Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3390 19. Wahlperiode 12.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2964 – Abwehrmechanismus der G7-Staaten gegen „Wahlmanipulation, Propagandaattacken und Hackerangriffe“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zusammen mit den übrigen G7-Staaten will die Bundesregierung einen „Rapid Response Mechanism“ (RRM) gegen „Wahlmanipulationen, Propagandaattacken und andere ‚inakzeptable Handlungen‘“ einrichten, mit dem das informelle Staatenbündnis gegen „Destabilisierungsversuche aus Ländern wie Russland“ vorgehen will („G7 wollen Abwehrsystem gegen Fake-News“, zeit.de vom 9. Juni 2018). Das „Abwehrsystem“ wurde auf dem jüngsten Gipfeltreffen in Kanada beschlossen und soll eine „koordinierte und deutlich schnellere Reaktion “ ermöglichen. Die Regierung in Russland wird von westlichen Geheimdiensten beschuldigt, in Wahlkämpfe eingegriffen zu haben oder „gezielt Fehlinformationen zu streuen, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen“ (s. o.). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller haben aber auch deutsche Geheimdienste die öffentliche Meinung zuungunsten Russlands beeinflusst; haltlose Warnungen vor russischen Cyberangriffen auf die Bundestagswahl haben Gerhard Schindler, damals Chef des Bundesnachrichtendienstes, und der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im April 2016 im „FOCUS“- Doppelinterview in die Welt gesetzt. Die Europäische Union hat mit dem „Strategischen Kommunikationsteam Ost“ (EU East Stratcom) ein Instrument gegen „hybride Bedrohungen“ geschaffen, das gegen russische „Desinformations- und Propagandamaßnahmen“ agieren soll (Bundestagsdrucksache 18/8631). Zu den Aufgaben der Medientruppe gehören die „wirksame Kommunikation von und Werben für EU-Politiken und -Werten in der östlichen Nachbarschaft, Stärkung des Medienumfelds insgesamt inklusive Unterstützung für unabhängige Medien und verbessertes öffentliches Bewusstsein von Desinformationsaktivitäten seitens Dritter und verbesserte EU-Reaktionsfähigkeit darauf“ (Bundestagsdrucksache 18/6486, Antwort zu Frage 5). Die EU East Stratcom untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst. Zur Bekämpfung „hybrider Bedrohungen“ hat die Europäische Union im geheimdienstlichen Lagezentrum „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) außerdem eine geheimdienstliche „EU Hybrid Fusion Cell“ eingerichtet , die am 26. Juni 2016 die so genannte Erste Einsatzfähigkeit („Initial Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3390 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Operational Capability“) gemeldet hat (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8). Sie soll mit einer ebenfalls neu eingerichteten NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ zusammenarbeiten und unter anderem „Mechanismen zur Interaktion und Koordinierung“ festlegen und gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ durchführen (Bundestagsdrucksachen 18/9388 und 18/10759)? Schließlich hat auch die Bundesregierung mehrere Abteilungen gegen „Desinformation “ im Internet aufgestellt. Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr bewertet entsprechende Vorkommnisse hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Informationsumfelder „Heimat“, „Einsatzgebiet“ und „internationale Öffentlichkeit“ (http://gleft.de/2id). Ein „Netzwerk gegen hybride Bedrohungen “ aus Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Bundespresseamt traf sich bereits zwei Mal zur „Koordinierung der Netzwerkaufgaben und -aktivitäten“ und zu Fragen des in Gründung befindlichen „Zentrums gegen hybride Bedrohungen “ (Hybrid CoE) als gemeinsame Plattform von NATO und EU in Helsinki (Bundestagsdrucksache 18/11543, Antwort zu Frage 22, www.hybridcoe.fi). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es brandgefährlich, wenn Regierungen, Staaten- und Militärbündnisse versuchen, die Informationshoheit zu außenpolitischen Brennpunkten zu erlangen. 