Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3406 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3064 – Auswirkungen aktueller Planungen der Bundesregierung auf die Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundespolizei ist erneut durch aktuelle Planungen der Bundesregierung in erheblichem Maße betroffen (vgl. Rheinische Post, 16. Juni 2018), z. B. in Bezug auf „Ankerzentren“ bzw. „Rückführungszentren für Flüchtlinge“. Vor diesem Hintergrund knüpft die fragestellende Fraktion an ihre früheren Kleinen Anfragen an (u. a. Bundestagsdrucksachen 18/13386, 18/10798). Auch möchte die fragestellende Fraktion auf diese Weise den Blick auf die Beamtinnen und Beamten lenken, die durch die Entscheidungen der Politik direkt betroffen sind. Im Übrigen ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion durch die Planung der Bundesregierung möglicherweise auch die Aufgabenerfüllung in anderen Aufgabenbereichen der Bundespolizei stark beeinflusst. 1. Welche der 63 Punkte des sogenannten Masterplans des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat (vgl. SZ, 19. Juni 2018) betreffen direkt oder indirekt die Bundespolizei, und wann sollen welche Maßnahmen mit Bezug zur Bundespolizei konkret umgesetzt werden? Die Umsetzung des Masterplans ist noch Gegenstand der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, sodass hierzu noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können. 2. Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei sollen nach bisherigen Planungen der Bundesregierung in den nächsten Jahren in sogenannten Ankerzentren beziehungsweise in „Rückführungszentren für Flüchtlinge“ (vgl. SZ, a. a. O.) eingesetzt werden? Derzeit ist ein Einsatz der Bundespolizei in AnkER-Zentren nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3406 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In welchem Umfang fanden in den letzten drei Monaten Abordnungen in der Bundespolizei zugunsten von Dienststellen in Bayern statt, und in welchem Umfang sind für das restliche Jahr entsprechende Abordnungen geplant, und wie wirkt sich insofern die Durchführung von Kontrollmaßnahmen im grenznahen Bereich aus? Die Anzahl der Abordnungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den letzten drei Monaten aus Dienststellen und Dienststellenteilen der Bundespolizei , die nicht in Bayern liegen, in Dienststellen und Dienststellenteile der Bundespolizei , die in Bayern liegen, ist zum jeweiligen Stichtag in nachstehender Tabelle dargestellt: 1. April 2018 1. Mai 2018 1. Juni 2018 Anzahl der Abordnungen 709 664 677 Die Abordnungen sind so lange erforderlich, wie die Verstärkung der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung, zum Beispiel die Durchführung der temporären Grenzkontrollen an der Grenze zur Republik Österreich oder die Ausbildung der auf der Grundlage der zusätzlichen Planstellen und Stellen eingestellten Anwärterinnen und Anwärter, erforderlich ist. Die Durchführung dieser Grenzkontrollen ist derzeit bis zum 11. November 2018 auf EU-Ebene notifiziert. Die Bereitstellung einer erhöhten Ausbildungskapazität der Bundespolizei ist voraussichtlich bis 2024 erforderlich. Die an der Grenze zur Republik Österreich zusätzlich eingesetzten Kräfte ermöglichen eine erhöhte Kontrolldichte und damit grundsätzlich eine Verbesserung der grenzpolizeilichen Erkenntnisse sowie eine höhere Zahl an Feststellungen. 4. Wie viele Laufbahnabsolventen des mittleren und gehobenen Dienstes (mD und gD) wurden seit 1. Januar 2017 den Direktionen München und Flughafen Frankfurt/Main oder der Bundesbereitschaftspolizei zugewiesen (bitte nach Direktionen, Monaten und mD beziehungsweise gD aufschlüsseln)? Die Anzahl der Zuweisungen von Laufbahnabsolventen des mittleren und des gehobenen Dienstes an die Bundespolizeidirektionen München und Flughafen Frankfurt am Main sowie an die Direktion Bundesbereitschaftspolizei seit 1. Januar 2017 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Bundespolizeidirektion Laufbahn März 2017 September 2017 März 2018 Insgesamt je Laufbahn Insgesamt Bundespolizeidirektion München gD - 96 - 96 578 mD 200 - 282 482 Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main gD - 58 - 58 756 mD 342 - 356 698 Direktion Bundesbereitschaftspolizei gD - 2 - 2 370 mD 132 - 236 368 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3406 5. Wie viele Laufbahnabsolventen des mittleren und gehobenen Dienstes wurden im selben Zeitraum anderen