Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3403 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2962 – Probleme mit Militär-Aufträgen – das Jagdflugzeug „Eurofighter“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neben der Rheinmetall AG, der Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, Diehl Defence, der thyssenkrupp AG und anderen ist es auch die Airbus Group SE, die mit ihren Militärsparten Airbus Defence and Space sowie Airbus Helicopter Staaten in Krisenregionen wie Saudi-Arabien, die Türkei oder die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ausrüstet (Bundestagsdrucksachen 18/13277 und 19/913). Deutschland ist in vielfältiger Weise mit dem Flugzeug- und Rüstungskonzern verflochten. Der Bund hält über die Gesellschaft zur Beteiligungsverwertung GZBV mbH & Co. KG, an der neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau auch die Länder Bayern und Bremen partizipieren, 11 Prozent an Airbus. Frankreich hat einen ebenso großen Anteil (Handelsblatt vom 10. Oktober 2017). Das 1986 gegründete internationale Konsortium Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, das seinen Sitz in Hallbergmoos bei München hat, leitet das Rüstungsprogramm „Eurofighter Typhoon“ im Auftrag der Partnerfirmen Leonardo S.p.A. (Italien mit 21 Prozent), BAE Systems plc (Großbritannien mit 33 Prozent ) sowie Airbus Defence and Space (Deutschland mit 33 Prozent und Spanien mit 13 Prozent). Airbus Defence and Space hält also 46 Prozent (www. eurofighter.com/about-us). Analog zum Waffensystem A400M-Transportflugzeug von Airbus führte auch im Projekt Eurofighter eine mehrmalige, auch durch vertragliche Anpassungen hinterlegte Streckung der Auslieferungsplanung dazu, dass sich das Ende der Lieferungen von Ende 2006 auf voraussichtlich 2019 verschieben wird. Deutschland hat 143 Jagdflugzeuge „Eurofighter“ der Tranchen 1, 2 und 3a bestellt . Bis Ende 2017 wurden 129 Luftfahrzeuge abgenommen. Die Abnahme und Auslieferung von Block 25 Luftfahrzeugen wird weiterhin aufgrund der im Jahr 2017 offengelegten Schwächen in der Nachweisführung des neuen Front Computers verzögert. Das Ziel, die Auslieferung 2018 abzuschließen, ist daher mit einem sehr hohen Risiko belastet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3403 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit Vertragsabschluss Tranche 2 und Tranche 3a wurde im Projekt Eurofighter das Ende der Auslieferung nunmehr auf 149 Monate gegenüber der ursprünglichen Planung gestreckt. Die weitere Verzögerung seit der letzten Berichterstattung von 13 Monaten wird mit der noch ausstehenden Zulassung des Front Computers sowie eingeschränkter Verfügbarkeit von Bauteilen für die Produktion begründet. Die Abweichung der aktuellen zur ursprünglichen Veranschlagung beträgt ca. 6,7 Mrd. Euro. Davon sind den Leistungsänderungen (u. a. Obsoleszenzbeseitigung , Entwicklung EURODASS, Rollenanpassung Integration METEOR) gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung 585 Mio. Euro geschuldet (www.bmvg.de/resource/blob/15370/b82baa1404875461aa69d021df7b 01a5/b-07-01-02-downoad-1-ruestungsbericht-data.pdf). Schwer wiegen vor allem Korruptionsermittlungen wegen schwarzer Konzernkassen und obskurer Vermittler bei Geschäften, die den Verkauf von Flugzeugen an Indonesien und weitere Staaten betrafen (www.bundeswehr-journal.de/ 2017/befindet-sich-airbus-in-einer-todernsten-lage/), zuletzt auch Taiwan und Österreich (www.welt.de/newsticker/news1/article172452283/Korruption-Airbussoll -104-Millionen-Euro-Strafe-wegen-Raketen-Deal-mit-Taiwan-zahlen.html). Airbus und Dassault Aviation haben auf der Internationalen Luft- und Raumfahrt -ausstellung in Berlin (ILA) 2018 ein Grundsatzabkommen über die Entwicklung eines deutsch-französischen Kampfflugzeuges vereinbart. Das neue Kampflugzeug soll um das Jahr 2040 mit eingeschränkten Fähigkeiten in Betrieb gehen und langfristig den Eurofighter der Bundeswehr und die Rafale- Kampflugzeuge der französischen Luftwaffe ersetzen (Reuters vom 26. April 2018). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Wie viele Eurofighter befinden sich im aktuellen Gesamtbestand der Bundeswehr ? Über die Gesamtbestände, die Verfügungsbestände und die materielle Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme wurde das Parlament zuletzt am 26. Februar 2018 im „Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr 2017“ unterrichtet. Die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 folgen der Systematik dieses Berichts. Der Gesamtbestand der Bundeswehr beträgt 132 Luftfahrzeuge (Stand: 26. Juni 2018). 2. Wie viele Eurofighter aus dem aktuellen Gesamtbestand der Bundeswehr stellen den Verfügungsbestand, der für Ausbildung, Übung und Einsatz zur Verfügung steht? Der durchschnittliche Verfügungsbestand der Luftwaffe im II. Quartal 2018 betrug rund 88 Luftfahrzeuge. 3. Wie viele Eurofighter aus dem aktuellen Verfügungsbestand der Bundeswehr sind tatsächlich einsatzbereit? Der Luftwaffe standen im II. Quartal 2018 durchschnittlich rund 44 einsatzbereite Luftfahrzeuge zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3403 4. Wie viele Eurofighter der Bundeswehr waren 2017 und sind aktuell an welchen Standorten fest stationiert, und welche Verlegungen sind geplant (bitte entsprechend für 2017 und die ersten beiden Quartale 2018 auflisten)? Auf die als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestufte Anlage wird verwiesen.* Die Einstufung erfolgt, da Kenntnisse über die Stationierung und über geplante Verlegungen Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems zulassen . Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. 5. Wie hoch waren die Gesamtkosten und Arbeitsstunden von Bundeswehrangehörigen für die Vorführung der Luftfahrzeuge vom Typ Eurofighter, die im Rahmen des „Tages der Bundeswehr“ am 9. Juni 2018 an den entsprechenden Standorten zum Einsatz kamen (https://tag-der-bundeswehr.de/ exponate/eurofighter/)? Für die Vorführung des Luftfahrzeuges EUROFIGHTER im Rahmen des Tages der Bundeswehr 2018 wurden 410 Arbeitsstunden mit Kosten in Höhe von insgesamt rund 17 500 Euro geleistet. 6. Welche Forderungen bringt die Bundesregierung in das Kooperationsprogramm für gemeinsame Weiterentwicklungspakete entlang der „Gesamtstrategie Eurofighter“ ein, um die industriellen Betreuungsfähigkeiten bis zum Ende der Nutzungsdauer des Waffensystems zu erhalten sowie dessen kontinuierliche Anpassung an zukünftige Fähigkeitsforderungen zu gewährleisten (www.bmvg.de/resource/blob/23010/7362820057116c6763aaec84147c e3ea/20180319-7--bericht-des-bmvg-zu-ruestungsangelegenheiten-data.pdf)? Die Bundesregierung beabsichtigt, entlang der „Gesamtstrategie EUROFIGH- TER“ weitere Fähigkeiten und Verbesserungen zu beauftragen. Im Wesentlichen sind dies weitere Fähigkeiten für die Luft-Boden-Rolle (z. B. weitere Effektoren oder Laserzielbeleuchter neuer Generation) und zur uneingeschränkten Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr nach den Regeln des „Single European Sky“, Behebungen von Schwächen in der Software sowie Verbesserungen an der Selbstschutzanlage und der Mensch-Maschine-Schnittstelle. In Folge dieser Fähigkeitsforderungen wird sich die industrielle Betreuungsfähigkeit des Waffensystems ergeben. 7. Welche Verzögerungen erwartet die Bundesregierung im Bereich der laufenden Entwicklung des AESA Radars, und welche Mitigationsmaßnahmen wurden von der Industrie hierzu konkret vorgeschlagen, die die Bundesregierung eingehend analysiert und kritisch bewertet (www.bmvg.de/resource/ blob/23010/7362820057116c6763aaec84147ce3ea/20180319-7--bericht-desbmvg -zu-ruestungsangelegenheiten-data.pdf)? Die beauftragte internationale Entwicklung des AESA-Radars soll gemäß Vertrag bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Bei der Softwareentwicklung ist es auf Seiten der Industrie zu Verzögerungen gekommen. Diese sind überwiegend der Komplexität der Softwareentwicklung und begrenzten Ressourcen für die Nachweisführung zuzuschreiben. Derzeit werden Mitigationsmaßnahmen analysiert . Beispielsweise wird versucht, einzelne Entwicklungsschritte durch einen größeren Personaleinsatz bei der zuständigen Industrie zu konsolidieren. