Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3414 19. Wahlperiode 13.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3101 – Perspektive der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem „Entwicklungsprogramm für Zentrale Orte in ländlich schwach strukturierten Gebieten“ der Bundesregierung von 1959 stellt die punktuelle Förderung strukturschwacher Kommunen einen festen Bestandteil der deutschen Wirtschaftsförderung und Raumordnungspolitik dar. Das Zentrale-Orte-Programm bildete die Grundlage für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) seit 1969/70. Seither fördert der Bund die gewerbliche Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben . Das Programm deckt außerdem die investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten. Förderfähig ist außerdem die Evaluierung der Maßnahmen und begleitende regionalpolitische Forschung. Die GRW bildet somit das zentrale Instrument der nationalen Regionalpolitik. Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) angekündigt. Ziel sei ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, das allen Bundesländern gerecht werde und das Fördergefälle zu Nachbarstaaten Deutschlands berücksichtige. Stärker gefördert werden sollen etwa Produktivitätssteigerung, Digitalisierung, Fachkräftesicherung , Breitbandversorgung und unternehmerische Aktivitäten in Forschung und Entwicklung. Nicht abgerufene Fördermittel sollen überjährig gebündelt und für Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen eingesetzt werden. 1. Wie hoch waren die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den vergangenen zehn Jahren? Nach welchem Verteilungsschlüssel sollten diese Mittel jeweils den Bundesländern zur Verfügung stehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3414 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch waren die tatsächlich für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ abgerufenen Haushaltsmittel in den vergangenen zehn Jahren? Inwieweit haben die einzelnen Bundesländer die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel jeweils in Anspruch genommen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Aufteilung der GRW-Verpflichtungsermächtigungen und ungebundenen Kassenmittel erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel, der der Strukturschwäche der Regionen Rechnung trägt und vom aus Bundesregierung und Ländern besetzten Koordinierungsausschuss beschlossen wird. Der Verteilungsschlüssel wird regelmäßig angepasst und lautete im angefragten Zeitraum wie folgt: Förderperiode 2007 – 2013 Förderperiode 2014 – 2020 Angaben in Prozent Bayern 1,60 1,59 Berlin 10,01 10,85 Brandenburg 14,07 12,45 Bremen 0,31 1,51 Hessen 0,64 1,30 Mecklenburg-Vorpommern 11,13 10,14 Niedersachsen 4,37 3,46 Nordrhein-Westfalen 4,28 6,51 Rheinland-Pfalz 0,61 1,05 Saarland 0,37 1,38 Sachsen 21,94 19,99 Sachsen-Anhalt 15,20 13,85 Schleswig-Holstein 2,11 3,74 Thüringen 13,36 12,18 Gesamt 100,00 100,00 Durch Umschichtungen zwischen den Ländern und Inanspruchnahme von Rückeinnahmen kann die tatsächliche Mittelverteilung bzw. Inanspruchnahme von dem Schlüssel abweichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3414 Die nachstehende Übersicht zeigt die Mittelverteilung und Inanspruchnahme nach dem Verteilungsschlüssel für die Förderperiode 2006 bis 2013: Die nachstehende Übersicht zeigt die Mittelverteilung und Inanspruchnahme nach dem Verteilungsschlüssel für die Förderperiode 2014 bis 2020: Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Bayern 6.481         18.441      6.905         44.926      13.678      35.789      15.876      18.393      27.805      27.749      8.890         20.115      13.115      26.510      Berlin 59.081      68.325      58.829      73.803      64.706      54.357      64.701      66.291      69.826      69.870      64.022      42.000      56.503      25.000      Brandenburg 83.057      95.594      82.703      93.140      90.964      95.186      90.957      75.005      90.400      90.400      83.531      75.000      78.943      60.000      Bremen 3.604         2.496         3.313         4.533         3.676         4.458         2.421         2.960         2.377         2.377         1.800         1.800         1.725         1.725         Hessen 6.290         6.805         5.877         6.407         6.977         6.777         5.057         4.892         4.748         4.203         3.516         3.451         2.987         2.953         Mecklenburg‐Vorpommern 65.658      83.357      65.378      85.484      71.909      80.659      76.902      79.702      78.539      78.539      65.502      65.502      62.791      62.791      Niedersachsen 25.323      30.000      25.282      30.816      40.753      44.830      34.933      27.788      38.352      35.834      23.947      23.947      19.600      18.100      Nordrhein‐Westfalen 24.772      24.922      24.744      25.583      39.958      47.443      33.936      29.696      34.134      30.380      23.603      20.400      23.608      15.000      Rheinland‐Pfalz 4.162         4.862         3.626         6.307         5.855         7.037         2.609         4.422         4.538         3.171         3.454         3.294         3.143         2.591         Saarland 2.846         3.164         4.057         4.269         