Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3411 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2838 – Zur Rolle der nationalen und regionalen Förderbanken in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland existieren 17 regionale und zwei nationale Förderbanken bzw. -institute. Die Förderbanken nehmen ihre Rolle bei der regionalen Wirtschaftsförderung vor Ort wahr. Ihre Förderung richtet sich insbesondere an den Mittelstand und Existenzgründer. Zudem werden Projekte zur sozialen Wohnungsbauförderung , im umwelt- und energetischen Bereich und in der Stadtentwicklung in den einzelnen Regionen gefördert. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der regionalen und nationalen Förderbanken im Hinblick auf die Wirtschaftsförderung in Deutschland? Die regionalen und nationalen Förderbanken engagieren sich in Geschäftsfeldern, in denen der Markt nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt. Förderbanken erfüllen demnach eine ordnungspolitische Funktion und orientieren sich an politischen und gesellschaftlichen Zielen. Die Förderbanken setzen förderpolitische Schwerpunkte und versorgen die Wirtschaft vor allem mit Kreditfinanzierungsangeboten . Dabei ergänzen sie vor allem in Bezug auf Unternehmensfinanzierung das Angebot der Geschäftsbanken, Sparkassen und Volksbanken und treten nicht in Konkurrenz zu diesen. Insgesamt gibt es in Deutschland 19 öffentliche Förderbanken. Das mit Abstand größte Institut ist – gemessen an der Bilanzsumme in Höhe von rd. 470 Mrd. Euro – die KfW. Die KfW bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für Privatpersonen , Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen. Die positive Rolle wird insbesondere aus dem KfW-Förderreport für das Jahr 2017 ersichtlich. Im Verlauf des Jahres 2017 sind rd. 580 000 Förderzusagen im Volumen von 52 Mrd. Euro erteilt worden, davon ca. 52 000 aus dem Bereich der Mittelstandsbank im Volumen von rd. 22 Mrd. Dies verdeutlicht die wichtige und positive Rolle nicht nur der KfW, sondern von allen Förderbanken gerade auch im Bereich der Mittelstandsfinanzierung . Hier bilden derzeit die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands sowie dessen Digitalisierung einen Förderschwerpunkt, denn diese Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3411 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereiche sind für den künftigen Wohlstand unseres Landes von größter Bedeutung . 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Förderinstrumente – Zuschüsse, – Darlehen (alle Einzeldarlehen an Fördernehmer sowie der von Förderbanken ausgereichte Anteil an Konsortialdarlehen), – Globaldarlehen und – Bürgschaften (einschließlich Haftungsfreistellungen) bei den nationalen und regionalen Förderbanken von 2014 bis 2017 entwickelt haben (bitte jeweils volumenmäßig gestaffelt nach Jahren und Ländern, bei Bayern auch untergliedert nach Instituten, angeben)? Siehe Anlage. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des zur EIB-Gruppe gehörenden Europäischen Investitionsfonds (EIF) bei der Zurverfügungstellung von Risikofinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)? Die Risikofinanzierung für KMU wird innerhalb der EIB-Gruppe überwiegend vom EIF durchgeführt. Hierzu zählt zum Beispiel das Programm „InnovFin – EU- Mittel für mehr Innovation“, mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der EU und in Drittstaaten gefördert werden, die an Horizont 2020, dem EU-Forschungsprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020, teilnehmen. Innovativen Unternehmen in Europa soll damit leichter und schneller Zugang zu Kapital ermöglicht werden. Auch bei der Umsetzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) spielt der EIF eine sehr wichtige Rolle, indem er Garantien und Risikokapital ausreicht, um die Angebotslücke bei der KMU-Finanzierung zu verringern. Der EIF ist der führende öffentliche Beteiligungs- und Mezzaninkapitalgeber in Europa und hat einen sehr guten Ruf unter Anlegern und Investoren. Aus Sicht der Bundesregierung ist der EIF professionell aufgestellt und erfolgreich. Auch in Deutschland spielt der EIF bei der Zurverfügungstellung von Risikofinanzierung für KMU eine zentrale und wichtige Rolle. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltete ERP-Sondervermögen und der EIF stellen eine Reihe von Instrumenten für den deutschen Wagniskapitalmarkt mit einem Kontraktvolumen von rd. 3,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Die guten Erfahrungen mit dem EIF und dessen weitgehende Unabhängigkeit von seinem Mehrheitsgesellschafter, der EIB, waren für die Bundesregierung Vorbild für die geplante Ausgründung einer Beteiligungsgesellschaft aus der KfW zum Zweck des substanziellen Ausbaus der Beteiligungsfinanzierung der KfW. Dieser Entscheidung ging eine gründliche Meinungsbildung sowohl im Deutschen Bundestag als auch innerhalb der Bundesregierung voraus. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die in einer Beteiligungsgesellschaft mögliche Parallelisierung von Markttätigkeit und Marktfolge der – aufgrund regulatorischer Anforderungen erforderlichen – prozessualen Trennung von Markttätigkeit und Marktfolge in einer Bank mit Blick auf ein erfolgreiches Beteiligungskapitalgeschäft überlegen. Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Strukturen von EIB und EIF zukunftsfähig auszugestalten. Drucksache 19/3411 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3411 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit für die nationalen und regionalen Förderbanken, die vom EIF aufgesetzten Garantiefazilitäten im Zusammenhang mit den Förderprogrammen der Europäischen Union direkt zu erhalten („direct access“)? a) Hat die Bundesregierung bereits abschließend darüber beraten, ob sie sich für eine Fortführung eines direkten Zugangs aller deutschen Förderbanken zu den EU-Förderprogrammen einsetzt? b) Wenn ja, in welcher Weise wird sie sich für eine entsprechende Umsetzung auf europäischer Ebene einsetzen? c) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür , künftig keine direkte Zusammenarbeit zwischen regionalen Förderbanken und EIF mehr vorzusehen? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der EU soll es nach dem von der EU-Kommission am 6. Juni 2018 vorgelegten Vorschlag für ein neues InvestEU-Programm in begrenztem Umfang auch innerhalb Europas eine Möglichkeit für regionale und nationale Förderbanken in der EU geben, direkten Zugang zu EU-Mitteln zu erhalten. Die Umsetzung von europäischen Haushaltsmitteln über hierfür zugelassene Finanzinstitutionen ist dabei keine Neuheit per se, sondern Bestandteil der gültigen EU-Haushaltsordnung. Da im derzeitigen Vorschlag zu InvestEU eine direkte Inanspruchnahme nur möglich ist, sofern mit einem Programm mindestens drei Länder abgedeckt werden, ist zu erwarten, dass die EIB Gruppe weiterhin zentraler Ansprechpartner für die EU-Kommission bleiben wird. Dennoch sind Konstellationen denkbar, in denen nationale Förderbanken ggf. schneller und mit spezifischeren Lösungen reagieren können, so dass ein direkter Zugang zu EU-Mitteln grundsätzlich sinnvoll sein kann. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag der Kommission für das InvestEU-Programm eingehend. 5. Sind der Bundesregierung Bestrebungen (aus sämtlichen formellen und informellen Gremien) bekannt, den EIF nicht mehr als verselbständigten Teil innerhalb der EIB-Gruppe zu führen, sondern den EIF als nicht verselbständigten Teil in die EIB zu integrieren? Im Zusammenhang mit dem anstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, der damit verbundenen Verringerung des Eigenkapitals der EIB und den entsprechenden Bestrebungen für eine Kapitalerhöhung der EIB kann auch die organisatorische Struktur der EIB diskutiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Februar dieses Jahres in einem Schreiben an den Präsidenten der EIB, Dr. Werner Hoyer, die hohe Bedeutung des EIF für Deutschland zum Ausdruck gebracht und sich für eine Beibehaltung der unabhängigen Struktur des EIF eingesetzt. Der Präsident der EIB hat darauf im März dieses Jahres geantwortet und mitgeteilt, dass eine vollständige Eingliederung des EIF in die EIB nicht geplant sei. a) Oder sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, die andere Maßnahmen vorsehen, aber zu ähnlichen Ergebnissen führen würden? Der Bundesregierung sind keine Bestrebungen bekannt, die andere Maßnahmen vorsehen, aber zu ähnlichen Ergebnissen führen würden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3411 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3411 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Ansicht vertritt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hierzu, und wie bewertet die Bundesregierung die Position der KfW? Die Bundesregierung hat die KfW anlässlich der hier vorliegenden Frage 5b gebeten , ihre Ansicht darzulegen. Die KfW bewertet die bestehende Zusammenarbeit mit dem EIF als positiv, vertrauensvoll und professionell. Die KfW hat mitgeteilt , dass ihr keine offiziellen Informationen über eine geplante organisatorische Integration des EIF in die EIB vorliegen. Einer Bewertung möglicher Konsequenzen aus einer solchen Veränderung fehle daher die Basis. c) Welche (formellen und informellen) Gespräche wurden mit den Beteiligten in den Fragen 5 bis 5b mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen geführt? Im Rahmen der Umsetzung der gemeinsamen Förderinstrumente im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung findet auf Arbeitsebene ein regelmäßiger Austausch zwischen der Bundesregierung und der EIB, der Bundesregierung und dem EIF sowie zwischen der Bundesregierung und der KfW statt. Dies betrifft auf Arbeitsebene Gespräche in Bezug auf die Vielzahl der laufenden Förderinstrumente als auch Gespräche zur Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen oder zur Umsetzung neuer Instrumente. Über die in der Antwort zu Frage 5 zitierte Aussage des Präsidenten der EIB hinaus gibt es aus den Gesprächen keine (Zwischen-)Ergebnisse. 