Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3409 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3106 – Veranstaltungen der linksextremen Szene in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wegen der zunehmenden Anzahl und Intensität von extremen Krawallen, die u. a. in Verbindung mit dem G20-Gipfel die Medien beschäftigten (z. B. www. spiegel.de/politik/deutschland/gewalt-beim-g20-gipfel-wie-im-krieg-a-1156592. html), ist eine gesellschaftliche Debatte zur linksextremen Gewalt von Nöten. Nachzulesen ist, dass „die überwiegende Mehrheit linksextremer Straftaten […] sich im Umfeld von Demonstrationen“ ereigne – und seit Jahren ansteige (https://faktenfinder.tagesschau.de/inland/linksextremismus-101.html). 1. Wie viele und welche angemeldeten Demonstrationen, Gegendemonstrationen , Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Deutschland statt (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln und Anmelder angeben)? 2. Wie viele und welche nicht angemeldeten Demonstrationen, Gegendemonstrationen , Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Deutschland statt (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln und verantwortlichen Anmelder angeben)? 3. Mit welchem Thema und für jeweils wie viele Personen wurden die in Frage 1 genannten Veranstaltungen nach Kenntnis der Bundesregierung angemeldet (bitte analog Fragen 1 und 2 aufschlüsseln)? 4. Wie viele Personen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den einzelnen Veranstaltungen in den Fragen 1 und 2 teil, und wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Teilnehmerkreis rekrutiert (bitte analog Fragen 1 und 2 aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3409 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. An welchen der in den Fragen 1 und 2 erfragten Veranstaltungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welche vom Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachteten Organisationen organisatorisch beteiligt oder konnten unter den Teilnehmern festgestellt werden (bitte analog Fragen 1 und 2 aufschlüsseln)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in den Fragen 1 und 2 genannten Veranstaltungen im Einsatz? Wie viele derer wurden in Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung verletzt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 6 zusammen beantwortet : Linksextremisten melden auf lokaler Ebene Veranstaltungen an oder nehmen an Veranstaltungen teil, die auch von Nichtextremisten angemeldet bzw. durchgeführt werden. Auch an den durch Linksextremisten angemeldeten bzw. durchgeführten Veranstaltungen nimmt in der Regel eine nicht unerhebliche Zahl von Nichtextremisten teil. Insofern ist eine eindeutige Zuordnung als „Demonstrationen , Gegendemonstrationen, Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer“ im Sinne der Anfrage nicht möglich. Grundsätzlich sind für Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen die Versammlungsbehörden der Länder zuständig. Dies gilt insbesondere für die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten auf lokaler Ebene, die den Landesämtern für Verfassungsschutz obliegt. Aus diesen Gründen liegt der Bundesregierung eine Aufstellung der erfragten Veranstaltungen nicht vor. 7. Bei welchen der in den Fragen 1 und 2 erfragten Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten von Linksextremen kam es seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung zu jeweils welchen Straftaten (bitte analog Frage 1 aufschlüsseln)? Da der Bundesregierung aus den o. g. Gründen eine vollständige Aufstellung linksextremistischer Veranstaltungen nicht vorliegt, ist im Rahmen des beim Bundeskriminalamt (BKA) auf Grundlage von Meldungen der Polizeibehörden des Bundes und der Länder geführten „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes der Politisch Motivierten Kriminalität (KPMD-PMK)“ eine Zuordnung der nachgefragten Straftaten im Einzelnen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333