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3403 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Fertigstellung der vertragsgemäßen Software könnte sich nach derzeitiger Einschätzung der Industrie bis zum Jahr 2023 verzögern. Zwischenversionen stehen für die Nutzung deutlich früher bereit. Diese werden bereits ab dem Jahr 2019 bzw. 2020 genutzt werden können. 8. Inwieweit gab es inzwischen die kurzfristig zu treffende Richtungsentscheidung bezüglich einer möglichen Kompromisslösung zwischen Deutschland, das zunächst die Realisierung der Entwicklung mit einem Multi-Channel- Receiver verfolgt, und Großbritannien, das eine Radarentwicklung, welche einen Anwendungsschwerpunkt auf den elektronischen Kampf legt, vorzieht (www.bmvg.de/resource/blob/23010/7362820057116c6763aaec84147ce3ea/ 20180319-7--bericht-des-bmvg-zu-ruestungsangelegenheiten-data.pdf)? Die EUROFIGHTER-Partnernationen haben vereinbart, auf der Grundlage der laufenden Entwicklung des AESA-Radars die Leistungsfähigkeit dieses Radars im Rahmen des sogenannten Vorhabens „EUROFIGHTER Common Radar System “ (ECRS) weiterzuentwickeln. Dieser Ansatz sieht die Realisierung eines Multi-Channel-Receivers für das AESA-Radar vor, der im laufenden AESA-Vertrag nicht beauftragt werden konnte. Das ECRS soll von allen Partnernationen gemeinsam realisiert werden. Ein Angebot hierfür wird durch die Industrie derzeit erarbeitet. Eine Beauftragung könnte im Jahr 2019 erfolgen. 9. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung Diehl Defence (Rheinmetall ) und Boeing Defense, Space & Security auf der Internationalen Luftfahrtschau ILA 2018 in Berlin ein Teaming Agreement über die Zusammenarbeit bei zukünftigen Beschaffungen von GBU-54-(Präzisionsmunition zur Luft-Boden-Bewaffnung)Waffensystemen in Deutschland unterzeichnet (www.griephan.de/news/produkte-technik/single-view/news/von-der-ila-diehl -und-boeing-kooperieren-bei-gbu-54-beschaffung-in-deutschland.html)? Die Firma Diehl Defence hat den Abschluss einer solchen Vereinbarung in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. 10. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz des Waffensystems GBU-54 (Präzisionsmunition zur Luft-Boden-Bewaffnung) an den Kampfflugzeugen „Eurofighter“ der Bundeswehr geplant (www.griephan. de/news/produkte-technik/single-view/news/von-der-ila-diehl-und-boeingkooperieren -bei-gbu-54-beschaffung-in-deutschland.html)? Auf die als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestufte Anlage wird verwiesen.* Für die Beschaffung und Integration von Munition zur Luft-Boden-Bewaffnung werden derzeit Vorbereitungen für ein Vergabeverfahren getroffen. Aussagen zu den in Betracht gezogenen Produkten gegenüber Unbefugten können zum jetzigen Zeitpunkt für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3403 11. Bis zu welchem Datum soll seitens der Bundesregierung eine umfassende und ausgewogene Bewertung der auf ihr offizielles Ersuchen an die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sowie die US Defense Security Cooperation Agency (DSCA) als koordinierende Stelle für US-Systeme am 19. Oktober 2017 erhaltenen Angebote zu vier möglichen Kandidaten für eine Nachfolge des Kampfflugzeugs „Tornado“ (Eurofighter sowie die US-amerikanischen Flugzeugtypen F-35A, F-15E und F/A-18E/F) erfolgen (www.bmvg.de/de/ aktuelles/naechster-meilenstein-in-richtung-tornado-nachfolge-24054)? Ein Ergebnis der Auswertung soll bis Ende des Jahres 2018 vorliegen. 12. Inwieweit trifft es zu, dass das Waffensystem Tornado derzeit der alleinige Fähigkeitsträger der Bundeswehr in den Bereichen Nukleare Teilhabe, Niederhalten bodengebundener Luftverteidigung (Suppression of Enemy Air Defence – SEAD) und Taktische Luftaufklärung (Tactical Air Reconnaissance – TAR) sowie des Kampfes gegen gegnerisches Potenzial am Boden mit schweren Effektoren (GBU-24) und großer Reichweite (Modulare Abstandswaffe (MAW) TAURUS) ist (www.bmvg.de/resource/blob/23010/ 7362820057116c6763aaec84147ce3ea/20180319-7--bericht-des-bmvg-zuruestungsangelegenheiten -data.pdf)? Die Aussage ist zutreffend. Hinsichtlich der nuklearen Teilhabe wird auf die Bundestagsdrucksache 17/13820 (vgl. Antwort zu Frage 16) verwiesen. 