4.500         4.436         2.613         2.476         2.268         2.265         2.203         2.203         2.112         1.872         Sachsen 128.142    142.924    128.942    128.942    141.215    129.804    140.626    153.125    139.914    139.894    128.904    128.903    123.719    123.719    Sachsen‐Anhalt 89.684      89.648      89.303      89.303      98.220      89.355      86.481      79.837      67.440      63.931      83.725      68.725      85.770      75.771      Schleswig‐Holstein 9.117         13.182      9.594         12.161      18.297      17.751      16.713      15.169      17.439      15.261      12.423      12.772      11.907      12.760      Thüringen 78.859      97.816      78.523      87.205      86.369      90.378      86.360      71.360      81.087      75.089      78.674      75.804      75.418      70.516      Bürgschaftsausfälle 7.000         7.000         7.000         7.000         7.000         6.639         7.000         7.000         7.000         4.673         7.000         7.000         7.000         7.000         Gesamt 644.076    688.535    644.076    699.878    724.076    672.028    664.076    635.764    650.794    643.635    596.794    550.917    582.794    506.310    2007 2008 2009 2010 2011 2012 Angaben in 1000 Euro 2013 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Bayern 9.874         17.054      16.376      13.563      11.541      16.577      12.008      19.149      Berlin 56.911      60.390      60.372      70.000      67.404      72.500      68.409      68.409      Brandenburg 80.002      70.938      81.450      58.810      85.139      55.700      83.982      51.850      Bremen 1.738         1.488         2.747         1.997         4.956         4.956         7.413         8.210         Hessen 2.316         3.437         2.134         2.022         2.471         3.450         2.295         2.627         Mecklenburg‐Vorpommern 63.245      63.245      66.623      66.623      68.431      68.431      65.649      70.649      Niedersachsen 18.800      19.479      17.479      16.100      16.852      16.305      14.777      15.167      Nordrhein‐Westfalen 24.159      20.500      27.266      19.500      32.457      21.632      37.061      27.701      Rheinland‐Pfalz 3.358         2.974         3.725         3.499         4.288         3.884         5.013         4.747         Saarland 2.128         3.452         3.004         2.965         4.444         4.571         4.172         4.518         Sachsen 124.737    130.339    129.419    127.087    125.406    88.251      116.095    98.380      Sachsen‐Anhalt 86.390      67.772      89.136      59.132      82.563      51.472      49.433      46.933      Schleswig‐Holstein 11.992      12.407      13.836      9.537         17.439      11.415      20.968      20.489      Thüringen 75.963      74.000      78.719      75.219      78.121      66.107      76.950      65.139      Bürgschaftsausfälle 7.000         7.000         7.000         7.000         7.000         823            7.000         876            Gesamt 582.794    554.475    600.000    533.053    624.000    486.075    624.000    504.843    Angaben in 1000 Euro 2014 2015 2016 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3414 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie haben sich eventuelle Haushaltsreste für den Haushaltstitel Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die Haushaltsreste für den Titel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) haben sich wie folgt entwickelt: Entstehungsjahr übertragener Rest (Angaben in 1000 €) 2007 und früher 251.967 2008 und früher 207.973 2009 und früher 213.669 2010 und früher 197.012 2011 und früher 148.500 2012 und früher 112.000 2013 und früher 125.000 2014 und früher 95.000 2015 und früher 146.947 2016 und früher 256.844 2017 und früher 71.000 Bei den Resten handelte es sich um eine Vielzahl von Förderprojekten, bei denen sich überwiegend der Mittelabfluss infolge von Veränderungen bei der Projektumsetzung verzögert hat, die Verwendungsnachweisprüfung nicht bis zum Jahresende abgeschlossen werden konnte oder teilweise Klage- oder Insolvenzverfahren anhängig sind oder waren. 4. Worin liegen, aus Sicht der Bundesregierung, die Ursachen für den unzureichenden Mittelabruf durch die Bundesländer in den vergangenen zehn Jahren? 5. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die Verwendung der für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ bereitgestellten Mittel eventuell zu optimieren? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Mittelabfluss in der GRW ist seit 2015 zunächst zurückgegangen. Dämpfend wirkte sich insbesondere die seit Mitte 2014 aufgrund neuer europarechtlicher Beihilfevorschriften weitestgehend auf Neuinvestitionen begrenzte Fördermöglichkeit für Großunternehmen, d. h. für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten , aus. Die Förderung großer Unternehmen machte in den Jahren 1995 bis 2014 durchschnittlich knapp 68 Prozent der bewilligten Fördermittel aus, ihr Anteil fiel 2015 auf 18,8 Prozent und 2016 auf 13,5 Prozent der bewilligten GRW- Mittel, bevor er im vergangenen Jahr wieder auf 29 Prozent anstieg. Als Reaktion auf die beihilferechtlichen Restriktionen haben die Bundesregierung und die Länder seit 2015 eine Reihe von Umstellungen und Ausweitungen im GRW-Koordinierungsrahmen und den Landesförderrichtlinien vorgenommen . Mit den Änderungen wurden sowohl einzelne Förderbedingungen gelockert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3414 und Förderhöchstsummen angepasst als auch das Förderinstrumentarium ausgebaut . Die Länder haben Förderbeschränkungen in den Landesrichtlinien beseitigt und ihre Förderschwerpunkte verschoben. Weitere Anpassungen werden im ständigen Austausch mit den Ländern erörtert. Diese Änderungen greifen zeitlich verzögert, aber durchaus sichtbar. Ab 2019 ist wieder mit annähernd vollständiger Vorbindung der GRW-Mittel zu rechnen. 