1. Was ist der Bundesregierung über den Vorschlag für einen „Rapid Response Mechanism“ (RRM) der G7-Staaten bekannt, und wer trug diesen vor? Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten haben beim diesjährigen G7- Gipfel in Charlevoix unter kanadischer Präsidentschaft das sogenannte „Charlevoix Commitment on Defending Democracy from Foreign Threats“ beschlossen (https://g7.gc.ca/en/official-documents/charlevoix-commitment-defendingdemocracy -from-foreign-threats/). In diesem wird auch ein sog. „Rapid Response Mechanism“ (RRM) der G7-Staaten indossiert, der die Koordinierung der G7- Partner im Fall von Bedrohungen ihrer Demokratien stärken soll. Der „Rapid Response Mechanism“ ist ein Vorschlag der kanadischen G7-Präsidentschaft und geht auf einen Arbeitsauftrag der G7 Außenminister zurück (vgl. G7-Kommuniqué der Außenminister: https://g7.gc.ca/en/g7-presidency/themes/buildingpeaceful -secure-world/g7-ministerial-meeting/g7-foreign-ministers-jointcommunique /). 2. Auf welche Weise soll der Vorschlag umgesetzt werden, und wer wird hierzu mit der Ausarbeitung von Details beauftragt? Die Außenministerien der G7-Staaten sind gebeten, Ansprechpartner innerhalb ihrer jeweiligen Regierungen zu identifizieren, die den Vorschlag ausarbeiten sollen . 3. Über welche Mechanismen gegen „Wahlmanipulationen, Propagandaattacken und andere ‚inakzeptable Handlungen‘“ verfügen die G7-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Defizite kann sie diesbezüglich feststellen? Sofern die ordnungsgemäße Durchführung einer Bundestags- oder Europawahl in Deutschland durch Wahlmanipulationen gefährdet oder in erheblichen Umfang gestört sein sollte, können amtliche Mitteilungen des Bundeswahlleiters durch technische Unterstützung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über sichere Kommunikationskanäle verbreitet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3390 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundeswahlleiter haben weitere Maßnahmen getroffen und Empfehlungen an die Länder zur Verhinderung von Wahlmanipulationen herausgegeben. Über Mechanismen anderer G7-Staaten gegen Wahlmanipulationen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. September 2017 auf die Schriftlichen Fragen 16 und 17 des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE.) auf Bundestagsdrucksache 18/13656 verwiesen. 4. Welche dieser Defizite sollen durch eine „koordinierte und deutlich schnellere Reaktion“ des RRM behoben werden? Der sogenannte „Rapid Response Mechanism“ (RRM) soll als Plattform dienen, mittels derer die G7-Partner Informationen austauschen, gemeinsam Bedrohungen analysieren und ggf. Vorschläge für eine koordinierte Antwort entwickeln. Die G7-Partner arbeiten bereits jetzt eng zu diesen Themen zusammen. Ziel ist es, den Austausch schneller und effizienter zu gestalten. 5. Inwiefern trifft es zu, dass der RRM nach derzeitigem Stand nicht nur „Gegenkampagnen “ betreiben, sondern auch Sanktionen vorschlagen könnte? Ziel des RRM ist der verbesserte Informationsaustausch, die gemeinsame Bedrohungsanalyse und die Identifizierung von Möglichkeiten einer gemeinsamen Reaktion der G7. Nach derzeitigem Stand ist nicht vorgesehen, dass der RRM selbst „Gegenkampagnen“ betreibt oder Sanktionen vorschlägt. 6. Gegen welche Art von „Wahlmanipulationen, Propagandaattacken und andere ‚inakzeptable Handlungen‘“ soll der RRM in Stellung gebracht werden? Die G7 haben bei ihrem gemeinsamen Treffen der Außen- und Innenminister am 23. April 2018 das sogenannte „Toronto Commitment” zu „Defending Democracy – Addressing Foreign Threats“ beschlossen. Darin wird eine (nicht abschließende ) Reihe von inakzeptablen Eingriffen in die demokratischen Prozesse der G7-Staaten identifiziert (https://g7.gc.ca/en/g7-presidency/themes/buildingpeaceful -secure-world/g7-ministerial-meeting/defending-democracy-addressingforeign -threats/). 