Ebene der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen (bitte nach Jahr und OFC aufschlüsseln – in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/1508 wurde auf eine Besteuerung der Investoren eingegangen, die aber nicht Teil der Frage nach der Besteuerung der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs war)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3387 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1: Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der DEG-Beteiligungen (Frage 2a) Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2008 BR. JGF. 1 34 1.072 126.933 GUERNSEY 2 8.511 HONGKONG 1 2.237 JERSEY 2 3.262 KAIMANIN- SELN 7 27.491 LIBANON 2 5.455 LUXEMBURG 1 6 MAURITIUS 4 4.305 NIEDERLANDE 2 24.232 THAILAND 1 2.051 USA 10 44.066 CURACAO 1 4.245 31.12.2009 BR. JGF. 1 37 1.072 148.187 GUERNSEY 2 8.761 HONGKONG 1 2.237 JERSEY 2 3.901 KAIMANIN- SELN 8 31.647 LIBANON 2 5.455 LUXEMBURG 1 6 MAURITIUS 6 17.081 NIEDERLANDE 2 24.232 THAILAND 1 1.911 USA 10 46.054 CURACAO 1 5.830 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3387 Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2010 BR. JGF. 1 41 1.072 179.380 GUERNSEY 2 11.650 HONGKONG 1 2.237 JERSEY 2 10.257 KAIMANIN- SELN 9 36.666 LIBANON 2 5.455 LUXEMBURG 1 6 MAURITIUS 7 30.852 NIEDERLANDE 3 24.315 THAILAND 1 1.911 USA 11 46.697 CURACAO 1 8.261 31.12.2011 BR. JGF. 2 56 6.333 230.487 GUERNSEY 4 14.926 HONGKONG 1 2.237 JERSEY 2 10.880 KAIMANIN- SELN 13 42.504 LIBANON 2 5.455 LUXEMBURG 2 12 MALTA 1 9.887 MAURITIUS 11 54.452 NIEDERLANDE 3 24.420 ST.KITTS U.NE- VIS 1 6.889 THAILAND 2 2.004 USA 11 41.194 CURACAO 1 9.292 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3387 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2012 BR. JGF. 4 69 21.928 311.119 GUERNSEY 4 19.109 HONGKONG 1 2.237 JERSEY 2 10.843 KAIMANIN- SELN 17 66.119 LIBANON 2 6.124 LUXEMBURG 2 12 MALTA 1 9.887 MAURITIUS 15 89.431 NIEDERLANDE 3 24.547 SINGAPUR 1 180 ST.KITTS U.NE- VIS 1 6.889 THAILAND 2 2.004 USA 13 42.063 CURACAO 1 9.746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3387 Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2013 BAHRAIN 1 90 10.000 478.195 BR. JGF. 5 51.757 GUERNSEY 6 26.084 HONGKONG 1 2.237 JERSEY 2 10.384 KAIMANIN- SELN 25 83.611 LIBANON 2 6.124 LUXEMBURG 4 24.235 MALTA 2 9.949 MAURITIUS 17 115.765 NIEDERLANDE 3 26.341 PANAMA 1 23.017 SINGAPUR 2 10.109 ST.KITTS U.NE- VIS 1 6.889 THAILAND 2 2.004 URUGUAY 1 13.705 USA 14 46.103 CURACAO 1 9.881 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3387 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2014 BAHRAIN 1 97 10.000 567.178 BR. JGF. 5 60.177 GUERNSEY 6 34.582 HONGKONG 2 14.737 JERSEY 2 8.295 KAIMANIN- SELN 28 139.739 LIBANON 2 6.124 LUXEMBURG 5 24.275 MALTA 2 11.904 MAURITIUS 18 129.229 NIEDERLANDE 3 7.841 PANAMA 2 25.263 SINGAPUR 3 20.365 ST.KITTS U.NE- VIS 1 6.889 THAILAND 2 2.004 URUGUAY 1 13.705 USA 13 42.228 CURACAO 1 9.819 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3387 Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2015 