Direktionen zugewiesen (bitte nach Direktionen , Monaten und mD beziehungsweise gD aufschlüsseln)? Die Anzahl der Zuweisungen von Laufbahnabsolventen des mittleren und des gehobenen Dienstes an die Bundespolizeidirektion 11 sowie an die Bundespolizeidirektionen Bad Bramstedt, Hannover, Sankt Augustin, Koblenz, Stuttgart, Pirna und Berlin seit 1. Januar 2017 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Bundespolizeidirektion Laufbahn März 2017 September 2017 März 2018 Insgesamt je Laufbahn Insgesamt Bundespolizeidirektion 11 gD - 0 - 0 3 mD - - 3 3 Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt gD - 0 - 0 4 mD 0 - 4 4 Bundespolizeidirektion Hannover gD - 4 - 4 10 mD 0 - 6 6 Bundespolizeidirektion Sankt Augustin gD - 5 - 5 16 mD 0 - 11 11 Bundespolizeidirektion Koblenz gD - 2 - 2 20 mD 0 - 18 18 Bundespolizeidirektion Stuttgart gD - 4 - 4 106 mD 25 - 77 102 Bundespolizeidirektion Pirna gD - 0 - 0 2 mD 0 - 2 2 Bundespolizeidirektion Berlin gD - 1 - 1 15 mD 1 - 13 14 6. Wie viele Planstellen stehen für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei derzeit zur Verfügung, und wie hoch ist demgegenüber die Anzahl des Ist-Personals? Zum Stichtag 1. Mai 2018 standen für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei 33 815 Planstellen zur Verfügung. Die Personalstärke der Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst zum Stichtag 1. Mai 2018 betrug 30 977,7 zuzüglich 5 573 Anwärterinnen und Anwärter, die sich zum Stichtag in der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei befanden und nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf Planstellen zu führen sein werden. 7. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren bei der Bundespolizei mit Pensionierungen? In den Jahren 2019 bis 2023 werden voraussichtlich 4 072 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei in den Ruhestand treten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3406 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter hat die Bundespolizei 2017 eingestellt und ausgebildet? Im Jahr 2017 hat die Bundespolizei 2 639 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt . Zum Stichtag 1. Januar 2018 befanden sich insgesamt 6 035 Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei . 9. Wie viele eingerichtete Planstellen sind bei der Bundespolizei aktuell nicht besetzt? Zum Stichtag 1. Mai 2018 waren bei der Bundespolizei 3 043,5 Planstellen unbesetzt , die überwiegend für die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei benötigt werden. 10. Wie verhält sich die Zahl der Planstellen aktuell zur Zahl der Dienstposten (Funktionen im Organisations- und Dienstpostenplan, ODP)? Mit Stand 14. Juni 2018 standen den für die Bundespolizei im Bundeshaushaltsplan 2017, der während der vorläufigen Haushaltsführung 2018 die Grundlage für die Stellenbewirtschaftung bildet, ausgewiesenen 36 293 Planstellen im Organisations - und Dienstpostenplan der Bundespolizei 36 686 Dienstposten für Beamtinnen und Beamte gegenüber. 11. Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei sind aktuell in Bereichen eingesetzt , für die keine Dienstposten vorgesehen sind? In der Bundespolizei werden 3 096 Beschäftigte im personellen Überhang geführt , insbesondere in Behörden beziehungsweise Dienststellen, in denen ein im Organisations- und Dienstpostenplan noch nicht umgesetzter anerkannter Personalmehrbedarf besteht, in Behörden beziehungswiese Dienststellen, deren Ausbildungskapazität vor dem Hintergrund der zusätzlichen Planstellen erhöht wurde, sowie in Dienststellen mit Zuständigkeit an den Grenzen zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik nach Wegfall der Grenzkontrollen. 12. Wie hat sich bei der Bundespolizei die Zahl der Planstellen in den Leitungsstäben in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Anzahl der Dienstposten in den Stabsstellen der Bundespolizeibehörden hat sich im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2018 um fünf Dienstposten erhöht. 13. Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei hatten seit dem 1. Januar 2017 die Möglichkeit, sich im Anschluss an ihre Erstverwendung auf Dienstposten in anderen Bundesländern zu bewerben (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln )? Bei bundesweiten Ausschreibungen sind alle Beschäftigten, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen, bewerbungsfähig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3406 14. Wie genau plant die Bundesregierung, insbesondere auch für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, die Wohnungsfürsorge in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verstärkt wahrzunehmen? Die Aufgabe der Wohnungsfürsorge des Bundes ist, seinen Bediensteten am Dienstort oder in dessen Einzugsbereich im Rahmen eines festgestellten unabweisbaren Bedarfs zu einer Wohnung zu verhelfen. Hierdurch soll in erster Linie die Funktionsfähigkeit von Bundeseinrichtungen unterstützt werden; daneben werden Aspekte der Fürsorge für die Bediensteten sowie fiskalische Interessen durch die Einsparung von Trennungsgeld verfolgt. Die Wohnungsfürsorge kommt dabei vor allem umziehenden Bundesbediensteten des einfachen und mittleren Dienstes zugute, die an ihrem neuen Dienstort noch keine bezahlbare Wohnung haben. Als freiwillige Leistung des Bundes trägt die Wohnungsfürsorge wesentlich zur Akzeptanz von Versetzungen bei den betroffenen Bediensteten bei und fördert die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber . Durch die Beschaffung von Wohnungsbesetzungsrechten an frei finanzierten Mietobjekten auf dem Wohnungsmarkt konnte der Bund durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unabweisbare Bedarfe zahlreich decken. Die Förderintensität wird neben den sich fortlaufend ändernden Bedarfen an Wohnungsfürsorgemaßnahmen insbesondere durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und das Haushaltsrecht bestimmt. Wegen der angespannten Wohnungsmarktlage hat die Bundesregierung sich für eine deutliche Stärkung der Wohnungsfürsorgemittel im Bundeshaushalt eingesetzt. Dies dürfte insbesondere Gebieten mit hohen Mieten und einer hohen Zahl an Bundesbeamten, damit auch insbesondere den Beschäftigten der Bundespolizei, zugutekommen. Auch wenn diese Maßnahmen nicht sofort Wirkung entfalten werden, werden sie doch mittelfristig dazu beitragen, auch den Bediensteten der Bundespolizei die Anmietung bezahlbarer Wohnungen in Ballungszentren zu erleichtern. 15. Inwiefern hat der Bundesrechnungshof das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in den Jahren 2017 und 2018, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen, darauf hingewiesen, dass er den Personaleinsatz des Bundes im Bereich der Bundespolizei für nicht sachgerecht hält, und wie wurde jeweils Abhilfe geschaffen? Der Bundesrechnungshof weist in seinen Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Bundespolizeiinspektionen regelmäßig auf Abweichungen zwischen den im Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei ausgewiesenen Dienstposten und dem tatsächlich eingesetzten Personal hin. Die erforderlichen organisatorischen Anpassungen werden von der Bundespolizei schrittweise vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3406 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Juni 2017 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten, vgl. Bundestagsdrucksache 18/13555, S. 1, aufschlüsseln)? Die nachfolgende Tabelle gibt jeweils die Stundenstände der Angehörigen der Bundespolizeidirektionen zum Ende des Monats wieder und beinhaltet Überstunden im weiteren Sinn: Bundespolizeidirektion Juni 2017 Juli 2017 August 2017 September 2017 Oktober 2017 November 2017 Bundespolizeidirektion 11 - - 72.463 77.468 78.141 73.894 Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt 125.736 145.096 132.107 127.329 136.203 123.161 Bundespolizeidirektion Hannover 176.913 214.640 195.137 207.093 210.456 190.226 Bundespolizeidirektion Sankt Augustin 259.135 264.411 245.045 247.954 260.623 254.512 Bundespolizeidirektion Koblenz 146.036 151.690 141.909 135.848 144.099 140.325 Bundespolizeidirektion Stuttgart 117.264 119.781 105.821 105.178 114.577 109.338 Bundespolizeidirektion München 298.731 291.654 274.768 267.869 283.343 275.964 Bundespolizeidirektion Pirna 147.922 172.418 142.554 144.490 161.019 152.846 Bundespolizeidirektion Berlin 132.211 143.165 125.683 124.286 136.710 112.527 Direktion Bundesbereitschaftspolizei 541.705 694.094 618.967 679.102 704.886 633.224 Auswertung ePlan BUND (ohne Flughafendienststellen im Bereich der Bundespolizeidirektion München, ohne Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main und ohne Dienststellen GSG 9 der Bundespolizei sowie Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei der Bundespolizeidirektion 11, zu der die Anpassung der Dienststellenstruktur in ePlan BUND im Zuge ihrer Einrichtung zum 1. August 2017 noch nicht