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zyklen der Wirtschaftsansiedlungen, die durch Attraktivität der Region, Wohnansiedlungen und Pendlerbewegungen verursacht, begleitet und/oder beeinflusst werden, deutlich stärker zu berücksichtigen , und wenn ja, wie? Die Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ obliegt den Ländern. Diese haben die Möglichkeit, in ihren jeweiligen Förderrichtlinien Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. 7. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, Artikel 91a Absatz 3 des Grundgesetzes zu ändern, um eine flexiblere Kostenbeteiligung des Bundes an der regionalen Wirtschaftsförderung zu ermöglichen? Es gibt derzeit keine Überlegungen seitens der Bundesregierung, eine Änderung des Artikels 91a Absatz 3 des Grundgesetzes vorzuschlagen, um eine flexiblere Kostenbeteiligung des Bundes an der regionalen Wirtschaftsförderung zu ermöglichen . Die hälftige Kostenteilung zwischen Bund und Ländern hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. 8. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Verteilung der nicht ausgeschöpften Mittel so zu gestalten, dass diejenigen Bundesländer, die Wirtschaftsansiedlungen und/oder Kofinanzierungen sicherstellen konnten, nach der Absenkung des Gesamt-Haushaltstitels die gleiche Förderhöhe abrufen können? Die Aufteilung der für die GRW bereitgestellten Bundesmittel erfolgt nach einem zu Beginn der Förderperiode (derzeit 2014 bis 2020) festgelegten Schlüssel. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte nicht automatisch eine Absenkung des Gesamt-Haushaltstitels erfolgen, wenn ausnahmsweise nicht alle Länder die bereitgestellten Mittel ausschöpfen, zumal im umgekehrten Fall auch keine automatische Erhöhung des Gesamttitels vorgesehen ist. 9. Welche Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen plant die Bundesregierung konkret, um die bislang nicht abgerufenen Fördergelder zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land einzusetzen? Welche Fördervoraussetzungen sind hierfür geplant? Die Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ obliegt den Ländern. Für nicht abgerufene Fördergelder sollten nach Auffassung der Bundesregierung die gleichen Fördervoraussetzungen gelten wie für die Verwendung der übrigen Mittel. Diese Voraussetzungen sind im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von den Ländern und der Bundesregierung festgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3414 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wann wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung der für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bereitgestellten Mittel eventuell zu optimieren? Diese Fragen werden bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ von den Ländern und der Bundesregierung berücksichtigt. Der Koordinierungsrahmen ist zuletzt mit Wirkung ab dem 25. August 2017 angepasst worden. 11. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung“ und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ enger zu verzahnen, um die öffentliche Förderung strukturschwacher Kommunen effizienter zu gestalten? Die beiden Gemeinschaftsaufgaben verfolgen unterschiedliche Ziele. Bei der GRW beteiligt sich der Bund zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur an der Mitfinanzierung von gewerblichen Investitionen sowie von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hingegen ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für nachhaltig leistungsfähige ländliche Räume. Die GRW kommt ausschließlich in einer nach bestimmten sozioökonomischen Kriterien wie Einkommen und Arbeitslosigkeit festgelegten Gebietskulisse zur Anwendung. Die GAK-Förderung ist hingegen an keine Gebietskulisse geknüpft, wenngleich es bei den Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete eine räumliche Beschränkung auf die von den Ländern definierten Gebiete zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für den ländlichen Raum gibt. Für beide Gemeinschaftsaufgaben besteht ein zwischen Bund und Länder vereinbarter Rahmenplan bzw. Koordinierungsrahmen, der jeweils durch Richtlinien der Länder umgesetzt wird. Mit ihren unterschiedlichen inhaltlichen Zielsetzungen und räumlichen Schwerpunkten ergänzen sich die Maßnahmen zugunsten (strukturschwacher) ländlicher Regionen gegenseitig. Zwischen den zuständigen Bundesministerien erfolgt eine regelmäßige Abstimmung der Fördermaßnahmen der beiden Gemeinschaftsaufgaben , z. B. im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche Entwicklung “, die sich bewährt hat und fortgeführt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333