6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von der KfW aufgesetzte Förderprogramme dazu geführt haben, dass hierdurch von den regionalen Förderbanken aufgesetzte Förderprogramme in ihrem Förderziel und Fördervolumen beeinträchtigt wurden (Subsidiarität)? a) Sind Vertreter von regionalen Förderbanken in dieser Angelegenheit an die Bundesregierung herangetreten, und wenn ja, welche Beanstandungen wurden vorgetragen? Wie bewertet die Bundesregierung das Anliegen der regionalen Förderbanken ? b) Gab es hierzu einen formellen oder informellen Austausch zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder des Bundesministeriums der Finanzen mit der KfW, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Wurden insbesondere durch das KfW-Förderprogramm „ERP-Digitalisierungs - und Innovationskredit“ (ERP-Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 800 Mio. Euro) regionale Förderangebote beeinträchtigt, zum Beispiel im Hinblick auf die Förderung von Begleitinvestitionen wie Betriebsmitteln ? Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass regionale Förderprogramme durch nationale KfW-Programme nicht beeinträchtigt und die regionalen Förderziele nicht gefährdet werden? Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass von der KfW aufgesetzte Förderprogramme zu einer Verdrängung oder Beeinträchtigung von Programmen der regionalen Förderbanken geführt haben. Im Gegenteil, im Rahmen von Globaldarlehen werden Fördermittel der KfW mit Landesfördermitteln kombiniert und so ein größerer Förderhebel erreicht. Dementsprechend sind keine Vertreter der regionalen Institute an das Bundesministerium für Wirtschaft und Drucksache 19/3411 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3411 Energie oder das Bundesministerium der Finanzen herangetreten, und es hat auch keinen formellen oder informellen Austausch mit der KfW gegeben. Vor diesem Hintergrund liegen auch keine Informationen vor, dass der „ERP-Digitalisierungs -und Innovationskredit" zu Beeinträchtigungen geführt hat. Auch bei Gesprächen mit Finanzierungspartnern und Vertretern von Bankenverbänden sind solche Beeinträchtigungen gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht geäußert worden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3411 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An la ge Zu sc hü ss e , B ür gs ch af te n , D ar le he n u n d D ire kt kr ed ite 2 01 4- 20 17 (A n ga be n ge ru n de t i n M io . E u ro ) G lo ba ld ar le he n 2 01 4- 20 17 Vo lu m en in M io . Eu ro Pr o gr am m ba si er te G lo ba ld ar le he n 20 14 8. 03 2 20 15 6. 61 8 20 16 5. 74 6 20 17 5. 08 9 W o hn w irt sc ha ftl ic he Re fin an zi er u n g 20 14 0 20 15 70 20 16 20 20 17 30 Al lg em ei n e R ef in an zi er u n g 20 14 4. 62 6 20 15 4. 69 1 20 16 4. 36 6 20 17 3. 92 1 In di v id ua lfi n an zi er u n g Ba n ke n 20 14 2. 16 1 20 15 1. 29 7 20 16 2. 11 4 20 17 92 5 20 14 20 15 20 16 20 17 G es am t Darlehen Bürgschaften Direktkredite Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Direktkredite Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Direktkredite Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Direktkredite Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Direktkredite Zuschüsse B ad en - W ür tte m be rg 3. 10 9 8 51 7 0 3. 40 6 10 80 5 47 4. 53 5 8 68 0 70 5. 14 3 11 47 8 98 16 . 19 3 38 2. 48 0 21 5 B ay er n 4. 48 8 34 47 8 0 5. 39 4 57 47 5 53 6. 75 9 31 37 2 76 6. 82 7 33 39 5 93 23 . 46 8 15 4 1. 72 0 22 2 B er lin 74 3 8 34 2 0 1. 07 6 9 37 3 2 1. 51 6 10 34 7 7 1. 08 6 8 45 9 6 4. 42 1 36 1. 52 2 15 B ra n de n bu rg 96 9 10 86 0 1. 