Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3396 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2436 – Abschluss von „Sicherheitspartnerschaften“ zwischen der Europäischen Union und Großbritannien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer Protokollerklärung des Rates der Europäischen Union heißt es, die EU sei bereit, mit Großbritannien Partnerschaften in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und Außenpolitik einzugehen (Ratsdokument XT 21000/18). Diese Partnerschaften könnten noch während der Übergangsphase nach Artikel 50 des Lissaboner Vertrags beschlossen werden und in Kraft treten. Als derzeitiger Endtermin für die Übergangsphase gilt der 31. Dezember 2020. Bislang war unklar , ob eine „Sicherheitspartnerschaft“ in einem umfassenden Abkommen festgeschrieben oder dies in einzelnen Abkommen begründet werden sollte. Die britische Regierung hat ihre Vorstellungen für eine „Sicherheitspartnerschaft “ nun konkretisiert („London strebt ‚Sicherheitspartnerschaft‘ mit EU an“, APA vom 9. Mai 2018). In einem Positionspapier heißt es, diese soll „sowohl den Datenaustausch mit EU-Agenturen als auch die Strafverfolgung und Justiz- Kooperation sowie die Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfassen“. Die Vorschläge seien „ehrgeizig und erreichbar“. Für die innere Sicherheit will Großbritannien einen Vertrag zur Fortsetzung der bestehenden Kooperation im Polizei- und Justizbereich auf neuer Grundlage. Genannt werden der Europäische Haftbefehl und die EU-Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Großbritannien will sich auch weiter an den Agenturen Europol und Eurojust beteiligen. Dem Papier zufolge will Großbritannien auch am Schengener Informationssystem (SIS II), dem europäischen Strafregisterdatenaustausch (ECRIS) und dem Passagierdatenregister der EU (PNR) teilnehmen. Hinsichtlich der äußeren Sicherheit und dem Bereich der militärischen Zusammenarbeit will Großbritannien eine Beteiligung an EU-Missionen „im Einzelfall und unabhängig entscheiden“. Die britische Regierung will an der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) beteiligt sein, möglicherweise auch am europäischen Programm zur Verteidigungsforschung, am EU-Programm zur Entwicklung europäischer Rüstungsprojekte (EDIDP) und an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der EU in Verteidigungsfragen (PESCO). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3396 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. An welchen EU-Maßnahmen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres nimmt Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit teil? Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) hat hinsichtlich der Beteiligung des Vereinigten Königreichs an Maßnahmen der Europäischen Union (EU) im Bereich Justiz und Inneres folgende Hintergründe und Auflistungen veröffentlicht: www.gov.uk/government/ publications/jha-opt-in-and-schengen-opt-out-protocols--3. 2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob eine „Sicherheitspartnerschaft “ zwischen der Europäischen Union und der britischen Regierung in einem umfassenden Abkommen festgeschrieben oder dies für bestimmte Bereiche in einzelnen Abkommen begründet werden sollte? Nach Auffassung der Bundesregierung wird der formelle rechtliche Rahmen der künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Sicherheitsbereich maßgeblich vom Gegenstand dieser Zusammenarbeit abhängen . Solange der Gegenstand der künftigen Zusammenarbeit noch nicht feststeht, kann daher auch noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob ein umfassendes oder mehrere einzelne Abkommen hierfür besser geeignet sind. a) Für welche Bereiche hält die Bundesregierung eine solche „Sicherheitspartnerschaft “ für geboten? Die Bundesregierung hat sich zusammen mit den Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten der EU27 in den Leitlinien des Europäischen Rates am 23. März 2018 darauf verständigt, dass nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU folgende Bereiche der inneren und äußeren Sicherheit Gegenstand einer künftigen Partnerschaft sein sollten: 1) Die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sollte in Anbetracht der Tatsache, dass die EU und das Vereinigte Königreich nahe beieinander liegen und denselben Bedrohungen ausgesetzt sind, ein wichtiger Bestandteil ihrer künftigen Beziehungen sein, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich ein nicht dem Schengen-Raum angehörender Drittstaat sein wird. Die künftige Partnerschaft sollte sich auf einen wirksamen Informationsaustausch , die Unterstützung der operativen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen erstrecken. Dabei muss es solide Garantien für die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte sowie wirksame Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen geben. 