13. Welcher der vier möglichen Kandidaten für eine Nachfolge des Kampfflugzeugs Tornado (Eurofighter sowie die US-amerikanischen Flugzeugtypen F-35A, F-15E und F/A-18E/F) ist analog zum Tornado in den Bereichen Nukleare Teilhabe, Niederhalten bodengebundener Luftverteidigung und Taktische Luftaufklärung sowie des Kampfes gegen gegnerisches Potenzial am Boden mit schweren Effektoren und großer Reichweite? Der Erhalt der Fähigkeiten, die derzeit mit dem Waffensystem TORNADO sichergestellt werden, ist Gegenstand der Bewertung der Antworten auf das Informationsersuchen . Daher kann die Frage erst nach dem Vorliegen der Auswertung beantwortet werden. 14. Inwieweit ist die Übertragung aller Fähigkeiten des Tornado – insbesondere im Bereich der Nuklearen Teilhabe – auf den möglichen Nachfolger des Waffensystems Tornado grundsätzlich Voraussetzung? Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich einen vollständigen Fähigkeitserhalt mit Außerdienststellung des Waffensystems TORNADO. 15. Wann genau wurde die Bundesregierung von Großbritannien gemäß den geltenden Vereinbarungen (Memorandum of Understanding #1 aus dem Jahr 1986) der Eurofighter-Partnernationen Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien über den geplanten Verkauf von 48 Eurofighter Kampfflugzeugen an Saudi-Arabien informiert (Antwort auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 19/1470)? Die EUROFIGHTER-Partnernationen stimmen sich regelmäßig über geplante und laufende Exportvorhaben ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3403 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Inwieweit hat die Bundesregierung gemäß der gegenseitigen Informationspflicht im Vorfeld beabsichtigter Verkäufe des Eurofighter (Antwort auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 19/1470) Großbritannien bezüglich des Verkaufs der 48 Eurofighter- Kampfflugzeuge an Saudi-Arabien vor dem Hintergrund konsultiert, dass Saudi-Arabien als kriegsführender Nation im Jemen-Krieg unter anderem schwere Verstöße gegen Kinderrechte im Zusammenhang mit Angriffen auf Schulen und Krankenhäuser vorgeworfen werden (www.spiegel.de/politik/ ausland/jemen-uno-geisselt-saudi-arabische-koalition-wegen-verletzterkinderrechte -a-1171300.html)? Die Bundesregierung hat den Sachverhalt des avisierten Verkaufs zur Kenntnis genommen. Konsultationen finden auf unterschiedlichen Ebenen statt. 17. Inwieweit verhindert die getroffene Vereinbarung im Memorandum of Understanding #1 aus dem Jahr 1986, wonach die Eurofighter-Partnernationen Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien gegenseitig nicht den Verkauf oder die Genehmigung des Verkaufs von Produkten oder Systemen des Programms an Dritte unterbinden dürfen, aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit einer eigenständigen Rüstungsexportkontrolle bzw. -politik zum Beispiel gegenüber autoritären Regimen wie Saudi-Arabien? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. 18. Welche konkreten deutsch-französischen generischen Fähigkeitsforderungen an ein zukünftiges Luftwaffen-Kampfflugzeug (Next Generation Weapon System NGWS) sind in dem am 26. April 2018 in Berlin durch Generalleutnant Erhard Bühler und Général d’armée aérienne André Lanata (Chef d’état-major de l’armée de l’air) während der ILA 2018 gezeichneten High Level Common Operational Requirements Document (HLCORD) beschrieben (www.bmvg.de/resource/blob/24288/6548107ac4b24da5611745b182520 99a/20180427-factsheet-future-combat-air-system---anteil-next-generationweapon -system-data.pdf)? Das High Level Common Operational Requirements Document (HL CORD) ist ein eingestuftes, der deutsch-französischen ressortinternen Bearbeitung vorbehaltenes Dokument, für das explizit bilateral eine besondere Vertraulichkeit vereinbart wurde und dessen konkrete Inhalte für eine Weitergabe nicht vorgesehen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3403 Die freigegebenen Informationen wurden durch die im Nachgang der Zeichnung des Dokumentes im Rahmen der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin 2018 erfolgten Presse-Statements sowie mit dem referenzierten Factsheet abgedeckt. 