22 9 7 69 3 1. 41 3 7 63 5 1. 08 0 6 77 7 4. 69 1 31 29 5 15 B re m en 19 5 2 42 0 23 4 1 80 2 26 5 1 38 2 40 9 1 64 2 1. 10 3 5 22 3 6 H am bu rg 82 0 5 27 8 0 87 3 3 26 6 3 1. 17 3 4 18 6 5 1. 23 6 6 80 10 4. 10 1 17 81 0 18 H es s e n 1. 97 5 28 46 2 0 2. 23 3 32 40 6 25 2. 52 5 24 34 1 30 2. 68 6 20 38 5 41 9. 41 9 10 4 1. 59 4 96 M ec kl en bu rg - Vo rp o m m er n 86 6 6 11 1 0 72 9 7 14 9 1 80 6 6 61 3 63 4 4 78 7 3. 03 5 23 39 9 12 N ie de rs a c hs e n 3. 00 4 29 47 9 0 3. 22 5 31 62 8 20 4. 11 5 32 47 7 33 4. 12 7 25 42 7 47 14 . 47 1 11 7 2. 01 1 10 0 N or dr he in - W es tfa le n 4. 72 5 76 95 0 0 5. 13 9 78 1. 00 8 36 5. 97 0 78 1. 00 3 56 5. 86 3 66 66 6 75 21 . 69 7 29 9 3. 62 3 16 7 R he in la n d- Pf al z 1. 44 8 18 18 1 0 1. 40 3 21 26 6 16 1. 56 9 20 17 6 25 1. 49 8 18 13 8 28 5. 91 8 78 76 0 69 Sa ar la n d 27 5 3 48 0 32 0 3 54 5 42 3 3 40 6 32 6 3 29 7 1. 34 4 11 17 0 18 Sa ch se n 94 7 16 18 4 0 1. 16 1 15 19 5 4 1. 13 4 16 19 7 6 1. 25 9 18 15 4 9 4. 50 1 65 73 0 19 Sa ch se n - A nh al t 72 3 8 85 0 1. 07 5 7 85 2 1. 15 9 7 88 10 72 4 5 75 7 3. 68 0 26 33 2 20 Sc hl es w ig - H o ls te in 1. 72 0 13 12 8 0 1. 86 1 16 21 8 10 1. 74 5 10 14 4 15 1. 83 6 15 13 8 19 7. 16 1 54 62 7 43 Th ür in ge n 54 1 7 78 0 85 1 6 88 3 76 4 9 66 4 55 1 5 63 5 2. 70 7 27 29 4 12 K ei n em B u n de sl an d zu ge o rd n et 5 0 27 9 0 2 0 59 0 0 49 0 42 5 12 9 68 0 42 1 17 3 12 3 0 1. 71 5 30 2 G es am t 26 . 55 3 27 1 47 28 0 30 . 21 1 30 3 5. 75 5 23 2 35 . 92 0 26 6 4. 70 4 48 2 35 . 35 3 24 4 41 27 63 4 12 8. 03 3 10 85 19 . 30 5 13 49 Drucksache 19/3411 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zusagen 2014-2017 in Bayern aufgeteilt nach Instituten (HGP) 2014 2015 2016 2017 Gesamt Volumen Mio. € Volumen Mio. € Volumen Mio. € Volumen Mio. € Volumen Mio. € Keinem Institut zugeordnet 497,3 554,6 509,8 511 2.072,70 AACHENER BAUSPARKASSE AG 0,4 0,8 0,9 0,6 2,6 AIRBUS BANK GMBH 0,2 - - 20,9 21,1 AKF BANK GMBH & CO. KG - - - 3,1 3,1 ALLGEMEINE SPARKASSE OBEROEST. 4,6 18 7,2 7,9 37,7 ALTE LEIPZIGER BAUSPAR AG 3,3 2,8 2,8 2,8 11,7 AUGSBURGER AKTIENBANK AG 1 1,2 0,8 0,3 3,3 BANK FUER SOZIALWIRTSCH AG 6 6 10,6 33 55,5 BANK FUER TIROL UND VORARLBERG 7,9 6,6 20,8 37,4 72,6 BANKHAUS ANTON HAFNER KG 2,2 2,3 3,5 2,6 10,6 BANKHAUS GEBR. MARTIN AG - 0,1 - - 0,1 BANKHAUS LUDWIG SPERRER 1,6 1,6 1,8 2,8 7,8 BANKHAUS MAX FLESSA KG 11,6 4,8 9,2 8,8 34,5 BAUSPARKASSE MAINZ AG 0,3 0,2 0,2 0,3 0,9 BAUSPARKASSE SCHWAEBISCH HALL 3,4 5,1 4,5 4,2 17,3 BAYERISCHE LANDESBANK MUENCHEN 1.506,20 1.732,30 2.372,80 2.222,70 7.834,00 BAYERISCHE LANDESBODEN - 3,6 - - 3,6 BERLIN HYP AG 0,1 - - 12,7 12,8 BHW BAUSPARKASSE AG HAMELN 20,3 14,2 24,6 26,4 85,6 BKB BANK DEUTSCHLAND - 27,6 - 6 33,6 COMMERZBANK AG FRANKFURT/MAIN 336 306,5 161,1 212 1.015,60 CRONBANK AG 2,1 0,7 - 0,3 3 CVW-PRIVATBANK AG 0,7 1,6 1,2 1,8 5,4 DANSKE BANK,COPENHAGEN 0,2 - - - 0,2 DEBEKA BAUSPARKASSE AG 3,8 5 8,8 8,8 26,4 DEGUSSA BANK AG ZENTRALE 1,1 1,3 3,2 0,9 6,4 DEUTSCHE APOTHEKER- U.AERZTEBK 43,7 68,4 112,6 96,9 321,5 DEUTSCHE BANK FFM. ZENTRALE 33,9 16,7 23,1 59,6 133,2 DEUTSCHE BANK PRIVAT-,ZENTRALE 38,9 39 51,6 39,6 169,1 DEUTSCHE BAUSPARKASSE BADENIA 1 1,5 3 2,7 8,1 DEUTSCHE GENOSSENSCHAFTSH YPOBK 5,9 26,7 60,4 25 118 DEUTSCHE LEASING FINANCE GMBH 25,9 19,4 34,2 8,1 87,5 DEUTSCHE PFANDBRIEFBANK AG 0,6 - 7,3 - 7,9 DEUTSCHE POSTBANK AG,ZENTRALE 80,9 80,7 69,4 67,6 298,6 DKB DEUTSCHE KREDITBANK AG 13,2 62 