Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3407 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3095 – Die deutsch-französischen Regierungskonsultationen auf Schloss Meseberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsch-französischen Regierungskonsultationen auf Schloss Meseberg am 19. Juni 2018 haben zu veränderten politischen Leitlinien für die Wirtschaftsund Währungsunion sowie für die Finanzpolitik geführt. Deutschland und Frankreich haben in der gemeinsamen Meseberger Erklärung beider Regierungen , aber auch in der gemeinsamen Erklärung der Finanzminister Deutschlands und Frankreichs die künftigen Politikziele festgehalten. 1. Verfolgen Deutschland und Frankreich gemäß der Meseberger Erklärung das Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer nicht weiter? Wollen sich Deutschland und Frankreich auf die gemeinsame Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer fokussieren? Durch die gemeinsame Position Deutschlands und Frankreichs zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (KOM) über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer -Bemessungsgrundlage (GKB) sollen die aktuellen Erörterungen über den GKB-Richtlinienvorschlag auf EU-Ebene vorangebracht werden und die anderen EU-Mitgliedstaaten für das Ziel einer möglichst raschen Verabschiedung der GKB-Richtlinie gewonnen werden, bevor eine mögliche Verabschiedung der Richtlinie über eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) in Betracht gezogen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3407 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie soll nach Ansicht Frankreichs und Deutschlands die in der Meseberger Erklärung genannte faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Detail ausgestaltet werden? a) Über welche konkreten Maßnahmen wollen Frankreich und Deutschland im Zusammenhang mit der fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft bis Ende 2018 eine „EU-Einigung“ herbeiführen? Ist „EU-Einigung“ aus Sicht der Bundesregierung mit dem Abschluss eines Dossiers im ECOFIN (= Rat für Wirtschaft und Finanzen) gleichzusetzen ? b) Haben sich Frankreich und Deutschland auf Arbeitsebene und/oder auf Leitungsebene bereits auf ein konkretes Konzept geeinigt? Wenn nein, aus welchen Gründen noch nicht? c) Ist die Meseberger Erklärung so zu verstehen, dass Frankreich und Deutschland die Einführung der als Kurzfristmaßnahme bezeichneten Digitalsteuer unterstützen? Frankreich und Deutschland streben eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft an. Für digitale Geschäftsmodelle sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen wie für die übrige Wirtschaft gelten. Dies gilt auch für die Unternehmensbesteuerung . Beide Regierungen sind sich darin einig, dass hierzu auf internationaler Ebene entsprechend zügig eine Lösung gefunden werden muss. Die Ausgestaltung konkreter Maßnahmen ist Gegenstand der Diskussionsprozesse auf EUund OECD-Ebene. Frankreich und Deutschland beteiligen sich konstruktiv an diesen Diskussionen und wollen die Arbeiten voranbringen. 3. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit vertreten, dass es vor Eintritt in die – ergebnisoffenen – Beratungen über die Einführung einer europäischen Einlagensicherung insbesondere zu einer Risikoreduzierung in den Bilanzen der europäischen Banken (Reduzierung der Non-Performing-Loan- Quoten) kommen müsse? a) Hat sich dieses Verständnis durch die Meseberger Erklärung aus deutscher Sicht verändert? b) Wie ist die Formulierung aus der Meseberger Erklärung zu verstehen, dass weitere Maßnahmen in Bezug auf Risikominderung und Risikoteilung ergriffen werden müssten? Sollen nunmehr Risikoreduzierung und Risikoteilung parallel und nicht mehr sukzessive angegangen werden? Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass im Einklang mit dem Fahrplan des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN- Roadmap) vor dem Beginn politischer Verhandlungen über eine europäische Einlagensicherung (EDIS) zunächst ein substantieller, weitergehender Risikoabbau im Bankensektor erfolgen muss. An diesem Verständnis hat sich durch die Meseberger Erklärung nichts geändert. Im Gegenteil: In der Meseberger Erklärung wird erneut betont, dass die Einhaltung der in der ECOFIN-Roadmap vereinbarten Reihenfolge essentiell ist und weiter gilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3407 4. Welche Beweggründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Einführung eines Auffangmechanismus für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Backstop SRF)? Die ECOFIN-Minister haben sich im Dezember 2013 auf die Einführung einer gemeinsamen Letztsicherung bis spätestens zum Jahr 2024 verständigt. Dies hat der ECOFIN-Rat im Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 bestätigt. Eine gemeinsame Letztsicherung ist sinnvoll für den Fall, dass der Einheitliche Abwicklungsfonds SRF nicht oder nicht hinreichend befüllt ist und nicht rechtzeitig außerordentliche, nachträgliche Beiträge von den Banken erhoben werden können, um die Kosten einer Abwicklung zu finanzieren. Die gemeinsame Letztsicherung wird mittelfristig haushaltsneutral sein und durch außerordentliche , nachträgliche Beiträge von den Banken