19. Inwieweit soll das neue Kampflugzeug im FCAS (Future Combat Air System )-Programm nach Kenntnis der Bundesregierung auf den bemannten und/oder auch auf den unbemannten Einsatz ausgerichtet sein (Reuters vom 26. April 2018)? Mögliche Systemkonzepte für das „Next Generation Weapon System“ werden in einem ersten Schritt in gemeinsamen Studien zu untersuchen sein. Das Fähigkeitsspektrum wird sich an den zukünftigen Einsatzerfordernissen 2040+ ausrichten müssen. 20. Welche konkreten gemeinsamen Aktivitäten zu (Future Combat Air System) FCAS laufen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits seit 2001 im Bereich der wehrtechnischen Forschung und Technologie (F&T) an europäischen Studien zur Entwicklung neuer Kampfflugzeugsysteme (bitte entsprechend der Jahre auflisten) (www.bmvg.de/resource/blob/24288/6548107ac 4b24da5611745b18252099a/20180427-factsheet-future-combat-air-system- --anteil-next-generation-weapon-system-data.pdf)? Seit dem Jahr 2001 wurden bzw. werden die folgenden Studien mit deutscher Beteiligung zu FCAS-relevanten Technologien im Rahmen des European Technology Acquisition Programme (ETAP) durchgeführt: Global System Study, Gesamtsystemstudie zur Untersuchung von Systemkonzepten und Ableitung des jeweiligen Technologiebedarfes, 3 Phasen: 2005 bis 2006, 2007 bis 2011, 2015 bis 2019; gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien (nur Phase 1), Italien, Spanien und Schweden, Technology Demonstration Programme (TDP) 1.2b: „Integrated RF Architecture “, Studie zu einem integrierten Radar-Midend, 2007 bis 2009; gemeinsam mit Italien und Spanien, TDP 1.4a: „Communication/Data Link“, Studie zu Datenlinks, 2003 bis 2006; gemeinsam mit Schweden, TDP 1.7: „IDEFIX, Integrated Development Environment for Future Integrated Modular Avionics“, Studie zu einer Entwicklungsumgebung für künftige Avioniksysteme, 2006 bis 2009; gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien , Italien, Spanien und Schweden, TDP 4.5: „Low Observable Apertures Integration“, Studie zu getarnten Sensor -aperturen und Antennen, 2 Phasen: 2006 bis 2007, 2009 bis 2011; Phase 1 gemeinsam mit Frankreich und Schweden, Phase 2 gemeinsam mit Italien, TDP 5.1: „UCAV Mission Planning and Control“, Studie zur Missionsplanung für und Missionsführung von UCAVs (Unmanned Combat Air Vehicles), 2 Phasen: 2005 bis 2007, 2010 bis 2013; gemeinsam mit Frankreich und Schweden, TDP 8.2: „UCAV Engine Concepts“, Studie zu Konzepten für UCAV-Antriebe , 2007 bis 2011; gemeinsam mit Italien und Spanien, TDP 8.4: „Innovative Power Systems“, Studie zu innovativen Antriebskomponenten , 2007 bis 2009; gemeinsam mit Frankreich, Italien und Schweden, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3403 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode TDP 8.5: „Smart Engines“, Studie zur Regelung von Antriebssystemen, 2 Phasen : 2004 bis 2007, 2009 bis 2012; gemeinsam mit Frankreich, Italien und Schweden, TDP E.1: „Increased Range and Duration by more efficient engines“, Studie zu effizienteren Antrieben, 2014 bis 2016; gemeinsam mit Italien und Schweden , TDP C.2: „Future Interfaces between Platforms and Effectors“, Studie zu zukünftigen Schnittstellen zwischen Plattformen und Effektoren, 2018 bis 2019; gemeinsam mit Spanien und Schweden. 21. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Experten, dass alleine die FCAS-Entwicklungskosten bis zu 80 Mrd. Euro betragen (www. bundeswehr-journal.de/2018/messetage-in-berlin-weichenstellung-fuermilliarden /)? Kostenanalysen werden Gegenstand der zukünftig durchzuführenden gemeinsamen Konzeptstudie sein und liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333