7. Welche Öffentlichkeitsarbeit soll der RRM aus Sicht der Bundesregierung betreiben, bzw. zu welchen Sachverhalten sollte sich dieser öffentlich artikulieren ? Es ist nach jetzigem Stand nicht vorgesehen, dass der RRM Öffentlichkeitsarbeit betreibt oder sich öffentlich artikuliert. Denkbar sind Erklärungen der G7-Staaten , wie es sie bereits jetzt regelmäßig gibt. 8. Wie viele Personalstellen und Sachmittel soll der RRM nach derzeitigem Stand erhalten? Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass der RRM eigene Personalstellen oder Sachmittel erhält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3390 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Vorschläge existieren zur Frage, wo der RRM angesiedelt werden könnte? Als diesjähriger G7-Vorsitz hat sich Kanada bereiterklärt, den RRM zu koordinieren . 10. Wovon unterscheidet sich der RRM durch das von der Europäischen Union eingerichtete „Strategische Kommunikationsteam Ost“ (EU East Stratcom)? Der RRM ist eine Plattform zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur gemeinsamen Analyse zwischen den G7-Staaten. Er verfügt, anders als die EU East StratCom Task Force, die Teil des Europäischen Auswärtigen Dienstes ist, weder über einen eigenen Haushalt noch über eine personelle Ausstattung. Er ist auch nicht regional festgelegt. 11. Was ist der Bundesregierung über weitere Pläne bekannt, die EU East Stratcom der Europäischen Union personell aufzustocken und ihr Aufgabenbzw . Tätigkeitsspektrum zu erweitern, auch wenn diese zunächst im EU- Haushaltsverfahren gescheitert waren (Bundestagsdrucksache 18/10759, Antwort zu Frage 16)? Die EU East StratCom Task Force verfügt seit 2018 über einen eigenen Haushalt in Höhe von 1,1 Mio. Euro, zuzüglich ca. 0,8 Mio. Euro aus dem allgemeinen Haushaltstitel für strategische Kommunikation des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Der Bundesregierung sind Wünsche einzelner Mitgliedsstaaten der EU nach einer weiteren Anhebung der finanziellen und personellen Ausstattung sowie der Ausweitung des Aufgaben- und Tätigkeitsspektrums für die EU East StratCom Task Force bekannt. Konkrete Vorschläge wurden bisher nicht vorgelegt. 12. Welche Medienprojekte „mit einem Bezug zu Russland“ wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 2,3 Mio. Euro bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans über „strategische Kommunikation“ durch den Europäischen Auswärtigen Dienst, die Europäische Kommission und die Bundesregierung gefördert (Bundestagsdrucksache 18/10759, Antwort zu Frage 15)? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der in der Frage genannten Bundestagsdrucksache verwiesen. 13. Welche Arbeitsbereiche eines RRM wären aus Sicht der Bundesregierung deckungsgleich mit der bei der Europäischen Union eingerichteten geheimdienstlichen „EU Hybrid Fusion Cell“, und welche Synergieeffekte wären durch eine Kooperation zu erzielen? Der RRM soll auf bestehenden Strukturen in der NATO und der EU aufbauen und könnte so ggf. Erkenntnisse der „EU Hybrid Fusion Cell“ nutzen. Er ist jedoch kein nachrichtendienstliches Instrument, sondern eine politische Plattform. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3390 14. Welche Details kann die Bundesregierung zur gegenwärtigen Ausgestaltung der geheimdienstlichen „EU Hybrid Fusion Cell“ im geheimdienstlichen Lagezentrum „EU Intelligence Analysis Centre“ (EU INTCEN) im Europäischen Auswärtigen Dienst mitteilen, die am 26. Juni 2016 die so genannte Erste Einsatzfähigkeit („Initial Operational Capability“) hergestellt hat (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8)? Der „EU Hybrid Fusion Cell“ gehören verschiedene Angehörige des Europäischen Auswärtigen Dienstes aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten an. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Bundestagsdrucksache 19/489 vom 19. Januar 2018 verwiesen. a) Welche deutsche nationale Kontaktstelle ist für den Austausch mit der „Hybrid Fusion Cell“ vorgesehen, und an welche (auch polizeilichen) Behörden werden entsprechende Nachrichten oder Erkenntnisse von dort verteilt? Die nationale Kontaktstelle für die „EU Hybrid Fusion Cell“ wird derzeit durch das Auswärtige Amt wahrgenommen. Die Berichte der „EU Hybrid Fusion Cell“ werden an einen ressortübergreifenden Verteiler innerhalb der Bundesregierung gesendet. b) Welche Berichte hat die deutsche Kontaktstelle der geheimdienstlichen „EU Hybrid Fusion Cell“ im Auswärtigen Amt seit deren Bestehen empfangen und verteilt? Die Bundesregierung führt keine Aufstellung zu den Berichten der „EU Hybrid Fusion Cell“. c) Aus welchen „offenen Quellen, darunter das Internet“ analysiert die „EU Hybrid Fusion Cell“ ihre Informationen (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Was ist der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand des Aufbaus einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ bekannt? Im Nachgang zum NATO-Gipfel im Jahr 2016 in Warschau wurde die „Joint Intelligence Security Division“ eingerichtet, die auch eine sogenannte „Hybrid Analysis Branch“ enthält. Darüber hinausgehende Planungen zum Aufbau einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ sind der Bundesregierung nicht bekannt. 16. Inwiefern ist der Aufbau einer „Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit “ bei der NATO mittlerweile abgeschlossen, und wie viele Personen mit welcher Aufgabenbeschreibung sind dort tätig (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/10358)? Der Aufbau der „Abteilung für Nachrichtenwesen“ ist mittlerweile abgeschlossen . Die Bundesregierung äußert sich nicht zu organisatorischen Details anderer Organisationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3390 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung finanziell und organisatorisch an der NATO-Abteilung? Die Bundesregierung beteiligt sich an der NATO über ihre Beiträge zum Zivilund Militärhaushalt. Im Haushalt der NATO sind für diese Abteilung 23,7 Mio. Euro vorgesehen (davon rd. 22,3 Mio. Euro für Sicherheitsfragen), zu der die Bundesregierung in Höhe des ihr zugewiesenen Beitragsschlüssels (14,7638 Prozent ), also rund 3,5 Mio. Euro beiträgt. Die Bundesregierung stellt zudem den Leiter der Abteilung. b) Inwiefern ist mittlerweile geklärt, „ob und wie die neue Abteilung für Nachrichtenwesen und Sicherheit“ mit anderen Geheimdiensten oder geheimdienstlichen Lagezentren, darunter dem „Zentrum für Informationsgewinnung und Analyse der Europäischen Union“ (INTCEN) oder dem EU Military Staff (EUMS) zusammenarbeiten wird? Die „Joint Intelligence and Security Division“ (JISD) kooperiert mit den Nachrichtendiensten der Mitgliedstaaten. Kontakte zum Zentrum für Informationsgewinnung und Analyse der Europäischen Union (INTCEN) und dem EU Military Staff (EUMS) bestehen in engen Grenzen auf Arbeitsebene. 17. Was ist der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand des Aufbaus eines „Zentrums gegen hybride Bedrohungen“ (Hybrid CoE) als gemeinsame Plattform von NATO und EU in Helsinki bekannt (Bundestagsdrucksache 18/11543, Antwort zu Frage 22, www.hybridcoe.fi)? Das im April 2017 gegründete „Zentrum gegen hybride Bedrohungen“ („Hybrid Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats“, kurz „Hybrid CoE“) befindet sich nach wie vor im Aufbau. Bislang wurden zwei Interessengruppen zu den Themen „Hybride Beeinflussungen“ und „Verwundbarkeiten und Resilienz“ gegründet . 18. Welche Strategien gegen Hackerangriffe oder „Desinformationskampagnen “ hat das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung bereits entwickelt bzw. welche werden beforscht? Es ist nicht vorgesehen, durch das Hybrid CoE konkrete Strategien oder Kampagnen entwickeln zu lassen, sondern das ganzheitliche Verständnis von hybriden Bedrohungen zu fördern. a) Wie viele Personen sind in dem Zentrum beschäftigt oder arbeiten ihm zu, welche Kosten entstehen dadurch und werden aus welchem Budget übernommen? Das Zentrum verfügt zurzeit über ca. 