Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/341 19. Wahlperiode 28.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/209 – Absehbares Ende des syrischen Bürgerkrieges V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Zurückdrängung des Islamischen Staates (IS) und der weiteren Festigung der militärischen Position der syrischen Regierung unter Baschar al-Assad, die nunmehr wieder mehr als die Hälfte des syrischen Staatsgebietes kontrolliert, zeichnet sich nach Einschätzung der Fragesteller ein Ende des syrischen Bürgerkrieges ab. Eine Beendigung des syrischen Bürgerkrieges wird aber nicht nur einen militärischen Sieg über den IS verlangen, sondern auch eine Lösung des seit 2011 bestehenden Grundkonfliktes zwischen der syrischen Regierung und den bewaffneten syrischen Rebellengruppen. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, dass die Bundesregierung sich auf eine Beendigung des Bürgerkrieges einstellt und zu einer kohärenten außenpolitischen Positionierung gelangt, die berücksichtigt , dass die Bundesregierung und ihre westlichen Bündnispartner mit ihrer Unterstützung für die syrischen Rebellengruppen gescheitert sind und nun ein Ausgleich mit der Regierungsseite gefunden werden muss. 1. Auf welche in- und ausländischen Berichte welcher Dienste und Behörden stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Lageeinschätzung über die Entwicklung in Syrien? Wird aktuell eine neue Sicherheitsbeurteilung erstellt, und wenn ja, von wem, und mit welchem Inhalt? Die Deutsche Botschaft Damaskus ist seit 2012 geschlossen. Dies erschwert die Erstellung eines eigenen Lagebilds. Die Bundesregierung stützt ihre Lageeinschätzung über die Entwicklung in Syrien daher auf eine Vielzahl von Berichten sowohl in- und ausländischer Dienste und Behörden als auch staatlicher, zwischen - und nicht-staatlicher Organisationen, wie beispielsweise der Vereinten Nationen. Eine neue Sicherheitsbeurteilung wird aktuell nicht erstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/341 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Kriterien zu überdenken, die zum Einsatz der Bundeswehr, bei der Unterstützung für die syrischen Rebellengruppen im Rahmen des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen den IS (Bundestagsdrucksache 19/23) geführt haben? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass Waffen aus deutscher Produktion im Rahmen der Einsätze gegen den IS (Bundestagsdrucksache 19/23) und zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Bundestagsdrucksache 19/25) in die Hände des IS oder anderer islamistischer Gruppen in Syrien gefallen sind? Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Anti-IS-Koalition dient der Bekämpfung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Eine Unterstützung syrischer Rebellengruppen ist nicht Bestandteil des durch den Bundestag mandatierten Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS („COUNTER DAESH“). Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung Einsätze der Bundeswehr fortlaufend auf ihre Übereinstimmung mit den im Bundestagsmandat festgelegten Einsatzzielen. Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden getrennt übermittelt.* 3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der syrische Bürgerkrieg in absehbarer Zeit beendet sein wird? Wenn nein, welche Erkenntnisse welcher Dienste und Behörden liegen der Bundesregierung vor, die sie von einer Fortsetzung des Bürgerkrieges ausgehen lassen? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Der Rückgang militärischer Gewalt in Teilen Syriens ist nicht mit einem Ende des Konfliktes gleichzusetzen. Ein Ende des Konfliktes muss durch eine verhandelte, politische Lösung herbeigeführt werden, die derzeit auch wegen fehlender Teilnahme des syrischen Regimes am Friedensprozess der Vereinten Nationen in Genf nicht absehbar ist. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/341 4. Hält die Bundesregierung an ihrer Unterstützung für die Erklärung des EU- Außenministerrates vom 10. Dezember 2012 fest, demnach die Syrische Nationalkoalition die einzige legitime Vertreterin des syrischen Volkes ist (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_PRES-12-516_en.htm)? a) Wenn ja, wie bringt die Bundesregierung ihre fortgesetzte Unterstützung mit dem Umstand in Einklang, dass die Syrische Nationalkoalition im November 2017 nach Angabe des Internetportals https://syriancivilwarmap. com nur noch effektive Kontrolle über 13,5 Prozent des syrischen Staatsgebietes ausgeübt hat und eine Beseitigung der Assad-Regierung mittlerweile aussichtslos ist? b) Wenn nein, welche Gründe haben dazu geführt, dass die Bundesregierung ihre Haltung geändert hat? Die Fragen 4, 4a und 4b werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung hält an ihrer Unterstützung fest. Die Legitimität einer Vertretung ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht alleine aus dem Umfang territorialer Kontrolle. 5. Ist die Bundesregierung bereit, die Regierung des syrischen Staatspräsidenten Baschar al-Assad als legitime Inhaberin der Regierungsgewalt in Syrien anzuerkennen und in Verhandlungen über eine friedliche Beilegung des syrischen Bürgerkrieges einzutreten? a) Wenn ja, warum ist die Bundesregierung nicht früher bei dieser Position angelangt? b) Wenn nein, welche Position nimmt die Bundesregierung zur gemeinsamen Erklärung der Präsidenten der Vereinigten Staaten und der Russischen Föderation vom 11. November 2017 ein, demnach eine Beendigung des syrischen Bürgerkrieges mit militärischen Mitteln nicht mehr realistisch ist? Wie kann die Bundesregierung eine etwaige Unterstützung dieser Erklärung mit der Weigerung, die Assad-Regierung anzuerkennen, in Einklang bringen? Die Bundesregierung unterstützt den Friedensprozess der Vereinten Nationen in Genf, der eine politische Lösung für den Konflikt in Syrien in Verhandlungen zwischen dem syrischen Regime und der syrischen Opposition erreichen soll. Ziel des Prozesses ist – unter anderem – der Erhalt und demokratische Umbau bestehender staatlicher Strukturen. Die Bundesregierung ist in den innersyrischen Gesprächen keine Verhandlungspartei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Unterstützt die Bundesregierung vorbehaltlos die völkerrechtliche Souveränität und territoriale Integrität Syriens, und wird sie sich dafür einsetzen, die aus Sicht der Fragesteller unilaterale militärische Okkupation in Nordsyrien durch türkische Streitkräfte zu beenden? Die Bundesregierung setzt sich für den Erhalt der territorialen Integrität und der völkerrechtlichen Souveränität Syriens ein. Diese langfristig sicherzustellen ist Aufgabe des Friedensprozesses der Vereinten Nationen in Genf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/341 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche deutschen Interessen sind nach Auffassung der Bundesregierung nach Beendigung des syrischen Bürgerkrieges in Syrien zu wahren? Wie gedenkt die Bundesregierung, diese Interessen durchzusetzen? Primäres Interesse der Bundesregierung ist die Beendigung des bewaffneten Konfliktes und die Schaffung einer nachhaltigen Zukunftsperspektive für ein friedliches Syrien durch einen demokratischen Wandel in Damaskus. Um diese Ziele zu erreichen unterstützt die Bundesregierung den Friedensprozess der Vereinten Nationen in Genf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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