refinanziert. a) Wie sieht das Konzept Frankreichs und Deutschlands einer „ausreichenden Risikominderung“ vor Inkrafttreten des Backstop SRF konkret aus? b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung bei der Beurteilung einer „ausreichenden Risikominderung“ die in der gemeinsamen Erklärung der Finanzminister getroffenen Ausführungen zum Abbau notleidender Kredite (Non-Performing Loans – NPLs) zu beachten? Gemäß Fahrplan des ECOFIN-Rats zur Vollendung der Bankenunion kommt ein Vorziehen des Common Backstop für den SRF nur nach ausreichender Risikoreduktion in Betracht. Dies ist in dem deutsch-französischen Fahrplan für das Euro- Währungsgebiet erneut bekräftigt. Die erforderliche Risikoreduktion ist in dem deutsch-französischen Fahrplan ebenfalls beschrieben. Sie umfasst insbesondere den Abbau vorhandener und die Vermeidung zukünftiger notleidender Kredite (NPLs), Verbesserungen bei den Insolvenz- und Vollstreckungsregimen sowie der Bekämpfung der Geldwäsche und die Verabschiedung des vom ECOFIN-Rat im Mai 2018 vereinbarten Bankenpakets. Für die Beurteilung der Fortschritte bei der Risikoreduzierung spielt damit auch der Abbau notleidender Kredite eine wichtige Rolle. c) Ist die Finanzminister-Erklärung so zu verstehen, dass die dort angegebenen (Brutto- und Netto-)Quoten für die Banken jeweils institutsbezogen oder aggregiert je Mitgliedstaat einzuhalten sind? Die in dem Fahrplan angegebenen Werte sind als Zielwerte für jedes Institut zu verstehen. Mitgliedstaaten/Banken, die diese Ziele nicht erreichen, sollten zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit sie die Ziele zeitnah erfüllen. d) Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 2018, für einige Mitgliedstaaten Erleichterungen im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter NPL-Quoten zu schaffen (https://uk.reuters.com/article/us-ecb-banks-loans/ecb-seeks-compromisesolution -to-banks-bad-loans-problem-idUKKBN1JF123)? Die Bundesregierung unterstützt die Aufsicht in ihren Bestrebungen, eine nachhaltige Lösung für die NPL-Problematik zu erreichen. Die Ergänzung zum EZB- Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten formuliert aufsichtliche Erwartungen hinsichtlich der Risikovorsorge bei neuen NPLs und setzt damit einen harmonisierten Aufsichtsrahmen. Hinsichtlich des aktuellen NPL-Bestands sollte aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls ein ambitionierter Ansatz verfolgt werden , der eine zügige Bilanzbereinigung unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3407 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Ist die Meseberger Erklärung so zu verstehen, dass nunmehr auch Deutschland die Einführung einer europäischen Einlagensicherung als Teil einer vollendeten Bankenunion anerkennt? Die Bundesregierung hält es für wichtig, die Bankenunion zu stärken, mit dem Ziel sie zu vollenden. Die Bundesregierung vertritt dabei unverändert die Position , dass im Einklang mit der ECOFIN-Roadmap – ergebnisoffene – politische Verhandlungen zu EDIS erst beginnen können, wenn ein substantieller, weitergehender Risikoabbau erfolgt ist. Die Regulierung von Staatsanleihen ist dabei ein relevanter Aspekt. 6. Wie ist die Meseberger Erklärung zu verstehen, dass sich ein künftiger Haushalt für die Eurozone aus nationalen Beiträgen, aus Steuereinnahmen und aus europäischen Mitteln speisen soll? a) Wie ist in diesem Zusammenhang die Konkretisierung durch die Finanzminister -Erklärung zu verstehen, die von „zugewiesenen Steuereinnahmen “ spricht? b) Haben sich Frankreich und Deutschland auf die Einführung von EU-Steuern verständigt? c) Welcher Ebene soll die Ertragskompetenz für eine künftige Finanztransaktionsteuer nach Auffassung der Bundesregierung zugewiesen werden (Europäische Union, Bund, Gemeinschaftsteuer, Länder)? d) Welcher Ebene soll nach Auffassung der Bundesregierung die Ertragskompetenz für eine künftige EU-weite Besteuerung der digitalen Wirtschaft zugewiesen werden (Europäische Union, Bund, Gemeinschaftsteuer , Länder)? e) Sofern die Ertragskompetenz zumindest auch dem Bund zustehen soll, wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Budgetrecht des Deutschen Bundestages bei zugunsten des Eurozonen-Haushalts „zugewiesenen Steuereinnahmen“ gewahrt werden? Die Meseberger Erklärung legt Eckpunkte für weitere Arbeiten zwischen Frankreich und Deutschland an einem zukünftigen Haushalt für die Eurozone fest. Dazu gehören nationale Beiträge, Steuereinnahmen und europäische Mittel. Konkrete Vorschläge sind, auch mit Blick auf die Einnahmen, noch zu erarbeiten. Dabei sind Frankreich und Deutschland dafür offen, unterschiedliche Finanzierungsansätze zu berücksichtigen. Auch die Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 – 2027) werden hierbei mit einzubeziehen sein, für den die Kommission beispielsweise im Rahmen des Eigenmittelsystems neue Eigenmittelarten zur Finanzierung des EU-Haushalts vorschlägt. In diesem Zusammenhang planen Frankreich und Deutschland, den Verhandlungen bei der Finanztransaktionsteuer (FTT) einen neuen Impuls zu geben. Dabei werden auch die Fragen der Ausgestaltung der Steuer und der Verwendung der Einnahmen zu erörtern sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333