Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3388 19. Wahlperiode 13.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Berengar Elsner von Gronow und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2829 – Die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr im Verteidigungsfall im Jahr 1989 noch rd. 1 300 000 Soldaten und Reservisten umfasste, betrug diese im Jahr 1995 rd. 700 000 und im Jahr 2000 noch rd. 500 000. Die aktuelle Aufwuchsfähigkeit beträgt nicht mehr als 208 000 Soldaten und Reservisten (WD 2 – 3000 – 32/18). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 9 bis 12 beschreibt den momentanen Stand, welcher sich derzeit in einem Evaluierungsprozess befindet. Die geänderte sicherheitspolitische Lage wird im aktuellen Weißbuch der Bundesregierung reflektiert und in der neuen Konzeption der Bundeswehr umgesetzt. Im Anschluss an diese Konzeption soll als Nachfolge der heutigen Konzeption der Reserve eine neue Strategie für die Reserve erarbeitet werden, in der die Einsatzbereitschaft und Verwendung der Reserve unter den Vorgaben von Weißbuch und Konzeption der Bundeswehr betrachtet wird. 1. Welche Szenarien für eine Landes- und Bündnisverteidigung gibt es in der Bundeswehr? Es können zwei Fallgruppen der Landes- und Bündnisverteidigung abgeleitet werden: kollektive Bündnisverteidigung und Landesverteidigung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3388 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die kollektive Bündnisverteidigung (BV) auf Basis eines festgestellten Bündnisfalls kann unterschiedliche Intensitäten aufweisen. Die Entscheidung über Umfang und Art der zu ergreifenden Maßnahmen wird im Einzelfall auf Grundlage des konkreten Angriffsszenarios zu treffen sein. Die Landesverteidigung (LV) zielt auf die Abwehr von Angriffshandlungen auf die Bundesrepublik Deutschland selbst. Sie kann mit der Feststellung des Verteidigungsfalls einhergehen, wenn die grundgesetzlichen Voraussetzungen eines solchen vorliegen. Gemein ist allen Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung , dass diese eng mit den Bündnispartnern der NATO und EU abgestimmt werden. 2. Welche Szenarien für eine Landes- und Bündnisverteidigung haben aktuell welche Eintrittswahrscheinlichkeiten? Eintrittswahrscheinlichkeiten bestimmter Einsatzszenarien werden im Weißbuch und den konzeptionellen Vorgaben für die Bundeswehr (u. a. Konzeption der Bundeswehr, Fähigkeitsprofil der Bundeswehr) nicht betrachtet. Annahmen über die Eintrittswahrscheinlichkeiten konkreter Szenarien für eine Landes- und Bündnisverteidigung wären rein spekulativ. 3. Über welche Aufwuchsfähigkeiten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung unsere Bündnispartner in der NATO? Grundsätzlich wurde die Befähigung zum Aufwuchs der Streitkräfte nach Ende des Kalten Kriegs auch bei unseren Bündnispartnern der damaligen sicherheitspolitischen Entspannung angepasst und zum Teil signifikant reduziert. Infolge der veränderten sicherheitspolitischen Lage seit 2014 sind einige Bündnispartner bestrebt , ihre Fähigkeiten zum Aufwuchs ihrer Streitkräfte zu verbessern, insbesondere die Bündnispartner im nördlichen und östlichen Allianzgebiet. 4. Welche Szenarien für eine jeweilige Landes- und Bündnisverteidigung legen nach Kenntnis der Bundesregierung unsere Bündnispartner in der NATO zugrunde ? Grundsätzlich sehen sich unsere Bündnispartner denselben Herausforderungen gegenübergestellt wie die Bundesregierung sie in Kapitel 2 des Weißbuchs zur Sicherheitspolitik und Zukunft der Bundeswehr von 2016 formuliert hat. Die konkreten nationalen Szenarien unserer Bündnispartner orientieren sich dementsprechend an diesen Herausforderungen. 5. Welche Lösungsansätze gibt es in der Bundeswehr, um die Lücke der nicht besetzten Dienstposten im Beorderungsumfang im Umfang von derzeit rd. 33 000 zu schließen? Die Reserve ist struktureller Bestandteil der Bundeswehr und wird deshalb als Teil der aktuellen Planungen zur Wiedererlangung der umfassenden Befähigung der gesamten Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung betrachtet und derzeit im Rahmen der Arbeiten am Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) mit berücksichtigt. Dabei werden sowohl ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die nach Ende ihrer Dienstzeit die Bundeswehr verlassen haben, also auch Personen, die ohne bisherigen Dienst in der Bundeswehr an Reservistenarbeit interessiert sind, berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3388 Das Prinzip der Freiwilligkeit in der Reservistenarbeit gilt sowohl für Reservistinnen und Reservisten als auch für Arbeitgeber, die Reservedienstleistende für eine entsprechende Dienstleistung in der Reserve abstellen. Daher bietet die Bundeswehr militärische Aus-, Fort- und Weiterbildung wo immer möglich individuell und flexibel, auf Wochenenden verteilt oder in Fernausbildung an, um der Lebenswirklichkeit der Zielgruppe zu entsprechen. Dieser Ansatz wird weiter ausgebaut werden. 