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein personeller Aufwuchs innerhalb schlanker Strukturen ist vorgesehen. Die Ausgaben für den Betrieb des „Hybrid CoE“ werden von den beteiligten Nationen zu gleichen Teilen finanziert. Der jährliche Beitrag der Bundesregierung beläuft sich im Jahr 2018 auf 60 000 Euro. Die Kosten für die deutsche personelle Beteiligung sind national aus dem Einzelplan 14 zu finanzieren. b) Nach welcher Maßgabe behandelt das Zentrum Angriffe auf IT-Infrastrukturen wie andere militärische Angriffe? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3390 c) Welche Mitgliedstaaten, Organisationen oder Bündnisse nehmen an dem Zentrum aktiv und passiv teil? Aktuell sind neben Deutschland Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien , Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Spanien, Tschechien und die Vereinigten Staaten von Amerika, sowie die EU und die NATO am „Hybrid CoE“ beteiligt. 19. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines „Vorschlagspaket [s für] einen verbesserten Informationsaustausch auf Arbeitsebene“ zur Zusammenarbeit der „Hybrid Fusion Cell“ mit einer NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/10759, Antwort zu Frage 19)? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht begrenzter Austausch zwischen der „Hybrid Fusion Cell“ der EU und der „Hybrid Analysis Branch“ der NATO. a) Auf welche Weise wollen die beiden Beteiligten ihre „Joint Declaration von Warschau“ (nicht nur im Hinblick auf Übungen) umsetzen? Die Umsetzung der „Joint Declaration“ erfolgt im Rahmen der vereinbarten 74 Vorschläge. b) Inwiefern hat die „Hybrid Fusion Cell“ mittlerweile Abkommen mit der NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ geschlossen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher keine solchen formalen Vereinbarungen getroffen. c) Welche Verfahren „zum Umgang mit hybriden Bedrohungen“ haben die beiden Organisationen erarbeitet bzw. „aufeinander abgestimmt“? Die Abstimmung zwischen EU und NATO zum Umgang mit hybriden Bedrohungen erfolgt im Rahmen der vereinbarten 74 Vorschläge zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung („Common Set of Proposals for the Implementation of the Joint Declaration“ vom Dezember 2016 mit 42 sowie „Common Set of new Proposals“ vom Dezember 2017 mit 32 Maßnahmen) und wird durch synchronisierte Übungen beübt. d) Welche „Mechanismen zur Interaktion und Koordinierung“ haben die beiden Organisationen festgelegt (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 8f)? Zwischen der EU und der NATO bestehen Foren zur Interaktion auf politischer und auf Arbeitsebene. e) Welche Übungen „auf politischer und technischer Ebene“ wurden bereits durchgeführt bzw. werden geplant (Bundestagsdrucksache 18/9388, Antwort zu Frage 10)? Im Jahr 2017 hat sich die EU an der NATO-geführten Übung „CMX 17“ beteiligt. Im Jahr 2018 organisiert die EU die „EU Hybrid Exercise-MULTILAYER 18“ („EU HEX-ML 18 (PACE)“, an der sich die NATO beteiligen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3390 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche nächsten Schritte sind der Bundesregierung zu den Planungen der militärischen Übung „EU HEX-ML 18“ bzw. PACE der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten und der NATO bekannt (http://gleft.de/2ig)? a) Wann und soll die Übung stattfinden? Die zivil-militärische Krisenmanagementübung „EU HEX-ML 18“ wird im November 2018 stattfinden. b) An welchen Planungstreffen nehmen welche deutschen Behörden teil? Deutsche Behörden nehmen an den von der EU organisierten Planungstreffen teil. c) Welches „hybride Szenario“ wird für die Übung angenommen? Die Ereignisse der Szenarien befinden sich aktuell noch in der Vorbereitung. d) Welche „Cyberelemente“ soll die Übung nach derzeitigem Stand enthalten ? Auf die Antwort zu Frage 20c wird verwiesen. e) Auf welche Weise soll die Übung nach derzeitigem Stand auch die Beantwortung („response“) von „hybriden Bedrohungen“ simulieren? Auf die Antwort zu Frage 20c wird verwiesen. f) Auf welche Weise soll die Übung nach derzeitigem Stand auch die Kooperation hinsichtlich „Terrorismus“ bzw. „Anti-Terrorismus“ simulieren ? Auf die Antwort zu Frage 20c wird verwiesen. g) Welche weiteren Übungen werden nach derzeitigem Stand für 2019 und 2020 geplant? Entsprechend der parallelen und koordinierten Übungen 2017 und 2018 sind Übungen ähnlichen Charakters für 2019 und 2020 geplant. 21. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für die „weitere Verstärkung der Synergieeffekte zwischen der EU und der NATO im praktischen Einsatz sowie weitere Verbesserungen insbesondere bei der Koordinierung der Bemühungen im Bereich Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung “ für geeignet (http://gleft.de/2iB)? Die Bundesregierung erachtet die vereinbarten 74 Vorschläge zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung als geeignet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3390 22. Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zu Pilotprojekten in Bosnien und Herzegowina, der Republik Moldau und Tunesien bekannt, die von der EU und der NATO in der „Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit unter anderem in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, strategische Kommunikation , Cyberabwehr, Munitionsaufbewahrung und Reform des Sicherheitssektors “ unterstützt werden (http://gleft.de/2iB)? Laut drittem Fortschrittsbericht zur Umsetzung der 74 Vorschläge erfolgt eine Zusammenarbeit der EU und NATO zu strategischer Kommunikation mit Bosnien und Herzegowina und der Republik Moldau. Mit Tunesien bestehen Kontakte im Bereich Bildung und Training sowie demokratischer Kontrolle des Militärs . 23. Inwiefern kann die Bundesregierung mittlerweile bestätigen oder auch nicht bestätigen, wonach es sich beim Versand einer E-Mail in Litauen mit verleumderischem Inhalt zum Nachteil der Bundeswehr um eine „konzertierte Desinformationskampagne“ gehandelt haben könnte, oder ob dieser Verdacht weiterhin lediglich „naheliegt“ (Bundestagsdrucksache 18/11987, Antwort zu Frage 2)? a) Wie viele „gezielte E-Mails“ mit verleumderischem Inhalt an welche Adressaten sind dem Bundesministerium der Verteidigung oder der Bundeswehr nunmehr bekannt geworden, wozu es bislang hieß, dass diese lediglich an den litauischen Parlamentspräsidenten, die lokale Polizei und „weitere“ Abgeordnete (ohne Zahlenangabe) versandt worden waren? b) Was ist dem Bundesministerium der Verteidigung mittlerweile über die Verfasser einiger E-Mails mit verleumderischen Inhalt bekannt? c) Was haben die Ermittlungen der litauischen Behörden zu dem Vorfall ergeben bzw. inwiefern „dauern [diese] noch an“? d) Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Verteidigung aus den Ergebnissen der Ermittlungen? Die Fragen 23a bis 23d werden zusammenfassend beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Urheberschaft der genannten E-Mail vor. Die litauischen Sicherheitsbehörden haben dem Bundesministerium der Verteidigung bisher keine Ergebnisse zu ihren Ermittlungen mitgeteilt. Des Weiteren wird auf Bundestagsdrucksache 18/11987 verwiesen . 24. Was ergab die Bewertung der Begebenheit, zu der das Bundesverteidigungsministerium bereits schrieb, dass diese „potentiell dazu geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr zu beeinträchtigen“, hinsichtlich ihrer „Wirkungen im Informationsumfeld“ (Bundestagsdrucksache 18/11987, Antwort zu Frage 3)? Jede Meldung, die potentiell dazu geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr zu beeinträchtigen, wird ernstgenommen und hinsichtlich ihrer Wirkungen im Informationsumfeld bewertet. Nach Einschätzung der Bundesregierung lag eine professionell konzertierte Aktion mit dem Ziel der Verunglimpfung deutscher Soldaten und der NATO-Präsenz in Litauen