2) Angesichts der gemeinsamen Werte und angesichts der gemeinsamen Herausforderungen für EU und Vereinigtes Königreich sollte es eine enge Zusammenarbeit in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik geben. Bei einer künftigen Partnerschaft muss die Beschlussfassungsautonomie der EU gewahrt bleiben , wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich ein Drittstaat sein wird. Es müssen geeignete Mechanismen für den Dialog, Konsultationen, die Koordinierung, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit vorgesehen werden. Voraussetzung für den Informationsaustausch im Rahmen einer solchen Zusammenarbeit wäre der Abschluss eines Geheimschutzabkommens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3396 b) Wann sollte eine solche „Sicherheitspartnerschaft“ frühestens bzw. spätestens in Kraft treten? Eine Übereinkunft über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kann erst fertiggestellt und geschlossen werden, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat geworden ist. Nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist aber der Rahmen für die künftigen Beziehungen bereits beim Abschluss des Abkommens über die Einzelheiten des Austritts zu berücksichtigen. Ein allgemeines Einvernehmen über diesen Rahmen soll in einer politischen Erklärung niedergelegt werden, die dem Austrittsabkommen beigefügt und auf die im Austrittsabkommen Bezug genommen wird. Nach Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sollen auf Grundlage dieser politischen Erklärung die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen geführt werden. Eine Übereinkunft über die künftigen Beziehungen sollte unmittelbar nach Ende des im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraums in Kraft treten. Für den Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik kann gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Entwurfs des Austrittsabkommens eine Übereinkunft bereits während des Übergangszeitraums wirksam werden. 3. Welche strittigen Fragen müssten aus Sicht der Bundesregierung unbedingt gelöst werden, bevor überhaupt eine oder mehrere „Sicherheitspartnerschaften “ mit Großbritannien verhandelt oder vereinbart werden können? Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen. 4. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Vorschläge Großbritanniens für „Sicherheitspartnerschaften“ und entsprechende Zeitpläne bekannt? Der Bundesregierung sind folgende Positionspapiere der Regierung des Vereinigten Königreichs zu den künftigen Beziehungen im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit bekannt: „Framework for the UK-EU Security Partnership“ vom 9. Mai 2018 (siehe www.gov.uk/government/publications/framework-for-the-uk-eu-securitypartnership ), „Technical note on security, law enforcement and criminal justice“ vom 24. Mai 2018 (siehe www.gov.uk/government/publications/technical-note-onsecurity -law-enforcement-and-criminal-justice), „Technical note on consultation and cooperation on external security“ vom 24. Mai 2018 (siehe www.gov.uk/government/publications/technical-note-onconsultation -and-cooperation-on-external-security), „Technical note on coordination of external security“ vom 21. Juni 2018 (siehe www.gov.uk/government/publications/technical-note-on-coordination-ofexternal -security). Zeitpläne der Regierung des Vereinigten Königreichs sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3396 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Haltung vertritt der Brexit-Unterhändler Michel Barnier nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich möglicher „Sicherheitspartnerschaften “ (bitte erläutern)? Chefunterhändler Michel Barnier vertritt die Haltung der Mitgliedstaaten der EU27. Die Staats- und Regierungschefs der EU27 haben hierfür in den Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. März 2018 allgemeine Standpunkte und Grundsätze vorgeben. Zur künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. Chefunterhändler Michel Barnier beziehungsweise die Europäische Kommission hat die Haltung der EU27 in einer Rede und zwei Präsentationen erläutert: Rede von Michel Barnier vom 19. Juni 2018 in Wien (abrufbar unter http:// europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-4213_en.htm), Präsentation der Kommission zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik vom 15. Juni 2018 (abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/ publications/slides-foreign-security-and-defence-policy_de), Präsentation der Kommission zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen vom 18. Juni 2018 (abrufbar unter https://ec.europa.eu/ commission/publications/slides-police-and-judicial-cooperation-criminalmatters _de). 6. Hinsichtlich welcher Maßnahmen (Richtlinien, Rahmenbeschlüsse, Verordnungen ) sollte die bestehende EU-Kooperation mit Großbritannien im Bereich Justiz und Inneres aus Sicht der Bundesregierung unbedingt auf Grundlage einer „Sicherheitspartnerschaft“ fortgesetzt werden, bzw. in welchen Bereichen ist dies auch anderweitig zu erreichen (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 2a verwiesen. 7. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung zur Bedingung für die weitere britische Teilnahme an einer EU-Zusammenarbeit gemacht werden, dass diese Maßnahmen der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes unterliegen ? Nach den Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. März 2018, denen auch die Bundesregierung zugestimmt hat, muss sich die Governance der künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich auf die Verwaltung und Kontrolle, Streitbeilegung und Durchsetzung einschließlich Sanktionen und Mechanismen der sektorübergreifenden Retorsion erstrecken. Bei der Gestaltung dieser allgemeinen Governance muss neben Inhalt und Tiefe der künftigen Beziehungen folgendes berücksichtigt werden: die Notwendigkeit, für Wirksamkeit und Rechtssicherheit zu sorgen, und die Erfordernisse der Autonomie der EU-Rechtsordnung, einschließlich der Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung entwickelt wurde. Ob und welche Maßnahmen künftig der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union unterliegen sollten, kann erst bestimmt werden, wenn Klarheit über Inhalt und Tiefe der künftigen Beziehungen besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3396 8. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen Großbritannien zukünftig weiter an den Agenturen Europol, Eurojust und Frontex beteiligt sein sollte? Die Frage einer künftigen Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den EU- Agenturen Europol, Eurojust und Frontex wird Gegenstand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen. a) Wie viele Zulieferungen haben britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 an das Europol-Informationssystem (EIS) und die einzelnen Europol-Analysedateien („Focal Points“) vorgenommen , und in welchem Verhältnis stehen diese zu den deutschen Anlieferungen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Vereinigte Königreich zum Ende des Jahres 2017 mehr als 15 000 Objekte im Europol-Informationssystem gespeichert . Deutschland hat zum Ende des Jahres 2017 etwa 222 000 Objekte im Europol -Informationssystem gespeichert. Zum Zulieferungsverhalten der Mitgliedstaaten zu den Analyseprojekten von Europol im Jahr 2017 liegen der Bundesregierung keine statistischen Auswertungen vor. b) Wie viele Abfragen haben britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei dem Europol-Informationssystem (EIS) und den einzelnen Europol-Analysedateien („Focal Points“) vorgenommen, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den deutschen Abfragen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Vereinigte Königreich im Jahr 2017 mehr als 38 000 Abfragen im Europol-Informationssystem durchgeführt. Deutschland hat im Jahr 2017 etwa 307 000 Abfragen im Europol-Informationssystem durchgeführt. Abfragen in den Analyseprojekten von Europol sind nicht unmittelbar möglich, sondern erfolgen im Schriftverkehr durch konkrete Fragestellungen an Europol. Eine statistische Auswertung hierzu ist der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen Großbritannien zukünftig am Europäischen Haftbefehl und der Ermittlungsanordnung in Strafsachen beteiligt sein sollte? Die künftige Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Europäischen Haftbefehl und der Ermittlungsanordnung in Strafsachen wird Gegenstand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3396 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Personen haben britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils unter dem Europäischen Haftbefehl an andere EU-Mitgliedstaaten ausgeliefert, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den deutschen Auslieferungen? Auslieferungen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls aus Deutschland und aus dem Vereinigten Königreich ergeben sich aus nachstehender Tabelle, die auf Angaben des Bundesamtes für Justiz und der „National Crime Agency“ beruht . Angaben zu Auslieferungen aus dem Vereinigten Königreich im Jahr 2017 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Jahr Auslieferungen aus dem Vereinigten Königreich Auslieferungen aus Deutschland 2017 - 1.196 2016 1.431 1.231 2015 1.149 1.283 2014 1.097 1.197 2013 1.126 1.141 11. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen Großbritannien zukünftig am Schengener Informationssystem (SIS II), dem EU-Strafregisterinformationssystem (ECRIS) und dem EU-Passagierdatenregister (PNR) teilnehmen sollte? Die Frage einer künftigen Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Schengener Informationssystem (SIS II), dem EU-Strafregisterdaten (ECRIS) und dem EU-Passagierdatenregister (PNR) wird Gegenstand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen. a) Wie viele Anfragen haben britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung zu strafrechtlichen Verurteilungen über ECRIS in den letzten fünf Jahren beantwortet, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den deutschen Antworten? Gemäß der durch die EU-Kommission am 29. Juni 2017 veröffentlichten Statistik zu ECRIS (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri= CELEX:52017DC0341) hat das Vereinigte Königreich 29 086 Anfragen der Mitgliedstaaten zu strafrechtlichen Verurteilungen über ECRIS in den Jahren 2014 bis 2016 beantwortet. Weitere Zahlen zu den durch das Vereinigte Königreich erteilten Auskünften liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutschland hat in den letzten fünf Jahren insgesamt 106 709 Anfragen der Mitgliedstaaten über ECRIS beantwortet, davon 64 051 in den Jahren 2014 bis 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3396 b) Wie viele Anfragen haben britische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung zu strafrechtlichen Verurteilungen über ECRIS in den letzten fünf Jahren gestellt, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den deutschen Anfragen? Gemäß der durch die EU-Kommission am 29. Juni 2017 veröffentlichten Statistik zu ECRIS hat das Vereinigte Königreich 224 109 Anfragen an die Mitgliedstaaten zu strafrechtlichen Verurteilungen über ECRIS in den Jahren 2014 bis 2016 gestellt. Weitere Zahlen zu den durch das Vereinigte Königreich gestellten Anfragen über ECRIS liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutschland hat in den letzten fünf Jahren insgesamt 741 833 Anfragen an die Mitgliedstaaten über ECRIS gestellt, davon 354 939 in den Jahren 2014 bis 2016. 12. Welche EU-Mitgliedstaaten haben die europäische Fluggastdaten-Richtlinie nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Frist vom 25. Mai 2018 noch nicht umgesetzt bzw. die Umsetzung noch nicht notifiziert (http:// gleft.de/2gz)? Es wird auf die offiziellen Verlautbarungen der Europäischen Kommission zum aktuellen Umsetzungsstand der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verwiesen (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/NIM/?uri=CELEX:32016L0681), die wöchentlich aktualisiert werden. Demnach haben derzeit Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal , Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Zypern der Europäischen Kommission noch keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt (Stand: 28. Juni 2018). a) Auf welche Weise haben britische Behörden die Europäische Kommission bei der Erarbeitung und Umsetzung der Fluggastdaten-Richtlinie bzw. bei der Einrichtung nationaler Zentralstellen unterstützt (http:// gleft.de/2gA)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Seit welchem Stichtag nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) als nationale Zentralstelle Fluggastdaten wie Name, Kreditkartennummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Angaben zur Reiseroute entgegen? Das Fluggastdateninformationssystem wird derzeit aufgebaut und sukzessive in Betrieb genommen. Im Zuge dessen werden nach und nach die in Deutschland operierenden Luftfahrtunternehmen angebunden. Derzeit findet noch keine Verarbeitung von Fluggastdaten statt. c) In welchen Fällen kamen Fluggesellschaften der Pflicht zur Übermittlung nicht nach, und welche Bußgelder wurden verhängt? Bisher wurden noch keine Bußgelder verhängt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3396 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Unter welchen Voraussetzungen werden die Daten vom BKA an Europol übermittelt? Die Voraussetzungen für die Übermittlung von Fluggastdaten an Europol sind in § 9 des Fluggastdatengesetzes geregelt. Danach kann die Fluggastdatenzentralstelle Fluggastdaten und die Ergebnisse der Verarbeitung dieser Daten an Europol übermitteln, wenn ein Ersuchen von Europol vorliegt, aus dem sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Übermittlung zur Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität erforderlich ist. e) In wie vielen Fällen ist dies bereits geschehen, und welche Kriminalitätsphänomene waren davon betroffen? Bislang ist keine Übermittlung von Fluggastdaten an Europol erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen. 13. Unter welcher Fragestellung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema des Austauschs von Fluggastdaten auf dem jüngsten EU-US-Ministertreffen am 23. Mai 2018 behandelt, wozu die Teilnehmenden die „Wichtigkeit “ des Austauschs betonten, auf gleichzeitige Diskussionen des EU- PNR-Abkommens mit Kanada verwiesen und die Gespräche zu dem EU- US-Abkommen in Washington weiterführen wollten (http://gleft.de/2gB)? Das Thema des Austauschs von Fluggastdaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem Aspekt von geeigneten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung beim jüngsten EU-US-Ministertreffen am 22./23. Mai 2018 diskutiert. 