6. Bis wann soll diese Lücke geschlossen werden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Ist es geplant, in Anbetracht der veränderten sicherheitspolitischen Lage den Beorderungsumfang entsprechend anzupassen? Wenn ja, bis wann, wie und in welcher Höhe soll dies geschehen? Der Beorderungsumfang der Bundeswehr leitet sich ab aus dem Gesamtumfang der Streitkräfte und dabei konkret aus dem Bereich, der durch beorderte Reservisten abgedeckt wird. Da diese Umfänge in Ableitung aus dem künftigen Fähigkeitsprofil der Bundeswehr noch zu untersuchen sind, kann derzeit noch keine Aussage zu einem künftigen Beorderungsumfang gemacht werden. 8. Wie hoch ist der Ausrüstungsbedarf für die beorderten Reservisten? Der Ausrüstungsbedarf für die beorderten Reservistinnen und Reservisten ist von der künftigen Struktur der Reserve und ihren konkreten Aufträgen abzuleiten. Detaillierte Aussagen zum Ausrüstungsbedarf können derzeit noch nicht getroffen werden. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Welche persönlichen Ausrüstungsgegenstände werden an Reservisten im Frieden ausgegeben? Den Soldatinnen und Soldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden, werden im Rahmen ihrer Auskleidung die in ihrem Besitz befindlichen Bekleidungsartikel ohne Rücklauf (z. B. Unterwäsche, Kampfschuhe) zur Aufbewahrung belassen . Diese Artikel sind bei zukünftigen Dienstleistungen zu tragen. Nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach Ausscheiden aus dem Dienst ohne eine Dienstleistung gehen die Artikel in das Eigentum der Reservistinnen und Reservisten über. Bei späteren Dienstleistungen erfolgt eine Neuausstattung. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten, die als Reservistinnen und Reservisten eingeplant sind, sind darüber hinaus mit den nach dem Teilsatz Reservist (TeilSRes) vorgesehenen Artikeln der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ausgestattet. Der TeilSRes enthält Ausrüstungsgegenstände, die den aktiven Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung stehen (z. B. Feldanzug), umfasst jedoch nicht den vollen Ausstattungsumfang der aktiven Soldatinnen und Soldaten. Reservistinnen und Reservisten, die freiwillig und regelmäßig an dienstlichen Veranstaltungen teilnehmen, erhalten eine umfangreichere Ausstattung (z. B. Gefechtshelm , Dienst- und Ausgehanzug, Sportbekleidung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3388 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Bedarfsfall kann der einberufende Truppenteil für die Reservistinnen und Reservisten im Rahmen einer Wehrübung eine Ausstattung bis zum Umfang der aktiven Soldatinnen und Soldaten beantragen. Diese zusätzliche Ausstattung ist nach Beendigung der Wehrübung zurückzugeben. Ein Verbleib dieser Artikel bei den Reservistinnen und Reservisten ist nicht vorgesehen. 10. Was für Ausrüstungsgegenstände werden durch die Bundeswehr für den Verteidigungs- und/oder Bündnisfall für Reservisten vorgehalten? Die Bundeswehr Bekleidungsmanagement GmbH bewirtschaftet die Bekleidung der Bundeswehr entsprechend einem festgelegten Bedarf gemäß Forderung der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche. Dieser Bedarf berücksichtigt die aktiven Soldatinnen und Soldaten und soweit erforderlich auch die Reservistinnen und Reservisten. 11. Welche Handwaffen sind für Reservisten in welcher Stückzahl vorgesehen? Die Ausstattung mit Handwaffen ist eine fallbezogene operative Entscheidung. Sie wird durch den jeweiligen Auftrag des aktiv zu verstärkenden Verbandes vorgegeben und durch diesen festgelegt. Eine rein personenbezogene Handwaffenausstattung ist nicht vorgesehen. 12. Wie viele Handwaffen stünden im Verteidigungs- und/oder Bündnisfall für Reservisten zur Verfügung? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333