nahe. Aufgrund der eingeschränkten Verbreitung von Meldungen zu dem Vorfall und der raschen Reaktion der litauischen Behörden ist es nicht zu einer Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr gekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3390 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie bewertet das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr die besagte E-Mail hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Informationsumfelder „Heimat“, „Einsatzgebiet“ und „internationale Öffentlichkeit“ (http:// gleft.de/2id)? Aus Sicht des Zentrums Operative Kommunikation der Bundeswehr hat der beschriebene Sachverhalt keine Wirkung im betrachteten Informationsumfeld entfaltet . b) Inwiefern hat möglicherweise erst die nachträglich korrigierte Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu der womöglich starken Wirkung im Informationsumfeld „Heimat“ und „internationale Öffentlichkeit “ beigetragen („Russland attackiert Bundeswehr mit Fake-News- Kampagne“, spiegel.de vom 16. Februar 2017)? Es wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen. 25. An welchen Übungen oder Einsätzen der „Schnellen Europäischen Eingreiftruppe “ (VJTF – Very High Readiness Joint Task Force) der NATO haben Soldatinnen und Soldaten des Bataillons für Elektronische Kampführung 932 (EloKaBtl 932) mit ihrer mobilen und stationären Technik zum Aufklären und Stören von gegnerischem Funkverkehr teilgenommen (http://gleft.de/2iQ, bitte die Standorte bzw. Übungsorte sowie das Datum der Stationierung bzw. Übung angeben)? Welche konkreten Aufgaben wurden dabei ausgeführt? Die Beantwortung der Frage 25 kann nicht offen erfolgen, da eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort Informationen über Details multinationaler Übungen einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen würde. Die Veröffentlichung von Einzelheiten kann für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einzelnen Nationen und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 26. Zu welchen neun Großereignissen im Inland, vier Hochwasserlagen im Inund Ausland, zwei Sturmlagen im In- und Ausland, einer Einsatzplanung im Ausland und einem Fall humanitärer Hilfe im Inland wurden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über das Zentrum für Satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) Satellitendienste aktiviert (Bundestagsdrucksache 19/2198, Antwort zu Frage 15)? Die Beantwortung der Frage 26 kann nicht offen erfolgen. Die Offenlegung der Informationen kann für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3390 27. Mit welchen Arbeiten ist das „Netzwerk gegen hybride Bedrohungen“ der Bundesregierung derzeit befasst (Bundestagsdrucksache 18/11543, Antwort zu Frage 22)? Derzeit befasst sich das Netzwerk mit keinen konkreten Arbeiten. a) Inwiefern wurde mittlerweile eine Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Bundespresseamt vorgenommen? Die Aufgabenverteilung erfolgt je nach auftretenden Themen, entsprechend den Zuständigkeiten der Ressorts. b) Wie oft ist das „Netzwerk gegen hybride Bedrohungen“ bereits zusammengekommen , und welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung ? Das Netzwerk ist bisher dreimal zusammengekommen und hat die Themen erörtert , die sich aus der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten des Gemeinsamen Rahmens zur Abwehr hybrider Bedrohungen ergeben haben. c) Welche Fragestellungen wurden hinsichtlich der „Koordinierung der Netzwerkaufgaben und -aktivitäten“ und des in Gründung befindlichen Hybrid-Kompetenzzentrums in Helsinki diskutiert? Es wurde beschlossen, dass das Auswärtige Amt die Koordinierung der Arbeiten zum „Gemeinsamen Rahmen zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen – eine Antwort der Europäischen Union“ übernimmt. Ende 2016 wurden die notwendigen Schritte zur 2017 erfolgten Gründung des „Hybrid CoE“ diskutiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333