117,4 12,4 205 DONNER & REUSCHEL 3,9 5,4 3,6 3,5 16,5 DZ BANK AG - 1.172,50 1.402,20 1.883,50 1.851,00 6.309,40 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3411 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ZENTRALE- ERSTE GROUP BANK AG 1,1 - - - 1,1 FUERST FUGGER PRIVATBANK AG 0,2 2,4 0,7 1,6 4,9 FUERSTLICH CASTELL'SCHE BANK 10,2 9,5 14,5 3 37 GABLER-SALITER BANKGESCHAEFT 2,1 0,4 0,3 0,7 3,5 GEFA BANK GMBH 73,1 32,7 35,5 23,9 165,2 GRENKE BANK AG 1,6 2,5 2,1 0,9 7,1 HAMBURGER SPARKASSE AG 0,3 - 1,4 9,2 10,9 HAMBURGISCHE INV. U. FOERDERB. - 0,1 - - 0,1 HSBC TRINKAUS & BURKHARDT AG - 15 10 - 25 HSH NORDBANK AG 31,4 17,4 0,9 14,7 64,3 HYPO VORARLBERG BANK AG 3,1 - 6,8 3 12,9 IKB DUESSELDORF 90,4 149,3 224 246,8 710,4 ILB INVESTITIONSBANK BRANDENB 0,1 - 0,1 - 0,1 IMMIGON PORTFOLIOABBAU AG 0,5 - - - 0,5 ING-DIBA AG 57,7 91,9 86,7 69,1 305,3 INTERNATIONALES BANKHAUS BOD. - 2 - 4,3 6,3 INVESTITIONSBK. SCHL.-HOLST 0,2 0,2 - 0,2 0,5 KFW IPEX-BANK - 80,8 - - 80,8 LANDESBANK BADEN- WUERTTEMBERG 112,2 203,5 147 184,5 647,2 LANDESBANK BERLIN AG 0,1 - - 0,1 0,2 LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN 5,3 4,5 7,8 10,1 27,6 LANDESKREDITBANK -FOERDERBANK- 0,3 - - - 0,3 LANDESSPARKASSE ZU OLDENBURG - - - 0,1 0,1 LFA FOERDERBANK BAYERN 9,5 8,4 2,7 1,9 22,4 M.M. WARBURG & CO. (AG & CO.) - 0,1 - - 0,1 MERKUR BANK KGAA MUENCHEN 0,5 3,2 0,2 3,7 7,5 MIZUHO BANK LTD. - - - 4,6 4,6 MLP BANKING AG 0,1 0,1 1,3 1,2 2,7 MUENCHENER HYPO MUENCHEN 17,5 8 3,8 7,6 36,9 MUENSTERL. BANK THIE&CO KG - - - 0,2 0,2 NATIONAL-BANK AG, ZENTRALE 0 0,1 0,1 0,1 0,3 NORD LB (EX BLB) 4,8 2,5 15,5 27 49,7 NORD LB GIROZENTRALE HANNOVER 15,2 20,7 11 10,6 57,5 NORD/LB LUXEMBOURG S.A. 25 - - 18 43 NORDEA BANK AB (PUBL) 25 - - - 25 NRW.BANK 2,3 10,9 5,3 8,5 27 OBERBANK AG LINZ 25,7 45,2 41,4 63,3 175,6 ODDO BHF AG - - 32 13,1 45,1 OLDENBURGISCHE LANDESBANK 0,4 0,1 0,2 2,6 3,2 RAIFFEISEN- LANDESBANK STEIERM. - - 3,2 - 3,2 RAIFFEISENBANK REUTTE 2,3 0,7 0,5 9,3 12,8 Drucksache 19/3411 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. RAIFFEISENLANDESB ANK OBEROEST. 28,9 12 45,4 61,2 147,6 RAIFFEISENLANDESB ANK VORARLB. 0,2 0,7 0,1 0,3 1,2 RAIFFEISENVERBAND SALZBURG 0,9 2,5 - - 3,3 RITTERSCHAFTLICHE S KREDITINST. 0,1 - - - 0,1 RSB RETAIL + SERVICE BANK GMBH - 0 - - 0 SALZBURGER SPARKASSE BANK AG 0,1 - - - 0,1 SANTANDER CONSUMER BANK AG 0,1 1,4 0,7 0,6 2,9 SCHILLING & CO BANK HAMMELBURG 8,5 3 7,6 2,7 21,8 SEELIGER C.L. WOLFENBUETTEL - 0,2 - - 0,2 SIGNAL IDUNA BAUSPAR - - - 0,9 0,9 SIKB DURCHLEITGESCHAE FT 0,3 0,5 0,6 0,2 1,5 SPARKASSE BREMEN AG 15,9 15,2 21,4 - 52,5 STEYLER BANK GMBH - - 0,2 0,1 0,3 SUED-WEST-KREDITB. FINANZ. GMB 1,9 3,8 2,2 1,8 9,7 SUEDWESTBANK STUTTGART 2,9 7,8 12,1 8,8 31,6 UMWELTBANK NUERNBERG 13,9 39,4 19,4 18,6 91,4 UNICREDIT BANK AG 542,8 676,2 854,7 1.168,70 3.242,40 UNICREDIT LEASING FINANCE GMBH 4,8 2,7 10,4 14,1 32,1 VOLKSBANK OBEROESTERREICH AG 0,1 - 2 - 2,1 VOLKSWAGEN BANK GMBH 2,5 24,2 17,5 3,3 47,6 WIRTSCHAFTS- UND INFRASTR.BANK - - - 0,5 0,5 WL BANK AG WESTF. LANDSCHAFT 21,6 50,4 67 20,1 159 WUESTENROT BAUSPARKASSE AG 5,7 7,8 11,7 9,1 34,4 Gesamt 4.999,60 5.978,50 7.237,80 7.348,20 25.564,10 Eine detaillierte Auskunft über die Aufteilung nach Darlehen, Bürgschaften, Direktkrediten und Zuschüssen ist aufgrund des Bankgeheimnisses nicht möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3411 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333