14. Welche Maßnahmen zur Priorität „illegale Migration“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über die „Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) finanziert, und wer führt diese Maßnahmen jeweils an (bitte wie in Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 9 beantworten)? Der operative Aktionsplan 2018 für die Priorität „Schleusungskriminalität“ enthält die folgenden Maßnahmen, die durch die genannten Staaten oder Agenturen geleitet werden: Integratives Migrationslagebild (Leitung: EUROPOL, FRONTEX), Geschäftsmodell Schleusungskriminalität (Leitung: Österreich, Frankreich, EUROPOL, FRONTEX), Informationssammlung zu Schleusungskriminalität (Leitung: FRONTEX), Joint Operational Office Wien (Leitung: Österreich, Deutschland und Rumänien ), Ostmediterrane Route (Leitung: Griechenland und EUROPOL), Behältnisschleusungen (Leitung: Deutschland, Österreich, EUROPOL), Zentralmediterrane Route (Leitung: Italien und EUROPOL), JOT DUNQUETT (Leitung: Frankreich und Spanien), JOT Mare (Leitung: EUROPOL, Italien und FRONTEX), West Balkan 2018 (Leitung: FRONTEX), Osteuropäische Route (Leitung: Finnland, Polen, EUROPOL, EUROJUST), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3396 Air Omnia 2018 (Leitung: FRONTEX), EUROSUR (Leitung: FRONTEX), Scheinehen (Leitung: Portugal und die Slowakei), Multidisziplinäre Fortbildungsmaßnahmen (Leitung: CEPOL), Eurodac (Leitung: EU-Lisa), Informationsgewinnung an den EU-Außengrenzen (Leitung: FRONTEX), Information Clearing House (Leitung: EUROPOL, FRONTEX), Libyen Task Force (Leitung: Italien), EU Kooperationsplattform gegen Schleusungskriminalität in Tunesien (Leitung : Europäische Kommission, EUROPOL, FRONTEX), Identitätsbetrug (Leitung: Frankreich und EUROPOL), Präventionskapazitäten in Sachen Urkundenkriminalität (Leitung: FRONTEX und Frankreich), Fortbildungen zu Urkundenfälschungen (Leitung: CEPOL), Erkennen von Urkundendelikten (Leitung: FRONTEX), Expertentreffen für Finanzermittler (Leitung: Niederlande und Österreich), Online-Handel mit unerlaubten Gütern und Dienstleistungen (Leitung: CEPOL). 15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen Großbritannien zukünftig an Maßnahmen im Cyberraum beteiligt sein sollte? Die Frage einer künftigen Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Maßnahmen im Bereich der Cyber-Sicherheit wird Gegenstand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen. a) Was ist der Bundesregierung über eine Europäische Forschungs- und Koordinierungsgruppe für operative Internetaktivitäten bekannt, wer führt diese Gruppe an und wer sind die Mitglieder (bitte auch darstellen, inwiefern Geheimdienste beteiligt sind)? b) Sofern diese Gruppe auch die Auswertung offener und nicht offener Quellen im Internet (etwa im Darknet) befördern soll, welche Aufgaben werden dabei von deutschen und britischen Behörden übernommen? Die Fragen 15a und 15b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer europäischen Forschungs - und Koordinierungsgruppe für operative Internetaktivitäten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3396 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Inwiefern sollte sich Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung auf EU- Ebene auch weiter am Austausch von Geheimdienstinformationen (etwa im Rahmen des geheimdienstlichen Lagezentrums INTCEN) beteiligen (http:// gleft.de/2g9)? Die künftige Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Austausch von nachrichtendienstlichen Informationen im EU-Rahmen wird Gegenstand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen . 17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern sich Großbritannien als Nichtmitglied der Europäischen Union und der Schengen- Staaten weiterhin an der geheimdienstlichen „Counter Terrorism Group“ (CTG) des „Berner Clubs“ beteiligen kann? a) Sofern die Zusammenarbeit in der CTG bislang nur EU- und Schengen- Staaten offen steht, wie wird die britische Beteiligung nach Kenntnis der Bundesregierung dort derzeit diskutiert? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. Die Frage einer künftigen Zusammenarbeit der EU und des Vereinigten Königreichs im Bereich der Terrorismusbekämpfung wird Gegenstand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen. b) Welche „Fachexkursionen“, „Informationsveranstaltungen über den allgemeinen Workflow des Umgangs mit Informationen bei Europol“ und Veranstaltungen zum „Meinungsaustausch“ sind der Bundesregierung zur Suche nach Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit der CTG mit Europol bekannt, und an welchen dieser Veranstaltungen haben welche deutschen und nach Kenntnis der Bundesregierung auch britischen Behörden teilgenommen (Antwort E-001597/2018 der Kommission auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Cornelia Ernst vom 24. Mai 2018)? Einzelne in der „Counter Terrorism Group“ (CTG) vertretene Dienste oder Behörden arbeiten mit