Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 10. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3389 19. Wahlperiode 12.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2963 – Nichtausschöpfung des Etats des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Haushaltsjahr 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag Bildung und Forschung zu Schlüsselthemen erklärt (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 28). Bereits in vorherigen Legislaturperioden haben sich die Bundeskanzlerin sowie Bundesministerinnen und Bundesminister Großer Koalitionen für eine Stärkung von Bildung und Forschung ausgesprochen . Beispielsweise wurde auf dem Dresdner Bildungsgipfel im Oktober 2008 zwischen Bund und Ländern vereinbart, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis Ende 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern (vgl. Bundesregierung/Regierungschefs der Länder: Aufstieg durch Bildung – Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland, S. 6). Im Jahr 2016 betrug das Budget für Bildung und Forschung nach Statistischem Bundesamt 9 Prozent, so wie im Vorjahr (vgl. Statistisches Bundesamt: Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft 2015/2016, S. 14). Im Haushaltsplan der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2017 sah das Budget des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Einzelplan 30 des Bundeshaushalts, Ausgaben in Höhe von 17,65 Mrd. Euro vor. Von diesen wurden nach Angaben des Bundesrechnungshofs lediglich 17,25 Mrd. Euro verausgabt, 400,1 Mio. weniger als veranschlagt (vgl. Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO – Information über die Entwicklung des Einzelplans 30 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) für die Haushaltsberatungen 2018, S. 4). Diese Abweichungen verteilen sich nach Istübersicht zum 31. Dezember 2017 des BMBF über den gesamten Haushalt. Damit werden fast ein Drittel der für das Jahr 2017 geplanten Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr nicht realisiert. Die nicht verausgabten Mittel verfallen mit Abschluss des Haushalts 2017; da sie nicht übertragbar sind bzw. übertragen wurden, stehen sie für zusätzliche Ausgaben für Bildung und Forschung nicht mehr zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3389 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Haushaltsplan (Einzelplan 30) für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) weist für den Haushalt 2017 einen Mittelabfluss von rd. 17,277 Mrd. Euro auf, im Vergleich zur Höhe des Plafonds (rd. 17,650 Mrd. Euro) ergibt sich damit eine Mittelabflussquote von 97,9 Prozent. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Globale Minderausgabe (GMA) plafondmindernde Wirkung hat. Der Großteil der über die Globale Minderausgabe hinausgehenden Minderabflüsse von rd. 373 Mio. Euro ist dabei auf Tatbestände zurückzuführen, die sich einer Steuerung durch das BMBF entziehen. Im Jahr 2017 war dies der Fall bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und für die Vorsorge zur Räumung des AVR-Behälterlagers am Standort Jülich. Bereinigt um die nicht beeinflussbaren Effekte ergeben sich Minderabflüsse von lediglich rd. 11 Mio. Euro. Generell kann es bei der Projektförderung selbst bei bestmöglicher Planung immer wieder zu Minderabflüssen bei einzelnen Projekten oder Programmen kommen , etwa durch Verzögerungen aufgrund von technologischen Entwicklungen, späterer Besetzung von Stellen, behördlichen Genehmigungen oder fortdauernden Bund-Länder-Verhandlungen. 1. Welche Wirkung hatte die Nichtausschöpfung des geplanten Budgets des BMBF im Jahr 2017 auf den gesamten Bundeshaushalt in diesem Jahr? Geplantes Budget, das nicht ausgeschöpft wird, steht prinzipiell dem gesamten Bundeshaushalt zur Verfügung. 