BAHRAIN 1 111 10.000 730.718 BR. JGF. 5 67.979 GUERNSEY 7 44.170 HONGKONG 1 2.237 JERSEY 2 6.466 KAIMAN- INSELN 33 207.681 LIBANON 2 6.124 LUXEMBURG 5 34.439 MALTA 2 20.087 MAURITIUS 24 161.864 NIEDERLANDE 5 23.003 PANAMA 3 43.177 SINGAPUR 4 37.903 ST.KITTS U.NEVIS 1 6.889 THAILAND 1 1.911 USA 14 48.352 CURACAO 1 8.436 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3387 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2016 BAHRAIN 2 123 18.538 867.918 BR. JGF. 4 51.995 GUERNSEY 9 49.399 HONGKONG 2 14.737 JERSEY 3 8.833 KAIMANIN- SELN 35 244.400 LIBANON 2 6.124 LUXEMBURG 5 34.567 MALTA 3 28.623 MAURITIUS 31 229.979 NIEDERLANDE 5 24.741 PANAMA 3 45.859 SINGAPUR 6 51.248 ST.KITTS U.NEVIS 1 6.889 THAILAND 1 2.544 USA 10 43.353 CURACAO 1 6.088 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3387 Stichtag Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 31.12.2017 BAHRAIN 2 134 18.064 956.565 BERMUDA 1 2.447 BR. JGF. 3 44.941 GUERNSEY 9 58.022 HONGKONG 2 14.737 JERSEY 3 10.738 KAIMANIN- SELN 41 293.964 LIBANON 2 6.124 LUXEMBURG 6 41.110 MALTA 3 29.454 MAURITIUS 33 257.484 NIEDERLANDE 5 24.503 PANAMA 2 28.069 PHILIPPINEN 1 5.443 SINGAPUR 7 59.519 ST.KITTS U.NEVIS 1 6.889 THAILAND 1 2.544 USA 11 47.276 CURACAO 1 5.238 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3387 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2: Anzahl und Gesamtvolumen in Euro der im jeweils abgelaufenen Jahr neu ins Portfolio aufgenommenen DEG-Beteiligungen (Frage 2b) Jahr Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Neues Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 2008 KAIMANINSELN 2 6 13.926 16.848 MAURITIUS 3 871 THAILAND 1 2.051 2009 KAIMANINSELN 1 3 1.693 7.135 MAURITIUS 2 5.442 2010 KAIMANINSELN 1 4 2.046 12.105 MAURITIUS 1 5.677 NIEDERLANDE 1 83 USA 1 4.299 2011 BR. JGF. 1 15 5.261 41.742 GUERNSEY 2 371 KAIMANINSELN 4 4.698 LUXEMBURG 1 6 MALTA 1 9.887 MAURITIUS 4 14.535 ST. KITTS U. NEVIS 1 6.889 THAILAND 1 94 2012 BR. JGF. 2 13 12.678 35.031 KAIMANINSELN 4 9.954 MAURITIUS 4 10.097 SINGAPUR 1 180 USA 2 2.122 2013 BAHRAIN 1 21 10.000 126.115 BR. JGF. 1 19.047 GUERNSEY 2 2.074 KAIMANINSELN 8 10.299 LUXEMBURG 2 24.223 MALTA 1 62 MAURITIUS 2 9.997 PANAMA 1 23.017 SINGAPUR 1 9.583 URUGUAY 1 13.705 USA 1 4.109 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3387 Jahr Sitzland Anzahl Beteiligungen Gesamte Anzahl Beteiligungen pro Jahr Gesamtvolumen pro Sitzland in TEUR Neues Gesamtvolumen pro Jahr in TEUR 2014 HONGKONG 1 10 12.500 55.787 KAIMANINSELN 3 23.257 LUXEMBURG 1 39 MAURITIUS 2 7.735 NIEDERLANDE 1 1.950 SINGAPUR 1 10.000 USA 1 305 2015 GUERNSEY 1 19 5.868 126.154 KAIMANINSELN 7 42.540 MALTA 1 13.277 MAURITIUS 6 19.422 NIEDERLANDE 2 15.312 PANAMA 1 17.790 SINGAPUR 1 11.945 2016 BAHRAIN 1 14 8.538 85.069 GUERNSEY 1 566 JERSEY 1 2.391 KAIMANINSELN 1 6.225 MALTA 1 6.000 MAURITIUS 7 50.847 SINGAPUR 2 10.503 2017 KAIMANINSELN 8 15 32.826 63.319 LUXEMBURG 1 5.621 MAURITIUS 3 12.185 PHILIPPINEN 1 5.443 SINGAPUR 1 6.170 USA 1 1.074 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333