Europol zusammen. Eine Zusammenarbeit kann nur im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten erfolgen. Jeder Mitgliedstaat muss dabei für sich entscheiden, inwiefern eine verstärkte Kooperation auf der Grundlage der jeweils geltenden nationalen Rahmenbedingungen möglich ist. Eine Zusammenarbeit britischer Behörden in ihrer Eigenschaft als Mitglied der CTG mit Europol kann die Bundesregierung insofern nicht kommentieren. Für die Zusammenarbeit deutscher Behörden gilt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gegenüber Europol als national zuständige Behörde für Deutschland benannt worden ist. Sofern für die dortige Aufgabenerfüllung als notwendig erachtet , nimmt das BKA in eigener Zuständigkeit einen Informationsaustausch mit Europol im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wahr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3396 18. Wann und wo finden bzw. fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 Treffen der Gruppe der „G6“ aus Innenministerinnen und Innenministern der sechs größten EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Spanien) statt, und welche Themen stehen nach derzeitigem Stand auf der Tagesordnung? Im Jahr 2018 fand noch kein sogenanntes „G6“-Innenminister-Treffen statt. Wann das nächste Treffen stattfindet, ist derzeit nicht bekannt. 19. Was ist der Bundesregierung über die britische Haltung zu einer „Sicherheitspartnerschaft “ für die äußere Sicherheit und den Bereich der militärischen Zusammenarbeit bekannt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. a) Für welche EU-Missionen erwägt Großbritannien nach derzeitigem Stand eine Einzelfallentscheidung? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls bei welchen EU- Missionen das Vereinigte Königreich eine Beteiligung anstrebt. b) An welchen EU-Missionen sollte sich Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung nach derzeitigem Stand unbedingt beteiligen (bitte begründen )? Der Bundesregierung ist an einer möglichst umfassenden Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Missionen und Operationen gelegen, um britisches Know-how und britische Fähigkeiten im zivilen und militärischen Krisenmanagement weiterhin gemeinsam nutzen zu können. Dies setzt den Abschluss eines sogenannten „Framework Participation Agreements“ (FPA) voraus. Dem Vereinigten Königreich steht es nach dem Austritt aus der EU offen, in Verhandlungen über ein FPA mit der EU einzutreten. Erst wenn mit einem FPA oder einem vergleichbaren Abkommen eine rechtliche Grundlage für eine britische Beteiligung gelegt ist, stellt sich die Frage, an welchen Missionen und Operationen das Vereinigte Königreich teilnehmen möchte. 20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen Großbritannien auch nach Ende der Brexit-Übergangsphase im Jahr 2020 in der Zollunion verbleiben könnte? Das Vereinigte Königreich hat bislang wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass es mit dem Austritt aus der EU nicht mehr dauerhaft der Zollunion der EU angehören möchte, zuletzt in dem Positionspapier „Technical note on temporary customs arrangement“ vom 7. Juni 2018 (abrufbar unter www.gov.uk/government/ publications/technical-note-on-temporary-customs-arrangement). Diesen Standpunkt haben die EU und ihre Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu respektieren. Die wirtschaftliche Beziehung der EU zum Vereinigten Königreich nach der Übergangphase wird Gegenstand der Verhandlungen über das künftige Verhältnis sein. Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung wird der formelle rechtliche Rahmen der künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich maßgeblich vom Gegenstand Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3396 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dieser Zusammenarbeit abhängen. Solange der Gegenstand der künftigen Zusammenarbeit noch nicht feststeht, kann daher auch noch keine Aussage darüber getroffen werden, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen dies erfolgen sollte. 21. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu möglichen Plänen Großbritanniens , Grenzanlagen und Kontrollen zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland einzuführen („EU to reject Theresa May’s call for Northern Ireland ‚backstop‘ to be time limited“, independent.co.uk vom 23. Mai 2018)? Der Bundesregierung sind keine Pläne des Vereinigten Königreichs bekannt, Grenzanlagen und Kontrollen zwischen Irland und Nordirland einzuführen. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat sich wiederholt dazu verpflichtet, eine harte Grenze auf der irischen Insel zu vermeiden: „Technical note on temporary customs arrangement“ vom 7. Juni 2018 (siehe www.gov.uk/government/publications/technical-note-on-temporary-customsarrangement ), „Prime Minister's commitments to Northern Ireland“ vom 8. Dezember 2017 (siehe www.gov.uk/government/publications/prime-ministers-commitmentsto -northern-ireland), „Joint report from the negotiators of the European Union and the United Kingdom Government on progress during phase 1 of negotiations under Article 50 TEU on the United Kingdom's orderly withdrawal from the European Union“ vom 8. Dezember 2017 (siehe https://ec.europa.eu/commission/publications/ joint-report-negotiators-european-union-and-united-kingdom-governmentprogress -during-phase-1-negotiations-under-article-50-teu-united-kingdomsorderly -withdrawal-european-union_de), „Northern Ireland and Ireland - position paper“ vom 16. August 2017 (siehe www.gov.uk/government/publications/northern-ireland-and-ireland-a-positionpaper ). a) Welchen Einfluss hätten solche Anlagen aus Sicht der Bundesregierung auf den Friedensprozess in Nordirland? Die Bundesregierung teilt die gemeinsame Auffassung der Regierungen des Vereinigten Königreichs und Irlands, dass die offene und unsichtbare Grenze zwischen Irland und Nordirland das konkreteste Symbol des Friedensprozesses ist. Der Abbau von Sicherheitsinfrastruktur ist eine Verpflichtung aus dem Karfreitagsabkommen vom 10. April 1998, dem eine Wiedererrichtung von Infrastruktur an der Grenze zuwiderlaufen könnte. b) Welche Fortschritte kann die Bundesregierung zu den Verhandlungen der Europäischen Union mit Großbritannien bezüglich der Behandlung der Grenze zwischen Irland und Nordirland mitteilen, und an welchen Punkten drohen diese, derzeit zu scheitern? In ihrem Gemeinsamen Bericht vom 19. Juni 2018 haben die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs bezüglich der Behandlung der Grenze zwischen Irland und Nordirland folgende Fortschritte in Ihren Verhandlungen bekannt gegeben: Seit der Veröffentlichung des Entwurfs des Austrittsabkommens Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3396 am 19. März 2018 wurden die Arbeiten an dem gesamten Spektrum der Bestimmungen des Protokolls über Irland/Nordirland im Rahmen der Bekenntnisses beider Parteien zum Karfreitagsabkommen vom 8. April 1998 in allen seinen Teilen fortgesetzt. Beide Vertragsparteien erkennen an, dass die Rückfalloption (sogenannter „Backstop“) für Irland/Nordirland Bestimmungen in Bezug auf Zoll und regulatorische Angleichung erfordert. Es wurden Gespräche über den Vorschlag des Vereinigten Königreichs vom 7. Juni 2018 geführt, der darauf abzielt, die zollrechtlichen Aspekte der Rückfalloption zu behandeln. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Arbeiten in den noch offenen Bereichen zu beschleunigen, und stimmen darin überein, dass der Anwendungsbereich des Protokollentwurfs jene Fragen erfasst, die einen rechtsgültig vereinbarten Text im Austrittsabkommen erfordern (siehe https://ec.europa.eu/commission/publications /joint-reportnegotiators -european-union-and-united-kingdom-government-progress-duringphase -1-negotiations-under-article-50-teu-united-kingdoms-orderly-withdrawaleuropean -union_de). Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2018 seine Besorgnis darüber geäußert, dass noch immer keine wesentlichen Fortschritte im Hinblick auf eine Einigung über eine „Backstop“-Lösung für Irland/Nordirland erzielt wurden. Er erinnert an die diesbezüglichen Zusicherungen des Vereinigten Königreichs vom Dezember 2017 und März 2018 und betont, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, damit das Austrittsabkommen einschließlich seiner Übergangsbestimmungen so rasch wie möglich geschlossen und am Tag des Austritts wirksam werden kann. Der Europäische Rat bekräftigt, dass die Verhandlungen nur voranschreiten können, wenn alle bislang eingegangenen Verpflichtungen voll und ganz eingehalten werden. 22. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einer „Notfallklausel“, wonach EU-Richtlinien oder Verordnungen in Nordirland weiter gelten sollten („EU macht im Brexit-Streit Druck auf London“, dpa vom 14. Mai 2018)? Die Bundesregierung ist zusammen mit den übrigen Regierungen der EU27 der Auffassung, dass in Bezug auf Irland/Nordirland eine Lösung als Teil des Austrittsabkommens erforderlich ist, die insbesondere folgendes berücksichtigt: Bekenntnis beider Parteien zum Karfreitagsabkommen vom 8. April 1998 in allen seinen Teilen, Beachtung der einmaligen Gegebenheiten der irischen Insel, insbesondere Vermeidung einer harten Grenze, Achtung der Integrität der Rechtsordnung der EU sowie der Integrität des Binnenmarktes der EU, Anerkennung bilateraler Übereinkünfte und Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und Irland, die mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Bundesregierung ist zusammen mit den übrigen Regierungen der EU27 der Auffassung, dass die im Entwurf des Protokolls über Irland/Nordirland enthaltene Rückfalloption diesen Anforderungen genügt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3396 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Haltung vertritt Großbritannien zu einer solchen „Notfallklausel “? b) Welche neuen Vorschläge hat Großbritannien in dieser Angelegenheit seit Anfang Mai 2018 vorgelegt? Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet. Das Vereinigte Königreich hat seine Vorschläge für die zollrechtlichen Aspekte einer Rückfalloption in dem Positionspapier „Technical note on temporary customs arrangement“ vom 7. Juni 2018 (siehe www.gov.uk/government/publications/technical-note-on-temporary-customsarrangement ) zum Ausdruck gebracht. Zur Frage der regulatorischen Angleichung hat das Vereinigte Königreich bislang nicht Stellung bezogen. c) Inwiefern sieht die Bundesregierung für eine entsprechenden Regelung, die nur für Nordirland und nicht für den Rest des Vereinigten Königreichs gilt, die Notwendigkeit entsprechend des Good Friday Agreements (Constitutional Issues, 1. (iii)), ein Referendum in Nordirland abzuhalten, da es sich um eine Statusänderung im Sinne des Abkommens handelt? Die Auslegung des Karfreitagsabkommens vom 10. April 1998 ist eine innere Angelegenheit der Vertragsparteien dieses Abkommens. Die Bundesrepublik ist nicht Vertragspartei. 23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen Großbritannien zukünftig an der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) beteiligt sein sollte, und welche Gespräche und/oder Verhandlungen wurden hierzu bereits geführt? Die zukünftige Beteiligung des Vereinigten Königreichs an der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) kann gemäß der EDA-Regularien per Verwaltungsabkommen entsprechend den Abkommen mit anderen Drittstaaten ermöglicht werden. Es wurden bisher keine diesbezüglichen Gespräche/Verhandlungen geführt . 24. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welcher Grundlage und auf Basis welcher Art von Abkommen Großbritannien zukünftig an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der EU in Verteidigungsfragen (PESCO) beteiligt sein sollte, und welche Gespräche und/oder Verhandlungen wurden hierzu bereits geführt? Der Gründungsbeschluss der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation – PESCO; Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017) sieht die Möglichkeit einer Beteiligung von Drittstaaten an einzelnen Projekten vor. Nach dem Austritt aus der EU steht diese Möglichkeit grundsätzlich auch dem Vereinigten Königreich offen. Eine dafür erforderliche Regelung zur Beteiligung von Drittstaaten an PESCO-Projekten liegt auf EU- Ebene noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3396 25. Aus welchen sicherheitskritischen EU-Projekten bzw. entsprechenden Forschungen werden britische Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Brexit ausgeschlossen? Mit Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU- Satellitennavigationsprogramme „Galileo“ und „EGNOS“ sein. Ausschreibungen zu sicherheitskritischen Komponenten, die die Zeit nach dem Austritt betreffen, einschließlich öffentlich-regulierter Dienst (Public Regulated Service – PRS), sind Drittstaaten verwehrt. Zum Ausschluss britischer Firmen von weiteren sicherheitskritischen EU-Projekten liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. 26. Was ist der Bundesregierung über die Haltung Großbritanniens zu dem Ausschluss britischer Firmen aus wesentlichen Teilen des europäischen Satellitensystems Galileo bekannt („British companies may be banned from European satellite programme in Brexit row“, telegraph.co.uk vom 14. Mai 2018)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Vereinigte Königreich für seine Industrie möglichst weitreichende Beteiligungsrechte am „Galileo“-System anstrebt . Grundsätzlich muss zwischen allgemeinen Programmausschreibungen und Ausschreibungen zu sicherheitskritischen Komponenten unterschieden werden. Letztere sind Drittstaaten verwehrt. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die britische Regierung Arbeiten an dem europäischen Projekt deshalb behindern oder erschweren will (etwa indem die Nutzung britischer Überseegebiete für Galileo-Bodenanlagen untersagt würde)? Der Bundesregierung sind Berichte in der britischen Presse im Sinne der Fragestellung bekannt. Gegenüber der Bundesregierung betonte das Vereinigte Königreich stets sein ausdrückliches Interesse an einer weiteren Teilnahme am „Galileo “-Programm auch als Drittstaat. b) Nach welcher Maßgabe wäre es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich , dass Großbritannien aus Galileo aussteigt, und in welcher Höhe würden hierfür Kosten entstehen? Mit Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU- Programms „Galileo“ sein. Die Finanzierung des Systems erfolgt aus dem EU- Haushalt, künftig im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021 – 2027 der EU27. Im Zeitraum 2014 – 2020 waren für Galileo Mittel in Höhe von 7 Mrd. Euro vorgesehen. Der Anteil des Vereinigten Königreichs betrug etwa 12 Prozent . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333