2. Waren Ausgaben der Haushaltstitel im Einzelplan 30, die nicht vollständig verausgabt wurden, auf Folgejahre übertragbar? Wenn ja, welche, und in welcher Höhe? Übertragbar waren Ausgaben in Titeln gemäß § 5 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2017 (flexibilisierte Ausgaben). Übertragbar waren des Weiteren gemäß § 19 der Bundeshaushaltsordnung Ausgaben für Investitionen (Titel der Hauptgruppen 7 und 8) und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen. Schließlich waren Ausgaben in Titeln übertragbar, bei denen dies durch einen Haushaltsvermerk im Einzelplan 30 verzeichnet war. Ausgaben in den übrigen Titeln waren nicht übertragbar. 3. Wurden übertragbare Ausgaben aus dem Budget des BMBF im Jahr 2017 auf folgende Jahre übertragen? Wenn ja, in welchem Umfang, und aus welchen Haushaltstiteln? Es wurden aus dem Jahr 2017 in das Jahr 2018 Mittel in drei Kategorien übertragen . Hierbei werden die „gewöhnlichen“ Ausgabereste nur in begründeten Ausnahmefällen gebildet. Die ESF-Ausgabereste basieren auf zweckgebundenen Einnahmen (Zuflüsse aus dem Europäischen Sozialfonds) aus dem revolvierenden System der Fonds-Kofinanzierung. Im Fall einer Inanspruchnahme erfolgte hier bislang eine Deckung aus dem Gesamthaushalt. Für die flexibilisierten Ausgaben wird auf § 5 des Haushaltsgesetzes 2017 verwiesen. Die Ausgabereste verteilen sich wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3389 Kapitel/ Titel Zweckbestimmung Ausgaberest 2017 (in T€, gerundet) 3002/685 44 Qualitätsoffensive Lehrerbildung 20.000 3002/711 71 Kleine Neu-, Um-, und Erweiterungsbauten (Europäische Schu-len) 1.823 3003/685 15 Qualitätspakt Lehre 6.000 3003/685 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen in Bildung und Forschung – Betrieb 5.000 3003/687 73 Villa Vigoni 1.126 Kapitel/ Titel Zweckbestimmung ESF-Ausgaberest 2017 (in T€, gerundet) 3002/685 20 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bil-dung 43.356 3002/685 41 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 28.607 3002/685 42 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 49.813 3003/685 07 Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung 500 3003/685 16 Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses 13.389 3004/685 13 Instrumente zur strategischen Gestaltung des Digitalen Wandels 7.924 3004/683 24 Forschung für Produktion, Dienstleistung und Arbeit 5.000 Kapitel/ Titel flexibilisierte Titel Ausgaberest 2017 (in T€, gerundet) 3011 Titelsumme 1.120 3012 Titelsumme 3.242 3002/685 30 BIBB-Betrieb 500 4. Plant die Bundesregierung, die nicht verausgabten Mittel aus dem Einzelplan 30 im Jahr 2017 für die kommenden Jahre zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausgabensteigerungen in Bildung, Forschung und Hochschulen zur Verfügung zu stellen (bitte begründen)? Das Jährlichkeitsprinzip dient der Wahrung der parlamentarischen Rechte des Haushaltsgesetzgebers. Die Bundesregierung plant nicht, diese Rechte einzuschränken . 5. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung“ (Kapitel 3002, Titel 685 20) nur zu 68 Prozent verausgabt? Der Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarungen der Initiative Bildungsketten mit Berlin, Bremen und Niedersachsen hat sich verzögert, sodass dort vorgesehene Maßnahmen erst ab 2018 beginnen können. Dies führte zu einer geringeren Bewilligung im Jahr 2017 und demzufolge auch zu einem niedrigeren Mittelabfluss . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3389 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ferner wurden durch Terminänderungen von Ausschreibungen/Förderbekanntmachungen im Programm Jobstarter aufgrund der Antragslage ebenfalls weniger Mittel bewilligt, was auch hier zu einem entsprechend verringerten Mittelabfluss führte. Im Kontext der 2017 anstehenden Wahlen und der anschließenden vorläufigen Haushaltsführung kam es zum Teil zu Förderverzögerungen, nachdem sich die Förderplanungen und Umsetzungen verschoben hatten. Zeitgleich liefen 2017 große Fördervorhaben wie die BMBF-Finanzierung der Berufseinstiegsbegleiter aus. 6. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung“ (Kapitel 3002, Titel 685 21) nur zu knapp über 67 Prozent verausgabt? Die Entwicklung der Ausgaben unterliegt spezifischen strukturellen Rahmenbedingungen : Im Berufsorientierungsprogramm (BOP) erfolgen die Bewilligungen entsprechend der Anträge aus den Ländern, also auf Basis der von dort prognostizierten Teilnehmerzahlen. Die Zahl der tatsächlich an BOP-Maßnahmen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler lag 2017 unter diesen Prognosen, ohne dass dies im Voraus abgesehen werden konnte. Bei den Fördervorhaben im Rahmen der Bildungsketten-Vereinbarungen entwickelten sich Projekte nicht in dem Umfang , wie von den antragstellenden Ländern prognostiziert wurde; dies gilt insb. in den ersten Jahren der Förderung. Für die im Titel enthaltenen flüchtlingsbezogenen Fördervorhaben wurden 2017 weniger Mittel benötigt als erwartet, da viele Geflüchtete häufig noch nicht über ausreichende sprachliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an einer Maßnahme verfügten. 7. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ (Kapitel 3002, Titel 685 41) nur zu 75 Prozent verausgabt? Minderausgaben in bewilligten Vorhaben ergaben sich aufgrund von Schwierigkeiten in der Personalakquise, Personalfluktuationen und zeitlichen Verschiebungen bei der Umsetzung von Meilensteinen. Neben dem Auslaufen der ersten Förderphase des Programms „Kultur macht stark“ lassen sich bei inzwischen hier rd. 17 000 geförderten lokalen Maßnahmen im Einzelfall zeitliche Verschiebungen, Ausfälle oder auch deutlich geringere Ausgaben als zuvor kalkuliert nicht vermeiden . Zudem gab es Verzögerungen im Bereich der Bewilligung von Vorhaben aus den Förderbekanntmachungen „Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Kontexten“ und „Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3389 8. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „BAföG – Schülerinnen und Schüler“ (Kapitel 3002, Titel 632 50) nur zu knapp über 77 Prozent verausgabt? 9. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „BAföG – Zuschüsse an Studierende“ (Kapitel 3002, Titel 632 51) nur zu knapp über 76 Prozent verausgabt? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ausgabenschätzungen für das BAföG werden von einem externen wissenschaftlichen Institut erstellt. Empirische Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Insbesondere die Schätzung von Reformwirkungen ist aufgrund von schwer abschätzbaren Einführungswirkungen und Ausschöpfungsquoten von bis dato Nicht-Geförderten mit hohen Unsicherheiten behaftet, wie sie für das erste Vollwirkungsjahr der Reform mit dem 25. BAföGÄndG aufgetreten sind. Auch die anhaltend gute Konjunktur mit der positiven Folge höherer Einkommen für die Eltern der Auszubildenden führte zu einer Überschätzung der Ausgabenprognose. 10. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „BAföG – Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen“ (Kapitel 3002, Titel 671 50) um mehr als das Doppelte überschritten? Das BMBF hat entsprechend der Ermächtigung des Deutschen Bundestages im Einzelplan 30, Haushaltsvermerk Nr. 1 zur BAföG-Titelgruppe, von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bis zur Höhe von 300 Mio. Euro zwischen den einzelnen BAföG-Titeln Gebrauch gemacht und diese Mittel für eine Sondertilgung für die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommenen BAföG- Darlehen genutzt. 11. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung “ (Kapitel 3003, Titel 685 07) nur zu knapp 90 Prozent verausgabt, obwohl dieses Programm in den letzten Jahren überzeichnet war? Die Bewilligung von Anträgen im Professorinnenprogramm II wird nicht nur durch die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel, sondern auch durch die in der Bund-Länder-Vereinbarung genannte Höchstsumme der Bundesförderung für den Gesamtzeitraum 2013 – 2017 i. H. v. insgesamt 75 Mio. Euro begrenzt. Diese Höchstgrenze war im Haushaltsjahr 2017 ausgeschöpft. Somit konnten Bewilligungen weiterer Anträge aus der Warteliste nicht durch die im Titel noch zur Verfügung stehenden Mittel, sondern nur durch Rückflüsse aus dem Professorinnenprogramm selbst realisiert werden. Zudem kam es im Förderbereich „Erfolg mit MINT – Neue Chancen für Frauen“ zu Verzögerungen bei der Bewilligung von Projektanträgen. 12. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen “ (Kapitel 3003, Titel 685 09) nur zu knapp über 82 Prozent verausgabt ? Der Minderabfluss resultierte zum einen aus Projektverzögerungen und damit verbundenen Mittelverschiebungen ins Folgejahr bei den drei aus dem Titel finanzierten Servicestellen beim Deutschen Studentenwerk (DSW), welche dem BMBF vom Zuwendungsempfänger erst sehr spät angezeigt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3389 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zum anderen konnten bei der „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“ geplante Maßnahmen der Zuwendungsempfänger nicht durchgeführt werden und mussten zum Teil ins Folgejahr verschoben werden. 13. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung“ (Kapitel 3003, Titel 685 10) nur zu 72 Prozent verausgabt? Der deutliche Aufwuchs in Kapitel/Titel 3003/685 10 für das Haushaltsjahr 2017 erfolgte im Zuge des parlamentarischen Verfahrens für politisch prioritäre Forschungsthemen (v. a. DDR-Forschung, Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt , neue Zentren für Islamische Theologie). Hierfür mussten neue Förderbekanntmachungen aufgesetzt werden, um in wissenschaftsgeleiteten und wettbewerblichen Verfahren Projekte auszuwählen und Mittel zu binden. Dies ist 2017 erfolgt. Diese Maßnahmen werden jedoch überwiegend erst 2018 haushaltswirksam . Diese Anlaufeffekte sind angesichts notwendiger Ausschreibungen und Auswahlverfahren unvermeidlich. 14. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung – Betrieb“ (Kapitel 3003, Titel 685 60) sowie „Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung – Investitionen“ (Kapitel 3003, Titel 894 60) nur zu knapp 78 bzw. 57 Prozent verausgabt? Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei der Fertigstellung des Futuriums sowie aufgrund der Nachbesetzung des vakant gewordenen Direktorenpostens und weiterer Stellen konnten die ursprünglich für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Ausgaben nicht wie geplant getätigt werden. 15. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Instrumente im Wissens- und Technologietransfer im Rahmen der Hightech-Strategie “ (Kapitel 3004, Titel 683 10) nur zu 66 Prozent verausgabt? Im Zuge der Verhandlungen zur Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlung zum Gesamtpaket zur Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftssystems in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz kam es zu zeitlichen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung, die einen deutlich früheren Beginn der Fördermaßnahme vorsah und für die bereits entsprechend in der Finanzplanung Vorsorge getroffen worden war. 16. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Instrumente zur strategischen Gestaltung des Digitalen Wandels“ (Kapitel 3004, Titel 685 13) nur zu knapp 46 Prozent verausgabt? Bei Kapitel/Titel 3003/685 13 handelt es sich um einen neuen Titel, der zum Haushaltsjahr 2017 geschaffen wurde. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 wurden die Mittel für Digitalisierungsmaßnahmen (bisher aus verschiedenen Titeln ) stark erhöht auf rd. 70,3 Mio. Euro im Jahr 2017. Vor diesem Hintergrund ergaben sich Minderabflüsse insbesondere durch einmalige Anlaufeffekte bei neuen Vorhaben der Projektförderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3389 Auch beim Aufbau des „Weizenbaum-Instituts für die vernetzte Gesellschaft“ (Deutsches Internet-Institut) kam es zu Verzögerungen bei der Stellenbesetzung und damit zu Minderabflüssen. 17. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Klimaforschung und System Erde, Energie – Investitionen“ (Kapitel 3004, Titel 894 40) nur zu knapp 18 Prozent verausgabt? Hauptgrund ist die Verzögerung im Schiffsbauprojekt für den Neubau des deutschen Forschungseisbrechers POLARSTERN. Darüber hinaus traten in kleinerem Umfang Minderabflüsse durch Verzögerungen bei der luftfahrttechnischen Zulassung des IAGOS-Projektes (In-service Aircraft for a Global Observing System ) und bei der Satellitenmission GRACE-FO (Gravity Recovery and Climate Experiment-Follow-On) auf. 18. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung – Investitionen“ (Kapitel 3004, Titel 894 50) nur zu knapp 63 Prozent verausgabt? Die Minderverausgabung ist durch die folgenden drei Punkte begründet: 1) Bau der Facility for Antiproton and Ion Research – FAIR Von dem prognostizierten Bedarf für das FAIR-Projekt sind rd. 45,2 Mio. Euro abgeflossen. Der Minderabfluss ergibt sich größtenteils aus der zeitlichen Verschiebung von Baumaßnahmen. Zum Minderabfluss trugen zudem Verzögerungen aufgrund des Klärungsbedarfs technischer Fragestellungen im Beschleunigerbereich bei. 2) Bau des Cherenkov Telescope Array – CTA Die Mittel für den Start des CTA-Projekts konnten nicht zum Abfluss gebracht werden, da der Projektstart aufgrund einer fehlenden Beteiligungszusage seitens Frankreichs nicht wie geplant erfolgen konnte. 3) Projektförderung/Verbundforschung Im Rahmen der Projektförderung/Verbundforschung sind ebenfalls Minderabflüsse im Jahr 2017 zu verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Verzögerungen in einzelnen Projektabläufen der rund 370 geförderten Projekte und damit der Verzögerung von geplanten Beschaffungen bzw. Personalakquisen. 19. Weshalb wurden die geplanten Ausgaben für den Haushaltstitel „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ (Kapitel 3004, Titel 685 80) nur zu knapp 80 Prozent verausgabt? Die Minderabflüsse beruhen zum wesentlichen Teil auf der vorsorglichen Mitteleinstellung für die noch nicht realisierte Räumung des AVR-Behälterlagers (Nr. 20 der Titelerläuterungen). Diese außergewöhnliche Haushaltsvorsorge betraf und betrifft einen atomrechtlich speziell gelagerten Sachverhalt: Mit Anordnung vom 2. Juli 2014 hatte das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde die unverzügliche Räumung des AVR-Behälterlagers in Jülich verfügt. Daher hat sich das BMBF aus Vorsorgegründen gehalten gesehen, zur Gewährleistung des von der JEN mbH angestrebten Räumungsbeginns hinreichend Haushaltsmittel vorzuhalten . Die Umsetzung der Anordnung zur unverzüglichen Räumung des AVR-Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3389 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hälterlagers wird von Sicherheits- und nicht von Wirtschaftlichkeitsaspekten geleitet . Es obliegt der atomrechtlich verantwortlichen JEN mbH als Betreiberin des Lagers, die zu realisierende Räumungsoption in der gebotenen Abstimmung mit der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde zu erarbeiten und umzusetzen. Das BMBF hat bundesseitig allein für die Finanzierung der atomrechtlich gebotenen Maßnahmen sowie die begleitende Finanzkontrolle zu sorgen. 20. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mehrausgaben für den Bereich Bildung, Forschung, Hochschulen , Digitalisierung in Höhe von 5,95 Mrd. Euro für die Jahre 2018 bis 2021 für diese Bereiche tatsächlich verausgabt werden? Die Bundesregierung wird das Notwendige tun, um die Mittel, die der Haushaltsgesetzgeber dafür zur Verfügung stellt, für die oben genannten Bereiche nutzbar zu machen. Planerische Aussagen zur Höhe künftiger Ausgaben sind allerdings mit Unsicherheiten behaftet – nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Faktoren die Mittelverausgabung beeinflussen können, z. B. rechtliche oder konjunkturelle Rahmenbedingungen, notwendige Einigungsprozesse innerhalb der föderalen Strukturen oder die Personalsituation in spezifischen Forschungsbereichen. 21. Wie plant die Bundesregierung mit den Minderausgaben im Einzelplan 30 in den Jahren 2018 und 2021 umzugehen? Sollen diese in den Folgejahren wieder für den Einzelplan 30 verfügbar gemacht werden (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 22. Plant die Bundesregierung, die Minderausgaben in den Haushaltstiteln, wie z. B. dem BAföG, die sie im prioritären Schwerpunktbereich „Investitionen in Zukunft“ erhöhen will (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 67), bei den geplanten Mehrausgaben zu berücksichtigen (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Planerische Aussagen zu etwaigen Minderausgaben sind zudem nur eingeschränkt belastbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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