abgeschlossen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3406 Bundespolizeidirektion Dezember 2017 Januar 2018 Februar 2018 März 2018 April 2018 Mai 2018 Bundespolizeidirektion 11 73.322 79.997 71.357 64.321 66.834 75.134 Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt 121.688 109.628 107.094 108.291 113.094 121.770 Bundespolizeidirektion Hannover 198.276 186.044 177.218 173.110 176.419 184.346 Bundespolizeidirektion Sankt Augustin 277.269 259.096 259.566 250.857 260.114 287.740 Bundespolizeidirektion Koblenz 140.875 130.707 135.524 134.956 133.013 142.161 Bundespolizeidirektion Stuttgart 120.594 109.999 102.551 94.852 98.525 117.083 Bundespolizeidirektion München 290.310 265.045 246.756 240.168 234.913 250.049 Bundespolizeidirektion Pirna 164.681 152.706 148.201 143.256 146.616 168.306 Bundespolizeidirektion Berlin 137.321 120.903 109.095 105.617 119.164 141.858 Direktion Bundesbereitschaftspolizei 550.348 509.439 521.947 482.768 475.682 521.551 Auswertung ePlan BUND (ohne Flughafendienststellen im Bereich der Bundespolizeidirektion München, ohne Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main und ohne Dienststellen GSG 9 der Bundespolizei sowie Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei der Bundespolizeidirektion 11, zu der die Anpassung der Dienststellenstruktur in ePlan BUND im Zuge ihrer Einrichtung zum 1. August 2017 noch nicht abgeschlossen ist. 17. In welchem Umfang schließt der Stundenanteil der Bereitschaftspolizei des Bundes gemäß der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/1541 auch die Vor- und Nachbereitungszeit der jeweiligen Einsätze ein, und in welchem Umfang sind Zeiten für die Vor- und Nachbereitung von entsprechenden Einsätzen typischerweise notwendig? Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1541 aufgeführten Stunden der Bereitschaftspolizei des Bundes beinhalten keine Vor- und Nachbereitungszeiten . Der Umfang notwendiger Vor- und Nachbereitungszeiten entsprechender Einsätze wird nicht dokumentiert; generelle Aussagen sind aufgrund der Vielfältigkeit der solche Einsätze prägenden polizeifachlichen und einsatztaktischen Rahmenbedingungen sowie weiterer einsatztypischen Parameter nicht möglich. 18. In welchem Umfang lösen Einsätze gemäß Frage 17 Nachermittlungen aus, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch solche Ermittlungen bedingten Aufwand aufseiten der Bundespolizei? Grundsätzlich werden im Rahmen von Einsätzen der Bundespolizei dokumentierte Straftaten entsprechend verfolgt; der damit verbundene Aufwand wird nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3406 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespolizei im dritten und vierten Quartal 2017 und im ersten Quartal 2018? Die Dienstausfallzeiten durch Krankheit in der Bundespolizei betrugen im dritten Quartal 2017 9,09 Prozent, im vierten Quartal 2017 10,03 Prozent und im ersten Quartal 2018 12,03 Prozent. 20. Was ist damit gemeint, dass ein sogenanntes Ankerzentrum bzw. ein „Rückführungszentrum für Flüchtlinge“ „in Verantwortung der Bundespolizei“ (dpa 29. März18) betrieben werden soll, und was gilt insofern in Bezug auf möglicherweise geplante weitere Zentren? 21. Welche Aufgaben soll die Bundespolizei in Bezug auf die sogenannten Ankerzentren bzw. Rückführungszentren für Flüchtlinge jeweils gestützt auf welche Rechtsgrundlage übernehmen? a) Welche konkreten Planungen gibt es hinsichtlich des Personals, das für die Sicherheit im Zusammenhang mit den sogenannten Ankerzentren bzw. Rückführungszentren für Flüchtlinge eingesetzt werden soll? b) Inwiefern zählen freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu den Aufgaben der Bundespolizei – im Bereich Gefahrenabwehr – im repressiven Bereich – in weiteren Fällen (bitte jeweils auch die Rechtsgrundlage nennen)? 22. Rechnet die Bundesregierung infolge der Einführung von sogenannten Ankerzentren bzw. Rückführungszentren für Flüchtlinge seitens der Bundespolizei mit Entlastungen der Bundespolizei in Bezug auf die Erfüllung der entsprechenden Aufgaben, soweit sie bereits jetzt von der Bundespolizei wahrgenommen werden? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 23. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Zuständigkeit der Bundespolizei im Übrigen zu erweitern (bitte nach präventiven und repressiven Maßnahmen aufschlüsseln)? Über diese Frage hat die Bundesregierung noch keine Entscheidung getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333